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Mausebaer

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  1. Darüber wird gestritten werden. "not be infringed" heißt in etwa so viel wie "nicht verletzt werden". Wobei "fringed" so viel wie "gesäumt" bedeutet. Wenn künftig sich nur noch Reiche Menschen den Besitz von halbautomatischen Feuerwaffen leisten können ... Dein Mausebaer
  2. Ich denke zwar auch nicht, dass es zu einem Bürgerkrieg kommt, aber eher aufgrund der Vernunft eines relativen Patts. Euer Mausebaer
  3. "Auf einen Jäger, für den § 6 Absatz 3 gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 nicht gilt, ist § 6 Absatz 3 auch dann nicht anzuwenden, wenn er eine entsprechende Schusswaffe in anderer Eigenschaft (z.B. als Sportschütze) erwerben will, da die persönliche Eignung einer Person insoweit nur einheitlich beurteilt werden kann." Punkt 6.4 WaffVwV. Aber z.B. als Büchsenmacher bräuchte man das Gutachten. Dein Mausebaer
  4. Nein, es geht materiell um Abschrecken und Vergrämen. Das ist mit dem "upgarde" der Sicherheitsschränke auch nicht anders. Dein Mausebaer
  5. Nein, wobei eine Art gemeinschaftliches Hausrecht und befriedetes Besitztum gesehen werden könnte. Es gibt doch wohl eine Befriedung des Grundstücks, auf dem das Wohnhaus steht, und das Haus wird wohl auch so etwas wie einen Eingang haben. Die Befriedung sollte gegeben sein. Nur wem steht in welchem Umfang das Hausrecht am Flur zu? Durch die Vermietung wurde hier das Hausrecht modifiziert. Wie @Mozart's Ghost schon Ansprach, könnte es z.B. vertragliche und öffentliche Regelungen zur Nutzung des Flurs geben. Es könnte sicherlich eine Vereinbarung zu finden sein, die das rechtliche Problem mit dem Führen lösen könnte, aber wozu der ganze Aufwand, wenn es eh nur vorübergehen sein soll? Euer Mausebaer
  6. Das Aufstellen an sich wird nicht das rechtliche Problem sein. Das Problem wird das Führen außerhalb Deines befriedeten Besitztums, wenn Du Waffen hinein stellst oder heraus holst. Mache es besser wie @_peti schrieb und schaffe die Waffen vorübergehend in den geeigneten Sicherheitsschrank eines anderen LWB oder stelle den Schrank dort auf, wo befriedetes Besitztum und Hausrecht eindeutig sind und Du die Waffen im Rahmen des von Deinem Bedürfnis umfassten Zwecks hin schaffen darfst sowie wo der Hausrechtsinhaber damit einverstanden ist, dass Du die Waffen in seinem befriedeten Besitztum führst. Dein Mausebaer
  7. Also ein Blasinstrument?!
  8. In D. muss ein Testament dann jedoch vollständig handgeschrieben sein, also nicht nur unterschrieben, (§ 2247 BGB) und Du hast das Problem des möglichen Verschwindends des Testaments, was bei einem "nur notariell beglaubigten" Testament zwar technisch auch möglich wäre, aber bei einem notariell auch hinterlegtem Testament unter normalen Umständen so gut wie ausgeschlossen ist. Jedoch kann man auch einfaches, handgeschriebenes Testament in D. beim Amtsgericht hinterlegen. Mehr macht ein Notar bei der Hinterlegung i.d.R. auch nicht. https://www.test.de/Gewusst-wie-Testament-hinterlegen-5069881-0/ Der eigentliche Nutzen eines Notars beim Testament liegt in der Beratung über Möglichkeiten und bei den Formulierungen. So kann man sein Testament effizient gestalten und umschifft mit großer Sicherheit rechtswidrige, sittenwidrige und auslegbare Formulierungen. Das 5. Buch des BGB sind schon ein paar Paragrafen, nicht selten verschleift man dann auch in andere Teile und die §§ sind wie immer auch nur die halbe Miete. Wer wirklich mehr machen will als die gesetzliche Erbfolge mit ein paar "Spielereien" um wenig wertvollen Sachen wie Schusswaffen und Zubehör i.w.S. zu versehen, sollte sich schon um einen guten, fähigen und willigen Notar, der seinen Beruf und Testamente mag, bemühen. Euer Mausebaer
  9. Ok, dann hat er halt keine Luke für Grenis. https://youtu.be/76aIACUl_9k?t=180 Dein Mausebaer
  10. Manchmal auch aus anderen Gründen. Bei den Engländern war der aufgesessene Kampf m.W. nie vorgesehen. Der Puma hat immer noch für zwei Grenis ne Luke - ohne wäre er wohl billiger und beschusssicherer. Dein Mausebaer
  11. Die meinen das ernst. https://youtu.be/P064Lqv1Lyw?t=101 Dein Mausebaer
  12. Ich kenne die Variante, dass es bei der Erprobung einen beinahe Unfall gegeben haben soll, weil ein Schütze die beim AUG relativ nähere Mündung in eine unnötig unsichere Richtung im Marder bewegte. Dieser Vorfall aufgrund offensichtlich ungenügender Ausbildung/Aufmerksamkeit wurde dann politisch zu Gunsten von HK und zum Nachteil von Mauser/Steyr ausgenutzt. Wo bitte soll beim Schießen aus einem Schützenpanzer, was ja damals wie heute Gang und Gäbe ist, die erhöhte Unfallgefahr eines kompakteren Gewehrs konstruktiv herkommen? Dein Mausebaer
  13. Jein, aber für ein effektiv und exklusiv nur zum Verkauf angebotenes, existierende Stück ein ziemliches "JA". Bestehen Alternativen zum Verkauf, gibt es auch alternative Bewertungen und Werte. Kannst Du machen, aber mehr als eine effektive Empfehlung wird das nicht mehr. Du bist dann tot. Das ist halt wie mit der selbst genutzten Immobilie, dem getunten Auto, und und und ... Das, was dem einem einiges Wert ist, kann ein anderer sogar als belastenden Nachteil sehen. Beide zusammen! Ohne Einigung gibt es keinen Preis, sondern nur Preisforderungen, und ohne Preis gibt es beim Handel keine(n) (Be)Wert(ung). Dein Mausebaer
  14. 👍👍👍 Eine klasse Idee, warum man seine Beerdigung vorab selbst organisieren und auch bezahlen sollte. Dein Mausebaer
  15. Es ist schon einmal wichtig, dass Du Deine Frau nicht noch mit einem Berliner-Testament knebeln willst und es zur Abrechnung mit der gesamten Verwandtschaft benutzt, es dann beim Gericht hinterlegst, damit ja keiner es verschwinden lassen kann und dann Deine Frau zuerst stirbt. Dein Mausebaer
  16. So etwas Schräges gab es schon immer. Mein 1993 verstorbener Opa schrieb ins Testament, dass sein alter, abgenudelter Drilling, den selbst er schon gebraucht gekauft hatte, einem Berechtigten zu übergeben oder zu vernichten sei. Da er dann seiner ganzen Familie nicht mehr traute, falls er es überhaupt einmal tat, ist er dann selbst noch aufs Amt gelatscht, um den ahlen Drilling vernichten zu lassen. Dabei stellte sich heraus, dass er den Drilling niemals angemeldet hatte. Dein Mausebaer
  17. Warum soll sich Deine Tochter mit den Waffen herum plagen, wenn sie die gar nicht haben mag? Soll Dein Testament eine Art "Abrechnung" mit Deiner Familie sein? Vererbe Deine Waffen doch jemanden, der mit den Waffen und dem Zubehör auch etwas anfangen mag! Dein Mausebaer
  18. Typisch! sich immer nur auf die offensichtlichen körperlichen Symptome kümmern ... Da kommen Mengen an Menschen, von denen viele auf dem Weg hierher schwer psychisch traumatisiert wurden und keiner kümmert sich drum. Aber die Psychiatrie ist im Sanitätsdienst der Bw eh traditionell unterrepräsentiert. Euer Mausebaer
  19. Warum sollten sie? Dafür müssten sich die militärischen Rahmenbedingung derart ändern, dass sie für die NATO & Co. - Staaten existenzbedrohend wären, wenn sie nicht auf sie bis herunter zum Schützen reagierten, z.B. falls es, warum auch immer, wieder große Massenheere mittelmäßig ausgebildeter Zwangswehrpflichtiger bräuchte. Solange man sich seine Existenz militärisch mit relativ kleineren Berufsarmeen ggf. unterstützt durch PMCs sichern kann, hat man das, was man braucht. Durch die "Spezialiserung" mit Carbine (5,56) als Basis , DMR (5,56 / 7,62), SAW (5,56) und GPMG (7,62) mit SWS und AMR, ist die infanteristische Masse gut abgedeckt. Es verbleiben keine wesentlichen Schwächen, die nicht durch ein ergänzendes Waffensystem abgedeckt würden. Für speziellere Aufgaben, gibt es darüber hinaus auch weitere, speziellere Waffensysteme und entsprechendes Personal. Die Zeiten in denen die Masse der Soldaten mittelmäßig und i.w. einheitlich generalistisch ausgebildet sowie oft mäßig motiviert je nach Aufgabe nur z.B. mit P1 und MP2 oder G3 und MG3 alles abdecken sollten, gibt es so nicht mehr. Die ausgebliebenen technischen Fortschritte beim Sturmgewehrdesign wurden organisatorisch geschlossen. Dieses sogar so gut, dass nicht nur die Bw es sich erlauben kann, ein rund 60 Jahre altes Grunddesign als "neues" Basisgewehr einzuführen. Gewehrdesigns wie z.B. das FN F2000 waren schon deutlich mehr, als man überhaupt noch brauchte. Euer Mausebaer
  20. Warum sind hier eigentlich, wenn auch vielleicht nur in der Kognition vieler Nutzer, die Ehemaligen der ÄhnPfauAhh so schwach repräsentiert? Die gibt es doch auch noch als Web-kompatible-Mitt50er. Euer Mausebaer
  21. Da die "Experten" lt. Wikidingsda auf neuhochdeutsch zum CAR 816 bereits bei Caracal sind und wohl auch nicht an retrograder Amnesie leiden, könnte sich die "Qualitätsjournalie" ihre "Qualitäts"-Sorgen auch mal gleich ersparen. Dein Mausebaer
  22. Kommt darauf an, bei wem das G36 Thema war. Als die ersten G36 bei den Schulschießen für Reservisten so um 2000 auftauchten hieß es schon, dass man möglichst früh beim G36 gewesen sein sollte, falls man auch noch etwas treffen wollte, und nicht erst am fortgeschrittenen Vormittag oder gar am Nachmittag. Dein Mausebaer
  23. Vorausgesetzt man wollte diese Folgen vermeiden. Denn eigentlich ist das ein Verbot mit aufschiebender und aufhebender Bedingung. Das Verbot gilt ab 01.09.2020 Tritt die Bedingung bis zum 01.09.2021 ein, ist das Verbot rückwirkend aufgehoben Tritt die Bedingung nicht bis zum 01.09.2021 ein, war der Besitz bereits das gesamte Jahr verboten und es treten ggf. die Folgen des Verstoßes gegen das Verbot ein. Also besitzt Du jetzt noch ein verbotenes Magazin und meldest es nicht rechtzeitig an, dann wirst Du bereits jetzt gegen das Waffenrecht verstoßen haben. Besitzt Du jetzt noch ein verbotenes Magazin und meldest es rechtzeitig an, dann wird es nie verboten gewesen sein. Wie generiert man halt am Besten eine persönliche Unzuverlässigkeit ... Dein Mausebaer
  24. Das AR-Design ist doch inzwischen nicht mehr geschützt? Dein Mausebaer
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