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Mausebaer

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  1. Naja, eigentlich bekommt man praktisch alles signifikant, wenn man nur die Stichprobe oder das Vertrauensintervall aka die (Gegen-)Wahrscheinlichkeit ausreichend groß gestalten kann. So schafft man sogar "überzufällige" Beziehungen zwischen psychologischer Persönlichkeit sowie Krebs- und Herzkrankheiten von Menschen zu dokumentieren. Hier geht es eher um die Effektstärke. Selbst falls man eine Signifikanz zwischen der Sicherheitsbeeinflussung durch die Häufigkeit des Diebstahls von legal besessenen ewb-pflichtigen Waffen aus Privathaushalten nach Berichtigungen sonstiger Einflüsse (z.B. Sozioökomomische Entwicklung, auch die der Population der Diebe, allg. Schutzmaßnahmen in Privathaushalten, Effekte der Beschaffungskriminalität und der OK, ... ) vor und nach der Pflicht zum Benutzen von den Heute geforderten Sicherheitsbehältnissen kreieren könnte, bleibt die Effektstärke wie bei den o.g. Krankheitspersönlichkeiten nahe bei Null, weil es nun einmal kaum einen oder keinen*) Effekt, hier: Sicherheitsproblem durch den Diebstahl legal besessener ewb-pflichtiger Waffen aus privaten Haushalten, gab und gibt. Euer Mausebaer *) aufgrund von statistischen Fehlern können kleine Effektstärken errechnet werden, auch wenn es tatsächlich keinen Effekt gibt.
  2. So sehr Versager, dass die das beschlössen, sind die ja nun auch nicht.
  3. Volksverhetzung ist eine Straftat (§ 130 StGB). Volksver(_._)ung ist es nicht. Dein Mausebaer
  4. Von Frankonia, anderen Händlern, aus dem Heimwerkerkeller und vor allem vom gut sortierten und gut bestückten internationalen Schwarzmarkt. Nein, es waren weder Kriegswaffen noch die gemeingefährlichen "Anscheinskriegswaffen", die nur harmlose Sport- und Jagdgeräte sind, deren Aussehen bei entsprechend ideologischer Anti-Vor-Prägung von politischen Beamten und Politikern bei diesen einen möglicherweise schon pathologischen, psychischen Zwang zu einer materiell sinnlosen aber radikal die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung gefährdenden anlasslosen, aktionistischen Gesetzgebung auslöst. Deshalb startete der TE doch diesen Thread. Ihm war aufgefallen, dass die behauptete Begründung für das angestrebte Verbot nicht mit der Faktenlage übereinstimmt - quasi ein Anfängerfehler im deutschen Waffenrecht. Im deutschen Waffenrecht stören Fakten nur. Dein Mausebaer
  5. Nein, es geht nur um Sport- und Jagdgeräte, die man ggf. vielleicht auch mal Sammeln darf, falls man so ein Sammelgebiet genehmigt bekäme. Dein Mausebaer
  6. Bist Du aber böse! Was meinst Du, was passiert, wenn ein I-Anw. bei diesen "Stellen" mit der Frage aufschlägt: "Lt. Entwurf soll der Besitz von MSR* möglichst verboten werden, weil sie so interessant für Mörder bei sog. Amokläufen sind. Jedoch kann ich in D. keine solchen Morde und versuchte Morde finden, bei denen die Täter MSR als Tatmittel einsetzten. Wie kommt es zu dieser Diskrepanz zwischen der behaupteten Begründung und der tatsächlichen Faktenlage?" Dein Mausebaer *MSR = Modern Sporting Rifle (auf Deutsch: moderne Sportgewehre mit gezogenen Lauf) = sog. "Anscheinskriegswaffen" (eindeutig keine Kriegswaffen aber irgendwie für die Verfasser des Entwurfs nicht "friedlich" genug aussehend) gem. Entwurf
  7. DAS ist das klassische Problem in der Psychologie. Zu Lösung gib es zwei Ansätze: Selbstauskunft, z.B. Gespräch oder Fragebogen; hierbei können die Auskünfte natürlich falsch sein - sowohl aus Vorsatz als auch ohne Vorsatz. Daher wird oft entweder vieles mit anders gestalteten Items mehrfach erfragt und Fragen zum sozial erwünschen Verhalten gestellt oder bei so vielen Merkmalsträgern oder so oft erhoben, dass es für das Ergebnis unerheblich ist, wenn einige Auskünfte falsch sind. Verhaltensbeobachtung - insb. von der Referenzpopulation abweichendes Verhalten und Verhaltensänderungen des Probanden; hierbei kann das Verhalten der Probanden durch die Beobachtung beeinflusst sein und ihr Verhalten muss interpretiert werden. Daher sollte die Beobachtungssituation möglichst unbemerkt, möglichst "normal" oder falls ethisch und wissenschaftlich zulässig, kaschiert werden. Natürlich gibt es auch hier grundsätzlich die Möglichkeit die Erhebung bei so vielen Probanden durchzuführen oder die Beobachtungsdauer so lange auszudehnen, dass einzelnes beeinflusstes oder verfälschtes Verhalten für die Ergebnisse unerheblich wird. Die Interpretation des Verhaltens sollte anhand möglichst objektiver Kriterien und/oder durch verschiedene geeignete Personen unabhängig von einander erfolgen. "Kann"! Formell hätte auch genauso unsinnig heraus kommen können, dass man den öffentlichen Raum nur noch mit schussbereiten MSR oder gar Kriegswaffe betreten darf. Was dabei heraus kam, steht in der inzwischen leider schon klassisch nennbaren Tradition der Gestaltung deutschen Waffenrechts, die massiv bürgerfeindlich, antidemokratisch, obrigkeitsstaatlich, willkürlich, Realität und Fakten widersprechend sowie alles andere als freiheitlich geprägt ist. Dein Mausebaer
  8. Na, das ist der Punkt: "... Das schreiben die Journalisten Tobias Blasius und Moritz Küpper in ihrer Biografie «Hendrik Wüst: Der Machtwandler. Karriere und Kalkül», die seit Donnerstag erhältlich ist. ..." (Qualle: https://www.mt.de/regionales/nrw/Einbrecher-erbeuteten-2018-Langwaffen-von-Hendrik-Wuest-23685179.html) Es geht um simplen wirtschaftlichen Profit. Darum gab es diese lange abgehangene Nachricht aktuell als journalistisches Convenience Food. Medienprofis wissen halt, wie man mit wenig eigenen Aufwand weitreichend und breit Werbung macht, die viele Menschen noch nicht einmal als Werbung erkennen. Euer Mausebaer
  9. Wobei diese Übereinkunft nicht gilt, wenn sich ein Promi suizidierte. Da wollen die Medien dann mit der Selbsttötung schon ihren Profit machen. Mit Beichten über eine einfache Selbsttötung"normaler" Menschen ist halt kaum einen finanzieller Gewinn zu erzielen. Daher wird solch eine Übereinkunft mit den Medien bei den von ihnen so reißerisch wie wissenschaftlich falsch mit "Amoklauf" betitelten Taten kaum zu erreichen sein - schon gar nicht bei Toten und Schusswaffenmissbrauch. Als zu interessant werden da die Profitmöglichkeiten von den Medien eingeschätzt. Euer Mausebaer
  10. Wohl deutlich eher "nein". Sich eine Schusswaffe zu "besorgen" einschl. selbst zu bauen, um sie für Morde zu missbrauchen, die viel effektiver mit anderen, leichter verfügbaren potentiellen Tatmitteln hätten verübt werden können, ist nicht sinnvoll mit "Rankommen" zu erklären. Das ist wie rückwärts auf einem Bein zum Tatort zu hüpfen, weil man es kann, obwohl man auch einfach hätte normal hingehen können. Meine bevorzugte Annahme ist, dass die Täter intellektuell eher schwach aufgestellt sind (aufgrund des nicht zielführenden Lösungsansatz für ihr Problem und Schwächen bei der Tatvorbereitung und Durchführung; z.B. durch einfache Holztür ohne Klinke auf der Außenseite gestoppt, - glücklicher Weise) und deshalb dann auch an unrealistischen Vorbildern aus den Medien lernen ( vgl. z.B. bei A. Bandura). Eine alternative Annahme, wie z.B. bei Brevik in Norwegen, ist es, dass die Verwendung von Schusswaffen zum Tatkonzept gehört und zumindest auch gezielt die Aufmerksamkeit und Präsens der Tat in den Medien stärken sollen. Taten mit Schusswaffen als Tatmittel werden i.d.R. breiter und länger in den Medien behandelt als vergleichbare Taten mit Werk- oder Fahrzeugen. Also auch der Missbrauch einer Schusswaffe als Reaktion auf die Berichtsvorlieben der Journalisten erfolgt. Dein Mausebaer
  11. @erstezw Wenn es auch für eine Analyse nicht reicht, ich bin auch schon mit einer guten Heuristik zu Frieden. Nur auch dafür muss man erst einmal "sauber" Denken. Dein Mausebaer
  12. Das ist noch sehr diplomatisch formuliert. Zum faktischen Verbot des Führens von Einhandmessern (§ 42a WaffG) wurde im Innenausschuss des Bundestags mit Vorsatz und nachweislich falsche, aber umso reißerische Behauptungen aufgestellt. Warum die Trigger der Anscheinsprüfung nach § 6 AWaffV ausgerechnet so gewählt wurden, dass sie ganz bestimmte technische Familien von Schusswaffen betreffen, obwohl es bereits für diese keine empirischen Hinweise auf irgendeine besondere Deliktrelevanz gab und gibt ... Gutachten nach § 6 Abs. 3 WaffG sind schon ein besonderer Scherz an sich. Ich habe bis jetzt kein von jemand anderen erstelltes Gutachten gesehen, das nicht nicht falsch gewesen wäre. I.d.R. verstehen die Gutachter schon gar nicht, was genau sie wozu genau begutachten sollen. § 6 Abs. 1 S. 2 WaffG zeigt überdeutlich, dass deren Verfasser keine Ahnung hatten, was sie dort geschrieben haben und nicht einmal allgemeine medizinische Kenntnisse besaßen, geschweige denn psychiatrische oder psychologische Kenntnisse. ... Das deutsche Waffenrecht erscheint einem nach einer genaueren Betrachtung schnell als eine unsinnige, bürgerfeindliche, antidemokratische Abfolge von juristischen Katastrophen mit fragwürdiger materieller Rechtsstaatlichkeit. Da erscheint es schon zwingend logisch, dass der illegale Besitz eines extrem leistungsstarken Revolvers weniger stark sanktioniert wird, als der illegale Besitz z.B. einer kleinen alten schwachen FN Baby Westentaschenpistole. So etwas wie einem Sinn, kann man erst wieder finden, wenn man zu den Anfängen des bundeseinheitlichen Waffengesetzes zurückgeht: »Schon viele Schußwaffentäter, die ihre Waffe nicht in krimineller Absicht erworben haben, sind erst durch den Besitz zum Gebrauch verführt worden.« ("Magisches Denken", wie soll denn der Besitz einer primitive Maschine aus Metallen, Holz und/oder Kunststoffen einen Menschen dazu bringen, eine Straftat mit ihr zu begehen?, vgl. "Der Spiegel" Nr. 47/1971) "Nach dem neuen Bundes-Waffengesetz aber soll möglichst allen Bürgern in allen Regionen verwehrt sein, sich zu bewehren." (Obrigkeitsstaatliches, antidemokratisches Weltbild, vgl. ebenda) ... Kein Wunder wenn später dann: "... Und aus dem Fernsehen, am 30.06.2010 in dem ARD Film „Deutschland unter Waffen?" Hier äußerte sich Ministerialrat a.D. Jürgen Brennecke (ein erklärter Gegner legalen Waffenbesitzes), indem er die Sportschützen als "fremde Heere Mitte" in Bezug zu den "fremden Heeren Ost" des dritten Reiches setzte. Eine peinliche Vorstellung. Es war übrigens jener Herr Brennecke der auch den unseligen Satz in einem Entwurf des Waffengesetzes geprägt hat: 'Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden.'..." (vgl. in taz.de "Waffenrecht vor Gericht", sekundäre Quelle) Auch damals mussten bereits bloße Behauptungen, die fragwürdigen Ansichten von politischen Beamten und Politiken sowie Vorfälle im Ausland für die Verbote gegen die rechtschaffenen Bürger in (West-)Deutschland herhalten und es wurde nicht besser. Der materielle Sinn und das Ziel unseres bundeseinheitlichen Waffenrechts waren stets die Wehrlosigkeit der rechtschaffenen Bürger und Menschen in (West-)Deutschland. Euer Mausebaer
  13. Um die relative Gefährdung durch bzw. die Bedeutung des Missbrauchs von Schusswaffen in diesen Fällen abschätzen zu können. Denn "Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, ist es nötig, kein Gesetz zu machen." Montesquieu. Denn in dem Entwurf kann auch schon ganz weit vorne ein kapitaler Wurm drin sein. Das ist wie mit dem berühmten scheck-, wechsel-, immobilien- und bürgschaftrechtlich verkleideten Scheingeschäft. Da prüfst du dich dumm und dämlich, weil du das Astloch vor lauter Wäldern nicht mehr siehst. Dein Mausebaer
  14. Ich bezweifle, dass "die meisten" überhaupt auf Schusswaffen zurückgegriffen haben. Wie viele Täter, die vorsätzlich versuchten, mehrere Personen zu schädigen oder auch tatsächlich schädigten, nutzten überhaupt Schusswaffen und wie viele Täter nutzten andere Tatwerkzeuge wie Fahr- und Flugzeuge, Messer und sonstige Werkzeuge sowie andere Gegenstände oder eigene Körperteile für ihre Taten? Ich muss hier in die berühmt-berüchtigte Magarine-Studie denken. Wenn einem die Ergebnisse nicht gefallen, dann lässt man einfach die Werte weg, die zu den nicht erwünschten Ergebnissen führen. Funktionalität statt Nachahmung Nein, Langwaffen sind leichter und besser zu bedienen als Kurzwaffen. Langwaffen mit moderner Ergonomie sind besser zu bedienen als solche mit veralteter Ergonomie - ist ein logischer Selbstläufer. Leichter an Kurzwaffen zu kommen Nein, für Kurzwaffen sind die Erwerbserschwernisse - auch im Ausland - höher als für Langwaffen. Auf dem Schwarzmarkt soll die Nachfrage nach Kurzwaffen höher sein, als die nach Langwaffen. Daher sollten Langwaffen tendenziell günstiger sein. Leichter, Kurzwaffen zu handhaben Nein, vgl. oben! Leichter, Kurzwaffen mit sich zu führen (unentdeckt) Ja, aber das ist ja kein Entscheidungsgrund für die Täter. Deren Ziel ist es ja i.d.R. nicht, nach ihrer Tat unerkannt zu entkommen Kurzwaffen evtl. günstiger Nein, es gibt preiswerte Langwaffen und preiswerte Kurzwaffen. W/ Schwarzmarkt siehe oben! Mit Kurzwaffen leichter zu zielen – mehr Menschen zu töten Sorry! Aber so langsam wird es körperlich anstrengend zu Antworten. Schaue Dir doch nur mal "Hamburg" an! Der Täter hatte mindesten 1 Jahr lang regelmäßig das Treffen trainiert und bei angeblich 140 Schuss auf eine Menschenmenge in einem Innenraum, bei der eine hundsgewöhnliche 9 mm Luger Patrone mit billigem Vollmantelgeschoss (der weiche Bleikern ist nicht wirklich voll mit auch noch recht weichen Messing ummantelt. Das sieht nur so aus. Hinten liegt der Kern frei.) die das theoretische(!) Potential hat, mit einem Schuss bis zu drei Menschen unmittelbar tödliche Verletzungen zu zufügen, gab es nur 8 (acht!) Tote, darunter auch noch der Suizid des Täters und eine schwangere Frau, quasi netto 6 Tote. Also mal ganz ehrlich, da hätte vermutlich ein Angriff mit einem Obstmesser zu mehr Mordopfern geführt. Meine Hypothesen sind: H1a: Wären diese Täter praktisch intelligenter, dann würden sie auch zielführendere Lösungsansätze für ihre (psychischen) Probleme wählen, als Massshootings. Die Täter sind daher eher zu weniger praktischer Intelligenz fähig. H1b: Diese Täter besitzen keine oder kaum für ihre Tat relevante Kenntnisse im Umgang mit Schusswaffen H1c: Diese Täter besitzen keine oder kaum für ihre Tat relevante Kenntnisse über die Zielballistik in den beabsichtigten Zielen H2: H1 führt dazu dass die Täter an einem unrealistischen Vorbild lernen (vgl. Bandura), dass ihnen die Medien einschl. Spiele und soziale Medien präsentieren. H3: H2 führt zur Wahl eines wenig effektiven Tatmittel (sonst würden sie sich LKWs für ihre Tat mieten oder das Steuern von Flugzeugen erlernen (vgl. 9/11)) Kurz: Diese Täter sind nicht die hellsten Kerzen auf der Tote des Lebens und weil das niemand rechtzeitig zum richtigen Handeln veranlasste, haben wir diese Schaiche Dein Mausebaer ps: mein Tipp an Dich: Schreibe nicht über etwas, was du gar nicht kennst - gehe schießen! Falls weder ein Schützenverein, wo "Modern Sporting Rifle" (MSR) noch ein Jagdstand Dich damit schießen lassen wollen (viele haben viele schlechte Erfahrungen mit vorgeblichen Interessenten gemacht), dann gebe ruhig ein paar Euro für ein gewerblich veranstaltetes Schieß-Event aus!
  15. Ist es notwendig, allen rechtschaffenen Menschen den Besitz eines möglichen Tatmittels zu verbieten, wenn bereits der Missbrauch des Mittels zur Tat verboten ist? Es geht nicht um Regellosigkeit, sondern um die Freiheit, die Gerechtigkeit und die Sicherheit für die Menschen mit einem operativen Minimum an Vorschriften. Dein Mausebaer
  16. ... und da kommen wir zu wichtigen Punkten der Gesetzgebung, die leider immer weniger beachtet werden : "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen." angeblich von Charles Baron de Montesquieu französischer Schriftsteller, Philosoph und Staatstheoretiker und "Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er." ("Corruptissima re publica plurimae leges.") angeblich von Tacitus, römischer Historiker und Senator 54–120 Hinter diesen Zitaten steckt die einfache politische und gesellschaftliche Notwendigkeit, die Vorschriften für das Zusammenleben von Menschen stets zu minimieren. Denn eine Vielzahl von Vorschriften erschwert ihre Anwendung und eröffnet häufig auch erst Nutzen aus unmoralischen Handlungen zu ziehen (meist Kriminalität im allgemeinen und Korruption im besonderen). Sie fordern keine Regellosigkeit, sondern eine staatliche Selbstdisziplin und Hygiene beim Schaffen und Erlassen von Vorschriften - nur so viele wie unbedingt nötig und so wenige wie möglich. Denn nicht die geschaffene Illegalität verhindert Missbrauchshandlungen, sondern eine durch Lernen gewonnene Bewertung einer Missbrauchshandlung als nachteilig für den Handelnden selbst. Dieses macht das Konzept, unerwünschtes Verhalten zu sanktionieren, um es zu unterdrücken, so ineffektiv. Es wird Verhalten bestraft, auch wenn keine Wahrscheinlichkeit der Wiederholung des Verhaltens besteht. Es wird - meist infolge zeitlichem Abstands - die Sanktion in keinem lernrelevanten Zusammenhang mit dem gezeigtem Verhalten erkannt Es wird der Nutzen des unerwünschten Verhaltens für sich als höher bzw wahrscheinlicher bewertet als der Schaden durch die mögliche Sanktion (unabhängig von den tatsächlichen Fakten) Die Sanktion wird nicht als Nachteil, sondern als Belohnung bewertet (z.B. in Form von Aufmerksamkeit, sich "negativ" geschätzt zu empfinden á la "das alles geschieht nur für mich / wegen mir, weil ich xyz gemacht habe") Es wird das Konzept der Verhaltensunterdrückung durch Sanktionen erkannt und ggf. sogar gegen den Sanktionierenden verwendet (vgl. z.B. Mohandas Karamchand "Mahatma" Gandhi) Da die Verhaltensunterdrückung durch Sanktionen so ineffizient ist, ist es sinnvoller, bei den Straftätern bzw. potentiellen Straftätern eine Bewertung zu erzeugen, die eine beabsichtigte Missbrauchshandlung bereits beim Zeigen des Verhaltens als nachteilig für den Täter erscheinen lässt (vgl. das Waffenrecht von Kennesaw, GA, und die Medienreaktionen dazu! Auch wenn vermutlich - leider erfolgte keine detaillierte wissenschaftliche Begleitung der Gesetzesinitiative, weil sie nur als ein politisches Statement gedacht war - das Waffengesetz von Kennesaw nicht zu mehr Waffenbesitz durch die Einwohner führte, führte die intensive Medienberichterstattung bei den potentiellen Tätern zu der Bewertung, dass entsprechende Straftaten in Kennesaw mit einem deutlich höheren Risiko für sie, bei der Begehung der Tat Schaden zu erleiden, verbunden seien). Also den erwarteten Nutzen aus einer unerwünschten Handlung zu minimieren und das empfundene Risiko der unerwünschten Handlung zu maximieren, sollte das Ziel staatlichen Handelns sein. Dein Mausebaer
  17. ... und obwohl ganz ganz streng verboten, haben Dich Verbote nicht davon abgehalten. Verbote verhindern und schützen vor nichts, sie kennzeichnen nur ein Verhalten als illegal. Dein Mausebaer
  18. Immer dieses ungenaue Denken. Man "reguliert" nicht die Gegenstände sondern vernichtet die Freiheit und die Sicherheit jener Menschen, die sich ohnehin schon an die Vorschriften halten, und verschafft "der Kriminalität" Vorteile. Nicht einmal bei stark radioaktiven Material klappt die "Regulierung" wirklich und schon gar nicht beim Besitz und möglichen Missbrauch durch Organisationen wie Staaten. Mag eine "Regulierung" bei oberflächlicher Betrachtung nützlich für die Masse der Menschen erscheinen, so ist sie es bei genauerer Betrachtung i.d.R. nicht. Der Missbrauch von Alkohol, Tabak, Feuerwaffen oder Betäubungsmitteln ist für die wenigen Betroffenen sicher von Nachteil. Die Verbote des Besitzes und des Nutzens sind es aber für die Masse der rechtschaffenen Menschen. Erst Verbote haben die organisierte Kriminalität (OK) groß und mächtig gemacht und eine schlecht gemachte Deregulierung sogar noch größer (Wenn nach einem Verbot nur noch die OK über eine funktionierende Logistik verfügt bzw. wie in den Niederlanden bei THC die Logistik sogar weitgehend illegal bleibt, profitiert die OK noch mehr). Nicht Verbote des Besitzes und des Nutzens von irgendetwas schützen vor dessen Missbrauch, sondern die Minimierung des Nutzen des Missbrauchs sowie die Maximierung des Risiko von Schäden unmittelbar beim (Versuch des) Missbrauchs. Der Missbrauch muss nachhaltig uninteressant werden und nicht der nützliche Gebrauch illegal gemacht werden. Dein Mausebaer
  19. Wieso nach der Schule? Wozu gibt es Biologieunterricht? Dein Mausebaer
  20. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben, aber aufgehoben ist nur aufgeschoben, wie bereits der Anschein zeigte. Euer Mausebaer
  21. Ist es nicht eher die Frage, was denn das wirkliche Ziel sei? Dein Mausebaer
  22. Leider hat das nichts mit Humor zu tun. Das ist eine verbreite Bewertung des Bürgers durch die herrschenden Politiker. Im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung gab es diesen Clip "Du bist Terrorist". Der trifft genauso auf die Sicht der Politiker zum legalem, privaten Feuerwaffenbesitz zu - auch Du bist ein Terrorist. Dein Mausebaer
  23. Eigentumsrechtlich ist ein Erbschein schon mal recht sicher. Dass die Waffenrechtsbehörde nur den Erblasser kennt, wird so nicht stimmen. Erben müssen ewb-pflichtige Waffen im Erbe nämlich der Waffenrechtsbehörde melden und dann geht der Tanz los ... Erben-WBK einem Berechtigten überlassen unbrauchbar machen Mit Erbschein oder Erben-WBK ist die Sache recht klar. Wenn es einen Testamentsvollstrecker gibt auch. In allen anderen Fällen kann es eigentumsrechtlich interessant werden, wenn Du die Familienverhältnisse nicht kennst. Ist aber auch nicht groß anders als bei einem Auto. Waffenrechtlich dürfen Erben die ewb-Waffen erst in Besitz nehmen, wenn sie waffenrechtlich dazu berechtigt sind. Folglich wird es oft einen Berechtigten als Dritten in dem Reigen geben. Falls Du keinen unnötigen Papierkram haben willst, dann soll Dich der Erblasser doch gleich in seinem Vermächtnis entsprechend erwähnen. Du bekommst die Waffe und zahlst das und wie es im Vermächtnis steht - fertig. Wenn der schon tot oder entscheidungsunfähig ist - Dein Pech. Dein Mausebaer
  24. ... und welche Vorbildung man hatte. Auch im Westen waren die meisten im Jubeltaumel - jedenfalls bis sie mal auf die Bank oder zur Post mussten. Dein Mausebaer
  25. Mit der Grenzöffnung Ungarns war ganz klar, dass das das Ende des Ostblocks war. Nur genau wie ich auch dachte praktisch jeder, der dazu etwas dachte, dass die "DDR"-SED zu den Regimen gehöre, die sich noch am längsten halten würden. Die Maßnahmen dazu wurden ja schon nach und nach von der "DDR" umgesetzt ... und dann labert da einer von deren Polithampelmännern auch noch auf Rückfrage, dass die Ossis ab sofort einfach so raus dürften ... uuuuuuuuuuuuuuuunnnnddddd eeeeeeessss kaaaaaaaammm eiiiiiinfaaach keiiiiiiinn Dementi. ... und als dann auch noch die Mauer aufging dachte ich einfach nur "Schaiche! Jahre zu früh." und fing mir meine erste Kehlkopfentzündung ein. Dein Mausebaer
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