-
Gesamte Inhalte
10.901 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von PetMan
-
Das ist schön das du mir recht gibst, wenn auch nur einmal und auch noch teilweise. Das schönere ist aber das ich nicht für mich in Anspruch nehme alles zu Wissen, vor allem besser als andere. Ich gebe lediglich meine Meinung/Vorschläge ab.Das die Schweizer im Allgemeinen und du im Besondern das immer besser wissen ist schon zu mir durchgedrungen, wir sind aber hier nun mal in Deutschland bzw schreiben wir über das Führen von Waffen in Deutschland. Wäre das bei uns hier bis 1999 auch so einfach möglich gewesen wie bei euch hätten wir andere Grundlagen der Diskussion. Und wenn ich bei einem meiner häufigen Besuche in Paris in dieses Scenario geraten wäre und bewaffnet gewesen wäre könnte ich mir kein anderes Gefecht aussuchen, sondern müsste das Kämpfen das da ist. Aber ich war ja auch kein Offizier in der glorreichen und in vielen Gefechten siegreichen schweizer Armee. Ich war nur ein Unteroffiziersdienstgrad. Aber ein Ausbilder , Oberfeldwebel, an der Offizierschule fragte mal einen General: Ich habe das Buch " Unteroffiziere entscheiden ein Gefecht " gelesen und wollte die für mich logische Fortsetzung " Offiziere entscheiden ein Gefecht " kaufen. Aber Herr General, das gibt es gar nicht......" Im übrigen ist eine KW im Gefecht eh nur dazu da sich den Weg zur nächsten LW frei zu kämpfen.
-
Wir Leben aber in Deutschland und wollen etwas neues, unsere Waffen führen dürfen. Da ist das Argument das einige im Staatsdienst den Umgang und das Führen von Waffen gelernt haben imho ein gutes. Ich schrieb immer " mal damit beginnen". Nicht unbedingt, aber in Paris wäre das zb so gewesen. Und in Paris war ich schon dutzende male...............Und wenn ich eine meiner Waffen führen dürfte, dann wären mit Sicherheit auch Ersatzmagazine am Mann.
-
Eine " Ausbildung " als Sportschütze würde imho nicht ausreichen um in einer Gefahrensituation richtig zu reagieren. Aber es wurden so viele zb bei der BW oder der Polizei in allen möglichen Szenarien ausgebildet, warum nicht mit dem Kreis anfangen? Wer immer nur auf 25 m statisch schiesst hat bei Bewegung ein Problem. Sehe ich immer wieder wenn wir 1 oder 2 mal im Jahr zb Steelplates oder Parcour schiessen gehen. Keine Schiessbrille mit Diopter auf, während der Übung auf Zeit Magazin wechseln oder nachladen, Störungen im gehen beheben. Sind alles nur einzelne Punkte, aber in Addition kommt da einiges zusammen. Also ein gewisses Maß an Ausbildung sollte schon vorhanden sein.Wer im Dienst gut genug war eine scharfe Waffe zu führen, sollte das auch ausser Dienst sein. Auf 25m gut zu treffen sollte das Kriterium alleine jedenfalls nicht sein......
-
Meine letzte Überprüfung einfach so waren genau 30 Euro, ohne Postgebühren.Die haben sogar Kollegen überprüft die vor kurzem Waffen beantragt hatten. Eine Frechheit. Zeigt aber das die überprüften nicht vorher überprüft wurden, ob sie nicht vor kurzem schon mal überprüft wurden und deswegen nicht extra noch mal überprüft werden müssen......
-
Geht nicht um besser oder schlechter.Geht drum das Thema erst mal langsam an zu gehen. Fritz Meier, Sportschütze, Zivildienstleistender, hat einfach niemals eine Ausbildung an Waffen, Taktik usw durchlaufen und müsste das erst noch nachholen. Der hat auch noch nie geschossen wenn es um ihn herum so " richtig rummst " ( und nein, damit meine ich nicht die 44Mag auf dem Stand neben mir ) . Der hat nicht gelernt wie man Personen separiert und " in Schach " hält und dabei auf das Umfeld achten muss. Mag alles nicht so der Burner sein was man da bei der BW gelernt hat, aber immer besser als nix. Ganz davon ab , wenn man Tschechien mal als vergleich hernimmt: da ist es mit etwa dem gleichen Aufwand möglich einen Waffenschein zu bekommen wie hier bei uns eine WBK. Geht nur schneller. Angeblich gibt es bei denen aber " nur " 300.000 Menschen die so einen Schein beantragt haben. Bei ca 11 Mio Einwohnern. Wären bei uns umgerechnet etwas über 200.000 Waffenscheinen. Denkst du so viele würden " das Recht " hier nutzen, wenn sie es denn dürften ? Ich bin nicht für eine unkontrollierte Ausgabe solcher Scheine, aber wenn der Staat schon mal viel Geld für eine Ausbildung aufgebracht hat, warum die nicht nutzen? Aber z.Z. dürfen in vielen Bundesländern nicht mal die Polizisten privat Waffen tragen. Und wenn, dann dürfen sie nicht mal auf " Veranstaltungen " damit...................In dem Pariser Theater waren Nachweislich mindestens 3 Polizisten privat auf dem Konzert. Denkt jemand wenn die 3 bewaffnet gewesen wären hätten sie dem Gemetzel ohne einzugreifen zugesehen ? Da hätte schnell ein Ende gesetzt werden können. Hätte.............. Wie überall sonst auf der Welt wo das Waffentragen erlaubt ist. Man schaut wer da auf wenn Schiesst. Meist sind die , die auf Kinder, Frauen ,Mädchen und unbewaffnete oder " Ordnungshüter " Schiessen die bösen........................Ansonsten würden auch Zivil tragende Polizisten Gefährlich Leben wenn sie bei sowas bewaffnet Einschreiten
-
mehr als 2 KW auf grüne WBK, geschickt argumentieren
PetMan antwortete auf YTours's Thema in Waffenrecht
Ich schieße im DSB GK RK und KM. Im BDS LM und wenn es passt auch DM. Bisher hat das immer gereicht ohne das Nachfragen kamen. Denke das geht noch ein paar KW so, bei 4 bin ich schon. Das sind als aktiver Sportschütze jetzt nicht so die vielen Wettkämpfe, zumindest KM und BM/LM sollte jeder schaffen. Dann klappts auch mit den Waffen über Grundkontingent. Und der BDS bei uns erkennt Meisterschaften im DSB an. Dann richten viele Vereine auch offene Wettkämpfe aus, war letztens noch in Irsch Steelplates schießen. Solche Wettkämpfe werden auch anerkannt. Wer also mehr KW will muss einfach paar Wettkämpfe schießen. Von Gewinnen steht im Gesetz nichts. Im Gegenteil, wenn ich schlecht schieße kann das an den Waffen liegen und ich brauche neue. Zur Leistungssteigerung ;o) -
Ich bin Sportschütze. War aber auch 8 Jahre Soldat. War stelv. Bereitschaftszugführer, Wachhabender usw. Durfte Soldaten und Waffen führen, amerikanische B und C Waffenlager bewachen usw. Habe Ausbildung im Häuserkampf, Scharfschützen Ausbildung und noch einige Sachen mehr. Ich denke das ich mich da nicht dümmer anstellen würde als sehr viele die Waffen tragen dürfen. Polizisten. Warum nicht erst mal die Leute die eine ähnliche Ausbildung haben das führen von Waffen erlauben. Nicht einfach jedem der mag, Zuverlässigkeit, Sachkunde usw sollen schon Voraussetzung sein. Ich war 8 Jahre lang gut genug mit scharfen Waffen rum zu laufen und gefährliche oder gefährdete Dinge zu Bewachen. Da hat mir der Staat vertraut und mich dahingehend Ausgebildet. Und mit DZE war es mit dem Vertrauen vorbei. Aber verlernt habe ich das nicht.
-
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
PetMan antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Das sollte die Fachaufsichtsbehörde deiner SB sein. Das ist dann später auch die Adresse für die Fachaufsichtsbeschwerde. Mein Sb meinte damals als erstes " das der Kreis eine andere Rechtsauffassung vertritt als das Ministerium "( hab ich sogar schriftlich den Spruch ). Am ende gab es dann einen Meinungsaustausch.....seine wurde gegen die des Ministeriums getauscht. -
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
PetMan antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Ob sie das will oder nicht, das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert. Soll sie die Stelle im Gesetz zeigen die ihr das recht gibt das zu wollen und gut is. Kann sie aber nicht. Ergo? Pech gehabt -
Ich denke ja. Durch das ersteigern/kaufen auf der Plattform sollte ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen sein. Gab schon solche Urteile.
-
Krass.........hat bei euch jede Behörde ihre eigenen Preise? Im Saarland gibt es eine Kostenverordnung die für alle Behörden gilt. Glaube vor 2 Jahren oder so wurde die neu aufgelegt. Die alte war noch in umgerechneten DM Preisen und die eine oder andere Behörde ,achte auch da ihre Preise selber. Aber mittlerweile sollte das mit der einheitlichen Verordnung, die natürlich alles etwas teurer gemacht hat, bei allen gleich sein.
-
Vielleicht nicht märchenhaft sondern ironisch ? Im weiteren Verlauf werden da auch Bilder gezeigt. Kann natürlich auch gestellt sein, würde aber imho den Rahmen eines "Märchenpostes " sprengen. Und der Ersteller des Postes ist bei W&H auch kein unbekannter Neuling.
-
Ich versteh die Welt nicht mehr............um zu Überprüfen ob die Waffen Ordnungsgemäß untergebracht sind ist es doch 2. rankig wie viele es sind. Wird da noch ein Nummernabgleich gemacht? Das dauert natürlich. Aber ist das von einer Nachschau gedeckt? Das man nachzählt wie viele seiner 75 Waffen da sind und sich fehlende belegen lässt kann ich noch nachvollziehen. Aber sind 75 Waffen da und sind die ordnungsgemäß untergebracht ist der Pflicht imho genüge getan . Das dauert aber nicht viel länger als 10 Waffen zu zählen.
-
Und wie hoch ist die Gebühr für die Nachschau jedesmal ? In der neuen saarländischen Kostenverordnung steht das bei Kontrollen ohne Beanstandungen keine Gebühr erhoben wird. Schon ein Witz mit den Länderregeln.....
-
Ist das bei euch so gesagt worden? Jährliche Kontrollen ob ich den richtigen Tresor habe ? Kann ja wohl nicht wahr sein....
-
Gab es nicht mal eine gerichtliche Feststellung wie hoch die Gebühren sein dürfen ?
-
Wenn manche Ämter das mal nicht nur wegen Geld alleine machen................ Und wer bei einer angekündigten Kontrolle Ungereimtheiten im Schrank hat ist es selber Schuld. Und trotzdem kommt es vor. Kenne hier einen Fall der hatte noch , neben seinen Legalen, einen alten Flobert aus vor 1972, der nie nachgemeldet wurde mit im Tresor stehen.. Brauchte er nicht, meinte er. Oder der Opa der eine KW unter dem Kopfkissen hatte, weil er die da schon " immer " hatte und er ist jetzt so alt, wenn einer einbricht kommt er ja nicht mehr an den doofen Tresor......Oder wo die Ehefrau den Leuten die Tresore zeigte UND Aufmachte.......... Es fallen also auch bei den angekündigten Kontrollen noch Leute auf. Und schon sehen die Behörden das wieder als Beweis das kontrolliert werden muss.
-
Unter dem Aktenzeichen findet man eine bayrische Vollzugsanweisung aus 2009. Dort wird von einem Rückwirkungsverbot geschrieben. Ob es das im Waffengesetz immer gibt ? Siehe die Einführung von Tresoren. Die mussten auch alle Altbesitzer kaufen. Siehe die plötzlich zu kurzen Flinten oder PSM (?) Pistolen die auf einmal verbotene Waffen waren..... Auf die Vollzugsanweisung aus Bayern die fast 10 Jahre alt ist würde ICH mich nicht verlassen wollen. Mag aber sein das das auch heute noch so gehandhabt wird. Ein Urteil dazu wäre da besser, glaube ich.
-
Das kann ich nicht Beantworten. Wo steht das so ? Und wenn es so ist bleibt die Frage, Wissen das die Behörden UND Wissen es die Schützen ? Würde mich also interessieren wo das so zu finden ist. Lerne immer gerne dazu.
-
Kannst du Theoretisch auch unterschrieben heute Nacht bei denen in den Briefkasten stecken. Aber Frau schicken geht auch. Vollmacht brauch es da keine. Bei KFZ Zulassung zb was anderes, aber da geht es um die Unterschrift zum Steuereinzug. NOCH müssen wir auf Waffen auch keine Zahlen. Wenn, dann müssen wir mit Sicherheit auch Perönlich da erscheinen
-
Bei Waffen über Grundkontingent sind Wettkämpfe Pflicht ( §14, Absatz 3 Waffengesetz https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html ) Wenn die Behörde einen " Anlass " sieht zu überprüfen kann sie auch die Wettkampfteilnahme prüfen. Wurde hier schon drüber berichtet. Geht wieder von " ein Wettkampf reicht " bis " Wettkämpfe mit allen Waffen " was die dann belegt haben wollen. Im Gesetz wird nicht von der Art der Wettkämpfe geschrieben, aber selbst die Verbände wollen , weil es halt im Gesetz steht, Wettkämpfe sehen wenn mehr als 2 KW oder mehr als 3 HA LW beantragt werden. Je mehr Waffen, desto höher bei vielen die Voraussetzungen die sie sehen wollen. Die Verwaltungsvorschrift schreibt dazu Alles mit ein Grund wieso ich nicht Nachvollziehen kann das Leute die mehr Waffen haben nicht mal zur Vereinsmeisterschaft oder KM antreten. Beides Wettkämpfe für die man sich nicht Qualifizieren muss. Einfach hingehen und schiessen, Ergebnis total egal. ABER, ich halte mein Bedürfnis damit Aufrecht, auch für die 3. oder 4. KW. Wenn einer nix auf dem " Kerbholz " hat geben die Behörden bei uns bis jetzt noch immer Zeit wieder Aktiv zu werden. Suchen sie aber die " Krümmel im Käse " weil sie jemand auf dem Kieker haben liefern die Leute sich mit sowas selber ans Messer......Und dann stehen die im Vereinshaus und jammern. Spricht man sie vorher drauf an und nennt die Regelungen die jetzt gelten ist man der Dummschwätzer und hat keine Ahnung. Ich hab das " Missionieren " aufgegeben..............sollen sie schauen was passiert wenn der Brief vom Amt kommt. Bisher waren die saarländischen Behörden mit Masse Zahm, ich habe den Eindruck das das mittlerweile anzieht. Letztens erst Post bekommen, ich wäre überprüft worden und alles ist gut und ich solle bitte irgendwas mit 30 Euro überweisen. War bis dato hier nie Thema, jetzt schon. Auch hier zieht es an......
-
Jein. Was du meinst ist der Ersterwerb einer Waffe überhaupt. Also das Jahr vor Erhalt der WBK und die 3 Jahre danach. Ausser dem kann die Behörde aber auch von länger im Besitz einer WBK befindlichen Schützen einen Nachweis der schiessportlichen Tätigkeit verlangen. Bei Waffen über Kontingent wird das eher verlangt. Da will das Amt dann auch Wettkampfnachweise haben. Das soll aber nicht Anlasslos passieren . Welcher " Anlass " einer Behörde reicht wird sie selber festlegen. Gab doch hier letztens einen Thread wo das sogar vor Gericht ging ob Anlass oder nicht.... Vergessen viele ältere ( oder streiten es sogar ab das das auch für sie zählt). Wenn dann die Schreiben der Behörde kommen wird dann gejammert.......
-
Dann geh mal 2 oder 3 Jahre nicht Schiessen und das Amt verlangt von dir deine "Sportschützentätigkeit" nach zu weisen. Schreibt dir dein Vorstand das du Regelmäßig am Training Teilnimmst, obwohl es nicht so ist? Die reine Mitgliedschaft ist seeeeehr dünnes Eis, das bei vielen schon nicht mehr gehalten hat.
-
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
PetMan antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Weil das ein Punkt war den die Engländer, hier eine Dame deren Name ich vergessen habe, darauf bestanden das das ausgenommen wird. England....die es jetzt nicht mehr betrifft, die haben es geschafft etwas für IHRE Leute durchzusetzen. Was haben unsere Durchgesetzt? -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
PetMan antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Deine ersten 3 Punkte sind so wohl vorgesehen. Wobei es bei dem 3. Punkt interessant werden kann.... -Legt man fest das analog der Regelung bei den Jägern egal ist wie viel reinpassen, mann darf nur 10 laden. Das wäre die " sanfteste" Lösung . -Größere Magazine als 10 Schuss müssen blockiert werden auf 10 Schuss....dann muss wenigstens keiner seine 20er oder 30er wegwerfen. -Alles über 10 Schuss Fassungsvermögen wird verboten............dann wandern viele Magazine in den Müll. Und wer eins vergisst ist Kriminell. -Wie wird es mit KW Magazinen, die 20 Schuss haben dürfen, wenn ich zeitgleich eine HA LW habe wo die auch passen? -Was ist wenn für Sportschützen verbotene Magazine meiner Frau gehören? -Lässt man die Jägerregelung bestehen ? Darf ein Jäger dann für seine auf JJ gekaufte Waffe ein großes haben wenn er auch eine sportliche Waffe hat wo die auch passen? Was die sich " überlegen " und was wie umgesetzt wird werden wir erfahren. So einfach wie Schwarzwälder es darstellt wird das wohl nicht ausgehen