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ASE

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  1. Die Industrie sollte auf jeden Fall klagen, und wenn es nur um existenzsichernden Schadensersatz geht. Das größere Thema ist Verteidigung der demokratischen und rechststaatlichen Verfassung gegen die Frühphase einer Diktatur. Die nächste Stufen werden ja bereits medial vorbereitet, unbefristeter Lockdown, nahtloser Übergang in den Klimalockdown(da wird ja in Jahrzehnten gerechnet...), Verschiebung von Wahlen. Kurzum: Regieren ohne Parlament, immer gerechtfertigt durch die "große Not". Dagegen muss man man allen Fronten vorgehen, und die sinnlosen Silvesterverbote sind ja schon von einigen Gerichten mit deutlichen Worten bedacht worden. @Chapmen was sollte das Geld den in diesem Zusammenhang bei der GRA bringen?
  2. Verwaltungsvorschrift hilft vor Gericht nicht. Und die Begründungen im WaffG bringen auch nichts. Warum? Auch nach der von mir geäußerten Rechtsauffassung darf der Jäger ja mit Saufeder/ Hirschfänger unterwegs sein, unbeachtlich dessen, ob es denn nun eine Waffe ist oder eben nicht. Beide Rechtsauffassungen sind in der Jagdpraxis also ununterscheidbar bis auf den Fall, wo man kein Personaldokument dabei hat. (Waffe: Owi, keine Waffe: ok) Zur gerichtlichen Klärung der Frage benötigt man eine Saufeder, die man durch die Stadt trägt, bis man angezeigt wird. Ich würde es nicht tun.. Der Gesetzgeber und auch die Gerichte sind dann schon so schlau, Pseudo-Zweckbestimmungen zu verwerfen. Sonst kommt dann jeder auf die Idee, seinem Bidenhänder als Gehhilfe mit Eiskratzerklinge auszugeben. Die Zweckbestimmung muss auch Objektiv nachvollziehbar sein. Und da wird es bei einer Saufeder dann schon eng, wenn die Zweckbestimmung ohnehin schon auf "töten" lautet und technisch kein wesentlicher Unterschied zu einer gewöhnlichen Kriegslanze festellbar ist. @kulliDu irrst dich mit den 12cm: Die 12cm-Freistellung gilt nur für Messer. Die Saufeder als Lanze fällt nicht unter §42a Abs 1. Nr 3(Messer) sondern unter Nr 2. (Hieb/Stosswaffen/Wurffaffen), bei denen die Klingenlänge egal ist. Hat jetzt aber alles nichts mehr mit dem Ursprung dieses Threads zu tun, da war die Frage nach NWR-IDs und Jagdscheinen
  3. @Elo wie in meinem vorigen Posting erwähnt, glaube ich nicht, das die reine Zweckbestimmung "Sau" hier verfangen wird. Sie lässt sich nicht von einer anderen Flügellanze unterscheiden, da darf einen der Name nicht darüber hinwegtäuschen. Zumal die Zweckbestimmung der Saufeder "tödliche Verletzungen beibringen" lautet.
  4. Eine Saufeder ist definitiv eine Waffe, §1 WaffG: Die Anlage 1 präzisiert nochmal: Hier fehlt übrigens Mensch als Refererenz, wodurch auch die Zweckbestimmung Tier abfangen es zur Waffe macht. Zu dem wird man kaum mit der Ausrede "nicht zum Verletzen von Menschen bestimmt" davon kommen, wenn man seine Saufeder an der Uhrenkette durch die Innenstadt führt. Eine Saufeder ist auch nur eine Variation der Lanze. Anders als z.B. eine Sense ist eine Saufeder auch dazu bestimmt, Verletzungen beizubringen Nach §42a WaffG ist das Führen einer Saufeder solcher Waffen verboten: Jäger die es sehr traditionell lieben, dürfen allerdings die Saufeder führen: §13 WaffG Da dort nicht Jagdschusswaffen sondern Jagdwaffen steht, darf der Jäger die Saufeder oder auch der Hirschfänger mit sich führen. Zu dem kommt ja noch §42 a Abs 2. welcher das Führverbot bei berechtigtem Interesse aufhebt, wozu das Führen von kalten Jagdwaffen zu Jagdzwecken wohl zählen dürfte. Dachte auch zuerst an die Saufeder Beispiel für Führen nur mit Jagdschein ohne Ausweis, aber in §38 WaffG steht halt defintiv Waffe und nicht Schusswaffe.
  5. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird hierzulande häufig verwechselt mit dem vermeintlichen Recht, nicht kritisiert werden zu dürfen. Dahingehend wird es besonders vom Polit-Medialen-Komplex verstanden. Versuch mal einen Youtube-Kanal zu betreiben, auf welchem du dich kritisch mit öffentlich-rechtlichen Produkten, oder der Regierungspolitik auseinandersetzt, dann wird dir schnell klar was damit gemeint ist. Hassrede oder Copyright, gerne auch <1min nachdem das Video hochgeladen ist...
  6. Ist abgedeckt. ganz ohne Nachweis darf aber auch der nicht.
  7. Gibt es noch andere? Immerhin scheint es ein liberaler zu sein, er schriebt ja nur von "zu viel". Nicht von "empörender Weise mehr als 0"
  8. Nochmal die Bußeldvorschrift aus §53 WaffG: entgegen § 38 Absatz 1 Satz 1(Personalausweis und WBK etc) oder Absatz 2 ein dort genanntes Dokument nicht mit sich führt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, Ich lese da ein oder. §38 mal übersichtlicher dargestellt: Dieses und erstreckt sich nur über die nachfolgenden Nummern des Absatzes 1 Nr 1 Argumentiere indes nicht gegen Perso&Jagdschein(und auch WBK) mitzuführen, sondern dafür. Es gibt nur eben den Passus im BJagdG und die zugehörige Bußgeldvorschrift, welche da Verwirrung aufkommen lassen kann. Dem Sinn nach soll der Polizeibeamte ja auch kontrollieren können, ob die Waffe rechtmäßig im Besitz ist, wozu der Jagdschein nicht ausreicht.
  9. @Waffen Tony Nicht ganz klar, ob sich Abs 1 und 2 gleichzeitig anzuwenden sind. Die ursprüngliche Intention sollte wohl schon gewesen sein, das der Jagdschein genügt, sonst hätte man auch im BJagdG Pass/Perso vorgeschrieben. Bußgeldvorschrift WaffG hierzu: Würde ich eher dahingehend lesen, das man Bebußgeldet werden kann, wenn Abs 1 nicht erfüllt ist.
  10. Wenn du es schaffst ohne Waffe die Jagd auszuüben, kein Problem. Sobald aber §38 WaffG greift: Mit der Saufeder ist es also auch Essig ohne Perso/Pass. Zeiten sind des.
  11. Nun in §15 BJagdG heisst es nur: Was hier von @chapmen geschrieben wird, stimmt, Ein Jagdschein wie auch ein Führerschein ist kein amtlicher Lichtbildausweis im Sinne des PassG. Aber: Als behördlich ausgestellter Erlaubnisschein mit Lichtbild kann der Jagdschein zur Feststellung der Identität genügen. Darauf verlassen würde ich mich nicht, denn die Norm nach der gefragt ist, findet sich gar nicht im BJagdG, sondern in §38 WaffG. und dort ist wortwörtlich ein Personalausweis oder oder Pass beim Führen eine Waffe gefordert.
  12. Jo Preussen... wieviele souveräne Staaten gab es doch gleich zu der Zeit? Wie waren die Regelungen in Baden, Württemberg, Hohenzollern, Hessen, Braunschweig, etc etc? Es soll angeblich ja auch im HRR Reglungen zum Waffenbesitz gegeben haben.... Was nichts daran ändert, das mit dem Reichswaffengesetz und dem Reichsjagdgesetz diese erstmalig einheitliche Reglungen flächendeckend für alle deutschen Gültigkeit erlangt haben. Und obendrein auch noch befolgt wurden...Beide Gesetze sind somit als der eigentliche Stammvater der 1976er Bundesgesetze zu betrachten, mitunter wortwörtlich übernommen. Das sich in beiden Gesetzen preußische Rechtsvorstellungen auch in der Zeit davor niedergeschlagen haben wundert niemand. Auch wenn sie ein Österreicher unterschrieben hat.
  13. Wie wäre es, wenn du statt mimimi das ist falsch, von dem niemand etwas lernt und das nur ein Ego pusht, worum es augenscheinlich hauptsächlich geht, mal kurz darstellst, wie es denn im Gesetz des Herrn Reichs-Jägermeisters geregelt war. Die Grundannahme des von dir kritisierten Postings ist nämlich absolut nachvollziehbar: Ein Gutteil der Grundzüge der heutigen juristischen Reglungen im Themenkreis WaffG/BJagdG stammt aus dieser Zeit, sei es das Bedürfnisprinzip, das Lampenverbot, Verbot als Alltagsgegenstände getarnter Waffen, Hohlspitzverbot das erst 2003 gefallen ist (letzteres waffenrechtliche Regelungen, die aber die Wilderei treffen sollten, also aus dem jagdlichen Themenkreis), selbst die Begrenzung der Erwerbserlaubnis auf ein Jahr und der Waffenscheine auf drei Jahre etc. findet sich da schon.
  14. Das ist Ansichtssache, wie man das gesetzmäßig gestalten möchte. Und du gehst fehl in der Annahme, das es sich um eine rein jagdliche Angelegenheit handle. Beweis: Ein gültiger Jagdschein erlaubt nur deswegen den Erwerb von Langwaffen und Munition, weil deren Inhaber im WaffG von der Erlaubnispflicht freigestellt werden. Der Erwerb von Waffen ist also gerade keine jagdrechtliche, sondern eine rein waffenrechtliche Angelegenheit. Man sieht ja an Schwarzwälders Beispiel, wozu diese Flickschusterei führt, deswegen wären einheitliche Lösungen ggf besser. Der Jagschein kommt ja deswegen nicht ins WaffG, genau sowenig wie eine Erlaubnis nach SprengG. Nach meiner Vorstellung würde er nur statt der jetzigen Freistellung eine Gleichstellung des JS als waffenrechtliche Erwerbserlaubnis festgeschrieben, wodurch sich automatisch eine Erfassung vom NWR ergäbe.
  15. @chapmen, Jäger des vermeintlichen Nazipostings, darf natürlich auch nicht fehlen. Im Lockdown braucht mancher ein neues Hobby, kein schöner Zustand. Aber zurück zum Thema: Es wäre nicht schwer gewesen, Bundesjagdgesetz und/oder Waffengesetz so anzupassen, das mit Erteilung eines Jagdscheins eine P-ID vergeben wird, und wenn man es gründlich Macht die einfache eine Blanko-WBK mit E-ID an den Jäger auszugeben. Waffen und Jagdbehörde sind i.d.R. eh unter einem Dach, wenn nicht gleich im selben Büro angesiedelt. Das Festklammern an der Abgrenzung Waffg/BJagdG muss wohl historisch bedingt sein. Waffenrechtliche und jagdliche Zuverlässigkeit waren dereinst mal getrennt, in den Gesetzesentwürfen findet man die Bemängelung, das an Jäger andere Maßstäbe angelegt worden wären. Das hat sich mir allerdings aus dem Studium beider 1976er Gesetze nicht unmittelbar erschlossen, wo genau Jäger denn eine laschere Zuverlässigkeitsregel hätten gehabt haben sollen, vllt. hab ich ein Detail übersehen. Das ist aber anno 2020 eh nur noch von historischem Interesse, denn in §17 BJagdG gibt es ja seit 2002/2003 die Bezugnahme auf das WaffG Insofern hätte man die alte Konstruktion (Erlaubnisfreier Erwerb) eh beenden können, und den Jagdschein im WaffG einer Erlaubnis gleichstellen können. Mit allen Registerpflichten. Natürlich liefe es auf des gleiche hinaus, aber warum immer der Flickenteppich an Regelgungen. Am besten nur noch über NWR, inklusive Bürgerzugang bzw. Bürgerverifikations-Schnittstelle, die es erlaubt bei vorgelegten NWR-IDs und Personalausweis, ode wahlweise bei vorgelegtem Ident-Code die Erlaubnis zu prüfen. Aber das wäre dann ja mal wieder Neuland...
  16. Seitenweise ad hominem. Kommt sonst noch was?
  17. Also, schauen wir uns nach 3 Seiten hick-hack doch einfach mal die Normen an. Beginnen wir mit §37 WaffG ( Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler) Hangeln wir uns also weiter zu §9 des Waffenregistergesetzes: Hier wird klar: Nur wenn die Ordnungsnummern(Lies NWR-IDs) vorhanden sind, müssen diese zwingend benutzt werden. Für Jungjäger, in unserem Kontext also Jagscheininhaber denen noch keine waffenrechtliche Erlaubnis, vulgo WBK, erteilt wurde, existieren diese Ordnungsnummern (P/E-ID) noch nicht. Daher kann §9 Abs 2 auch nicht angewendet werden. Was ansonsten anzuzeigen ist, findet sich in §37f, Dieser Paragraph redet nicht von Ordnungsnummern. @Schwarzwälder euer Waffenhändler ist also übervorsichtig. Er kann die Waffe überlassen und entsprechend §37f anzeigen. Macht halt mehr Arbeit.
  18. @chapmen Kannst dich ja mal schlau machen wie das mit dem 27er für Feuerwerk so läuft. Wer den für Großfeuerwerk, sprich F4 macht, kommt mit nem gemütlichen Wochenende Sachkunde nicht davon, nur soviel dazu und zu Profi und zu lächerlich.... Und Profi war in diesem Kontext klar auf den Aspekt des sicheren Umgangs bezogen. Wenn du nun wie auch andere der Ansicht sind, das Eure Sachkunde oder Jagdausbildung nicht geeignet war euch in dieser Hinsicht zum Profi zu machen, so möchte ich euch auffordern, den Mangel entweder alsbald zu beseitigen, oder eure Erlaubnisscheine besser zurückzugeben. Laien, was die Sicherheit anbelangt, dürfen keinesfalls auch noch im Wald herumballern, das ist zu gefährlich. Dabei will ich inhaltlich nicht mal zu 100% widersprechen, wass die WSK anbelangt. Was ich von mancher Sachkunde gehört, berichtet bekommen und aus den Aussagen der Geprüften über die Qualität der Kurse extrapolieren konnte und auch was ich im Jagdkurs so an Sachkunde erlebt habe oder man von der Lodenfraktion an "Wissen" präsentiert bekommt, spottete der Beschreibung. Bei den Sportschützen sind die Verbände mittlerweile mit Nachdruck hinterher, und manch einer der meinte das man weder Beamer noch eine entsprechende Auswahl an Waffen benötige um einen Kurs abzuhalten. macht jetzt gottseidank keine Sachkunde mehr. Aber wir schweifen ab.
  19. War da nicht was in deinem letzten Post von wegen Hellseherei? Da steht es dann wohl 1:1. DU glaubst auch nur zu wissen, wer welchen Erlaubnisschein hat.... Kannst dich ja mal einlesen in die Thematik der 27er, wenn dir das nicht zu schwer ist. Guter Anlaufpunkt Feuerwerksforum, nur nicht so Kotzbrockig wie hier unterwegs sein, das sind angenehme Zeitgenossen, die mögen das da nicht so.
  20. a) In der 1. SprengV, welche hoffentlich auch noch im Nachgang geklagt wird, damit Schadensersatz fällig wird, war nur das Überlassen von F2 für nicht Scheininhaber verboten nicht erlaubt. Explizit sind Erlaubnisscheinhaber auch dieses Jahr nicht betroffen gewesen. Erst Norm lesen, dann posten. b) Der Abbrand von F1-F4 war darin nicht untersagt, auch für nicht Scheininhaber nicht. c) Wir 27er-Snobs dürfen das ohnehin das ganze Jahr, heul leise. d) Es soll in unserem Land so ein paar Grundsätze geben. einer davon lautet: Bundesrecht bricht Landesrecht. Es war von vorneherein verfassungswidrig, das irgendwelche Länder in ihren Weimar-Style Notverkündeten CoronaVOs geglaubt haben, ein Bundesrecht, wie das Sprengstoffrecht aussetzen zu dürfen. Und da der zumindest Formal berechtigte Verordnungsgeber das dann bei der Speed-Änderung der SprengV gerade nicht gemacht hat, stinkt es doch sehr nach dem Versuch durch machtgeile Usurpatoren aus dem Süden die Verfassungsgemäße Ordnung in Frage zu stellen, oder? Ein juristische bischen NAchilfe hier: https://verfassungsblog.de/feuerwerksverbote-in-der-pandemie/?fbclid=IwAR0pjbjZi4uTlnJ29vnqKmWgxbCbRXyBwoMRNnZEFP6-KZ1U7iF0KpdNwKM Und bevor ichs vergess: Flachgeistige Tätigkeiten. Meinst du sowas, wie ____*deine Lieblingsdisziplin hier einfügen*_________? Dünnes Eis. Und spar dir irgendwelches Unverantwortlich, Verletzungsgefahr Geblubber als letzten Strohalm und -mann Wir haben den Schein, wir sind Profis.
  21. Das Wesen einer wehrhaften Demokratie ist es, das man den Machtgeilen, also den Politikern, einen Misstrauensvorschuss gibt. Dieser Misstrauensvorschuss umfasst auch, aber nicht nur, die Regeln der Verfassung und dient dazu, den Machtimpuls dieser Leute in geregelte, bestenfalls sogar konstruktive Bahnen zu lenken. Die Regelannahme ist, das jemand der Herrschen will, stets bemüht ist und jede Chance ergreift, vorgenannte Regeln zu umgehen und zu brechen um selbstherrlich und uneingeschränkt regieren zu können. Die Aussage einer Regierung oder einer Partei, sie sei demokratisch, ist vollkommen unbeachtlich, eine Schutzbehaubtung par excellence. Wer das nicht begreift, der sollte, wenn man es ihm schon nicht wegnehmen kann, auf sein Wahlrecht verzichten. Chapmen, wie leider so viele, hat Probleme mit dem Verständnis exponentieller Verläufe, hier aufs politische angewandt. Hätte man unserem Untertan 1912 gesagt, das 10 bzw 20 Jahre später die Sozialisten regieren und Menschen weltweit von den Soziallisten aller couleur im industriellen Maßstab ermordert werden hätte er einen als Idioten, als Geisteskranken bezeichnet... Unsere Landesregierungen regieren seit bald einem Jahr mit Notverordnungen, und werden allmählich Übergriffig in Bereiche, welche vom IFSG gar nicht gedeckt sind. Und Lauterbach und Röttgen haben bereits laut darüber nachgedacht dieses auf ihren eingebildeten "Klimanotstand" zu übertragen, Da ist die Katze eigentlich schon aus dem Sack: Immerwährender Klimanotstand, regiert wird bis ins kleineste Lebensdetail hinein, Verfassung ist altpapier, da ja Klimanotstand vorgeht. Da würde ich mal drüber nachdenken.
  22. Zink 905 und Zink 727 Die Nachbarn hat es gefreut😃😃
  23. Tja... einer lügt, die Supi-Dupi-Regierung oder der Krankenhausverband. Empfehlenswert hierzu: https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen
  24. Die SprengV wäre hier aber nicht vor, die Adressiert in den für 2020 geänderten §22 Abs 1 nur ab F2. Aldi muss also die Landesgesetzlichen Regelungen angehen.
  25. Du bist ein Strohmankämpfer, für mehr reichts halt nicht, das kann jeder sehen. Mehr Aufmerksamkeit bekommst du nicht.
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