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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Zum Wichtigsein und zum Abkassieren - nicht anders als bei allen anderen Gegenständen des deutschen WaffG. Wegen fahrlässigen Falscheids oder falscher Verdächtigung ein lebenslanges, generelles Waffenverbot? Zeitlich und inhaltlich beschränkt besteht das schon. Warum sollten Schweizer oder Österreicher in Deutschland generell und lebenslang keine Waffen besitzen dürfen? Warum nur die? Werden doch konsequent ermittelt und verfolgt. Das Problem ist, dass die i.d.R. nicht intelligent genug sind, auch affektiv die Kurve von ihren Taten zum Ergebnis ihrer Hauptverfahren und dann auch noch zu ihren Vollzugsverfahren zu schaffen und die, die es vielleicht noch wären, wollen es nicht. Damit kannst'e dann auch gleich jede erhoffte Resozialisierung kniggen. Zwar lehren Strafen nicht, wie man sich verhalten soll, aber welches Verhalten unerwünscht ist. Nur dazu muss auch eine wirksame Verknüpfung von Tat und Strafe erfolgen. Sonst erzeugt man nur Frust, Aggression und das bis hin zu psychischen Störungen. Einen Hund zu elektrotackern, wenn man von der Arbeit kommt, weil er irgendwann in der Zeit, in der man auf Arbeit war, einen Haufen im WoZi gemacht hat, wird den Hund auch nicht dazu bringen, dieses nicht wieder zu machen. Abschieben braucht zum einem die Aufnahme durch ihr Vaterland und zum anderen beträfe das auch nur einen Teil der Täter. Das der Anteil von Tätern mit Migrationshintergrund im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überproportional ist, dürfte daran liegen, dass das Merkmal eines relativ jungen Migrationshintergrund (z.B. die Hugenotten-Einwanderung, dürfte hier wohl nicht mehr mit gemeint sein) stärker positiv mit den kausalen Ursachen korreliert als das Fehlen dieses Merkmals. Dass für Österreicher und Schweizer ein generelles Waffenverbot besteht (vgl. oben!)? Placebos müssen wirken und das auch noch positiv (wirkten sie negativ, wären es Nocebos) Bürokratie ist immer wichtig für die, die die Bürokratie kontrollieren. "Den Bürgern ist stets in allen Regionen zu verwehren, sich zu bewehren." Der politische Narzissmus in Deutschland ist doch noch nicht so ausgeprägt, dass unsere sog. "Volksvertreter" sich nicht mehr vor "Fakeln- und Mistgabel-Szenarien" fürchteten - selbst wenn es noch lange völlig grundlos ist. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wozu, zum Werfen? Was ist, falls sie jetzt mal in der Süd-Ost-Ukraine "urlaubte"? -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Mausebaer antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Eben waren es nur Verbote. Genau an der Stelle wird es problematisch. Nicht selten jenen, die entweder nicht vom Verbot betroffen sind oder sich einfach nicht an die Verbote halten. ... und damit "Freiheit" und Bürgerrechte. Denn dass die, die für den administrativen Staat handeln, den vorgeblichen Souverän eines demokratischen Staates, den Umgang mit jenen potentiellen Machtmitteln verbieten, mit der ggf. auch gegen diese handelnde Personen seine Rechte durchsetzen könnte, hat schon ein Geschmäckle. Braucht jemand Freiheit und Bürgerrechte? Sicher? Wäre das Gebot, die Rechte gegenseitig zu achten und zu respektieren nicht das, was Du eigentlich versuchst auszudrücken? Verkaufe Deinen Besitz und Dein Eigentum, verprasse alles und siehe, auch ohne zu Säen und ohne zu Ernten wird Dich der Staat ernähren - außer es machen zu viel so. Das haben sogar Buddhisten gelernt. Dein Mausebaer -
Jagd- und Schützenverbände gegen pauschale Verurteilungen und Verbote
Mausebaer antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Zu früh mit dem Lesen aufgehört? § 19 Abs. 1 WaffG ==> WBK + § 19 Abs. 2 ==> + WS Dein Mausebaer -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Mausebaer antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Das hat aber beim GröFaZ auch nichts genutzt. Das hier ist Deutschland. Wenn man Demonstrationen verhindern will, verbietet man das Betreten des Rasens. Dein Mausebaer -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Mausebaer antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Ich tippe auf eine Form des Dunning-Kruger-Effekts. Dein Mausebaer -
@schorni1961 Darf das in Ö. jeder oder gibt es da wie in D. Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation?
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Ich hoffe mal, dass das nicht Deutschland war. Denn hier darf der nur ein Gutachten erstellen. Alles Weitere dann die zuständige Waffenrechtsbehörde und ggf. Verwaltungsgericht. Was denn für'n Test? Die ultra leicht aber materiell für die "Gefährlichkeit" von Personen voll sinnlose Version des MMPI der Öschis? Tests beliebig wiederholen geht in D. nur bei Gutachten nach § 6 Abs. 3 WaffG. Fände ich schonmal interessant, wie man so etwas aus einem Persönlichkeitstest ablesen können soll? Auch wenn der MMPI vor rund 90 Jahren empirisch aus Aussagen von Personen mit psychischen Störungen entstanden war, bekommt man natürlich auch von "gesunden" Personen Ergebnisse, die den Mittelwerden der Antworten der gestörten Personen entsprechen. Darum mag ich das Eppendorfer Schizophrenie Inventar (ESI) so gerne. Die Ergebnisse werden im Bezug zu drei Referenzgruppen ("gesund", "gesund aber in stationärer Behandlung" und "Personen mit Schizophrenie") angegeben. So wird auch dem letzten klar, dass selbst eine Punktlandung auf dem Mittelwert der Personen mit Schizophrenie auch ein Wert der gesunden Personen sein kann - nur eben etwas weiter weg von deren Mittelwert. Euer Mausebaer
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Verlangt der BdMP nicht, dass alle neuen SLG e.V. sein müssen? Der BdS begnügt sich bei seinen Gruppen noch mit ne.V.. Dein Mausebaer
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OT: Selbst dann hätte ich meine Bedenken. Auch wenn eine Satzung keine AGB sind, wirkt sie im (Geschäfts)Verkehr zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern vergleichbar. § 305c BGB gilt zwar für AGB aber ich will nicht ausschließen, dass eine Vereinssatzung mindestens ähnliche Qualitätsanforderungen erfüllen muss. Außerdem hat jedes Mitglied das Recht aus einem Verein auszutreten (§39 BGB). Ob eine pauschale Verpflichtung aus der Satzung auch noch gegen ein ausgetretenes Mitglied, also einem Nicht-Mitglied wirken kann, halte ich für fraglich. Falls ein Verein (also nicht nur der Vorstand) eine Hemmung beim Ausritt von Vereinsmitgliedern will, dann sollte man hier eher von der Möglichkeit des § 39 Abs. 2, letzter HS BGB Gebrauch machen. Ein Erlaubnisvorbehalt für einen schnelleren Austritt wäre ergänzend sicher möglich, wenn die Bedingungen hierfür klar und ausgewogen geregelt werden. Euer Mausebaer
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Genau dort dürfte der sprichwörtliche Hund begraben sein. Der vermietende Verein will die Miet-Kohle von der SLG kassieren, aber er will auch alternativlos sein. Einen Schießstand in jenen Zeiten zu vermieten, in denen man ihn nicht benutzt, ist eine gute Idee, solange der Verein dadurch keine dauerhaften Überschüsse erzielt und es nur zur Kostendeckung beiträgt. Aber natürlich schafft man damit immer auch eine Alternative für seine Mitglieder. Das kann zu einer Ergänzung des Sportportfolio der Mitglieder führen. Aber man ist halt auch nicht mehr der lokale alternativlose Anbieter von Schießsportangeboten. Wird das eigene Angebot zu langweilig, zu teuer oder gibt es persönliche Differenzen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Mitglieder den Verein verlassen. Euer Mausebaer ps: Das Überlassen einer Sache zur Nutzung gegen Entgelt aber ohne Fruchtgewinn ist die Miete; mit Fruchtgewinn ist es die Pacht und ohne Entgelt ist die Leihe. Wenn ein Schießstand nicht vermietet aber von anderen gegen Entgelt genutzt werden soll, dann darf keine Überlassung erfolgen. Da muss dann das Hausrecht aktiv vom Eigentümer - oder falls eine "Unter-Nutzung" ohne Untervermietung erfolgen soll vom Mieter - ausgeübt werden. Wird das Hausrecht ausgeübt, ergibt sich sich jedoch auch eine Schutzpflicht gegenüber jene Personen, die sich berechtigt in der Befriedung über die das Hausrecht ausgeübt wird, aufhalten.
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Was ja scheinbar nicht der Fall ist, da dieses Stand-Verbot ja allen Mitgliedern angedroht wird, die beim Vermieter ausscheiden und in den Mieter eingetreten oder eingetreten sind. Dein Mausebaer
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Das ist gar nicht kurios. Sperre bei Gelegenheit mal die Ohren auf, über was sich so manche Vorstandsmitglieder ereifern! Dass man einem Mitglied keine gelbe WKB befürworten können, weil das sich ja dann einfach kaufen könne, was das will, ohne dass sie das kontrollieren können ( ), ist da schon langweilig. Wieso? Das Hausrecht liegt beim Mieter und wenn er auch noch Mitglied beim Mieter ist ... Zu den Schießen des Ex-Vereins will der ja gar nicht gehen. Der ist beim alten Verein raus - da ist nichts mehr mit irgendwelchen Vereinsgerichten und -versammlungen - raus und fertig. Der vermietende Verein verbietet einem Mitglied des ein-gemieteten Verein, den Stand zu betreten, weil es einmal Mitglied im vermietenden Verein war. Das ist nicht anders als wenn sich Du und Dein(e) Patner(in) getrennt haben und Dein(e) Ex-Partner(in) nun mit Deinem Mieter zusammen ist und Du Deinem/er Ex-Partner(in) verbietest, Deinen Mieter in der von Dir an Deinem Mieter vermieteten Wohnung zu besuchen. Der Vermieter verhindert (partiell) die Nutzung des Mietobjekt zu dem Zweck, zudem es ver- und gemietet wurde. Dein Mausebaer
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Rechtlich scheint das hier gar nicht so kompliziert zu sein. "Kompliziert" ist hier insbesondere wohl die "Führung" des vermietenden Vereins. Auch wenn dieser Fall jetzt unter Beibehaltung des "neuen" Mitglieds und des Mietvertrags gelöst wird, wäre ich nicht überrascht, wenn es bald neuen Ärger gäbe. Den Mietzins nimmt die Vereinsführung des Vermieters offenbar gerne mit. Aber wehe etwas läuft nicht so, wie es diese Führungsriege will! Heute ist es ein Schütze, der seine Mitgliedschaft gewechselt hat, morgen schießt ihr vielleicht angeblich die Anlage zu Klump und übermorgen betreibt ihr wohl möglich vorgebliches, kampfmäßiges Schießen für Extremisten Falls sich im Vorstand des Vermieters keine personellen Veränderungen ergeben, würde ich mich auf künftige Dissonanzen einstellen. Jeder gescheite und persönlich ausgeglichene Vorstand hätte sich in diesem Fall gesagt: "Wer ziehen will, den soll man nicht aufhalten." und falls dieses zu oft vorkäme, bei sich bzw. im eigenen Verein nach Ursachen gesucht. Dein Mausebaer
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Interessanter letzter Satz der Polizei.
Mausebaer antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Da wäre zumindest an den § 6 Abs. 2 WaffG zu denken. Jedoch wozu? Vor 2002 hatte keiner einen Kleinen (W)affenschein benötigt und es sind trotzdem keine psychisch gestörte Personen in Horden mit SSW Amok gelaufen. Euer Mausebaer -
Lt. TE 4. OG ohne Aufzug (s.o.) TE ist bereits auf der Vorseite auf mehrere, kleine Schränke umgeschwenkt (s.o.) Dein Mausebaer
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Ach, Bruder Leichtfuß! Es gibt nicht nur die Flächenlast, sondern auch die Gesamtlast. Auch darum ist es schlussendlich die Aufgabe eines guten und entsprechend erfahrenen Statikers und Materialwissenschaftlers zu solchen Fragen eine qualifizierte Antwort zu geben. Für moderne Neubauten sollte gelten, was man ohne Schäden am Stück die Treppe hoch bekommt, das trägt auch der Boden. Bei 600Jahre alten Fachwerkhäusern ist das ne andere Nummer. OK, wenn man nachträglich Luft durch Munition ersetzt ist das auch relevant. Ein großer Schrank in einer Mietwohnung ist keine gute Idee, aber wenn er sogar den Vermieter gefragt hat und der das irgendwie abgenickt hat, ist er rechtlich auf der sicheren Seite, falls es zu Schäden über die gewöhnliche Abnutzung hinaus kommt. Der große Schrank wird halt extra lästig, wenn er mal auszieht. Mit feiern auf alten Holzbalkonen sollten wir etwas vorsichtiger sein und nicht unbedingt alle in einer Ecke stehen. Dein Mausebaer
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Das ist ne Mietwohnung. Wenn der Boden tatsächlich nach gibt, dann sucht er sich ne andere Wohnung. Von daher kein Problem. Wenn er umziehen will oder muss, muss er für den Transport extra zahlen. Sein Problem. Euer Mausebaer
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Ob Dir Dein Nachmieter für den Ablöse zahlt? Es geht ja nicht nur ums rauf, sondern auch ums 4N - "nunder-nei-nüber-nuff" Dein Mausebaer
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Wievieltes Obergeschoss ohne Aufzug?
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@VwGO 💩 happens
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Macht der Gewohnheit? Wobei ich da immer noch auf die Gleichbehandlung mit Rauchern warte. Auch Nikotin kann zu Rauschzuständen führen. Dein Mausebaer
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Eigentlich umgedingst. Der §6 WaffG gibt hier nichts her. Mit dem §5 klappt's aber mit dem Entzug. Dein Mausebaer
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Ja, dass das ein Musterfoto sein soll für ein Häusle mit Stall aus der Zeit Kaiser Wilhelm I ist wirklich absurd. Aber außer am Grab, bei Eheschließungen und -scheidungen, Pensionierungen und Stellenbesetzungen sowie Gebraucht-Kfz-Handel wird nur selten mehr gelogen als bei Immobilen, wenn man von Politik und Journalismus absieht. Dein Mausebaer
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Wozu gibt es den Nießbrauch und dergleichen? Eigentum weg, Nutzen behalten. Nießbrauch, Wohnrecht, Grundschuldbriefe & Co. können sich bedürftig fühlende Eigentümer auch nerven. Daher verschenke nicht an Leute, die Dein Geschenk brauchen; zumal viele Rechte bei Zwangsverwertung entfallen können. Dein Mausebaer