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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Vorsicht! Wer sich mit Statistik auskennt, der braucht keine Statistik zu fälschen. Daten, die nicht zum erwünschten Ergebnis passen/führen weglassen (Berühmtestes Beispiel ist immer noch die von der Margarineindustrie unterstützte Cholesterin-Studie. Heute weiß man, dass die Daten aus Ländern, die nicht zum erwünschten Ziel, dass cholesterinreichere Ernährung zu Todesfällen durch KHK führen, weggelassen wurden, und immer noch werden Nahrungsmittel oft verteufelt, wenn sie etwas mehr Cholesterin enthalten als Gemüse.) Alternative Ursachen werden nicht oder ungenügend berücksichtigt. Gerade bei der Geschichte unseres Waffenrechts seit 1928 wäre es ohne eine genaue, kritische und auch entsprechend teure Überprüfung der Studie sicherlich recht leicht möglich den statistischen Rückgang von schwererer Gewaltkriminalität und bestimmter Eigentumskriminalität statt den Sozioökonomischen Entwicklungen, verbesserten technischen Schutz (Verbreitung guter, preiswerter Alarmanlagen, mechanischer Einbruchssicherungen oder Wegfahrsperren oder AKTs, ...) und neuen, alternativen Kriminalitätsfeldern den Waffenrechtsverschärfungen zuzurechnen. Betonungen von Signifikanzen (auf Grundlage der gewählten Sicherheits-Wahrscheinlichkeit als überzufällig betrachteter Zusammenhänge) obwohl die zugehörigen Effektstärken minimal sind. (z.B. vgl. Studien zu "Krankheitspersönlichkeiten") Missinterpretationen von Korrelationen und Ursachen (so oft, dass mir hierzu keine sinnvollen Beispiele einfallen) Setup-Fehler (vgl. z.B. "Waffeneffekt", LePage und Berkowitz, 1967) Wahl der statistischen Methode, die das gewünschtetere Ergebnis bringt. (z.B. habe ich das in meinem Zweit-Studium gemacht, um nicht schon wieder gegen meinen Betreuer schreiben zu müssen, wie ich es beim Erst-Studium gemacht hatte und es meiner Note nicht gut bekommen ist - auch wenn es wenige Monate später das EWS tatsächlich zerbröselt hatte. Wenn ich wie mein Betreuer in seiner Studie, mit veröffentlichten Fachartikel, die sozioökonomische Homogenität der Merkmalsträger und die Merkmalsausprägungen in getrennten ANOVAs untersuchte, widersprachen die Ergebnisse bei der erweiterter Datenbasis gegenüber der Studie des Betreuers, den Ergebnissen seiner Studie. Nutzte ich hingegen ein lineares Modell, konnte ich mit dessen Ergebnissen seine Studie bestätigen) Das funktioniert jedoch nur bei kleineren Unterschieden. ganz normale Rechenfehler, Fehlinterpretationen, wie exponentielle Zusammenhänge linear auszulegen, und andere Fehler wie vielleicht ein überlesenes "nicht". (Ich hatte einem fast sein Seminar ruiniert, weil ich in meinem Referat eine Teilstudie zu Selbstverletzenden Verhalten von Kinder und Jugendlichen, die auf den Daten der sog. Heidelberger Schulstudie basierte, wegen solchen Fehlern zerlegte und zeigte, dass sich aus der Studie unter Berücksichtigung der Fehler eben nicht ergibt, dass deutsche Kinder und Jugendliche sich schwerer und häufiger selbst verletzen als Kinder und Jugendliche in anderen westlichen Industriestaaten. Ein guter Ruf des formellen Studienleiters schützt halt nicht vor Fehler der HiWis, die die Arbeit machen ) ... Also selbst wenn eine Evaluierung des WaffR erfolgt, muss damit noch lange keine Kuh vom Eis sein. Dein Mausebaer -
Neue Petition gegen den Waffengesetzentwurf von Nancy Faecer
Mausebaer antwortete auf Schorni's Thema in Waffenlobby
Dazu aus einem anderen Thread in WO: Nur wissen viele SSW-Besitzer gar nichts davon und wenn man sie aufklärt, wollen sie es einem nicht glauben. So ein Gespräch hatte ich erst am Montag. Der Herr Arschschitekt ist auch seit Jahren ohne den Kleinen (W)Affenschein unterwegs. Dabei ist sein Konzept zum SSW-Führen sogar sinnvoll (Notsignal, nicht Verteidigung; auf Hilfe-Rufe reagiere kaum jemand - auf wiederholte Ruhestörung jedoch schon). Ob er nur gesagt hat, dass er sich nun auf den Internetseiten des Ordnungsamt informieren wolle, um das Thema zu wechseln, weiß ich nicht. Aber auch das halte ich für möglich 🙈🙉🙊 Euer Mausebaer Es gibt noch viel zu tun und es eilt. Euer Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nur wissen viele SSW-Besitzer gar nichts davon und wenn man sie aufklärt, wollen sie es einem nicht glauben. So ein Gespräch hatte ich erst am Montag. Der Herr Arschschitekt ist auch seit Jahren ohne den Kleinen (W)Affenschein unterwegs. Dabei ist sein Konzept zum SSW-Führen sogar sinnvoll (Notsignal, nicht Verteidigung; auf Hilfe-Rufe reagiere kaum jemand - auf wiederholte Ruhestörung jedoch schon). Ob er nur gesagt hat, dass er sich nun auf den Internetseiten des Ordnungsamt informieren wolle, um das Thema zu wechseln, weiß ich nicht. Aber auch das halte ich für möglich 🙈🙉🙊 Euer Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Dann jetzt noch einmal ganz ganz schnell und ganz ganz doll die Werbetrommel rühren!!! Wenn erst einmal der abgenickte Gesetzesentwurf aus der Ressortabstimmung zurück ist, ist es ganz schwer, noch etwas zu retten. der politische Gesichtsverlust wäre groß, noch größer als er es ohnehin schon wäre, nachdem sich Faeser & Co. in den Medien aus dem Fenster gelehnt haben. jede Änderung wäre wieder abzustimmen. Auch der Verwaltungsaufwand zu Änderungen oder einem kompletten Verwerfen des Vorhabens wäre groß. Euer Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Doppelseitiger Druck? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Stimmt schon so in etwa, aber wichtig ist die richtige und vollständige Angabe des Absenders. Aus einem anderen Thread: Formatierung geändert. Dein Mausebaer -
Neue Petition gegen den Waffengesetzentwurf von Nancy Faecer
Mausebaer antwortete auf Schorni's Thema in Waffenlobby
Das tun die Juristen ja auch nicht. Was es im Augenblick gibt, ist eine Art "Ich-wünsch'-mir-was-habe-aber-keine-Ahnung"-Liste mit "Ich-habe-auch-keine-Ahnung-aber-schreib-mal-was-dazu-was-vieleicht-gewünscht-wird"-Ergänzungen. Dieser Referenten-Entwurf ist derzeit angeblich noch nicht in die Ressortabstimmung gegangen, in der daraus mit weiteren Verschimmbesserungen ein abgenickter Gesetzesentwurf wird (Das ist schon lange keine Qualitätssicherung mehr vgl. z.B. den geforderten "psychologischen Test" bei §6 Abs. 3 WaffG, wo lange gerätselt wurde, was das für ein Test sein soll, bis jemand in der Begründung zur Gesetzesänderung einen Hinweis auf Österreich fand, weshalb seither zur Beurteilung der Geistigen Reife ein Persönlichkeitstest - also zu wie viel jemand Partylöwe, Schraubenzähler, sich anschleimender Konfliktvermeider etc ist - gemacht wird. ) DANN ist es zu spät. Denn dann liegt der abgenickte Entwurf vor und an dem wieder herumzuschrauben, wäre nicht nur ein großer politischer Gesichtsverlust (bereits jetzt haben sich Faeser & Co. in den Medien weit aus dem Fenster gelegt) sondern auch noch ein großer Verwaltungsaufwand, weil die Änderungen auch wieder abgestimmt werden müssten. Dann ist die Suppe gekocht, die wir auszulöffeln haben. Bereits jetzt ist es spät, zu reagieren. Aber genau deshalb muss jetzt reagiert werden, um entsprechend Arbeit und Kosten zu verursachen. Die den Entwurf NOCH bremsende FDP unterstützen (online-petition). Man muss die FDP ja nicht gut finden und bei anderen Sachen kann das auch wieder ganz anders aussehen. Work-Load bei den "Verursachern" generieren (VDB-Briefgenerator; ruhig auch akad.Grade bei "Titel" einfügen, mehrere Vornamen angeben, Doppel-Name? - Super!, irgendwelche Berufsbezeichnugen? OK, nicht jeder kann ein CIA*) sein, aber mehr Text ist hier der bessere Text, "Straße" ausschreiben statt "Str." und beim Ort ruhig auch Ortsteil angeben, gerne auch abgekürzt - schließlich sollen die Antwort-Serienbriefe auch bei uns und nicht bei irgendwem ankommen. Falls das Textanalyse-Programm dann etwas menschliche Hilfe beim Identifizieren und Einlesen der Absenderadressen braucht, ist das ja nicht unsere Schuld. Bei dem ganzen Geld, die uns der Bund kostet, hätten die sich halt was besseres kaufen sollen ) Unsere Volksvertreter etwas zum Vertreten bringen. Es sind 6 Parteien im Bundestag vertreten. Also hat jeder Wähler auch bis zu sechs Wahlkreisabgeordnete ( 1 direkt gewählt und bis zu 5 über Listenplätze). Man muss auch nicht bis zu sechsmal Porto bezahlen. Die Briefe unfrankiert in einen Umschlag packen und diesen dann an die Poststelle des Bundestags schicken! Das schont auch die Umwelt. Da wir ja auch die Antwort-Serienbriefe der Abgeordneten erhalten wollen, immer schön den möglichst vollständigen Absender angeben (s.o.! ). Bei eigenen Briefen kann man auch den Absender kreativer positionieren , damit er besser zu finden ist. Euer Mausebaer *) CIA = Certified Internal Auditor, zertifizierter Innenrevisor -
Neue Petition gegen den Waffengesetzentwurf von Nancy Faecer
Mausebaer antwortete auf Schorni's Thema in Waffenlobby
Danke! -
Neue Petition gegen den Waffengesetzentwurf von Nancy Faecer
Mausebaer antwortete auf Schorni's Thema in Waffenlobby
Petidingsda oder Briefle-Schreibenlasser:innen? Dein Mausebaer -
Neue Petition gegen den Waffengesetzentwurf von Nancy Faecer
Mausebaer antwortete auf Schorni's Thema in Waffenlobby
Das ist so in etwa die Anzahl, die sich von den LWB schnell über soziale Medien aktivieren lassen. Viele LWB sind etwas älter. Die springen nicht sofort. Ein Teil liest sich das Ganze erst einmal genau durch und reagiert dann. Einige nutzen das Internet zur Information aber noch nicht zur Reaktion - da ist so ein Briefgenerator etwas ganz Seltsames - und dann sind da noch die Blöcke der Internetanalphabeten und der völlig demotivierten. Informieren - Werbetrommel rühren - dranbleiben! Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Welche denn? Amerika ist ein großer Doppelkontinent. Da ist die Auswahl groß: Chile, Kanada, Guatemala, Kuba, ... Selbst in nur den USA wird es bunt - von Verbotsfetischisten in New York City, Chicago, Washington D.C. über die Volksrepublik Kalifornien bis Kennesaw, GA. Dein Mausebaer -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Mausebaer antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Das kommt darauf an. I.d.R. werden politische Beamte, die keine Beamte auf Probe mehr sind, bei Entfernung von ihrem Posten erst einmal in den "Einstweiligen Ruhestand" versetzt. Das wären für maximal 3 Jahre gut 70% der letzten Besoldungsgruppe - hier B11-Berlin. Findet sich in den 3 Jahren keine angemessene Stelle, werden sie in den Ruhestand versetzt mit Ruhestandsbezügen i.H.v. 1,79375 vom Hundert pro Dienstjahr von ihrer letzten Besoldung. Die anderen werden entlassen. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Weil es "solche" Bürger auch nicht haben will und in dem es behauptet, dass das gar nicht seine Bürger und eventuelle, anders lautende Personalpapiere gefälscht sind. Jede Regierung will als anscheinende "Bürger" Menschen, die ökonomische Leistungsträger sind und sowohl direkt durch ihr Einkommen fleißig Steuern und Abgaben zahlen als auch mittelbar durch ihren ökonomischen Beitrag die Staatsquote finanzieren und ansonsten ihre Schnauze halten und jede Kröte schlucken, die ihnen von der Regierung vorgesetzt wird. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Zum Wichtigsein und zum Abkassieren - nicht anders als bei allen anderen Gegenständen des deutschen WaffG. Wegen fahrlässigen Falscheids oder falscher Verdächtigung ein lebenslanges, generelles Waffenverbot? Zeitlich und inhaltlich beschränkt besteht das schon. Warum sollten Schweizer oder Österreicher in Deutschland generell und lebenslang keine Waffen besitzen dürfen? Warum nur die? Werden doch konsequent ermittelt und verfolgt. Das Problem ist, dass die i.d.R. nicht intelligent genug sind, auch affektiv die Kurve von ihren Taten zum Ergebnis ihrer Hauptverfahren und dann auch noch zu ihren Vollzugsverfahren zu schaffen und die, die es vielleicht noch wären, wollen es nicht. Damit kannst'e dann auch gleich jede erhoffte Resozialisierung kniggen. Zwar lehren Strafen nicht, wie man sich verhalten soll, aber welches Verhalten unerwünscht ist. Nur dazu muss auch eine wirksame Verknüpfung von Tat und Strafe erfolgen. Sonst erzeugt man nur Frust, Aggression und das bis hin zu psychischen Störungen. Einen Hund zu elektrotackern, wenn man von der Arbeit kommt, weil er irgendwann in der Zeit, in der man auf Arbeit war, einen Haufen im WoZi gemacht hat, wird den Hund auch nicht dazu bringen, dieses nicht wieder zu machen. Abschieben braucht zum einem die Aufnahme durch ihr Vaterland und zum anderen beträfe das auch nur einen Teil der Täter. Das der Anteil von Tätern mit Migrationshintergrund im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überproportional ist, dürfte daran liegen, dass das Merkmal eines relativ jungen Migrationshintergrund (z.B. die Hugenotten-Einwanderung, dürfte hier wohl nicht mehr mit gemeint sein) stärker positiv mit den kausalen Ursachen korreliert als das Fehlen dieses Merkmals. Dass für Österreicher und Schweizer ein generelles Waffenverbot besteht (vgl. oben!)? Placebos müssen wirken und das auch noch positiv (wirkten sie negativ, wären es Nocebos) Bürokratie ist immer wichtig für die, die die Bürokratie kontrollieren. "Den Bürgern ist stets in allen Regionen zu verwehren, sich zu bewehren." Der politische Narzissmus in Deutschland ist doch noch nicht so ausgeprägt, dass unsere sog. "Volksvertreter" sich nicht mehr vor "Fakeln- und Mistgabel-Szenarien" fürchteten - selbst wenn es noch lange völlig grundlos ist. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wozu, zum Werfen? Was ist, falls sie jetzt mal in der Süd-Ost-Ukraine "urlaubte"? -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Mausebaer antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Eben waren es nur Verbote. Genau an der Stelle wird es problematisch. Nicht selten jenen, die entweder nicht vom Verbot betroffen sind oder sich einfach nicht an die Verbote halten. ... und damit "Freiheit" und Bürgerrechte. Denn dass die, die für den administrativen Staat handeln, den vorgeblichen Souverän eines demokratischen Staates, den Umgang mit jenen potentiellen Machtmitteln verbieten, mit der ggf. auch gegen diese handelnde Personen seine Rechte durchsetzen könnte, hat schon ein Geschmäckle. Braucht jemand Freiheit und Bürgerrechte? Sicher? Wäre das Gebot, die Rechte gegenseitig zu achten und zu respektieren nicht das, was Du eigentlich versuchst auszudrücken? Verkaufe Deinen Besitz und Dein Eigentum, verprasse alles und siehe, auch ohne zu Säen und ohne zu Ernten wird Dich der Staat ernähren - außer es machen zu viel so. Das haben sogar Buddhisten gelernt. Dein Mausebaer -
Jagd- und Schützenverbände gegen pauschale Verurteilungen und Verbote
Mausebaer antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Zu früh mit dem Lesen aufgehört? § 19 Abs. 1 WaffG ==> WBK + § 19 Abs. 2 ==> + WS Dein Mausebaer -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Mausebaer antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Das hat aber beim GröFaZ auch nichts genutzt. Das hier ist Deutschland. Wenn man Demonstrationen verhindern will, verbietet man das Betreten des Rasens. Dein Mausebaer -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Mausebaer antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Ich tippe auf eine Form des Dunning-Kruger-Effekts. Dein Mausebaer -
@schorni1961 Darf das in Ö. jeder oder gibt es da wie in D. Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation?
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Ich hoffe mal, dass das nicht Deutschland war. Denn hier darf der nur ein Gutachten erstellen. Alles Weitere dann die zuständige Waffenrechtsbehörde und ggf. Verwaltungsgericht. Was denn für'n Test? Die ultra leicht aber materiell für die "Gefährlichkeit" von Personen voll sinnlose Version des MMPI der Öschis? Tests beliebig wiederholen geht in D. nur bei Gutachten nach § 6 Abs. 3 WaffG. Fände ich schonmal interessant, wie man so etwas aus einem Persönlichkeitstest ablesen können soll? Auch wenn der MMPI vor rund 90 Jahren empirisch aus Aussagen von Personen mit psychischen Störungen entstanden war, bekommt man natürlich auch von "gesunden" Personen Ergebnisse, die den Mittelwerden der Antworten der gestörten Personen entsprechen. Darum mag ich das Eppendorfer Schizophrenie Inventar (ESI) so gerne. Die Ergebnisse werden im Bezug zu drei Referenzgruppen ("gesund", "gesund aber in stationärer Behandlung" und "Personen mit Schizophrenie") angegeben. So wird auch dem letzten klar, dass selbst eine Punktlandung auf dem Mittelwert der Personen mit Schizophrenie auch ein Wert der gesunden Personen sein kann - nur eben etwas weiter weg von deren Mittelwert. Euer Mausebaer
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Verlangt der BdMP nicht, dass alle neuen SLG e.V. sein müssen? Der BdS begnügt sich bei seinen Gruppen noch mit ne.V.. Dein Mausebaer
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OT: Selbst dann hätte ich meine Bedenken. Auch wenn eine Satzung keine AGB sind, wirkt sie im (Geschäfts)Verkehr zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern vergleichbar. § 305c BGB gilt zwar für AGB aber ich will nicht ausschließen, dass eine Vereinssatzung mindestens ähnliche Qualitätsanforderungen erfüllen muss. Außerdem hat jedes Mitglied das Recht aus einem Verein auszutreten (§39 BGB). Ob eine pauschale Verpflichtung aus der Satzung auch noch gegen ein ausgetretenes Mitglied, also einem Nicht-Mitglied wirken kann, halte ich für fraglich. Falls ein Verein (also nicht nur der Vorstand) eine Hemmung beim Ausritt von Vereinsmitgliedern will, dann sollte man hier eher von der Möglichkeit des § 39 Abs. 2, letzter HS BGB Gebrauch machen. Ein Erlaubnisvorbehalt für einen schnelleren Austritt wäre ergänzend sicher möglich, wenn die Bedingungen hierfür klar und ausgewogen geregelt werden. Euer Mausebaer
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Genau dort dürfte der sprichwörtliche Hund begraben sein. Der vermietende Verein will die Miet-Kohle von der SLG kassieren, aber er will auch alternativlos sein. Einen Schießstand in jenen Zeiten zu vermieten, in denen man ihn nicht benutzt, ist eine gute Idee, solange der Verein dadurch keine dauerhaften Überschüsse erzielt und es nur zur Kostendeckung beiträgt. Aber natürlich schafft man damit immer auch eine Alternative für seine Mitglieder. Das kann zu einer Ergänzung des Sportportfolio der Mitglieder führen. Aber man ist halt auch nicht mehr der lokale alternativlose Anbieter von Schießsportangeboten. Wird das eigene Angebot zu langweilig, zu teuer oder gibt es persönliche Differenzen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Mitglieder den Verein verlassen. Euer Mausebaer ps: Das Überlassen einer Sache zur Nutzung gegen Entgelt aber ohne Fruchtgewinn ist die Miete; mit Fruchtgewinn ist es die Pacht und ohne Entgelt ist die Leihe. Wenn ein Schießstand nicht vermietet aber von anderen gegen Entgelt genutzt werden soll, dann darf keine Überlassung erfolgen. Da muss dann das Hausrecht aktiv vom Eigentümer - oder falls eine "Unter-Nutzung" ohne Untervermietung erfolgen soll vom Mieter - ausgeübt werden. Wird das Hausrecht ausgeübt, ergibt sich sich jedoch auch eine Schutzpflicht gegenüber jene Personen, die sich berechtigt in der Befriedung über die das Hausrecht ausgeübt wird, aufhalten.
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Was ja scheinbar nicht der Fall ist, da dieses Stand-Verbot ja allen Mitgliedern angedroht wird, die beim Vermieter ausscheiden und in den Mieter eingetreten oder eingetreten sind. Dein Mausebaer