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ASE

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  1. Ernstgemeinte Antwort: Du vermengst die Definition einer Schusswaffe "Geschosse durch einen Lauf getrieben" die übrigens impliziert das das Geschoss sich vom Lauf trennt (hindurchtreiben), mit der eines Geschosses "gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen" Danach drehst den Bestimmtheitsgrundsatz von Gesetzen auf den Kopf. Es ist nicht die Frage, ob aus einer festen Umhüllung platzendes und weiterfliegendes Wasser nicht auch ein Geschoss sein könnte, weil ja nirgends steht, das es kein Geschoss sei. Sinngemäß: Weil nirgends genormt ist , das Wasser ohne Umhüllung kein Geschoss ist, ist es auch nicht genormt das eine Apparatur die Wasser in Bewegung versetzen kann keine Schusswaffe ist. So funktionieren aber Gesetze nicht in diesem Land. Worauf man natürlich abstellen kann ist der Treibkäfig, wenn der weiterfleigt ist es definitionsgemäß ein Geschoss. Aber nicht die Forderung nach der Zweckbestimmung außer acht lassen. Ein Böller erfüllt auch alle juristischen Normen und auch technischen Anforderungen einer Schusswaffe. Feste Körper werden durch eine Lauf getrieben bzw können durch einen Lauf getrieben werden. Es gibt schlicht keinen Unterschied zwischen einer Perkussionswaffe oder einer Waffe für Patronenmunition und einem Vorderladerböller/Kartuschenböller. Aber die Zweckbestimmung (Schallerzeugung) ist nicht in Anlage 1 Nr 1.1 genannt. Apropos Treibkäfig: der muss ja nich zwingend vorhanden sein, es kann ja auch eine Art Kartusche sein, die vorne an sollbruchstellen aufplatzt.
  2. Versuche mal Kartuschen Munition cal 12/40 zu erwerben. Wie, Abgabe nur an erwerbsberechtigte? Ist doch eindeutig von Anlage 2 Nr 1.4 i.Vm. Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) erlaubnifrei? Hmmm Ministrielle Mauschellei mit den Herstellern/Händlern ersetz kein Gesetz und begründet schon gar keinen Straftatbestand siehe oben Und nun darfst du erklären worin der Unterschied zwischen einem freiverkäuflichen Präzisionshydraulikrohr 22x2.5mm und einem Laufrohling cal 16 liegt. Den Teil hast du nämlich gekonnt umgangen, weil dir darauf auch keine Antwort einfällt, die du mit einer Norm im WaffG begründen könntest...
  3. Nein, es ist kein Lauf im waffenrechtlichen Sinne. Warum? Wir lesen nach in Anlage 1 Waffg: Eine Patronenlagerreibahle ist nun mal kein allgemein gebräuchliches Werkzeug. Auch eine Drehmaschine nicht. Darüber hinaus ist es bei einem Stahlzylinder mit Bohrung und Zügen, vulgo Laufrohling, pauschal noch gar nicht abzusehen für welche Art von Schusswaffe er vorgesehen ist. So kann er stets auch für eine Schusswaffe mit Lunten oder Funkenzündung bestimmt sein, für deren Herstellung, Erwerb und Besitz keine Erlaubnis nötig ist. Und da das Waffengesetz bei den wesentlichen Teilen wie Läufen nicht unterscheidet zwischen Büchsen und Flinten, wäre dann auch jedes Rohr mit 18.2-18.9mm (siehe cip-Dateblatt) Innendurchmesser ein Laufrohling für einen Flintenlauf kal 12, man muss ja nur noch das Patronenlager reiben... Vllt bekommt man ID 17mm Rohre deswegen auch schlechter im Baumarkt, weil die liegen ja super in der Toleranz von 16.8 +0.5 für Kaliber 16 drin...🙄 Vll sollte WO auch hier mal belehrend auftreten: 22x2.5 macht nach meiner Rechnung 17 mm innendurchmesser, also Laufrohling für Kaliber 16. Was Erlauben! https://www.landefeld.de/artikel/de/praezisions-hydraulikrohrnahtlos-22x25mm-schwarz-phosphatiert/HR 22X2%2C5
  4. Ja aber diese sind durch das Waffengesetz explizit in Anlage 1 Nr 2.6 bis 2.8 erfasst und haben die Zweckbestimmung Verteidigung.
  5. Das vorhandensein eines Beschusses lässt nicht den Rückschluss auf eine Waffeneigenschaft zu. Das Beschussgesetz unterscheidet: Dann ist auch die Zweckbestimmung relevant: Sofern das Loch in die Wand stanzen nicht er Zweckbestimmung "Angriff" dient, sondern eher technischen Zwecken, ist der erste Teil der Definition nicht erfüllt. Beim zweiten teil: Sofern das Wasser nicht tatsächlich in einer Umhüllung steckt, d.h. vollständig umschlossen ist und diese Umschliessung auch nach verlassen des Laufes bestehen bleibt, also quasi als 70mm Riesenpaintball durch die Gegend saust, ist keine Schusswaffeneingenschaft gegeben. Das gibt es auch ein paar Nummern kleiner in Form des Jetprotektors: Der "schießt" mittels Kartuschenmunition (Beschusspflicht) eine Flüssigkeit in Richtung Angreifer und ist zur Verteidigung bestimmt. OK, offiziell nur zur Gefahrenabwehr gegen Tiere... Aber aufgrund eines fehlenden Geschosses, d.h. es tritt nur Flüssigkeit aus, ist es keine Schusswaffe und darf frei erworben und geführt werden.
  6. Gib deine Waffen und Erlaubnisse ab, du hast sie nicht verdient. Mal im ernst. Während in Berlin am helligen Tage mit Drogen gehandelt wird und man dafür auch noch Zonen ausweist, in denen das StGB nicht mehr gilt, sollen sich Waffenbesitzer auch noch verstecken, als ob es was kriminelles wäre Super Ansatz.... Vor Gericht wird das keinen Bestand haben, ist ist offensichtlich, das kein tatsächlicher Handlungswille Vorlag sondern zur Verhinderung (Generalprävention...) von Einbrüchen geblufft wurde. Es müssen immer noch Tatsachen eine Annahmen rechtfertigen. Die Tatsachen sind, das das Schild über Jahre hing und trotz Einbrüchen nicht geschossen wurde. Es handelt sich um einen Ideologieverstoß. Typisches anzeichen zunehmenden Totalitarismus, während der Staat sich mit echten Kriminellen arrangiert (Görlitzer Park), werden Gedanken- und Sprachverbrechen zunehmend kriminalisiert.
  7. Doch. klinisch-psychatrisch spielt das die zentrale Rolle..
  8. Die Mihalic ist zugleich Sprecherin des LEAP und will Drogen legalisieren. Einen Scheißdreck geht es der um Menschenleben und um die Kinder, denn an der Nadel könne die ruhig verrecken... Typische Moralopportunistin
  9. Das mag wohl sein, aber willst nicht einsehen, das deine Argumentation wenig hilfreich ist. Es nützt wenig zu sagen: Da wurde halt keine richtige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt. Man muss sich schon überlegen: Wie erreiche ich das die Fehlerquote hier gegen null geht. Mit dem einführen einer Fahne die vorne rauskommt, wird auch dem Kurzsichtigsten noch klar, das die Waffe wirklich leer ist. Es gibt genug Konstruktionen, bei denen ein Zusammenspiel mit schlecht einsehbarem Patronenlager, miesem Standlicht und noch schlechterem Auszieher die Katastrophe vorausprogrammiert ist. Und um nochmal die BDS-Sicht aufzugreifen: Bei Langwaffe werden auch Sichrheitsfahnen verlangt. Man macht das nur nicht beim Transport im Holster mit KW, aber da ist man ja strenggenommen noch bei Schiessen.
  10. Beim IPSC soll sogar gelaufen werden.... Ernsthaft: Wir reden hier überwas nach dem Schiessen passiert oder beim Ablegen der Waffe zwischendurch
  11. Kein Argument gegen die Kordel, sondern geradezu eines dafür: Eine Waffe wie du sie gerade beschreibst wird nicht schiessen können, da sie nicht mal geladen werden kann. Bei einer lediglich sichtgeprüften Waffe ist das im Gegensatz dazu ganz easy, vor allem wen man über Selbstlader redet. Unterladenes AR15, Verschluss offen, im Koffer. Bodenwelle verschluss schnappt zu... Schwaches Argument. Wie wäre es mit größerer Koffer oder Verschluss entnehmen?
  12. Nein. Wir reden über konkrete Maßnahmen, welche den menschlichen Fehler bei nur-Sichtkontrolle eliminieren. Alles andere soll man dennoch beachten. Dass nennt man einen logische Zirkelschluss.. Komisch das es überhaupt noch Schießunfälle gibt, wo doch jede Sicherheitsüberprüfung korrekt stattgefunden hat🙄 Mysteriös.. Mit dem Gedanken, das eine Sicherheitsfahne ein Werkzeug der Sicherheitsüberprüfung ist, welche sicherstellt das das Patronenlager, auch schwer einsehbare, wirklich leer ist und nebenbei noch gratis dazu die Lauffreiheit überprüft, hast du dich einfach noch nicht angefreundet. Und ich bleibe bei meiner Nachfrage: Nenne mir einen Fall, bei der sich aus einer Waffe mit durchgehender Sicherheitsfahne ein Schuss gelöst hat. Für solche bei denen "sicherheitsüberprüfte" plötzlich geschossen haben, finden sich haufenweise Beispiele. Sage: wo landet die Waffe dann und in welche Richtung zeigt sie dann, so auf dem Weg vom Schießstand, vom Gelände, im Auto? Oder zeigt sie nirgenwo hin, weil sie im Koffer ist und sie niemand mehr sieht? Das sind antrainierte Reflexe die nur dann auslösen, wenn du die Waffe siehst. Das sie im Koffer günstigenfalls auf deine Beine und Familienplanung zeigt, scheint dir nicht bewusst zu sein.
  13. Beim heiligen Wenn! Das ist, gelinde gesagt, physikalischer Unsinn. Und spar dir das DSB gebashe, das ist a) kein Argument, b) schon garnicht gegenüber einem Mehrfach mitglied und c) da hab ich genug tacticoole BDS-Hanseln erlebt, die es nicht im griff hatten... Es it vorallem eines: Arroganz gegenüber der Gefahr, die offenbar kleiner ist weil man im coolen BDS ist. Beim heiligen Wenn! Was du hier vorlegst: Nur eine andere Formulierung von "Aber die war doch ungeladen." Sage mir, wie ist die prozentuale Verteilung wen warm entladen wurde? a) In wie vielen Fällen war zuvor gaaanz sicher eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden, bezeugt vom heiligen St. BDS-Officer, b) In wie vielen Fällen steckte eine in Patronenlager und Mündung sichtbare durchgehnde Sicherheitsfahne? Du versuchst mir gerade weiszumachen, eine physikalische Sicherheitseinrichtung die es de facto verunmöglicht, das die Waffe geladen ist, sei eine Krücke, während etwas das durch menschlichen Irrtum immer wieder zu Unfällen führt das non-plus-Ultra sei. Ich konnte mir dieses Geschwätz auch anhören, als ich tyranisch Sicherheitsfahnen in meinem Verein durchgesetzt habe. Von "Unfug" bis "schädigt die Schlagfeder" war alles an ausreden mit dabei. Das Geschwätz hat dann doch signifikant nachgelassen, als eine Standaufsicht einen fertiggeladenen Selbstlader aus dem Vereinswaffnschrank gezogen hat. Seit her sind die Fahnen drin.....
  14. So wie auf der DM in München bei der eine Frau erschossen wurde. ich habe mir die Freiheit genommen dir das relevante wort zu markieren. Ferner, was passiert mit den meisten Gewehren nachdem sie die ganz Cooper-style mit lauf nach oben zum Koffer transportiert wurden? Na? Deswegen Sicherheitsschnur.
  15. Wenn man durchgehende Fahnen zwingend verwendet. Mündungsdisziplin wiegt in falsche Sicherheit. Vor den Fahnen gab es nämlich Schiessunfälle, den sollten beim DSB die fürderhin verhindern.
  16. Das ist mit eingelegter am besten durchgehenden Sicherheitsfahne eigentlich irrelevant.
  17. Man müsste vorhandene Gesetze nur vollziehen... Der Spinner von Hanau hat den beweis erbracht, das man mancher Behörde den eigenen Wahn auf dem Silbertablett servieren kann und einfach nichts passiert. Wie kleine Kinder, mehr Spielzeug haben wollen, anstatt das was man hat mal zu benutzen. Und die Kommunisten sind ja immer ganz vorne damit dabei wenn es darum geht ihnen Missliebige Bevölkerungsgruppen zu pathologisieren. Nebenbei hat das auch unterstrichen, das an dem Rechtsextremismusmythos der öffentlich aufgebaut wurde nichts dran ist. Wäre sein Geschreibsel zu 80% Nazi-Hitler-Gaskammer gewesen wären die Waffen sofort weg gewesen. Spart euch die Argumente, ich hab sein Manifest gelesen.... hochgradig gestört. Wen alles um sich herum als Bedrohung wahrgenommen wird, gehören Ausländer halt auch dazu. Behörde und Politmedialer-Komplex derweil:
  18. Bezirk....? Andere Länder andere Sitten. Waffenrechtlich ist nur der Verband zuständig
  19. Ok nach dem Buchstaben des Gesetzes bestünde da bei §14 Abs 3 und 4 eine Lücke, weil die Bescheinigung aufgrund der Angaben des Vereines gemacht wird. bei §14 Abs. 6 wird definitiv die sportliche Betätigung als beim Verband "gemeldetes Mitglied" verlangt Als Verband würde ich mich aber auf sowas wie im ersten Satz nicht einlassen. Durchmeldung aller Mitglieder, Bescheinigung nur für dem Verband gemeldete Mitglieder. Scheint aber nicht überall so zu sein. Beim WSV hat man Mitcom, das vereint die Verwaltungssoftware für den Verein und die Meldung an den Verband. Insofern ist das Beispiel von @webnotar durchaus von praktischer Bedeutung. Meine Ansicht: 1) Der Verband ist sind falsche Angaben gemacht worden. 2.) Die unmittelbare Verantwortung tragen die Unterzeichner seitens des Vereins. 2) Die Bescheinigung des Verbandes ist dennoch inhaltlich Fehlerhaft Nach §15 Abs 4, wodurch prinzipiell die Anerkennung des Verbandes und insbesondere der Bescheinigungen in höchster Gefahr sind: Allerdings ist die Ursache für die inhaltliche Richtigkeit nur mittelbar dem Verband zuzurechnen, mittelbar insofern als das es durchaus Maßnahmen gibt, welche das von @webnotar dargestellte Szenario vermieden hätten werden können, nämlich die grundsätzliche Meldung aller Mitglieder des Vereins an den Verband und keine Bescheinigung ohne Mitgliedschaft im Verband. Austritte die nur dem Verein vorliegen, sind dabei als ungültig zu betrachten, also effektive Zwangsmitgliedschaft im Verband, sonst eben keine Bescheinigung. Wenn das nur einmal vorkommt: Verband sollte am besten zusammen mit dem Verein unverzüglich an die Behörde melden, so dass das Rücknahmeverfahren nach §45 Abs 1 eingeleitet werden kann. Ist natürlich peinlich. Wenn sowas häufiger vorkommt, siehe zitierte Stelle oben...
  20. Hmpf, also bei mir geht das einfach technisch nicht(Mitcom) Wenn ich jemand über das Verbandsportal anmelde, ist er de facto Mitglied im Verein und Verband.
  21. Kann den konstruierten Fall nicht nachvollziehen. WSV z.b hat eine zentrale Datenbank durch dir geprüft wird, ob der Antragsteller mitglied in einem Verein ist. BDS sind die Mitglieder auch zentral registriert. Gibt es in der BRD irgendwo Landesverbände, bei denen das nicht der Fall sein sollte?
  22. Glaube ich auch nicht. Was aber denkbar ist, das bleistaubemittierende Kugelfangsysteme der Vergangenheit angehören könnten bzw mit Containment nachgerüstet werden müssen. Also beim Bau evtl gleich über Sand oder besse Granulat nachdenken. Meistens fixiert man sich auf das Geschoss, aber bei den Zündsätze könnte sich auch was tun. Das wird aber das kleinste Problem. Bleitrinitroresorcinat ist halt klassich im Zündsatz enthalten, brauch man aber eigentlich nicht. Die nontox sind aus nur Produktionsökonomischen gründen teuerer. Wenn es keine Nicht-Nontox-Zündis mehr gibt, dann sind die Nontox eben der Standard und kosten genauso viel wie die hetutigen Tox. Einen vorteil hat das Ganze: Wenn man konsequent Bleistaubemission vermeidet, können RLA einfacher ausgelegt werden. Das Argument für Kolbenstrom ist nämlich nur bei vorhandenen Bleistäuben relevant
  23. Und wenn RSA dann RLA damit es einem nicht langweilig wird
  24. Na das Problem wird bei den Verbotsfantasien wird die Realität des EU-Rechts sein.
  25. Das war eines der wichtigsten Kriterien der Nazis bei der Beurteilung wer Minderwertig ist. Seht her ich bin gebildet und ihr seid alle doof. Sind die meisten 1933-1945/ 1989 auch. Rückgratlos war es dennoch. Weit haben wir es gebracht. Guilt-by Association. Den Kulturmarxismus in seinem Lauf halten Untertanen wie @highlower nicht auf...
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