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ASE

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  1. Da ist was dran. In einem Vergleich zu einem Bereich, in dem nennenswert Tote, Schwerverletzte, dauerhaft Geschädigte erzeugt werden, also im Straßenverkehr, wir die persöhnliche Eignung und Zuverlässigkeit weit aus kulanter behandelt. Kulant im Sinne von Erziehung durch Bußgeld oder kurzfristigem Fahrverbot. Man muss schon krass über die Stränge schlagen oder sehr ausdauernd gegen die Regeln verstoßen, um dauerhafte Konsequenzen fürchten zu müssen. Beim Waffenrecht hingegenwird bereits bei Kleinigkeiten, welche niemanden Gefährden sofort das Maximum an Sanktion ausgegeben, Abstufungen kaum vorhanden
  2. Vorsicht Klapperstorch! Die Statistik berücksichtigt nämlich nicht, ob die anliegen Objektiv berechtig waren bzw ob hier von vorneherein beim Salzamt geklagt wurde. Solche Statistiken werden nämlich dadurch verfälscht, das uneinsichtige Charaktäre besonders klagefreudig sind auch wenn objektiv Hopfen&Malz verloren sind.
  3. Nein. Nimm dir nen besseren Anwalt...
  4. 🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣 Wow, ewiger Sonnenschein in einem Geist ohne Umsetzung evtl vorhandener Geschichtskenntnisse.
  5. Wie soll es einen vor Strafe schützen gerade wenn es ein Richter anders sieht? Der erklärt dann Kraft seines Urteils genau das Zeug für falsch... Oder willst dann einen auf Verbotsirrtum machen, weil die FL NWR oder der VDB da ein Broschürchen herausgegeben haben? Der Lower an einem WS, das gar keinen Lower besitzt, sondern das selbst einem Lower zugeordnet ist, soll also getauscht werden, währen der Lower zu welchem besagtes WS gehört mit einem anderen WS im Schrank daneben steht? Also faktisch stehen da dann zwei Waffen aber du möchtest dann den Richter dazu bringen anstatt den vorgelegten Beweisen lieber deiner Ansicht zu glauben, daß es eigentlich nur eine Waffe war, bei dem der Lower ausgetauscht war? Interessant... Das Ersetzen eines Lowers soll ja nun gerade Waffenherstellung sein. Der GG-Wille war hier klar erkennbar, Proliferation von de facto Gesamtwaffen auf einem einzigen Voreintrag zu unterbinden. Bei einem zu einer Waffe eingetragenen Lower kann das vllt noch durchgehen, wenn effektiv nur eine Waffe im Schrank steht und der Rest zerlegt ist.
  6. Müssen nicht, aber mit Eintragung als zu einer Waffe gehörig wäre nichts gegen eine Nutzung einzuwenden.
  7. Man muss nur von den VGs suchen lassen
  8. Nicht richtig, deine Behörde liegt falsch. Allein durch die Unterscheidung Gelb/Grün zeigt die Behörde ihren mangelhaften Kenntnisstand: Da hat die Behörde bereits nicht verstanden, dass die Farbe für des Bedürfnis nicht von Relevanz ist. Eine grüne WBK kann nach §14 oder nach §10, erteilt werden. Und eine nach §14 auf grün eingetragene Waffe bleibt eine Waffe die mit Sportlichem Bedürfnis erworben wurde. Aber wie immer: Das Bedürfnis ist an die Person gekoppelt nicht an die Waffe. Da wir allerlei Unfug geraunt und aus halb- und vierteleswissen dann abstruse angeblich gesetzliche Reglungen herbeifabuliert. In BW gab es Anfang dieses Jahres genau zu diesem Thema eine ministerielle Klarstellung: ....eine grundsätzliche Beschränkung der Nutzung einer Waffe ausschließlich für den Zweck, zu dem sie erworben wurde, ist nicht erkennbar." Eine andere Auslegung würde auch dem grundsätzlichen GG-Willen ("So Wenig waffen wie möglich ins Volk" BT-Drs. 14/7758, S. 57) zuwiederlaufen, weil sich aus der strikten Trennung automatisch ein Bedürfnis für mehr Waffen ableiten würde. ---------------------------- Für die Fragestellung ist das alles aber garnicht relevant. Ausschlaggebend ist einzig §13 Abs 8 AwaffV Alle anderen Interpretationen als das zwei Berechtigte, ergo WBK-Inhaber, welche in häuslicher Gemeinschaft leben zusammenlagern dürfen und damit Zugriff auf die Waffen&Munition des anderen haben dürfen sind kompletter Freestyle. Die Art der Erlaubnis, wie häufig phantasiert, für erlaubnispflichtige Waffen spielt keine Rolle. Aber: es ist nur der durch die Zusammenlagerung notwendigerweise mögliche Zugriff auf die Waffen rechtmäßig. Für die Nutzung bedarf es eines Leihscheins. Will man daß nicht, kann man eine gemeinschaftliche Erlaubnis beantragen. Weit relevanter ist die Frage nach der Definition von häuslicher Gemeinschaft .
  9. Ja obacht: es war so nicht formuliert. Bedeutet hat es aber genau das.
  10. Deswegen helfen nur Klagen. Mir wurde nämlich schon letztes Jahr seitens des Ministeriums auf nachfrage zu den Maximalzahlen auf der Sportstätte vs mehrere getrennte Eingänge mitgeteilt, daß man zwar mein Ansinnen epidemiologisch verstehe, aber man halt nicht für jeden eine Extrawurst braten könne. Hintergrund war die vorübergehende 2 Personen pro Sportstättereglung. Problem dabei nur: Eine Maßnahme nach IfSG muss für den intendierten infektionsschützenden Zweck a) geeignet b) Grundrechstmäßig minimalinvasiv sein. Ferner ist eine flächendeckende Maßnahme die nur de Zweck verfolgt die Kontrolle der Einhaltung bestimmter Vorschriften zu erleichtern von vorneherein verfassungswidrig. Insofern ist meine Position, daß Einzeltraining auf geschlossenen Schießständen ohne Kontakt zwischen den Sportlern erlaubt sein muss und nicht nach der Maßgabe "alle über den selben Kamm" behandelt werden darf. Ist anbei bemerkt das langfristig schlimmere Virus, das unsere Gesellschaft infiziert: Der Kollektivgedanke der sich parasitär auf Kosten der Individualfreiheit mästet. Die Regierenden hingegen lieben ihn.
  11. WOW, ich hoffe sie haben euch wenigstens Blumen geschenkt und zum Essen ausgeführt bevor sie euch gef... haben. Dennoch: Nicht aufgeben!
  12. was zum beischlafe....
  13. gibt es gerade Jagdkurse? Frage für einen Freund
  14. Wenn du deine eisen verkaufen willst: tu es und heul leise. Dieser Thread wollte sich damit beschäftigen, wie man mit dem Lockdown umgehen oder ihn umgehen kann um das Schiessen zu ermöglichen. Natürlich kommt dann wieder eine der den Thread durch sein mimimi entgleisen lassen will. Da habe ich gegengetreten, weil mir diese Mentalität auf den Keks geht. Und das ganze eben in einem historischen Vergleich, der unumstößlich ist. Damals wurde rangeklotzt um überhaupt Schießbahnen und Vereinsheime zu haben. Geld, Schweiss und Zeit wurde von den Chads damals reingesteckt und nicht herumgeheult. Heute: Effektiv kann man gerade seit 3 Monaten nicht schiessen. Grund für die Virgins mit ihrer all-inklusive-aber-kosten-darf-es-nix-Mentalität alles hinzuwerfen, weil mimimimi. Die gleichen Typen die Standgeld für ein Verbrechen gegen die Menschlickeit halten und überhaupt: Mitgliedsbeitrag um 20€ erhöhen? Skandal! Hab das live nach der ersten Welle erlebt: man meldet freudestrahlend das der Wahnsinn eine pause einlegt und man endlich wieder unter bestimmten vorgeschriebenen Maßnahmen wieder schiessen darf und was passiert: Anstatt mit kreisenden Armen und Beinen auf den Schießstand zu rennen wird dir einem Akt emotionaler Erpressung mitgeteilt das man unter den Umständen nicht bereit sei zu Schiessen. Gerade so, als ob man sich die Vorschriften ausgedacht habe. Lappen eben. . Und falls einer glaubt das es "da oben" jemand juckt, das man trotzig seine Eisen verkauft, der hat nicht verstanden wie es läuft.
  15. Ähm, ist das jetzt der neuste Aluhut, das diejenigen, welche die Schützenvereine aufgebaut haben, in Wahrheit eine heimliche Kabale waren die das Waffenrecht verschärft haben? Wow. der ist jetzt wirklich mal neu. Das ist mein Kritikpunkt und der gilt, auch ohne Corona. Arbeitseinsatz, Am ende noch dafür das der Verein erweiterte Möglichkeiten hat, nee lass mal keine Zeit, kann ich nicht will ich nicht, muss mich um die Kinder kümmern etc. Aufsicht führen neee geht nicht und bei Wettkämpfen da sein geht auch nicht. Trotz 39h Woche. Wie die das damals wohl gemacht haben, trotz Samstags zum buchten gehen? Die Vorstellung die Substanz von der man heute Schießstand- und Vereinstechnisch lebt mit den heutigen Attitüden die man da mitbekommt aufzubauen? Illusion. Es ist eine FReizeitdienstleistung die nix kosten soll. Und jetzt kommt eine beknackte Widrigkeit und man schmeisst hin. Bzw manche fangen Diskussioen an, warum sie den Vereinsbeitrag zahlen sollen, wenn doch nix geboten war. Wirklich heldenhaft...
  16. Wenn die "Altvorderen" welche die ganzen Vereine und ihre Schießstände in der Frühphase BRD 1.0 überhaupt es aufgebaut haben genau so gedacht hätten, dann würden wir diese Diskussion nicht führen. So sehr das nervt, so schwachsinnig die Maßnahmen vllt sein mögen, die habe sich zusammengerissen dass überhaupt aufzubauen, vllt sollte man sich Zusammenreissen es weiterzuführen. Sorry, aber die Flinte ins Korn werfen? Mag ja sein das es für den Konkreten verein nicht machbar ist aber wegen sowas und wegen Corona aufhören? In zehn kalten wintern nicht.
  17. Ernstgemeinte Frage: Wie viele Fälle kennst du etwa? In welchen Bundesländern? Die Behörde kann das in jeden Bundesland machen, in dem sie nach §8 auf "besonders anzuerkennendes wirtschaftliches Interesse" anerkennt, das dürfte das sein, was du mit "Altbesitz" meinst. Aber: es steht dann ein fehlerhafter Verwaltungsakt im Raum. Der ist zwar zu nächstmal gültig. Wenn jemand später will, kann die Erlaubnis zum Besitz zurückgenommen werden, weil Bedürfnis nie nachgewiesen, da wirtschaftliche Interessen i.d.R. nicht anerkannt werden für Privatpersonen. Was war denn bei den ganzen nach und nach verbotenen Waffen, hat das BKA da reihenweise Ausnahmegenehmigungen ausgeteilt? Altbesitz das war früher mal, als nach 76 selbst aufgebohrte Platzer in WBKs eingetragen wurden. Heute kannst du das vergessen. Bei den Magazinen war das ein anderer Bahnhof, zum einen die bloße Menge der Dinger zum anderen war das bestimmt einigen klar, dass man gegen Unionsrecht verstößt, da Verbot nirgends gefordert. Also vor der Realität kapitulierend "Lücke" über Anmeldung von Altbesitz schaffen, verhindert Klagewelle. Im Einzelfall einfach Besitzerlaubnis beantragen, die Behörde wird dann schon mitteilen ob sie es so macht oder ob sie ein Bedürfnisnachweis will. Aus guten Gründen ist aber die Komplettierung zur Waffe zu empfehlen, wird verwaltungsmäßig das Gleiche kosten, ist aber rechtssicherer
  18. Nun ganz einfach: Diffusen Gerüchten zu folge leben wir ein einem freiheitlich Verfassten Land. Die "Mehrheit" bildet sich ein, dass durch bestimmte Einschränkungen dieser Freiheit Sicherheit erreicht wird. Gut, dann soll die Mehrheit ihren Irrtum auch bezahlen, anstatt die Kosten der eigenen Dummheit auf andere abzuwälzen. In anderen Bereichen geht das auch, oder bezahlen Straftäter Miete für den Knast? Allgemein wird bei Verwaltungsgebühren stets mit dem Verursacherprinzip argumentiert, gerade so, als ob Sachbearbeiter auf Honorarbasis arbeiten, oder gar gar entlassen würden wenn mal ein Jahr keinen Antrag abgegeben wird. Finde den Fehler. Das Problem: wo steht denn, wie oft die Behörde vorbeikomen darf? Nirgends? Na dann kommen wir ab jetzt jeden Monat und du zahlst dann jeden Monat 100€. Bei einem Antrag besteht ja zumindest eine Kopplung zwischen deinem Begehr und den Gebühren, weil du konkret Anlass dazu gegeben hast. Frage: Freust du dich auch, wenn man dir dann jedesmal wenn du im Hintegrund überprüft wirst, dann eine Kostennote sendet? Wie das passiert nicht? Warum soll denn die Allgemeinheit das zahlen? Tip: Grundgesetz.....
  19. Absolut unverständlich was du da schreibst. Alle, aber wirklich alle Länderverordnungen haben ihre Rechtsgrundlage im Bundesgesetz: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) Die Durchführung obliegt aber wie bei nahezu allem den Ländern. Das Waffenrecht ist auch ein Bundesgesetz und dennoch haben die Länder die Hoheit bei der Durchführung des Gesetzes. Die Verordnungen können dieses Bundesrecht aber auch nicht verlassen bzw. brechen. Daher stützen sich Klagen gegen die Maßnahmen der Länder auf das Bundesgesetz, zuletzt zu bewundern beim Kippen der Ausgangssperre nach 20 Uhr in Baden-Württemberg, wo genau daß festgestellt wurde: Maßnahmen müssen tatsächlich in der Lage sein, das Infektionsgeschen zu kontrollieren. §32 IfSG Ist das jetzt schwer zu verstehen?
  20. Nun ja, muss man. Problem: Bedürfnis. Wirtschaftliches Interesse, vulgo Altbesitz zählt nämlich nicht, sonst hätte der GG darauf die Formulierung dahingehend gestaltet, dass die Voraussetzungen nach § 4 Abs 1 Nr. 4. nicht geprüft werden hierbei. In BW gab es, so mein letzter Stand, für diese Frage keine anderslautenden Vollzugshinweise, weswegen die Behörden nach dem Buchstaben des Gesetzes vorgehen müssen. Und die verlangt dann eine Bedürfnisprüfung. Wenn sie es ohne machen bzw in Eigenregie wirtschaftliches Interesse anerkennen: Freude über den fehlerhaften begünstigenden Verwaltungsakt.... Sportschützen: Verbandsbescheinigung Jäger: Eigentlich nein, §13 sieht den erlaubnisfreien Erwerb von Langwaffen für Jagdscheininhaber, nicht ihrer führender Einzelteile vor.
  21. Das einzige was helfen würde: Schießstände im Einzelbetrieb öffnen. Zugangskontrolle, Pufferzeit, so daß sich die Schützen nicht begegnen können. Und dann massenhaft gegen die Bußgeldbescheide klagen. Maßnahmen nach IfSG müssen nämlich geeignet sein um Infektionen zu verhindern. Was wir hier erleben ist praktizierter Wahnsinn, gemischt mit Kleinkindhaftem: Das ist dann aber ungerecht, wenn nicht alle nichts dürfen. Nur ist letzteres eine Begründung mit der man in Diktaturen reüssieren kann, nicht in einem feiheitlichen Staat, dessen Grundlage das Verhältnis von Individuum zu Staat ist. Die Wirkung eines Generalverbots auf die Infektionszahlen ist null, wie sich jeder mit einem halben Gehirn ausrechnen kann, wenn Leute isoliert trainieren gehen.
  22. In BW ist das stark kreisabhängig, bei uns wird das wie beschrieben Praktiziert, häufig mit Termin und in der Einladung noch ein HAndout wie die Waffen gelagert sein sollten, wenn es so weit ist. Wers dann nicht auf die Kette kriegt... Gebühren auch nur, wenn es Beanstandungen gab
  23. Ja das ist das Problem, bei freien Ständen juckt es niemand, habe auch eine offene Gewehrbahn mit Lammelenkugelfängen. In der RSA braucht man dann auf einaml einen Filter.... Wenn es nur um den Bleistaub ginge, kann man die Abdecken mit Polymerplatten. Auf die Platten geht aber kein Schrot wegen Bleinestbildung. Deswegen die Überlegung, Auf Sand umzustellen um Flinte zu ermöglichen.
  24. Kann jemand Erfahrungswerte beisteuern was Sandkugelfang vs Granulat kosten kann? Stelle mir Sand recht günstig vor. Haben einen Pistolenstand mit 5 Ständen, hätte da statt des Lamellenkugelfangs mit seiner Bleistaubproblematik gerne Sand oder Granulat. Speziell auch im Hinblick auf nutzungserweiterung Richtung Flinte. Gegenwärtig 1500J, würde gerne abweichend von den Standrichtlinien auf 4000J aufrüsten, 7000 ist vermutlich unrealistisch.
  25. Ja @Waffen Tony du bist ja auch nicht derjenige, der dann vor dem Strafgericht steht, da ist es leicht Rechtwollerei in einem Onlineforum zu betreiben. Richtig gemütlich wenn einen die Rechtsfolgen dann nicht betreffen Ich kann meine Position mit dem Gesetzestext belegen du mit was? Hörensagen? VdB-Pamphleten? Mit ein bischen juristischer Erfahrung würdest du wissen, dass es dann auf ein strafrechtliches Verfahren hinausläuft, übrigens unter einstweilige Einziehung aller Waffen und Erlaubnisscheine nach §45 Abs 5. Was bietest du als Konsequenz an, wenn jemand aufgrund deines "Rats" nun juristisches Unbill widerfährt und es sich für den Betroffenen mit Jagd&Sportschiessen für den Rest des Lebens gehabt hat? Meine Auslegung beinhaltet kein solches Risiko, aber die Rechtssicherheit von Fragestellern steht natürlich hinter deinem Online-Ego zurück, schon klar. Und zwar soweit, dass selbst eine neutrale Darstellung der beiden Auslegungen, von denen sich der Fragesteller dann für eine entscheiden kann, dich hier zur Schnappatmung treibt. Das ist dann schon therapiebedüftig.
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