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Alle Inhalte von Mausebaer
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F10.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol F11.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide F12.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide F13.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika F14.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain F15.- Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein F16.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene F17.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak F18.- Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel F19.- Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen darunter: F15.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein : Akute Intoxikation [akuter Rausch] F17.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak : Akute Intoxikation [akuter Rausch] Quelle: https://www.icd-code.de/icd/code/F10-F19.html Liebe Kaffeetrinker und Tabakraucher, immer schön aufpassen, dass ihr nicht abhängig werdet! Wenn es nach Alfred geht, sind Eure waffenrechtliche Erlaubnisse sonst bald weg. Euer Mausebaer
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Du hast doch schon einmal ein Grundgerüst: 9mm Luger + .22 LR WS ==> Welche Modelle gibt es dafür derzeit neu? Was ist mit Gebrauchtwaffen? (infolge von KK-IPSC gibt es hier nicht nur wieder mehr brauchbare KK-Pistolen, sondern auch wieder mehr WS) Gibt es Modelle, die aufgrund der Disziplinen, die Du schießen willst ausfallen? Gibt es Modelle, die aufgrund Deines Budgets ausfallen? Gibt es Modelle, die Du einfach nicht magst? Gibt es Modelle, die Dir einfach nicht liegen? (Manche lassen sich auch schon einfach aufgrund einer Griff-Probe beim Händler ausschließen) Was übrigbleibt, möglichst ausprobieren! Damit ist sie dann schon einmal raus. Hm, ist sie noch auf der Liste oder ist sie runter? Was ist mit anderen Mitgliedern der Cz 75-Familie? Zumindest das F-22 WS gibt es noch. So etwas hört man bei den neueren P226 seit einiger Zeit immer öfters. Weiter so! 👍 Wo sind die Unterschiede? Fragen und austesten! Über- und außervereinliche Treffen und Wettkämpfe! Mehr und andere Leute = mehr und andere Waffen. Ja, bei vielen größeren Wettkämpfen gibt es auch Produkt-Shows. Dazu halt klassisch die verschiedenen Messen und Haus-Messen oder auch einfach mal die Händler und Büxer abklappern in Deiner Nähe und wo Du so vorbei kommst (Dienstreisen, Schulungen, Verwandtenbesuche, Urlaub, ...) Dein Mausebaer
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Das wird in "" so ähnlich, wie ein "Zigeunerschnitzel", das Wort wird heute als diskriminierend betrachtet. Eine Intelligenzminderung wird "gerichtsfest" nur durch ein Gericht festgestellt. I.d.R. durfte sich hierbei das Gericht der Hilfe eines gerichtlich bestellten Gutachters bedienen. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit von Parteigutachten. Für § 6 Abs. 2f. WaffG hilft §4 AWaffV weiter. Dein Mausebaer
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Außer der gefährlichen binären Gestaltung des § 6 WaffG fällt beim § 6 Abs. 1 Nr.2 auf, dass sowohl die Abhängigkeit von berauschenden Drogen und die Intelligenzminderung aus den psychischen Erkrankungen ausgegliedert und einzeln erwähnt werden. "... abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder ..." Das kann natürlich nur redaktionelle Dummheit sein. Es kann aber auch Absicht gewesen sein. Falls ja, stellte sich die Frage nach dem Warum. Weshalb werden Alkohol und berauschende Drogen extra erwähnt, während eine Abhängigkeit von nicht berauschenden Drogen über die psychische Erkrankung läuft? Euer Mausebaer
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Nein, aber kann - § 13 Abs. 2 FamFG. Da wohl ein Rosenkrieg herrscht, dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass die Waffenrechtsbehörde informiert wird sehr hoch sein. Für § 6 Abs. 2 WaffG werden nicht gerade hohe Hürden zu überwinden verlangt. ("(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.") Da wird es recht egal sein, ob die kompletten Ergebnisse weitergegeben werden oder nicht. Dein Mausebaer
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Nichts zu machen ist immer noch bequemer, als etwas zu machen/verlangen, was rechtlich gar nicht ausdrücklich gefordert wird. So, nun Du wieder! Dein Mausebaer
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Ich vermute, dass es so etwas wie ein "Stockholm-Syndrom Lite" gibt. Durch längerfristige Abhängigkeit vom administrativ-bürokratischen Staat (wirtschaftlich durch Besoldung, Gehalt und Diäten sowie auch sozial durch Kollegen und Status) übernehmen in auch nur formellen Spannungsfragen zwischen administrativen Staat und Staat als die Gemeinschaft der Bürger Beamte, öffentliche Angestellte und Politiker mehrheitlich die Sichtweise und "Einstellung" des administrativ-bürokratischen Staats und handeln gegen die Interessen der Bürger. Jedenfalls erklärte dieser für mich plausible Ansatz auch die Masse der bürgerfeindlichen Handlungen und Entscheidungen, obwohl eigentlich dem Bürger zu dienen wäre. Dein Mausebaer
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... aber viele Erwarten dass DSB und FWR bei einem künftigen Total-Verbotsvorhaben von Kat. A jubelnd Beifall klatschen werden.
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Ohne Nacharbeit ergab das bei mir viele Zündversager (1-3 auf 5 Schuss). Ich habe die Feder erst einmal wieder ausgebaut. Weiß einer, ob man noch SierraPapa-Teile nach G'stan bekommt? Euer Mausebaer
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@cartridgemaster Ja und? Dass die EU von vielen Regierungen ihrer Mitgliedsstaaten gebraucht wird, um indirekt nationale und ideologische Interessen umzusetzen, ist nichts Neues - schon gar nicht Deutsche Regierungen und Waffenrecht. Trotzdem sind es Organe der EU die sich hier gebrauchen lassen und im Vergleich zu dem was dann über die EU erreicht wurde ... Dein Mausebaer
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Macht meine aber nur bei einer Abwesenheitsnotiz. Auf Briefe kann sie natürlich auch antworten.
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Weil E-Mail keinen Zugang belegt (ohne Lesebestätigung) nicht mal halbwegs fälschungssicher ist. Aber wie der eingeschriebene Umschlag natürlich eine gewisse Tendenz setzen kann. Wie es bei De.-Mail ist, weiß ich nicht. Dein Mausebaer
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Zu § 58 Abs. 17 WaffG wird außer der Anzeige im Gesetz nichts gefordert und § 37f bezieht sich nur auf die dort genannten Fälle und da ist der § 58 nicht dabei. Hier fordert Deine Waffenrechtsbehörde, nicht das Gesetz oder eine Verordnung. Dein Mausebaer
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Der Magazin- 💩 kam ja auch von der EU-Binnenmarkt-Kommissar*inne*diverse.
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Luftgewehre wurde auch militärisch genutzt. Aber im Vergleich zu den pulverbetrieben Gewehren waren sie einfach zu teuer und kompliziert. https://de.wikipedia.org/wiki/Windbüchse Zur Jagd werden Luftgewehre immer noch benutzt - z.B. in Teilen Großbritanniens. Euer Mausebaer
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7,5 J sind die rechtliche Obergrenze, um mit dem Abdruck eines "F" im Fünfeck diese Schusswaffen in D. ab 18 Jahren erwerben zu dürfen, falls kein individuelles Waffenbesitzverbot besteht. Mehr Energie gibt es legal in D. nur mit einem vom Staat anerkannten Bedürfnis und Sachkundenachweis. Theoretisch könnte das auch schon zum Töten ausreichen. Auf jedenfall reicht das für Verletzungen, wegen denen Du gewaltigen Ärger mit dem Staatsanwalt und vorher mit dem auf den Du geschossen hast, bekommen kannst. 👎 Vergiss endlich die Flucht-Geschichte! Wer nicht bereits vor Dir flüchtet, wird es auch nicht vor Dir mit einer Druckluftwaffe. Dein Mausebaer
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Lief schon wieder "Kevin allein zu Haus"? Vergiss' den 💩!!! Da dürftest Du selbst mit lautem Jagdhorn-Blasen mehr Erfolg haben. Falls du uns nicht glauben magst, dann machen doch einfach 'ne waffenrechtliche Sachkunde und frage dort bei der Ausbildung zur Prüfung! Deine zuständige Waffenrechtsbehörde (meist beim Ordnungs- oder Landratsamt, seltener bei der Polizei zu finden) wird Dir da weiterhelfen können. @erstezw war schneller Dein Mausebaer
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hatten wir schon
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Dazu ist es doch inzwischen zu spät. Der Aufwand war doch fast schon vollständig - am 01. September ist Schluss.
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Die hilft bei "denen" nicht mehr. Da braucht es entweder den Ewigen Tropfen auf den harten Stein oder ein emotional einschneidendes Erlebnis. Aber es gibt fast immer die Masse der Uninteressierten und Unwissenden. Bei denen kann man ansetzen (weshalb autoritären Regimen und Parteien oft möglichst allumfassende Kinder- und Jugendorganisationen sehr wichtig sind; HJ, JP, FdJ, Komsomol, ...) und dafür sind hier z.B. öffentliche Kommentare gut, weshalb von Menschen mit "gefestigter Meinung" und wenig empfundenen Selbstwert die Kommentarfunktionen oft abgeschaltet bzw. erst gar keine eingerichtet wird. Ein anderer Weg ist, diesen Unwissenden die Möglichkeiten zum Lernen über Feuerwaffen und deren Besitz über das Vorbildlernen aus den Medien (von Nachrichten bis Computerspiel) zu erweitern. Dein Mausebaer
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Stimmt auch wieder. Aber dann muss man die Widersprüche mit §1 Abs. 2 WaffG und Anlage 1.1 4.4ff. auflösen.
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Nee, da geht es immer ausdrücklich um "Waffen" und "Munition" sowie "Annahme". Abs. 2 Nr. 5 ist da passender. Die dortige "Regel" hat praktisch ja keine Ausnahme. Dein Mausebaer
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Man kann § 58 Abs. 17 WaffG auch so auslegen und legt ihn auch gerade so aus, dass jedes einzelne sonst ab September verbotene Magazin anzuzeigen sei. In diesem Fall wäre auch bei 400 identischen, angezeigten 15 Schuß-Mags für einen M1 Carbine der Besitz eines nicht angezeigten, technisch identischen 401. Mags der unerlaubte Besitz eines verbotenen Gegenstands. Da ist Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 gewaltig am Wackeln ohne dass es überhaupt einer Straftat oder auch nur Ordnungswidrigkeit bedürfte - der Verstoß gegen das WaffG an sich reicht. Dein Mausebaer
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Da wäre ich vorsichtiger. Auch wenn sich die verlangten Angaben nicht direkt aus WaffG oder AWaffV ergeben, so erteiltest Du doch Deiner Waffenrechtsbehörde falsche Auskünfte. Daher sollten die eingereichten oder niedergeschriebene Angaben zumindest erkennen lassen können, dass Du Dich bemüht hattest, die geforderten Auskünfte nach besten Wissen und Gewissen zu erteilen. Falls Du geforderte Angaben nicht mit Sicherheit machen kannst oder die Datenanforderung nicht sicher verstanden hast, dann mache das besser kenntlich! Dein Mausebaer (vielleicht hätte ich mit dem Zusatz "o.O." unterschreiben sollen. )
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... aber besser mal nicht "steht nix drauf" angeben. Sonst gibt es später mal noch Ärger, weil die Mags mit der Beschriftung "steht nix drauf" fehlen.