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Ja! Jetzt bitte nicht die Diskussion "ich bin aber länger dabei", so ist das nicht zu lesen, sondern als "ab 01.04.2004 ist das Schießbuch zu verwenden"
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Naja, wenn ich mir das offizielle BdMP-Schießbuch anschaue, da wird auch neben Waffe/Kaliber die Disziplin, und sogar das "beste Tagesergebnis" eingetragen. Es stört aber, zumindestens nach meiner Erfahrung in den letzten 20 Jahren, keinen, wenn Du bei Ergebnis nix einträgst und unter Bemerkungen z.B. "Schussbilder" oder "Funktionsbeschuss". Ich bin mir auch ziemlich sicher, es stört auch keinen wenn die Waffe nicht zwingend zur trainierten Disziplin passt (sprich im Wettkampf nicht zugelassen ist). Hauptsache Nachweis der Trainings und, wenn es über Grundkontingent hinaus gehen soll, die Stempel von den Landes- und Bundesmeisterschaften... Das Problem ist doch immer nur wenn Verbandsfürsten "strenger" sein wollen, als die Behörde. So frei nach Schuster Voigt "kein Training in der Disziplin, kein Bedürfnis für die Waffe. Aber ohne Waffe für die Disziplin auch kein Training in der Disziplin". Das erzeugt dann herrliche Paradoxe, wenn Du der erste im Verein bisst, der Supermagnum, Lever Action etc. schießen möchte. "Lebendig begraben".... Ansonsten könnten wir auch hier wieder eine Diskussion lostreten ob und warum ein Verband detailliertere Eintragungen als im WaffG gefordert sehen möchte. Nicht für die Vorlage/Weiterleitung an die Behörde, aber für die interne Antragsgenehmigung. Ist aber nicht erforderlich, solange der Verband zwar mehr Angaben vorsieht, mit "Fehlanzeige" aber gut leben kann und trotzdem das Bedürfnis bescheinigt.
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Naja, die Dogmatiker scheint es insbesondere im DSB zu geben, die für alle verbindliche definieren wollen wie "richtiges" oder "gutes" Training auszusehen hat. Interessanterweise wird dabei etwas gefordert, was selbst die Leistungssportler im DSB (Kader) und deren hauptberufliche Trainer so nicht sehen. Auch bei denen kann Training (für eine bestimmte Disziplin) vielfältig sein und man erkennt überhaupt erst nach mehrmaligem Hinsehen oder durch Nachfragen, für welche Disziplin hier trainiert wird. Deshalb, häufig lokale "Warlords" und Fürsten, die nach dem Grundsatz "my way or the highway" herrschen... Findet man komischerweise nie beim BDS oder BdMP. VdRBw ist dann nochmal ne Geschichte in sich selbst. Von entspannt ala BDS/BdMP bis "hier läuft alles streng nach ZDv 3/12 ab, nehmen Sie erstmal Haltung an, bevor Sie mich ansprechen" ist da vieles möglich. Es menschelt hat überall...
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Noch dazu befinden wir uns hier ja in der alten Diskussion, wie eine Disziplin (für eine bestimmte Waffe) zu trainieren ist. Zählt nur als "richtiges" Training wenn ich genau nach Disziplinbeschreibung (also der Wettkampfbeschreibung) schieße, also von Zielentfernung, über verwendete Zielscheibe, über Zeitbegrenzungen, Schusszahl etc. bis hin zu ausschließlich für die Disziplin zugelassene Waffe / Kaliber. Selbst Hardcore-DSB-"nur Olympia-Disziplinen"-Verfechter werden verneinen daß ein Training immer exakt wie ein "Quasi"-Wettkampf abzulaufen habe. So trainineren auch DSB-Kader nicht... Falls es das ist, was Deinen Verein umtreibt... Bleibt die Frage, wofür trainierst Du da eigentlich? Zum Begründen eines neuen Bedürfnisses (Lw) zum Erwerb oder zum Erhalt des Bedürfnisses zum Besitz (Kw oder Lw?) Rein rechtlich ist es doch so: Um ein Bedürfnis für den Erwerb einer zusätzlichen Waffe zu erhalten muss u.a. nachgewiesen werden daß einmal im Monat (oder 18/12) mit genehmigungspflichtigen Waffen trainiert wurde (der Schießsport ausgeübt wurde). Ob mit Kw oder Lw oder Kw-Disziplin oder Lw-Disziplin ist dabei irrelevant. Um ein Bedürfnis für den Besitz aufrecht zu erhalten, muss nachgewiesen werden daß Du, getrennt nach Kw und Lw, ebenfalls regelmäßig trainiert hast (1 pro Quartal oder 6x pro Jahr, getrennt nach Kw/Lw). Was trainiert wurde ist wieder irrelevant, nur womit trainiert wurde ist von Bedeutung. Sprich mit Deinem Norlite bzw. Roni erhälst Du Deine Kw-WBK, nicht aber die für eventuell vorhandene Lw, dafür müsstest Du mit einer deiner Lw trainieren gehen. Sprich als Kw ins Schießbuch eintragen, gut ist! Fall Du Lw besitzt (und den Besitz erhalten musst) mit denen zusätzlich trainieren gehen. Das erfassen im Schießbuch und in Listen, welche Disziplin geschossen wurde (äh nein, für welche Disziplin trainiert wurde) ist rechtlich Schmuck am Nachthemd oder Korinthenkacken von Vereins- oder Verbandsfunktionären, die gerne ein anderes Waffengesetz haben möchten oder nach eigener Gutsherrnart entscheiden wollen, wem Waffenbesitz zu erlauben ist und wem nicht...
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Die Tresorklassen gibt es als "Standard" doch garnicht mehr und Lagerung ist auch nur für "Altbesitz" weiter möglich. Tifft hier nicht zu.
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Ähem, wenn Du keine regelmäßige Teilnahme hast wird das mit dem neuen Voreintrag richtig blöd (egal ob Du den alten auslaufen läßt oder einen neuen brauchst, um Deine Platzhalterwaffe durch die Wunschwaffe zu ersetzen). Es sei denn Deine Behörde ist eine von den wenigen, die noch den großzügigen, unbürokratischen "Waffentausch" zulässt. Da sie aber auch den Voreintrag nicht verlängern will, ist sie vermutlich eine, die sich sehr strikt an´s Gesetz hält. Klar könntest Du diesen Sommer innerhalb von einem knappen halben Monat Deine 18 Teilnahmen "mit der Brechstange" erzwingen, beim falschen Amt kommt dann aber das Argument was wir imho hier auch schon als Behördensichtweise hatten, nämlich das es nicht "Wille des Gesetzes" ist alle Trainingsteilnahmen als Zeitpunkt anstelle als längerer Zeitraum zu absolvieren. Mit anderen Worten, wenn die Behörde den existierenden Voreintrag nicht verlängert, egal wie Du es dann machst, bevor Du Deine Traumwaffe erwerben kannst, musst Du nochmal 12/12 oder 18/12- trainieren gehen um einen neue Voreintrag dafür zu erlangen.
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Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
Bounty antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Bleibt die Frage was Dein Beitrag mit der gesetzeskonformen Lagerung in DEU zu tun hat?! -
Das hängt von Deinem Bundesland und Deiner Kommune ab, welche Regelungen gelten. Daß es keine bundeseinheitlichen Regelungen gibt sollte doch eigentlich bekannt sein, im Monat 15 der Pandemie.
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Genau den Fall haben wir ja jetzt. Haenel hat Löcher in der Buffertube, die gem. HK angeblich gegen ein HK-Patent verstoßen und Magazine die laut HK gegen ein Magpul-Patent verstoßen, HK hat Magazine die gem. Magpul möglicherweise gegen ein Magpul-Patent verstoßen. Ergebnis: Beide zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung eigentlich nicht lieferfähig. Eine der Fragen in dem ganzen juristischen Hauen und Stechen ist halt auch, ist es dem Auftraggeber zu zumuten, mit der Vergabe zu warten, bis die Patentrechtsverletzungen und der Streitgegner gerichtlich geklärt sind. Antwort aus Sicht BMVg: Nein. Gleichzeitig hält man aber eben auch nicht an der Auswahlentscheidung fest, mit der Konsequenz, daß Haenel (oder HK) zwar den Auftrag bekommt, aber später womöglich einen dicken Batzen Geld als Entschädigung an den Patenteinhaber entrichten muss, sondern man erklärt den Anbieter als nicht lieferfähig. Also im Ergebnis wie immer im BMVg: Formaljuristisch vielleicht sogar alles richtig gemacht, aber dafür auch weiterhin keine einsatzbereite Armee. Den Rest bezahlt der Steuerzahler...
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Tja, diese Sichtweise ist halt vom Leiter der Abt. Recht im BMVg so im VtdgAusschuss vorgetragen worden. Das war allerdings zu dem Zeitpunkt als man glaubte, nur Haenel hat Probleme mit Patenten und HK wäre lieferfähig. Es ging aber eben auch um die Frage, ob der Auftraggeber verantwortlich ist, auch dann vor Auswahlentscheidung Lösungen eines Anbieters auf mögliche Patentrechtsverletzungen zu prüfen, wenn dieser selbst im Rahmen seines Angebots bestätigt hat, er habe keine.
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Politisch will er sie schon, militärisch braucht er sie nicht zwingend.
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Sieht das BMVg mit seinen Juristen halt anders. Wenn eine Patentrechtsverletzung nicht auszuschliessen ist, ist der Anbieter nicht lieferfähig. Aus Sicht BMVg ist es dem Auftraggeber nicht zu zumuten, zwingend abzuwarten bis das Patent zwischen den Streitparteien gerichtlich geklärt wurde. Sprich er kann stattdessen bei dem verbleibenden, lieferfähigen Anbieter beschaffen. Ein Schadensanspruch hat der ursprüngliche Anbieter nicht, er hat ja zuvor bescheinigt, daß sein Produkt frei von fremden Rechten ist. Blöd ist in diesem Zusammenhang, daß HK jetzt ja mit dem Vorwurf von Magpul ebenfalls nicht lieferfähig wäre, wenn ebenfalls Patentsrechtsverletzung nicht auszuschließen sind. Wenn kein Anbieter lieferfähig ist, ja, dann geht es komplett von vorn...
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Konsequent. Solange der Rechtstreit Bw vs. Haenel vs. HK nicht abgeschlossen ist, könnte man zwar irgendwie beschaffen, legt sich aber ggf. selbst ein explosives Ei, wenn Gerichte die ganze Patentrechte-Klamotte nachher anders sehen als das Ministerium. Also wendet man den alten Grundsatz der Stabsarbeit an "wer nichts macht macht nix verkehrt..." Ausbaden tut es am Ende der Soldat, der weiter sein Plaste- und Elastegewehr durch warme (und feuchte) Regionen der Weltgeschichte schleifen darf, da wo der Konstruktionsfehler am deutlichsten Auftritt. Wobei wir zur Zeit ja einen der Einsätze beenden, wo eine Gefahr bestand das man eventuell auch kämpfen müsste. Und basierend auf dieser Erfahrung wird die deutsche Politik zukünftig um "gefährliche" Einsätze einen noch größeren Bogen als bisher machen...
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Veröffentlichung Bundeslagebild Waffenkriminalität 2020
Bounty antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Bitte mal ein Beispiel für opferlose Straftaten! Am besten im Bezug auf das StGB. -
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Bounty antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Vielleicht missverständlich. Rechtsstaat im engen Sinne eine Staates der ein allgemein verbindliches Recht schafft (und seine eigenen Staatsgewalt an dieses Recht bindet). Nicht im Sinne von Verhältnismäßigkeitprinzip, Übermaßverbot o.ä.! Sprich im Sinne von "dieses Gesetz, dieses Verbot gilt für alle". Das Verbot richtet sich eigentlich nur gegen den (kleinen) Teil der Bürger der durch einen Verstoß der Gesellschaft, dem Staat, einen (erheblichen) Schaden zufügen würde. Da man aber eben, entgegen einen liberalen Ansatz, nicht diesen Teil der Bürger im Vorfeld ein Tat immer erkennen kann und man es eben auch nicht auf "Versuch und Irrtum" ankommen lassen will, verbietet man es eben für alle. Und ja, das ist auch kein Ansatz im Sinne Subsidiarität. -
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Bounty antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Das Problem ist, das die Definition opferlos unterhalb der Schwelle zu Gewalttaten gegen Leib, Leben und Gesundheit fließend ist. Ist Steuerhinterziehung ala Uli Hoeneß eine opferlose Straftat? Hat er einer Einzelperson geschadet? Wenn man damit argumentiert, daß ja nur der Fiskus, also abstrakt der Staat beschissen wurde, gibt es keine wirklichen Opfer, da schwingt dann natürlich die Sichtweise mit, dass der Staat sein Geld eh irgendwie zum Fenster rauswirft, oder wie Steven es sagen würde, damit die nicht existierenden Kinder irgendwelcher Syrer, Türken oder Marokkaner finanziert werden. Damit ist Steuerbetrug im großen Ausmaß ja, wenn man es unbedingt so sehen will, eigentlich ein Gentlemen-Delikt, man könnte fragen warum es überhaupt eine Straftat oder OWi ist. Man sollte es am besten aus dem StGB streichen und jeder sollte es straffrei tun dürfen. Angemessen? Die andere extreme Sichtweise wäre das man mit den Steuermillionen vom Uli sicher im Krankenhaus eine Abteilung für krebskranke Kinder hätte einrichten können. Dann immer noch opferlos? Schwierig, je nachdem wie man es sehen will! Und genau so scheint mir die Diskussion hier mit illegalem Besitz von Kriegswaffen. Wir betrachten immer den "will ja nur Sammeln-Typ". Ja, der Sammler mit sonderbarem Sammelgebiet, der sich das Ding einfach über den Kamin hängen will, schadet niemandem, er will niemanden zum Opfer machen, er verhindert noch nicht mal die Abteilung für krebskranke Kinder. Man könnte ihm höchstens vorwerfen, daß er beim illegalen Erwerb natürlich Systeme der organisierten Kriminalität am Laufen hält, indem er deren Geschäftsbereich Waffenschmuggel finanziert und diese Systeme die Einnahmen aus diesem Bereich dann im Bereich Menschenhandel oder Drogen reinvestieren können. Aus meiner Sicht ist dieser Typ für den Rechtsstaat aber nur "Beifang" oder "Kollateralschaden". Der Rechtstaat hat keine Interesse daß sich böse Buben mit Kriegswaffen ausstatten können, für kriminelle Handlunge bis hin zum Terrorismus. Um dies zu verhindern, wird es eben für alle verboten und alle gleichermaßen hart bestraft. Der vom Betroffenen angegebene Grund "ich wollte nur sammeln, nix böses tun" interessiert dabei nicht. Es geht um demonstrative Bestrafung ohne Ausnahme, um andere von Nachahmung abzuschrecken. Ein anderer Ansatz, recht liberal, wäre den Besitz von Waffen, auch Kriegswaffen, jedem Bürger zunächst frei zu zugestehen, ein Verbot des weiteren oder zukünftigen Besitzes erst auszusprechen wenn jemand sich als unzuverlässig erwiesen (Verbrecher) hat bei gleichzeitig besonders hohen Strafmaß bei Verbrechen mit diesen Waffen. Würde auch funktionieren, wenn die Gesellschaft bereit ist den Promille- oder Prozentsatz an Ersttätern zu ertragen, die sich durch besonders harte Strafe nicht von Gewalt- bzw. Straftaten abschrecken lassen. Dieser Ansatz funktioniert halt nicht in einer Gesellschaft wie Deutschland, wo vermeintliche Sicherheit immer der Freiheit vorgezogen wird... -
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Bounty antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Deshalb ist das Strafmass bei Verstößen gegen das WaffG oder KWKG (oder Steuerhinterziehung etc.), wenn sie eine Straftat darstellen, ja auch ein anderes als bei Gewaltverbrechen. Oder man macht es wie Steven und wirft völlig am Thema vorbei Ordnungswidrigkeiten in die Diskussion, wenn er hier nicht gerade mit seinen Kontakten in die organisierte Kriminalität, seine Möglichkeit Politiker zu kompromittieren oder der Tatsache dass er sich selbst für den Geilsten hält prahlt. -
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Bounty antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Ich sag es ja, selektive Wahrnehmung von Straftaten als "verboten" und "eigentlich verboten, aber ich unterstütze das, und sei es nur durch Duldung". Das kann aber niemals Maßstab für einen Rechtsstaat sein. Du machst halt das selbe was die linken Parteien z.B. beim Asylmissbrauch betreiben... -
Im Vergleich zur Nachtsichtoptik alles Schnäppchen oder Peanuts...
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Bounty antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Ist das wirklich Druck oder eher, wie ich bereits schrieb, der Versuch die Grünen ökologisch links zu überholen, bei dem Versuch sich das vermeintliche Wählerpotential der "neuen" Mitte zu sichern. Ich wäre durchaus bereit, kritisch in Frage zu stellen, daß die CDU noch ein konservatives, der sozialen Marktwirtschaft verpflichtetes Profil hat, sondern in den Merkeljahren zum Zwecke des Machterhaltes in ein sich in Beliebigkeit dem vermeintlichen Zeitgeist anbiedern Kanzlerinnen-Wahlverein gewandelt hat. -
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Bounty antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
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Bounty antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Komisch, ich dachte das hätte die Regierung Merkel durchgesetzt. Wobei der Atomausstieg ja imho auf die Regierung Schröder, mit, Trommelwirbel, grüner Beteiligung, zurückgeht, Merkel hat dann nur nach Fukushima den Turbo eingelegt... Nun könnte man trefflich darüber streiten, ob Fridays for Future oder andere eine echte "außerparlamentarische Opposition" und Bürgerbewegung sind oder nur die "fünfte Kolonne" verschiedener Parteien (auch der CDU bei dem Versuch die Grünen ökologisch "links" zu überholen) in der öffentlichen Wahrnehmung, um die eigene Agenda als "Volksbegehren" darzustellen. -
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Bounty antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Vermutlich vor beidem. Das eine gefährdet die physische Existenz, das andere den persönlichen Reichtum an den Fresströgen der Macht. Das Problem ist, der Souverän hat in unserem System nicht mehr viel zu sagen, außer bei Wahlen brav sein Kreuz zu machen und Steuern zu zahlen (zumindestens der erwerbstätig Teil). Leibholz Warnung aus den 1950ern das die Parteien ihren verfassungsgemäßen Auftrag "an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken" in einen Alleinvertretungsabspruch wandeln könnten scheint mir zunehmend Realität geworden zu sein. -
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Bounty antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
@mwe, @Direwolf, Ich sehe es ja ähnlich, ein freiheitlicher Rechtsstaat sollte eigentlich kein Problem damit haben, wenn sich in den Händen des Souverän, von dem angeblich alle Staatsgewalt ausgeht, sich die selben Waffen befinden welche die Exekutive besitzt, um es mit dem unseeligen Ministerialdirigent Brennecke zu sagen, "um die Rechtsordnung gegen den Bürger durchzusetzen". Besonders wenn man den "Sammlern" solcher Gegenstände gewisse Auflagen macht was einwandfreien Leumund und sichere Lagerung angeht. Die Schweizer Milizionäre, skandinavische Heimwehren oder Besitzer von in extremis Maschinenkanonen und Gefechtsfahrzeugen in den USA beweisen seit Jahrzehnten, das mit diesen Kriegswaffen in den Händen der "Richtigen" genau null komma nix passiert. Auch der alte Flick hat nicht versucht mit seinem Panther-Panzer zum Reichstag zu fahren und Franz Josef Strauß hat mit seiner Maschienengewehrsammlung nie versucht "zur Feldherrenhalle zu marschieren". Nun ist es leider so, dass spätestens seit ein paar übermotivierte Jungkommunisten in den 70ern einige Politiker umgebracht haben, die Politikerkaste panische Angst vor dem eigenen Souverän hat, wenn er mit mehr als einem abweichenden Abstimmungsverhalten bei der nächsten Wahl droht. Deshalb baut man jetzt ja auch einen antiimperalistischen Schutzgraben um den Reichstag... ...bedenklich! -
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Bounty antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Steven, Bevor ich Dich rechts liegen lasse folgendes: Man sollte nie von sich auf andere schließen. Was ich Dir mit dem Kinderporno-Vergleich versucht habe zu erklären, übersteigt scheinbar weiterhin Deine geistige Fähigkeiten. Anders sind Deine Anwürfe, die deutlich Richtung Beleidigung und Vorwurf einer Straftat gehen, nicht zu erklären... Und nun "back to Topic"...