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Mausebaer

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  1. Klassische Fanpost, denn Internet und Smartphone hatte er wohl nicht dabei? Euer Mausebaer
  2. Ein Garderobenhaken?
  3. Die Daten haben ja nicht nur Behörden, sondern häufig auch "Bekannte" und Familie. PEBKAC Wenn, dann wird die Zeit und das User-Login protokolliert, in seltenen Fällen auch einmal die Hardware, über die die Abfrage erfolgte. Nur gibt es oft genug Default- oder Gemeinschafts-User-Logins, Abfragen auf Zuruf, Verlassen der Bildschirmarbeitsplätze ohne Sperren oder Abmelden, aufgeschriebene Logins und Passwörter am Arbeitsplatz, Hinweisreize auf das Passwort am Arbeitsplatz oder einen persönlichen Bezug zum Passwort, Eingabe von Login und Passwort in der Gegenwart Dritter, ... und das alles völlig ohne Schadprogramme. Selbst Überwachungskameras würden hier die Sicherheit kaum erhöhen. Sie erhöhten möglicherweise sogar die Möglichkeiten, Login und Passwörter oder Momente ungeschützter Zugriffsmöglichkeiten auszuspähen. Das ist doch auch seit Monaten das Problem bei der hessischen Landespolizei. Die User-Daten haben'se aber der User behauptet, er/sie war es nicht - watt nu? Bei Medieninteresse heißt das Leck nicht selten "Pressestelle" oder "Vorgesetzter". Dein Mausebaer
  4. Es gibt zwei Arten von BZR-Auszügen - die Privaten, die Du Dir gegen Gebühr für Dich machen lassen kannst, um sie z.B. potentiellen neuen Arbeitgebern vorzulegen, und die für Behörden. Je nach Behörde und Abfragegrund bekommst Du ggf. mehr bis alle Informationen. § 51 BZRG ist ein Verwertungsverbot - keine Datenlöschungsvorschrift - und in § 52 stehen die Ausnahmen zu § 51. Auch ist nicht nur § 46 für eine Tilgung maßgebend sondern das gesamte Paket der §§ 24 bis 26, 37, 45 bis 49 sowie 63 und dort gibt es eine ganze Reihe an Tilgungshemmungen und Ausnahmen. Das BZRG selbst enthält keine Strafvorschriften. Für eventuell unrechtmäßig nicht entfernte Eintragungen müsste man wohl über das allgemeine Datenschutzrecht gehen. Dein Mausebaer
  5. Können wohl schon. Nur dran bleiben ist das Problem, gerade falls wenig im Wald trainiert wurde. Da sind die Hunde schnell pausenreif. Wenn es dann jetzt auch noch regnet ... So kann es sein, dass die Hunde insgesamt nicht schneller voran kommen als der Gesuchte. Dein Mausebaer
  6. Warum nur dem Jagdschein? Wer legal privat besitzt ist von oben bis unten, kreuz- und quer (nicht queer) sowie von links nach rechts geprüft worden. Der Rest ist Schulung und Übung - auch beim Jagdschein. Else: Vielleicht sollten die Innenminister über ein AFO-Konzept (klick!) nachdenken. Das könnte Angesicht des aktuellen Aufwands die Haushalte massiv entlasten und Politiker- und politische Posten sichern. Dein Mausebaer
  7. Du meinst, er hätte sich von den vier PVP Leihscheine für deren Pistolen geben lassen sollen?
  8. Aber das heutige Plastik hält auch bei guter Pflege noch nicht solange wie gepflegtes Holz aus dem späten 19. Jahrhundert. Dein Mausebaer
  9. Dann wird er zum Terroristen und darf abgeschossen werden. Naja, wäre immerhin ein Ende mit einem Feuerwerk. Dein Mausebaer
  10. Vertreter welcher staatlicher Organisationen fordern in Deutschland seit Jahrzehnten immer wieder, dass Schusswaffen nur in die Hände von Personen gehören, die mit damit umgehen können? Man stelle sich einmal vor, einem privaten LWB wäre bei einer derartigen Ansammlung von PVP "ein Schuss gefallen"! Euer Mausebaer
  11. ohne Mordmerkmal bleibt das trotzdem maximal geplanter Totschlag und laut Medien soll das Urteil auf Totschlag (versucht) und nicht auf Mord gelautet haben. Manche Berichte lassen das Urteil weg und berichten nur von der Verletzung einer Frau.
  12. Hm, Lernen durch Wiederholung ist durchaus anerkannt. Mord = Tötungsabsicht + Mordmerkmal (vgl. z.B. verknüpfte Liste aus meinen vorherigen Post hierzu) Totschlag = Tötungsabsicht ohne Mordmerkmal und ohne (anerkannte) Rechtfertigung oder Entschuldigung Körperverletzung mit Todesfolge = keine Tötungsabsicht aber absichtliche Beibringung oder Inkaufnahme von körperlichen Schäden ohne Rechtfertigung oder Entschuldigung, die ursächlich zum Tode führte Fahrlässige Tötung = Unterlassen der verkehrsnotwendigen Sorgfalt ist ursächlich für den Tod eines Menschen Fahrlässige Körperverletzung = Unterlassen der verkehrsnotwendigen Sorgfalt ist ursächlich für die Körperverletzung eines Menschen Dein Mausebaer
  13. Bist Du einer der zuständigen Ausübungsberechtigten für das staatliche Gewaltmonopol in dem Fall gewesen? Offenbar fehlten Mordmerkmale (klick!), daher "Totschlag". Dein Mausebaer
  14. Das ist ein Urteil und auch ohne festgestellte Mordmerkmale. Ein Urteil ist ein Urteil. Recht und gerecht kann etwas ganz anderes sein. Vielleicht war Notwehr oder Unfall für das Gericht nur nicht glaubhaft genug. Ich kenne weder den alten Fall noch war ich bei diesem Fall dabei. Dein Mausebaer
  15. Das wäre noch abzuwarten. Denn das ach so gewaltige "Gewaltmonopol des Staates" ist lediglich der Ersatz des innerstaatlichen Federechts durch eine staatliche Gerichtsbarkeit. Wir sind hier noch lange bevor das Gewaltmonopol des Staates überhaupt beginnt. Es ist noch nicht einmal Anklage erhoben worden. Dein Mausebaer
  16. ... und wenn er gebucht hatte und nur deshalb keine Zeit mehr hatte, sich auch noch durchsuchen zu lassen?
  17. Die Medien sind da dran. Also muss man denen auch etwas zeigen, damit man in den Veröffentlichungen nicht wirkt wie Karl Napf. Es gibt nicht nur den direkten Sinn. Vieles macht auch erst mittelbar Sinn. Dein Mausebaer
  18. Die freiwillige Feuerwehr rufen?
  19. Der "Waldrambo" ist in der tiefe seiner quälten Seele halt ein ganz lieber Mensch, der dummer Weise im Körper eines Gewaltverbrechers steckt oder einfach nur inkonsequent - keine Zeugenaussagen - kein Bild - kein Name - keine Großfahndung - kein irgendwas außer vier Polizeivollzugspersonen (PVP), die mit einer ihrer Dienstwaffen getötet wurden. Dein Mausebaer
  20. Ich dachte, Schlümpfe seien blau, kämen aus Belgien und hätten sich in Deutschland nach einer Schweizer Politiker-Familie umbenannt - also quasi hauptamtliche Auslandsmitarbeiter des SGRS in der AfD. Dein Mausebaer
  21. Dass der Mörder des Erfurter Schoolshootings die Vorderschaftrepetierflinte gar nicht benutzen konnte, hatte auch "den Gesetzgeber" auch nicht interessiert, ebenso die reißerische aber nachgewiesen falsche Behauptung zu Einhandmessern und den Türstehern im Innenausschuss des DBT oder oder oder ... Weder Fakten noch unmittelbarer Sinn interessieren bei der "Weiterentwicklung" des deutschen Waffenrechts - der S&W Mod. 53 in .22 Rem. Jet lässt auch schön grüßen! Dein Mausebaer
  22. Keine Sorge! In Ballungsräumen hängst Du dafür bei der 110 in der Warteschleife, die Dir in verschiedenen Sprachen sagt, dass Du nicht auflegen sollst. So ist in Deutschland dafür gesorgt, dass man sich im ländlichen Raum hier nicht benachteiligt fühlen braucht. Dein Mausebaer
  23. Jetzt wohl schon.
  24. Body Cam für alle uniformierten Polizisten, Zöllner, Dorfschulzes und sonstigen Vollzugpersonen mit sofortigen, gesicherten Upload, damit erst gar keine Polizisten an das Material kommen, um es eventuell verändern zu können? Dein Mausebaer
  25. Du siehst den Wald vor lauter Bäumen nicht. Was liest man Land auf und ab bei Gewaltkriminalität immer wieder ... ?! "Ein Mann" tat dieses und tat jenes - folglich müssen einfach nur Männer verboten werden und alles ist gut. Dein Mausebaer
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