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Also hier im Saarland geht in geschlossenen Anlagen nix ausser 2G+ oder 2G und dann mit Booster. Von " alleine auf dem Stand " steht da nis in der Verordnung. Auf den sogenannten " offenen STänden " gehts nur mit 2 G. Ohne die 2 G `s wirds zumindest hier eng.....sehr eng...................
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Zweite Pistole verkaufen, eine neue Pistole kaufen
PetMan antwortete auf Isso's Thema in Waffenrecht
Beim DSB und seinen Landesverbänden ist es kein Problem mindesten eine KK KW, 9mm, 357 Mag , 45 ACP und 44Mag zu bekommen. Also mindestens 5, ohen irgendweclhen " Kadern " an zu gehören. KM oder VM muss man schiessen, noch besser RK, aber da es für alle Kaliber Disziplinen gibt muss es auch die Waffen dafür geben. Ach ja, für Zentralfeuer gibts auch noch eine KW, also 6 KW über DSB ......Und nix mit Kaderschütze........... -
Bei uns ist jetzt 4 Wochen zu. " Weihnachtspause " . Es wäre nicht zu wenn genügend Schützen das Angebot unter 2G+ zu trainieren angenommen hätten. Aber für 1,2 oder 3 Leute pro Training lohnt es sich einfach nicht die Anlage zu öffnen. Da könnten die Verbände auch nix dran ändern. Egal welche Regelung zählt. Und bei uns sind sehr viele geimpft( ich denke mehr als 80 % ) und auch viele schon geboostert. Aber die haben z.Z. wohl andere Schwerpunkte als Schiessen.Es waren quasi immer die gleichen die da waren. Auch die ganze Zeit seit Corona wurden die Möglichkeiten zum Training vielfach kaum genutzt. Wir hatten nicht soo lange ganz zu. Wer wollte konnte ohne Probleme auf seine Pflichttermine kommen. Ich selber habe auch unter Corona eine neue KW beantragen können, hatte genug Termine und auch EINEN Wettkampf. Und die Leute ohne die vom Gesetzgeber gemachten Vorgaben zum Schiessen zuzulassen wäre u.U. Fatal. Dann ist ruck zuck die Anlage komplett zu.
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Die Russen und Chinesen preisen natürlich ihre Impfseren, weil sie einfach nicht genug von den anderen Sorten bei bekommen.
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Und die ganze Welt, ALLE Regierungen, halten das so? Das wäre das erste mal das sich ALLE Regierungen über etwas einig wären. Die sind bestimmt alle durch Aliens ersetzt worden und die sind grade dabei uns Menschen alle zu vernichten..................Ich muss mein Raumschiff auftanken, ich muss hier weg.....................
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Aber auch nur mit dem passenden Anwalt. Der , der meine Scheidung gemacht hat würde es bei mir sicher nicht mehr werden..............................
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Mit den Argumenten, u.a. " bringen sie zu meiner Vernehmuing besser eine Pistole mit " , eher ins BWZK.......in den Bereich wo die Türen verschlossen und die Zimmer gepolstert sind.................
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Nix, hat nur ein bisschen Wasser in der Lunge.............. Stimmt. Stimmt, nur den Schutz den der bietet und ein bisschen Geld. Man bekommt aber auch was dafür....je nach Konstellation Punkte in Flensburg
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Zweite Pistole verkaufen, eine neue Pistole kaufen
PetMan antwortete auf Isso's Thema in Waffenrecht
Man muss doch keine sportlichen Ambitionen haben um sich für die KM an zu melden. Oder eine VM mit zu schiessen. Ersatzmitglied einer RK Mannschaft und einen Kampf AK mitgeschossen ist auch ein Wettkampf. Für die 3. muss das reichen. Und reicht laut Gesetz auch.Wenn ein "Landesfürst " da was anderes meint such ich mir einen anderen Verband. Und der Verein hat gar nix zu " befürworten", der hat zu bestättigen das ich regelmäßig am Schiessport Teilnehme. Natürlich nur wenn ich das auch mache.................3. KW nur als " Kaderschütze ", wer denkt sich sowas aus??????? -
Dein Anwalt wird in der Verhandlung gefragt haben, wie den ein rechtssicheres Schiessbuch laut Gesetz aus zu sehen hat..........................Bestimmt das jetzt ein normaler SB, was er anerkennt und was nicht? Obwohl es keine gesetzliche Vorgabe für so ein " Dokument " gibt ? Entweder waren deine RIchter sowas von auf Links gebügelt, dann hätte gar nichts geholfen ( weil geht ja gegen Waffen ), oder dein Anwalt sollte beim Scheidungsrecht bleiben.
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Einer der großen Fehler der Regierung, die zu Beginn genau diese Sicht der Dinge vermittelte. Und die beste Variante ungeimpft nicht angesteckt zu werden ist, sich in einen Glaskastenn zu setzen. Probiere es aus, die Wissenschaft ist für Daten dankbar. Und das Wort " womöglich " sollten sich alle ideologischen Impfverweigerer Rahmen lassen. Kann man sich dann im dummsten Fall über das Bett in der Intensivstation hängen....... Ich kann es wirklich fast nicht mehr hören. Die Argumentation von bestimmten Impfgegnern. Kimmich ist ein bekanntes Beispiel dafür wie die " Bedenken " einen einholen können. Schnallen die sich im Auto auch alle nicht an? Mir ist es mittlerweile egal wer wie denkt, solange er mir nicht mit seiner Argumentation den Kamm schwellen lässt und mir nicht auf die Pelle rückt, sprich abstand hält. ICH bin geimpft und geboostert und halte auch meine Abstände ein. ICH für MICH habe diese Entscheidung getroffen, darüber Diskutieren erinnert mich immer mehr an Taubenschach........
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Seit wann wird eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beantragt? Die bekommt man mit der AU Bescheinigung. Wenn er positiv getestet ist UND Smptome zeigt ist er Krank! Bei solchen Geschichten frage ich mich immer, was fehlt in dem Bericht...........
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Das ist hier schon eine ganze weile so
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DAS glaube ich mittlerweile nicht mehr....................
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Hier im Saarland hat es unsere Gesundheitsministerin versucht. Die wollte die ungeimpften einer Behörde " auslagern " in einem eigenen Gebäude.....hat sie ganz schnell zurück gezogen................... https://breaking-news-saarland.de/gesundheitsministerin-bachmann-wollte-geimpfte-und-ungeimpfte-mitarbeiter-auseinandersetzen/ Ein Unternehmen der Privatwirtschaft hier hatte alle ungeimpfte in den "Unbezahlten Urlaub " geschickt, die haben auch wieder zurück gerudert.
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Ist aber gängige Praxis.
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Mir würde die auch reichen, aber ich will ja kein "Sportmitglied " sein, sondern "Sportschütze". Also will ich auch schiessen. Und das tue ich. Morgen wird für 2021 mein 42er Schiesstermin Stattfinden, in 2020 waren es nur 32 . In den Jahren davor war ich oft 3 stellig. Ich behaupte, wer will der kann. Auch wenn das mal heisst weiter fahren zu müssen...........
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Hab ich auch schon des öftren gemacht. Geht aber nicht das das jeder macht, jedenfalls nicht bei 350 Mitgliedern. Und ja, meine PHV deckt den Verlust " privat genutzter fremder Schlüssel " bis 50.000 Euro ab. Aber frag mal rum wer sowas auch hat bzw es überhaupt weiss.........wie soll das dann ein 1 Vorsitzender Wissen?Meine deckt das erst seit, ich glaube, 2 Tarifgenerationen ab. Frag nicht wieviele meiner Kunden noch in älteren Tarifen stecken und NICHT umstellen wollen. SO wird das Bundesweit sein. Muss man sich wirklich schlau machen.......oder ins Risiko gehen. Und es gibt Schliessanlagen wo das teurer wird als 15 K. Bei den neuen, kartenbasierten Schliessanlagen kostet das glaub 15 Euro oder so. Aber verliere mal so einen Scheiss Schlüssel.....................................Hatte so einen Fall mal bei einer Realschullehrerin, die einen Genralschlüssel ihrer Schule verloren hatte, bzw im Handschufach ihres Autos das gestohlen wurde......................................da wurde es mit den 50K der Dienstschlüsselversicherung schon eng......Und die Zeiten wo Behörden sowas nicht Einforderten sind seit Jahrzehnten vorbei..........
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Für unsere Anlage unter einer Sporthalle der Stadt gibt es genau SIEBEN Schlüssel für den Verein. Bei Verlust eines Schlüssels der Schliessanlage stehen 15.000 Euro im Raum. Was denkst du wie gerne die " Schlüsselbevollmächtigten " diese Schlüssel aus der Hand geben? Bei meinem Verein ist auch 2G+, aber nur bis zum 13.12.21. Dann wird die Anlage bis 17.01.22 geschlossen. Erstens wegen zu wenigen Schützen die sie nutzen und 2. wegen umbauarbeiten an der Lüftung. Endlich wurde der Ausbau unserer beiden noch freien 25m Bunker beschlossen. In meinem anderen Verein, der Zählt hier als offener STand , gilt noch 2 G. Mal schauen für wie lange noch. Ich gehe morgen noch einmal Schiessen in meinem Hauptverein, zwischen den Tagen dann halt in den anderen. Irgendeine Möglichkeit findet sich fast immer, wenn man will und Mobil ist. Muss dann jeder für sich selber Wissen......selbst als " alles " zu war gab es möglichkeiten. Waren dann zwar etwas teurer und ein paar km weg, aber schiessen konnte man , zumindest hier, immer..................
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Ich hab das Thema schon durch, allerdings nicht in BaWü sondern im Saarland. Die Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich damals beim Ressortleiter der Waffenbehörde eingereicht, die Antwort kam vom Landrat. Die Fachaufsichtsbeschwerde geht an die entsprechende Fachaufsichtsbehörde, hier bei uns ist das das Innenministerium. Das kann je nach Bundesland aber anders geregelt sein. Dienstaufsichtsbeschwerde geht gegen ein Verhalten einer Person, die Fachaufsichtsbeschwerde klärt die Rechtsauffassung der Waffenbehörde. Ich habe ein Schreiben meiner Waffenbehörde in der u.a. der Satz steht" Der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Ministerium " . Am Ende gab es einen Meinungsaustausch zwischen IM und Waffenbehörde und ab da vertrat der Kreis die gleiche Rechtsauffassung wie das Ministerium. Solche Beschwerden wirken immer irgendwie. Weil das im Kopf bleibt bei den Entscheidern als auch bei der Person gegen die sie gerichtet war. Ich werde seit dem in der Waffenbehörde " besser " behandelt als vorher. Und auf meine Frage nach der Rechtsgrundlage bekomme ich seit dem entweder immer eine genaue Antwort ......oder doch was ich wollte................
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Hier wurde vor längerem ein Fall besprochen, wo jemand für ein paar jahre im Ausland lebte. Er hat dort weiter geschossen , auch um sein Bedürfnis aufrecht zu erhalten. Das wurde hier nicht anerkannt. Auch hier im Saarland wird von vielen in Frankreich und Luxemburg geschossen, die saarländischen LM im Bereich Tontauben sind meist entweder in Frankreich oder in Luxemburg. Dieses " grenznahe Schiessen ", Wohnort weiterhin in Deutschland wird wohl weniger bis gar keine Probleme machen. Kommt aber auch immer auf den Verband an. Der eingangs von mir geschilderte Fall wurde auch gerichtlich geklärt, steht hier irgendwo im Board. Da wurde es , wie geschrieben, nicht anerkannt. Das mache ich auch und der BDS , LV 9, hat das bisher immer akzeptiert. Andere wollen da vorgegebene Nachweise sehen, incl, Disziplinnummer und Ringzahl usw. Das ist stark abhängig vom Verband, und da auch von der die Befürwortung austellenden Person . BDS ist da nicht immer gleich BDS............
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Gab es schon Berichte drüber, das das nur sehr schwer, wenn überhaupt, anerkannt wird. Training muss nach deutscher Sportpordnung geschossen werden.Und entsprechend bescheinigt .
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Da muss ich , nach eigenen Erfahrungen( nein, nicht mit dem sterben) lächeln. So SOLLTE es sein........................hab selber schon mehrere Fälle , auch in jüngster Zeit, erlebt, wo gearde diese Meldung nicht kam. Ging von 3 jahren bis über 12 Jahre, wo die LWB verstorben waren. Bei dem Fall von 12 Jahren war mittlerweile auch die Frau verstorben und kein Mensch wusste wo dem seine, mehrere , Kurzwaffen abgeblieben sind. Juckte die Behörde nicht wirklich, das wird wohl einfach weggebucht.......................................
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Ich habe z.Z. , mal wieder, eine Erbwaffe in der " vorübergehenden Verwahrung " . Amt ist informiert. Geht immer dann, wenn ein Ende der Verwahrung ab zzu sehen ist und geht auch über die 4 Wochen der leihe hinaus. Hatte das bei der Abwicklung eines Nachlasses schon über Monate so, bis die letzte Waffe ein Heim gefunden hatte. Geht über § 12, Abs. 1, Nr1, B Waffengesetz und ( § 38 Nr.1 e des Artikel 1 ( WaffG) des WaffrNeuRegG)
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wow, das ist selbst für WO mittlerweile ein flaches Niveau. Was ich aber so gar nicht Nachvollziehen kann ist das ein Mediziner, der gleichzeitig auch Moderator hier ist, so agiert. Da würde nur noch fehlen das er Strafpunkte gegen andere verteilt wegen Beleidigung..................................