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Unklarheiten bei der Beantragung einer grünen WBK.
PetMan antwortete auf pa1993's Thema in Waffenrecht
wie würde Radio Eriwan sagen: Im Prinzip ja, aber............... ZUmindest bei meiner Behörde beantragt meine eine WBK, laut deren Antragsformular........das damit ein Voreintrag auf die Grüne gemeint ist ist da nicht so einfach zu lesen. Das man nicht wie bei der gelben eine leere WBK beantragt ist allerdings richtig. Eine Grüne hat immer zumindest einen Voreintrag oder eine eingetragene Waffe. Leere grüne werden i.d.R. einbehalten. https://www.kreis-saarlouis.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=389&id=405676 -
Unklarheiten bei der Beantragung einer grünen WBK.
PetMan antwortete auf pa1993's Thema in Waffenrecht
Hallo und erst mal herzlich Willkommen Du scheinst noch recht früh dran zu sein mit dem Schiessen. Als Vorraussetzung für die Grüne oder Gelbe WBK musst du erst mal ein Jahr Mitglied im Verein sein. Der muss dich auch an den Verband gemeldet haben. Ein Jahr Verein ist nicht immer gleich 1 Jahr Verband............ Dann musst du regelmässig den Schiessport mit erlaubnispflichtigen Waffen, also nicht Druckluftwaffen, trainieren und die das auch bestätigen lassen. Regemäßig ist einmal im Monat, also mind. 12 mal oder 18 mal im Jahr verteilt, wenn es nicht jeden Monat klappte. Sachkunde und Tresor brauch man, Sachkunde eher früher als später machen. Über das Jahr lernst du dann auch die möglichen Disziplinen kennen und die dazugehörigen Waffen. Auch die jeweilige SPortordnung zeigt auf welche Waffen da möglich sind. Ist alles erfüllt beantragst du über den Verein beim Verband dein Bedürfnis. Damit beantragst du bei deiner Waffenbehörde deine erste Waffe, deine erste WBK. Normalerweise werden sehr viele deiner Fragen in der Sachkunde geklärt oder man hat im Verein jemanden den man Fragen kann. Viel Spaß noch beim Schiessport -
Unser damaliger Vorsitzender im DSB Verein tat sich lange schwer Geld für sowas aus zu geben. Ein Standausbau steht an und dafür sparte er das Geld. Bis der Steuerberater sagte, jetzt muss er mal was davon ausgeben................und Schwuppst, hatten wir auf einmal 2 mobile Fallplattenanlagen für 2500 Euro das Stück. Und seit dem viel Spaß damit. Unser DSB Verein hat eine BDS Gruppe, die seit ende letzten jahres 100 mann stark ist......
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Nur das da mittlerweile andere Anforderungen gelten. Da bist du nicht auf dem neusten Stand. und NOCH darf der Verein für den Bedürfniserhalt Schreiben, erst ab 2025 MUSS das der Verband machen....................
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Bei dem Verband wo ich in den letzten Jahren meine Bedürfnisse her hatte ist das geregelt. Der LV9 hat eine kleine Broschüre, die jedes Neumitglied bei uns bekommt. Darin steht was für den Antrag einer Bedürfnisbescheinigung gebraucht wird. Das reicht auch massig aus um diese "Bedürfniserhaltbescheinigungen " ausstellen zu können. Für mich ist das also klar geregelt, jedenfalls für Mitglieder des LV9 . Und was spricht dagegen, ab 2025 die Broschüre um einen weiteren Punkt zu ergänzen? Man brauch viel weniger Angaben für den Erhalt als für den Erwerb. Und somit sehe ich da keine Probleme auf den Verband zukommen. Und hat man Fragen dazu schreibt man dem guten Herrn Rigo Woll eine Whatsapp und bekommt Antwort inert kürzester Zeit. Und da blieben noch nie Fragen offen. Und das beste....................die wollten noch nie mehr als das Gesetz vorschreibt.
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Ich seh da kein dünnes Eis. Wir führen den Nachweis über die Schiesskladde. Und die meisten zusätzlich über ein persönliches Schiessbuch. Da die Form des Nachweises nicht normiert ist kann auch keiner hingehen und die Art der Aufzeichnung bemängeln. Schiessen unsere Vereinsmitglieder in anderen Vereinen hat der Verein gar keine möglichkeit das zu kontrollieren/dokumentieren. Da muss er sich dann auf die pers. Schiessbücher der Schützen verlassen.....oder Bescheinigt nur was er selber in der Kladde hat. Dünnes Eis sehe ich da nicht. Wenn überhaupt dann beim Datenschutz. Auf der einen Seite schreibt der Gesetzgeber die Protokulierung vor, normiert sie aber nicht. Da würde ich einem Gerichtsverfahren auch wenig aufgeregt entgegen sehen.......
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Bei uns im Verein steht jeder der Schiesst in der Schieskladde . Was passiert wenn die mal weg kommt???? Was spricht dagegen das jeder "für sich " ein pers. Schiessbuch führt ???? Ich benutze alte Bundeswehschiessbücher. Dort trage ich das Datum , die Kaliber und den Ort ein wo ich Schiesse. Neuerdings auch ob LW oder KW .Stempel hole ich mir wenn welche da sind, wenn nicht dann nicht. Unterschriften von Aufsichten/ Schiessleitern sind da keine drin. Beantrage ich eine Waffe muss mein Sportwart nicht das Schiessbuch durchforsten. Er glaubt mir meine Termine bzw weiß er das ich genug Schiesse. Kopien meines Schiessbuches schicke ich mit an den Verband. Hat bisher auch für Waffen über Kontingent immer gereicht und ICH habe den wenigstens Aufwand die Unterschrift vom Sportwart/ vom Verband zu bekommen. Sowohl beim BDS LV 9 als auch beim saarländischen DSB Ableger hat das bisher gut Funktioniert. Meine 1. WBK ist deutlich älter als 10 Jahre, ich könnte das entspannter sehen. Ich führe mein Schiessbuch aber weiter, einfach für mich oder wenn ich noch eine Waffe brauche. Die Leute die sich hier darüber mokieren, das man kein eigenes Schiessbuch führen MUSS, sonder das der Verein/Verband das für sie macht wünsche ich viel Spaß mit ihrer Einstellung, wenn sie den Nachweis denn dann mal brauchen..................................................
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Jedenfalls sicher nicht in einem offiziellen, für alle geltendem Druckstück. Wenn sowas eine Behörde , ein Verein, ein Verband oder ein Schiesstanbetreiber vorschreibt mag das seine Sache sein. Allgemeingültigkeit hat das nicht. Per Gesetz ist das nicht definiert.
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Hier in der Nähe, an der Grenze zu Luxemburg, gibt es sowas auch. Waffenhändler mit eigenem Schiesstand/Jagdschule. Wenn man da Mitglied wird kann man sich bei ihm auch sofort eine Waffe kaufen, die dann bis zur WBK bei ihm im Waffenraum bleibt. Jahresbeitrag glaub 300 Euro.Ich zahle in 2 Vereinen und meiner BDS Gruppe glaub insgesamt 140 Euro p.a. und beide Vereine haben einen eigenen Stand. Schiessen könnte ich so gut wie jeden Tag, jedenfalls in normalen Zeiten und nicht wie jetzt unter Corona. Aber auch da ginge 4 bis 5 mal...............in der Woche...........
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Du solltest mal schreiben in welchem/welchen Vereinen du Mitglied bist, damit man die meiden kann. Du hast manchmal, ne, eigentlich immer, " den Schuss nicht gehört " . Will sagen, du hast einen an der Klatsche
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Ja, es gibt " Vereine " mit Aufnahmestopp, die meisten davon sind aber eingemietet und haben einfach nur X Stunden im Monat. Wir sind z.Z. rund 350 Mann stark im Verein und wir nehmen noch auf. Wir sind jetzt dran noch 2 mal 25m Bahnen aus zu bauen und das voll begehbar. Hoffe mal das das klappt, aber 2 x 25m Bahnen statisch werden das auf alle Fälle. Sind dann insgesamt 10 neue Bahnen. Die wollen auch beschossen werden.......Wer Platz genug hat nimmt auch neue Mitglieder auf und unsere Veranstaltungen wie Ostereierschiessen oder Unser Dorf schiesst ziehen jedes Jahr neue Mitglieder.
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Man zeigt auf, das das deutsche Waffengesetz damit nix zu tun hatte.Selbst wenn hier alle Waffen verboten wären hätte der Täter sich die immer noch genau so beschaffen können. Das Problem ist aber nicht die Gesetzgebung in anderen Ländern, sondern das was in dem Kopf kranker Leute vorgeht. Und in irgendeiner Art Krank muss so einer schon sein. Normal ist die denke jedenfalls nicht. Jedenfalls nicht in unserem Kulturkreis. In anderen schon........................
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Auch wenn wir sehr gerne " neue " beim ersten Besuch Schiessen lassen, wenn eine KK Waffe auf dem Stand ist bekommt der neue erst mal ein paar Schuss damit. Jemand direkt mit zb 45 ACP oder 357 Mag zu " erschrecken " ist u.U. Kontraproduktiv. Ich hatte letztes jahr eine Dame auf dem Stand, die hatte gefragt ob sie ihre Schreckschusswaffe mal bei uns schiessen dürfte. Sie hätte den kleinen Waffenschein beantragt und wollte die Führen, hatte aber noch nie damit geschossen. Mehrere Vereine hatten sie schon abgewiesen..........Wie haben sie Schiessen lassen. Ich zeigte ihr auch mit gefaltetetn Scheiben was für eine Wirkung die SRS hat. Die war schon erst mal vom Knall ihrer Platzpatronen und den Geräuschen der Kollegen die schossen am zucken. Ich lies sie dann noch mit meiner 1911er mit 22 WS schiessen und sie hat die Scheibe getroffen. Am ende hatte sie 9mm, 45 ACP und 357 Magnum geschossen und fast alle Treffer auf der Scheibe. Und sie hatte Spaß dran gefunden. Mittlerweile ist sie Vereinsmitglied . Leute die Anfängern 44 Magnum in die Hand drücken wundern sich dann, das man die leute nicht mehr sieht auf dem Stand............
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Wir sind auch ein DSB Verein, mit eigenem Stand. Bei uns hättest du beim ersten mal nicht mal die Munition kaufen müssen....................................................gibt in allen Verbänden/Vereinen Deppen................mal mehr, mal weniger........Und hier im Saarland sind so gut wie alle Stände von Haus aus DSB. Aber unsere BDS Gruppe im Verein ist seit kurzem 100 Nasen stark . Letzten haben 2 neue ihr 1. Schiessen auf die Fallplattenanlage gemacht....die Grinsten auch..................
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Das ist die " richtige Einstellung ". Und wenn ein Jäger mit über 700 Waffen mit als Grund genommen wird " die Sportschiesser " auf gelb zu begrenzen ist das aus deiner Sicht dann auch ok. Hauptsache der Jäger kann seine " Waffe noch schultern " ...du hast echt den Knall nicht gehört. Und als du das Schiessen angefangen hast war ich schon lange aus dem Rückenmark meines vaters heraus..................... Da schreib ich besser nicht dazu was ich von solchen " Jagdwaffen " halte....................aber das kann Valdez sicher auch begründen. Obwohl, braucht ja keinen Grund, ist ja erlaubt...............
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Fakt ist doch das die Begrenzungen die wir jetzt haben oder die noch kommen von einigen wenigen iniziert wurden, die es " übertrieben "haben. Ob die KW für die Jäger auf 2 oder die 10 Waffen auf gelb für die Sportschützen. Als Auslöser wurden immer ein paar her genommen die Exorbitant viele Waffen angehäuft hatten. Und ob Jäger oder Sportschütze ist denen egal, siehe den Jäger der bei der letzten Verschärfung mit über 700 Waffen ins Feld geführt wurde und mit als Anlass genommen wurde uns Sportschützen die Gelbe zu begrenzen. Also nutzt " euer Recht " nur weiter aus, solange es noch geht. Besitzstandswahrung war zumindest bisher ja gegeben.................................................................
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Steven.....genau DAS ist der Fehler. Er hat den Erwerb einer Waffe angezeigt OHNE die entsprechende EWB..............................So schwer ist das doch nicht zu verstehen. Wenn er das dem SB im Vorfeld erklärt hätte wäre es nie soweit gekommen wie es kam. Das hat er wohl nicht. Also hat ER den Fehler gemacht. Und wenn du ihm zu dieser Vorgehensweise geraten hast du auch.
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Da kann es eigentlich keine rechtlichen Konsequenzen geben, wenn alls so lief wie hier geschildert. Ausser einen Begriff falsch benutzt zu haben ist da nix falsch gemacht worden. So zumindest im Nachgang. Der erste Eindruck mag ein anderer gewesen sein....................
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Er hat den Erwerb einer KW beim Amt angezeigt !!!!! DAS war der Fehler. 3 Sätze dazu geschrieben wie das gemeint ist oder kurz mit dem SB telefoniert und das Theater wäre nie entstanden.
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Was dabei raus kommt habt ihr gesehen. Und den Erwerb einer Waffe beim Amt anzuzeigen für die man noch keine EWB hat ist................................ eher suboptimal
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Und das ganze OHNE mit dem SB zu reden ? Dann wundert mich sein verhalten eher nicht........................
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Vermutlich wurde wegen dem Voreintrag nachgefragt und erwähnt, das man ja schon eine Waffe gekauft hat. Da gingen wieder die Begriffe, Kauf, Erwerb usw durcheinander.............. Das mit der Sachkunde ist halt immer so eine Sache. und ruck Zuck hat man sich um Kof und Kragen geplappert. Obwohl hier am ende nix raus gekommen wäre.................
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Bedürfnis zum Besitz (§ 14 Abs. 4 WaffG ) 10 Jahre
PetMan antwortete auf powder8's Thema in Waffenrecht
Das diese Regelung NUR im Bereich der Sportschützen anwendung findet hat man sich das wohl gespart. Einfach weil es logisch ist. Ab und an steht wirklich was logisches im Waffengesetz...................... -
Längere Abwesenheit (Auslandsjahr, Langer Urlaub etc.) - Waffen Aufbewahrung in der Wohnung?
PetMan antwortete auf kos90's Thema in Waffenrecht
Der Hausrat- Wohngebäudeversicherung würde ich so einen längeren Auslandsaufenthalt eher melden als der Waffenbehörde. Im besten Fall gibt es für die Zeit des " Unbewohntseins " eine Erklärung das trotzdem weiter normal versichert oder einen Zuschlag. Im dummsten Fall keine Regulierung des Schadens wenn nicht gemeldet. -
Bedürfnis zum Besitz (§ 14 Abs. 4 WaffG ) 10 Jahre
PetMan antwortete auf powder8's Thema in Waffenrecht
Da diese 10 Jahre nur für Sportschützen und nicht für Jäger gelten gehe ich mal Stark davon aus das da auch die erste Sportwaffe mit gemeint ist.............Im Waffengesetz ist im Bereich der Jäger jedenfalls keine Rede davon, nur bei den Sportschützen...................