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Mausebaer

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  1. Wie wolltest Du Dich dabei strafbar machen? Wobei es natürlich prozessual rechtssicherer wäre, wenn Du die Waffe nicht aus der Hand gäbest, dem dazu bestimmten Kontrolleur nach Sicherheitsüberprüfung sie nur so zeigtest, dass er sich über die Merkmale der Waffe informieren kann, und einen neutralen Zeugen, der idealerweise auch LWB ist, dabei hättest. Sinnvoll wäre es jedoch, sich von der Identität und Berechtigung der Kontrolleure zu überzeugen. Idealerweise nach schriftlicher Terminvereinbarung mit Nennung der Kontrolleure und dann Abgleich von Schreiben, Dienstausweisen, Dir bekannten Lichtbildausweise und den Personen miteinander - falls Dir die Kontrolleure persönlich bekannt sind, geht das natürlich einfacher. Auch ist es keine dumme Idee, sich spätestens dann über den konkreten Prozess abzusprechen. Wir sind z.B. zu erst über den vereisten Balkon geschlittert, um die Aufbewahrung des NC-Pulvers nach SprengR zu kontrollieren, und dann bei der Waffenkontrolle, die Gewehre erst einmal auf meinem Bett (1-Z-Wohnung) zu parken und die erst später wieder in die Schränke zu stellen, um Verzögerungen durch Waffenschrank-Tetris zu vermeiden. Vorher darüber reden, aber stets besser nicht ins Plaudern kommen. Jeder hat etwas, was nicht jeder erzählt bekommen sollte. Dein Mausebaer
  2. Deshalb sind die Zustände und ihre Veränderungen in den USA so interessant - dort kann sich das Waffenrecht an jeder Gemeindegrenze ändern - vom praktischen Totalverbot über nur die Minimalanforderungen des Bundes bis hin zur Besitzpflicht von Feuerwaffen. Dein Mausebaer
  3. Die wenigsten Kosten-Nutzen-Abschätzungen erfolgen explizit mathematisch und basieren auf einer gesicherten Datenlage - sonst hätte Kennesaw nicht funktioniert und dessen Waffenrecht wäre nur das geworden, als das es gedacht war - ein politischer Protest. Für Gewaltverbrechen i.w.S., die nicht völlig im Affekt geschehen, sind ex-ante die Einschätzungen des Täters die Grundlage für sein/ihr/es Handeln. Berichte über ein Waffenrecht, das rechtschaffenen Menschen den legalen Besitz von wirksamen, modernen Waffen erschwert, wird als eine Art staatliche Garantie auf wehrlose Opfer verstanden. Berichte über ein Waffenrecht, das rechtschaffene Menschen verpflichtet, Feuerwaffen, die zur Verteidigung geeignet sind, zu besitzen, als eine Art staatliche Warnung vor wehrhaften Opfern - nicht die Realität ist für die Handlungen der meisten Verbrecher verantwortlich, sondern deren Vorstellung von der Realität. Dein Mausebaer
  4. Ja, der "Gewalt"-Zusatz schließt Verwaltungs- und Betrugskriminalität mit Waffen hier aus. Aber auch in England gab es eine ähnliche Entwicklung obwohl dort i.w. legal besessene Kurzwaffen betroffen waren. Das ganze ist vermutlich eine Art von "Kennesaw rückwärts". Es kommt eigentlich nicht auf den tatsächlichen legalen Besitz von Feuerwaffen an, sondern auf die Repräsentation der Wehrhaftigkeit der potentiellen Opfer und Zeugen in der Vorstellung der potentiellen Verbrecher. Bei den Taten, die nicht vollständig im Affekt gegangen werden, erfolgt eine (überschlägige) Abschätzung von Nutzen und Kosten anhand der Vorstellungen der potentiellen Täter. Das Ergebnis der Abschätzung trägt dann zur Handlungsentscheidung der potentiellen Täter bei. Werden die potentiellen Opfer und Zeugen für wehrhafter gehalten erhöht dieses die angenommenen (Risiko-)Kosten der Straftat; werden sie für wehrloser gehalten, vermindert das die von den Kriminellen angenommen (Risiko-)Kosten. Euer Mausebaer
  5. Jetzt wird es interessant für Özgür Mildan Engels ehem. Waffen-Engels. https://waffen-engels.business.site/ Euer Mausebaer
  6. Die menschliche Dummheit im allgemeinen oder die neuere deutsche Gesetzeskunst á la "Verboten = Problem gelöst" im besonderen? Dein Mausebaer
  7. Ausgewachsene Feuerwaffen kann man sogar außerhalb der üblichen Landenöffnungszeiten erwerben. Es ist ihm einfach verboten worden und falls er dann einmal mit einem illegalen Besitz auffällt, gibt es ein ganz böses Dududu extra dazu! Dein Mausebaer ps: @heletz war schneller
  8. Nein, denn DIE halten sich ohnehin schon jetzt nicht ans Recht, also auch nicht an das Waffenrecht, und sind daher sowieso bereits optimal bewaffnet. Bei nicht mehr effektiv wehrlosen Opfern und Zeugen kann der Versuch eines Terroranschlags schnell in einer Ermutigung der Bevölkerung als in einer eigentlich durch den Terror gewünscht verängstigte Bevölkerung enden. Man stelle sich nur einmal vor, die Pariser hätten die Terroristengefahr effektiv eingedämmt, bevor überhaupt Polizeieinheit vor Ort gewesen wären! Folglich würden DIE es dann eher unterlassen, einen Terroranschlag mit Messern und Schusswaffen zu verüben, oder sich damit auf höchst wahrscheinlich wehrlose Ziele konzentrieren, z.B. die Besucher eines pazifistisch geprägten Friedenskonzerts oder so. Nein, denn Aussehen ist stets egal, denn sonst würden sich ja auch laufend uniformierte Waffenträger und zivile Waffenträger Feuergefechte liefern. Tatsächlich habe ich nur gerüchteweise von einem einzigen Vorfall aus den 1980er Jahren gehört, bei dem es einmal einen kurzen Schusswechsel ohne eine verletzte Person zwischen Kriminalpolizei und einer Zivilstreife der Feldjäger im Rotlichtviertel von Hannover gekommen sein soll. Das Verhalten zählt - nicht das Aussehen. Auch Uniformen werden zur Täuschung getragen, z.B. Brevig in Norwegen oder die Islamisten bei den Anschlägen gegen Touristen bei den Pyramiden in Ägypten. Möglicherweise "Ja". Man kann niemanden "hinter die Stirn" schauen. Vielleicht gibt es doch den/die/das einen oder anderen Politiker-innen, der/die/das auch meint, was er, sie oder es vor Jägern oder Schützen sagt, und dann nur aus Furcht vor persönlichen Nachteilen anders handelt. Dein Mausebaer
  9. Aktuelles journalistisches Fertiggericht zum Thema: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/razzien-gegen-reichsbuerger-viele-legale-schusswaffen-19244198.html Also ... Aus den "mehr als 360 Schusswaffen" sind inzwischen "138 scharfe Schusswaffen" geworden. Darunter "mindestens 62 Schusswaffen legal im Besitz der mutmaßlichen Mitglieder und Unterstützer der rechtsterroristischen Vereinigung" aka Behördenversagen beim Umsetzen des besten Waffenrechts aller Zeiten (BeWaffRaZ), "acht illegale Schusswaffen" (gemeint vermutlich illegal besessene Schusswaffen) und "Der rechtliche Status der übrigen 68 scharfen Schusswaffen habe aufgrund der andauernden sowie noch anstehenden kriminaltechnischen Untersuchungen noch nicht abschließend ermittelt werden können, ... ". Das soll wohl heißen, da hatte sich noch niemand die Zeit genommen, das Nationale Waffen-Register abzufragen, oder die Daten im Nationalen Waffen-Register sind so schrottig, dass man sie hierbei nicht sinnvoll nutzen kann. Somit ergibt sich: Ursprünglich >360 Schusswaffen abzüglich >222 nicht wirklich richtige scharfe Schusswaffen abzüglich 62 durch Behördenversagen legal besessene ewb-pflichtige Schusswaffen abzüglich 8 illegal besessene Schusswaffen abzüglich 68 Schusswaffen mit noch immer nicht geklärten ehm. Besitz verbleibende Differenz 0 Schusswaffen ... und auch deshalb muss die Nancy unbedingt das BeWaffRaZ zum WiNoBesWaffRaZ (wirklich noch besseren Waffenrecht aller Zeiten) machen lassen. Euer Mausebaer
  10. Naja, eigentlich bekommt man praktisch alles signifikant, wenn man nur die Stichprobe oder das Vertrauensintervall aka die (Gegen-)Wahrscheinlichkeit ausreichend groß gestalten kann. So schafft man sogar "überzufällige" Beziehungen zwischen psychologischer Persönlichkeit sowie Krebs- und Herzkrankheiten von Menschen zu dokumentieren. Hier geht es eher um die Effektstärke. Selbst falls man eine Signifikanz zwischen der Sicherheitsbeeinflussung durch die Häufigkeit des Diebstahls von legal besessenen ewb-pflichtigen Waffen aus Privathaushalten nach Berichtigungen sonstiger Einflüsse (z.B. Sozioökomomische Entwicklung, auch die der Population der Diebe, allg. Schutzmaßnahmen in Privathaushalten, Effekte der Beschaffungskriminalität und der OK, ... ) vor und nach der Pflicht zum Benutzen von den Heute geforderten Sicherheitsbehältnissen kreieren könnte, bleibt die Effektstärke wie bei den o.g. Krankheitspersönlichkeiten nahe bei Null, weil es nun einmal kaum einen oder keinen*) Effekt, hier: Sicherheitsproblem durch den Diebstahl legal besessener ewb-pflichtiger Waffen aus privaten Haushalten, gab und gibt. Euer Mausebaer *) aufgrund von statistischen Fehlern können kleine Effektstärken errechnet werden, auch wenn es tatsächlich keinen Effekt gibt.
  11. So sehr Versager, dass die das beschlössen, sind die ja nun auch nicht.
  12. Volksverhetzung ist eine Straftat (§ 130 StGB). Volksver(_._)ung ist es nicht. Dein Mausebaer
  13. Von Frankonia, anderen Händlern, aus dem Heimwerkerkeller und vor allem vom gut sortierten und gut bestückten internationalen Schwarzmarkt. Nein, es waren weder Kriegswaffen noch die gemeingefährlichen "Anscheinskriegswaffen", die nur harmlose Sport- und Jagdgeräte sind, deren Aussehen bei entsprechend ideologischer Anti-Vor-Prägung von politischen Beamten und Politikern bei diesen einen möglicherweise schon pathologischen, psychischen Zwang zu einer materiell sinnlosen aber radikal die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung gefährdenden anlasslosen, aktionistischen Gesetzgebung auslöst. Deshalb startete der TE doch diesen Thread. Ihm war aufgefallen, dass die behauptete Begründung für das angestrebte Verbot nicht mit der Faktenlage übereinstimmt - quasi ein Anfängerfehler im deutschen Waffenrecht. Im deutschen Waffenrecht stören Fakten nur. Dein Mausebaer
  14. Nein, es geht nur um Sport- und Jagdgeräte, die man ggf. vielleicht auch mal Sammeln darf, falls man so ein Sammelgebiet genehmigt bekäme. Dein Mausebaer
  15. Bist Du aber böse! Was meinst Du, was passiert, wenn ein I-Anw. bei diesen "Stellen" mit der Frage aufschlägt: "Lt. Entwurf soll der Besitz von MSR* möglichst verboten werden, weil sie so interessant für Mörder bei sog. Amokläufen sind. Jedoch kann ich in D. keine solchen Morde und versuchte Morde finden, bei denen die Täter MSR als Tatmittel einsetzten. Wie kommt es zu dieser Diskrepanz zwischen der behaupteten Begründung und der tatsächlichen Faktenlage?" Dein Mausebaer *MSR = Modern Sporting Rifle (auf Deutsch: moderne Sportgewehre mit gezogenen Lauf) = sog. "Anscheinskriegswaffen" (eindeutig keine Kriegswaffen aber irgendwie für die Verfasser des Entwurfs nicht "friedlich" genug aussehend) gem. Entwurf
  16. DAS ist das klassische Problem in der Psychologie. Zu Lösung gib es zwei Ansätze: Selbstauskunft, z.B. Gespräch oder Fragebogen; hierbei können die Auskünfte natürlich falsch sein - sowohl aus Vorsatz als auch ohne Vorsatz. Daher wird oft entweder vieles mit anders gestalteten Items mehrfach erfragt und Fragen zum sozial erwünschen Verhalten gestellt oder bei so vielen Merkmalsträgern oder so oft erhoben, dass es für das Ergebnis unerheblich ist, wenn einige Auskünfte falsch sind. Verhaltensbeobachtung - insb. von der Referenzpopulation abweichendes Verhalten und Verhaltensänderungen des Probanden; hierbei kann das Verhalten der Probanden durch die Beobachtung beeinflusst sein und ihr Verhalten muss interpretiert werden. Daher sollte die Beobachtungssituation möglichst unbemerkt, möglichst "normal" oder falls ethisch und wissenschaftlich zulässig, kaschiert werden. Natürlich gibt es auch hier grundsätzlich die Möglichkeit die Erhebung bei so vielen Probanden durchzuführen oder die Beobachtungsdauer so lange auszudehnen, dass einzelnes beeinflusstes oder verfälschtes Verhalten für die Ergebnisse unerheblich wird. Die Interpretation des Verhaltens sollte anhand möglichst objektiver Kriterien und/oder durch verschiedene geeignete Personen unabhängig von einander erfolgen. "Kann"! Formell hätte auch genauso unsinnig heraus kommen können, dass man den öffentlichen Raum nur noch mit schussbereiten MSR oder gar Kriegswaffe betreten darf. Was dabei heraus kam, steht in der inzwischen leider schon klassisch nennbaren Tradition der Gestaltung deutschen Waffenrechts, die massiv bürgerfeindlich, antidemokratisch, obrigkeitsstaatlich, willkürlich, Realität und Fakten widersprechend sowie alles andere als freiheitlich geprägt ist. Dein Mausebaer
  17. Na, das ist der Punkt: "... Das schreiben die Journalisten Tobias Blasius und Moritz Küpper in ihrer Biografie «Hendrik Wüst: Der Machtwandler. Karriere und Kalkül», die seit Donnerstag erhältlich ist. ..." (Qualle: https://www.mt.de/regionales/nrw/Einbrecher-erbeuteten-2018-Langwaffen-von-Hendrik-Wuest-23685179.html) Es geht um simplen wirtschaftlichen Profit. Darum gab es diese lange abgehangene Nachricht aktuell als journalistisches Convenience Food. Medienprofis wissen halt, wie man mit wenig eigenen Aufwand weitreichend und breit Werbung macht, die viele Menschen noch nicht einmal als Werbung erkennen. Euer Mausebaer
  18. Wobei diese Übereinkunft nicht gilt, wenn sich ein Promi suizidierte. Da wollen die Medien dann mit der Selbsttötung schon ihren Profit machen. Mit Beichten über eine einfache Selbsttötung"normaler" Menschen ist halt kaum einen finanzieller Gewinn zu erzielen. Daher wird solch eine Übereinkunft mit den Medien bei den von ihnen so reißerisch wie wissenschaftlich falsch mit "Amoklauf" betitelten Taten kaum zu erreichen sein - schon gar nicht bei Toten und Schusswaffenmissbrauch. Als zu interessant werden da die Profitmöglichkeiten von den Medien eingeschätzt. Euer Mausebaer
  19. Wohl deutlich eher "nein". Sich eine Schusswaffe zu "besorgen" einschl. selbst zu bauen, um sie für Morde zu missbrauchen, die viel effektiver mit anderen, leichter verfügbaren potentiellen Tatmitteln hätten verübt werden können, ist nicht sinnvoll mit "Rankommen" zu erklären. Das ist wie rückwärts auf einem Bein zum Tatort zu hüpfen, weil man es kann, obwohl man auch einfach hätte normal hingehen können. Meine bevorzugte Annahme ist, dass die Täter intellektuell eher schwach aufgestellt sind (aufgrund des nicht zielführenden Lösungsansatz für ihr Problem und Schwächen bei der Tatvorbereitung und Durchführung; z.B. durch einfache Holztür ohne Klinke auf der Außenseite gestoppt, - glücklicher Weise) und deshalb dann auch an unrealistischen Vorbildern aus den Medien lernen ( vgl. z.B. bei A. Bandura). Eine alternative Annahme, wie z.B. bei Brevik in Norwegen, ist es, dass die Verwendung von Schusswaffen zum Tatkonzept gehört und zumindest auch gezielt die Aufmerksamkeit und Präsens der Tat in den Medien stärken sollen. Taten mit Schusswaffen als Tatmittel werden i.d.R. breiter und länger in den Medien behandelt als vergleichbare Taten mit Werk- oder Fahrzeugen. Also auch der Missbrauch einer Schusswaffe als Reaktion auf die Berichtsvorlieben der Journalisten erfolgt. Dein Mausebaer
  20. @erstezw Wenn es auch für eine Analyse nicht reicht, ich bin auch schon mit einer guten Heuristik zu Frieden. Nur auch dafür muss man erst einmal "sauber" Denken. Dein Mausebaer
  21. Das ist noch sehr diplomatisch formuliert. Zum faktischen Verbot des Führens von Einhandmessern (§ 42a WaffG) wurde im Innenausschuss des Bundestags mit Vorsatz und nachweislich falsche, aber umso reißerische Behauptungen aufgestellt. Warum die Trigger der Anscheinsprüfung nach § 6 AWaffV ausgerechnet so gewählt wurden, dass sie ganz bestimmte technische Familien von Schusswaffen betreffen, obwohl es bereits für diese keine empirischen Hinweise auf irgendeine besondere Deliktrelevanz gab und gibt ... Gutachten nach § 6 Abs. 3 WaffG sind schon ein besonderer Scherz an sich. Ich habe bis jetzt kein von jemand anderen erstelltes Gutachten gesehen, das nicht nicht falsch gewesen wäre. I.d.R. verstehen die Gutachter schon gar nicht, was genau sie wozu genau begutachten sollen. § 6 Abs. 1 S. 2 WaffG zeigt überdeutlich, dass deren Verfasser keine Ahnung hatten, was sie dort geschrieben haben und nicht einmal allgemeine medizinische Kenntnisse besaßen, geschweige denn psychiatrische oder psychologische Kenntnisse. ... Das deutsche Waffenrecht erscheint einem nach einer genaueren Betrachtung schnell als eine unsinnige, bürgerfeindliche, antidemokratische Abfolge von juristischen Katastrophen mit fragwürdiger materieller Rechtsstaatlichkeit. Da erscheint es schon zwingend logisch, dass der illegale Besitz eines extrem leistungsstarken Revolvers weniger stark sanktioniert wird, als der illegale Besitz z.B. einer kleinen alten schwachen FN Baby Westentaschenpistole. So etwas wie einem Sinn, kann man erst wieder finden, wenn man zu den Anfängen des bundeseinheitlichen Waffengesetzes zurückgeht: »Schon viele Schußwaffentäter, die ihre Waffe nicht in krimineller Absicht erworben haben, sind erst durch den Besitz zum Gebrauch verführt worden.« ("Magisches Denken", wie soll denn der Besitz einer primitive Maschine aus Metallen, Holz und/oder Kunststoffen einen Menschen dazu bringen, eine Straftat mit ihr zu begehen?, vgl. "Der Spiegel" Nr. 47/1971) "Nach dem neuen Bundes-Waffengesetz aber soll möglichst allen Bürgern in allen Regionen verwehrt sein, sich zu bewehren." (Obrigkeitsstaatliches, antidemokratisches Weltbild, vgl. ebenda) ... Kein Wunder wenn später dann: "... Und aus dem Fernsehen, am 30.06.2010 in dem ARD Film „Deutschland unter Waffen?" Hier äußerte sich Ministerialrat a.D. Jürgen Brennecke (ein erklärter Gegner legalen Waffenbesitzes), indem er die Sportschützen als "fremde Heere Mitte" in Bezug zu den "fremden Heeren Ost" des dritten Reiches setzte. Eine peinliche Vorstellung. Es war übrigens jener Herr Brennecke der auch den unseligen Satz in einem Entwurf des Waffengesetzes geprägt hat: 'Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden.'..." (vgl. in taz.de "Waffenrecht vor Gericht", sekundäre Quelle) Auch damals mussten bereits bloße Behauptungen, die fragwürdigen Ansichten von politischen Beamten und Politiken sowie Vorfälle im Ausland für die Verbote gegen die rechtschaffenen Bürger in (West-)Deutschland herhalten und es wurde nicht besser. Der materielle Sinn und das Ziel unseres bundeseinheitlichen Waffenrechts waren stets die Wehrlosigkeit der rechtschaffenen Bürger und Menschen in (West-)Deutschland. Euer Mausebaer
  22. Um die relative Gefährdung durch bzw. die Bedeutung des Missbrauchs von Schusswaffen in diesen Fällen abschätzen zu können. Denn "Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, ist es nötig, kein Gesetz zu machen." Montesquieu. Denn in dem Entwurf kann auch schon ganz weit vorne ein kapitaler Wurm drin sein. Das ist wie mit dem berühmten scheck-, wechsel-, immobilien- und bürgschaftrechtlich verkleideten Scheingeschäft. Da prüfst du dich dumm und dämlich, weil du das Astloch vor lauter Wäldern nicht mehr siehst. Dein Mausebaer
  23. Ich bezweifle, dass "die meisten" überhaupt auf Schusswaffen zurückgegriffen haben. Wie viele Täter, die vorsätzlich versuchten, mehrere Personen zu schädigen oder auch tatsächlich schädigten, nutzten überhaupt Schusswaffen und wie viele Täter nutzten andere Tatwerkzeuge wie Fahr- und Flugzeuge, Messer und sonstige Werkzeuge sowie andere Gegenstände oder eigene Körperteile für ihre Taten? Ich muss hier in die berühmt-berüchtigte Magarine-Studie denken. Wenn einem die Ergebnisse nicht gefallen, dann lässt man einfach die Werte weg, die zu den nicht erwünschten Ergebnissen führen. Funktionalität statt Nachahmung Nein, Langwaffen sind leichter und besser zu bedienen als Kurzwaffen. Langwaffen mit moderner Ergonomie sind besser zu bedienen als solche mit veralteter Ergonomie - ist ein logischer Selbstläufer. Leichter an Kurzwaffen zu kommen Nein, für Kurzwaffen sind die Erwerbserschwernisse - auch im Ausland - höher als für Langwaffen. Auf dem Schwarzmarkt soll die Nachfrage nach Kurzwaffen höher sein, als die nach Langwaffen. Daher sollten Langwaffen tendenziell günstiger sein. Leichter, Kurzwaffen zu handhaben Nein, vgl. oben! Leichter, Kurzwaffen mit sich zu führen (unentdeckt) Ja, aber das ist ja kein Entscheidungsgrund für die Täter. Deren Ziel ist es ja i.d.R. nicht, nach ihrer Tat unerkannt zu entkommen Kurzwaffen evtl. günstiger Nein, es gibt preiswerte Langwaffen und preiswerte Kurzwaffen. W/ Schwarzmarkt siehe oben! Mit Kurzwaffen leichter zu zielen – mehr Menschen zu töten Sorry! Aber so langsam wird es körperlich anstrengend zu Antworten. Schaue Dir doch nur mal "Hamburg" an! Der Täter hatte mindesten 1 Jahr lang regelmäßig das Treffen trainiert und bei angeblich 140 Schuss auf eine Menschenmenge in einem Innenraum, bei der eine hundsgewöhnliche 9 mm Luger Patrone mit billigem Vollmantelgeschoss (der weiche Bleikern ist nicht wirklich voll mit auch noch recht weichen Messing ummantelt. Das sieht nur so aus. Hinten liegt der Kern frei.) die das theoretische(!) Potential hat, mit einem Schuss bis zu drei Menschen unmittelbar tödliche Verletzungen zu zufügen, gab es nur 8 (acht!) Tote, darunter auch noch der Suizid des Täters und eine schwangere Frau, quasi netto 6 Tote. Also mal ganz ehrlich, da hätte vermutlich ein Angriff mit einem Obstmesser zu mehr Mordopfern geführt. Meine Hypothesen sind: H1a: Wären diese Täter praktisch intelligenter, dann würden sie auch zielführendere Lösungsansätze für ihre (psychischen) Probleme wählen, als Massshootings. Die Täter sind daher eher zu weniger praktischer Intelligenz fähig. H1b: Diese Täter besitzen keine oder kaum für ihre Tat relevante Kenntnisse im Umgang mit Schusswaffen H1c: Diese Täter besitzen keine oder kaum für ihre Tat relevante Kenntnisse über die Zielballistik in den beabsichtigten Zielen H2: H1 führt dazu dass die Täter an einem unrealistischen Vorbild lernen (vgl. Bandura), dass ihnen die Medien einschl. Spiele und soziale Medien präsentieren. H3: H2 führt zur Wahl eines wenig effektiven Tatmittel (sonst würden sie sich LKWs für ihre Tat mieten oder das Steuern von Flugzeugen erlernen (vgl. 9/11)) Kurz: Diese Täter sind nicht die hellsten Kerzen auf der Tote des Lebens und weil das niemand rechtzeitig zum richtigen Handeln veranlasste, haben wir diese Schaiche Dein Mausebaer ps: mein Tipp an Dich: Schreibe nicht über etwas, was du gar nicht kennst - gehe schießen! Falls weder ein Schützenverein, wo "Modern Sporting Rifle" (MSR) noch ein Jagdstand Dich damit schießen lassen wollen (viele haben viele schlechte Erfahrungen mit vorgeblichen Interessenten gemacht), dann gebe ruhig ein paar Euro für ein gewerblich veranstaltetes Schieß-Event aus!
  24. Ist es notwendig, allen rechtschaffenen Menschen den Besitz eines möglichen Tatmittels zu verbieten, wenn bereits der Missbrauch des Mittels zur Tat verboten ist? Es geht nicht um Regellosigkeit, sondern um die Freiheit, die Gerechtigkeit und die Sicherheit für die Menschen mit einem operativen Minimum an Vorschriften. Dein Mausebaer
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