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Verbreite Panik und verkaufe Dich als Retter - so wird Dir gegeben werden. Tatsächlich Sicherheit schaffende Sicherheitsorganisationen schafften sich in einer Welt grundsätzlich knapper Ressourcen automatisch selbst ab. Euer Mausebaer
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Wäre das nicht ein Widerspruch, die beste Spezialeinheit öffentlich zu kennen? Wäre nicht die beste Spezialeinheit jene, die ihre Aufgaben erledigte, ohne dass es bekannt wird, dass überhaupt etwas erledigt wurde? Euer Mausebaer
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Das bist Du ja auch. Der Umgang mit Art. 20 Abs. 4 GG im WaffR zeigt doch schon deutlichst, was von uns Bürgern und unseren "Recht" von den herrschenden Personen gehalten wird. Die sind bei Waffenbesitz nämlich auch nicht wirklich dümmer, als RD a.D. Siegfried Schiller, die Gründerväter der Vereinigten Staaten von Amerika oder auch Mao Tze Tung - am Ende kommt die politische Macht immer noch aus den Läufen der Gewehre, weshalb hier möglichst in allen Regionen den Bürgern zu verwehren ist, sich zu bewehren. Dein Mausebaer
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DAS interessiert erst, wenn man juristisch nicht mehr weiter weiß, was das denn nun sollte. Z.B. zu den §§ 6 Abs. 3 WaffG i.V.m. 4 Abs. 5 AWaffV wird ein Test erwartet ("... In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist in der Regel ausreichend ein Gutachten auf Grund anerkannter Testverfahren über die Frage, ob der Betroffene infolge fehlender Reife geistig ungeeignet ist für den Umgang mit den dort aufgeführten Schusswaffen. Kann allein auf Grund des Tests nicht ausgeschlossen werden, dass der Betroffene geistig ungeeignet ist, ist mit einer weitergehenden Untersuchung nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft vorzugehen. ..."). Nur gibt es keine anerkannten psychologischen Tests zur Messung der "geistigen Reife". In solchen Fällen wird mal in die Begründung zur Gesetzesänderung geschaut. ... und siehe da, in der Begründung bezieht man sich auf Österreich. In Österreich belästigt der Staat legale Waffenbesitzer mit dem MMPI-Persönlichkeitstest. Folglich wird bei § 6 Abs. 3 WaffG-Gutachten auch ein Persönlichkeitstest gemacht - halt der, für den man selbst gerade die Lizenz hat. Dein Mausebaer
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DAS ist ja auch offensichtliche Volksver(_._)ung. Selbst ohne jede politische (Re)Aktion war die Wahrscheinlichkeit, Opfer überhaupt irgendeines eines terroristischen Anschlags zu werden, bereits klein und sie ist durch den Aktionismus von EU und unserer Bundesregierung nicht kleiner geworden. Da jedoch kaum jemand geschult ist, auch in statistischen Zusammenhängen zu denken, und den § 5 WaffG kennt, kann man doch mal schauen, ob man mit der Ver(_._)ung selbst so weit gehen kann. Dein Mausebaer
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Die wird auch verboten, gleich zusammen mit den Nikolausstäben - alles heimtückische Hiebwaffen. Euer Mausebaer
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Die politische Mitte von was? China? Kuba? Venezuela? Bereits der Schröder konnte die Union locker mit der Agenda 2010 rechts überholen. Die politische Drift der CDU/CSU ist seither nicht weniger geworden. Dein Mausebaer
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Sobald ein Gespräch mit dem Ziel die gesundheitliche Lage des Patienen zu ändern oder einzuschätzen geführt wurde, gilt das als Behandlung i.S. § 4 AWaffV - ob SanD oder nicht, ist da egal. Selbst wenn zu der Zeit weder Patient noch Psych bei der Bw waren oder jetzt nicht mehr bei der Bw. sind , greift der § 4 Abs. 4 AWaffV. ... und da steht, auch wenn des Wort "Behandlung" nicht genannt wird, inhaltlich lfd. "Behandlung" - also damit die Möglichkeit, dass Abs. 4 greift. Im Fall des Abs. 7 interessiert das alles die Waffenrechtsbehörde nicht. Wenn der im Abs. 7 verlangte Inhalt bestätigt wird und die Bestätigung auf passenden dienstlichen Formularen oder Briefpapier mit Dienstsiegelabdruck und Unterschrift(en) versehen ist, ist es das für die Waffenrechtsbehörde gewesen. Wie diese Bestätigung zustande gekommen ist, ist Sache der bestätigenden Dienststelle. Aus pragmatischen Gründen, wird eine solche Bestätigung, falls sie überhaupt erteilt wird, aufgrund eines Antrags und der Akten erteilt werden. Dein Mausebaer
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Doch auch der, mit passender Fachausbildung - § 4 Abs. 2 Nr. 5. AWaffV. Der Truppenpsych. könnte jedoch wegen § 4 Abs. 4 problematisch sein, falls nicht Abs. 7 anwendbar ist. Dein Mausebaer
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Für die meisten ist die Magazinfrage vor allem schweinisch teuer. 20 gebrauchte Magazine aus der Großserie zu kaufen mit Hausmitteln auf jeweils 10 Schuß zu blockieren ist nun einmal wesentlich besser zu bezahlen, als teure BRD-Sonderanfertigungen mit kurzen oder einreihigen Magazinkörper. Dein Mausebaer
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Bachelorarbeit "Kollidierende Rechte im Schießsport"
Mausebaer antwortete auf Max_Earl's Thema in Waffenrecht
Dat heest "trapsem". Euer Mausebaer -
In Hamburg bekam er als erster Bürgermeister noch € 199.600,00 p.a. Als BM für Arbeit und Soziales bekam er € 195.048,00 p.a. + Aufwandspauschale € 3.681,00 und als BMF und Vize-Kanzler bekommt er nur noch € 185.500,00 p.a. + Aufwandspauschale € 3.681,00 Finanziell ist der Mann auf dem absteigenden Ast. Wenn man 2.000 Arbeitsstunden für die Tätigkeit annimmt (Angestellte ~ 1.700 h p.a.) dann bekommt er aufgerundet € 93 pro Stunde. Qualle: https://www.merkur.de/leben/geld/olaf-scholz-stattliche-gehalt-bundesfinanzministers-spd-chef-zr-12929293.html Dein Mausebaer ps: unsere Ex-Flinten-Uschi bekommt jetzt immerhin € 322.800,00 p.a. von der EU und damit in G'stan steuerfrei.
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Info, 3. Waffenrechtsänderungsgesetz / Mein Schreiben an die SPD und deren Antwort
Mausebaer antwortete auf Overbore's Thema in Waffenlobby
Ich bin immer noch bei dem einem Serienbrief von meinen CDU-Wahlkreis-MdB, der weder eine der von mir gestellten Fragen beantworte und außer dem allgemeinem Gesamtthema zu keinem meiner Punkte in meinem Schreiben passt. Kurz: eine formelle Rücklaufquote von ca. 2% und die mit fast 100% inhaltlicher Ignoranz. Dein Mausebaer -
Bei Scholz wäre es auch nicht heller gewesen. Ein BMF der sich öffentlich damit brüstet, in Mikrozinszeiten nur auf Sparbüchern "anzulegen". Da haben ja ein eingefleischter veganer Koch mehr Ahnung vom Grünkohl mit Brägenwurt und nen militanter Öko-Pax vom Job als Verteidigungsminister. Dein Mausebaer
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Ja, für Dich ... Dein Mausebaer
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Nur bis zur nächsten Salamischeibe. Dein Mausebaer
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Aber wann und wie?
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Wenn, dann gibt es sie erst in einem Hauptverfahren aufgrund entsprechender Widersprüche/Anträge und in G'stan in sehr beschränken Rahmen (unerlaubte Verhörmethoden, unzulässige körperliche Untersuchung, unzulässige Auspähung, ...). Der Mangel an Detailkompetenz Dritter ist dabei völlig irrelevant. Dein Mausebaer
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Formell deliktrelevantere Inhaber, Erlaubnisse und Waffen, wie Dienstwaffenträger mit der dienstlichen Erlaubnis und Dienstwaffen werden selbstverständlich auch weiterhin nicht mit im NWR erfasst. Euer Mausebaer ps: eine entsprechende Einschränkung der §55-Ausnahmen wäre doch einmal etwas fürs 3. WaffRÄndG
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Bachelorarbeit "Kollidierende Rechte im Schießsport"
Mausebaer antwortete auf Max_Earl's Thema in Waffenrecht
@Waffen Tony Naja, die in G'stan durch RD a.D. S. Schiller umgesetzte offizielle Annahme ist die, dass die bloße Gegenwart von einer primitiven Maschine, wie sie Feuerwaffen sind, einen rechtschaffenen Bürger in einen Kriminellen verwandeln wird. Diese an "Magisches Denken" erinnernde Vorstellung wird jedoch bereits dadurch widerlegt, dass der administrative Staat andererseits in großem Umfang an mit Feuerwaffen ausgestatteten Staatsbediensteten und Streitkräften festhielt, bei denen man eine Verwandlung in Straftäter nicht annahm. Den Bürgern zu verwehren, sich zu bewehren, i.S. des alt-testamentarischen Waffen zu Pflugscharen (Micha und Jesaja) zur nachhaltigen Ausbeutung und Unterdrückung der entwaffneten Bevölkerung dürfte daher der ehrlichere Grund für das Konzept unseres WaffR sein. Der Effekt von Kennesaw beruht hingegen darauf, dass Menschen Risikobewertungen vornehmen und im nicht gewerblichen Bereich sich dabei meist auch noch auf Heuristiken stützen. Potentielle Straftäter beziehen in ihre Entscheidung eine (Gewalt)Straftat zu begehen selbstverständlich die Möglichkeiten der potentiellen Opfer und Zeugen mit ein, sich bzw. das mögliche Opfer zu verteidigen und ihnen dabei Schäden zu zufügen. Da Feuerwaffen in ihrer Wirkung von den Medien massiv überzeichnet werden, wird deren Risikobeitrag von den meisten potentiellen Straftätern auch entsprechend überzeichnet. So führt der wahrscheinliche oder gar der bekannte Besitz von Feuerwaffen durch die potentiellen Opfer und Zeugen sogar zu einem höheren Maße zu einem Unterlassen von Straftaten, als es der realistische Risikobeitrag des Feuerwaffenbesitzes könnte. Dein Mausebaer -
Bachelorarbeit "Kollidierende Rechte im Schießsport"
Mausebaer antwortete auf Max_Earl's Thema in Waffenrecht
Kameras (ohne angeschlossene Waffenplattform) könnten Täter in Notwehr physisch verletzen oder gar töten? Kameras mit guter Auflösung, Belichtung, Aufnahmerichtung und Aufzeichnung, können bei der Aufklärung und Fahndung helfen, falls es den Tätern egal oder von ihnen gar beabsichtigt war, ob bzw. dass sie gefilmt werden, z.B. bei Selbstmordanschlägen. Wenn es den Tätern nicht egal ist, ist das eher wie jetzt beim Dresdner Juwelendiebstahl - Aufnahmen von Tätern, die sich unkenntlich gemacht haben. Kameras schützen nicht; Kameras dienen der kostengünstigen Überwachung. Dein Mausebaer -
Bachelorarbeit "Kollidierende Rechte im Schießsport"
Mausebaer antwortete auf Max_Earl's Thema in Waffenrecht
Was selbst bei der relativen Größe des amerikanischen Doppelkontinents nicht stimmt. In Relation zur Bevölkerung sieht selbst der gern herangezogene Missbrauch von Feuerwaffen in den USA gar nicht mehr so dramatisch aus - selbst in Regionen mit restriktiven Waffenrecht wie Chicago, New York City, Washington D.C.. In Vermont, das bis vor kurzem gar keine zusätzlichen waffenrechtliche Einschränkungen über das Bundesrecht hinaus kannte, könnte man glatt meinen, dass sich dort schon alle umgebracht hätten, weil statistisch fast gar nichts passiert. Nur wenn er keine physische Kontrolle über seine Waffen ausüben und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter kann. Trockentraining beim RTL Nachtjournal dürfte häufiger vorkommen, als mancher denkt. Entwaffnet sofort die Polizeien, Ordnungs- und Landratsämter, die Zoll- sowie Justizvollzugsverwaltungen und die Bundesbank sowie widerruft alle §19er und § 55-zwoer !!! Du kreierst fragwürdige Extremsituationen. Die kann man immer so erstellen, dass der unmittelbare Nutzen von Feuerwaffen zum Selbstschutz stark eingeschränkt ist. Aber selbst dann wirkt der Feuerwaffenbesitz der rechtschaffenen Bürger immer noch an der Stelle, an der er am meisten Schutz vor Gewaltverbrechen schafft - in der Vorstellung der potentiellen Täter. Der überraschende Erfolg beim Rückgang der Kriminalität in Kennesaw, GA, beruhte nicht darauf, dass sich die Bürger dort unter dem faktisch nicht vorhandenem Zwang des Gesetzes bis an die Babyschnuller bewaffnet hätten, sondern an der massiven Berichterstattung der Medien über die Pflicht zu Feuerwaffenbesitz. Noch wirksamer als in den Händen von Personen, die mit ihnen umgehen können, sind Feuerwaffen in selbigen Händen in der Vorstellung der potentiellen Straftäter. Diese Vorstellungen sorgen dafür, dass es vielfach erst gar nicht dazu kommt, das Begehen gewaltsamer Straftaten zu versuchen. Dein Mausebaer -
Bachelorarbeit "Kollidierende Rechte im Schießsport"
Mausebaer antwortete auf Max_Earl's Thema in Waffenrecht
Sicher? Waren das nicht eher der Hammer und die Panzerstecher? Dein Mausebaer -
Bachelorarbeit "Kollidierende Rechte im Schießsport"
Mausebaer antwortete auf Max_Earl's Thema in Waffenrecht
Nehmt doch einfach Werkzeug und keine Waffen! -
Bachelorarbeit "Kollidierende Rechte im Schießsport"
Mausebaer antwortete auf Max_Earl's Thema in Waffenrecht
Nix da! Klickst Du den Link oben und liest: DAS passt selbst voll auf IPSC. Dein Mausebaer