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Mausebaer

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  1. In Antwort auf: Hoffentlich werden an die Resis im Ernstfall die G3 ausgegeben Die G3s werden jetzt schon knapp, auch bei den Reservisten. Und im Ernstfall sind 'se garantiert nicht mehr da. Wenn Du etwas suchst, findest Du bestimmt noch den alten Thread über das Zerschreddern für viel Steuerzahlerkohle. Schreib' doch ruhig auch noch Deine Protest-Mails an BMVer, BMF, BRH und den Bund der Steuerzahler . Schaden tut es bestimmt nichts und die Adressen findest Du in dem alten Thread. Dein Mausebaer
  2. In Antwort auf: ....macht nix-dann wirste halt einfach verboten .... Ich hab's schon immer geahnt. Ich bin verboten gut.
  3. In Antwort auf: ... Um auf der sicheren Seite zu sein hilft wahrscheinlich nur die Mitgliedschaft in einem weiteren Verband, was in der Regel ja sowieso der Fall sein dürfte. ... ...und schon wieder bin ich nicht regelkonform. Euer Mausebaer
  4. In Antwort auf: Hallo, ich warte nun schon seit sechs Wochen auf meinen Voreintrag. Nix tut sich! Hoffe, dass es vor dem 01.04.03 noch klappt. Gruß magnumshooter 6 Wochen?! Wenn Dir das vorher nicht (vorsorglich und warnend) gesagt worden ist, solltest Du vielleicht in den nächsten Wochen einmal ganz nett und freundlich nachharken. Weil vergessen werden, kann immer einmal etwas und vielleicht hat es gerade Dich erwischt. Dein Mausebaer
  5. Hi HOLLOWPOINT, einfach nur liegen lassen geht nicht. Die Behörde muss schon nachweisen können, dass sie sich aktiv und nachdrücklich der Bearbeitung des Antrags angenommen hat. Sonst ist das der perfekte Grund für eine Untätigkeitsbeschwerde. Ei, was hab' ich doch wieder für böse Ideen... Dein Mausebaer
  6. In Antwort auf: Wo wir doch gerade beim Thema sind......? Wo kann ich genau nachlesen was an Schneidwerkzeug noch legal ist und was nicht? Hi Dante, im WaffG nF; Links dahin gint's hier im Forum fast schon wie Sand am Meer. In Antwort auf: Vor allem, wie gehe ich vor wenn ich meine Messer, die gegebenenfalls ilegal sind, anmelden möchte? Formloser Antrag ans BKA. Ich habe einfach ein FAX an die allgemeine FAX-Nr. (06 11) 55 - 1 21 41 geschickt. Die §§, auf die Du Dich beziehen kannst, findest Du hier in meinem 2. Posting. Auf geht's, sei ein guter, gesetzestreuer, verantwortungsbewuster Staatsbürger und stelle auch Du Deinen Antrag! Dein Mausebaer
  7. In Antwort auf: Hmm, wenn du schläfst, könnte sich zB deine Ehefrau der Waffe bemächtigen... das will das Gesetz ja verhindern (daß nicht berechtige Personen an Waffen kommen), von daher glaube ich nicht, daß das erlaubt ist. An den Schrankschlüssel oder die Zahlenkombination käme sie aber noch leichter. (Isch habe aber gar kein Frau oder Däschert Ihdschel) Jedoch erinnert mich Deine Antwort an eine gewisse Szene in Police Academy II... Ansonsten verweise ich doch besser auf mein erstes Posting in diesem Thread. Mausebaer
  8. In Antwort auf: In Antwort auf: -------------------------------------------------------------------------------- Wenn Du zuhause bist, bewahrst Du nicht auf. Dann kannst Du die Waffe sogar geladen im Holster rumtragen. -------------------------------------------------------------------------------- Ja, allerdings nicht, wenn du schläfst und dann nachts vom Einbrecher überrascht wirst! Hm, also mit dem Drillig neben dem Bett is' schon klar, aber falls Du mit 'ner Dessert Eagle im Schulterholster (klar oder schläfst Du mit Gürtel?) ins Bett gehst, sollte das OK sein, weil Du dann ja auch im Schlaf die tatsächliche Gewalt über den "Nachtisch Igel" ausübst. Euer Mausebaer
  9. In Antwort auf: . Aber wenn ich die Wahl habe, vermeide ich die Konfrontation. Ganz richtig. Ich bin auch für das demonstrative offene Führen von Waffen aller Art. In Antwort auf: Wenn der Einbrecher ins Haus kommt, springe ich aus dem Fenster und laufe weg. Uups! Sch****, ich wohne im 2.OG. Aber vieleicht könnte ich ja den Einbrecher aus dem Fenster werfen. In Antwort auf: Aber.... wie soll ich so schnell an die Waffe kommen, die im Panzerschrank liegt? Also wenn es nur so ein kleines A-Schränkchen für max. 3 Langwaffen ist, nimm den A-Schrank und schlag damit zu. In Antwort auf: Ich meine nur, daß einige Leute Probleme sehen, wo keine sind. Oder? Ist das nicht die Grundlage unseres WaffG und dieses Threads? Euer Mausebaer ps: das könnt Ihr für Alles halten, nur nicht für Ernst.
  10. @ Nowlin Ok, dann behalte ich weiterhin die 300km Sicherheitsabstand zu meiner Mami. Mausebaer
  11. @Nowlin Wie sieht's bei Dir in der Gegend mit Jobs aus? Dann ziehe ich vielleicht (wieder) zu Dir da hoch. Dein Mausebaer
  12. Hi Mike, "14 Tage" liegt eher im Spitzenfeld der schnellen Bearbeitung. Gruß Mausebaer
  13. Nur keine Panik, Last_Bullet! *Im Gesetz steht, was erlaubt ist (Verbotsgesetz mit Genehmigunsvorbehalt)oder was verboten ist(Erlaubnisgesetz mit Verbotsvorbehalt) => is' da *In den Verordnungen steht wie etwas erlaubt oder verboten ist => is' nich' da *In den Dienstanweisungen steht, wie die jeweilige Genehmigung oder das jeweilige Verbot umzusetzen ist => is' auch nich' da =>=> also fragst Du Deine Vorgesetzen =>=>=> Chef vom BKA ist das BMI =>=>=>=> BMI muß jetzt entweder eine Einzelweisung erteilen oder mit der Verordnung rüberkommen Dein Mausebaer ps: wenn's einer weiter oder besser ausführen will, nur zu, dafür ist so'n Forum da.
  14. Nö, die fragen ja auch jetzt erst einmal beim BMI, was 'se machen sollen.
  15. Moin, ich habe Heute Post vom BKA bekommen. Nein, noch keinen Bescheid wegen meines Antrags auf eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs. 4 WaffG n.F. für mein Springmesserle, nur einen Hinhaltebescheid. Wesendlicher Inhalt: Das BKA hat das BMI gebeten, Angaben zur Verfahrensweise in Fällen des Altbesitzes zu machen. Na ja, als Nachweis für § 58 Abs. 7 Satz 1 letzter Halbsatz WaffG n.F. sollte das Briefle vom Amt ausreichen. Euer Mausebaer
  16. na ja, also werksseitig wurden in den 80ern ja wahre Wunderdinge über den Poligonlauf des PSG1 verbreitet. Ob's stimmt? -Leider keine Ahnung. Meine neuesten Gerüchte in Punkto Poligonläufe für Langwaffen besagen, dass die Bundeswehr nur noch Rohre mit Poligonprofil für's MG3 verwendet. Wäre zu schön, um wahr zu sein. Euer Mausebaer
  17. also ich warte jetzt schon 1 Monat auf Antwort auf meinen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für mein altes Springmesserle (Klinge springt nach vorne heraus) vom BKA, obwohl ich extra um eine kurze schriftliche Bestätigung des Eingangs meines Antrags gebeten hatte. (cool, wieviele Silben hatte jetzt mein Satz?) Euer Mausebaer
  18. Mausebaer

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    Für die Neugierigen unter Euch, schaut 'mal da: AR15.com Euer Mausebaer
  19. @all Oh Mann, oh Mann! Wie wäre es, wenn wir uns darauf einigen, dass wir in einer ziemlich überregulierten Gesellschaft leben? Es wird nun einmal mit den Ängsten der Leute auch ein politisches Geschäft gemacht und die Ängste werden deshalb auch von allen Seiten geschürrt. Mit Vernunft, Wissen und Mut ist nun einmal nur schwerer ein Geschäft zu machen als mit Angst. -Ja, es gibt grosse Hunde, schlecht erzogene Hunde, Hunde mit fragwürdigen Zuchteigenschaften (klar, damit ein Dackel einen Dachs aus seinem Bau treibt, muss der Hund sich selbst überschätzen ), dumme und verantwortungslose Hundehalter und Hunde, die mit ihrem Herrchen oder Frauchen Gassigehen, anstatt umgekehrt -Ja, mit Schusswaffen können Unfälle passieren und man kann sie auch zu manchen Straftaten benutzen aber der Regelfall sieht in beiden Fällen anders aus. Euer Mausebaer ps: Hundebesitzer, die mir nachts im Park beim Joggen ein "Keine Angst! Der will nur Spielen." zurufen, erschrecke ich regelmässig mit der Antwort:"Ich auch nur". pps: @Arne zur Finanzierung der Stadtkasse
  20. Buhääh! Bin im Urlaub. Euer Mausebaer
  21. ... oder die Scheibe Nr. 3 (Schütze hinter Holzstoß mit 10 Ringen) ...geht auch ohne Mittelstück... Mausebaer
  22. Es wird wohl keiner ersthaft erwarten, dass irgendwo in den Massenmedien die .223 Remington realistisch dargestellt wird. Das 3,56 bis 4 g Geschösschen ist so medienwirksam wie eine abgebrochene Bleistiftspitze. Massenmedien = Kassenmedien Die wollen (und müssen) möglichst viele Menschen zum Zuschauen bewegen, damit sie diese dann an die Werbeindustrie verkaufen können. => Beitrag anschauen und (wenn es etwas zu beanstanden gibt ) dann nicht (nur) an Focus TV schreiben, sondern an die Unternehmen, die dort ihre Werbung geschaltet haben. Es geht ums Geld! Euer Mausebaer
  23. Hi Whitewater, ich sehe das (vorbehaltlich dessen, was da noch an Verordnungen u.ä. kommen könnte) genauso. Aber hast Du schon einmal daran gedacht, Dir - für die Langwaffen einen kl. A-Schrank, - für die Kurzwaffen einen kl. B-Schrank und wenn's denn sein muss - für die Mun ein verschlossenes Behältnis zu besorgen. Diese Kombination ist bestimmt wesendlich umzugsfreundlicher und ich wäre auch nicht überrascht, wenn sie preisgünstiger als ein 0-Schrank ist. Dein Mausebaer
  24. Zitat: Original erstellt von JM: Na, hör mal ! Irgendwo muss das Konfetti für den kölner Karneval doch herkommen. Verwaltungsrecht ist nun nicht gerade meine Stärke, aber zivilrechtlich reicht eine Lochung von 5mm Durchmesser aus, um eine Urkunde zu entwerten und hierzulande macht das jeder gemeine Bürolocher. Ihr könnt ja nachmessen. Mausebaer ps: also aufgepasst Ihr Ordnungsfanatiker, falls Ihr Sparbücher, Aktien oder Schuldverschreibungen abheften wollt. [Dieser Beitrag wurde von Mausebaer am 13. September 2002 editiert.]
  25. Zitat: Original erstellt von Shootist: ihr seht das alle ganz falsch: auf erstmaliger vorlage der originalen wbk('s) wird eine WBBK (Waffen-Boersen-Besuchs-Karte) ausgestellt, und in dieser die besuchsberechtigung zum besuch der jeweiligen waffenboerse eingetragen, die dann zum besuch der waffenboerse innerhalb der naechsten halben stunde berechtigt. (achtet darauf, dass auch die verpflegungserwerbsberechtigung der WBBK abgestempelt wird, damit ihr die berechtigung habt, auf der boerse selbst mal 'ne rindswurst oder cola zu erwerben; dies berechtigt aber wohlgemerkt nicht zum sofortigen verzehr derselben; dazu ist ein verpflegungsschein erforderlich). sollte man die boerse nicht innerhalb dieser frist besuchen, verfaellt die besuchsberechtigung, und man muss eine neue beantragen... klingt irgendwie bekannt, oder ? Genau! Das ist es. Wie bei dem Anwohnerparken. Da wird ein staatlicher Zwang geschaffen, dass man einen Antrag auf eine Genehmigung stellen muss, für dessen Bearbeitung dann Gebühren zu zahlen sind. Und dann ist alles wieder wie vorher, nur das unsereins etwas ärmer und der Stadtkämmerer etwas glücklicher ist. Euer Mausebaer
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