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Mausebaer

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Alle Inhalte von Mausebaer

  1. Macht der Gewohnheit? Wobei ich da immer noch auf die Gleichbehandlung mit Rauchern warte. Auch Nikotin kann zu Rauschzuständen führen. Dein Mausebaer
  2. Eigentlich umgedingst. Der §6 WaffG gibt hier nichts her. Mit dem §5 klappt's aber mit dem Entzug. Dein Mausebaer
  3. Ja, dass das ein Musterfoto sein soll für ein Häusle mit Stall aus der Zeit Kaiser Wilhelm I ist wirklich absurd. Aber außer am Grab, bei Eheschließungen und -scheidungen, Pensionierungen und Stellenbesetzungen sowie Gebraucht-Kfz-Handel wird nur selten mehr gelogen als bei Immobilen, wenn man von Politik und Journalismus absieht. Dein Mausebaer
  4. Wozu gibt es den Nießbrauch und dergleichen? Eigentum weg, Nutzen behalten. Nießbrauch, Wohnrecht, Grundschuldbriefe & Co. können sich bedürftig fühlende Eigentümer auch nerven. Daher verschenke nicht an Leute, die Dein Geschenk brauchen; zumal viele Rechte bei Zwangsverwertung entfallen können. Dein Mausebaer
  5. @IMI wieso halbe Häuser? Die gibt es dafür auch schon in ganz. Nur mit bezahlten Arbeitseinkommen und Infrastruktur ist es in jenen Gegenden meist nicht so gut bestellt. z.B. im landschaftlich schönen Südharz: https://www.immonet.de/angebot/48881977 Teuere Immobilen werden dann halt Stückchen für Stückchen an Nichten und Neffen verschenkt. Die Mitarbeiter von Notaren und Grundbuch brauchen ja auch eine Beschäftigungsgrundlage und auch beim Wertpapierdepot nicht die Sperre und den Nießbrauch vergessen! Man braucht doch nur den Nutzen und nicht das Eigentum. Dein Mausebaer
  6. Sein Leben so zu gestalten, dass es gut ist und zum Schluss möglichst nichts zum vererben übrig ist, ist das Ideal. Aber gerade bei vielen wird es mit zunehmenden Alter und nominalen Vermögen immer schwerer, sein Vermögen zu genießen und ggf. auch mit "warmer Hand" zu geben. Euer Mausebaer
  7. Keiner von denen. Auch der einfache Feld-, Wald- und Wiesen-StB ist da schnell mit seinem Latein am Ende, wenn es mehr sein soll, als das Identifizieren der Steuerklassen, Freibeträge und Sätze der Erbschaftsteuer. Vielen ist nicht einmal klar, dass beim Vorerbe das Finanzamt zwieimal kassiert. Wenn dann noch Körperschaft- und Auslandssteuerrecht dazu kommt, von Stiftungen ganz zu Schweigen... Wenn es einen StB gibt, kann der sicherlich Auskunft über die allgemeine finanzielle Situation geben, aber wenn es um Optimierung und Abwägen möglicher Alternativen geht werden mindestens fundierte und umfangreiche Kenntnisse des Erb- und des Steuerrechts gebraucht. Je nach Situation und Zielen kann da auch noch schnell Immobilien-, Stiftungs- und Kapitalmarktrecht dazu kommen. Da kann es schon schwierig werden, eine Kanzlei zu finden, die das alles überhaupt abdeckt, von gut und erfahren in allen Bereichen schon mal gar nicht zu sprechen. Die großen WP-Gesellschaften wären sicher dazu in der Lage. Aber vor 30 Jahren war die interne Konkurrenz bereits groß und die internen Verrechnungen happig. Ob da für einen kleinen und voraussichtlich einmaligen Mandanten dann auch wirklich alle sinnvollen Register gezogen würden ... Es ist wie fast immer im Leben: sich klar werden, was man selbst eigentlich will sich selbst schlau machen mit allen Betroffenen möglichst offen und umfänglich sprechen ggf. fachliche Berater hinzuziehen und auch mit denen und ggf. auch die wieder mit allen offen und umfänglich sprechen Aussagen und Ausführungen der Berater überprüfen. (Gerade bei Sachen, die für die Berater Routine zu sein scheinen, schleichen sich schnell Ungenauigkeiten ein) Nachbessern lassen und möglicher Weise alles noch einmal von vorne Nicht immer, wird man den vollen Umfang dessen, was möglich ist benötigen. In vielen Fällen werden die gesetzlichen Regelungen ausreichen. Wer etwas erhalten oder gestalten will oder sich das Gute Gewissen wünscht, sein Erbe so geregelt zu haben, dass es weder unter den Erben noch mit Behörden Reibereien geben wird, der wird kaum um ein Testament & Co. und ggf. rechtlicher Unterstützung auskommen. Denn gut gedacht ist noch lange nicht gut gemacht. Erbrechtlich kann ein Vorerbe ein gutes Konstrukt sein, um dem Vorerbe das Wohnen in einem Haus und den Nacherben das Haus als Vermögen zu sichern. Steuerlich ist ein Vorerbe eine kleine Katastrophe, wenn die Freibeträge nicht ausreichen, was schnell passiert bei Immobilien und Verwandtschaft entfernteren Grades (z.B. Tante - Nichte). Wirtschaftlich kann es den Vorerben in den Ruin treiben, wenn der Vorerbe nicht die notwendigen Mittel für den Erhalt des Hauses besitzt, insbesondere wenn er im Haus auch nicht mehr wohnen kann (z.B. Pflege, Behinderung). Ist das Haus nur noch schlecht erhalten, dann tangiert das auch den Wert des Hauses, den man als Vermögen für den Nacherben sichern wollte. Was will ich erreichen? Welche Möglichkeiten gibt es dazu im Erbrecht und welche Gestaltungsmöglichkeiten in anderen Rechtsgebieten gibt es dazu, insbesondere wenn noch Zeit zum Gestalten ist? Welche absehbaren Folgen hätte welche Alternative in anderen Rechtsgebieten (Steuer-, Immobilien-, Insolvenz-, Gesellschaftsrecht u.v.m.)? Welche absehbaren wirtschaftlichen Aufwände und Risiken ergäben sich im Zusammenhang mit den jeweiligen Alternativen und für wen? Welche absehbaren familiären Folgen und Risiken ergäben sich aus den jeweiligen Alternativen? Welche Alternative ist für das, was ich erreichen will, mein Optimum? Erben ist schon nicht leicht, vererben ist es erst recht nicht. Dein Mausebaer
  8. Wenn der Vater bereits tot ist und die Geschwister uneinsichtig sind, dann ist die Kacke bereits am dampfen. Das ist dann vielleicht genau so ein Fall, in dem der Erblasser einen Erben bevorzugen wollte und mit den Pflichteilen der anderen genau das Gegenteil bewirkt. Pflichtteilverzicht ist möglich, aber einfacher ist es oft einfach das Erbe leicht zu erhöhen. Sinn macht ein Pflichteilverzicht, wenn etwas erhalten werden soll und eine Vorerbschaft viel zu teuer käme. Das was sonst das Finanzamt mehr bekäme, gibt es zum Teil zu der Kompensation dazu und bis auf den Staat haben alles etwas gewonnen. Auch wenn ein Kind vorab Vermögen benötigt oder wünscht und die restlichen Kinder nicht schlechter gestellt werden sollen, kann ein Plfichteilverzicht sinnvoll sein. Putzig wird es, wenn das Enterben vergessen wird, z.B. durch eine spätere Testamentsänderung oder überhaupt ein Testament zu erstellen. Dein Mausebaer
  9. Da jedoch normalerweise keiner freiwillig auf Vermögen verzichtet, sind die Chancen gut, dass Gerichte später eine Sittenwidrigkeit oder ungenügende Aufklärung annehmen. Da muss man schon verdammt gut begründen, warum nichts von beiden vorliegt oder vorlag. Eben, weg ist weg. Da hilft dann auch kein Vermächtnis. So geht keine Absicherung. Dein Mausebaer
  10. @karlyman Nein, denn auch bei einem Vermächtnis könnte die Mutter ja selbst über die Vermögenswerte verfügen. Üblicherweise liefe das eher so, dass die misslungenen Kinder, die der Erblasser eigentlich aufs Pflichtteil beschränken will, im Vertrag angeboten bekommen, dass das Erbvermögen auf eine Holding-KG übertragen wird und gegen den Verzicht auf den Pflichtteil diese Kinder Anteile am KG-Kapital im Wert von 55% ihres rechnerischen Erbeinteils bei gesetzlicher Erfolge erhalten. Der Handel lautete bei einem rechnerischen gesetzlichen Erbanteils von 100 Mio. €, statt des Pflichteils i.H.v. 50 Mio. € in Cash bekommst Du KG-Anteile im Wert von 55 Mio. €. Dein Musebaer
  11. Das bekommt langsam etwas von der Patientenverfügung meiner Mutter. Von der wusste außer ihr niemand und auch als sie ins Pflegeheim ging, hat sie der Verwaltung dort sie trotz nachfragen nicht gegeben, und ich habe sie erst Wochen nach ihrem Tod gefunden und die Verfügung war so ein ungenaues Geschwubbel, dass kaum ein Arzt es gewagt hätte, seine Entscheidungen auf die zu stützen. Eigentlich dürften die Waffen und ihr Besitz den Aufwand schon gar nicht mehr wert sein. Aber was wann von wem wozu vereinbart oder beglaubigt wurde, wäre wohl schon sinnvoll zu klären. Es ist gut möglich, dass lediglich der Güterstand der Gütertrennung vereinbart wurde. Gütertrennung ist jedoch noch kein Testament und im Erbfall triggert sie ledig die gesetzliche Erbfolge nach § 1931 Abs. 4 BGB (Ehepartner und alle Kinder zu gleichen Teilen). Eine "Ergänzung" bei einem Erbvertrag ist ohne Zustimmung aller Parteien nicht möglich. Enterben geht eigentlich im deutschen Recht wirtschaftlich nur selten. Dazu bräuchte es die Erbunwürdigkeit (z.B. Mordversuch am Erblasser). Ein vertraglicher Pflichteilverzicht ist möglich. Aber hier ist man ohne adäquate Kompensation und Aufklärung des Verzichtenden schnell an den Grenzen des Empfindens der billig und gerecht Denkenden (Sittenwidrigkeit) angelangt. Oft wird ein Pflichtteilverzicht gegen ein Vermächtnis vereinbart, um so Vermögenswerte, wie ein Unternehmen, besser zusammen halten zu können. Also mir erscheint es so, dass es hier doch einiges an Klärungs- und Prüfungsbedarf bestünde. Dabei ist an den großen außen stehenden Mitspieler noch gar nicht gedacht - das Finanzamt. Euer Mausebaer
  12. Klar kann das sein. Das Gemeinte gilt. Aber für einen Vertrag braucht es mindestens zwei sich entsprechende Willensäußerungen. Für ein Testament braucht es nur eine Willensäußerung. Wenn die Ehefrau sich nachher daran hält, ist das alles auch kein Problem. Niemand ist gezwungen, sein Pflichtteil zu verlangen, und ob künftig da das Bürgergeld gekürzt werden kann ... Dein Mausebaer
  13. Wow! Wie hat das mit der Erbunwürdigkeit geklappt? Ansonsten hat die Ehefrau noch den Plichtteilsanspruch. Das ist in G'stan eine Geldforderung in Höhe von 50% des Wertes, des Erbes, das ihr nach gesetzlicher Erbfolge zugestanden hätte, gegen die Erben. Dann erbt die Ehefrau zwar nicht, aber Deine Frau muss an sie blechen. So etwas hat im Nachhinein schon einige Erben zum verramschen ihre Erbes gezwungen. Oder besteht mit der Ehefrau vielleicht ein Erbvertrag? Im Prinzip schon, wie @karlyman schon schrieb, insbesondere wenn das ausdrücklich als Ergänzung zum bestehenden Testament gelten soll, und nicht den dort getroffenen Regelungen entgegen steht. Nur wenn mit dem Erbfall Streit quasi vorprogrammiert ist, wäre eine notarielle Beglaubigung der Ergänzung nicht die dümmste Idee, zumal die Kosten sich für die Ergänzung im Rahmen halten sollten. Wie bei manchen Rosenkrieg wird im Krieg ums Erbe schnell wegen Kleinigkeiten, die die Partei eigentlich gar nicht haben will, ein Kampf bis zur Vernichtung geführt, nur damit der andere nicht bekommt, was er haben will. Dein Mausebaer
  14. Für solches Verhalten habe ich sogar einmal eine Begründung erhalten: "Das steht so in der Überlassungsmitteilung und damit bereits im Computer. Das müsste ich sonst alles ändern und begründen." "Die Verschlimmbesserung" durch die Datenbefüllung des NWR hat das dann auch nicht verbessert sondern eher"kreativ ergänzt". Dein Mausebaer
  15. Da wird kann es ggf. schwierig werden mit dem Beweis der Stellung als Vermächtnisnehmer oder Erbe der Waffe bzw. Waffen, insb. wenn es weitere Personen mit eigenen Interessen am Erbe oder Vermächtnis gibt. Als offizielles Einzelkind eines Witwers oder einer Witwe ohne Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag sollte es da auch ohne Testament & Co. keine Probleme geben. Als nicht anerkanntes Kind, bei mehreren potentiell Berechtigten oder einem Testament & Co. mit unklaren oder anfechtbaren Regeln, könnt es interessant werden. Dein Mausebaer
  16. Auch hier ist zwischen Besitz und Eigentum zu unterscheiden. Die WBK erlaubt den Besitz. Praktisch werden sich die Eben jedoch wohl schon auch über das Eigentum einigen. Dein Mausebaer
  17. Sowohl als auch und noch mehr. Bei meinen Eltern ging es rund, weil die meinen Großeltern das Hotel abgekauft hatten und der Vertrag neben einem festen Betrag auch die Pflicht zur Zahlung einer lebenslangen Rente enthielt. Da wurde selbst bis vor Gericht praktisch alles angefochten, weil es nicht genug war, meinen Großeltern bei Lebzeiten ihr Geld (und einige kleine Mobilen ) abzuzocken, sondern man auch noch ein Drittel vom Hotel wollte. Inzwischen weiß ich (und mein Vater sowieso) nicht mehr, ob meine Tante und mein Onkel sowie die Cousinen und der Cousin dieser Seite der Familie noch leben. Es langt nicht, dass es nichts zu erben gibt, das muss auch noch akzeptiert oder halt vor Gericht beweisbar sein. Dein Mausebaer
  18. Das ist natürlich eine Frage der Verhältnisse. Bei relativ "normalen" Verhältnissen und Zielen sollte ein nicht ganz unfähiger Notar, ein offenes Gespräch mit ihm und den voraussichtlich Beteiligten sowie der Eintrag ins Nachlassverzeichnis für praktisch absolute Klarheit und Sicherheit sorgen. Bei größeren Vermögen, kreativen Ausgestaltungen des Nachlasses Enterbungen, auf Pflichteile setzen, Erbanteil ersetzenden Leistungen, Bestandssicherungen von Immobilienbesitz oder Unternehmen, Erben, die steuerlich keine Inländer sind, bisher offiziell noch nicht bekannten Kindern, "Erben" außerhalb der gesetzlichen Erben, Vorerbschaften, Vermächtnisse und Erbverträge, Stiftungen, ... realistischer Weise zu erwartenden Streitigkeiten um oder wegen des Nachlasses oder möglicherweise betroffenen Personen, mit denen man nicht vorher klärend Sprechen kann (egal warum nicht) sollte man schon daran Denken, gute Fachanwälte für Erb- und Steuerrecht mit der Gestaltung zu beschäftigen. Da kann es schneller zu unerwünschten Folgen kommen, als man denkt. Das ist gerade in der Familie meiner Freundin passiert. Die ledige Tante wurde als Vorerbe fürs Häusle eingesetzt. Jetzt sind sich eigentlich alle einig - aber egal wie man es dreht, das Finanzamt hielte ordentlich seine Hände auf. Gutes gedacht, aber schlecht gemacht. Dein Mausebaer
  19. Selbst wenn es so einen Ansprechpartner gäbe, dann wollen solche Journalisten nicht mit diesen sprechen ... ... und falls sie es versehentlich doch machten, dann ginge es dem wie es oben @Friedrich Gepperth beschrieb - es wird nicht gesendet oder gedruckt und falls doch, dann nur ein ganz kurzer Ausschnitt, den jemand, der das will, in den falschen Hals bekommen kann. Dein Mausebaer
  20. Das "Problem" ist doch, dass diejenigen LWB, die besser nicht mit (solchen) Journalisten sprechen sollten, das nicht begreifen (wollen) und (solche) Journalisten nicht mit denjenigen LWB sprechen wollen, die adäquat und eloquent ein zutreffendes Bild beschreiben. Die Folge ist, dass sich (solche) Journalisten sich diejenigen LWB, die besser nicht mit ihnen sprächen, suchen und sie auch finden Uns fehlt es an einer effektiven Lobby, die das, was (solche) Journalisten machen, mit den bekennenden Antis machten. Dein Mausebaer
  21. Ich habe da jetzt gute fünf Minuten lang zugesehen - wann fängt das an "neutral" zu werden? Eigentlich kann das der Bericht gar nicht mehr werden nach 5 Minuten feinster, effektiver Hetze gegen Sportwaffen und deren legalem Besitz. Das war klassisches Priming - wer es nicht besser weiß und nicht psychologisch bewandert ist, der merkt gar nicht, dass er so bereits richtig gegen Sportwaffen und deren legalem Besitz "eingenordet" worden ist. Wenn die nicht noch so richtige Klopper bringen, dass der Bericht auch für fachlich völlig befreite Zuschauer zu einer lächerlichen Lachnummer per exellance wird, ist der Bericht richtig gefährlich für den legalem Besitz von Sportwaffen, auch wenn es später formal noch "versöhnlicher" werden sollte. Da können wir nur hoffen, dass den nicht zu viele fachlich ungenügend geschützte Personen sehen. Dein Mausebaer
  22. Also Dafür reicht eigentlich Pollen und Stempel oder Samen und Ei. Im Prinzip reicht ein vollständig handgeschriebenes und unterschriebenes Testament i.S. des BGB. Aber: Anfechtbarkeit bzw. Wahrscheinlichkeit der späteren Anfechtung rechtswidrige Formulierungen im Testament steuerliche Effekte Wenn sich die sinnvolle Frage nach einem Testament stellt, sollte man auch Wert auf Auffindbarkeit, Rechtssicherheit und steuerlicher Optimierung gelegt werden. Gerade wenn mit "Vorerben" und/oder gegenüber Behörden gearbeitet werden soll. Das kann sonst später nervig und teuer werden. Dein Mausebaer
  23. Das ist nicht zum Lachen, sondern zum Kotzen Das ist ein Dokument, wie Bürgerrechte in Deutschland vom administrativen Staat (schon wieder) mit den Füßen getreten und die unwissende Massen volksverblödet werden. Es gibt keine Pflicht zur Kontrolle und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird durch Drohungen der Verwaltung und Abnicken durch Gerichte ausgehebelt. Euer Mausebaer
  24. Das wirklich geniale und innovative bei den Glocks waren deren Fertigung und das Marketing. Die Fertigungsmethoden sind inzwischen auch beim Pistolenbau fast überall "totaler Standard". Euer Mausebaer
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