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Mausebaer

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  1. Ich habe die Ausbildungsbeamten und Vorgesetzten während meines Vorbereitungsdientes nur immer wieder erschreckt und in Verwirrung gestürzt, wenn sie plötzlich bemerkten das ich kein BBkIAnw sondern ein RIAnw war. Einmal durfte ich deswegen nicht mit zu Schießen, obwohl ich schon in den Fahrgemeinschaften zum Schießstand eingeplant war. OK, hätte schlimmer sein können. Es war nur mit 'ner PP in 7,65. Mit der unkastrierten MP5 wäre damals viel schlimmer für mich gewesen. Warum meine Ex immer die Kasse wollte, ist mir ein Rätsel geblieben. OK, dort hast Du keine Waffe (könntest aber jeden Räuber mit Geld erschlagen) und musst trotzdem mit zum Schießen (könntest ja mal vertreten oder gar der Chef bei ner Barendung sein), darüber hinaus hast Du Differenzen selbst zu tragen und in einem einzelnen Paket sind halt 10 Päckchen mit jeweils 100 Noten. Wenn Du Dich vertust, kann das mal eben Dein Häuschen sein. Aber später rein oder mal früher weg geht auch nicht - Du hast einen der Tresorschlüssel und ich durfte mehrfach vor meiner Arbeit bei der KPMG erst noch in der Niederlassung vorbei und ihren Chef mit 'nem Übergabeprotokoll für den Schlüssel nerven (ohne Protokoll gab's von mir auch den Schlüssel nicht), weil sie krank geworden war. ... und ohne Schlüssel gibt's kein Geld für die Banken und Supermärkte. Dein Mausebaer
  2. Jeder Missbrauch einer Feuerwaffe in Deutschland ist das Versagen deutscher Behörden - mal direkter und mal weniger direkt. So lange der deutsche Staat mit seinem Handeln nicht akzeptiert, dass der vorsätzliche Missbrauch von Feuerwaffen sich am wirksamsten durch die Minimierung des Nutzen des Missbrauch bekämpfen, lässt, ist jeder Missbrauch von Feuerwaffen in Deutschland auch das Versagen deutscher Behörden, weil sie ihn nicht verhinderten. Aber die "Maueröffnung" war auch ein Versagen deutscher Behörden. Euer Mausebaer ps: Wie intensiv und wie wie lange nach einem Missbrauch von Feuerwaffen in der veröffentlichten Meinung nach mehr Verboten beim legalen Besitz von Feuerwaffen gerufen wird, hängt vom relativen Nutzen dieses Rufens ab. Lässt sich mehr Profit und sich es sich besser profilieren mit anderen Themen, so werden diese Themen schnell bevorzugt. Fehlen solche Themen, wird der Missbrauch von Feuerwaffen, selbst wenn es "nur" ein einzelner Mord durch einen Kriminellen mit einer illegal besessenen und beschafften Feuerwaffe in der veröffentlichten Meinung durchgekaut und kann zu entsprechenden zusätzlichen Belastungen für die LWB führen, vgl. der Mord an Walter Lübcke
  3. Früher? Es ist kein Zufall, dass die Deutsche Bundesbank in § 55 Abs. 1 Nr. 1 WaffG noch vor den Streitkräften (Nr. 2), den Polizeien (Nr. 3) und der Zollverwaltung (Nr. 4) aufgelistet ist. OK, seit einigen Jahren werden leere Transporter der Bundesbank auch ohne Begleitfahrzeuge bewegt. DAS gab es früher nicht. Da hatte alles noch gleich auszusehen, egal ob leer, Münzen oder Scheine. Ob Barsendung oder Leerfahrt - das war echte Geheimniskrämerei. Dass im Bunker in Cochen eine Komplettausstattung einer Ersatz-Banknotenserie lagerte, war hingegen bekannt. Die war sowieso sinnlos. Wenn der Warschauer Packt so viele perfekt gefälschte DM-Noten in Umlauf gebracht hätte, dass die nicht durch das Kreditgeschäft der Bundesbank hätten mehr kompensiert werden können, wäre ein Einmarsch unmöglich geworden - aus Platzmangel. Auch wenn das Bargeld auch bei der Bundesbank an Bedeutung verloren hat und qualifizierte Bewerber knapper werden - ohne Einverständnis zur Dienstwaffe gibt es keine Einstellung. Dein Mausebaer
  4. Falsche Bundesbehörde. BBk = Deutsche Bundesbank OR = Oberrat (Besoldungsgruppe A14, 2. Stufe des Höheren Dienstes, mit Uni-Diplom bzw. Master-Abschluss) A11 = mittlere Besoldungsgruppe des Gehobenen Dienstes (A9 bis A13g); z.B XYZ-Amtmann, Hauptmann, Hauptkommissar, ... ; Mit FH-Diplom bzw. Bachelor-Abschluss Dein Mausebaer
  5. Also bei der BBk galt das früher, jedoch erst ab einem BBkOR statt mit einem A11er, als Tipp, wenn man unbedingt keine Waffe haben wollte (musst immer als einer der ersten da sein für die Waffenausgabe und kommst auch immer nur als einer der letzten wieder raus). Dein Mausebaer
  6. Ist bei SEK/MEK nicht ganz so relevant, wie im Streifen- und Kriminaldienst, wo die Waffen i.d.R. im Dienst geschleppt aber glücklicherweise immer weniger auch benutzt werden müssen. Ist bei SEK/MEK meist auch nicht so relevant, da die Ausbildung zum Treffen deutlich besser ist als in anderen Polizeidiensten und Du beim potentiellen, wahrscheinlichen Einsatz der KW, auch nicht alleine mit einem PKAnw. und KW in der Pampa stehst. Dein Mausebaer
  7. ... oder gar Police Rurale (Gardes champêtres)? Bei den PM entscheidet ja der Bürgermeister über deren Bewaffnung. Aber wie ist das bei den PR? Ist das auch der Bürgermeister oder eine andere Stelle? Dein Mausebaer
  8. Ah ja, bis 1918 war die Bewaffnung der Polizeien i.d.R. Gemeindesache. Da gab es alles an Kurzwaffen - neben M1879 (Reichsrevolver) soll es auch Colts SAA und viele mehr gegeben haben - wenn es Kurzwaffen für die Polizei gab. Erste Vereinheitlichungsversuche der Polizeibewaffnung gab es wohl erst Ende der 1920er Jahre. In der Besatzungszeit gab es in der britischen und amerikanischen Zone eine gewisse Revolver-Schwemme bei den deutschen Polizeien, weil die Besatzungsmächte zur Rebewaffnung der Polizei auch viele ihrer auszumusternden Dienstrevolver beisteuerten. In der TR zu Polizeiwaffen aus den 1970ern (BRD) gab es außer Walther P5, SIG-Sauer P225 (P6) und Heckler + Koch PSP (P7) auch noch die kurze Variante des S&W M66. Die wurde nur von keinem Bundesland flächendeckend eingeführt. Dein Mausebaer
  9. Die Revolver in 357 Mag. haben inzwischen bei den SEK&Co. wohl allgemein nicht mehr den Stand, den sie noch in den 80ern hatten, aber für bestimmte Aufgaben, werden sie immer noch bevorzugt. Immerhin hatte sich ja sogar S&W mit dem Modell 327 TRR8 zu einer angeblichen Spezialvariante für SEKs hinreißen lassen. Euer Mausebaer
  10. Ja und? Das sind die Hamburger. Deren SEK/MEK sind schon immer mit S&W-Revolver ausgerüstet. Das Unfassbare ist wohl eher, dass es nicht mehr die M19 der Erstausrüstung sind. Dein Mausebaer @james.bravo war schneller.
  11. ... und doch sitzt die .40 S&W fest im Sattel - auch bei MPi und PCC - obwohl es eigentlich nur eines anderen Lauf mit Patronenlager bedürfte für die .357 SIG.
  12. "war" ist das Zauberwort. Coole Daten aber auf Dauer wohl zu wenig fürs Gemüt.
  13. Sie ist die Lösung für die Unentschiedenen. 👍 Wem die .45 Auto zu langsam ist und zu viel Platz im Magazin braucht und die 9mm Luger trotz Modernisierung zu klein und schwach ist sowie Frucht vor +P+-Ladungen hat, hat mit der .40 S&W die Möglichkeit, was er nicht mag, zu verkleinern (also Nachteilsminimierung als Synthese) größer und stärker als 9 mm Luger, schneller als die .45 Auto und mehr Patronen im Magazin aber das alles auch ohne +P+-Ladungen Das erklärt auch den geringeren Erfolg der .357 SIG. Das war eine .40er die wieder so ein kleines Geschoss wie eine 9mm hat. Für mehr Energie kann man (dort) jetzt auch zu +P+-Ladungen der 9mm Luger greifen und bekommt damit sogar auch wieder mehr Patronen als mit .40 ins Magazin. Es geht ums Wohlfühlen und nicht um objektive Daten. Das ist wohl auch die Hoffnung bei der .30SC. Kleiner als 9 mm Luger, damit auch mehr Patronen im Magazin, aber immer noch stärker als die 9 mm kurz und die 7,65 Brown. . Mal sehen, ob die .30SC wirtschaftlich der erhoffte SV-Knüller wird, wie die .40 S&W eine Klasse höher, oder wie die .327 Fed.Mag. nur eine weitere Patrone für kompakte SV-Waffen wird. Euer Mausebaer
  14. Echt jetzt?! So etwas fragst Du in einem Thread, in dem ich schon gepostet habe? Ich habe schon noch einen Faible für seltsamen Exoten-Kram, auch wenn meine schwarze Buchhalter-Seele es verhindert, dass ich mir das auch noch kaufe. Dein Mausebaer
  15. Naja, ein Bisschen was muss man fürs US-Haftungsrecht auch noch machen. Nicht dass da jemand seine alten MAB und MAT damit füttert und dann traurig ist, weil etwas 'putt gegangen ist. Dein Mausebaer
  16. @Tauri Das ist die Rückkehr der 7,65x20 mm französisch lang mit modernen Pulver, viel Druck und schweren Geschossen. ps @ all: ist das jetzt ein beef uped frog oder froged beef? Die Amis haben's entwickelt aber nicht gewollt. Die Franzosen waren begeistert und haben's schnell durch die 9 mm Para ersetzt und nun wieder die Amis.
  17. Also eigentlich die die 7,65x25 mm Borchardt und optisch eher die 7,65 mm lang. Aber wer kennt die Patronen denn heute noch?
  18. @Fyodor Dann gebt ihnen doch die .30 Luger! Ich denke, die wollen Profit. Dein Mausebaer
  19. Ameisen-Thread Ameisen-Thread Ameisen-Thread Ameisen-Thread ...
  20. Bevor es zu einem Ermittungs- und Hauptverfahren kommt, haben StA und Gericht rein garnüx damit zu tun. Dein Mausebaer
  21. Von Anti sein über "scharf gemacht" bis von Kollegen ver(_._)t á la "hohl' mal den Kümmelspalter" ist vieles denkbar - auch einfache menschliche Dummheit, die noch nicht durch Berufserfahrung kompensiert wurde. Vermutlich hat er nicht daran gedacht, weil bei illegalen Waffenbesitz der ursprünglich legale Besitzer nur von nachgeordneter Bedeutung ist? Die wäre ja auch erfolgt, wenn er vor seiner Anzeige sich zur Sachverhaltsabklärung mit dem Antragsteller ins Vernehmen gesetzt hätte. Die Erfahrung, dass es sich hier im aller schlimmsten Fall nur um unerlaubten Waffenbesitz aus Schusseligkeit/Dummheit aber nicht um gesellschaftszersetzende Schwerstkriminalität handeln konnte, fehlte ihm - die Genauigkeit und die Intelligenz dieses zu erkennen in der Situation aber auch. Was aber wohl auch nicht sein Ziel war. Ein Hinweis mehr für fehlende Erfahrung und fehlendem Wissen, die nicht durch Genauigkeit und Intelligenz kompensiert wurden. Was ein Hinweis darauf ist, dass der SB auch diese Zeitspanne nicht genutzt hatte, um sich schlau zu machen, obwohl sich ja schon abgezeichnet hatte, dass das nicht ein so klarer Fall ist, wie er anfangs vermutlich annahm. "Delinquent" ist hier aber schon nicht mehr 100%ig eindeutig. Falls der SB erheblich gegen seine Sorgfaltspflichten (z.B. wie vielleicht in schriftlichen Dienstanweisungen geregelt) verstoßen haben sollte, könnte man sein Nichtwissen, dass es nur dem ersten Anschein nach aber tatsächlich sich nicht um einen unerlaubten Waffenbesitz handelte, als Eventualvorsatz betrachten. Mit einem Eventualvorsatz griffe hier wohl möglich sogar der § 164 StGB. Ich bin mir so ziemlich sicher, dass nicht nur Beamte des Bundes verpflichtet sind, sich das für ihre Tätigkeiten in ihrer Fachrichtung notwendige Wissen anzueignen. "Die Sache" war nie in der Welt. Aber so kommt der SB aus seiner Sache mit großer Wahrscheinlichkeit heraus, ohne zu sehr sein Gesicht zu verlieren oder disziplinarisch etwas befürchten zu müssen. Ente gut, alles gut. 🦆 Dein Mausebaer
  22. Aber erst nachdem er bereits das Ermittlungsverfahren angestoßen hatte. Dein Mausebaer
  23. Nein. Der Vertrag beinhaltete zwei Komponenten. Den Kauf und das Besitzkonstitut Auf diese Weise ging zwar das das Eigentum auf den Käufer über aber der Besitz blieb beim Verkäufer. Leihe ist die unentgeltliche Überlassung zur Nutzung für einen Zeitraum. Hier ist nicht das Eigentum sondern der Besitz relevant. Aufgrund des Besitzkonstituts lag der Besitz bis zur Leihe weiter beim Verkäufer. Kaufen kann jeder, der hier mindestens den Taschengeldparagrafen erfüllt (OK, € 200 Taschengeld wäre schon ordentlich ). Der "Erwerb" des deutschen Waffenrechts entspricht dem "Besitz" nach BGB. Weshalb hier mit unterschiedlichen Begriffen operiert wird, weiß ich nicht. Er darf sie vorübergehend besitzen. Zuerst erhielt der SB die Information, dass der Käufer die Pistole bereits dauerhaft waffenrechtlich erworben hat, und stieß daraufhin das Ermittlungsverfahren an. Erst nachdem der SB das Ermittlungsverfahren angestoßen hatte, setzte er sich mit dem Käufer in Verbindung und erfuhr dabei, dass die Information, aufgrund der er das Ermittlungsverfahren angestoßen hatte, falsch ist und nicht dem Sachverhalt entspricht. Was falsch war, war ein falsch ausgefülltes / falsch verstandenes Formular und ungenügende Kommunikation von Käufer und SB. Dein Mausebaer
  24. Fehler haben beide gemacht - der Vereinskamerad und der SB der Vereinskamerad hat aus Mangel an Erfahrung ein Formular falsch ausgefüllt und sich nicht mit dem SB über den tatsächlichen Sachverhalt ins Vernehmen gesetzt der SB hat aus Mangel an Erfahrung nicht die Möglichkeit eines falsch ausgefüllten Formulars berücksichtigt und sich seinerseits nicht über den tatsächlichen Sachverhalt mit dem Vereinskamerad ins Vernehmen gesetzt Wie ich oben schon schrieb: "zwei Neue und genau das falsche Maß an Information" Euer Mausebaer
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