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Nein. Das einzige Ziel unseres Strafvollzugs ist die Resozialisierung. Wenn keine Resozialisierung erfolgt, dann darf auch die Strafe nicht vollzogen werden. Also Negatives verstärken und Positives entziehen - darauf ist aber der Strafvollzug nicht ausgerichtet. Darüber hinaus enthält Strafe keine Information, welches Verhalten erwünscht ist. Bestenfalls kann Strafe zur Unterdrückung eines gezeigten Verhaltens führen. Dafür muss jedoch unter Berücksichtigung des SORKC-Modells eine entsprechende Verknüpfung von gezeigten Verhalten und Strafe entstehen. Strafe kann nicht abschrecken, weil sie bei der Tat präsent sein müsste, um einen Schreck auszulösen. Bestenfalls kann eine mögliche Strafe bei geplanten Straftaten als Risikokosten in einem ex-ante Kosten-Leistungs-Vergleich berücksichtigt werden. Tatsächlich gibt es Erkenntnisse, dass dieses in einigen Bereichen der OK auch geschieht. Wobei die die klassischen Bewertung das Produkt der Integrale für Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenshöhe und Eintrittszeitraum ist. Jein, die Art der Strafe ist gleich, aber die Leben der Menschen sind es nicht. Während man bei Geldstrafen mit dem Tagessatzkonzept das zu kompensieren versucht, fehlt das bei lebenslanger Freiheitsstrafen komplett. Für einige, wenige Menschen hat so ein durchorganisiertes Leben fast ohne Eingenverantwortung für sich eher etwas von paradiesischen Zuständen. Warum sind die Aufklärungsquoten so hoch? Weil fast alle Morde nicht oder wenig geplant sind oder weil Mängel bewusst in Kauf genommen werden. Die größte Schwäche der meisten Morde liegt in der Täter-Opfer-Beziehung. Selbst wenn zum eigentlichen Täter keine Beziehung besteht, so besteht sie dann oft zum Auftraggeber des Täters. Ist die Täter-Opfer-Beziehung anonym, wie z.B. bei vielen Wohnungseinbruchs- und KFZ-Diebstählen, der Täter qualifiziert bemüht gewesen, wenig Spuren zu hinterlassen, und der Auftraggeber des Täters keine Person oder kleine Personengruppe sondern eine größere Organisation ohne individuelle Vorteile durch den Mord, ist eine Aufklärung ohne Beweise von der Organisation oder den Tätern selbst praktisch unmöglich. Abschreckung funktioniert, aber nicht durch Strafe. Abschreckung durch sichere, gegenseitige Vernichtung hielt Warschauer Packt und NATO jahrzehntelang vom heißen Krieg ab. Abschreckung durch wirksame Verteidigung und eventuell wirksam eingreifende Zeugen hält Straßenräuber von ihren Taten ab Abschreckung ... Dafür wäre die Sicherheitsverwahrung da. Falscher Schluss durch falsche Annahmen? Dein Mausebaer
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Quatsch, Du kannst das System von Nutzungsausschluss und Entgelt nicht einfach auch auf staatliche Verbote und Erlaubnisse anwenden. Hinter den Konzepten stehen systematische Vorstellungen, die wenn sie nicht real existieren, so doch wenigstens als zu erreichende Ziele dienen. So wie hinter dem Konzept von Nutzungsausschluss und Entgelt ein marktwirtschaftliches Konzept steht, so steht offiziell bei uns hinter staatlichen Verboten und Erlaubnissen die Idee eines freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaats. Der Sinn einer Erlaubnis, bedarf hierbei des Sinns des Verbotes. Eine mangelnde Durchsetzung eines Verbots hingegen, macht die Erlaubnis nicht sinnlos, sondern nur unbedeutend. Ein nicht funktionierender Nutzungsausschluss macht das betroffene Gut jedoch zu einem freien Gut, dessen Bereitstellung anders als durch das Erheben von Entgelten finanziert werden muss. Dein Mausebaer
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Diesen Tanz um Vorstrafen kann ich eh nicht so richtig verstehen. Täter, die auch nach Verbüßen ihrer Strafe eine Gefahr darstellen und sei es auch nur Anlagebetrug oder Handtaschentrickdiebstahl, kommen unbefristet in die Sicherheitsverwahrung. Der Vollzug der Strafe soll resozialisieren. D.h. wer seine Strafe verbüßt hat, soll sozial wieder genauso sein gut wie jemand, der nie eine Tat beging Eine Strafe, die nicht resozialisiert, darf nicht vollzogen werden. Also ist es entweder völlig Worscht , ob jemand vorbestraft ist oder nicht, oder dass ganze Strafsystem funktioniert nicht und wäre daher in seiner jetzigen Form abzuschaffen. Euer Mausebaer
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Eine nachhaltige Entkriminalisierung des deutschen Waffenrechts, wäre sehr sinnvoll, weshalb es sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geben wird. Welche materielle Bedeutung haben denn isolierte Verstöße gegen das Waffenrecht für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung? Genau, gar keine. Nur durch sich selbst sind diese Taten bzw. Versehen formell relevant. Erst in Verbindung mit einer anderen, i.d.R. einer Gewaltstraftat, bekommt ein Verstoß gegen das Waffenrecht seine materielle Relevanz. Dein Mausebaer
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War wohl mein Fehler. Ich habe den Vergleich über näherungsweise Tagessätze dargestellt. Aaaaaaaaaaaaaaa vergessen - §153a StGB. Udo ist zumindest bezüglich dieses Falles sogar noch waffenrechtlich zuverlässig. Es ist rechtlich nichts gewesen - quasi freigekauft. Euer Mausebaer
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Hm, ... mal konservativ geschätzt: 35 Mio zu 5% p.a. = 1.750.000,00, durch geschickte steuerliche Gestaltung max. Steuerbelastung 25 % => ~ 1.312.500 736.000 bei ca. 40% effektiver Steuerlast => ~ 441.600 Nettoeinkommen p.a. ~ 1 754 100 : 366 Tage ~ 4.793 50.000 : 4.793 ~ 10,5 Tagessätze Median des Nettoäquivalenzeinkommens der Bevölkerung Deutschlands lag im Jahr 2013 bei 1.951 EUR p.m. (Quelle: Wikidingsda). Also sagen wir mal 2016 bei 2.000 EUR. => 2.000 : 30 = 66,67 =>=> EUR 66,67 x 10,5 Tagessätze = EUR 700 Ob ein "Median-Deutscher" aka durchschnittlicher Deutscher in einem solchen Fall für EUR 700 ernsthaft mit einer Einstellung des Verfahren hätte rechnen dürfen? Euer Mausebaer
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Einst wollte Udo Lindenberg samt NAA-Revolver und Munition nach Paris fliegen. Jetzt sei das Verfahren gegen Ihn wegen geringen Interesses gegen Zahlung von EUR 50000 eingestellt worden. Sein angeblicher Leibwächter (77), dem angeblich die Waffe gehört haben soll, erhielt angeblich neun Monate auf Bewährung. https://www.mopo.de/hamburg/am-flughafen-mit-revolver-erwischt-udo-lindenberg--der-teuerste-flug-seines-lebens-36233844 Den Rest denkt Ihr Euch besser selbst. Euer Mausebaer
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Bitte schön! Gerade zu Anfang weiß man oft gar nicht, was möglich ist und auf was man achten sollte - und dann haste eine für Dich suboptimale Waffe im Schrank, die dann auch schnell genau da bleibt - im Schrank. Hm, DSB und 300m, da fallen mir mausigre Ordonanzer ein. (Ja, auch Mosin und andere haben einst super Gewehre gebaut ) noch sind relativ günstig gute Gewehre zu bekommen (da kommt halt nichts mehr nach) auch mit 8mm, V-Kimme und Dachkorn kann man sich auf 300m frei-händisch gewackelt mit Ü50 auf's Treppchen im Land schießen Oldtimer haben ihren besonderen Reiz viele sind, nachdem sie richtig geschüttelt wurden, ganz gerührt. Dann wären auch exotischere Patronen eine Überlegung wert. Damit ist man dann oft im Interesse der Schützenbrüder - ganz anders als mit etwas, das eigentlich jeder hat. Die schon erwähnte 6,5 mm Creedmore, ihre 6 mm Schwester oder auch die 6,5 mm PRC und .300 PRC dürften viele Schützenbrüder wie das Licht die Motten anlocken, insbesondere wenn sie auch noch in einem exotischen Äußerem (klick mich!) stecken. Das wollten schon viele. Aber das klappt eigentlich nicht. Kaufe Dir ein, zwei oder auch drei KK-Gewehre und WS, um mit ihnen KK zu schießen! Denn das ist das, was man mit denen macht. Vorsicht vor KK-HA egal ob LW oder KW! Fast jeder muss damit gegen den Hilti-Effekt ankämpfen - klack ... , klack ..., klack-klack ..., klack-klack-klack ... , klack-klack-klack-klack-klack-klack-klack-klack-klack-klack ... Nur gibt es nicht (mehr) die eine gute Büchse und gebraucht bekommst Du i.d.R. mehr für Dein Geld. Dein Mausebaer
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Moin! 👋 Hm, ist "Sportschütze in Perl" schon eine Konkretisierung der Sportarten oder bleibt es beim Sportschützen, was ähnlich konkret ist, wie Ballsportler. Jo, kann man machen, wobei das auch noch nicht besonders weiter hilft. Ähm, eine Waffe, auch eine Langwaffe ist nie vernünftig oder gar böse. Wenn überhaupt, ist es der Besitzer. Jein, vor allem hat Dein Händler damit nur beschränkte Freude. Trotz aller inflationäre Preissteigerungen, die scheinbar auch noch von irrsinnigen Konsumenten bezahlt werden, ist gewöhnliche Mun. in .22 lfB immer noch vergleichsweise günstig. Man kann auch viel Spaß mit KK haben. Jedoch kommt man i.d.R. auf 300m mit den Blenden ins Gehege und auch ab 100m werden die Disziplinen für KK-Langwaffen maximal knapp. Jedoch stehst Du bereits bei KK-Langwaffen auf Gelb vor der Wahl, ob Du z.B. lieber möglichst enge Gruppen stanzen möchtest oder lieber möglichst schnell Fallpättchen schubsen möchtest. Ja hast Du denn schon einmal die Mun.-Kosten von KK, .223 und .308 verglichen? Gebraucht, gebraucht und noch einmal gebraucht. Meine Sauer 200TR hat mich gerade einmal gut € 800 gekostet und das auch noch auf links. Es gibt viele gute und sportlich sinnvoll nutzbare Gewehre in .223 und .308 als Gebrauchte. Mache besser eine Wunschliste, was Deine Büchse haben bzw. können soll und schaue dann mal eine Zeit lang, was am Markt da an gebrauchten Waffen vorbei kommt. So bekommst Du ein Gefühl für Preisniveaus und welche Deiner Wünsche eher realistisch sind und welche Du vielleicht besser als "nice to have" qualifizieren solltest. Meine Empfehlungen wären: Werde Dir klar, was alles und in welcher Wichtigkeitsreihenfolge Du schießen möchtest (KK vs. GK, Löchlestanzen vs. Fallplättchen vs. dynamisch)! Werde Dir klar, was Du auf den für Dich verfügbaren Schießständen (absolut und relativ wegen Kosten und Wegstrecken) schießen kannst! Wenn Du dann die mindestens ordinal skalierte Schnittmenge an Disziplinen hast, mache Dich mit den Anforderungen der SSpO zu Deinen realistischen Wunschdisziplinen vertraut (Gewichte und Längen, Kaliber, Magazingrößen oder EL, Optiken, Schäfftungen oder dienstliche Verwendung, etc.) Dann erstelle eine Liste mit Waffen ggf. mit Zubehör (z.B. w. Gesamtgewicht) , die die formellen Anforderungen erfüllen können. Falls es dann ein Zylinderverschlussrepetierer wird, wären meine Tipps: kleiner Öffnungswinkel des Verschlusses - Die Zielfernrohre und Deine Finger sind dicker als Du denkst! ein Einsteckmagazin erspart lästiges Gefummel beim Laden Wenn Du nicht eher zierlich gebaut bist, brauchst Du entweder einen Schaft mit vielen Einstellungsmöglichkeiten oder einen anderen Schaft als den, der original mit dem Gewehr geliefert wird. Dass Schaftsysteme wie z.B. das des Ruger RPR (hatte innerhalb kürzester Zeit praktisch jeder Anbieter im Sortiment) so erfolgreich sind, kommt nicht von ungefähr. ... und natürlich ausprobieren, ausprobieren, ausprobieren und wieder von vorne an ausprobieren!!! Wir sind alle verschieden und haben auch noch verschiedenen Bedürfnisse und Vorstellungen. Eine Waffe, die für den einen das absolute Maximum ist, kann für einen anderen nur Müll sein und umgekehrt. Dein Mausebaer
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@SDASS_Nico Präzision ist gut mit Handladungen und DAG/RWS/GECO 55grs. VM (i.d.R. besser als das, was harry oben gepostet hat), aber so etwas können eigentlich alle und meine ist auch noch ne .223, Schaft zu kurz und allgemein zu klein; subjektiv unangenehmes Schaftmaterial Abzug naja, Laden fummelig, Komfort, zwar Linkssystem aber 90°-Öffnung; Schaft ist eigentlich da, um ersetzt zu werden Zuverlässigkeit ist deutlich schlechter als mein OA-UG, zu lose Passungen können auch schlecht für die Zuverlässigkeit sein. Mein Leben würde ich trotz Rechtssystem, "Augenkrebsviser" und zusammengeschusterten Teilen eher noch meinem alten Jugo anvertrauen. Haltbarkeit, außer der wohl nicht sauber ausgeführten Induktionslötung, mit der der Kammerstengel befestigt war, könnte man glatt meinen, die Rem. 700 wäre aus Alkalimetallen statt aus Stahl - ein steter Kampf gegen den Flugrost. Die Krico Sniper, die mir damals das Ordnungsamt anbot, hatte ich verpasst, weil der VdRBw ewig nicht mit dem Bedürfnis für die Gelbe WBK rüber kam und ich wusste es damals auch nicht besser. In allen möglichen Berichten waren die Rem. 700 wenigstens OK, oft wurden sie gar gehyped - ok, Alternativen waren zu der Zeit gerade für Linksschützen in Deutschland noch extrem rar. Heute käme mir keine Rem. 700, die nicht wenigstens von vorne bis hinten von einem guten Büxer function & reliability getunt wurde, mehr in den Schrank. Willst Du meine Rem. 700 kaufen? Wenn sich die einer unbedingt antun will, verkaufe ich die ihm oder ihr gerne und der Kammerstengel ist jetzt zusätzlich gestiftet. Dein Mausebaer
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... und wenn Du Pech hast, wirst Du feststellen, dass Du es vielleicht mit einer gebrauchten aus den 70er Jahren hättest probieren sollen. Zumindest einige Rem. 700 sind schon seit lange vor der Übernahme und der aktuellen Insolvenz (chapter 11) ihr Geld nicht wert gewesen und die deutschen Feinkostpreise erst recht nicht. Wenn Du hier bei den älteren Beiträgen suchst, wirst Du einiges zu durchschlagenden Zündhütchen, abgerissenen Kammerstengel und überfahrenen Patronen beim Repetieren von Rem. 700 finden. Falls Du wegen dem Angebot an Tuningteilen oder ihrer Bekanntheit bei einer Rem. 700 bleiben willst, lasse sie von einem guten Büchsenmacher vorher auf Herz und Nieren und auch mit einem bunten Reigen an Munition prüfen - egal ob neu oder gebraucht. Um einen gut treffenden Zylinderverschlussrepetierer zu bauen, braucht es nicht so viel. Die wirklichen Unterschiede liegen m.M.n. im Benutzerkomfort, Haltbarkeit und Zuverlässigkeit. Falls Du den Zylinderverschlussrepetierer beim BDS schießen willst, dann achte auf das Gesamtgewicht des künftigen Systems und überdenke, ob es wirklich .308 Win sein soll. Die .223 Rem. z.B. hat auch keine Probleme auf der deutschen 300m Kurzstrecke. Im Prinzip läuft es immer wieder auf das Gleiche hinaus - viel selbst ausprobieren und vergleichen und dann wieder noch ein weiteres mal von vorne ausprobieren und vergleichen. Wir sind alle verschieden und unsere Bedürfnisse sind verschieden. Also was dem einen perfekt passt, muss dem anderen noch lange nicht einmal halbwegs passen. Dein Mausebaer ps: und wenn mir was Nettes tun willst, kaufe 'ne Ruger, denn ich habe Aktien der Sturm, Ruger inc.
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Da scheinbar keiner in G'stan seine PCC-ARs mit Left Handed 9mm Upper Receiver von Gibbz, Stag oder dergleichen versieht ... Gelten die JRC (klick!) noch als ARs i.S. des TE? Euer Mausebaer ps: die Phoenix auf links gibbz auch nix.
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Das wäre jedoch eher das Signal für sinnfreie Verschwendung öffentlicher Ressourcen. Auch öffentliche Verwaltungen dürfen sich über ihr "Signale" Gedanken machen, bevor sie die Compliance beim Bürger restlos ruinieren. Dein Mausebaer
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Wenn ein paar mal nicht angetroffen oder keine Kontrolle z.B. wegen akuter Übelkeit möglich war, gibt es ein Briefle mit der Bitte einen Termin zu vereinbaren. Falls der Dienstherr Sonntagsarbeit genehmigt ... Dein Mausebaer
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Der Sinn erschließt sich mir nicht. Wenn ein LWB (da ja bei nLWB rechtlich fragwürdig keine 36er-Kontrollen erfolgen) eine 36er-Kontrolle anstandslos überstanden hat und wissentlich im weiteren Zeitverlauf gegen die unveränderten Verwahrungsvorschriften verstößt, wird dieser eine unangemeldete Kontrolle sowohl zu verhindern wissen als auch bis zum vereinbarten Kontrolltermin einen rechtskonformen Zustand herstellen können. Lediglich nach einer relevanten Änderung der Verwahrvorschriften sähe ich einen potentiellen Sinn an einer erneuten materiell anlasslosen 36er-Kontrolle, um zu überprüfen, ob der LWB die Änderung mitbekommen und umgesetzt hat. Kontrollen aus materiellen Anlässen sind natürlich etwas anderes. Dein Mausebaer
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Also absolutes Werbeverbot Frei von jeder Art der Täuschung =>=> Das könnte zu einer allgemeinen Verdummung führen, denn den evolutionären Luxus der vergleichsweise überragenden individuellen Intelligenz der Menschen ist nach verbreiteter Ansicht die Folge um mit den Fähigkeiten zu täuschen und Täuschungen aufzudecken potentielle Sexualpartner beeindrucken zu können. (Was auch erklärte, warum es mit der real praktizierten Intelligenz auf kollektiver Ebene, weniger beeindrucken bestellt ist ) Wenn erst einmal ausreichend Katzen auf einen weißen Teppich gekackt 💩 haben, fällt eine schwarze Katze dabei auch nicht mehr so sehr auf. Kein Profit = wirtschaftlicher Anreiz für Forschung und Entwicklung sowie zur Therapie = keine Behandlung und keine Heilung von Krankheiten (Warum wohl, konnten in vergleichsweise kurzer Zeit recht effektive Therapien entwickelt werden, die eine komplexe Erkrankung wie HIV/AIDS zwar noch nicht heilen aber sehr lange sehr gut unter Kontrolle halten können, während eine so lange bekannte Massenerkrankung wie Malaria, da wo sie auftritt, immer noch eine Geißel der Menschen ist? ) Naja, nicht unmöglich, aber durch den Ablauf von Schutzrechten mit abnehmender Profitabilität. Genau solcher Art des "kurzen" Denkens verdanken wir doch auch unser WaffR in G'stan, weil die Massen aus Denkfaulheit glauben, es sei gut für sie, wenn ihnen der Besitz und der Umgang mit Waffen von den Herrschenden, die die Befehlsgewalt über Personen und Organisationen mit Waffen besitzen, verboten wird. Dein Mausebaer
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Du meinst, dass ist dann so ähnlich wie bei Betrieblicher Übung?
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"Alle"!?? Was für'n Quatsch. Nur die und so viele, dass Du die Mehrheit bekommst, die Du willst. Die Stasi hatte das begriffen. https://de.wikipedia.org/wiki/Steiner-Wienand-Affäre Dass das MfS bei Gründung Der Grünen nicht mit half, glauben auch nur die Wähler der Grünen. https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunistischer_Bund_Westdeutschland#Abspaltungen_und_Auflösung ... ... und Heute regt man sich wegen ein paar russischer Troll-Bots auf. Euer Mausebaer
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VDB Umfrage - was würden Sie für einen Lobbyverband zahlen
Mausebaer antwortete auf DasKleineArschloch's Thema in Waffenlobby
Das Problem wird sein, dass das eine Organisation sein muss, die echten, harten Lobbyismus betreibt. Wer das macht, der kann sogar so einen offenen Unfung wie bei der cum-ex-Sache legal machen lassen. Euer Mausebaer -
@webnotar Nein, eher der Schein, der § 45 Abs. 2 triggert. Wir hatten doch hier letztens sogar das (m.M.n. falsche) Urteil bezüglich des verordneten, medizinischen Canabiskonsums bei Schmerzen. Obwohl noch gar keine Abhängigkeit nachgewiesen wurde, bestätigte das Gericht den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse, weil vielleicht einmal eine Abhängigkeit entstehen könnte. Mal sehen, wie lange LWB noch Bier oder Wein trinken dürfen. Es könnte in der Zukunft ja einmal zu einer Alkoholabhängigkeit kommen. Also entweder die Rezepte oder die WBK rechtzeitig früher aus der Brieftasche nehmen, wenn man aus Amt geht! Nicht dass der SB sieht, was einem verordnet wurde. Dein Mausebaer
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Nur gib es fast schon massenhaft Gutachten gem. § 6 Abs. 2, die nicht im Interesse der Begutachteten ausgefallen sind. Daher passt auch der Kontext nicht zu meinem Post: Dein Mausebaer
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Das macht auch nicht mehr Sinn. § 6 Abs. 2 WaffG dürfte vor allem Personen betreffen, die bereits LWB sind und denen der Verlust der staatlichen Besitzberechtigung nach §§ 6 Abs. 1 i.V.m. 45 Abs. 2 WaffG (Demenz, Abhängigkeit von berauschenden Drogen inkl. Alkohol, psychische Störungen wie z.B. Depression, ...) angedroht wurde. Sich nicht begutachten zu lassen führte hierbei nach § 45 Abs. 4 regelmäßig zum Verlust. Wenn es nicht nur um eine verrostete Flobert-Flinte geht oder man schon auf der Palliativstation liegt, ist das Gutachten die beste Chance sein Besitzrecht zu behalten. Gutachten nach §6 Abs. 2 WaffG, die nicht im Interesse des Begutachteten ausgefallen sind, gibt es fast schon massenhaft, und anschließende gerichtliche Überprüfungen des Widerrufs nach § 45 WaffG auch. Gutachten nach § 6 Abs. 2 WaffG passen auch nach dem Kontext gar nicht zu meine Aussage. Dein Mausebaer
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Bewaffnete Bürger bringen mehr Sicherheit
Mausebaer antwortete auf Zeb Carter's Thema in Waffenlobby
Nein, die Hand verlor er bei der Belagerung von Landshut in Diensten des Kaisers. Sein Widerstand gegen den Kaiser und eigentlich gegen Kirchenvertretern brachte ihm letztendlich Kerker und Reichsacht ein. Aus dem Kerker wurde er gegen die Leistung von 25.000 Gulden und der Leistung der Urfede quasi in Hausarrest entlassen. Die Reichsacht wurde erst 1540 aufgehoben, als der Kaiser den inzwischen 60-Jährigen für den Kampf gegen die Türken und später die Franzosen wieder brauchte. Aber auch der ewige Landfriede aka das Gewaltmonopol des Staates wurde nur geschaffen, damit der Kaiser genug Kämpfer für seine Kriege erhielt und sich diese nicht mit/durch Feden dezimierten. Daher haben wir es Heute schwer, dass wir in so friedlichen Zeiten und Gegenden leben. Dein Mausebaer -
Das dürfte daran liegen, dass es da eigentlich nichts zu begutachten gibt, was nicht bereits zum Ausschluss vom legalem ebw-Waffenbesitz insgesamt geführt hätte. Einziges Begutachtungskriterium ist die Geistige Reife und die Frage ist, ob es derart an dieser fehle, dass zwar aktuell Waffen, die traditionellen Mordflinten der Mafia und Killer-Pistolen des Mossad entsprechen, erworben werden dürften, aber ein Nachbau eines über 150 Jahre alten Repetiergewehrs für Revolverpatronen erst in ein bis vier Jahren oder wenn ein Jagdschein erworben wird. Zusätzlich wird ein Test erwartet und in der Gesetzesbegründung wird dazu auf Österreich verwiesen, wo LWB sinnloserweise ein Persönlichkeitstest abverlangt wird. Sodele, jetzt operationalisiere das doch einmal sinnvoll! Wie stellst Du fest, dass jemand so geistig unreif ist, dass er zwar ewb-Feuerwaffen, mit denen sich problemlos auch Massen von wehrlosen Menschen töten ließen, besitzen darf, aber noch bis längstens vier Jahre warten muss, bis er auch ewb-Feuerwaffen erwerben darf, die Eigenschaften aufweisen, die tendenziell bei der Tötung von wehrlosen Menschen in Mengen hinderlich wären (unnötig viel Impuls, komplexere Handhabung, ...) und der Proband ohnehin erwerben dürfte, wenn er einen Jagdschein erwärbe? Wie ist dieses zu messen und zu dokumentieren? Was ist der oder sind die Grenzwerte? Lösung: Du führst ein Gespräch mit dem Probanden und lässt ihn den Persönlichkeitstest, für den Du eine Lizenz hast, ausfüllen. Daraufhin stellst fest, dass Du nicht festgestellt hast, dass die Geistige Reife derart ungenügend sei, dass der Proband noch wenige Jahre warten müsse, bis der Staat ihm erlauben dürfe, weitere Arten von ewb-pflichtigen Feuerwaffen zu erwerben als er ihn bereits jetzt erlaubt (oder ihm auch jetzt bereits erlaubte, wenn er einen Jagdschein erwärbe). Dein Mausebaer
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Magazine - Fristen für Behördenanzeige?
Mausebaer antwortete auf LordKitchener's Thema in Waffenrecht
Es gab BP die Gesetze nur mit Ergänzungen oder mit Vorbehalten unterzeichneten, weil man parlamentarisch das Faß nicht wieder aufmachen wollte. Die Lebensdauer dieser Regelungen war, wohl auch weil sich immer wieder Medienvertreter als auch Richter an den Vorbehalten oder Ergänzungen rieben, etwas kürzer, als die anderer Regelungen. Ein kleine Hoffnung. Dein Mausebaer