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Mausebaer

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  1. Ähm Stefan! Ich möchte Deinen anerkennenswerten Formulierungsdrang nicht behindern, aber die Leut' vom BVA möchten's vielleicht etwas ausformulierter an einigen Stellen. Hast Du schon einmal überlegt zur Klarstellung folgendes aufzunehmen? Die Schießübungen werden nicht mit mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen (§ 6) durchgeführt, es sei denn, die Waffen sind nach § 6 Abs. 3 AWaffV zugelassen. Wollen Schützen mit nach §6 Abs. 1 Ziffer 2. AWaffV vom Schiesssport ausgenommen Waffen am Schiessen teilnehmen, ist den Waffen für die Dauer des Schießens der Anschein nach §6 Abs. 1 Ziffer 2. Satz 1 AWaffV zu nehmen. Dieses geschieht i.d.R. durch das deutlich sicht- und lesbare Anbringen von mindestens zwei Aufklebern an der Waffe mit der Aufschrift "keine Kriegswaffe gem. KWKG". zu Eventuelle Hindernisse nach der Abgabe des ersten Schusses so gestalltet werden müssen, dass sie von den Teilnehenden Schützen nicht überwunden werden müssen, sondern Überschritten oder umgangen werden können.zu Das Schiessen findet ohne Ortsveränderungen des Schützen oder in Bewegungen statt, die kein deutlich erkennbaren Laufen sind. Dem Grunde nach Zulässig sind Bewegungen wie Gehen (Abgrenzung zum Laufen analog der olympischen Disziplin "Gehen" = mindestens ein Fuß muss immer den Boden begrühren), Hüpfen, Kriechen, Abseilen, freier und gebremster Fall, Reiten und Fahren, Schwimmen und Tauchen oder Moonwalken. Die Aufzählung ist nicht abschließend.oder Das Schiessen findet ohne Ortsveränderungen statt an der der Schützen aktiv beteiligt ist (eisenbahn fahren währe nun auch möglich) es sei denn die Bewegungen sind vom deutlich erkennbaren Laufen klar zu unterscheiden...*) zu Dass bei der Gestalltung der Ziele darauf zu achten ist, dass entweder a ) schnelles Reagieren des Schützen auf Ziele nicht gefordert wird, b ) Ziele nur angekündigt und vom Schützen erwartet auftauchen oder c ) die Ziele sich nicht bewegen. zu Das gleichzeitige Ziehen von zwei Waffen aus Cross Draw Holstern oder Bekleidungsstücken nicht gestattet ist. zu Dass Schüsse ohne genaues Anvisieren des Ziels (Deutschüsse) abzugegeben nur zulässig ist, wenna ) die Ziele Wurfscheiben sind oder b ) der Ablauf der Schießübung dem Schützen vor ihrer Absolvierung auf Grund zuvor festgelegter Regeln bekannt ist Auch würde sicherlich beanstandet, dass wenn Schützen mit solch einer Vielfalt an Waffen und Munition zum Wettkampf anträten, keine gerechte Leistungsbeurteilung der Schützen möglich sei. Hier wäre es sicher sinnvoll, für die (Be)wertung Leistungsgruppen für die Waffen-Munition-Kombinationen einzuführen. Mein Vorschlag wäre: Mündungsenergie (Joule) a ) > 10.000 b ) > 5.000 bis 10.000 c ) > 2.500 bis 5.000 d ) > 1.500 bis 2.500 (Anm.: 1.500 J Grenze üblich bei KW-Ständen) e ) > 750 bis 1.500 f ) > 325 bis 750 g ) >7,5 bis 325 h) bis 7,5 Joule für Waffen und/oder Munition für die eine Erwerbsberechtigung benötigt wird Dein Mausebaer B) *) nach Gromit
  2. Nur nicht bange werden! Wenn am Montag die ganzen Bürosurfer den Thread lesen, sieht die Welt schon ganz anders aus.
  3. Hauptaufgabe unseres Verbands wäre es ja nicht eine komplette, neue, teure Organisation bis auf lokale Ebene aufzubauen , sondern anderen zu ermöglichen auf Grundlage unserer Schiessportordnung Schießen durchzuführen. B)
  4. Ei wieso denn nicht? Ist doch alles vom BVA genehmigt.
  5. Warum alles doppelt schiesssportverordnen? Langen da nicht einfach Verweise auf bestehende Schießsportordnungen der anderen Verbände?
  6. OK mein lieber Stefan Wahrsager, hiermit bist Du zum vorläufigen Vorgründungsbundesschiesssportwart ernannt. Bitte berücksichtige doch die Vorschläge anderer User, Gelatinegefüllte Behältnisse und Luftballons mit verschiedenen Füllungen!
  7. Ersteinmal noch ein paar Background-Analysen machen und Mitstreiter finden - machst Du mit? Aber die Vorschläge sprudeln ja schon. Nur noch Sammeln und gegen die AWaffV prüfen. Dein Mausebaer
  8. Bevor es jetzt hier noch jemand zerreisst , der formelle Zweck wäre es a ) die öffentliche Verwaltung, b ) die Betreiber von Schiessständen und c ) die Benutzer von Schiessständen überwiegend von den administrativen Belastungen und operativen Gefahren durch die Regelungen des § 9 Absatz 2 i.V.m. § 9 Absatz 1 AWaffV zu entlasten. Diese Entlastung gefolgte da durch, dass die gängigsten Schiessdisziplinen die nicht durch § 9 Abs. 1 Ziffer 2 AWaffV abgedeckt sind aber nach § 9 Abs. 2 AWaffV genehmigungsfähig wären, ein einer Schiesssportordnung nach § 5 AWaffV zusammengefasst würden und somit Gegenstand nach § 9 Abs. 1 Ziffer 2. AWaffV würden. Alles klar? Euer Mausebaer
  9. Nun ja, unter rationalen Umständen stimmte ich Dir voll zu. Nur was hat Ratio mit Waffenrecht und deutscher Vereinsmeierei zu tun? Daher die Idee mit dem Spezial-Verband. Yup!!! Dein Mausebaer B)
  10. also wenn hier so 3/4 der User mitmachten und jeder noch 2 1/2 Schützen und schießende Bürger mitbrächten... Schreit jetzt hier nicht gleich wieder herum, dass das unmöglich sei! Solange es nicht versucht worden ist, ist es nicht versucht worden. Was willst Du hier mit der §§8, 10 WaffG Kombination? Es geht hier nicht um irgendwelche Bedürfnisse zum Erwerb von Schusswaffen.
  11. Hi Leuts, das Problem von Pinky in einem anderen Thread brachte mich auf die Idee, dass sich doch ein Sportverband für das Spassschiessen gründen und anerkennen ließe. Dessen Hauptzweck wäre es, eine Schiesssportordnung mit Disziplinen zur Verfügung zu stellen, bei denen gerade der Faktor Spass als besonderer Motivator für sportliche Leistungen im Mittelpunkt steht. Wer hat konkrete erfahrung mit dem Gründen oder Anerkennen von Schiesssportverbänden? Was haltet Ihr von der Idee? Bis zu welchem Jahresbeitrag würdet Ihr Mitglied in einem solchem Verband werden wollen? Wo liegen denn so die jährlichen Betriebsaufwendungen für einen solchen Verband? Euer Mausebaer B)
  12. Du Fießling!!! Willst Du wirklich unbedingt, dass einer der wenigen Bediensteten in der öffentlichen Verwaltung, die sich noch nicht hinter dem kleinsten Jota einer vorläufigen, internen Anweisung verschanzen, ein Diszi wegen Vorteilsnahme bekommt? Dein Mausebaer
  13. Versuche doch einmal, ein kleines Steak außen knusprig (nicht verbrannt!!! ) und innen lecker englisch zubekommen! Dein Mausebaer B)
  14. ...und wenn Meister MP dann plötzlich Kopf-, Rücken- oder Sonstwasschmerzen bekommt, wissen wir, mit welcher Religion der Mod. gerade experimentiert.
  15. Mausebaer

    welchen Tresor?

    Guckst Du oben!
  16. Mausebaer

    welchen Tresor?

    Und hast'e mal welche in 48/49, zerlegen die sich nach wenigen km. ...und dann erfährst Du hier auch noch, dass Du eigentlich sogar durch den Betonboden Deiner Wohnung brechen müßtest.
  17. Mausebaer

    welchen Tresor?

    Wohl nicht für so manche Hersteller.
  18. Mausebaer

    welchen Tresor?

    47 Das waren Zeiten! Wenn man beim selben Material die Waben- oder Kastenkontruktion der kleinen Größen einfach weiter vergrößert, statt die Anzahl der Kästen oder Waben zu erhöhen, geht auch einfach die Stabilität irgendwann verloren . Und das scheint irgendwo bei 150kg Einsatzgewicht zuliegen.
  19. Mausebaer

    welchen Tresor?

    Scherzkeks! Bald stehe ich bei allen Schuhläden auf der schwarzen Liste. Ich habe erst Heute wieder zwei Paar nach nur drei Monaten mit gerissenen Solen zurückgegeben.
  20. Mausebaer

    welchen Tresor?

    Ähm, meine Füße haben aber weniger als 1 m².
  21. Weiß nicht, ob die mich noch rein lassen. echt historischer Dialog: Mausebaer: Haben Sie auch große Steaks? Maredo-Kellner: 350g. Genau da in der Speisekarte, wo Sie sie aufgeschlagen haben. Mausebaer: Ja genau deshalb frage ich ja, ob Sie auch große Steaks haben. Dein Mausebaer
  22. Ich kann es ja wirklich verstehen, wenn Leute ihre Bregenwurst von Brennecke verteidigen wollen, aber ob das da hilft? Dein Mausebaer
  23. Das ist ja fast so gut wie dieses: Dein köstlich amüsierter Mausebaer
  24. Ich habe ja schon davon gehört, dass Wiederlader ihre gebrauchten Hülsen auswaschen, aber das ganze als Eintopf zu verfüttern... Da hielte ich sogar die Bundeswehr-Connection für den logischeren Zusammenhang. BTW, gibt es für Mitglieder des VdRBw waffenrechtlich etwas Besonderes? Dein Mausebaer
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