Zum Inhalt springen

Mausebaer

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    35.847
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Mausebaer

  1. Was ja i.d.R. die formale Begründung für einen Asylantrag sein dürfte - in der Schweiz genauso wie in der EU. Das ist eine Frage des gelebten politischen Willens. Deutschland könnte sich längst wieder auf die Dublin-Abkommen stützen und jeden Asyl-Antrag von Personen sofort ablehnen, die nicht direkt mit dem Flugzeug oder einem Seeschiff aus einem unsicheren Drittland eingereist sind. Denn diese sind dann zwingend durch ein sicheres Land gereist, wo sie einen Asyl-Antrag hätten stellen können. Nur abgeschoben sind die damit auch lange noch nicht. Dazu muss man die erst noch in ein anderes Land hinein bekommen. Überrascht hat mich der Effekt von Bezahlkarten für Sozialleistungen für nicht erwerbstätige Personen in Migrationsverfahren (Antrag auf oder Status als Asylant, Flüchtling oder geduldete Person) statt Geldleistungen (wer offiziell arbeitet, bekommt die Stütze auch weiterhin in Geld). Sich mit der Karte Zigaretten und Schnaps zukaufen, den man dann gegen Geld wieder verkauft, war vielen in den Versuchsregionen wohl bereits zu viel Aufwand, um den deutschen Staat abzukassieren, und sind lieber freiwillig wieder ausgereist. Dein Mausebaer
  2. Nur kann man einen jeden nur vor die Stirn schauen - da helfen auch keine bildgebenden Verfahren was. Nur werden das genau vor allem jene machen, die ruhig, beherrscht, abwägend und überlegend sind sowie eine relativ große Fausttoleranz und nur eine geringe Disposition zu psychischen Störungen besitzen. Die, die legal und erst recht illegal aus- bzw. einwandern, sind tendenziell eher impulsive Personen mit weniger Selbstkontrolle und weniger Bereitschaft/Fähigkeit zum realistischen abwägen von Optionen. Welche Gefahren sich gerade für klassische Einwanderernationen ergeben, wenn diese psychischen Dispositionen vererbbar sind, schildert der Genetiker David E. Cummings (klick!) in seinem Buch "The Gene Bomb" (klick!). Die Forschungsergebnisse basieren auf quantitativer Genetik. Nach der quantitativen Genetik ist der Anteil der Vererbung von Intelligenz in den Industrieländern größer als in Entwicklungsländern. Maßnahmen zur Förderung von Intelligenz in Entwicklungsländern sind trotzdem nicht wirksamer als in Industrieländern. Dein Mausebaer
  3. Mir wurde das von mehreren Leuten in mehreren Niederlassungen und der Dienststelle des Präsidiums so gesagt, obwohl es mich aufgrund der abweichenden Dienstbezeichnung gar nicht betraf. Einer der Ausbildungsbeamten bemerkte das aber auch erst bei der Besprechung der Beurteilungen. Dein Mausebaer
  4. War eher informelles Allgemeinwissen als einer einzelnen Person oder Niederlassung zuzurechnen.
  5. Naja, damals bei der Bundesbank hieß es unter der Hand "Wenn Du keine Pistole willst, ..." (Musst immer mit den ersten morgens da sein, weil zuerst die Waffen aus dem Tresor kommen und darfst nie abends früher weg, weil die Waffen als letztes in den Tresor kommen) "... , dann musst Du nur dem Chef beim vierteljährlichen Training vor die Füße schießen." Eure Standerfahrungen könnten so auch etwas anders motiviert sein. Dein Mausebaer
  6. Auch wenn es in der Schweiz war, vielleicht hatte das der Polizist ja oder wollte nur einen Warnschuss abgeben. Dein Mausebaer
  7. Nun mal langsam, alles erst einmal richtig lesen und dann auch verstehen - letzteres auch, bevor man quasi automatisiert eine Antwort postet! Beim "Abschrecken" geht es nicht um den tatsächlichen Ist-Zustand, sondern um die Vorstellung, die der Abzuschreckende über den Zustand hat. Selbst ein hervorragend bewaffneter Haushalt bei dem selbst ein einfacher Bleistift in den Händen eines jeden Mitglieds tödlicher ist als eine vollautomatische Kriegswaffe in den Händen eines gut ausgebildeten Kombattanten, schützt nicht vor Kriminalität, wenn die Kriminellen statt dessen einen Haushalt aus alten, furchtsamen, unfähigen scheintoten Tattergreisen und panisch-ängstlichen schwerstbehinderten Kleinkindern und sich als Superkriminelle annehmen und umgekehrt. Die Vorstellung in den Hirnen der (potentiellen) Kriminellen entscheidet, ob sie vorsätzlich versuchen werden, eine kriminelle Tat zu begehen oder nicht - nicht der tatsächliche Ist-Zustand. Das ist und war auch in der Weltpolitik nicht anders. Wenn z.B. der Putin sich vorgestellt hätte, dass er auch nach über zwei Jahren immer noch massenhaft Russen und Vermögen für seine "Sonderoperation" in der Ukraine verblasen und seine Wirtschaft für den Nachschub an Waffen und Munition geschmuggelte Kühlschränke und Waschmaschinen ausschlachten muss, während der Westen trotz aller Gegensanktionen sich immer noch absurdere Hirnfürze umzusetzen leisten kann, hätte er sich vermutlich für eine Alternative statt für seine "Sonderaktion" entschieden. Nicht der tatsächliche Ist-Zustand ist für eine wirksame Abschreckung ausschlaggebend, sondern die Vorstellung, die der Abzuschreckende über den bzw. die Zustände hat. Dein Mausebaer
  8. Nein, das muss man nicht. Nach dem Small Arms Survey war der private Besitz von Feuerwaffen (legal und illegal) in Österreich und Deutschland sogar lange mit ~ 30 pro 100 Einwohnern fast gleich. Aktuell wurde für Deutschland diese Quote auf 19,6 reduziert und soll damit auf dem Niveau vom Irak liegen, während Österreich bei 30 blieb. Die Schweiz soll nur noch bei 27,6 liegen. Aber selbst in den USA wo die Quote bei 120 liegen soll, kommen Wohnungseinbrüche vor. Wie aber gerade das Beispiel Kennesaw, GA, belegt, kommt es auch gar nicht auf den effektiven privaten Besitz von Feuerwaffen an, sondern auf die Vorstellung davon bei den (potentiellen) Kriminellen. Die Waffenbesitzpflicht in Kennesaw besitzt derart viele Ausnahmen, dass sich niemand eine Feuerwaffe kaufen musste. Die Besitzpflicht ist und war nie mehr als ein politisches Statement. Jedoch beichteten die Medien massiv über das Waffenrecht von Kennesaw. So entstand bei den Kriminellen der Eindruck, dass es für sie ein erhebliches Risiko sei, Delikte in Kennesaw zu begehen. Entsprechend sank die Kriminalitätsquote der relevanten Taten dort auf faktisch Null. Nicht der private Waffenbesitz an sich schützt vor Kriminalität, sondern die Vorstellung der Kriminellen über den Waffenbesitz. In Deutschland brüsten sich Politiker seit den späten 1920er Jahren stets damit, dass Deutschland eins der strengsten den privaten Waffenbesitz verbietenden Waffenrechte der Welt besitzt. Dein Mausebaer
  9. ... und ein CDU-Abgeordneter, der sich später damit gebrüstet haben soll, dass er die Arbeitsplätze bei HK gesichert hätte, weil er das G36 durchgedrückt habe (dass damit die Arbeitsplätze bei Mauser vernichtet wurden, soll er jedoch nicht verkündet haben), soll es auch gegeben haben. Ja, auch um die Einführung des G36 ranken sich Geschichten, die denen um die Einführung des Stgw 44 in nichts nachstehen. Dagegen war die Entscheidung für das G3 gegen das G2 (Stgw 57) und G4 (AR-10) praktisch geräuschlos. Dein Mausebaer
  10. Es ist halt auch immer die Frage, was für Dich bei Deiner Aufgabe nützlich ist. Wenn Du Deine (persönliche) Waffe immer dabei haben müsstest, aber nur ganz selten direkten Angriffen von Infanterie ausgesetzt sein wirst, wird "groß und schwer" kontraproduktiv, weil Du es (als Population betrachtet) längst leid warst, das mit Dir herum zu schleppen. Als Individuum gibt es sicherlich z.B. auch Jäger, die freiwillig und stets mit .50er DE und 'ner .375er Mag. durch Gebirgslandschaften stapfen - was sicher nützlich ist, falls ihnen ein Problembär begegnet. Dein Mausebaer
  11. Naja, auch blinde Goldfasane fanden mal ein Körnchen - Leopard 1 und Luchs waren für ihre Zeit wohl echt gut. OK, sie waren eigentlich auch noch WKII-Folgeprodukte á la was lange ausprobiert wird, wird irgendwann auch mal gut. Yup, und ich frage mich, ob die Israelis keine verbilligten M4/M16 mehr bekommen. Wo immer man letztlich auch hinschaute, es gab fast nur Tavor TAR-21 im doch immer wieder angeblich so völlig untauglichen Bull-Pup-Design zu sehen. Wenn mal ein M4/M16 im Bild auftauchte, hätte man es den Amis glatt als blemished zurück verkaufen können. Aber hierzulande hat es halt wohl unbedingt wieder etwas von HK sein sollen. Euer Mausebaer
  12. Mausebaer

    BKA Freigabe

    ... und deshalb viel zu gefährlich, als dass der administrative Staat es deutschen Sportschützen erlauben könnte, so etwas legal zu erwerben. Die haben sich gefälligst harmlosere zivile AR-15-Varianten in .223 Rem. oder anderes mit Patronen mit einer Hülsenlänge von 40 mm oder länger zu erwerben. Euer Mausebaer
  13. Das ergibt sich bereits aus dem BGB. Hier im Thread geht es offenbar einmal mehr um die Begriffe Besitz waffenrechtlicher Erwerb Eigentum und dazu noch um Außen- und Innenverhältnis bei einem nicht eingetragenen Verein. Dein Mausebaer
  14. Gerade Hunde orientieren sich oft sehr an ihren Herrchen/Frauchen/Rudelführern. Noch mehr als sich im Mittel Menschen am Verhalten anderer Menschen orientieren. Wenn Du Dich so verhältst, dass Du erwartest, dass es Probleme mit dem Hund geben könnte, wird es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch solche Probleme geben. Wir haben nie Probleme mit unseren Haustieren (nein, kein Zucht- oder Mastbetrieb) an Silvester gehabt und uns das Feuerwerk gemeinsam angeschaut. Obwohl, die Katzen haben wir nach Möglichkeit für die Stunde herein geholt (Ruf-Training mit Leckerli als Belohnung, nicht die Katze schnappen und hinein tragen). Nicht dass die Katzen noch versuchen, einen geworfenen Böller mit brennender Zündschnur zu fangen. Die saßen dann auf der Fensterbank und waren von den Raketen offenbar begeistert. Das Schwierige mit dem "Gewöhnen" ist hier, dass es das Böllern und freies Feuerwerk in Deutschland nur einmal im Jahr gibt. Dein Mausebaer
  15. Im Grunde beerdigt das MoPeG die nichteingetragene GbR, die es zwar weiter geben kann, aber jetzt vieles nicht mehr darf. Ob es die neue eingetragene GbR tatsächlich gebraucht hätte, mag jeder selbst entscheiden. Jetzt gibt es sie. Gesellschaftsformen für Freiberufler zu öffnen ist interessant, führt aber quasi natürlicherweise zur Frage, ob man den Status des Freiberuflers noch brauche. Ob § 10 WaffG für eine Vereins-WBK zwingend einen eingetragen Verein verlangt, ist formell nicht eindeutig. Die "verantwortliche" Person muss ja gerade kein (eingetragenes) Organ sein. Die Annahme, dass von einem eingetragenen Verein ausgegangen wird, ist jedoch plausibel. Durch die "verantwortliche Person" wird jedoch das Problem des waffenrechtlichen Erwerbs durch einen Verein umschifft - egal ob der Verein rechtsfähig ist oder nicht. Das Eigentum an der Waffe ist bei einem nicht eingetragenen Verein ist im Außenverhältnis klar. Das Eigentum ist beim Erfüllungsgeschäft auf die Person übergegangen, die sich aus dem Schuldteil des Kaufs als künftiger Eigentümer ergibt. Ist hier nichts Abweichendes vereinbart, dann ist es die Person, die als Käufer gehandelt hat. Die Gestaltung im Innenverhältnis kann hier von abweichend sein. Aber das ist das "Problem" der Mitglieder. Euer Mausebaer
  16. @Sal-Peter Nee, lass' das mit der Gülle sein! ist schlecht für's Grundwasser und Abschaum schwimmt oben Dein Mausebaer
  17. ... spätestens so seit ~ 1928. Aber schlimmer geht immer. Euer Mausebaer
  18. Ihr Schweizer seid ja auch nicht normal. Ihr seid vier deutlich verschiedene ethnische Gruppen mit verschiedenen Sprachen und Religionszugehörigkeiten in einem politisch eher losen föderalen Verbund. Drei der Gruppen sind groß genug, um gegeneinander wirksam Krieg führen zu können, aber Ihr macht das seit über 200 Jahren einfach nicht mehr. Damit widerspricht Euer Verhalten nachhaltig dem, was die, die absolute und einzige Wahrheit besitzenden, gutmenschlichen Friedensentwaffner seit Generationen wissen, verbreiten und umsetzen lassen. Die gutmenschlichen Firedensentwaffner wissen natürlich, wie es richtig ist. Deshalb könnt Ihr Schweizer es nicht sein. Dein Mausebaer
  19. Sorry, das zu Lesen. Wenn man es auf die Technik der Waffe beschränkt, da war wohl gleich meine erste Feuerwaffe ein Glücksgriff - OA-UG, seit über 20 Jahren ein steter Quell von Freude und Präzision. OK, wie viele Schuss durch sind, habe ich irgendwann aufgehört aufzuschreiben. ... und außer Benutzer bedingten Störungen und ein paar DAG-Patronen deren Hülsen sich noch in der Waffe von ihren Zündhütchen trennten, volle Zuverlässigkeit. Da hat selbst meine zweite Waffe, die Beretta 92 FS deutlich mehr Ärger gemacht. Also es geht, oder ging, wohl doch. Dein Mausebaer
  20. Er fordert, was schon in § 5 WaffG steht. Ob das Dummheit oder gezielte Volksver(_._)ung ist, musst Du selbst entscheiden. Dein Mausebaer
  21. Ich kann mich nicht des Verdachts entziehen, dass so etwas in den Vorstellungen einiger, gerade auch unserer, Politiker herum geistert. "Reichswehr schießt nicht auf Reichswehr" ist bestimmt nicht vergessen. Dein Mausebaer
  22. Das kommt darauf an, wie Du die "Verwendung" des GAL verantworten musst. als Politiker als Beamter als Budget und Investitionsverantwortlicher in der Wirtschaft als selbstständiger Unternehmer bis Dein Mausebaer
  23. Ich kann mir einige Gründe vorstellen. Normale, menschliche "Dummheit", gelebtes "Desinteresse" am Gebot einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung und verändertes "Vitamin B" sind da nur drei Gründe die mir dazu einfallen. Dein Mausebaer
  24. Nein, das hat wohl eher mit Einstellungen zu tun. Vielleicht sind wir seit Jahren in so etwas wie einem neuen Biedermeier unterwegs - ohne Monarchie und mit weniger lebenden Spitzeln. Um Einstellungen zu ändern braucht es entweder einschneidende, affektive Erlebnisse oder viele und stete Tropfen Vernunft. Erstere wünsche ich keinem und letzteres versuche ich. Dein Mausebaer
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.