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Mausebaer

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  1. Ja, innerhalb von 2 Jahren sind die schon wieder pleite und kriechen unter den US-Vollstreckungsschutz https://www.reuters.com/article/us-remington-arms-bankruptcy-idUSKCN24T0CL US-Zivilrecht kann schon lästig sein. Google-Übersetzer: Euer Mausebaer
  2. Das stimmt so nicht. Täglich verliert die Erde netto ~ 140 Tonnen Materie. Dein Mausebaer
  3. Leute! Bevor Ihr Furcht vor Standaufsichten oder gar vorm Schießen bekommt, lasst erst einmal eine Zeit lang regelmäßig und möglichst noch in der Woche nach dem Schießen Euren Blutbleigehalt bestimmen - nicht nur einmal, damit Schwankungen durch einmalige Expositionen, auffallen. Wenn der Arzt Bedenken anführt (auch unterhalb des Grenzwertes), dann kann es sinnvoll sein, nach den Ursachen zu suchen, um sie abzustellen oder zu reduzieren. Alles andere vermiest Euch nur das Leben. Blei nimmt man auf "natürlichen" Weg über Verschlucken, durch Einatmen und über die Haut auf. Falls ihr denn tatsächlich erhöhte Werte im Blut haben solltet, können die oft durch Verhaltensänderungen (auch wenn die wesentlichen durch Covid-19 eigentlich schon angezeigt sind) deutlich gesenkt werden. Auch wenn Ihr Aufsicht macht, kein trinken oder essen auf dem Stand oder in dessen Nähe - auch kein Kaugummi kauen oder Bonbon lutschen! Bevor Ihr nach dem Schießen esst oder trinkt, zumindest die Hände gründlich waschen! Das Waschen des Gesichts und der Unterarme oder ein Wechsel der Oberbekleidung kann auch sinnvoll sein. Wenn ihr, insb. als Aufsicht, einen ungewohnten Geschmack, insb. den schon erwähnten süßlichen Geschmack, oder ungewohnten Geruch wahrnehmt, dieses ggf. von einer weiteren Person verifizieren lassen, falls Ihr Euch unsicher seid, oder der Aufsicht mitteilen! Als Aufsicht das Schießen einstellen, den Stand lüften lassen und, ggf. über die vorgegebene Eskalationskette, die verantwortliche Person des Standbetreibers über die Beobachtungen informieren (lassen)! (Es muss nicht immer eine defekte oder blockierte Lüftung sein. Es gibt auch schon mal Schimmel o.ä.) Euer Mausebaer
  4. Wie hoch ist die denn bei Euch mit maximaler Be- und Entlüftung? Ist die Lüftung nachträglich blockiert worden (wird von manchen Standbetreibern manchmal gemacht um Energiekosten zu senken, insb. im Winter)? Was macht denn Dein Bleigehalt im Blut (Leicht zu messen aber die Halbwertszeit im Blut liegt nur bei ca. 3 Wochen)? Wie? Kugelfang oder Lüftung ohne vollen Schutz sauber gemacht? Dein Mausebaer
  5. Ok, war allgemein statt formal formuliert. § 72 StPO Anwendung der Vorschriften über Zeugen auf Sachverständige Auf Sachverständige ist der sechste Abschnitt über Zeugen entsprechend anzuwenden, soweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen abweichende Vorschriften getroffen sind. § 402 ZPO Anwendbarkeit der Vorschriften für Zeugen Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen entsprechend, insoweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen abweichende Vorschriften enthalten sind. Dein Mausebaer
  6. Jein, denn: "Gewerbeordnung § 36 Öffentliche Bestellung von Sachverständigen (1) Personen, die als Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft einschließlich des Bergwesens, der Hochsee- und Küstenfischerei sowie der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues tätig sind oder tätig werden wollen, sind auf Antrag durch die von den Landesregierungen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen, ..." "Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) § 91 (1) Aufgabe der Handwerkskammer ist insbesondere, ... 8. Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen, ..." Also Ja, es gibt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aber nein, es gibt sie nicht für die forensische Beurteilung von Schusswaffen Unabhängig davon sind Gutachter, auch die vom Gericht selbst bestellten Gutachter, Zeugen im Verfahren und können als solche vereidigt werden. Derzeit werden Ermittlungspersonen mit der Begutachtung der "weiteren Pistole" befasst sein. Euer Mausebaer
  7. Klassische Fanpost, denn Internet und Smartphone hatte er wohl nicht dabei? Euer Mausebaer
  8. Ein Garderobenhaken?
  9. Die Daten haben ja nicht nur Behörden, sondern häufig auch "Bekannte" und Familie. PEBKAC Wenn, dann wird die Zeit und das User-Login protokolliert, in seltenen Fällen auch einmal die Hardware, über die die Abfrage erfolgte. Nur gibt es oft genug Default- oder Gemeinschafts-User-Logins, Abfragen auf Zuruf, Verlassen der Bildschirmarbeitsplätze ohne Sperren oder Abmelden, aufgeschriebene Logins und Passwörter am Arbeitsplatz, Hinweisreize auf das Passwort am Arbeitsplatz oder einen persönlichen Bezug zum Passwort, Eingabe von Login und Passwort in der Gegenwart Dritter, ... und das alles völlig ohne Schadprogramme. Selbst Überwachungskameras würden hier die Sicherheit kaum erhöhen. Sie erhöhten möglicherweise sogar die Möglichkeiten, Login und Passwörter oder Momente ungeschützter Zugriffsmöglichkeiten auszuspähen. Das ist doch auch seit Monaten das Problem bei der hessischen Landespolizei. Die User-Daten haben'se aber der User behauptet, er/sie war es nicht - watt nu? Bei Medieninteresse heißt das Leck nicht selten "Pressestelle" oder "Vorgesetzter". Dein Mausebaer
  10. Es gibt zwei Arten von BZR-Auszügen - die Privaten, die Du Dir gegen Gebühr für Dich machen lassen kannst, um sie z.B. potentiellen neuen Arbeitgebern vorzulegen, und die für Behörden. Je nach Behörde und Abfragegrund bekommst Du ggf. mehr bis alle Informationen. § 51 BZRG ist ein Verwertungsverbot - keine Datenlöschungsvorschrift - und in § 52 stehen die Ausnahmen zu § 51. Auch ist nicht nur § 46 für eine Tilgung maßgebend sondern das gesamte Paket der §§ 24 bis 26, 37, 45 bis 49 sowie 63 und dort gibt es eine ganze Reihe an Tilgungshemmungen und Ausnahmen. Das BZRG selbst enthält keine Strafvorschriften. Für eventuell unrechtmäßig nicht entfernte Eintragungen müsste man wohl über das allgemeine Datenschutzrecht gehen. Dein Mausebaer
  11. Können wohl schon. Nur dran bleiben ist das Problem, gerade falls wenig im Wald trainiert wurde. Da sind die Hunde schnell pausenreif. Wenn es dann jetzt auch noch regnet ... So kann es sein, dass die Hunde insgesamt nicht schneller voran kommen als der Gesuchte. Dein Mausebaer
  12. Warum nur dem Jagdschein? Wer legal privat besitzt ist von oben bis unten, kreuz- und quer (nicht queer) sowie von links nach rechts geprüft worden. Der Rest ist Schulung und Übung - auch beim Jagdschein. Else: Vielleicht sollten die Innenminister über ein AFO-Konzept (klick!) nachdenken. Das könnte Angesicht des aktuellen Aufwands die Haushalte massiv entlasten und Politiker- und politische Posten sichern. Dein Mausebaer
  13. Du meinst, er hätte sich von den vier PVP Leihscheine für deren Pistolen geben lassen sollen?
  14. Aber das heutige Plastik hält auch bei guter Pflege noch nicht solange wie gepflegtes Holz aus dem späten 19. Jahrhundert. Dein Mausebaer
  15. Dann wird er zum Terroristen und darf abgeschossen werden. Naja, wäre immerhin ein Ende mit einem Feuerwerk. Dein Mausebaer
  16. Vertreter welcher staatlicher Organisationen fordern in Deutschland seit Jahrzehnten immer wieder, dass Schusswaffen nur in die Hände von Personen gehören, die mit damit umgehen können? Man stelle sich einmal vor, einem privaten LWB wäre bei einer derartigen Ansammlung von PVP "ein Schuss gefallen"! Euer Mausebaer
  17. ohne Mordmerkmal bleibt das trotzdem maximal geplanter Totschlag und laut Medien soll das Urteil auf Totschlag (versucht) und nicht auf Mord gelautet haben. Manche Berichte lassen das Urteil weg und berichten nur von der Verletzung einer Frau.
  18. Hm, Lernen durch Wiederholung ist durchaus anerkannt. Mord = Tötungsabsicht + Mordmerkmal (vgl. z.B. verknüpfte Liste aus meinen vorherigen Post hierzu) Totschlag = Tötungsabsicht ohne Mordmerkmal und ohne (anerkannte) Rechtfertigung oder Entschuldigung Körperverletzung mit Todesfolge = keine Tötungsabsicht aber absichtliche Beibringung oder Inkaufnahme von körperlichen Schäden ohne Rechtfertigung oder Entschuldigung, die ursächlich zum Tode führte Fahrlässige Tötung = Unterlassen der verkehrsnotwendigen Sorgfalt ist ursächlich für den Tod eines Menschen Fahrlässige Körperverletzung = Unterlassen der verkehrsnotwendigen Sorgfalt ist ursächlich für die Körperverletzung eines Menschen Dein Mausebaer
  19. Bist Du einer der zuständigen Ausübungsberechtigten für das staatliche Gewaltmonopol in dem Fall gewesen? Offenbar fehlten Mordmerkmale (klick!), daher "Totschlag". Dein Mausebaer
  20. Das ist ein Urteil und auch ohne festgestellte Mordmerkmale. Ein Urteil ist ein Urteil. Recht und gerecht kann etwas ganz anderes sein. Vielleicht war Notwehr oder Unfall für das Gericht nur nicht glaubhaft genug. Ich kenne weder den alten Fall noch war ich bei diesem Fall dabei. Dein Mausebaer
  21. Das wäre noch abzuwarten. Denn das ach so gewaltige "Gewaltmonopol des Staates" ist lediglich der Ersatz des innerstaatlichen Federechts durch eine staatliche Gerichtsbarkeit. Wir sind hier noch lange bevor das Gewaltmonopol des Staates überhaupt beginnt. Es ist noch nicht einmal Anklage erhoben worden. Dein Mausebaer
  22. ... und wenn er gebucht hatte und nur deshalb keine Zeit mehr hatte, sich auch noch durchsuchen zu lassen?
  23. Die Medien sind da dran. Also muss man denen auch etwas zeigen, damit man in den Veröffentlichungen nicht wirkt wie Karl Napf. Es gibt nicht nur den direkten Sinn. Vieles macht auch erst mittelbar Sinn. Dein Mausebaer
  24. Die freiwillige Feuerwehr rufen?
  25. Der "Waldrambo" ist in der tiefe seiner quälten Seele halt ein ganz lieber Mensch, der dummer Weise im Körper eines Gewaltverbrechers steckt oder einfach nur inkonsequent - keine Zeugenaussagen - kein Bild - kein Name - keine Großfahndung - kein irgendwas außer vier Polizeivollzugspersonen (PVP), die mit einer ihrer Dienstwaffen getötet wurden. Dein Mausebaer
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