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Mausebaer

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  1. Doch das müsste er, da das WaffR implizit Bestandteil des Auftrags ist. Alleine wenn Du Dir mal den Auflagen- und Ausschlusskatalog der AWaffV anschaust, wer was begutachten darf und wann eben nun doch nicht... Dass die Wirklichkeit anders aussieht, ist leider etwas anders. Ich suche ja immer noch aus persönlichem Interesse ein Abs.3-Gutachten, dass vollständig richtig ist. Häufig wird eine viel zu umfangreiche Aussage getroffen. Dein Mausebaer
  2. Die Klassiker: DJZ, WuH, Blaser (auch wenn es streckenweise an jagdliches Reste-Wichteln erinnert) (-;0
  3. Art. 2 Sachlicher Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Immer daran denken; der Sinnspruch "Blättere vor und blättere zurück, vielleicht findet sich ein besseres Paragrafenstück!" gilt auch bei Artikeln. Dein Mausebaer
  4. Das ist keine Speicherung i.S. des Datenschutzrechts. Genau darum hast Du hierbei so viel Papierkram.
  5. ... und wo ist die "Verarbeitung" und die "Speicherung"?
  6. Dann schaut Euch mal die geltenden Regeln des Datenschutzes an! Dein Mausebaer
  7. Sie sind aber auch hier nur dann, eine Schlagzeile wert, wenn die Medienunternehmen gerade nichts anderes haben, von dem sie sich mehr Profit (bzw. Quote/Auflage und Reichweite) erhoffen. Euer Mausebaer
  8. Sport ist in vielen Länderverfassungen ein ausdrückliches Staatsziel - na und?
  9. ... und Waffensammeln, Waffensachverständige, gefährdete Personen und die §§55f.-Ausnahmen sind es auch alle? Ne, das war klassische, aktionistische Anlassgesetzgebung mit "teile und herrsche"- sowie Vergrämungs-Effekt. Dein Mausebaer
  10. VwV sind innerbehördliche Anweisungen einer übergeordneten Stelle. D.h. Du darfst den Behörden ihre VwV um die Ohren hauen, weil sie sich an sie zuhalten haben. Aber die Behörden dürfen Dir die VwV nicht um die Ohren hauen, da sie nur innerbehördlich bindend sind. Die Behörde darf Dir nur ihr Verhalten mit Bezug auf die VwV erläutern. Lasse Dich dazu am Besten von einem auf Verwaltungsrecht spezialisierten Juristen beraten. Dein Mausebaer
  11. Nicht dass ein bekannter Versuch dessen inzwischen mit Woody Harrelson in der Hauptrolle verfilmt worden wäre ... Dein Mausebaer
  12. RKBA ist ja als eine Schlussfolgerung ausgeführt. Auch daraus ließe sich eine Möglichkeit, zur Regulierung vom Besitz von Waffen, die für Milizen heute operativ irrelevant sind, ableiten - z.B. Vorderlader. Euer Mausebaer
  13. Wobei auch die "eine Seite" bereits viele Seiten hat - weiße Nazis, schwarze Sozialisten, asiatische Familien, religiöse Extremisten aller Couleur und Götter, die schweigende Mehrheit, ... Es wird darauf ankommen, wie gut Biden & Co. die durch Obama begonnene schwere Spaltung der USA in viele Grüppchen fortsetzen und vertiefen können wird - "teile und herrsche!". Dein Mausebaer
  14. Darüber wird gestritten werden. "not be infringed" heißt in etwa so viel wie "nicht verletzt werden". Wobei "fringed" so viel wie "gesäumt" bedeutet. Wenn künftig sich nur noch Reiche Menschen den Besitz von halbautomatischen Feuerwaffen leisten können ... Dein Mausebaer
  15. Ich denke zwar auch nicht, dass es zu einem Bürgerkrieg kommt, aber eher aufgrund der Vernunft eines relativen Patts. Euer Mausebaer
  16. "Auf einen Jäger, für den § 6 Absatz 3 gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 nicht gilt, ist § 6 Absatz 3 auch dann nicht anzuwenden, wenn er eine entsprechende Schusswaffe in anderer Eigenschaft (z.B. als Sportschütze) erwerben will, da die persönliche Eignung einer Person insoweit nur einheitlich beurteilt werden kann." Punkt 6.4 WaffVwV. Aber z.B. als Büchsenmacher bräuchte man das Gutachten. Dein Mausebaer
  17. Nein, es geht materiell um Abschrecken und Vergrämen. Das ist mit dem "upgarde" der Sicherheitsschränke auch nicht anders. Dein Mausebaer
  18. Nein, wobei eine Art gemeinschaftliches Hausrecht und befriedetes Besitztum gesehen werden könnte. Es gibt doch wohl eine Befriedung des Grundstücks, auf dem das Wohnhaus steht, und das Haus wird wohl auch so etwas wie einen Eingang haben. Die Befriedung sollte gegeben sein. Nur wem steht in welchem Umfang das Hausrecht am Flur zu? Durch die Vermietung wurde hier das Hausrecht modifiziert. Wie @Mozart's Ghost schon Ansprach, könnte es z.B. vertragliche und öffentliche Regelungen zur Nutzung des Flurs geben. Es könnte sicherlich eine Vereinbarung zu finden sein, die das rechtliche Problem mit dem Führen lösen könnte, aber wozu der ganze Aufwand, wenn es eh nur vorübergehen sein soll? Euer Mausebaer
  19. Das Aufstellen an sich wird nicht das rechtliche Problem sein. Das Problem wird das Führen außerhalb Deines befriedeten Besitztums, wenn Du Waffen hinein stellst oder heraus holst. Mache es besser wie @_peti schrieb und schaffe die Waffen vorübergehend in den geeigneten Sicherheitsschrank eines anderen LWB oder stelle den Schrank dort auf, wo befriedetes Besitztum und Hausrecht eindeutig sind und Du die Waffen im Rahmen des von Deinem Bedürfnis umfassten Zwecks hin schaffen darfst sowie wo der Hausrechtsinhaber damit einverstanden ist, dass Du die Waffen in seinem befriedeten Besitztum führst. Dein Mausebaer
  20. Also ein Blasinstrument?!
  21. In D. muss ein Testament dann jedoch vollständig handgeschrieben sein, also nicht nur unterschrieben, (§ 2247 BGB) und Du hast das Problem des möglichen Verschwindends des Testaments, was bei einem "nur notariell beglaubigten" Testament zwar technisch auch möglich wäre, aber bei einem notariell auch hinterlegtem Testament unter normalen Umständen so gut wie ausgeschlossen ist. Jedoch kann man auch einfaches, handgeschriebenes Testament in D. beim Amtsgericht hinterlegen. Mehr macht ein Notar bei der Hinterlegung i.d.R. auch nicht. https://www.test.de/Gewusst-wie-Testament-hinterlegen-5069881-0/ Der eigentliche Nutzen eines Notars beim Testament liegt in der Beratung über Möglichkeiten und bei den Formulierungen. So kann man sein Testament effizient gestalten und umschifft mit großer Sicherheit rechtswidrige, sittenwidrige und auslegbare Formulierungen. Das 5. Buch des BGB sind schon ein paar Paragrafen, nicht selten verschleift man dann auch in andere Teile und die §§ sind wie immer auch nur die halbe Miete. Wer wirklich mehr machen will als die gesetzliche Erbfolge mit ein paar "Spielereien" um wenig wertvollen Sachen wie Schusswaffen und Zubehör i.w.S. zu versehen, sollte sich schon um einen guten, fähigen und willigen Notar, der seinen Beruf und Testamente mag, bemühen. Euer Mausebaer
  22. Ok, dann hat er halt keine Luke für Grenis. https://youtu.be/76aIACUl_9k?t=180 Dein Mausebaer
  23. Manchmal auch aus anderen Gründen. Bei den Engländern war der aufgesessene Kampf m.W. nie vorgesehen. Der Puma hat immer noch für zwei Grenis ne Luke - ohne wäre er wohl billiger und beschusssicherer. Dein Mausebaer
  24. Die meinen das ernst. https://youtu.be/P064Lqv1Lyw?t=101 Dein Mausebaer
  25. Ich kenne die Variante, dass es bei der Erprobung einen beinahe Unfall gegeben haben soll, weil ein Schütze die beim AUG relativ nähere Mündung in eine unnötig unsichere Richtung im Marder bewegte. Dieser Vorfall aufgrund offensichtlich ungenügender Ausbildung/Aufmerksamkeit wurde dann politisch zu Gunsten von HK und zum Nachteil von Mauser/Steyr ausgenutzt. Wo bitte soll beim Schießen aus einem Schützenpanzer, was ja damals wie heute Gang und Gäbe ist, die erhöhte Unfallgefahr eines kompakteren Gewehrs konstruktiv herkommen? Dein Mausebaer
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