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Mausebaer

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  1. Wirklich? Wenn Du willst, dass weniger Tiere leiden (ohne dass die Tiere selbst weniger werden), dann müssen sie halt an Feuerwerk und Böller gewöhnt werden. So können sie lernen, dass keine Gefahr droht. Also nicht weniger sondern sondern öfters, wäre hier der zielführende Lösungsansatz. Es ist zwar keine empirische Studie, aber nach meinen Beobachtungen sind es vor allem (Haus-Schmuse-)Tiere von Haltern, die selbst fürchten, dass ihre kleinen und größeren Lieblinge sich fürchten könnten, die sich dann auch tatsächlich fürchten. Was da nun in wie weit was bedingt ... Wie weit Nutzhaustiere und vergleichbare Schmusehaustiere überhaupt räumlich von Feuerwerk und Böllern an Silvester betroffen sind, kann ich nicht beurteilen - Pferd, Kuh oder Schwein u.ä. habe ich eigentlich etwas länger nur im Kühlschrank und in Teilen. Bei Wildtieren in Garten, Park, Feld und Wald ist mir eigentlich nichts besonderes aufgefallen, obwohl sie gerade in Gärten und Parks schon räumlich betroffen sein können. Unsere Katzen hatten alle Interesse an den sich bewegenden Leuchterscheinungen eines Feuerwerks gezeigt. Der Knall von Böllern hatte sie zwar nicht gerade begeistert, aber bei Menschen waren deutlichere und zeitlich längere Schreckreaktionen zu erkennen als bei den Katzen. Es ist halt schon sehr relativ - gerade falls die Menschen der Tiere keine Aufregung und Furcht zeigen,auch nicht vorab.
  2. Super Idee! Aber ich habe da wohl so ein Problem mit den Angeboten - ich schaue vor allem auf die geforderten Preise und nicht so sehr auf "%"-Zeichen oder angebliche ehemalige Preisforderungen. Irgendwie scheint das mit den Angeboten nicht so richtig zu funktionieren. Sollten die für uns Kunden nicht deutlich günstiger sein als sonst? Dein Mausebaer
  3. Kommen jetzt endlich die Aufbewahrungskontrollen bei den Besitzern von illegal besessenen Waffen und Munition? Dass ausgerechnet Politiker der Grünen die Beachtung des Art. 3 Abs. 1 GG bei den Kontrollen nach §36 WaffG forderten , hätte ich nicht gedacht. Euer Mausebaer
  4. Mausebaer

    Zum Fall Offenburg

    Aber erst, wenn sie die Waffe auch erworben haben, da sie den Teil mit der Beantragung ausgelassen hatten. Dein Mausebaer
  5. Mausebaer

    Zum Fall Offenburg

    Nein, das illegale Führen von Waffen ist verboten. Dein Mausebaer
  6. Mausebaer

    Zum Fall Offenburg

    Das liegt aber nur daran, dass den Waffenrechtsbehörden i.d.R. die Namen und Anschriften der IlWB fehlen. Wenn dem nicht so ist, wird auch schnell einmal ein Problem für die IlWB daraus. "§ 36 WaffG Aufbewahrung von Waffen oder Munition (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. (2) (weggefallen) (3) 1Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. 2Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. 3Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. ..." Da steht nichts von "legal besitzt" oder "legale Besitzer" sondern nur "besitzt" und "Besitzer". Daher müssten Waffenrechtsbehörden, die systematische Aufbewahrungskontrollen bei Waffenbesitzer durchführen, diese gem. Art. 3 Abs. 1 GG, bzw. dessen Entsprechungen in den Verwaltungsvollzugsgesetzen der Länder, diese sowohl bei LWB als auch bei IlWB durchführen. Nur wird in G'stan traditionell das GG gerne von den öffentlichen Verwaltungen mit den Füßen getreten, wenn dessen Vorschriften für diese lästig sind. Dein Mausebaer
  7. Mausebaer

    Zum Fall Offenburg

    Da ===> https://forum.waffen-online.de/topic/475729-schiesserei-an-einer-schule-jugendlicher-verstorben/page/7/#comment-3626066
  8. Tschja, wieder einmal mehr die schon traditionelle, infrastrukturelle Diskriminierung von Schießsport durch die deutschen Gebietskörperschaften. Da werden Mrd. Euros für kaum genutzte Sportplätze und als Beihilfen an Fußballvereine, die längst profitorientierte Unternehmen sind, oder für landschaftszerstörende Golfplätze und Windparks*) verprasst, aber die Sportschützen gehen leer aus. Euer Mausebaer *) durch die Klimaerwärmung nimmt der Wind sowieso ab und die Windkraftanlagen werden noch unwirtschaftlicher.
  9. Bei Dir wird das wohl schwierig, aber falls Du Bürgergeldempfänger bist, könntest Du aufgrund des Bildungs- und Teilhabepakets für Deine Kinder die Diabolos vom Amt gem. § 28 SGB II sponsern lassen. Für Sport sind da m.W. wahnsinnige € 15,00 p.m. vorgesehen. Du könntest es natürlich noch über die deutsche Stiftung Sporthilfe probieren: https://www.sporthilfe.de/athletenfoerderung/foerderkonzept Vielleicht klappt es. Berichte uns doch bitte über Deine Fördererfolge! Du weißt ja: "Tue Gutes und sei dabei ein Vorbild für andere!" Dein Mausebaer Grün hatte nicht so richtig gepasst.
  10. ... meinte die Gelbbauchunke und machte Platz für ein Haus mit Luxusappartements für Kapitalanleger vom Balkan und aus Osteuropa. Man ist immer ausgelastet, weil mit den aktiven Mitgliedern auch die effektiv verfügbare Infrastruktur schrumpft - von der Standaufsicht bis zu den Standanlagen, seien es auch nur Schießzeiten, die nicht mehr am Feierabend liegen dürfen. Dein Mausebaer
  11. Warum? Beim Sport mit Großkaliberwaffen sind Inklusion, Sportler mit Herz-Kreislauferkrankungen und Ü70 so etwas von völlig normal, dass er viel zu wenig Subventionen aus diesen Bereichen bekommt. Warum nicht einfach auch spezialisierte Disziplinen genehmigen lassen und entsprechende Förderungen beantragen. Das Nachwuchsproblem haben sich die Verbandsfürsten ja á la "nach mir die Sintflut" quasi ohne Gegenwehr ins WaffG schreiben lassen. Nun müssen wir zusehen, wie wir unter diesen Verboten trotzdem zu Nachwuchs kommen - halt mit Druckluft, KK und EL-Flinten (OK, jenseits vom Schrotdrilling wird's arg teuer und eher schwach). Dein Mausebaer
  12. Aber dann auch an die deutschen Erschwernisse adaptiert. Auch in einer "F im Fünfeck"-Variante, insbesondere für den Nachwuchs und anderer U18. Auch mit KK-Waffen und EL-Flinten, damit auch die U25 nicht immer mit natürlicherweise suboptimalen Leihwaffen starten muss Auch mit extra viel Disziplinen/Stages im Sitzen und Liegenbleiben, damit auch Herz-, KHK-Kranke etc. sowie Ü70 nicht außen vor sind. Falls man Kardiologen:innen gewinnen kann, könnte man das vieleicht auch als von den Krankenkassen geförderten "Herzsport" organisieren. Auch mit Disziplinen/Stages mit Ge(h)hilfen und in Rollstühlen. Diese sollten zumindest beantragt werden. Den Rest werden Inklusions-Marketing, Zuschüsse für Inklusionsmaßnahmen und Nachfrage regeln. Euer Mausebaer
  13. Nene, nur Vergrämung normal denkender und empfindender Personen. Nicht, dass das noch einer zu einem § 6 Abs. 1f. WaffG machen will. Danke! Mir auch. Dein Mausebaer
  14. OK, wenn man die Möglichkeit von der Anwendung humoristischer Stilmittel ausschließt, ist das schon so richtig harter Tabak, aber hallo die Waldfee. Wobei die Entscheidung für Deine Vereine dann doch sehr für Dich spricht. Eine relative Dominanz von DSB-Vereinen mit etwas anderen Vereinsmitgliedern hatte meine LWB-Werdung um 16 Jahre verzögert. Ne 15, ein Jahr geht auf Verwaltungsversagen beim VdRBw. Dein Mausebaer
  15. Nach meinen Erfahrungen überwiegend im DSB bzw dessen Vereinen. Die wissen alles ganz genau, auch dann wenn es falsch ist. Die wissen auch ganz genau, wie man mit der Legislative, der Exekutive ja und so gar der Judikative (auch mal Judokative genannt) richtig und zielführend umgeht und auch um geht, wenn da nur nicht die "anderen" wären, die das störten "Andere" Schützen sind bestenfalls Idioten, aber auch das nur wenn sie gleichzeitig im DSB sind. Sonst sind es schießwütige Kriminelle, waffenhamsternde Terroristen und durchgeknallte Möchtegernsöldner, die am liebsten kleine Negermädchen ermorden wollen. Von den Jägern, die aus reiner Blutsucht und Mordgier massenhaft arme harmlose Tiere meucheln, nur um sich deren ausgekochte Schädeldecken zuhause an die Wände hängen zu können, schon einmal gar nicht zu reden. Natürlich gibt es die auch mal woanders und es gibt auch viele DSB-Mitglieder, die anders sind. Aber meistens fand ich solche noch unter den DSB-Mitgliedern. Dein Mausebaer
  16. Mache keine Witze mit dem, was bis vor wenigen Jahrzehnten in Deutschland, genauer in Berlin-West, noch in etwa so Gesetz war! Dagegen ist der § 42a fast noch freiheitlich. Die Realität in G'stan ist schlimmer als viele denken. Dein Mausebaer
  17. Ist natürlich eine interessante Gedankenübung - jemand, der ein individuelles Waffenverbot hat, aber aufgrund seiner öffentlichen Aufgaben Waffen erwerben darf, und beruflich nicht von den Vorschriften des WaffG ausgenommen ist. Dein Mausebaer
  18. Wie wolltest Du Dich dabei strafbar machen? Wobei es natürlich prozessual rechtssicherer wäre, wenn Du die Waffe nicht aus der Hand gäbest, dem dazu bestimmten Kontrolleur nach Sicherheitsüberprüfung sie nur so zeigtest, dass er sich über die Merkmale der Waffe informieren kann, und einen neutralen Zeugen, der idealerweise auch LWB ist, dabei hättest. Sinnvoll wäre es jedoch, sich von der Identität und Berechtigung der Kontrolleure zu überzeugen. Idealerweise nach schriftlicher Terminvereinbarung mit Nennung der Kontrolleure und dann Abgleich von Schreiben, Dienstausweisen, Dir bekannten Lichtbildausweise und den Personen miteinander - falls Dir die Kontrolleure persönlich bekannt sind, geht das natürlich einfacher. Auch ist es keine dumme Idee, sich spätestens dann über den konkreten Prozess abzusprechen. Wir sind z.B. zu erst über den vereisten Balkon geschlittert, um die Aufbewahrung des NC-Pulvers nach SprengR zu kontrollieren, und dann bei der Waffenkontrolle, die Gewehre erst einmal auf meinem Bett (1-Z-Wohnung) zu parken und die erst später wieder in die Schränke zu stellen, um Verzögerungen durch Waffenschrank-Tetris zu vermeiden. Vorher darüber reden, aber stets besser nicht ins Plaudern kommen. Jeder hat etwas, was nicht jeder erzählt bekommen sollte. Dein Mausebaer
  19. Deshalb sind die Zustände und ihre Veränderungen in den USA so interessant - dort kann sich das Waffenrecht an jeder Gemeindegrenze ändern - vom praktischen Totalverbot über nur die Minimalanforderungen des Bundes bis hin zur Besitzpflicht von Feuerwaffen. Dein Mausebaer
  20. Die wenigsten Kosten-Nutzen-Abschätzungen erfolgen explizit mathematisch und basieren auf einer gesicherten Datenlage - sonst hätte Kennesaw nicht funktioniert und dessen Waffenrecht wäre nur das geworden, als das es gedacht war - ein politischer Protest. Für Gewaltverbrechen i.w.S., die nicht völlig im Affekt geschehen, sind ex-ante die Einschätzungen des Täters die Grundlage für sein/ihr/es Handeln. Berichte über ein Waffenrecht, das rechtschaffenen Menschen den legalen Besitz von wirksamen, modernen Waffen erschwert, wird als eine Art staatliche Garantie auf wehrlose Opfer verstanden. Berichte über ein Waffenrecht, das rechtschaffene Menschen verpflichtet, Feuerwaffen, die zur Verteidigung geeignet sind, zu besitzen, als eine Art staatliche Warnung vor wehrhaften Opfern - nicht die Realität ist für die Handlungen der meisten Verbrecher verantwortlich, sondern deren Vorstellung von der Realität. Dein Mausebaer
  21. Ja, der "Gewalt"-Zusatz schließt Verwaltungs- und Betrugskriminalität mit Waffen hier aus. Aber auch in England gab es eine ähnliche Entwicklung obwohl dort i.w. legal besessene Kurzwaffen betroffen waren. Das ganze ist vermutlich eine Art von "Kennesaw rückwärts". Es kommt eigentlich nicht auf den tatsächlichen legalen Besitz von Feuerwaffen an, sondern auf die Repräsentation der Wehrhaftigkeit der potentiellen Opfer und Zeugen in der Vorstellung der potentiellen Verbrecher. Bei den Taten, die nicht vollständig im Affekt gegangen werden, erfolgt eine (überschlägige) Abschätzung von Nutzen und Kosten anhand der Vorstellungen der potentiellen Täter. Das Ergebnis der Abschätzung trägt dann zur Handlungsentscheidung der potentiellen Täter bei. Werden die potentiellen Opfer und Zeugen für wehrhafter gehalten erhöht dieses die angenommenen (Risiko-)Kosten der Straftat; werden sie für wehrloser gehalten, vermindert das die von den Kriminellen angenommen (Risiko-)Kosten. Euer Mausebaer
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