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Tschja, wieder einmal mehr die schon traditionelle, infrastrukturelle Diskriminierung von Schießsport durch die deutschen Gebietskörperschaften. Da werden Mrd. Euros für kaum genutzte Sportplätze und als Beihilfen an Fußballvereine, die längst profitorientierte Unternehmen sind, oder für landschaftszerstörende Golfplätze und Windparks*) verprasst, aber die Sportschützen gehen leer aus. Euer Mausebaer *) durch die Klimaerwärmung nimmt der Wind sowieso ab und die Windkraftanlagen werden noch unwirtschaftlicher.
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Bei Dir wird das wohl schwierig, aber falls Du Bürgergeldempfänger bist, könntest Du aufgrund des Bildungs- und Teilhabepakets für Deine Kinder die Diabolos vom Amt gem. § 28 SGB II sponsern lassen. Für Sport sind da m.W. wahnsinnige € 15,00 p.m. vorgesehen. Du könntest es natürlich noch über die deutsche Stiftung Sporthilfe probieren: https://www.sporthilfe.de/athletenfoerderung/foerderkonzept Vielleicht klappt es. Berichte uns doch bitte über Deine Fördererfolge! Du weißt ja: "Tue Gutes und sei dabei ein Vorbild für andere!" Dein Mausebaer Grün hatte nicht so richtig gepasst.
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... meinte die Gelbbauchunke und machte Platz für ein Haus mit Luxusappartements für Kapitalanleger vom Balkan und aus Osteuropa. Man ist immer ausgelastet, weil mit den aktiven Mitgliedern auch die effektiv verfügbare Infrastruktur schrumpft - von der Standaufsicht bis zu den Standanlagen, seien es auch nur Schießzeiten, die nicht mehr am Feierabend liegen dürfen. Dein Mausebaer
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Warum? Beim Sport mit Großkaliberwaffen sind Inklusion, Sportler mit Herz-Kreislauferkrankungen und Ü70 so etwas von völlig normal, dass er viel zu wenig Subventionen aus diesen Bereichen bekommt. Warum nicht einfach auch spezialisierte Disziplinen genehmigen lassen und entsprechende Förderungen beantragen. Das Nachwuchsproblem haben sich die Verbandsfürsten ja á la "nach mir die Sintflut" quasi ohne Gegenwehr ins WaffG schreiben lassen. Nun müssen wir zusehen, wie wir unter diesen Verboten trotzdem zu Nachwuchs kommen - halt mit Druckluft, KK und EL-Flinten (OK, jenseits vom Schrotdrilling wird's arg teuer und eher schwach). Dein Mausebaer
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Aber dann auch an die deutschen Erschwernisse adaptiert. Auch in einer "F im Fünfeck"-Variante, insbesondere für den Nachwuchs und anderer U18. Auch mit KK-Waffen und EL-Flinten, damit auch die U25 nicht immer mit natürlicherweise suboptimalen Leihwaffen starten muss Auch mit extra viel Disziplinen/Stages im Sitzen und Liegenbleiben, damit auch Herz-, KHK-Kranke etc. sowie Ü70 nicht außen vor sind. Falls man Kardiologen:innen gewinnen kann, könnte man das vieleicht auch als von den Krankenkassen geförderten "Herzsport" organisieren. Auch mit Disziplinen/Stages mit Ge(h)hilfen und in Rollstühlen. Diese sollten zumindest beantragt werden. Den Rest werden Inklusions-Marketing, Zuschüsse für Inklusionsmaßnahmen und Nachfrage regeln. Euer Mausebaer
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nene, nur Vergrämung normal denkender und empfindender Personen. Nicht, dass das noch einer zu einem § 6 Abs. 1f. WaffG machen will. Danke! Mir auch. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
OK, wenn man die Möglichkeit von der Anwendung humoristischer Stilmittel ausschließt, ist das schon so richtig harter Tabak, aber hallo die Waldfee. Wobei die Entscheidung für Deine Vereine dann doch sehr für Dich spricht. Eine relative Dominanz von DSB-Vereinen mit etwas anderen Vereinsmitgliedern hatte meine LWB-Werdung um 16 Jahre verzögert. Ne 15, ein Jahr geht auf Verwaltungsversagen beim VdRBw. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nach meinen Erfahrungen überwiegend im DSB bzw dessen Vereinen. Die wissen alles ganz genau, auch dann wenn es falsch ist. Die wissen auch ganz genau, wie man mit der Legislative, der Exekutive ja und so gar der Judikative (auch mal Judokative genannt) richtig und zielführend umgeht und auch um geht, wenn da nur nicht die "anderen" wären, die das störten "Andere" Schützen sind bestenfalls Idioten, aber auch das nur wenn sie gleichzeitig im DSB sind. Sonst sind es schießwütige Kriminelle, waffenhamsternde Terroristen und durchgeknallte Möchtegernsöldner, die am liebsten kleine Negermädchen ermorden wollen. Von den Jägern, die aus reiner Blutsucht und Mordgier massenhaft arme harmlose Tiere meucheln, nur um sich deren ausgekochte Schädeldecken zuhause an die Wände hängen zu können, schon einmal gar nicht zu reden. Natürlich gibt es die auch mal woanders und es gibt auch viele DSB-Mitglieder, die anders sind. Aber meistens fand ich solche noch unter den DSB-Mitgliedern. Dein Mausebaer -
Wie wolltest Du Dich dabei strafbar machen? Wobei es natürlich prozessual rechtssicherer wäre, wenn Du die Waffe nicht aus der Hand gäbest, dem dazu bestimmten Kontrolleur nach Sicherheitsüberprüfung sie nur so zeigtest, dass er sich über die Merkmale der Waffe informieren kann, und einen neutralen Zeugen, der idealerweise auch LWB ist, dabei hättest. Sinnvoll wäre es jedoch, sich von der Identität und Berechtigung der Kontrolleure zu überzeugen. Idealerweise nach schriftlicher Terminvereinbarung mit Nennung der Kontrolleure und dann Abgleich von Schreiben, Dienstausweisen, Dir bekannten Lichtbildausweise und den Personen miteinander - falls Dir die Kontrolleure persönlich bekannt sind, geht das natürlich einfacher. Auch ist es keine dumme Idee, sich spätestens dann über den konkreten Prozess abzusprechen. Wir sind z.B. zu erst über den vereisten Balkon geschlittert, um die Aufbewahrung des NC-Pulvers nach SprengR zu kontrollieren, und dann bei der Waffenkontrolle, die Gewehre erst einmal auf meinem Bett (1-Z-Wohnung) zu parken und die erst später wieder in die Schränke zu stellen, um Verzögerungen durch Waffenschrank-Tetris zu vermeiden. Vorher darüber reden, aber stets besser nicht ins Plaudern kommen. Jeder hat etwas, was nicht jeder erzählt bekommen sollte. Dein Mausebaer
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Neuseeland : Nach Verbot von HA , Erhöhung der Waffenkriminalität um 50%
Mausebaer antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Deshalb sind die Zustände und ihre Veränderungen in den USA so interessant - dort kann sich das Waffenrecht an jeder Gemeindegrenze ändern - vom praktischen Totalverbot über nur die Minimalanforderungen des Bundes bis hin zur Besitzpflicht von Feuerwaffen. Dein Mausebaer -
Neuseeland : Nach Verbot von HA , Erhöhung der Waffenkriminalität um 50%
Mausebaer antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Die wenigsten Kosten-Nutzen-Abschätzungen erfolgen explizit mathematisch und basieren auf einer gesicherten Datenlage - sonst hätte Kennesaw nicht funktioniert und dessen Waffenrecht wäre nur das geworden, als das es gedacht war - ein politischer Protest. Für Gewaltverbrechen i.w.S., die nicht völlig im Affekt geschehen, sind ex-ante die Einschätzungen des Täters die Grundlage für sein/ihr/es Handeln. Berichte über ein Waffenrecht, das rechtschaffenen Menschen den legalen Besitz von wirksamen, modernen Waffen erschwert, wird als eine Art staatliche Garantie auf wehrlose Opfer verstanden. Berichte über ein Waffenrecht, das rechtschaffene Menschen verpflichtet, Feuerwaffen, die zur Verteidigung geeignet sind, zu besitzen, als eine Art staatliche Warnung vor wehrhaften Opfern - nicht die Realität ist für die Handlungen der meisten Verbrecher verantwortlich, sondern deren Vorstellung von der Realität. Dein Mausebaer -
Neuseeland : Nach Verbot von HA , Erhöhung der Waffenkriminalität um 50%
Mausebaer antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Ja, der "Gewalt"-Zusatz schließt Verwaltungs- und Betrugskriminalität mit Waffen hier aus. Aber auch in England gab es eine ähnliche Entwicklung obwohl dort i.w. legal besessene Kurzwaffen betroffen waren. Das ganze ist vermutlich eine Art von "Kennesaw rückwärts". Es kommt eigentlich nicht auf den tatsächlichen legalen Besitz von Feuerwaffen an, sondern auf die Repräsentation der Wehrhaftigkeit der potentiellen Opfer und Zeugen in der Vorstellung der potentiellen Verbrecher. Bei den Taten, die nicht vollständig im Affekt gegangen werden, erfolgt eine (überschlägige) Abschätzung von Nutzen und Kosten anhand der Vorstellungen der potentiellen Täter. Das Ergebnis der Abschätzung trägt dann zur Handlungsentscheidung der potentiellen Täter bei. Werden die potentiellen Opfer und Zeugen für wehrhafter gehalten erhöht dieses die angenommenen (Risiko-)Kosten der Straftat; werden sie für wehrloser gehalten, vermindert das die von den Kriminellen angenommen (Risiko-)Kosten. Euer Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Jetzt wird es interessant für Özgür Mildan Engels ehem. Waffen-Engels. https://waffen-engels.business.site/ Euer Mausebaer -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
Mausebaer antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Die menschliche Dummheit im allgemeinen oder die neuere deutsche Gesetzeskunst á la "Verboten = Problem gelöst" im besonderen? Dein Mausebaer -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
Mausebaer antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Ausgewachsene Feuerwaffen kann man sogar außerhalb der üblichen Landenöffnungszeiten erwerben. Es ist ihm einfach verboten worden und falls er dann einmal mit einem illegalen Besitz auffällt, gibt es ein ganz böses Dududu extra dazu! Dein Mausebaer ps: @heletz war schneller -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nein, denn DIE halten sich ohnehin schon jetzt nicht ans Recht, also auch nicht an das Waffenrecht, und sind daher sowieso bereits optimal bewaffnet. Bei nicht mehr effektiv wehrlosen Opfern und Zeugen kann der Versuch eines Terroranschlags schnell in einer Ermutigung der Bevölkerung als in einer eigentlich durch den Terror gewünscht verängstigte Bevölkerung enden. Man stelle sich nur einmal vor, die Pariser hätten die Terroristengefahr effektiv eingedämmt, bevor überhaupt Polizeieinheit vor Ort gewesen wären! Folglich würden DIE es dann eher unterlassen, einen Terroranschlag mit Messern und Schusswaffen zu verüben, oder sich damit auf höchst wahrscheinlich wehrlose Ziele konzentrieren, z.B. die Besucher eines pazifistisch geprägten Friedenskonzerts oder so. Nein, denn Aussehen ist stets egal, denn sonst würden sich ja auch laufend uniformierte Waffenträger und zivile Waffenträger Feuergefechte liefern. Tatsächlich habe ich nur gerüchteweise von einem einzigen Vorfall aus den 1980er Jahren gehört, bei dem es einmal einen kurzen Schusswechsel ohne eine verletzte Person zwischen Kriminalpolizei und einer Zivilstreife der Feldjäger im Rotlichtviertel von Hannover gekommen sein soll. Das Verhalten zählt - nicht das Aussehen. Auch Uniformen werden zur Täuschung getragen, z.B. Brevig in Norwegen oder die Islamisten bei den Anschlägen gegen Touristen bei den Pyramiden in Ägypten. Möglicherweise "Ja". Man kann niemanden "hinter die Stirn" schauen. Vielleicht gibt es doch den/die/das einen oder anderen Politiker-innen, der/die/das auch meint, was er, sie oder es vor Jägern oder Schützen sagt, und dann nur aus Furcht vor persönlichen Nachteilen anders handelt. Dein Mausebaer -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Mausebaer antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Aktuelles journalistisches Fertiggericht zum Thema: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/razzien-gegen-reichsbuerger-viele-legale-schusswaffen-19244198.html Also ... Aus den "mehr als 360 Schusswaffen" sind inzwischen "138 scharfe Schusswaffen" geworden. Darunter "mindestens 62 Schusswaffen legal im Besitz der mutmaßlichen Mitglieder und Unterstützer der rechtsterroristischen Vereinigung" aka Behördenversagen beim Umsetzen des besten Waffenrechts aller Zeiten (BeWaffRaZ), "acht illegale Schusswaffen" (gemeint vermutlich illegal besessene Schusswaffen) und "Der rechtliche Status der übrigen 68 scharfen Schusswaffen habe aufgrund der andauernden sowie noch anstehenden kriminaltechnischen Untersuchungen noch nicht abschließend ermittelt werden können, ... ". Das soll wohl heißen, da hatte sich noch niemand die Zeit genommen, das Nationale Waffen-Register abzufragen, oder die Daten im Nationalen Waffen-Register sind so schrottig, dass man sie hierbei nicht sinnvoll nutzen kann. Somit ergibt sich: Ursprünglich >360 Schusswaffen abzüglich >222 nicht wirklich richtige scharfe Schusswaffen abzüglich 62 durch Behördenversagen legal besessene ewb-pflichtige Schusswaffen abzüglich 8 illegal besessene Schusswaffen abzüglich 68 Schusswaffen mit noch immer nicht geklärten ehm. Besitz verbleibende Differenz 0 Schusswaffen ... und auch deshalb muss die Nancy unbedingt das BeWaffRaZ zum WiNoBesWaffRaZ (wirklich noch besseren Waffenrecht aller Zeiten) machen lassen. Euer Mausebaer -
Naja, eigentlich bekommt man praktisch alles signifikant, wenn man nur die Stichprobe oder das Vertrauensintervall aka die (Gegen-)Wahrscheinlichkeit ausreichend groß gestalten kann. So schafft man sogar "überzufällige" Beziehungen zwischen psychologischer Persönlichkeit sowie Krebs- und Herzkrankheiten von Menschen zu dokumentieren. Hier geht es eher um die Effektstärke. Selbst falls man eine Signifikanz zwischen der Sicherheitsbeeinflussung durch die Häufigkeit des Diebstahls von legal besessenen ewb-pflichtigen Waffen aus Privathaushalten nach Berichtigungen sonstiger Einflüsse (z.B. Sozioökomomische Entwicklung, auch die der Population der Diebe, allg. Schutzmaßnahmen in Privathaushalten, Effekte der Beschaffungskriminalität und der OK, ... ) vor und nach der Pflicht zum Benutzen von den Heute geforderten Sicherheitsbehältnissen kreieren könnte, bleibt die Effektstärke wie bei den o.g. Krankheitspersönlichkeiten nahe bei Null, weil es nun einmal kaum einen oder keinen*) Effekt, hier: Sicherheitsproblem durch den Diebstahl legal besessener ewb-pflichtiger Waffen aus privaten Haushalten, gab und gibt. Euer Mausebaer *) aufgrund von statistischen Fehlern können kleine Effektstärken errechnet werden, auch wenn es tatsächlich keinen Effekt gibt.
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Seminararbeit zum Waffenrecht - Verbot von Anscheinskriegswaffen
Mausebaer antwortete auf HerbertHonigtopf's Thema in Allgemein
So sehr Versager, dass die das beschlössen, sind die ja nun auch nicht. -
Seminararbeit zum Waffenrecht - Verbot von Anscheinskriegswaffen
Mausebaer antwortete auf HerbertHonigtopf's Thema in Allgemein
Volksverhetzung ist eine Straftat (§ 130 StGB). Volksver(_._)ung ist es nicht. Dein Mausebaer