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Bitte schön! Gerade zu Anfang weiß man oft gar nicht, was möglich ist und auf was man achten sollte - und dann haste eine für Dich suboptimale Waffe im Schrank, die dann auch schnell genau da bleibt - im Schrank. Hm, DSB und 300m, da fallen mir mausigre Ordonanzer ein. (Ja, auch Mosin und andere haben einst super Gewehre gebaut ) noch sind relativ günstig gute Gewehre zu bekommen (da kommt halt nichts mehr nach) auch mit 8mm, V-Kimme und Dachkorn kann man sich auf 300m frei-händisch gewackelt mit Ü50 auf's Treppchen im Land schießen Oldtimer haben ihren besonderen Reiz viele sind, nachdem sie richtig geschüttelt wurden, ganz gerührt. Dann wären auch exotischere Patronen eine Überlegung wert. Damit ist man dann oft im Interesse der Schützenbrüder - ganz anders als mit etwas, das eigentlich jeder hat. Die schon erwähnte 6,5 mm Creedmore, ihre 6 mm Schwester oder auch die 6,5 mm PRC und .300 PRC dürften viele Schützenbrüder wie das Licht die Motten anlocken, insbesondere wenn sie auch noch in einem exotischen Äußerem (klick mich!) stecken. Das wollten schon viele. Aber das klappt eigentlich nicht. Kaufe Dir ein, zwei oder auch drei KK-Gewehre und WS, um mit ihnen KK zu schießen! Denn das ist das, was man mit denen macht. Vorsicht vor KK-HA egal ob LW oder KW! Fast jeder muss damit gegen den Hilti-Effekt ankämpfen - klack ... , klack ..., klack-klack ..., klack-klack-klack ... , klack-klack-klack-klack-klack-klack-klack-klack-klack-klack ... Nur gibt es nicht (mehr) die eine gute Büchse und gebraucht bekommst Du i.d.R. mehr für Dein Geld. Dein Mausebaer
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Moin! 👋 Hm, ist "Sportschütze in Perl" schon eine Konkretisierung der Sportarten oder bleibt es beim Sportschützen, was ähnlich konkret ist, wie Ballsportler. Jo, kann man machen, wobei das auch noch nicht besonders weiter hilft. Ähm, eine Waffe, auch eine Langwaffe ist nie vernünftig oder gar böse. Wenn überhaupt, ist es der Besitzer. Jein, vor allem hat Dein Händler damit nur beschränkte Freude. Trotz aller inflationäre Preissteigerungen, die scheinbar auch noch von irrsinnigen Konsumenten bezahlt werden, ist gewöhnliche Mun. in .22 lfB immer noch vergleichsweise günstig. Man kann auch viel Spaß mit KK haben. Jedoch kommt man i.d.R. auf 300m mit den Blenden ins Gehege und auch ab 100m werden die Disziplinen für KK-Langwaffen maximal knapp. Jedoch stehst Du bereits bei KK-Langwaffen auf Gelb vor der Wahl, ob Du z.B. lieber möglichst enge Gruppen stanzen möchtest oder lieber möglichst schnell Fallpättchen schubsen möchtest. Ja hast Du denn schon einmal die Mun.-Kosten von KK, .223 und .308 verglichen? Gebraucht, gebraucht und noch einmal gebraucht. Meine Sauer 200TR hat mich gerade einmal gut € 800 gekostet und das auch noch auf links. Es gibt viele gute und sportlich sinnvoll nutzbare Gewehre in .223 und .308 als Gebrauchte. Mache besser eine Wunschliste, was Deine Büchse haben bzw. können soll und schaue dann mal eine Zeit lang, was am Markt da an gebrauchten Waffen vorbei kommt. So bekommst Du ein Gefühl für Preisniveaus und welche Deiner Wünsche eher realistisch sind und welche Du vielleicht besser als "nice to have" qualifizieren solltest. Meine Empfehlungen wären: Werde Dir klar, was alles und in welcher Wichtigkeitsreihenfolge Du schießen möchtest (KK vs. GK, Löchlestanzen vs. Fallplättchen vs. dynamisch)! Werde Dir klar, was Du auf den für Dich verfügbaren Schießständen (absolut und relativ wegen Kosten und Wegstrecken) schießen kannst! Wenn Du dann die mindestens ordinal skalierte Schnittmenge an Disziplinen hast, mache Dich mit den Anforderungen der SSpO zu Deinen realistischen Wunschdisziplinen vertraut (Gewichte und Längen, Kaliber, Magazingrößen oder EL, Optiken, Schäfftungen oder dienstliche Verwendung, etc.) Dann erstelle eine Liste mit Waffen ggf. mit Zubehör (z.B. w. Gesamtgewicht) , die die formellen Anforderungen erfüllen können. Falls es dann ein Zylinderverschlussrepetierer wird, wären meine Tipps: kleiner Öffnungswinkel des Verschlusses - Die Zielfernrohre und Deine Finger sind dicker als Du denkst! ein Einsteckmagazin erspart lästiges Gefummel beim Laden Wenn Du nicht eher zierlich gebaut bist, brauchst Du entweder einen Schaft mit vielen Einstellungsmöglichkeiten oder einen anderen Schaft als den, der original mit dem Gewehr geliefert wird. Dass Schaftsysteme wie z.B. das des Ruger RPR (hatte innerhalb kürzester Zeit praktisch jeder Anbieter im Sortiment) so erfolgreich sind, kommt nicht von ungefähr. ... und natürlich ausprobieren, ausprobieren, ausprobieren und wieder von vorne an ausprobieren!!! Wir sind alle verschieden und haben auch noch verschiedenen Bedürfnisse und Vorstellungen. Eine Waffe, die für den einen das absolute Maximum ist, kann für einen anderen nur Müll sein und umgekehrt. Dein Mausebaer
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@SDASS_Nico Präzision ist gut mit Handladungen und DAG/RWS/GECO 55grs. VM (i.d.R. besser als das, was harry oben gepostet hat), aber so etwas können eigentlich alle und meine ist auch noch ne .223, Schaft zu kurz und allgemein zu klein; subjektiv unangenehmes Schaftmaterial Abzug naja, Laden fummelig, Komfort, zwar Linkssystem aber 90°-Öffnung; Schaft ist eigentlich da, um ersetzt zu werden Zuverlässigkeit ist deutlich schlechter als mein OA-UG, zu lose Passungen können auch schlecht für die Zuverlässigkeit sein. Mein Leben würde ich trotz Rechtssystem, "Augenkrebsviser" und zusammengeschusterten Teilen eher noch meinem alten Jugo anvertrauen. Haltbarkeit, außer der wohl nicht sauber ausgeführten Induktionslötung, mit der der Kammerstengel befestigt war, könnte man glatt meinen, die Rem. 700 wäre aus Alkalimetallen statt aus Stahl - ein steter Kampf gegen den Flugrost. Die Krico Sniper, die mir damals das Ordnungsamt anbot, hatte ich verpasst, weil der VdRBw ewig nicht mit dem Bedürfnis für die Gelbe WBK rüber kam und ich wusste es damals auch nicht besser. In allen möglichen Berichten waren die Rem. 700 wenigstens OK, oft wurden sie gar gehyped - ok, Alternativen waren zu der Zeit gerade für Linksschützen in Deutschland noch extrem rar. Heute käme mir keine Rem. 700, die nicht wenigstens von vorne bis hinten von einem guten Büxer function & reliability getunt wurde, mehr in den Schrank. Willst Du meine Rem. 700 kaufen? Wenn sich die einer unbedingt antun will, verkaufe ich die ihm oder ihr gerne und der Kammerstengel ist jetzt zusätzlich gestiftet. Dein Mausebaer
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... und wenn Du Pech hast, wirst Du feststellen, dass Du es vielleicht mit einer gebrauchten aus den 70er Jahren hättest probieren sollen. Zumindest einige Rem. 700 sind schon seit lange vor der Übernahme und der aktuellen Insolvenz (chapter 11) ihr Geld nicht wert gewesen und die deutschen Feinkostpreise erst recht nicht. Wenn Du hier bei den älteren Beiträgen suchst, wirst Du einiges zu durchschlagenden Zündhütchen, abgerissenen Kammerstengel und überfahrenen Patronen beim Repetieren von Rem. 700 finden. Falls Du wegen dem Angebot an Tuningteilen oder ihrer Bekanntheit bei einer Rem. 700 bleiben willst, lasse sie von einem guten Büchsenmacher vorher auf Herz und Nieren und auch mit einem bunten Reigen an Munition prüfen - egal ob neu oder gebraucht. Um einen gut treffenden Zylinderverschlussrepetierer zu bauen, braucht es nicht so viel. Die wirklichen Unterschiede liegen m.M.n. im Benutzerkomfort, Haltbarkeit und Zuverlässigkeit. Falls Du den Zylinderverschlussrepetierer beim BDS schießen willst, dann achte auf das Gesamtgewicht des künftigen Systems und überdenke, ob es wirklich .308 Win sein soll. Die .223 Rem. z.B. hat auch keine Probleme auf der deutschen 300m Kurzstrecke. Im Prinzip läuft es immer wieder auf das Gleiche hinaus - viel selbst ausprobieren und vergleichen und dann wieder noch ein weiteres mal von vorne ausprobieren und vergleichen. Wir sind alle verschieden und unsere Bedürfnisse sind verschieden. Also was dem einen perfekt passt, muss dem anderen noch lange nicht einmal halbwegs passen. Dein Mausebaer ps: und wenn mir was Nettes tun willst, kaufe 'ne Ruger, denn ich habe Aktien der Sturm, Ruger inc.
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Da scheinbar keiner in G'stan seine PCC-ARs mit Left Handed 9mm Upper Receiver von Gibbz, Stag oder dergleichen versieht ... Gelten die JRC (klick!) noch als ARs i.S. des TE? Euer Mausebaer ps: die Phoenix auf links gibbz auch nix.
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Das wäre jedoch eher das Signal für sinnfreie Verschwendung öffentlicher Ressourcen. Auch öffentliche Verwaltungen dürfen sich über ihr "Signale" Gedanken machen, bevor sie die Compliance beim Bürger restlos ruinieren. Dein Mausebaer
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Wenn ein paar mal nicht angetroffen oder keine Kontrolle z.B. wegen akuter Übelkeit möglich war, gibt es ein Briefle mit der Bitte einen Termin zu vereinbaren. Falls der Dienstherr Sonntagsarbeit genehmigt ... Dein Mausebaer
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Der Sinn erschließt sich mir nicht. Wenn ein LWB (da ja bei nLWB rechtlich fragwürdig keine 36er-Kontrollen erfolgen) eine 36er-Kontrolle anstandslos überstanden hat und wissentlich im weiteren Zeitverlauf gegen die unveränderten Verwahrungsvorschriften verstößt, wird dieser eine unangemeldete Kontrolle sowohl zu verhindern wissen als auch bis zum vereinbarten Kontrolltermin einen rechtskonformen Zustand herstellen können. Lediglich nach einer relevanten Änderung der Verwahrvorschriften sähe ich einen potentiellen Sinn an einer erneuten materiell anlasslosen 36er-Kontrolle, um zu überprüfen, ob der LWB die Änderung mitbekommen und umgesetzt hat. Kontrollen aus materiellen Anlässen sind natürlich etwas anderes. Dein Mausebaer
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Also absolutes Werbeverbot Frei von jeder Art der Täuschung =>=> Das könnte zu einer allgemeinen Verdummung führen, denn den evolutionären Luxus der vergleichsweise überragenden individuellen Intelligenz der Menschen ist nach verbreiteter Ansicht die Folge um mit den Fähigkeiten zu täuschen und Täuschungen aufzudecken potentielle Sexualpartner beeindrucken zu können. (Was auch erklärte, warum es mit der real praktizierten Intelligenz auf kollektiver Ebene, weniger beeindrucken bestellt ist ) Wenn erst einmal ausreichend Katzen auf einen weißen Teppich gekackt 💩 haben, fällt eine schwarze Katze dabei auch nicht mehr so sehr auf. Kein Profit = wirtschaftlicher Anreiz für Forschung und Entwicklung sowie zur Therapie = keine Behandlung und keine Heilung von Krankheiten (Warum wohl, konnten in vergleichsweise kurzer Zeit recht effektive Therapien entwickelt werden, die eine komplexe Erkrankung wie HIV/AIDS zwar noch nicht heilen aber sehr lange sehr gut unter Kontrolle halten können, während eine so lange bekannte Massenerkrankung wie Malaria, da wo sie auftritt, immer noch eine Geißel der Menschen ist? ) Naja, nicht unmöglich, aber durch den Ablauf von Schutzrechten mit abnehmender Profitabilität. Genau solcher Art des "kurzen" Denkens verdanken wir doch auch unser WaffR in G'stan, weil die Massen aus Denkfaulheit glauben, es sei gut für sie, wenn ihnen der Besitz und der Umgang mit Waffen von den Herrschenden, die die Befehlsgewalt über Personen und Organisationen mit Waffen besitzen, verboten wird. Dein Mausebaer
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Du meinst, dass ist dann so ähnlich wie bei Betrieblicher Übung?
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"Alle"!?? Was für'n Quatsch. Nur die und so viele, dass Du die Mehrheit bekommst, die Du willst. Die Stasi hatte das begriffen. https://de.wikipedia.org/wiki/Steiner-Wienand-Affäre Dass das MfS bei Gründung Der Grünen nicht mit half, glauben auch nur die Wähler der Grünen. https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunistischer_Bund_Westdeutschland#Abspaltungen_und_Auflösung ... ... und Heute regt man sich wegen ein paar russischer Troll-Bots auf. Euer Mausebaer
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VDB Umfrage - was würden Sie für einen Lobbyverband zahlen
Mausebaer antwortete auf DasKleineArschloch's Thema in Waffenlobby
Das Problem wird sein, dass das eine Organisation sein muss, die echten, harten Lobbyismus betreibt. Wer das macht, der kann sogar so einen offenen Unfung wie bei der cum-ex-Sache legal machen lassen. Euer Mausebaer -
@webnotar Nein, eher der Schein, der § 45 Abs. 2 triggert. Wir hatten doch hier letztens sogar das (m.M.n. falsche) Urteil bezüglich des verordneten, medizinischen Canabiskonsums bei Schmerzen. Obwohl noch gar keine Abhängigkeit nachgewiesen wurde, bestätigte das Gericht den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse, weil vielleicht einmal eine Abhängigkeit entstehen könnte. Mal sehen, wie lange LWB noch Bier oder Wein trinken dürfen. Es könnte in der Zukunft ja einmal zu einer Alkoholabhängigkeit kommen. Also entweder die Rezepte oder die WBK rechtzeitig früher aus der Brieftasche nehmen, wenn man aus Amt geht! Nicht dass der SB sieht, was einem verordnet wurde. Dein Mausebaer
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Nur gib es fast schon massenhaft Gutachten gem. § 6 Abs. 2, die nicht im Interesse der Begutachteten ausgefallen sind. Daher passt auch der Kontext nicht zu meinem Post: Dein Mausebaer
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Das macht auch nicht mehr Sinn. § 6 Abs. 2 WaffG dürfte vor allem Personen betreffen, die bereits LWB sind und denen der Verlust der staatlichen Besitzberechtigung nach §§ 6 Abs. 1 i.V.m. 45 Abs. 2 WaffG (Demenz, Abhängigkeit von berauschenden Drogen inkl. Alkohol, psychische Störungen wie z.B. Depression, ...) angedroht wurde. Sich nicht begutachten zu lassen führte hierbei nach § 45 Abs. 4 regelmäßig zum Verlust. Wenn es nicht nur um eine verrostete Flobert-Flinte geht oder man schon auf der Palliativstation liegt, ist das Gutachten die beste Chance sein Besitzrecht zu behalten. Gutachten nach §6 Abs. 2 WaffG, die nicht im Interesse des Begutachteten ausgefallen sind, gibt es fast schon massenhaft, und anschließende gerichtliche Überprüfungen des Widerrufs nach § 45 WaffG auch. Gutachten nach § 6 Abs. 2 WaffG passen auch nach dem Kontext gar nicht zu meine Aussage. Dein Mausebaer
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Bewaffnete Bürger bringen mehr Sicherheit
Mausebaer antwortete auf Zeb Carter's Thema in Waffenlobby
Nein, die Hand verlor er bei der Belagerung von Landshut in Diensten des Kaisers. Sein Widerstand gegen den Kaiser und eigentlich gegen Kirchenvertretern brachte ihm letztendlich Kerker und Reichsacht ein. Aus dem Kerker wurde er gegen die Leistung von 25.000 Gulden und der Leistung der Urfede quasi in Hausarrest entlassen. Die Reichsacht wurde erst 1540 aufgehoben, als der Kaiser den inzwischen 60-Jährigen für den Kampf gegen die Türken und später die Franzosen wieder brauchte. Aber auch der ewige Landfriede aka das Gewaltmonopol des Staates wurde nur geschaffen, damit der Kaiser genug Kämpfer für seine Kriege erhielt und sich diese nicht mit/durch Feden dezimierten. Daher haben wir es Heute schwer, dass wir in so friedlichen Zeiten und Gegenden leben. Dein Mausebaer -
Das dürfte daran liegen, dass es da eigentlich nichts zu begutachten gibt, was nicht bereits zum Ausschluss vom legalem ebw-Waffenbesitz insgesamt geführt hätte. Einziges Begutachtungskriterium ist die Geistige Reife und die Frage ist, ob es derart an dieser fehle, dass zwar aktuell Waffen, die traditionellen Mordflinten der Mafia und Killer-Pistolen des Mossad entsprechen, erworben werden dürften, aber ein Nachbau eines über 150 Jahre alten Repetiergewehrs für Revolverpatronen erst in ein bis vier Jahren oder wenn ein Jagdschein erworben wird. Zusätzlich wird ein Test erwartet und in der Gesetzesbegründung wird dazu auf Österreich verwiesen, wo LWB sinnloserweise ein Persönlichkeitstest abverlangt wird. Sodele, jetzt operationalisiere das doch einmal sinnvoll! Wie stellst Du fest, dass jemand so geistig unreif ist, dass er zwar ewb-Feuerwaffen, mit denen sich problemlos auch Massen von wehrlosen Menschen töten ließen, besitzen darf, aber noch bis längstens vier Jahre warten muss, bis er auch ewb-Feuerwaffen erwerben darf, die Eigenschaften aufweisen, die tendenziell bei der Tötung von wehrlosen Menschen in Mengen hinderlich wären (unnötig viel Impuls, komplexere Handhabung, ...) und der Proband ohnehin erwerben dürfte, wenn er einen Jagdschein erwärbe? Wie ist dieses zu messen und zu dokumentieren? Was ist der oder sind die Grenzwerte? Lösung: Du führst ein Gespräch mit dem Probanden und lässt ihn den Persönlichkeitstest, für den Du eine Lizenz hast, ausfüllen. Daraufhin stellst fest, dass Du nicht festgestellt hast, dass die Geistige Reife derart ungenügend sei, dass der Proband noch wenige Jahre warten müsse, bis der Staat ihm erlauben dürfe, weitere Arten von ewb-pflichtigen Feuerwaffen zu erwerben als er ihn bereits jetzt erlaubt (oder ihm auch jetzt bereits erlaubte, wenn er einen Jagdschein erwärbe). Dein Mausebaer
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Magazine - Fristen für Behördenanzeige?
Mausebaer antwortete auf LordKitchener's Thema in Waffenrecht
Es gab BP die Gesetze nur mit Ergänzungen oder mit Vorbehalten unterzeichneten, weil man parlamentarisch das Faß nicht wieder aufmachen wollte. Die Lebensdauer dieser Regelungen war, wohl auch weil sich immer wieder Medienvertreter als auch Richter an den Vorbehalten oder Ergänzungen rieben, etwas kürzer, als die anderer Regelungen. Ein kleine Hoffnung. Dein Mausebaer -
Der § 6 Abs. 3 WaffG, um den es hier geht, ist sowieso nur administrative Erschwernis. Ich suche aus persönlicher Neugier nach § 6 Abs. 3 - Gutachten, die für den Antragsteller negativ ausfielen. Bis jetzt keines gefunden, wenn auch viele falsch sind, weil viel zu umfassend. Nicht wenige Gutachter scheinen zu meinen, dass sie über den Besitz von Feuerwaffen an sich entscheiden sollen und nicht ob jemand eben nur 4 Jahre früher neben traditionellen Mordflinten der sizilianischen Mafia und Pistolen, mit denen der Mossad systematisch Mensch tötete, auch z.B. Nachbauten von 150 Jahre alten Repetiergewehren oder über 100 Jahre alte, ehemalige Infanteriegewehre beim Erfüllen der weiteren Voraussetzungen legal erwerben darf. Dein Mausebaer
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Verlasse Dich nie auf Geständnisse! Mal sind sie falsch und mal Teil einer Verteidigungsstrategie. Wenn Du selbst wegen eines 100%ig richtigen Geständnisses Dich drauf verlässt und nicht so weiter ermittelst, dass Du auch ohne das Geständnis die Tat, den Täter und dessen Schuld beweisen kannst, kannst Du ganz schön dumm dastehen, wenn der Täter sein Geständnis im Hauptverfahren widerruft und das Gericht den Widerruf, wenn auch nur teilweise, als begründet ansieht. Dein Mausebaer
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Als sich die LaPo noch mit noch älteren P6 in Pendelstegholstern abschleppte, hatten die damals schon die P226 mit sinnigeren Einsatzholstern. Die Stadtpolizei Frankfurt/M. war auch noch schneller von grün auf blau umgestellt als die LaPo. Aber seit die Börse aus Ffm weg ist, ist es auch mit den Steuereinnahmen nicht mehr so rosig und Mikrozinsen führten auch noch zu Pikoergebnissen bei den Banken, dazu noch hausgemachte Bankenprobleme ... Die P226 werden jetzt wohl noch etwas halten müssen. Schließlich musste in Ffm. jetzt schon die AWO der Familie des OB das finanzielle (Über)Leben sichern. Dein Mausebaer
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In den meisten Bundesländern wäre der Vorgang wohl längst im Interesse des BM ausgegangen. Denn entweder sind die BM dort Landesminister und Ministerpräsidenten der Länder, also ganz klar § 55 WaffG, oder eben mindestens die Chefs der lokalen Waffenrechtsbehörden. In Ländern wie BaWü und Hessen, dürfen die sich sogar ihre eigene Anscheins-Polizei einrichten - z.B. in Frankfurt/M., wo man es als Unbedarfter schnell mal mit der "Stadtpolizei" statt mit der Polizei zu tun hat, und diese solange dort noch die Gewerbesteuer sprudelte, sogar besser und moderner ausgerüstet war als die "echte" Landespolizei. In NRW sind die BM aber weder das Eine noch das Andere. Dein Mausebaer
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Statistik vs. Individuum Profitstreben der Ausrüster transmittiert durch deren Lobbyismus. In Deutschland war und ist die Polizei zumindest auch immer eine Organisation der Obrigkeit zur Kontrolle der Untertanen. Waffen sind und waren auch immer ein Mittel der Herrschenden die Beherrschten dazu zu bringen, sich in Sinne des Herrschenden zu verhalten. Dazu braucht auch niemand erst seine Mao-Bibel zu lesen. Auch wenn diese dieses mehr heutigen Politikern bewusst gemacht haben dürfte, als das Alte Testament dieses tat. In Staaten in denen die Polizeien bürgerlichem Ursprungs sind, ist die Regel "Polizist stets mit Feuerwaffe bewaffnet - "Bürger" stets ohne Schutz durch Feuerwaffen" regelmäßig weniger kosequent anzutreffen. Dort sind nicht nur "Autorisized Firearms Officer (AFO)"-Konzepte möglich, sondern nicht selten haben die Bürger dort rechtlich die Möglichkeit, sich variabler und schwerer als die Vertreter der Polizeien zu bewaffen. Es wird nicht nur der sein. Aber so ein Brief ist halt für die Medien ein gefundenes Fressen, da er sich besser in Szene setzen und verkaufen lässt, als so manche zielgerichtetere Drohung, die jedoch eher abstrakt in Erscheinung tritt. Ist Dein Antrag raus? Eigentlich sollten sie. Jedoch widerspräche das dem Herrschaftskonzept von gut bewaffneten Bütteln der Herrschenden vs. wehrlose "Bürger". Das Konzept wird bereits im Alten Testament bei Micha und Jesaja ausführlich dargestellt. ... nach mehr und besser bewaffneten Staatsbütteln zu ihrem Schutz und um ihre Wünsche gesellschaftlich durchzusetzen, rufen. Wo es das Landesrecht zu lässt, werden doch schon seit Jahrzehnten Ordnungs- und Landratsämter wiederaufgerüstet - als Knöllchenüberbringer oder Kippen- und Hundehäufchen-Sheriff lebt es sich halt ganz schlimm gefährlich. (Text nach eigenem Gusto grünen) Dein Mausebaer
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Also das offene Eingeständnis, dass das deutsche Justizsystem nicht nur völlig unfähig ist, Straftäter zu resozialisieren, sondern selbst bei fehlender Wiederholungsgefahr, diese erst selbst erzeuge? Denn offizielles Ziel jeder legal vollzogenen Strafe ist es, dass der Täter resozialisiert wird. Demnach müsste nach Vollendung der Strafe und der fehlenden Notwendigkeit einer Sicherungsverwahrung, alles gesellschaftlich wieder OK sein. Dein Mausebaer
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Wenn der sich nun vom Saulus zum Paulus wandelte und im Rahmen der Standzulassung und des Hausrechts sportlich ein paar Löcher in Scheiben stanzen will, warum denn nicht? Falls der Herr Selbstschutz üben will =>=>=> Standzulassung + §§ 22ff. AWaffV + Narrhallamarsch Dein Mausebaer