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Mausebaer

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  1. ... und ob die Tests funktionieren, bevor Symptome auftreten, ist auch eher Zufall. Sollte es wirklich in der sowieso schon den aktiv einsetzbaren Personalstamm massiv durch Infektionskrankheiten belasteten Zeit zu einer Kontrolle kommen sollen, dann verlange doch einfach, dass die in eine Jahreszeit verlegt wird, in der üblicherweise weniger Infektionskrankheiten in der Bevölkerung verteilt werden. Du kannst das anschließend noch einmal schriftlich begründen, damit erst gar keiner Böses denkt. Dein Mausebaer
  2. Naja, die Frage, ob man das Gesundheitssystem mehr durch den Covid-19-Hype belastet als es durch Covid-19 belastet würde, wenn keine oder nur rudimentäre Maßnahmen ergriffen würden, ist schon berechtigt. M.W. wurde selbst in China nicht belegt, dass die Sterblichkeit mit Covid-19 signifikant höher lag als sonst in den Wintermonaten - insbesondere wenn man noch die durch den zusätzlichen Stress der Corona-Maßnahmen verursachten Tode korrigierte. Eine Kausalität wird selbst im Einzelfall oft nicht belegbar sein. Die unterschiedliche Todesraten "von Covid-19" in z.B. Italien und Deutschland sind offenbar zumindest auch Selektionseffekte. Während in Deutschland vor allem Verdachtsfälle getestet werden, werden in Italien z.B. selbst Tote getestet. Kurz: in Italien sucht man nach Toten mit (nicht durch!!!) Corona und in Deutschland nicht. Dass in Deutschland aber auch noch mehr Menschen sterben werden, von denen bekannt war, dass sie zusätzlich auch noch infiziert waren, sollte jedem klar sein. Zynischer Weise wird Covid-19 keine Auswirkung auf die Sterberaten haben können, wenn der Einfluss der Influenza-Infektionen auf die Sterberaten so wie bisher ermittelt wird. Da nur sehr wenige Menschen direkt an einer Grippe sterben, wird als Todesursache i.d.R. die Grunderkrankung aber nicht "Grippe" angegeben. Daher nimmt man ersatzweise einfach den Anteil, den die Sterblichkeitsrate in den Wintermonaten und im Frühjahr höher als im Mittel der anderen Monate ist, und schreibt diese Übersterblichkeit der Grippe zu - fertig. Euer Mausebaer
  3. Glutamate sind auch als Würzmittel weder gut noch schlecht. Eine Steigerung á la Glutamat in Trockentomaten ist gut, Glutamat in Trockenfleisch ist weniger gut, Glutamat in Heftextrakt ist weniger schlecht und Glutamat als Würzmittel ist schlecht, ist völlig absurd. Nur wenn jemand mit Glutamat würzt aber behauptet, er habe nur mit Fleisch und Gemüse, Kräuter und etwas Speisesalz gearbeitet, dann ist das Betrug. Wenn Glutamat, wie in weiten Teilen der asiatischen Küche ganz offen als Würzmittel verwendet wird oder es offen bei verarbeiteten Lebensmittel deklariert wird, ist das in Ordnung. Denn es ist egal, ob das Glutamat nun in Trockentomaten, im Blumenkohl, im Schnitzelfleisch oder in der Würzmischung steckt - es ist Glutamat und unser Körper braucht es. Deshalb schmeckt es uns (und allen anderen) ja auch so gut. Euer Mausebaer
  4. Damit bist Du aber für eine eventuelle Risikoeinschätzung und für § 6 Abs. 1 WaffG praktisch völlig irrelevanten Bereich der Persönlichkeit. Die Österreicher machen es doch seit Jahren vor, wie sinnlos ein Persönlichkeitstest bei legalen, privaten Waffenbesitz ist. Dein Mausebaer
  5. Auch falls man mal völlig außen vor ließe, wer denn die Beweislast zu haben hätte; wie wäre denn ein solcher Beweis bez. § 6 Abs. 1 Nr. 2 zu führen? Auch das beste und umfangreichst psychologische oder psychiatrische Gutachten wäre immer nur eine punktuelle Betrachtung und auch nicht garantiert fehlerfrei. Wer gestern noch kein Verhalten einer psychischen Störung zeigte, kann es heute zeigen. Der Aufschrei, wenn bekannt psychisch kranke Personen nach entsprechenden Gutachten Ausgang bekommen oder entlassen werden und dann wieder eine Tat verüben ist jedes mal groß. Dabei hat man hier sogar eine 100%ig psychisch kranke Grundgesamtheit. Bei LWB hätte man es mit einer Punktprävalenz im niedrigen einstelligen Prozentbereich zu tun. Ist Dir klar, was eine solche bedingte Wahrscheinlichkeit für die Fehlerquoten bedeutete? So wie Abgeordnete ab Landesebene sind im WaffG mit Ausnahmen im Stil eines Animal-Farm-Gesetzes beglückt worden. Das Wasser, was man dem "Pöbel" verordnet, will man doch nicht selbst saufen müssen. Das ist jetzt jedoch mit Bezug auf § 5 WaffG und nicht mehr auf § 6 WaffG. Was jedoch dem Wahlrecht entgegen stünde. Darum prüfe was und wen Du wählst! Denn der Unterschied zwischen Stimmvieh und Bürger ist Mühe. Von Kennedy und Adenauer war es bekannt, dass sie regelmäßig auch Crystal Meth konsumierten. Alles schon dagewesen und über Alkoholismus braucht man wohl auch erst gar nicht nachzudenken. ... und wer hat die gewählt bzw. die gewählt, die die dann berufen haben? Nein, je höher die staatliche Verantwortung, desto besser ist der Schutz vor der Verfolgung von Straftaten und desto unbedeutender sind Vorstrafen, Sucherkrankungen und Unfähigkeit. Man sägt sich doch nicht den Ast ab, auf dem man selbst sitzt. Guckst Du § 55 WaffG! Auch nicht erbringen brauchen. Dein Mausebaer
  6. Gerade bei den Persönlichkeitsstörungen hat die sozioökonomische Stellung des Kunden einen starken Einfluss auf die Diagnostik. Es muss in der gesellschaftlichen Interaktion zu derartigen Störungen kommen, dass entsprechendes Leiden dadurch entsteht. Kurz: je berühmter, mächtiger oder reicher der Kunde ist, desto weniger leidet er unter den Folgen seines Verhaltens im Umgang mit Mitmenschen. Schlimmsten Falls gilt er als exzentrisch. Was sich ein Uli Hoeneß erlauben kann, kann sich noch lange nicht auch ein Hartz IV - Bezieher erlauben. Wenn eine Kassiererin beim Penny mit ihren Kunden umginge, wie einige in Krankenhäusern angestellte Chirurgen, die sich für Götter zu halten scheinen, wird sie bei nächster Gelegenheit entlassen werden. So ein Chirurg wird wohl möglich sogar noch befördert. Auch bei anderen psychischen Störungen ist die gesellschaftliche Bewertung des gezeigten Verhaltens von Bedeutung. Eine junge Mutter die immer wieder glaubt, ihr Baby schreien zu hören, nachschaut und ihr Baby dann ruhig schlafend vorfindet, gilt als fürsorglich. Falls die selbe Frau ihre verstorbene Großmutter nach ihr rufen hört und dann nach der Großmutter sucht ... Eine Person, die meint, dass ihre Gebete zu Gott, zu Heiligen oder zu Göttern mehr als einen Meditationseffekt bewirken, gilt als religiös. Wenn die selbe Person jedoch meint, dass ihnen Gott, Heilige oder Götter auf ihre Gebete antworten ... Im Mittelalter wäre so eine Person auf dem Scheiterhaufen verbrannt oder heilig gesprochen worden oder beides. Was dem einem ein Kätzer ist, ist dem anderen ein Prophet. Was bei Dir eine Störung wäre, wäre bei einem Minister oder Kanzler möglicherweise völlig normal. Dein Mausebaer
  7. Was sich doch sehr relativiert, wenn man auf Sellerie und Soja allergisch reagiert. Wobei gerade das Einkochen von Bohnen nicht so ganz ohne ist. Wenn mal etwas hochgeht, dann meist Bohnen. Wer jedoch Zeit, ein paar Esser und einen dunklen Keller hat, der ist mit dem klassischen Einkochen oft gut bedient. Dein Mausebaer
  8. Was habt Ihr denn nur immer gegen Glutamat?! Glutamat ist nicht alles, aber ohne Glutamat ist alles nichts. https://neurolab.eu/infos-wissen/wissen/neurotransmitter/glutamat/ Die positive Korrelation zwischen Glutamatkonsum und Flynn-Effekt ist m.W. immer noch intakt. Euer Mausebaer
  9. Nichts.
  10. Ist nicht das Glöckchen die 9mm, die auf der schwarzen WBK erfasst ist, und so absolut keinen Sinn macht, auch nicht bez. der Morde? Dein Mausebaer
  11. Industrievertreter sitzen in den C.I.P. Delegationen. Wenn man diese Norm nicht hätte haben wollen, hätte man sie weglassen können oder anders gestalten. Die C.I.P. - Normen sind halt auch eine schöne Art, sich Konkurrenz vom Hals zu halten. :teu38: Dein Mausebaer
  12. Das mit dem BMP der NVA?
  13. Vier viel viel bösere Fragen: Was soll dieser Test denn überhaupt feststellen? Wie lässt sich das, was er feststellen soll, operationalisieren? Wie lässt sich verhindern, dass man falsch positive Ergebnisse bekommt? Wie lässt sich verhindern, dass Probanden z.B. durch lernen von Items den Test verfälschen können? Dein Mausebaer
  14. Der Generalbundesanwalt ist eine Institution der Rechtspflege und als solche dem Schutz gesamten Rechtsordnung verpflichtet. Sich hier auf die sachliche Zuständigkeit nach § 48 WaffG zurückzuziehen wäre offensichtlich unangemessen. Auch wäre nicht nur eine einfache Abfrage hier z.B. auch nur des Melderegisters angemessen gewesen, sondern auch ob die offensichtlich schwer psychisch kranke Person z.B. nicht auch Pilot war oder mit BTM handeln durfte oder oder oder... Es gibt ja nicht nur legalen Waffenbesitz als staatliche Erlaubnis mit Widerruf- und Rücknahmevorschriften bei schweren psychischen Erkrankungen. Dein Mausebaer
  15. Inhaltlich ist ein Gutachten nach § 6 Abs. 3 WaffG sinnbefrei. Der materielle Sinn liegt darin, dass der eine oder andere Kosten und Zeit nicht aufbringen mag, und lieber wartet. Der formelle Sinn ist, dass man nach Erfurt den Medien und Bessermenschlern ein Gesetzes-Placebo vorweisen konnte. Die Ersatzbescheinigung ist eine besondere Bescheinigung Deines Dienstherrn. Ob und was psychologisch tatsächlich geprüft wurde, interessiert die Waffenrechtsstelle nicht. Aber Du müsstest diese besondere Bescheinigung erhalten und der Waffenrechtsstelle vorlegen. Ob das einfacher ist, müsstest am ehesten noch Du wissen, weil das "Dein Dienstherr" ist (Dv und zuständige Leute). Dein Mausebaer
  16. Das liegt aber auch gerade an der deutschen Strafprozessordnung. Ein Hauptverfahren in Folge einer Klageerhebung durch die Staatsanwaltschaft muss durch das Gericht eröffnet werden. Das Gericht darf dieses aber nur eröffnen, wenn es zu der Ansicht gelangt ist, dass der Beschuldigte seiner Ansicht nach ausreichend wahrscheinlich schuldig ist. Kurz: Wenn das Gericht ein Hauptverfahren eröffnet, dann hält es den Beschuldigten für schuldig. Psychologisch ist dieses Vorgehen sehr bedenklich. Das Gericht hat sich mit der Eröffnung des Hauptverfahrens bereits öffentlich festgelegt, dass es den Beschuldigten für schuldig hält. Ein Freispruch wäre eine Belastung des Selbstwert des Gerichts. Diese Situation entspricht praktisch perfekt der Situation der Ufo-Sekte in Leon Festingers Buch zur Entdeckung der Kognitiven Dissonanz (Festinger, L., Riecken, H., & Schachter, S. (2017). When prophecy fails: A social and psychological study of a modern group that predicted the destruction of the world. Lulu Press, Inc.). Aus psychologischer Sicht müsste das Gericht, das das Hauptverfahren eröffnete, stets als befangen gelten, da es sich bereits durch die Eröffnung öffentlich dahingehend positioniert hat, dass der Beschuldigte schuldig sei und daher zum Schutz seines Selbstwert ein Interesse daran hat, dass der Beschuldigte im Hauptverfahren auch schuldig gesprochen wird. Eine mögliche Lösung wäre, dass kein Gericht die Hauptverfahren führen darf, die es eröffnet hat, und die Hauptverfahren randomisiert anderen Gerichten zugewiesen werden. Euer Mausebaer
  17. Das soll er ja auch gar nicht. Der § 153a StGB ist quasi ein Fluchtweg für Staatsanwaltschaft und ggf. Gericht. So etwas kommt normalerweise auf den Tisch, wenn denen der Fall wegschwimmt, die aber weil sie sich bereits zu sehr und zu öffentlich positioniert haben oder zu sehr davon überzeugt sind, dass der (potentielle) Beschuldigte schuldig ist, das Verfahren nicht einfach so einstellen wollen. Dein Mausebaer
  18. Nein. Das einzige Ziel unseres Strafvollzugs ist die Resozialisierung. Wenn keine Resozialisierung erfolgt, dann darf auch die Strafe nicht vollzogen werden. Also Negatives verstärken und Positives entziehen - darauf ist aber der Strafvollzug nicht ausgerichtet. Darüber hinaus enthält Strafe keine Information, welches Verhalten erwünscht ist. Bestenfalls kann Strafe zur Unterdrückung eines gezeigten Verhaltens führen. Dafür muss jedoch unter Berücksichtigung des SORKC-Modells eine entsprechende Verknüpfung von gezeigten Verhalten und Strafe entstehen. Strafe kann nicht abschrecken, weil sie bei der Tat präsent sein müsste, um einen Schreck auszulösen. Bestenfalls kann eine mögliche Strafe bei geplanten Straftaten als Risikokosten in einem ex-ante Kosten-Leistungs-Vergleich berücksichtigt werden. Tatsächlich gibt es Erkenntnisse, dass dieses in einigen Bereichen der OK auch geschieht. Wobei die die klassischen Bewertung das Produkt der Integrale für Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenshöhe und Eintrittszeitraum ist. Jein, die Art der Strafe ist gleich, aber die Leben der Menschen sind es nicht. Während man bei Geldstrafen mit dem Tagessatzkonzept das zu kompensieren versucht, fehlt das bei lebenslanger Freiheitsstrafen komplett. Für einige, wenige Menschen hat so ein durchorganisiertes Leben fast ohne Eingenverantwortung für sich eher etwas von paradiesischen Zuständen. Warum sind die Aufklärungsquoten so hoch? Weil fast alle Morde nicht oder wenig geplant sind oder weil Mängel bewusst in Kauf genommen werden. Die größte Schwäche der meisten Morde liegt in der Täter-Opfer-Beziehung. Selbst wenn zum eigentlichen Täter keine Beziehung besteht, so besteht sie dann oft zum Auftraggeber des Täters. Ist die Täter-Opfer-Beziehung anonym, wie z.B. bei vielen Wohnungseinbruchs- und KFZ-Diebstählen, der Täter qualifiziert bemüht gewesen, wenig Spuren zu hinterlassen, und der Auftraggeber des Täters keine Person oder kleine Personengruppe sondern eine größere Organisation ohne individuelle Vorteile durch den Mord, ist eine Aufklärung ohne Beweise von der Organisation oder den Tätern selbst praktisch unmöglich. Abschreckung funktioniert, aber nicht durch Strafe. Abschreckung durch sichere, gegenseitige Vernichtung hielt Warschauer Packt und NATO jahrzehntelang vom heißen Krieg ab. Abschreckung durch wirksame Verteidigung und eventuell wirksam eingreifende Zeugen hält Straßenräuber von ihren Taten ab Abschreckung ... Dafür wäre die Sicherheitsverwahrung da. Falscher Schluss durch falsche Annahmen? Dein Mausebaer
  19. Quatsch, Du kannst das System von Nutzungsausschluss und Entgelt nicht einfach auch auf staatliche Verbote und Erlaubnisse anwenden. Hinter den Konzepten stehen systematische Vorstellungen, die wenn sie nicht real existieren, so doch wenigstens als zu erreichende Ziele dienen. So wie hinter dem Konzept von Nutzungsausschluss und Entgelt ein marktwirtschaftliches Konzept steht, so steht offiziell bei uns hinter staatlichen Verboten und Erlaubnissen die Idee eines freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaats. Der Sinn einer Erlaubnis, bedarf hierbei des Sinns des Verbotes. Eine mangelnde Durchsetzung eines Verbots hingegen, macht die Erlaubnis nicht sinnlos, sondern nur unbedeutend. Ein nicht funktionierender Nutzungsausschluss macht das betroffene Gut jedoch zu einem freien Gut, dessen Bereitstellung anders als durch das Erheben von Entgelten finanziert werden muss. Dein Mausebaer
  20. Diesen Tanz um Vorstrafen kann ich eh nicht so richtig verstehen. Täter, die auch nach Verbüßen ihrer Strafe eine Gefahr darstellen und sei es auch nur Anlagebetrug oder Handtaschentrickdiebstahl, kommen unbefristet in die Sicherheitsverwahrung. Der Vollzug der Strafe soll resozialisieren. D.h. wer seine Strafe verbüßt hat, soll sozial wieder genauso sein gut wie jemand, der nie eine Tat beging Eine Strafe, die nicht resozialisiert, darf nicht vollzogen werden. Also ist es entweder völlig Worscht , ob jemand vorbestraft ist oder nicht, oder dass ganze Strafsystem funktioniert nicht und wäre daher in seiner jetzigen Form abzuschaffen. Euer Mausebaer
  21. Eine nachhaltige Entkriminalisierung des deutschen Waffenrechts, wäre sehr sinnvoll, weshalb es sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geben wird. Welche materielle Bedeutung haben denn isolierte Verstöße gegen das Waffenrecht für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung? Genau, gar keine. Nur durch sich selbst sind diese Taten bzw. Versehen formell relevant. Erst in Verbindung mit einer anderen, i.d.R. einer Gewaltstraftat, bekommt ein Verstoß gegen das Waffenrecht seine materielle Relevanz. Dein Mausebaer
  22. War wohl mein Fehler. Ich habe den Vergleich über näherungsweise Tagessätze dargestellt. Aaaaaaaaaaaaaaa vergessen - §153a StGB. Udo ist zumindest bezüglich dieses Falles sogar noch waffenrechtlich zuverlässig. Es ist rechtlich nichts gewesen - quasi freigekauft. Euer Mausebaer
  23. Hm, ... mal konservativ geschätzt: 35 Mio zu 5% p.a. = 1.750.000,00, durch geschickte steuerliche Gestaltung max. Steuerbelastung 25 % => ~ 1.312.500 736.000 bei ca. 40% effektiver Steuerlast => ~ 441.600 Nettoeinkommen p.a. ~ 1 754 100 : 366 Tage ~ 4.793 50.000 : 4.793 ~ 10,5 Tagessätze Median des Nettoäquivalenzeinkommens der Bevölkerung Deutschlands lag im Jahr 2013 bei 1.951 EUR p.m. (Quelle: Wikidingsda). Also sagen wir mal 2016 bei 2.000 EUR. => 2.000 : 30 = 66,67 =>=> EUR 66,67 x 10,5 Tagessätze = EUR 700 Ob ein "Median-Deutscher" aka durchschnittlicher Deutscher in einem solchen Fall für EUR 700 ernsthaft mit einer Einstellung des Verfahren hätte rechnen dürfen? Euer Mausebaer
  24. Einst wollte Udo Lindenberg samt NAA-Revolver und Munition nach Paris fliegen. Jetzt sei das Verfahren gegen Ihn wegen geringen Interesses gegen Zahlung von EUR 50000 eingestellt worden. Sein angeblicher Leibwächter (77), dem angeblich die Waffe gehört haben soll, erhielt angeblich neun Monate auf Bewährung. https://www.mopo.de/hamburg/am-flughafen-mit-revolver-erwischt-udo-lindenberg--der-teuerste-flug-seines-lebens-36233844 Den Rest denkt Ihr Euch besser selbst. Euer Mausebaer
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