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Mausebaer

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  1. Bei Scholz wäre es auch nicht heller gewesen. Ein BMF der sich öffentlich damit brüstet, in Mikrozinszeiten nur auf Sparbüchern "anzulegen". Da haben ja ein eingefleischter veganer Koch mehr Ahnung vom Grünkohl mit Brägenwurt und nen militanter Öko-Pax vom Job als Verteidigungsminister. Dein Mausebaer
  2. Ja, für Dich ... Dein Mausebaer
  3. Nur bis zur nächsten Salamischeibe. Dein Mausebaer
  4. Aber wann und wie?
  5. Wenn, dann gibt es sie erst in einem Hauptverfahren aufgrund entsprechender Widersprüche/Anträge und in G'stan in sehr beschränken Rahmen (unerlaubte Verhörmethoden, unzulässige körperliche Untersuchung, unzulässige Auspähung, ...). Der Mangel an Detailkompetenz Dritter ist dabei völlig irrelevant. Dein Mausebaer
  6. Formell deliktrelevantere Inhaber, Erlaubnisse und Waffen, wie Dienstwaffenträger mit der dienstlichen Erlaubnis und Dienstwaffen werden selbstverständlich auch weiterhin nicht mit im NWR erfasst. Euer Mausebaer ps: eine entsprechende Einschränkung der §55-Ausnahmen wäre doch einmal etwas fürs 3. WaffRÄndG
  7. @Waffen Tony Naja, die in G'stan durch RD a.D. S. Schiller umgesetzte offizielle Annahme ist die, dass die bloße Gegenwart von einer primitiven Maschine, wie sie Feuerwaffen sind, einen rechtschaffenen Bürger in einen Kriminellen verwandeln wird. Diese an "Magisches Denken" erinnernde Vorstellung wird jedoch bereits dadurch widerlegt, dass der administrative Staat andererseits in großem Umfang an mit Feuerwaffen ausgestatteten Staatsbediensteten und Streitkräften festhielt, bei denen man eine Verwandlung in Straftäter nicht annahm. Den Bürgern zu verwehren, sich zu bewehren, i.S. des alt-testamentarischen Waffen zu Pflugscharen (Micha und Jesaja) zur nachhaltigen Ausbeutung und Unterdrückung der entwaffneten Bevölkerung dürfte daher der ehrlichere Grund für das Konzept unseres WaffR sein. Der Effekt von Kennesaw beruht hingegen darauf, dass Menschen Risikobewertungen vornehmen und im nicht gewerblichen Bereich sich dabei meist auch noch auf Heuristiken stützen. Potentielle Straftäter beziehen in ihre Entscheidung eine (Gewalt)Straftat zu begehen selbstverständlich die Möglichkeiten der potentiellen Opfer und Zeugen mit ein, sich bzw. das mögliche Opfer zu verteidigen und ihnen dabei Schäden zu zufügen. Da Feuerwaffen in ihrer Wirkung von den Medien massiv überzeichnet werden, wird deren Risikobeitrag von den meisten potentiellen Straftätern auch entsprechend überzeichnet. So führt der wahrscheinliche oder gar der bekannte Besitz von Feuerwaffen durch die potentiellen Opfer und Zeugen sogar zu einem höheren Maße zu einem Unterlassen von Straftaten, als es der realistische Risikobeitrag des Feuerwaffenbesitzes könnte. Dein Mausebaer
  8. Kameras (ohne angeschlossene Waffenplattform) könnten Täter in Notwehr physisch verletzen oder gar töten? Kameras mit guter Auflösung, Belichtung, Aufnahmerichtung und Aufzeichnung, können bei der Aufklärung und Fahndung helfen, falls es den Tätern egal oder von ihnen gar beabsichtigt war, ob bzw. dass sie gefilmt werden, z.B. bei Selbstmordanschlägen. Wenn es den Tätern nicht egal ist, ist das eher wie jetzt beim Dresdner Juwelendiebstahl - Aufnahmen von Tätern, die sich unkenntlich gemacht haben. Kameras schützen nicht; Kameras dienen der kostengünstigen Überwachung. Dein Mausebaer
  9. Was selbst bei der relativen Größe des amerikanischen Doppelkontinents nicht stimmt. In Relation zur Bevölkerung sieht selbst der gern herangezogene Missbrauch von Feuerwaffen in den USA gar nicht mehr so dramatisch aus - selbst in Regionen mit restriktiven Waffenrecht wie Chicago, New York City, Washington D.C.. In Vermont, das bis vor kurzem gar keine zusätzlichen waffenrechtliche Einschränkungen über das Bundesrecht hinaus kannte, könnte man glatt meinen, dass sich dort schon alle umgebracht hätten, weil statistisch fast gar nichts passiert. Nur wenn er keine physische Kontrolle über seine Waffen ausüben und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter kann. Trockentraining beim RTL Nachtjournal dürfte häufiger vorkommen, als mancher denkt. Entwaffnet sofort die Polizeien, Ordnungs- und Landratsämter, die Zoll- sowie Justizvollzugsverwaltungen und die Bundesbank sowie widerruft alle §19er und § 55-zwoer !!! Du kreierst fragwürdige Extremsituationen. Die kann man immer so erstellen, dass der unmittelbare Nutzen von Feuerwaffen zum Selbstschutz stark eingeschränkt ist. Aber selbst dann wirkt der Feuerwaffenbesitz der rechtschaffenen Bürger immer noch an der Stelle, an der er am meisten Schutz vor Gewaltverbrechen schafft - in der Vorstellung der potentiellen Täter. Der überraschende Erfolg beim Rückgang der Kriminalität in Kennesaw, GA, beruhte nicht darauf, dass sich die Bürger dort unter dem faktisch nicht vorhandenem Zwang des Gesetzes bis an die Babyschnuller bewaffnet hätten, sondern an der massiven Berichterstattung der Medien über die Pflicht zu Feuerwaffenbesitz. Noch wirksamer als in den Händen von Personen, die mit ihnen umgehen können, sind Feuerwaffen in selbigen Händen in der Vorstellung der potentiellen Straftäter. Diese Vorstellungen sorgen dafür, dass es vielfach erst gar nicht dazu kommt, das Begehen gewaltsamer Straftaten zu versuchen. Dein Mausebaer
  10. Sicher? Waren das nicht eher der Hammer und die Panzerstecher? Dein Mausebaer
  11. Nehmt doch einfach Werkzeug und keine Waffen!
  12. Nix da! Klickst Du den Link oben und liest: DAS passt selbst voll auf IPSC. Dein Mausebaer
  13. Ist die Plural von "Jogger" nicht auch "Jogger" und nicht "Jöger"? ... und auch die Schützen tragen gesellschaftliche Verantwortung. Sie sind Beschützer und Träger des immateriellen Kulturerbes "Schützenwesen" ( https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/schuetzenwesen ) Dein Mausebaer
  14. Wer hat hier Humor?!!!
  15. Ach was! Das liegt bestimmt an dem im allgemeinen verträglicheren Wesen der Öschis. Die sind halt immer schon mehr Balkan-affin gewesen, als die verstockten Deutschen. Da wird einfach nicht wegen jeder Kleinigkeit zur Polizei gerannt. Wenn da wer die Oma ausgeraubt, vergewaltigt und gemeuchelt hat, dann steht da in der Todesurkunde halt Herzversagen und anschließen wird das einfach direkt untereinander ohne Polizei und Staatsanwaltschaft geregelt. Dein Mausebaer
  16. Im Prinzip wie bei LWB auch. Zu Zeiten, wenn die Bewohner üblicherweise anwesend sind, unangekündigt an der Wohnung klingeln. Sich ausweisen und die Absicht, die 36er-Kontrolle durchzuführen, erklären. Willigt der oder die Bewohner ein, erfolgt die Kontrolle. Behaupten die Bewohner, keine relevanten Waffen und Munition zu besitzen, haben sie dieses und dass sie auch künftig solche Waffen und Munition nur mit entsprechenden Erlaubnissen erwerben werden mittels einer E.V. zu versichern, wobei sie selbstverständlich über die Folgen einer falschen E.V. aufzuklären sind. Werden wiederholt keine Bewohner angetroffen, schriftlich zur Vereinbarung eines entsprechenden Termins oder alternativ zur Abgabe einer entsprechenden E.V. auffordern. Erfolgt weder eine Kontrolle noch die Abgabe der E.V. im vorgegebenen Zeitrahmen den Vorgang an die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des illegalen Besitzes von Waffen und Munition weiterleiten. So etwas ließe sich wunderschön systematisch Straße für Straße durchführen. Gebührenbescheide nicht vergessen! Schließlich ist das WaffR kein Spezialrecht für Jäger, Schützen und Sammler, sondern ein Recht, das jeden in Deutschland angeht. Dein Mausebaer
  17. Wenn die Verwahrungskontrollen bei Erlaubnisinhabern nicht nur unsystematisch zufällig oder bei Anlass erfolgen, sondern systematisch oder gar flächendeckend durchgeführt werden, dann müssten auch entsprechende Kontrollen des rechtswidrigen Besitzes ohne erforderliche Erlaubnisse erfolgen. In jedem Landesverwaltungsrecht, das die Grundlage für den Vollzug der Kontrollen ist, ist eine Entsprechung des Art. 3 GG und Art. 7 Menschenrechtsvereinbarung enthalten und selbst falls es tatsächlich Ausnahmen gäbe, greifen GG und Menschenrechte unabhängig davon. Den zufolge alle Menschen vor dem Recht/Gesetz gleich seien. Eine systematische, rechtliche Ungleichbehandlung ist daher unzulässig. Wird die Verwahrung bei Erlaubnishabern systematisch kontrolliert, dann ist diese auch bei illegalem Besitz entsprechend systematisch zu kontrollieren - basta! Dein Mausebaer
  18. Was hörst Du mit Gehörschutz sonst bei einem Gewehr in .22 lr, wenn du keine HV Munition verschießt? Dein Mausebaer
  19. Das sind "nur" erst 2 Seiten. Das ist nicht der Ameisen-Thread.
  20. Mausebaer

    Petition

    Hat denn echt keiner hier mehr gute Verbindungen zur NRA und anderen ausländischen Lobbyorganisationen? Deren Mitglieder dürfen alle die Petition mitzeichen (Art. 17 GG). Euer Mausebaer
  21. Ähm, das ist ähnlich gemeint gewesen wie mit den Bemühungen gegen die Erderwärmung (unabhängig davon, ob die Menschheit an der Erwärmung ein Mitverschulden trifft oder nicht) - Niemand hat die Absicht eine neue Eiszeit herbei zu führen, es soll nur weniger schnell und weniger warm werden. Dein Mausebaer
  22. Ähnliches Spiel wie mit den §36er-Kontrollen. Formell ist eine anlasslose Kontrolle in der Wohnung zu verweigern sogar ausdrücklich WaffG-konform. ... Formell hängt die Verwahrung und deren Kontrolle am Besitz der Waffen und Mun. und nicht an der Erlaubnis zum Besitz. Bisher habe ich noch nie und noch nicht einmal von einem Versuch gehört, 36er-Kontrollen bei illegalem Besitz durchzuführen, während legale Besitzer flächendeckend, anlasslos und systematisch kontrolliert werden. Euer Mausebaer
  23. Es sind weniger die Schützen, die die brauchen. Es sind die Bewohner entfernter Gebäude die mit Hilfe der Vorschriften über Schallemissionen Schalldämpfer notwendig machen. Alternativ wäre eine Änderung der Vorschriften über Schallemission natürlich vorzuziehen. Bei Kindergärten hat das ja auch geklappt. Euer Mausebaer @Max_Earl ps: Du siehst, es sind nicht nur WaffR und SprengR, die dem Sport das Leben schwer machen. Reinigung von Raumschießanlagen und Umgang mit Blei-belasteten Materialien sind auch noch so etwas bis hin zum Datenschutz bei z.B. mit einem Schlepptop erstellten Ergebnislisten, von der Auswertung der Scheiben schon einmal gar nicht zu schreiben.
  24. Die anderen Bedürfnisse sind auch mit Erschwernissen belegt. Die rechtsphilosophische und administrative Aufarbeitung läuft seit rund 50 Jahren. Einst wollte Niemand einem Banker, Juwelier, Apotheker, Taxifahrern etc. oder deren Beschäftigten Feuerwaffen zum Selbstschutz zu führen verbieten und keiner allein lebenden Oma den Besitz von Opas PPk samt Munition. Dann erkannte man, dass das der selbe Niemand war, der auch schon die Absicht hatte eine Mauer zu errichten. Dein Mausebaer
  25. Guck doch mal den § 19 WaffG an! Euer Mausebaer
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