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Mausebaer

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  1. Außer der gefährlichen binären Gestaltung des § 6 WaffG fällt beim § 6 Abs. 1 Nr.2 auf, dass sowohl die Abhängigkeit von berauschenden Drogen und die Intelligenzminderung aus den psychischen Erkrankungen ausgegliedert und einzeln erwähnt werden. "... abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder ..." Das kann natürlich nur redaktionelle Dummheit sein. Es kann aber auch Absicht gewesen sein. Falls ja, stellte sich die Frage nach dem Warum. Weshalb werden Alkohol und berauschende Drogen extra erwähnt, während eine Abhängigkeit von nicht berauschenden Drogen über die psychische Erkrankung läuft? Euer Mausebaer
  2. Nein, aber kann - § 13 Abs. 2 FamFG. Da wohl ein Rosenkrieg herrscht, dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass die Waffenrechtsbehörde informiert wird sehr hoch sein. Für § 6 Abs. 2 WaffG werden nicht gerade hohe Hürden zu überwinden verlangt. ("(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.") Da wird es recht egal sein, ob die kompletten Ergebnisse weitergegeben werden oder nicht. Dein Mausebaer
  3. Nichts zu machen ist immer noch bequemer, als etwas zu machen/verlangen, was rechtlich gar nicht ausdrücklich gefordert wird. So, nun Du wieder! Dein Mausebaer
  4. Ich vermute, dass es so etwas wie ein "Stockholm-Syndrom Lite" gibt. Durch längerfristige Abhängigkeit vom administrativ-bürokratischen Staat (wirtschaftlich durch Besoldung, Gehalt und Diäten sowie auch sozial durch Kollegen und Status) übernehmen in auch nur formellen Spannungsfragen zwischen administrativen Staat und Staat als die Gemeinschaft der Bürger Beamte, öffentliche Angestellte und Politiker mehrheitlich die Sichtweise und "Einstellung" des administrativ-bürokratischen Staats und handeln gegen die Interessen der Bürger. Jedenfalls erklärte dieser für mich plausible Ansatz auch die Masse der bürgerfeindlichen Handlungen und Entscheidungen, obwohl eigentlich dem Bürger zu dienen wäre. Dein Mausebaer
  5. ... aber viele Erwarten dass DSB und FWR bei einem künftigen Total-Verbotsvorhaben von Kat. A jubelnd Beifall klatschen werden.
  6. Ohne Nacharbeit ergab das bei mir viele Zündversager (1-3 auf 5 Schuss). Ich habe die Feder erst einmal wieder ausgebaut. Weiß einer, ob man noch SierraPapa-Teile nach G'stan bekommt? Euer Mausebaer
  7. @cartridgemaster Ja und? Dass die EU von vielen Regierungen ihrer Mitgliedsstaaten gebraucht wird, um indirekt nationale und ideologische Interessen umzusetzen, ist nichts Neues - schon gar nicht Deutsche Regierungen und Waffenrecht. Trotzdem sind es Organe der EU die sich hier gebrauchen lassen und im Vergleich zu dem was dann über die EU erreicht wurde ... Dein Mausebaer
  8. Macht meine aber nur bei einer Abwesenheitsnotiz. Auf Briefe kann sie natürlich auch antworten.
  9. Weil E-Mail keinen Zugang belegt (ohne Lesebestätigung) nicht mal halbwegs fälschungssicher ist. Aber wie der eingeschriebene Umschlag natürlich eine gewisse Tendenz setzen kann. Wie es bei De.-Mail ist, weiß ich nicht. Dein Mausebaer
  10. Zu § 58 Abs. 17 WaffG wird außer der Anzeige im Gesetz nichts gefordert und § 37f bezieht sich nur auf die dort genannten Fälle und da ist der § 58 nicht dabei. Hier fordert Deine Waffenrechtsbehörde, nicht das Gesetz oder eine Verordnung. Dein Mausebaer
  11. Der Magazin- 💩 kam ja auch von der EU-Binnenmarkt-Kommissar*inne*diverse.
  12. Luftgewehre wurde auch militärisch genutzt. Aber im Vergleich zu den pulverbetrieben Gewehren waren sie einfach zu teuer und kompliziert. https://de.wikipedia.org/wiki/Windbüchse Zur Jagd werden Luftgewehre immer noch benutzt - z.B. in Teilen Großbritanniens. Euer Mausebaer
  13. 7,5 J sind die rechtliche Obergrenze, um mit dem Abdruck eines "F" im Fünfeck diese Schusswaffen in D. ab 18 Jahren erwerben zu dürfen, falls kein individuelles Waffenbesitzverbot besteht. Mehr Energie gibt es legal in D. nur mit einem vom Staat anerkannten Bedürfnis und Sachkundenachweis. Theoretisch könnte das auch schon zum Töten ausreichen. Auf jedenfall reicht das für Verletzungen, wegen denen Du gewaltigen Ärger mit dem Staatsanwalt und vorher mit dem auf den Du geschossen hast, bekommen kannst. 👎 Vergiss endlich die Flucht-Geschichte! Wer nicht bereits vor Dir flüchtet, wird es auch nicht vor Dir mit einer Druckluftwaffe. Dein Mausebaer
  14. Lief schon wieder "Kevin allein zu Haus"? Vergiss' den 💩!!! Da dürftest Du selbst mit lautem Jagdhorn-Blasen mehr Erfolg haben. Falls du uns nicht glauben magst, dann machen doch einfach 'ne waffenrechtliche Sachkunde und frage dort bei der Ausbildung zur Prüfung! Deine zuständige Waffenrechtsbehörde (meist beim Ordnungs- oder Landratsamt, seltener bei der Polizei zu finden) wird Dir da weiterhelfen können. @erstezw war schneller Dein Mausebaer
  15. hatten wir schon
  16. Dazu ist es doch inzwischen zu spät. Der Aufwand war doch fast schon vollständig - am 01. September ist Schluss.
  17. Die hilft bei "denen" nicht mehr. Da braucht es entweder den Ewigen Tropfen auf den harten Stein oder ein emotional einschneidendes Erlebnis. Aber es gibt fast immer die Masse der Uninteressierten und Unwissenden. Bei denen kann man ansetzen (weshalb autoritären Regimen und Parteien oft möglichst allumfassende Kinder- und Jugendorganisationen sehr wichtig sind; HJ, JP, FdJ, Komsomol, ...) und dafür sind hier z.B. öffentliche Kommentare gut, weshalb von Menschen mit "gefestigter Meinung" und wenig empfundenen Selbstwert die Kommentarfunktionen oft abgeschaltet bzw. erst gar keine eingerichtet wird. Ein anderer Weg ist, diesen Unwissenden die Möglichkeiten zum Lernen über Feuerwaffen und deren Besitz über das Vorbildlernen aus den Medien (von Nachrichten bis Computerspiel) zu erweitern. Dein Mausebaer
  18. Stimmt auch wieder. Aber dann muss man die Widersprüche mit §1 Abs. 2 WaffG und Anlage 1.1 4.4ff. auflösen.
  19. Nee, da geht es immer ausdrücklich um "Waffen" und "Munition" sowie "Annahme". Abs. 2 Nr. 5 ist da passender. Die dortige "Regel" hat praktisch ja keine Ausnahme. Dein Mausebaer
  20. Man kann § 58 Abs. 17 WaffG auch so auslegen und legt ihn auch gerade so aus, dass jedes einzelne sonst ab September verbotene Magazin anzuzeigen sei. In diesem Fall wäre auch bei 400 identischen, angezeigten 15 Schuß-Mags für einen M1 Carbine der Besitz eines nicht angezeigten, technisch identischen 401. Mags der unerlaubte Besitz eines verbotenen Gegenstands. Da ist Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 gewaltig am Wackeln ohne dass es überhaupt einer Straftat oder auch nur Ordnungswidrigkeit bedürfte - der Verstoß gegen das WaffG an sich reicht. Dein Mausebaer
  21. Da wäre ich vorsichtiger. Auch wenn sich die verlangten Angaben nicht direkt aus WaffG oder AWaffV ergeben, so erteiltest Du doch Deiner Waffenrechtsbehörde falsche Auskünfte. Daher sollten die eingereichten oder niedergeschriebene Angaben zumindest erkennen lassen können, dass Du Dich bemüht hattest, die geforderten Auskünfte nach besten Wissen und Gewissen zu erteilen. Falls Du geforderte Angaben nicht mit Sicherheit machen kannst oder die Datenanforderung nicht sicher verstanden hast, dann mache das besser kenntlich! Dein Mausebaer (vielleicht hätte ich mit dem Zusatz "o.O." unterschreiben sollen. )
  22. ... aber besser mal nicht "steht nix drauf" angeben. Sonst gibt es später mal noch Ärger, weil die Mags mit der Beschriftung "steht nix drauf" fehlen.
  23. Moin! Ja, jetzt war es entspannt. ... und selbst das nur "relativ". ... hast es dann ja zur Niederschrift gemacht. Oh ha! Mündliche Zusicherung, dass es keine Probleme gäbe, ohne Zeugen und Aufzeichnung ... Richtig! Randfeuer ist nicht vom EU-Kapazitäts-Bann betroffen. ... nur ein Besitzverbot Ah, wenn etwas "nur" ein Verbot, dass einer Enteignung gleich kommt, aber nicht auch direkt gleich Bußen und Strafen nach sich zieht, ist das gleich eine Gesetzeslücke? Schlimm wird das nur, falls einem dann das Befolgen des Tipps in Teufels Küche bringt. Dein Mausebaer, der hier mal den Bösen gegeben hat.
  24. Das Problem liegt darin, was und wie es die jeweiligen Behörden fordern. viele Behörden haben sich ihre eigenen Formulare gestrickt viele der Datenanforderungen sind versehentlich oder absichtlich zumindest unklar gehalten und auch nicht erläutert es gibt keine Grundlagen für die geforderten Daten, die sich direkt aus dem WaffG, der AWaffV oder der WaffVwv ergeben, so dass man dort nachschauen könnte, was und wie es gemeint ist Wer wenige eigene oder mittelbare Erfahrungen mit deutschen Behörden hat, die tendenziell negativ waren, und/oder dessen psychologische Persönlichkeitsfacette "Gewissenhaftigkeit" weniger ausgeprägt ist, wird die Datenanforderungen eher legerer erfüllen und das als "pragmatisch" und "realistisch" vertreten. Wer aus den Erfahrungen gelernt hat, dass selbst formale "Nachlässigkeiten" oder "Ungenauigkeiten", zu seinem Nachteil ausgelegt werden können, und/oder dessen Persönlichkeitsfacette "Gewissenhaftigkeit" ausgeprägter ist, wird bestrebt sein, die Datenanforderungen möglichst genau, auch formal genau, zu erfüllen und auf die Risiken, dass sowohl unvollständige als auch ungenaue sowie nicht verlangte Datenangaben, zum Nachteil des Anzeigenden verwendet werden können. Am Ende kann ein jeder für sich selbst entscheiden, ob das alles [neben der zu Grunde liegenden Bürgerfeindlichkeit (und sei es nur Desinteresse), dem Aktionismus und der Ideologie, die zu der EU-Richtlinie und ihrer gesetzlichen Umsetzung geführt haben,] aus Behördenunfähigkeit, Behördenhinterhältigkeit oder übertriebener Vorsicht der LWB entstanden ist. Euer Mausebaer
  25. Wozu? Die hat nicht nur "ihre Wahrheit", sie hat sich damit auch noch öffentlich exponiert. Da kannst Du noch so sachlich schreiben und logisch argumentieren, sie wird sich höchstens persönlich angegriffen fühlen. Gegen eine gefestigte Einstellung und zusätzlich auch noch kognitive Dissonanz kommen Vernunft und Fakten nicht an. Leider ist dort auch keine Werbung geschaltet. Sonst könnte man die Unternehmen anschreiben, die dort ihr Produkt bewerben lassen, und sich bitterlich darüber beklagen, bei welchen unsachlichen und tendenziösen Sachen sie für ihre Produkte Werbung schalten lassen und wie enttäuscht man doch darüber sei. Negatives Feedback auf seine Werbung wünscht sich niemand mehr, nicht einmal mehr Bennetton. Dein Mausebaer
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