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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Eben, warten bis das Essen gekocht ist und auf dem Tisch steht, ist zu lange gewartet. Spätestens beim Brain Storming was man denn kochen könnte, müsste man massiv aktiv werden. Besser wäre es natürlich, bereits auf die Ausbildung von Geschmack und Genuß sowie auf die Ekenntnisse über Ernährung und Zubereitung Einfluss zu nehmen. Derzeit läuft es erneut auf wiederholt erkaltete Convenience Food Vegi-Burger von der no-name Tanke heraus. Es muss nicht immer Gänsekeule mit Rotkohl, Bratapfel und Klösen sein , aber schmecken und gesund sollte es sein und nicht nur ideologiekonform. Euer Mausebaer -
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Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nunr einmal da wir da schon einmal quasi fast am Thema sind ... Auch Nikotin kann berauschend wirken. Also "wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie" gem. ICD F17.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak : ein Abhängigkeitssyndrom von Nikotin besitzen könnte, ist nach § 6 WaffG die persönliche Eignung nicht gegeben. Also liebe Raucher, nicht nach Tabakrauch riechen oder mit gelblichen Verfärbungen der Finger oder Zähne beim SB auflaufen. Denn das wären klassische "Tatsachen die die Annahme rechtfertigen, dass" ihr von Nikotin abhängig seid, und dann ist die persönliche Eignung pfutsch. Das ist unter Risikogesichtspunkten natürlich Schwachsinn, steht aber seit Jahrzehnten so gültig im WaffG. Was auch immer am WaffG geändert wird, es wird nicht besser werden. Die Forderung des VDB das bestehende Waffenrecht komplett wegzuwerfen und ein neues zu erstellen, ist zwar bürokratisch prakisch ausgeschlossen, aber WaffG & Co. stecken voller schwachsinnigen Müll, der von Leuten, die keine Ahnung hatten, geschrieben, und von Leuten, die denen das egal war, abgenickt wurde. Euer Mausebaer -
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Was ich nie getan habe. Aber die Möglichkeiten und Aufgaben des StrafR die Begehung von Straftaten zu reduzieren, sind eher gering. Es regelt, vor allem, wie Straftäter zu sanktionieren sind. Die Begehung von Straftaten kann das StrafR in soweit beieinflussen, dass Straftäter während ihres effektiven Freiheitsentzug außerhalb der Anstalten oder Krankenhäuser, in denen sie sich zum Vollzug aufhalten, keine weiteren Taten begehen können, und dass bei geplanten Straftaten mit Kosten-Nutzen-Analyse die Risiko-Kosten beeinflusst werden können Verhindern oder auch nur erschweren, Straftaten zu begehen, kann das StrafR nicht. Dafür bedarf es Regeln für die Personen, die sich an die Regeln halten oder wenigesten i.d.R. halten. Jedoch sollte man dazu diese Regeln sowohl logisch sowie, nach ihrer Einführung, auch immer wieder empirisch kritisch evaluieren und reevaluieren. Nur weil etwas in der gewünschten Weise wirkt, kann diese Wirkung gering, aber eine Wirkung, die nicht erwünscht ist, groß sein. Geänderte Bedingungen, die vielleicht gar nicht erkennbar mit einer Regelung zu tun haben, können trotzdem einen Einfluß auf deren tatsächlichen Wirkungen und deren Stärken haben. Dieses ist, neben den objektiv falschen Annahmen zu behauteten Zielsetzungen des WaffR, ein elementales Problem bei der Weiterentwucklung des WaffR. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Doch das hat es auch (s.o.!). Es schützt vor allem die Täter, ihre Familien und Freunde sowie bei der Sicherungsverwahrung. Darüber sicherlich bei geplanten Wirtschaftsververbrechen und geplanten sonstigen Taten mit ökonomischer Motivation. Dort wird von den Tätern das Risiko, eine Strafe zu erhalten bewertet (Schadenshöhe x Eintrittswahrscheinlichkeit) und mit der bewerteten Chance (Erfolgshöhe bzw. Höhe des vermiedenen Verlustes x Eintrittswahrscheinlichkeit) abgewogen. Aber das war es. Du wirst keinen Täter finden, der seine Tat im Affekt, eine Beziehungstat, ein Haßverbrechen oder soetwas wie einen sog. Ehrenmord beging, finden, der, hätte er statt an seine Einkommensteuererstattung zu denken, an mögliche strafrechtliche Konsequentzen der Tat gedacht, die Tat nicht begangen hätte. Die haben entweder keine kognitive Kapazität frei, um sinnvoll an irgendetwas Abstraktes zu denken, sind derart mit ihren Affekten beschäftig, dass alles andere als unwichtig bewertet wird, erkennen zwar die wahrscheinlichen strafrechtlichen Konsequenzen, bewerten aber die möglichen Konsequenzen, die Tat nicht zu begehen, als schlimmer oder sind davon überzeugt, dass ihr Handeln richtig und das Strafrecht falsch ist. Mischungen sind natürlich auch möglich. Außer bei der Verwahrung und Resozialiation von Tätern, hat das Strafrecht nicht die Aufgabe und nicht die Möglichkeit vor Straftaten zu schützen. Es setzt, falls überhaupt, erst nach der Tat ein. Dein Mausebaer -
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Wir waren bei "im Streit dem Nachbarn die Schaufel über die Rübe zu ziehen". Wer noch ausreichend freie kognitive Kapazitäten hat, braucht dabei auch an keine rechtlichen Konsequenzen denken. Das regelt dann schon, das gelernte soziale Verhalten, selbst bei Soziopathen. Die haben da nur die freiere Entscheidung. Auch bei einem LWB gibt es kognitive Grenzen. Das auch mit denen ein Streit eskalieren kann, wurde oft genug von Antis in den Medien genüßlich bis pansich breitgetreten. Da hilft dann kein Denken an ein Strafrecht, sondern nur eine gegenwärtige, konkrete und massive Bedrohung des Selbstwertgefühl des potentiellen Täters. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
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ja, wirklich. Dein Mausebaer -
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Wenn er/sie/es dem Nachbarn im Streit die Schaufel über die Rübe ziehen, denken die Täter bestimmt nicht ans Strafrecht. Falls überhaupt wird das Strafrecht bei Wirtschafsverbrechen und wirtschaftlich motivierten Straftaten als bewertetes Risiko berücksichtigt. Die gute Aufklärungsquote bei Mord und Todschlag liegt daran, dass zwischen Opfer und Täter meist eine persönliche Beziehung besteht. Wie schwierig die Aufklärung wird, wenn diese Beziehung fehlt, haben z.B. die NSU-Morde gezeigt. Auch bei Serientätern und Auftragsmorden der OK sieht es nicht besser aus. Dein Mausebaer -
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Das nennt sich Hausarrest. Das ist die individualisierte Form einer Ausgangssperre. Dein Mausebaer -
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Auch das Strafrecht hat nicht wirklich die Funktion, vor Straftaten zu schützen, und das soll es auch nicht, außer bei dem kleinen Teil der Sicherungsverwahrung. Es regelt die Bestrafung von Straftätern, um diese und ihre Angehörigen und Freunde vor der wilkürlichen Rache und Vergeltung der Massen zu schützen, sowie um diese Straftäter anschließend der Gesellschaft als resozialisiertes, nützlichhes Mitglied wieder zuzuführen. Dass beim Strafrecht, wie auch beim WaffR, hier von Medien, Politik und Verwaltung aktive Volksver(_._)ung betreiben wird, ist eigentlich offensichtlich, wenn man sich mal vergegenwärtigt, wie diese Rechte funktionieren. Aber scheinbar möchten die Massen auch ver(_._)t werden. Denn wie man es auch immer dreht, ich gelange immer wieder zum Inhalt von Prediger 1,18. Das Strafrecht schützt i.w. nicht vor Straftaten und es verhilft auch den Opfern von Straftätern zu keiner Entschädigung oder Recht außer der Teilhabe an einer institutionalisierten, gesellschaftlichen Rache. Dein Mausebaer -
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Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ist § 41 WaffG. Das nützt aber auch nichts, wenn sich der Straftäter nicht an das Verbot hält. Denn wirksam zu kontrollieren ist das auch nicht. Dein Mausebaer -
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Das haben wir doch schon alles, sogar für Messer. Waffenbesitzvebote (vgl. Anlage II zum WaffG, § 41 WaffG) Waffenführverbote (§§ 19, 42, 42a WaffG) Waffenverbotszonen (§ 42 WaffG) Verbote sind bei Personen, die sich nicht an die Verbote halten, jedoch wirkungslos. Darum müssten die Herausforderungen mit Verboten für Personen, die sich an Verbote halten, gelöst werden. Dein Mausebaer -
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Nein, selbst wenn hier alle "an einem Strang" zögen, wäre realistisch auch besten Falls nur ein bescheidenes, erzieherisches Ergebnis zu erwarten. Denn Mit Strafen lernt niemand, weder Mensch, noch Schwein oder Taube, welches Verhalten erwünscht ist. Maximal kann mit Strafen gelwernt werden, unerwünschtes Verhalten zu unterdrücken. damit wenigstens dieses gelent werden kann, muss die Strafe auch zeitlich in einem engen Verhältnis mit dem unerwünschten Verhalten stehen. Dieses kann unser Rechtssystem i.d.R. gar nicht erfüllen. Erst müssen Ermittlungs- und Hauptverfahren durchgeführt werden, bevor überhaupt das Vollzugsverfahren als Strafe geplant werden kann. Selbst wenn einige Täter interlektuell vielleicht noch fähig sind, hier die kausale Verknüpfung von Ursache und Folgen herzustellen fehlt die emotionale Verknüpfung. Dieses führt häufig dann zu Frust und alternativen Bewertungen und somit ganz anderen Lerneffekten, als die Unterdrückung des unerwünschten Verhaltens Weiter braucht es auch Kontingenz für einen Lerneffekt. Umgangssprachlich wird die Kontingenz oft auch doppeltdeutig als Kosequenz bezeichnet. Zum Erlernen des Unterdrückens des unerwünschten Verhaltens muss also konsequent jedesmal beim Zeigen des unerwünschten Verhaltens (Kontingenz) als Konsequnz die Strafe folgen. Auch das kann i.d.R. unser Rechtssystem gar nicht erfüllen. Denn dieses bedeutete, dass sämtliche Straftaten, auch die, die nicht angezeigt werden, aufgeklärt und mit einem Vollzugsverfahren abgeschlossen würden. Das ist baw. nicht möglich. Fehlt der Konsequenz die Kontingenz führt dieses zu keinen oder gar zu alternativen Lerneffekten bishin zu "Magischen Denken", weil zufällig ein anderes Ereignis mehr Kontingenz besaß. Hinzu muss bei unserem Rechtsystem auch bedacht werden, dass die Bewertung von Ermittlungs-, Haupt- und Vollzugsverfahren von eingen Tätern gar nicht als Strafe empfunden wird. Gerade Personen mit subjektiv zu wenig erfahrener Beachtung und Anerkennung (egal ob objektiv Vernachlässigt oder pathologisch erhöhter Bedarf des Täters) kann die durch die Verfahren erfahrene Beachtung sogar als Belohnung empfunden werden. Auch kann die Tagesstuktur und die Versorgung im Vollzugsverfahren von einigen Personen als vergleichbar angenehm zu ihren Leben in relativer Freiheit empfunden werden. Dieses führte dann wohlmöglich dazu, dass diese Täter nicht nur nicht lernen das unerwünschte Verhalten zu unterdrücken, sondern das sie lernen, das unerwünschte Verhalten sogar vermehrt zu zeigen, um so noch mehr "belohnt" zu werden. Um sicherer das unerwünschte Verhalten zu unterdücken, muss die negative Konsequenz möglichst weit vorne im Zeitablauf liegen und für den Täter auch subjektiv mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eintreten. Die negative Konsequenz kann nicht vor dem gezeigten Verhalten liegen - weder operativ noch vom Lernen her. Aber sie kann für den Täter beim Zeigen des unerwünschten Verhaltens liegen - als Risiko direkt beim Begehen der Tat. Bei Gewalttaten das Risiko auf effektiv wehrhafte Opfer zu treffen, die den erhoften Nutzen der Tat für den (potentiellen) Täter in einen befürchteten Schaden wandelten. Natürlich muss das Risiko, auf effektiv wehrhafte Opfer zu treffen auch mit einer ausreichenden Kontingenz verbunden sein. Die vom (potentielen) Täter erwartete Wahrscheinlichkeit hierfür, muss an Sicherheit grenzend empfunden werden. Strafen haben selbst im psychologischen Idealfall nur geringe Lerneffekte. Unser Rechtssystem kann mit seinem Strafsystem sogar dazu führen, dass aufgrund von empfundenen Frust und alternativen Lernergebnissen mehr unerwünschtes Verhalten von den bestraften Tätern gezeigt wird. Der zielführendste Teil unseres Justizsystems dürfte sein, wenn inhaftiete Personen sich während ihrer Haft schulisch und beruflich weiterbilden. Dieses verschaffte diesen Personen bessere Möglichkeiten, nach ihrer Entlassung sich anders zu verhalten als vor ihrem Strafvollzug. Um Straftaten zu verhindern, muss der von den (potentiellen) Tätern erwartete Erfolg ihrer Taten vermindert und möglicht sogar in einen erwarteten Schaden gewandelt werden. Es müsste daher auf die tatsächlichen Erwartungen der Täter Einfluss genommen werden. Wie dieses bei Gewalttaten i.w.S. geschehen kann, hat Kennesaw, GA, gezeigt. Statt wie in Deutschland den potentiellen Tätern möglichst wehrlose Opfer zu versprechen, hatte Kennesaw mit der Pflicht zum Besitz von zur Verteidigung brauchbaren Feuerwaffen dieses Versprechen des adminstrativen Staates dahin gehend geändert, dass die potentiellen Täter fast immer auf wirksam bewaffnete Opfer treffen würden. Die Aufregung in den Massenmedien über dieses Verbot der Wehrlosigkeit der potentiellen Opfer sorgte dann dafür, dass die Erwartung von effektiv wehrhaften Opfern bei den potentiellen Tätern entstand. So dass diese ihre Taten nicht oder eben nicht mehr in Kennesaw begangen. Man muss nicht nur wirksame Waffen in die Hände gesetzestreuer Menschen bekommen. Man muss die Vorstellung von wirksam wehrhaften Opfern in die Erwartungen der potentiellen Täter bekommen, um Gewalttaten nachhaltig zu reduzieren. Natürlich kann man so nicht alle Gewalttaten verhindern. Taten bei denen diese Erwartungen kaum eine Rolle spielen, wie Beziehungstaten und Straftaten im Affekt, werden von der Erwartung wirksam bewaffneter Opfer kaum tangiert. Nur deren Vollendung kann von der besseren Verteidigungsfähigkeit der Opfer beeinflusst werden. Der Schlüssel liegt nicht in mehr Verboten mit mehr Kontrollen und mehr Strafen. Er liegt in einem Umdenken der entscheidenen Politiker - nicht alleine der adminstrative Staat muss wehrhaft und die Bürger dafür wehrlos sein. Auch die Bürger müssen effektiv wehrhaft sein und die potentiellen Gewalttäter müssen dieses wissen sowie verstanden haben. Dein Mausebaer -
Eben, vor der Garage daheim! Falls der böse Bube nicht alleine arbeitet, könnten die auch einfach das kostenlose Wummen-Taxi aka Bullenschaukel aka Streifenfahrzeug der Polizei "bestellen". Irgendwas harmloses inszenieren und schauspielern bis deren Wachsamkeit nachgelassen hat, z.B. nach dem Ende des Bagatell-Einsatzes, oder gleich einen Hinterhalt arangieren. Im Revier, im tiefen Wald, gerade in der Dämmerung und im Dunklem ist man/frau/es wohl mit am sichersten vor anderen Menschen. Es ist für Kriminelle einfach zu aufwändig, dorthin zu gelangen, und zu unwahrscheinlich, dort dann auch noch passende Opfer zu finden. Selbst zufällig auf Wilderer zu treffen, ist nicht wahrscheinlich. Aber wo Straßenverkäufer von Speiseeis sich tummeln, da ist es ganz besonders gefährlich im sog. öffentlichen Raum (vgl. z.B. https://www.scribbr.de/methodik/kausalitaet-und-korrelation/ zu "dritte Variable". Dein Mausebaer
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Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Viele "Waffenverbotszonen" sind schon lange "Werkzeugverbotszonen" weil i.d.R. auch gleich das Führen von anderen sog. potentiell gefährlichen Gegenständen mitverboten ist. Mit Werkzeug in den Zonen ist man schon lange oft ein Verbrecher. Man müsste halt auch noch anlasslos kontrolliert werden. Nur wenn kein racial oder social profiling zum Schutz der sog. Minderheiten erfolgen darf, wer darf dann dort noch kontrolliert werden?! Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das kommt darauf an. Wie kundig die kontrollierende Vollzugperson ist (BuPo, LaPo, ggf. Zoll sowie Ordnungs- oder Landratsamt) und ob das gute Stück konform mit § 42a WaffG ist (übrigends ein schlechter Aprilscherz, denn der § trat zum 01. April 2008 in Kraft) "§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1) Es ist verboten 1. Anscheinswaffen, 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. (2) 1Absatz 1 gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. 2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient." Selbstredend, wird auch der §42a restiktiv und bürgerfeindlich ausgelegt. Was schert die deutschen Politiker die Sicherheit der Bevölkerung in Deutschland? Hauptsache sie werden wieder gewählt und nicht einer von denen, mit denen keiner spielen darf. Kein Politiker interessert es, ob die in den Medien gehypten Taten mit Messern in der Öffentlichkeit mit § 42a - konformen Messern begangen wurden oder nicht. Wären die Tatmittel nicht §42a-konform, könnte das ja belegen, dass der § 42a keinen Sicherheitsgewinn brachte. Damit würde man sich nur die Durchsetzung der gewünschen Verschärfung erschweren. Das ist nicht grundsätzlich anders als bei dem Feuerwaffenbesitz. Wenn man belastbare Zahlen hätte, dass kaum eine Straftat mit einer ewb-pflichtigen Feuerwaffe im legelem, privaten Bestiz begangen wurde, würde es auch schwer mit der glaubhaften Behauptung des Sicherheitsgewinn durch die Besitzrestriktionen des deutschen WaffR. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nur mal zu Sicherheit: Das war jetzt rhetorisch oder? Wobei es dabei nicht nur um "Sicherheit" im engen Sinn gehen muss. "Fügsamkeit" wäre da z.B. ein weiteres in Frage kommendes Stichwort. Dein Mausebaer -
Im tiefen, dunklem Wald dürfte man/frau/es sicherer sein, als daheim vor der Garage. Aber trotzdem, wenn man schließende Statistik auf einen Einzelfall anwendet, der man/frau/es aus persönlicher Sicht wäre, kommt man auf eine Wahscheinlichkeit von 50%. Umfeldaufklärung und die KW als Back-Up machen immer Sinn. Bei vielen potenziellen Tätern wird es nicht selten an Übung für "Knüppel übern Kopp" fehlen. Gerade bei körperlichen Einschränkung, auch bei vorübergehen Einschränkungen durch suboptimale "Knüppel-Treffer" ist eine verfügbare, einsatzbereite Feuerwaffe von Vorteil. Dein Mausebaer
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Es hatte ihn ja nie einer ausreden lassen. Der Satz wäre noch weiter gegangen. Dein Mausebaer
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Seit wann interessierten sich deutsche Politiker für Leben und Gesundheit der Bürger? ... und das ist weder moralisch noch woke sondern nur verlogen, aber dafür klassisch. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nein, Du verkennst, was politisch tatsächlich als das "Problem" definiert ist, und was als angebliches Problem in den Medien verbreitet wird. Die angestrebte Lösung ist perfekt für das denfinierte Problem. Man muss nur von der gewünschten Lösung rückwärts denken, um zu erkennen, was politisch als das Problem gesehen wird. "... den Bürgern in allen Regionen zu verwehren, sich zu bewehren." (aus Der Spiegel, 47/1971) Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
... oder kleine Stäbe und damit gemein gefähliche Miniaturhiebwaffen. Denkt immer an die Bischöfe, die schon vor Jahrzehnten nicht mit ihren gefährlichen Zeremonial-Stäben ins Flugzeug durften! Euer Mausebaer -
Wiederholt sich deutsche Waffenrechtsgeschichte ?
Mausebaer antwortete auf SC's Thema in Waffenrecht
Du meintest, hat sie die falchen Schlüsse zu ziehen und als politische Beamtin ihre Chefin zu unterstützen. Dabei hätte ja gerade Berlin (ex-West) historische Erfahrungen mit einer restiktiven Messerbesitzregelung. Dein Mausebaer -
Bitte Teilnehmen: Onlinediskussion Waffengesetz
Mausebaer antwortete auf Switchblade's Thema in Waffenrecht Österreich
Nicht wirklich. Im Großen und Ganzen ist das, was man heute vereinfacht als "westlich" nennt. Aber zu Kinder und Jugendlichen in Haushalten mit Feuerwaffen könnte man sich mal einen Blick in die Rochester Youth Development Study gönnen. Da gibt es extra eine Teilstudie, die sich damit beschäftigt. Kurz: Kinder und Jugendliche aus Familien mit Besitz von Feuerwaffen zur Jagd und zum Sportschießen (ermittelt über Jagdlizenzen und Standmitgliedschaften) erbrachten im Mittel die besten schulischen Leistungen und wurden am seltesten kriminell Kinder und Jugenliche aus Familien ohne ermittelbaren Besitz von Feuerwaffen lagen im Mittel im Mittel Kinder und Jugendliche aus Familien mit bekannten illegalen Besitz von Feuerwaffen erbrachten im Mittel die schlechtesten schulischen Leistungen und wurden am häufigsten kriminell. Ok, hier im Forum wird das keinen überraschen und unmittelbar einsichtig sein. Euer Mausebaer -
Wiederholt sich deutsche Waffenrechtsgeschichte ?
Mausebaer antwortete auf SC's Thema in Waffenrecht
@LawAbidingCitizen Doch, gerade da kann eine Waffenrechtverschärfung helfen. Jedoch darf der Gesetzgeber dabei nicht die Wehrhaftigkeit der Bürger schwächen, sondern muss á la Kennesaw, GA, den gesetztestreuen Bürgern mit viel Medien-Tamtam ihre Wehrlosigkeit verbieten. Dein Mausebaer -
Die, die für Dich und in Deinen jeweiligen Situationen funktionieren. Mäßigung ist auch hier meist besser als Vermeidung. Nur wer auch tatsächlich mit Stress umgeht, kann auch lernen und üben, mit Stress umzugehen. Manches mal ist es möglich und sinnvoll durch den Park zurennen (das zu tun, worauf Stress unseren Körper vorbreitet - Flucht und Kampf) oder auf der 100m-Bahn möglichst enge Gruppen zu stanzen (sich auf das Gegenteil von dem konzentrieren, auf das Stress uns vorbereitet), ein anderes mal funktioniert es, sich von dem, was einem stresst abzulenken, oder im Buch der Prediger zu lesen und das Gelesene anzuwenden (Neubewertung einer Situation). Aber es gibt auch Situationen, da ist für einen "einfach durch" die beste Lösung. Es gibt keine perfekte Lösungen, nur persönlich und situativ optimiertes Verhalten. Das zu erlernen und zu üben, ist die Herausforderung zum Stress - egal ob man als psychisch gesund gilt oder ob man z.B. die Diagnose einer Borderline-Persönlichkeitsstörung hat. Gleichzeitig kann zu viel vom Verhalten zur Stressreduktion auch schädlich sein. Wer kennt von sich z.B. nicht das Prokrastinieren (maladaptives Aufschieben von Tätigkeiten durch Ablenkungen) bei Lernstress? Glücklich die, die dann wenigstens eine aufgräumte und geputzte Wohnung haben, wenn sie schon nicht für die Prüfung oder die Klassenarbeit gelernt haben. Dein Mausebaer