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Mausebaer

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  1. Im Prinzip nicht. Aber wie immer wäre es erst einmal sinnvoll, heraus zu finden, warum sich die Präzision verabschiedet hat. Trotz aller Hilfs-Gimmiks ist bei den Verschlüssen mit abkippenden Läufen nach Browning-Art der sichere und saubere Sitz des Laufes im Schlitten DAS Wichtige für die Wiederholungsgenauigkeit. Verriegelt der Lauf sauber im Auswurffenster? zu große Toleranzen zwischen Riegelblock und Schlitten? zu große Toleranzen zwischen Steuerstück und Steuerstückwiderlager im Griffstück? Lauf verzogen oder beschädigt, ggf. übermäßig abgenutzt oder auch nur verschmutzt? K.A. ob das die Präzision verbesserte. Eigentlich sollte sie sich sogar verschlechtern, da Visierung und Lauf lt. Definition (Schlabber-Schlitten) so keine widerholungsgenaue Einheit bilden. Bei allen technischen Baustellen, die wichtigste Baustelle fürs Treffen ist immer noch der Schütze und die Schütze-Waffe-Munitions-Kombination. Kaufe keine Waffe, mit der Du schlechter triffst, als mit Alternativen!!! Entweder hat sie ein technisches Problem. Wenn es eine Kleinigkeit ist, warum behebt der Verkäufer diese Kleinigkeit nicht? Oder Dir liegt die Waffe nicht. Dann wirst Du Dich mit ihr nur unnötig quälen. Dein Mausebaer
  2. Die 90er Familie hat 3 wesentliche Punkte, die sich negativ auf ihre Präzision auswirken: Die Schließfeder ist das Element, dass für einen möglichst wiederholungsgenauen Sitzt des Laufs im Schlitten sorgt. Die wird wie bei allen Selbstladepstolen mit der Zeit schwächer, weil sie bei jedem Repetieren extrem gestaucht und wieder gestreckt wird. So etwas mögen Federn gar nicht. Werden sie nur ganz wenig gestaucht und wieder gedehnt, halten sich viel länger, wie die Ventilfedern in Millionen 4-Takt-Verbrennungsmotoren zeigen. Das besondere Problem der 90er ist, dass sie auch mit völlig ausgelutschten Schließfedern nicht stören. So lange die Kraft noch langt eine Patrone aus dem Magazin zu drücken und zuzuführen schießt sie. Jedoch streuen sie dann wie Gießkannen. Frische Schließfeder für ein paar Eurönchen rein und schon klappt es wieder mit dem Treffen. Der Sear des Abzugs ist ab Werk grausig und braucht viel Konzentration, um Abzugsfehler zu vermeiden. Des wegen gibt es nicht wenige 90er mit von Bubbas zu Tode polierten Abzügen, die gerne mal doppeln oder gleich das Magazin leeren. Die Kimmen der dienstlichen Varianten sind vergleichsweise flach und breit. Das hilft auch bei schlechten Lichtverhältnissen oder Alterssichtigkeit noch recht schnell anvisieren zu können. Für Präzision ist das jedoch ein Graus. Die klappt meist besser mit schmal und tief. Klapprige Schlittenführungen sind technisch für die Wiederholgenauigkeit solange egal, wie der Lauf entweder in den Schlitten mit der Visierung verriegelt. Wird die Visierung am Griffstück angebracht, sieht das anders aus. Ebenso wenn der Lauf fest mit dem Griffstück verbunden ist und die Visierung auf dem Schlitten sitzt. Deshalb gab es bei einigen sportlichen Modellen mit Feder-Massen-Verschluß interessante Visierungen (oft nur Kimme) auf Brücken. Etwas anderes ist natürlich die psychologische Wirkung auf den Schützen. Da kommt schnell die Vorstellung auf "Wenn der Verschluß so locker sitzt, dann kann man damit gar nicht treffen". Deshalb werden z.B. sportliche 1911er & Co. oft mit ultra geringen Toleranzen in diesem Bereich gefertigt. Gut gefühlt ist schon halb getroffen. Auch die großen von HK seit der USP-Basis verriegeln in den Schlitten. Der Gummiring soll tatsächlich den wiederholungsgenauen Sitzt der Laufes im Schlitten verbessern, ähnlich Kegelstumpf ähnlichen Verdickungen an der Mündung oder besonders enger Laufführungshülsen bei 1911ern. Die Antwort weißt Du jetzt schon selbst: "Das kommt darauf an" Viele treffen mit WS für schwächere Patronen besser als mit dem originalen System für stärkere Patronen - die Psyche lässt mal wieder schön grüßen. Bei den meisten Kurzwaffen sind die Läufe so kurz, dass die Projektile längst durch die Mündung sind, bevor der Schütze überhaupt etwas vom Rückstoß bemerkt. Dein Mausebaer
  3. Auch Erd- und Heizöl wird auch in Germanistan vor allem gepumpt. Deswegen ist doch die Ex-Ostzone so vom Öl-Embago ge(_._)t. Es gibt keine direkte Röhrenverbindung zum West-Netz. https://www.wiwo.de/images/energie/28308024/1-formatOriginal.png Euer Mausebaer
  4. Nein, über den adminstrativen Staat, der so bescheuert ist, Messer die nicht einmal zum Schälen von Früchten taugen, weil dann die Mechanik verklebt, und deren Klingen sich nicht richtig feststellen lassen, als eine solch gewaltige Gefahr zu betrachten, dass er den Umgang mit ihnen verbietet zwei Jahrzehnte lang wegen einer Ausnahmegenehmigung für so ein Messer eine doppelte Arbeit betreibt, weil dessen legaler Besitzer wegen des legalen Besitzes von ewb-plichtigen Feuerwaffen und Munition sowieso schon mindestens regelüberprüft wird. ... über die 8,90 Emmchen nicht, aber über Art (Springmesser, Klinge wird nicht seitlich geöffnet), Marke (Super-Automatic) und Ausführung (grün) wollte die SBine beim BKA von Anfang an informiert werden. Aber ob das Messer mal für DM 7,50, 8,90, 9,90 oder 12,-- erworben wurde, war sie von mir nicht informiert worden. Dass das mehr ein billiges Kinderspielzeug als ein Messer war, war auch fürs BKA von Anfang an ersichtlich. Wozu, wenn man die Kindheitserinnerung für lau noch zwei Jahrzehnte behalten konnte? Nur weil die Sachbearbeiter beim FA bei vielen Kapitaleinnahmen heute kaum noch eine Ahnung haben, schenke ich dem Staat doch auch nicht einfach mir über die Finanzinstitute abgepressten Steuerüberzahlungen. Dein Mausebaer
  5. Nein, alle, auch die alten. Das BKA prüft selbst, auch die Regelüberprüfungen, und auch bei harmlosen Messerchen, die "pfui" gemacht worden sind. Bisher gab es dafür nur keine Gebührenverordnung. Wenn ich mir vorstelle, das die ganzen Jahrzehnte das BKA bei mir ne doppelte Regelüberprüfung (weil Waffenrechtsbehörde ja auch) wegen eines Springmessers aus Kindertagen für einst DM 8,90 (?) gemacht hatte. Euer Mausebaer
  6. Ob ich mein Cx4 auf Px4-Container umrüsten sollte ...
  7. Frag' mal das BKA! Ich kann mir vorstellen, dass man Dir da durchaus entgegen kommen kann und Dir eine zeitlich begrenzte und bedingte sowie gebührenpflichtige Erlaubnis ausstellt bei entsprechend plausiblen Belegen. Ein Ausflug ins benachbarte Ausland könnte jedoch der weniger aufwendige Weg sein. Dein Mausebaer
  8. Kleiner Tipp: Das WaffG gibt es auch "im Netz".
  9. Scherzkeks! Glaubst Du echt, dass ich die Zeit hätte, einen Antwort-Post in wenigen Minuten zu schreiben?! Erst lostreten und dann meckern.
  10. Na ja, das wird es weniger gewesen sein. Im 1. Konzil von Nicäa, heute Iznik in der Türkei, (Mai bis Juni 325 n.Chr.) wurde je nach Quelle von knapp 300 bis gut 300 Bischöfen der Ost-Kirchen und der römisch katholischen Kirche und 3 Arianer (obwohl angeblich der römische Kaiser Konstantin I. über 6000 christliche Bischöfe "einladen" lies.) festgelegt, welche Evangelien und Teile des AT und Talmut in welchen Versionen zur Bibel gemacht wurden. Denen haben wird auch die seltsame Dreieinigkeit, Dreifaltigkeit bzw. Trinität zu verdanken. Den meisten Bischöfen wird es wohl recht egal gewesen sein, was ein heidnischer Kaiser von ihnen wollte und so wäre es wohl auch mit den Entscheidungen des Konzil geblieben, wenn die römisch-katholische Kirche nicht mit den Franken derart zu Macht und Einfluss gelangt wäre. "Überlebt" ist gut. Eine große (_._) war das wahrscheinlich, die die Menschen über Jahrtausende beeindruckt. Dumm nur, dass die Jünger ohne ihn die Sache nicht so richtig auf die Reihe brachte und er bei ihnen noch einmal "auftauchen" musste, um sie wieder auf Linie zu bringen. ... oder in die andere Richtung über Spanien und Frankreich nach Großbritannien. Nach "Himmelfahrt" verliert sich seine Spur und lässt vieles möglich erscheinen. Aufstände gegen die römischen Besatzer und gegen das mit ihnen kooperierenden Establishment der Juden waren gang und gäbe. Bewaffnet sind die Bischöfe bis heute. Der Stab war und ist eine anerkannte Kampfwaffe. Interessant ist eher, dass er explizit nach "Schwertern", also eindeutig militärischen Waffen, verlangt haben und zumindest Petrus auch ein solches geführt haben soll. Die friedlich-submissive Auslegung des Christentums ist eine Auslegung für Untertanen i.S.v. "Opium fürs Volk". Wie gewalttätig das Christentum sein kann, zeigten z.B. die Kreuzzüge - nicht nur die im Nahen Osten, sondern gerade auch der "gelungene" Albigenserkreuzzug gegen die Katharer im Südwesten Frankreichs. ... und das alles wegen der bekloppten Wortwahl der US-Medien; als ob der Retter ein islamistischer Russe gewesen sei. Dein Mausebaer
  11. Na ja, sonst hätte es mit dem wahrscheinlichen großen Beschiss mit dem angeblichen Tod von Jesus nicht geklappt. Jesus wurde von Judas, dem Jünger, den er angeblich am meisten von allen Jüngern "liebte" verraten. seit jeher wird die Kreuzigung von Jesus mit Nägeln durch die Flächen der Hände und Füße dargestellt, obwohl die Römer durch die Gelenke nagelten. dann wird ihm ein in Essig getauchter Schwamm zum Trinken gereicht. Damals wurden viele Medikamente in Schwämmen eingetrocknet und durch Essig wieder gelöst. zur Sicherheit wurden Gekreuzigten von den Römern auch noch die Beine gebrochen, was damals nie wieder richtig verheilt wäre. Jesus wurde stattdessen mit einer Lanze in die Seite gestochen und aus der Wunde soll Blut und Wasser gekommen sein - das klingt doch gewaltig nach einer Theater-Lanze, bei der sich bereits Wasser aus dem Kunstblut abgesetzt hatte Bis heute gibt es keine bessere Methode zum Untertauchen, als den eigenen Tod öffentlich zu inszenieren. BTW, es gibt in der Bibel auch Joel 4,10 "Macht aus euren Pflugscharen Schwerter und aus euren Sicheln Spieße! ..." für die Gläubigen und das"Schwerter zu Pflugscharen [...], und sie werden fortan nicht mehr lernen, Krieg zu führen." bei Micha und Jesaia ist die Weisung zum Umgang mit den unterworfenen Heiden und denen, "die Gott erzürnten". Dein Mausebaer
  12. @Mittelalter ... den Menschen Furcht machen, keine Feuerwaffen legal zu besitzen. Beim kleinen Waffenschein, hatte das schon einmal gut funktioniert - für die Sicherheit völlig sinnbefreit, aber viele wollten ihn haben. Bei EWB-pflichtigen Feuerwaffen ist der Aufwand zum legalem Erwerb größer. Folglich müsste die Furcht auch entsprechend größer werden. Nur dann liefert man den Antis auch mehr Munition für Halbwahrheiten, denn diese sind keine Gutmenschen sondern ideologische Hardliner und haben bei vielen Menschen bereits eine Furcht vor legalem Besitz von Feuerwaffen installiert. Ganz ehrlich, in G'stan sind EWB-pflichtige Feuerwaffen für die öffentliche Sicherheit seit Jahrzehnten statistisch völlig unbedeutend - weder ihr Missbrauch noch ihr legaler oder auch ihr illegaler Besitz. Es gibt weder sicherheitsinnenpolitische Gründe, ihren Besitz zu verbieten, noch ihren Besitz vorzuschreiben. Dein Mausebaer c Mausebaer
  13. Wo bliebe denn da der Profit? Irgendwo kam mir heute im Internet eine kurze Notiz unter, dass sich die Deutschen Erdgasspeicher weiter füllen, obwohl wir doch gerade gar kein Erdgas mehr aus Russland bekommen. So etwas ist auch nur eine Fußnote in den Medien und der Politik wert. Gute Nachrichten verkaufen sich nicht und auch keine Werbung und keine Ideologien. Nicht einmal Islamisten profitieren von guten Nachrichten - es zählt nicht wie gut der Islam ist und seine Anhänger leben. Es geht darum wie schlecht und verdorben die nicht-islamischen Gesellschaften sind und wie sehr Moslems unterdrückt werden. Aber so herum ist den Islamisten Aufmerksamkeit sicher - sowohl von Sympathisanten als auch von dem Gutmenschen. ... im Grundsatz funktioniert die Berichterstattung und Politik zu legalem Waffenbesitz und -gebrauch nicht im Geringsten anders. Egal ob Islamist oder Anti, beide bedienen sich grundsätzlich der selben Methoden in den Medien, der Gesellschaft und der Politik. Dein Mausebaer
  14. Das ist ein alltägliches Problem ohne praktische Relevanz. Du glaubst doch wohl nicht, dass sämtliche behördliche Waffenträger sämtliche behördliche Waffenträger so gut kennen, dass sie sämtliche behördlichen Waffenträger auch jederzeit in zivil erkennen würden?! Nicht die Waffe zählt, sondern das Verhalten. Ich habe nur von einem einzigen Fall gehört, bei dem Anfang der 80er Jahre sich im hannoverischen Rotlichtviertel Kripo und eine Zivilstreife der Feldjäger einen ganz kurzen Schusswechsel mit minimalen Sachschäden hatten. Also selbst falls es wegen was auch immer doch einmal passierte, ist es schnellstens geklärt. Am Verhalten! Wenn dem nicht so wäre, wären auch hier in G'stan die Straßen mit toten Kripo-Beamten, Zollfandern und wer noch so als Waffenträger in ziviler Kleidung unterwegs ist, übersät. Das Problem besteht umgekehrt, solange eine "Uniform" in Notsituationen als eine Art vorläufiger Ausweis funktioniert. Das ist nicht erst seit dem Brevik so. So waren z.B. 1997 in Ägypten Terroristen in Polizeiuniformen sehr effizient und kostengünstig beim Touri-Morden unterwegs. Dein Mausebaer
  15. ... und die Kommentarfunktionen sind vorsichtshalber ausgeschaltet. Es könnte ja Leser geben, die es gut finden wenn Bürger Bürgern helfen können. https://www.merkur.de/welt/amoklauf-usa-greenwood-todesschuetze-waffe-passant-waffengesetze-todesopfer-news-zr-91673105.html Euer Mausebaer
  16. Klassischer Fall von Verantwortungs-Erosion - der Anteil des Einzelnen, Politiker, die solch' einen 💩 durchwinken, zu wählen ist zu gering. Dein Mausebaer
  17. Ja, lt. WaffG keine persönliche Eignung. Ein Reizdarm hätte da auch schon gelangt. §6 ist binär. Dein Mauseber
  18. Es gieren so manche Behörden nach Tatsachen die die Annahme einer Alkoholabhängigkeit rechtfertigen. Damit ist auch schon der eine oder andere Chef einer RaiBa, VoBa oder Sparkasse seine Eignung als Geschäftsleiter eines Finanzinstituts losgeworden, was bestimmt auch so manchen Zusammenschluss bei den Genossen und Sparkassen in den letzten Jahrzehnten erleichterte. Ist mit drin und da gäbe es sogar einen sehr geringen Bezug. Es ist ja sogar mit drin, wenn die Störung mögliche Risiken im Umgang mit Feuerwaffen reduzierte - z.B. eine Zwangsstörung stets zweimal den Ladezustand einer Waffe zu kontrollieren oder mehrfach prüfen zu müssen, ob der Waffenschrank auch verschlossen ist. Wenn man "einbildung" durch "überzeugung" ersetzt früher ja und heute nein. Aber für ein Verhalten, dass bei vielen Chef- und Oberärzten, gerade auch in der Chirurgie, weitestgehend akzeptiert wird, bekämen viele Hartz IVler die Diagnose einer Narzisstischen PS. Dein Mausebaer
  19. Warum unterschiedliche Kulturen? Ein paar Beispiele, wie gleiches Verhalten mal als erwünscht und mal als gestört gilt? Eine junge Mutter wacht auf, glaubt ihr kleines Kind schreien zu hören, sieht nach dem Kind aber das Kind schläft tief und fest und auch nicht geschrien. ==> Fürsorgliche Mutter Die selbe Frau hört jetzt nicht ihr Kind schreien, sondern ihre längst verstorbene Großmutter nach ihr rufen. ==> ... Ein Mann ist davon überzeugt, dass seine Gebete zu Gott mehr sind bzw. bewirken als nur einen Meditationseffekt. ==> Gläubiger Mensch Der selbe Mann ist davon überzeugt, dass Gott ihm antwortet. ==> ... Legaler, privater Besitz von Feuerwaffen oder psychische Störungen? Zugang an sich ist noch nicht alles. Auch wenn es sich auch wegen strikterer Diagnosevorgaben gebessert hat, hat der ökonomische und soziale Missbrauch von psychischen Störungen Methode. Je nach Studie gibt es so zwischen 2 % bis knapp 5 % der Schulkinder mit ADS/ADHS. Wenn man aber vor wenigen Jahren mal prüfte, wie viele Schüler in deutschen Schulklassen Ritalin verschrieben bekommen hatten, waren das nicht selten bis zu 20%. In den USA ist die Pharmako-Therapie der Bipolaren (Affekt) Störung ein vergleichbarer Liebling bei den psychischen Störungen. Sollten alle Diagnosen stimmen, sind die Einwohner der USA im Mittel sehr kranke Menschen. Es kommt auch auf die Art und Qualität des Zugangs an und von der Antisozialistischen Persönlichkeitsstörung haben wird noch gar nicht geschrieben. Dein Mausebaer
  20. Das WaffR in Deutschand ist von ein paar Strafvorschriften abgesehen, Ordnungsrecht. Im deutschen Ordnungsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung. "Der Unschuldsvermutung kommt eine Doppelfunktion zu. Sie verbietet »zum einen, im konkreten Strafverfahren ohne gesetzlichen, prozeßordnungsgemäßen – nicht notwendigerweise rechtskräftigen – Schuldnachweis, Maßnahmen gegen den Beschuldigten zuverhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen und ihn verfahrensbezogen als schuldig zu behandeln; zum anderen verlangt sie den rechtskräftigen Nachweis der Schuld, bevor dem Verurteilten diese im Rechtsverkehr allgemein vorgehalten wer- den darf.«23 Dies bedeutet sowohl das Verbot eines Schuldspruchs wie auch der Auferlegung von Strafen oder strafähnlichen Sanktionen ohne oder vor gesetzlichem Schuldnachweis.24 Rechtsfolgen, die keinen Strafcharakter haben, verletzen folglich nicht die Unschuldsvermutung.25" Quelle: ASYLMAGAZIN 6/2011, dort Verweise auf "23 BVerfGE 74, 358 (371); ähnlich BVerfGE 82, 106 (117). 24 Eser, in: Meyer (Hrsg.), Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 2. Aufl. (2006), Art. 48 Rn. 6; Kühl, Unschuldsvermutung, Freistellung und Einstellung, 1983, S. 12 sowie 25 BVerfGE 82, 106 (117)." Ja. Dein Mausebaer
  21. Nein, es ist so bestimmt, dass ein SB fast keine Wahl hat (hätte noch Gutachten nach Abs. 2 fordern können), Erlaubnisse zu widerufen, wenn er erfährt, dass ein LWB in psychologischer oder psychiatrischer Behandlung ist - selbst wenn es nur wegen eines Reizdarms ist. Da zeig sich einmal mehr die fachliche Kompetenz jener, die unser WaffenR effektiv gemacht haben.
  22. "geeignet"; "zuverlässig" ist § 5 WaffG Hatten wir hier in WO vor einigen Jahren sogar mal als Fall. Ein LWB, der es selbst sehr genau nahm und vorsichtig war, teilte seiner Waffenrechtsbehörde mit, dass seine Waffen vorübergehend von jemand anderen verwahrt werden, da er selbst zu einer psychosomatische Kur ist. Statt eines freundlichen Dankes kam der Widerruf der Erlaubnisse von seinem Sachbearbeiter. Du brauchst für den § 6 Abs. 1 Nr 2 noch nicht einmal eine Diagnose. Es reichen Tatsachen, die eine Annahme rechtfertigen, völlig aus. Dein Mausebaer
  23. Für Europa i.w.S. geht die WHO für alle (behandlungswürdigen) psychischen Störungen von einer (Jahres)Prävalenz von 50% der Bevölkerung aus. Damit steht Europa gut da. Weltweit habe ich da 60% in Erinnerung (finde aber gerade keine Quelle auf die Schnelle) Das erklärt zum einen, warum sich so viele Menschen immer mal seltsam verhalten. Auf der anderen Seite wird aber auch deutlich, dass die Masse der Fälle, wie bei einer Erkältung, auch wieder von alleine weggehen. Nein, nicht nur. Auch die Kostenträger und Gesetzgeber reden da ein gewichtiges Wort mit. Du glaubst doch wohl nicht, dass der effektive, permanente Mangel an Psychotherapeuten und Psychiatern auf den allgemeinen Fachkräftemangel zurückgeht. Die Ausbildung nach dem Studium ist scheiße teuer, die Bezahlung als Angestellter ist mittelmäßig bis schlecht und Kassensitze sind massive Mangelware, die sich die, die einen ganz oder teilweise abgeben wollen, nicht nur vergolden lassen wollen. Ohne Kassenpatienten kommst Du aber i.d.R. nicht auf ein stabiles Einkommen. Dein Mausebaer
  24. Dafür gibt es in G'stan genau zwei Gründe: Eine Willensäußerung des Patienten ist nicht möglich und ein Zuwarten auf eine mögliche spätere Willensäußerung des Patienten führte zu erheblichen gesundheitlichen Nachteilen des Patienten Der Patient hat die Behandlung abgelehnt, steht aber unter gerichtlicher Betreuung und das Betreuungsgericht entscheidet, dass die negativen Folgen der Nichtbehandlung derart gravierend sind, dass ein derartiger Eingriff in die Freiheitsrechte gerechtfertigt ist und prüft, begleitet und kontrolliert auch die Behandlung. Der Prozess ist für kurze Behandlungsdauern wie einmalige OPs o.ä. zugeschnitten, da vor, bei und nach der Behandlung stets das Betreuungsgericht in wortwörtlich entscheidender Funktion involviert sein muss. Für länger dauernde Behandlungen wie Psychotherapien ist diese Möglichkeit ungeeignet, da es die Richter und auch die Therapeuten bereits mit quantitativer Arbeit extrem belastete. Aktiv Verantwortung für sich selbst zu übernehmen ist regelmäßig ein grundsätzlichen Kennzeichen für eine relative, psychische Gesundheit. Hierbei auch noch auf eine "Verbesserung" hinzuarbeiten, sogar auch noch im besonderen Maß. Wir stammen praktisch alle von "Angsthasen" ab, denn die anderen habe es nicht mehr geschaft, sich fortzupflanzen. Ja und? Alles real existierende und relevante Bedrohungen und absurd überzogene Furcht vermag ich da auch nicht zu erkennen. Wenn Du keine realen Bedrohungen hast aber exzessive, völlig überzogenen Furcht verspürst und vielleicht auch noch entsprechend handelst oder laufend völlig sinnlos über vielleicht noch theoretisch mögliche, aber faktisch nicht bestehende Gefahren Grübeln musst, kannst Du mal an eine eventuelle Angststörung denken. Nein, wenn Du unbedingt willst, dass der Zustand aufhörte, dann schon. Wieso denn? Reelle Gefahren und ein reeller Umgang mit ihnen - was willst Du noch? Eher schaffst Du an einer Störung, wenn Du Risiken nicht wahrnehmen oder einschätzen könntest oder es zwar kannst, aber nicht angemessen darauf reagiertest. Bisher liegt wohl alles, was Du schildertest einfach noch im Bereich verschiedener Ausprägungen von Persönlichkeitsfacetten. "Coaching" ist, wenn Du einen gesunden Zustand mit psychologischer Hilfe verbessern willst. Wenn Dein Zustand pathologisch ist, und Du mit psychologischer Hilfe zurück zu einem gesunden Zustand willst, ist es eine Therapie. Dein Mausebaer
  25. Was zu untersuchen wäre. Wenn mir jemand die Mittel bereitstellte, könnte mich dieses Thema doch noch zum Promovieren locken Hierzu springen einem gleich drei mögliche Hypothesen als Erklärung an, die zu prüfen wären: Mängel beim Vollzug des deutschen WaffR (LWB sind genauso wie alle anderen Menschen in Deutschland von psychischen Störungen betroffen. Die Behörden stellen dieses fehlen der persönlichen Eignung jedoch nicht fest. Die Prozesse in Deutschland ein LWB zu werden selektieren derart, dass kaum Menschen mit durchschnittlichen Dispositionen für psychische Störungen LWB werden. Der Umgang mit EWB-pflichtigen Waffen fördert die Resilienz gegen psychische Störungen und wirkt hier möglicher Weise sogar therapeutisch. Wäre H1 zu stützen, so wären die betroffenen Behörden nicht in der Lage, das aktuelle WaffR umzusetzen. Folglich wären sie entweder angemessener Auszustatten oder das WaffR wäre an deren Leistungsvermögen anzupassen. Stützten die Ergebnisse H2, wäre das ein Hinweis darauf, dass das deutsche WaffR tatsächlich davor schützte, dass Menschen mit psychischen Störungen legal EWB-pflichtige Waffen erwürben. Würde die Studie H3 stützen, dann wären die aktuellen Vorschriften zur persönlichen Eignung bei psychischen Störungen schädlich und sollten dringend abgeschafft werden. DAS ist schon längst da. Vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 WaffG. Dein Mausebaer
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