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Mausebaer

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  1. Mische noch Misstrauen der Herrschenden gegenüber den Beherrschenten dazu, dann hast Du es verstanden. Journalisten müssen ihre Arbeit verkaufen, um ihre Arbeit zubehalten und um beruflich weiterzukommen Politiker müssen sich verkaufen, um ihre Posten und Pöstchen zu behalten und um sich bei ihren Posten zu verbessern Wer Macht hat, will sie wegen der Verantwortung entweder schnell wieder los werden, oder er bezieht wichtige Teile seines Selbstwertgefühls aus der Macht, und befürchtet sie zu verlieren - egal ob Ministerin oder Standaufsicht und egal ob durch Wahlen oder durch Aufbegehren Dein Mausebaer
  2. Wobei ein administrativer Staat, der einem im Leben immer wieder Stöcke zwischen die Beine wirft und dessen Vorschriften, so sinnvoll sie objektiv sein mögen, häufig so gestalltet sind, dass sie wie Bestrafungen i.S. einer opeanten Konditionierung wirken, ein persönliches Engagement bei FFW, Rettungsdiensten, THW & Co. nicht gerade fördert. Wer wirksam bestraft wirkt, zeigt das Verhalten, für das er bestraft wird nicht mehr. Wer häufig für vielfältiges Verhalten bestraft wird, der zeigt bald gar kein Verhalten mehr (das ist auch das Modell der "Erlernten Hilfslosigkeit" zur Entstehung einer Depression). Noch haben wir keine Bevöklerung aus Depressiven, aber wir haben scheinbar bereits eine Bevöklerung mit mehr Nichtstuern. Dein Musebaer
  3. Der Deutsche? Nein, nicht alle Deutschen. Einige erkannten, wenn sie andere für sich einspannen und aufstehen lassen, dann können sie diese für sich nutzen. Mit etwas Hilfe von der damaligen Stasi wurden dann hübsche Posten als Minister und Ministerpräsident daraus - egal ob man glaubt, dass Bäcker nciht pleite gehen, sondern nur nicht mehr produzieren, Körperhygiene mit Waschlappen empfehlen oder fau Putin auffordert, seine Politik um 360° zu ändern, und indem sie von Ländern, die zehntausende von km auf der Erde entfernt seinen, reden, so zu geben, selbst hinter dem Mond zu leben. Die sog. "Umwelt- und Friedensbewegten" der 1980er Jahre standen auf und können nun von alten Zeiten schwärmen, Ampel-Regierung & Co. dürfen sie trotzdem dafür heute mit uns zusammen genießen. Euer Mausebaer
  4. Wobei das ja nur das ewige Spiel ist. Alle Ministerien wollen immer mehr Budget und der Finanzminister will ihnen immer weniger geben als sie wollen. Das läuft auch dann so, wenn BMF und Fachminister von der selben Partei sind. Dann wird sich zusammen gesetzt und die oder der Bundeskanzler macht mehr oder weniger deutlich von der Richtlinienkompetenz gebrauch und schon gibt es einen Kompromiss. Je nach Konkurenzsituation kommen dann bald Forderungen nach Nachbesserungen auf, noch bevor der Kompromiss den Abgeordneten zum Abnicken vorgelegt wird. Selbst wenn das akuelle Haushaltsgesetz abgenickt wurde, kann es immer wieder zu Nachtragshaushalten kommen. Dein Mausebaer
  5. Hast Du da eine(n) an der Hand der/die in den Massenmedien eine gute Figur machte sowie möglichst alt und mittellos ist (falls es nicht erfolgreich klappte)? Dein Mausebaer
  6. ... weshalb wir auch aufpassen müssten, dass da nicht über die beliebte "EU-Bande" gespeilt wird - national verhindert und dann über den EU-Binnenmarkt reingedrückt bekommen. Euer Mausebaer
  7. Selbst das ist noch keine Garantie. Auch negative Beachtung ist immerhin Beachtung. So manche(r) ist lieber geächet oder gefürchtet, wenn er/sie/es schon nicht geachtet oder geliebt wird. ... und die, die einfach gar nicht oder nicht logisch dachten und denken, gibt es dann ja auch noch. Straftaten müssen den potentiellen Täter bereits vor ihrer Begehung wenig attraktiv erscheinen. I.d.R. dürfte dieses der Fall sein, wenn sie zum einen annehmen, dass sie die Straftaten nicht für sich erfolgreich umsetzen können, und zum anderen beim "annahmebefreiten" Rest, wenn sie sie tatsächlich nicht umsetzen können. Nur muss das beides Klappen. Gleichzeitig den Politikern zu erschweren, den Massenmedien und der Masse der Bevölkerung etwas zu verkaufen, das die gesetzestreuen Menschen in Deutschland - egal ob hier lebend oder nur zu Besuch - belastet bzw. weiterhin belastet, erschiene mir als eine sinnvolle Ergänzung der Strategie. Euer Mausebaer
  8. ... und auf das, dass Du noch lange was davon hast. Dein Mausebaer
  9. Nein, sich Zanken klappt auch als Aktionäre. Die AG und die GmbH erleichtern aber die Aufteilung und falls die Vermögensteuer wieder erhoben werden sollte, gibt es noch die KG mit einer Kapitalgesellschaft oder Stiftung als Komplementär. Euer Mausebaer
  10. Die Frage ist, was Du unter Rechtssicherheit verstehst. Es gibt immer die Möglichkeit, dass sich Normen und Zustände ändern, die dann zur Ungültigkeit oder Nachteilen von Fomulierungen führen können. Eine wohl formulierte Salvatorische Klausel hilft zwar, ist aber auch nicht das, was gewollt war. Auch reduzieren sich die Diskussionen über die Echtheit. Bezüglich der Gültigkeit, kann es immer noch neuere Testamente und Vermächnisse geben. Eine amtliche Verwahung und Registrierung beugt dem Nichtauffinden vor. Ist es Dir egal oder ist es ganz einfach, dann brauchst Du gar nichts. Willst Du etwas, was vom BGB abweicht, dann bauchst Du etwas rechtskonform handgeschriebenes oder von Notar beglaubigtes Willst Du etwas kompliziertes, dann brauchst Du vorher Beratung. Da kann dann vielleicht auch ein Notar nicht mehr wirklich helfen und Du solltest Dich besser von einer renomierten international tätigen Anwaltspartnerschaft oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten lassen. Dein Mausebaer
  11. Die Ausländer, die Du meinst, sind nach dem WaffR Inländer, weil sie im Geltungsbereich des WaffR und nicht außerhalb sind. Else: § 5 Abs. 5 Nr. 4 WaffG "... liegt der Wohnsitz der betroffenen Person außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, ist das Bundesamt für Verfassungsschutz für die Erteilung der Auskunft zuständig." § 47 Nr. 1 WaffG "Anforderungen an das Überlassen und Verbringen von Waffen oder Munition an Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes haben, festlegen und ..." § 55 Abs. 3 WaffG "Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Bedienstete anderer Staaten, die dienstlich mit Waffen oder Munition ausgestattet sind, wenn die Bediensteten im Rahmen einer zwischenstaatlichen Vereinbarung oder auf Grund einer Anforderung oder einer allgemein oder für den Einzelfall erteilten Zustimmung einer zuständigen inländischen Behörde oder Dienststelle im Geltungsbereich dieses Gesetzes tätig werden und die zwischenstaatliche Vereinbarung, die Anforderung oder die Zustimmung nicht etwas anderes bestimmt." § 56 WaffG "Auf 1. Staatsgäste aus anderen Staaten, 2. sonstige erheblich gefährdete Personen des öffentlichen Lebens aus anderen Staaten, die sich besuchsweise im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten, und 3. Personen aus anderen Staaten, denen der Schutz der in den Nummern 1 und 2 genannten Personen obliegt, sind § 10 und Abschnitt 2 Unterabschnitt 5 nicht anzuwenden, wenn ihnen das Bundesverwaltungsamt oder, ..." Dein Mausebaer
  12. Die Politik bzw. die Politiker haben aus Erfahrung gelernt, dass "Waffenrechtsverschärfung" immer geht. Wenn in den Medien Berichten über potentiell die persönlicher Sicherheit bedrohende Handlungen Krimineller verbreitet werden, dann kann man die dummen Massen damit beruhigen, dass man das WaffR oder StrafR verschärft, die Masse ist dann schön ruhig und wählt einen wieder. Nichts anderes als Volksver(_._)ung und wir haben es den Politikern beigebracht. Die haben sie doch. Was ihnen fehlt sind die Büttel, diese Zonen auch zu kontrollieren. Es ist halt weder das Geld für weitere Kontrolleure da, noch die Menschen, die sich diesen Job für die paar Kröten, die gezahlt würden, antun wollen. Dass hier geschriehen wird, ist die geleiche Volksver(_._)ung wie oben, um an der Macht zu bleiben. Genau "wir" haben zugelassen, dass der legale private Waffenbesitz zum Schuldigen und Prügelknaben gemacht wurde. 1971 war selbst Der Spiegel noch eher auf unserer Seite. Für einfache Lösungen zur Volksver(_._)ung braucht es auch immer einen, der als Prügelknabe beschuldigt wird - Juden, Muselmanen, Hugenotten, Polacken, Itakker, dicke Menschen, Kräuterfrauen und Hebammen, einfach Ausländer - egal ob illegal eingedrungener, gedulteter, mordener Afgahne oder japanische Führungskraft mit Arbeitsvisum, Menschen, die Fleischprodukte konsumieren und/oder Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren benutzen, ... und natürlich legaler, privater Waffenbesitz. Es geht doch eigentlich gar nicht darum. Die Masse der Bevölkeung soll beruhigt werden und weiterhin die gleichen Politiker wählen. Die, die die Schmuddelkinder wählen, mit denen keiner spielen darf, werden inzwischen sogar unbequem. Es fehlt an verfügbaren Posten und Pöstchen als Belohnung für verdiente Parteimitglieder. Wenn das mit denen, die die falschen Parteien wählen, so weiter ginge, würde das mit den fehlenden Posten noch schlimmer. Nein, sie hat hervoragend gelernt. Auf legalem privaten Waffenbesitz und Waffenbesitzer darf sie nicht nur problemlos herumtrampeln. Die Masse der Bevölkerung glaubt sogar noch, dass Besitz- und Führverbote im WaffR etwas gegen ihre empfundenen Sicherheitsrobleme nutzten. Wird doch längst gemacht: Jäger Sportler Sammler Sachverständige Erben Waffenscheininhaber unter 25 Jahre ... Durchsetzbar ist das nur dann nicht, wenn es Personen bestrifft, die sich einfach nicht ans Recht halten. Sicherlich ist Einheit eine Herausforderung. Aber auch Kooperation wäre möglich. Jedoch haben wir scheinbar öfters in unseren Verbänden, die auch unsere Interessen gegenüber der Politik vertreten sollten, Führungkräfte, die auch gut gelernt haben. Wenn die Geschichte mit der Geheimdiplomatie nicht mehr geglaubt wird, wird notfalls selbst über WO zum Stillhalten aufgerufen und Bedrohungsszenarien skizziert, um ein „grass-roots movement“ der legalen, privaten Waffenbesitze zu beenden. Dein Mausebaer
  13. Okay, es gibt auch Leute, die kochen einfach, was da ist. I.d.R. wird aber erst überlegt, was man kochen könne, bevor etwas eingekauft wird - egal ob mit ausgedruckten Internetrezept im Bio-Markt bzw. im Großmarkt quasi spontan nach Frische, Menge und Preis des aktuellem Angebots, oder halt klassisch mit Einkaufszettel nach festlegen eines Essenplans. Mit Gesetzen und Verordnungen ist es grundsätzlich ähnlich - was muss man essen (EU etc.), hat man Hunger oder erwartet Hunger und was will man dann deswegen essen? Zwar ist es Mode geworden, zu behaupten dass man weniger Bürokratie wolle, aber erlässt dann neue Gesetze für den Bürokratieabbau. Nett ist auch die Idee, die Anzahl der Gesetze und Verordnungen zu reduzieren - statt zweimal zu essen, wird die Portionsgröße verdoppelt. Natürlich sind Analogien nie perfekt, aber Essen und Gesetzgebung erschein mir schon irgenwie ähnlich. Sodele! Jetzt muss ich mal zum Einkaufen. Meine Freundin hatte laut hier geschriehen, um Salate für 'ne Geburtstagsfeier ihrer Verwandschaft zu machen. Dein Mausebaer
  14. Eben, warten bis das Essen gekocht ist und auf dem Tisch steht, ist zu lange gewartet. Spätestens beim Brain Storming was man denn kochen könnte, müsste man massiv aktiv werden. Besser wäre es natürlich, bereits auf die Ausbildung von Geschmack und Genuß sowie auf die Ekenntnisse über Ernährung und Zubereitung Einfluss zu nehmen. Derzeit läuft es erneut auf wiederholt erkaltete Convenience Food Vegi-Burger von der no-name Tanke heraus. Es muss nicht immer Gänsekeule mit Rotkohl, Bratapfel und Klösen sein , aber schmecken und gesund sollte es sein und nicht nur ideologiekonform. Euer Mausebaer
  15. Nunr einmal da wir da schon einmal quasi fast am Thema sind ... Auch Nikotin kann berauschend wirken. Also "wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie" gem. ICD F17.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak : ein Abhängigkeitssyndrom von Nikotin besitzen könnte, ist nach § 6 WaffG die persönliche Eignung nicht gegeben. Also liebe Raucher, nicht nach Tabakrauch riechen oder mit gelblichen Verfärbungen der Finger oder Zähne beim SB auflaufen. Denn das wären klassische "Tatsachen die die Annahme rechtfertigen, dass" ihr von Nikotin abhängig seid, und dann ist die persönliche Eignung pfutsch. Das ist unter Risikogesichtspunkten natürlich Schwachsinn, steht aber seit Jahrzehnten so gültig im WaffG. Was auch immer am WaffG geändert wird, es wird nicht besser werden. Die Forderung des VDB das bestehende Waffenrecht komplett wegzuwerfen und ein neues zu erstellen, ist zwar bürokratisch prakisch ausgeschlossen, aber WaffG & Co. stecken voller schwachsinnigen Müll, der von Leuten, die keine Ahnung hatten, geschrieben, und von Leuten, die denen das egal war, abgenickt wurde. Euer Mausebaer
  16. Was ich nie getan habe. Aber die Möglichkeiten und Aufgaben des StrafR die Begehung von Straftaten zu reduzieren, sind eher gering. Es regelt, vor allem, wie Straftäter zu sanktionieren sind. Die Begehung von Straftaten kann das StrafR in soweit beieinflussen, dass Straftäter während ihres effektiven Freiheitsentzug außerhalb der Anstalten oder Krankenhäuser, in denen sie sich zum Vollzug aufhalten, keine weiteren Taten begehen können, und dass bei geplanten Straftaten mit Kosten-Nutzen-Analyse die Risiko-Kosten beeinflusst werden können Verhindern oder auch nur erschweren, Straftaten zu begehen, kann das StrafR nicht. Dafür bedarf es Regeln für die Personen, die sich an die Regeln halten oder wenigesten i.d.R. halten. Jedoch sollte man dazu diese Regeln sowohl logisch sowie, nach ihrer Einführung, auch immer wieder empirisch kritisch evaluieren und reevaluieren. Nur weil etwas in der gewünschten Weise wirkt, kann diese Wirkung gering, aber eine Wirkung, die nicht erwünscht ist, groß sein. Geänderte Bedingungen, die vielleicht gar nicht erkennbar mit einer Regelung zu tun haben, können trotzdem einen Einfluß auf deren tatsächlichen Wirkungen und deren Stärken haben. Dieses ist, neben den objektiv falschen Annahmen zu behauteten Zielsetzungen des WaffR, ein elementales Problem bei der Weiterentwucklung des WaffR. Dein Mausebaer
  17. Doch das hat es auch (s.o.!). Es schützt vor allem die Täter, ihre Familien und Freunde sowie bei der Sicherungsverwahrung. Darüber sicherlich bei geplanten Wirtschaftsververbrechen und geplanten sonstigen Taten mit ökonomischer Motivation. Dort wird von den Tätern das Risiko, eine Strafe zu erhalten bewertet (Schadenshöhe x Eintrittswahrscheinlichkeit) und mit der bewerteten Chance (Erfolgshöhe bzw. Höhe des vermiedenen Verlustes x Eintrittswahrscheinlichkeit) abgewogen. Aber das war es. Du wirst keinen Täter finden, der seine Tat im Affekt, eine Beziehungstat, ein Haßverbrechen oder soetwas wie einen sog. Ehrenmord beging, finden, der, hätte er statt an seine Einkommensteuererstattung zu denken, an mögliche strafrechtliche Konsequentzen der Tat gedacht, die Tat nicht begangen hätte. Die haben entweder keine kognitive Kapazität frei, um sinnvoll an irgendetwas Abstraktes zu denken, sind derart mit ihren Affekten beschäftig, dass alles andere als unwichtig bewertet wird, erkennen zwar die wahrscheinlichen strafrechtlichen Konsequenzen, bewerten aber die möglichen Konsequenzen, die Tat nicht zu begehen, als schlimmer oder sind davon überzeugt, dass ihr Handeln richtig und das Strafrecht falsch ist. Mischungen sind natürlich auch möglich. Außer bei der Verwahrung und Resozialiation von Tätern, hat das Strafrecht nicht die Aufgabe und nicht die Möglichkeit vor Straftaten zu schützen. Es setzt, falls überhaupt, erst nach der Tat ein. Dein Mausebaer
  18. Wir waren bei "im Streit dem Nachbarn die Schaufel über die Rübe zu ziehen". Wer noch ausreichend freie kognitive Kapazitäten hat, braucht dabei auch an keine rechtlichen Konsequenzen denken. Das regelt dann schon, das gelernte soziale Verhalten, selbst bei Soziopathen. Die haben da nur die freiere Entscheidung. Auch bei einem LWB gibt es kognitive Grenzen. Das auch mit denen ein Streit eskalieren kann, wurde oft genug von Antis in den Medien genüßlich bis pansich breitgetreten. Da hilft dann kein Denken an ein Strafrecht, sondern nur eine gegenwärtige, konkrete und massive Bedrohung des Selbstwertgefühl des potentiellen Täters. Dein Mausebaer
  19. Wenn er/sie/es dem Nachbarn im Streit die Schaufel über die Rübe ziehen, denken die Täter bestimmt nicht ans Strafrecht. Falls überhaupt wird das Strafrecht bei Wirtschafsverbrechen und wirtschaftlich motivierten Straftaten als bewertetes Risiko berücksichtigt. Die gute Aufklärungsquote bei Mord und Todschlag liegt daran, dass zwischen Opfer und Täter meist eine persönliche Beziehung besteht. Wie schwierig die Aufklärung wird, wenn diese Beziehung fehlt, haben z.B. die NSU-Morde gezeigt. Auch bei Serientätern und Auftragsmorden der OK sieht es nicht besser aus. Dein Mausebaer
  20. Das nennt sich Hausarrest. Das ist die individualisierte Form einer Ausgangssperre. Dein Mausebaer
  21. Auch das Strafrecht hat nicht wirklich die Funktion, vor Straftaten zu schützen, und das soll es auch nicht, außer bei dem kleinen Teil der Sicherungsverwahrung. Es regelt die Bestrafung von Straftätern, um diese und ihre Angehörigen und Freunde vor der wilkürlichen Rache und Vergeltung der Massen zu schützen, sowie um diese Straftäter anschließend der Gesellschaft als resozialisiertes, nützlichhes Mitglied wieder zuzuführen. Dass beim Strafrecht, wie auch beim WaffR, hier von Medien, Politik und Verwaltung aktive Volksver(_._)ung betreiben wird, ist eigentlich offensichtlich, wenn man sich mal vergegenwärtigt, wie diese Rechte funktionieren. Aber scheinbar möchten die Massen auch ver(_._)t werden. Denn wie man es auch immer dreht, ich gelange immer wieder zum Inhalt von Prediger 1,18. Das Strafrecht schützt i.w. nicht vor Straftaten und es verhilft auch den Opfern von Straftätern zu keiner Entschädigung oder Recht außer der Teilhabe an einer institutionalisierten, gesellschaftlichen Rache. Dein Mausebaer
  22. Ist § 41 WaffG. Das nützt aber auch nichts, wenn sich der Straftäter nicht an das Verbot hält. Denn wirksam zu kontrollieren ist das auch nicht. Dein Mausebaer
  23. Das haben wir doch schon alles, sogar für Messer. Waffenbesitzvebote (vgl. Anlage II zum WaffG, § 41 WaffG) Waffenführverbote (§§ 19, 42, 42a WaffG) Waffenverbotszonen (§ 42 WaffG) Verbote sind bei Personen, die sich nicht an die Verbote halten, jedoch wirkungslos. Darum müssten die Herausforderungen mit Verboten für Personen, die sich an Verbote halten, gelöst werden. Dein Mausebaer
  24. Nein, selbst wenn hier alle "an einem Strang" zögen, wäre realistisch auch besten Falls nur ein bescheidenes, erzieherisches Ergebnis zu erwarten. Denn Mit Strafen lernt niemand, weder Mensch, noch Schwein oder Taube, welches Verhalten erwünscht ist. Maximal kann mit Strafen gelwernt werden, unerwünschtes Verhalten zu unterdrücken. damit wenigstens dieses gelent werden kann, muss die Strafe auch zeitlich in einem engen Verhältnis mit dem unerwünschten Verhalten stehen. Dieses kann unser Rechtssystem i.d.R. gar nicht erfüllen. Erst müssen Ermittlungs- und Hauptverfahren durchgeführt werden, bevor überhaupt das Vollzugsverfahren als Strafe geplant werden kann. Selbst wenn einige Täter interlektuell vielleicht noch fähig sind, hier die kausale Verknüpfung von Ursache und Folgen herzustellen fehlt die emotionale Verknüpfung. Dieses führt häufig dann zu Frust und alternativen Bewertungen und somit ganz anderen Lerneffekten, als die Unterdrückung des unerwünschten Verhaltens Weiter braucht es auch Kontingenz für einen Lerneffekt. Umgangssprachlich wird die Kontingenz oft auch doppeltdeutig als Kosequenz bezeichnet. Zum Erlernen des Unterdrückens des unerwünschten Verhaltens muss also konsequent jedesmal beim Zeigen des unerwünschten Verhaltens (Kontingenz) als Konsequnz die Strafe folgen. Auch das kann i.d.R. unser Rechtssystem gar nicht erfüllen. Denn dieses bedeutete, dass sämtliche Straftaten, auch die, die nicht angezeigt werden, aufgeklärt und mit einem Vollzugsverfahren abgeschlossen würden. Das ist baw. nicht möglich. Fehlt der Konsequenz die Kontingenz führt dieses zu keinen oder gar zu alternativen Lerneffekten bishin zu "Magischen Denken", weil zufällig ein anderes Ereignis mehr Kontingenz besaß. Hinzu muss bei unserem Rechtsystem auch bedacht werden, dass die Bewertung von Ermittlungs-, Haupt- und Vollzugsverfahren von eingen Tätern gar nicht als Strafe empfunden wird. Gerade Personen mit subjektiv zu wenig erfahrener Beachtung und Anerkennung (egal ob objektiv Vernachlässigt oder pathologisch erhöhter Bedarf des Täters) kann die durch die Verfahren erfahrene Beachtung sogar als Belohnung empfunden werden. Auch kann die Tagesstuktur und die Versorgung im Vollzugsverfahren von einigen Personen als vergleichbar angenehm zu ihren Leben in relativer Freiheit empfunden werden. Dieses führte dann wohlmöglich dazu, dass diese Täter nicht nur nicht lernen das unerwünschte Verhalten zu unterdrücken, sondern das sie lernen, das unerwünschte Verhalten sogar vermehrt zu zeigen, um so noch mehr "belohnt" zu werden. Um sicherer das unerwünschte Verhalten zu unterdücken, muss die negative Konsequenz möglichst weit vorne im Zeitablauf liegen und für den Täter auch subjektiv mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eintreten. Die negative Konsequenz kann nicht vor dem gezeigten Verhalten liegen - weder operativ noch vom Lernen her. Aber sie kann für den Täter beim Zeigen des unerwünschten Verhaltens liegen - als Risiko direkt beim Begehen der Tat. Bei Gewalttaten das Risiko auf effektiv wehrhafte Opfer zu treffen, die den erhoften Nutzen der Tat für den (potentiellen) Täter in einen befürchteten Schaden wandelten. Natürlich muss das Risiko, auf effektiv wehrhafte Opfer zu treffen auch mit einer ausreichenden Kontingenz verbunden sein. Die vom (potentielen) Täter erwartete Wahrscheinlichkeit hierfür, muss an Sicherheit grenzend empfunden werden. Strafen haben selbst im psychologischen Idealfall nur geringe Lerneffekte. Unser Rechtssystem kann mit seinem Strafsystem sogar dazu führen, dass aufgrund von empfundenen Frust und alternativen Lernergebnissen mehr unerwünschtes Verhalten von den bestraften Tätern gezeigt wird. Der zielführendste Teil unseres Justizsystems dürfte sein, wenn inhaftiete Personen sich während ihrer Haft schulisch und beruflich weiterbilden. Dieses verschaffte diesen Personen bessere Möglichkeiten, nach ihrer Entlassung sich anders zu verhalten als vor ihrem Strafvollzug. Um Straftaten zu verhindern, muss der von den (potentiellen) Tätern erwartete Erfolg ihrer Taten vermindert und möglicht sogar in einen erwarteten Schaden gewandelt werden. Es müsste daher auf die tatsächlichen Erwartungen der Täter Einfluss genommen werden. Wie dieses bei Gewalttaten i.w.S. geschehen kann, hat Kennesaw, GA, gezeigt. Statt wie in Deutschland den potentiellen Tätern möglichst wehrlose Opfer zu versprechen, hatte Kennesaw mit der Pflicht zum Besitz von zur Verteidigung brauchbaren Feuerwaffen dieses Versprechen des adminstrativen Staates dahin gehend geändert, dass die potentiellen Täter fast immer auf wirksam bewaffnete Opfer treffen würden. Die Aufregung in den Massenmedien über dieses Verbot der Wehrlosigkeit der potentiellen Opfer sorgte dann dafür, dass die Erwartung von effektiv wehrhaften Opfern bei den potentiellen Tätern entstand. So dass diese ihre Taten nicht oder eben nicht mehr in Kennesaw begangen. Man muss nicht nur wirksame Waffen in die Hände gesetzestreuer Menschen bekommen. Man muss die Vorstellung von wirksam wehrhaften Opfern in die Erwartungen der potentiellen Täter bekommen, um Gewalttaten nachhaltig zu reduzieren. Natürlich kann man so nicht alle Gewalttaten verhindern. Taten bei denen diese Erwartungen kaum eine Rolle spielen, wie Beziehungstaten und Straftaten im Affekt, werden von der Erwartung wirksam bewaffneter Opfer kaum tangiert. Nur deren Vollendung kann von der besseren Verteidigungsfähigkeit der Opfer beeinflusst werden. Der Schlüssel liegt nicht in mehr Verboten mit mehr Kontrollen und mehr Strafen. Er liegt in einem Umdenken der entscheidenen Politiker - nicht alleine der adminstrative Staat muss wehrhaft und die Bürger dafür wehrlos sein. Auch die Bürger müssen effektiv wehrhaft sein und die potentiellen Gewalttäter müssen dieses wissen sowie verstanden haben. Dein Mausebaer
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