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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Dazu liegen mir keine Informationen vor. Auch war ich bisher in keiner forensischen Klinik tätig. Extremer/gefährlicher als auf einer geschützten*) Akutstation waren meine Tätigkeiten in der Psychiatrie bisher nicht. Dein Mausebaer *) die "Geschlossenheit" schützt in beide Richtungen. Die "Außenwelt" vor den Patienten, aber auch die Patienten vor der "Außenwelt". -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
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Stelle Dir erst einmal das Anreichen von Nahrung und das Wechseln von "Erwachsenenwindeln" vor! Lösungen zu finden, wäre nicht einfach, zumal auch mögliche, nicht kommunizierte Ziele der Beteiligten bedacht werden müssten. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
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Wenn dieses für beide annehmbar und sinnvoll wäre, wäre das als Teil sicher eine Möglichkeit. Dein Mausebaer -
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Sie sind aber auch nicht an die Gutachten gebunden, sondern von den Gutachten her frei in Ihrer Entscheidung. Theoretisch könnten sie auch solange Gutachten anfordern, bis sie eins bekommen, dass ihre Entscheidung unterstützt. Aber sie können auch die Freilassung veranlassen, wenn die Gutachten auf extrem gefährlich und schwer gestört lauten und eine Freilassung verweigern, wenn die Gutachten auf harmlos und völlig normal lauten. Dein Mausebaer -
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Genau das ist das Problem. Es sollte um den Schutz der Rechte der Menschen und der Bürger gehen und nicht darum, dass Politiker und Journalisten den Menschen und Bürgern Sand in die Augen streuen, um sich ihre "Arbeit" zu erleichtern und damit auch noch mehr die Rechte der Menschen und der Bürger zu reduzieren als es bereits durch die Verbrechen geschieht. Es ist nicht unbedingt so, dass die Politiker und die sie unterstützenden Journalisten den Menschen und den Bürger etwas Böses wollen, aber sie tun es den Menschen und den Bürgern damit an. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
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Das gilt für den Strafvollzug genauso. Du glaubst doch hoffentlich nicht, dass eine Entlassung aus dem Strafvollzug oder einer forensischen Klinik in Deutschland wie in Hollywood-Filmen abläuft. Zur Vorbereitung auf die Entlassung (aber auch aus wichtigen Anlässen) gibt es begleitete Ausgänge einzelne Freigänge (Haft)Urlaube und Freigänger (kommt nur noch zum Schlafen in die JVA/Klink zurück) Da wird niemand einfach vor die Tür gesetzt. Da gib es entsprechendes Training und entsprechende Übung sowie Gewöhnung. Manche Freigänger gehen sogar auch schon wieder einer Arbeit außerhalb der JVA/Klinik nach, bevor sie endgültig entlassen werden. Aber sowohl bei Insassen einer JVA als auch bei Patienten einer forensischen Klinik kann es zu einem Missbrauch dieser Maßnahmen kommen. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
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Bereits heute braucht ein Täter noch nicht einmal "unzurechnungsfähig" für §§20f. StGB sein. Aber eine Freikarte ist das nicht. Wenn der § 20 greift, ist der Täter zwar nicht vorbestraft, aber aus der forensischen Klinik kommt der erst raus, wenn er als geheilt oder zumindest als ungefährlich gilt. Selbst bei Mord mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld kann ein Verurteilter nach 15 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen. Ein Patient in einer forensischen Klink kann das nicht. Ob er wieder entlassen wird, entscheiden auch da keine Psychologen und Psychiater, sondern Richter. Auch daher "persönliches Handeln". Dafür braucht es kein pfändbares Vermögen des Täters und reiche Täter können sich auch nicht davon freikaufen. Aber auch ein einfaches "Absitzen" der Strafe wäre so nicht mehr möglich, da der Täter sich mit den Folgen seiner Tat fortgesetzt konfrontieren müsste. Aber gerade die Opfer hätten dann mehr als den Anschein eines Anteils an einer abstrahierten, kollektiven Rache. BTW, auch heute ist bereits eine Schadensersatzklage gegen den Täter möglich. Gerade deshalb hat die Verurteilung des Vaters des Täters vom Winnenden ein G'schmäckle. Er musste zum Täter gemacht werden, damit er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolgreich auf Schadensersatz verklagt werden konnte und seine Versicherungen zahlen mussten und wir auch deshalb nun höhere Versicherungsprämien bezahlen müssen. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
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Wobei hier nicht Affekt im psychologischen Sinn gemeint ist. Aber auch hier wäre zu klären, wieso die Tötung "im Affekt" erfolgte. Wenn es sich hier z.B. um eine ungenügende Impulskontrolle handelte, bestände eine Wiederholungsgefahr. Weshalb Ermittlungspersonen bei den Polizeien und Staatsanwälte sowie Richter, Menschen sein sollten, die stets den höchsten Ansprüchen an geistige Leistungsfähigkeit, ethische Verantwortung und Selbstdisziplin genügen. Nur besteht das Leben aus Realität und nicht aus Idealen. Eine sog. billigende Inkaufnahme der Tötung eines Menschen kann der vorsätzlichen Tötung eine Menschen annähernd gleich stehen. Im Zivilrecht entspräche das einer groben Fahrlässigkeit in ihrer extremsten Ausprägung. Weil das eben nur annähernd gleich, aber eben nicht gleich ist, ist die Entscheidung bei den nicht genehmigten Autorennen auf öffentlichen Straßen ja auch so umstritten. Ein Gegenbeispiel ist dieser reiche Tscheche, der auf der A4 (?) seinen Bugatti ausgefahren hat. Auch wenn kein Schaden entstanden war, wollte dem die Staatsanwaltschaft ans Leder. Aber ist er lizenzierte Rennfahrer kannte er die Strecke bestens fuhr er erst, nachdem er sich versichert hatte, dass kein anderer Verkehr auf der Strecke war, sowie bei optimalem Wetter und hatte Streckenposten aufgestellt, die ihn über Funk vorab über mögliche Gefahren gewahrt hätten Da war dann einfach nichts mit billigender Inkaufnahme oder Gefährdung von irgendwas. Dein Mausebaer -
Schlüsselaufbewahrung - Schlüsseltresor - EN1 - Grad 1
Mausebaer antwortete auf Thema in Waffenrecht
Jein, das ist eher die Umkehrung zu den Nichtanwendungsbeschlüssen der Finanzbehörden. So wie die Finanzbehörden beschließen, Gerichtsurteile nicht in ihrer täglichen Arbeit zu berücksichtigen, wenn diese unbequem für sie sind, da sie nur den jeweiligen Einzellfall betreffen, drehen hier die Waffenbehörden den Spieß um, und wenden ein Urteil, dass nur für den konkreten Fall gilt, allgemein an und setzen auf die Bequemlichkeit der Menschen - sowohl beim betroffenen LWB als auch ggf. vor Gericht, dass der Richter nicht wirklich selbst entscheidet, sondern einfach abschreibt. Das ist nicht wirklich rechtskonform, aber für die Feststellung der Rechtswidrigkeit, bräuchte es jeweils Urteile. Es ist ein Beispiel für das gesellschaftliche Problem der mehr oder weniger latenten Bürgerfeindlichkeit bei handelnden Personen in öffentlichen Verwaltungen - nicht Dienstleistung für Bürger, sondern Kontrolle und Maßregelung von Untertanen. Dein Mausebaer -
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Die kriegen nicht einmal "Angst" (allgemeiner Zustand) und "Furcht" (objektbezogen) sauber auf die Reihe. Dein Mausebaer -
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Das ist gar nicht einmal so unwahrscheinlich. Wobei bei Mord neben OK und Extremismus auch Trieb und Hass sowie sonstige individuelle Interessenbefriedigung eine starke Wiederholungsgefahr darstellen. Eigentlich sollte mit der Differenzierung zwischen Mord und Totschlag über die Mordmerkmale hier bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten differenziert werden, aber oft sind die Grenzen vom Ursprung der Differenzierungsidee her betrachtet weniger klar als beim formellen Anwenden des Katalogs der Mordmerkmale. Dein Mausebaer -
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GAKEVG? GAKE-VG? GAKE-Gesetz? ... Dein Mausebaer -
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Vergeltung ist, wenn jemand Dein Kind tötet und Du tötest dessen Kind. Rache ist, wenn jemand Dein Kind tötet und Du tötest den. Das Problem ist, dass das Konzept von Schuld, das als Schwere der Schuld sogar im Recht verankert ist. So konnte z.B. Marianne Bachmeier im Hauptverfahren verurteilt werden, obwohl ein Vollzug eigentlich gar nicht möglich gewesen war, da die Ziele des Vollzugsverfahrens nur Resozialisierung und Schutz vor Wiederholung der Tat sind. Bachmeier musste weder resozialisiert werden noch war sinnvollerweise von einer möglichen Wiederholung der Tat auszugehen. Während also das Hauptverfahren auch eine kollektive Rache befriedigen soll, also auch die der Opfer, fehlt diese Komponente bereits heute im Vollzugsverfahren. Andererseits wird regelmäßig bemängelt, dass die sonstigen Interessen der Opfer im Strafverfahren zu kurz kommen. Dieses ist so auch korrekt, dass sich das ganze Strafsystem sich mit dem Störer der öffentlichen Ordnung und Sicherheit dreht. Daher wäre es für mich zielführend, wenn bereits beim Hauptverfahren mehr Wert auf die Resozialisierung und auch auf eine Reduzierung der Schäden der Opfer gelegt werden könnte. Bisher sind Täter-Opfer-Ausgleiche mit Bezug auf Ausgleich ein schlechter Witz. Hier könnte angesetzt werden, indem die Täter tatsächlich durch persönliche Handlungen, die erlittenen Schäden der Opfer, einschließlich Hinterbliebener, zwar nicht unbedingt ausgliche, aber zumindest nachhaltig mindern müsste. Dieses Handeln und Erleben könnte in die Resozialisierung der Täter integriert werden. Bei nicht resozialisierungsunfähigen Tätern bleibt baw. nur der Schutz vor der Wiederholung deren Taten. Dein Mausebaer -
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@Last_Bullet Seit Jahren heißt das in G'stan politisch links-grün und gesellschaftlich bunt bzw. angemalt sein, aber ohne kulturelle Aneignung (z.B. Dreadlocks ). Dein Mausebaer -
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@Last_Bullet Quatsch! Mache Millionen und werde berühmt mit einem Lied, mit dem Du adipöse Menschen nachhaltig diskriminierst, und Du bekommst das Bundesverdienstkreuz und noch Ehrungen für Toleranz und Deinen Kampf für die Rechte anderer. Auch will jeder Politiker sich mit Dir zeigen. OK, der Ehrenpreis des Deutschen Nachhaltigkeitspreis macht da so gesehen wieder Sinn. Dein Mausebaer -
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Nein, es braucht keine Verurteilung. Sie braucht nur die Information und müsste handeln wollen. Dass keine Ressourcen dafür frei sind, ist das gleiche wie bei dem Waffenverbotszonenforderungswahn - keiner da, der kontrollieren und die Verfahren (Ermittlung, Hauptverfahren und Vollzug) durchführen könnte. Also wird es einfach sein gelassen. Auch die §§ 5 und 41 WaffG sind miteinander verknüpft. § 41 geht sogar noch über die Bedingungen der §§ 5f. hinaus. Dein Mausebaer -
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... und der Nutzen des Wegsperrens auch sehr fragwürdig ist. Aber die Kosten nicht. Nach Haftkostenbeitrag (das, was die Inhaftierten zahlen müssen) und Ersparnis durch die Arbeit der Inhaftierten (Arbeitspflicht) liegen die Kosten, die der Steuerzahler ohne Kosten der Finanzverwaltung für diese Kosten, bei ~ 3.500 EUR pro Monat und Person. Auch bekommt keiner gleich die Höchststrafe und weil Haft so teuer ist, sondern erstmal oft ganz oder teilweise Bewährung. Also Kosten der Kontrollen Kosten des/der Ermittlungsverfahren Kosten des/der Hauptverfahren Kosten des Vollzugs Erfolgreiche Resozialisierung unwahrscheinlich, eher noch das Gegenteil Ja, und genau daher muss immer wieder auf den § 41 hingewiesen werden, statt zu fordern, was längst dort steht, so wie auch bei den Tatmitteln immer wieder darauf hingewiesen werden muss, dass viele von denen bereits jetzt aufgrund des § 42a nicht hätten dabeigehabt werden dürfen und von dem Verbrechern trotzdem missbraucht wurden. Dein Mausebaer -
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Du Glückspilz! Ich fühle mich heute noch verkohlt. Dein Mausebaer -
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Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ein Problem ist außer bei gestörten Tieren nie das Tatmittel. Auch die "spezifische Klientel" ist nicht das wirkliche Problem. Deren Verhalten ist es. Um deren Verhalten zu ändern, muss "man" die bestehenden Bedingungen so ändern, dass deren problematisches Verhalten nicht mehr gezeigt wird - fertig. Dein Mausebaer -
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Völlig sinnlos. Falls etwas "Verbotenes" gefunden wird, wird es sichergestellt und ggf. sogar Strafanzeige gestellt. Vermögen haben die Personen zumindest offiziell i.d.R. nicht und ein Ersatz für den sichergestellten Gegenstand ist leicht beschafft. Kontroll- und Verwaltungsaufwand => ja Verbesserung der Sicherheitslage => nein Dein Mausebaer -
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... und die Möglichkeit steht längst im WaffG. Sie wird nur kaum genutzt, weil sie so nutzlos ist. Meine erste Unterbringung nach PsychKG wäre ein Kandidat für § 41 WaffG gewesen und ein schönes Beispiel für die Doppelzüngigkeit von manchen Beschäftigten des OA. (Im Erstbericht des OA war die Person gemeingefährlich und hätte sogar einen mit Schrauben besetzten Streitkolben in ihrer Wohnung griffbereit gehabt. Der Streitkolben war nachher das Bein eines Tisches, den das SEK beschädigt hatte, manche Waffe nur Deko sowie z.T. sogar fest mit der Wand verbunden und das läuft regelmäßig alle 7 Jahre ab. Richter will überprüfen, ob die Betreuung der Person weiter erforderlich ist, und lädt sie vor. Person folgt der Vorladung nicht. Richter erlässt Haftbefehl zur Vorführung. OA sucht Person mit Haftbefehl auf. Person droht sich und jeden, der in ihre Wohnung kommt, zu töten. OA ruft Polizei. Person wiederholt Drohung. Polizei ruft SEK. SEK macht Türen und etwas mehr kaputt, verpackt die Person und lässt sie in der Psychiatrie abgeben. OA sammelt Arsenal von ewb-freien Waffen, sonst. Messer sowie potenziell und scheinbar gefährliche Gegenstände ein und schreibt Horrorbericht. Gutachten, Richter besucht Person in Psychiatrie, Person bleibt bis zum nächsten Freitag untergebracht, wird beobachtet und weiter begutachtet. Person ist psychotisch und ängstlich, aber nicht aggressiv. Person will nachhause und keine Therapie. Sozialamt zahlt der Vermieterin neue Türen. Zum nächsten Termin zur Prüfung, ob eine Betreuung weiterhin notwendig ist, läuft das dann wieder so ab.) Ganz klarer Kandidat für § 41 WaffG und OA ist zuständig. OA macht nichts, weil § 41 WaffG völlig sinnlos ist. Aber alle paar Jahre zahlt das Sozialamt für neue Türen, die das SEK dann ein paar Jahre später wieder kaputt macht. Dein Mausebaer ps: ich habe auch nirgendwo in den Akten einen Hinweis gefunden, dass irgendwer oder irgendwas durch die Person jemals zu Schaden gekommen wäre. Das Einzige, was dem am nächsten kam, war lange vor § 42a, dass die Person mal eine Sachbearbeiterin ihrer Vermieterin aufgesucht habe, um einen Schaden zu melden, und eine Machete dabei gehabt haben soll, aber auch nicht im Geringsten aggressiv gewesen sei. Auf die Frage der Sachbearbeiterin, warum die Person eine Machete dabei habe, soll sie geantwortet haben, dass sie Angst habe, und sei einfach wieder gegangen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nicht Du auch noch mit dem Quatsch! Weder müssen das Straftäter sein, noch bräuchte dafür am WaffG geschraubt werden. Das steht da schon so lange drin, dass ich nicht weiß, wann das da rein gekommen ist. (vgl. § 41 WaffG) Dein Mausebaer -
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Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Es geht da immer um Profit und um Macht. Der Unterschied ist, dass die einen wissen, dass sie kriminell sind, und die anderen die Welt für kriminell halten, und sie für Gott, den Kommunismus oder Aliens, die sie und nur sie retten werden, etc. kämpfen. Der "innere Beweggrund" ist der Unterschied zwischen OK und Terrorismus. Dass es dazu Vermengungen und -mischungen kommt, erscheint mir natürlich. Den Opfern wird es i.d.R. egal sein, ob sie Opfer für den Palast eines Müllmafiosis oder den eines selbst ernannten Kalifen geworden sind. Dein Mausebaer -
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Doch, auch Dein Minister. Du magst ihn nicht gewollt haben, aber nun hast Du ihn halt. Dein Mausebaer -
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Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das liegt auf der Hand - den potenziellen Opfern und Zeugen deren Wehrlosigkeit verbieten. Die Bevölkerung in Deutschland wäre in Teilen sicherlich schon dazu bereit. Die deutschen Politiker sind es jedoch noch lange nicht. Dein Mausebaer