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PetMan

WO Silber
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  1. Bei MIR in der WBK. allerdings einträge von 2006, steht einfach Pistole und Revolver. Was im Stammdatenblatt steht müsste ich nachschauen............ Grade noch geschaut vor dem Abschicken....darin stehen die 2 noch verbliebenen 4mm Waffen als Kat B und als Bedürfnis §14 Abs.2 WaffG.......stimmt ja mal gar nicht. Das fiel mir bisher aber noch nie auf. Zumindest das Bedürfnis ist ein falsches.................Hab noch einen Vorantrag am laufen und dann muss ich eh aufs Amt. Versuche das dann zu klären.................
  2. heutzutage hätte er recht, aber 2006 nicht. Und bis 2008 nicht. Erst ab da war das umbauen nutzlos, weil immer die ursprungswaffe zählte. es gibt ganze Waffensammlungen aller möglichen Waffen die in der Zeit in 4mm konvertiert wurden. Sachen die man sonst NIE hätte haben können/dürfen. Mein Bruder hält noch eine CZ75 und eine PPK konvertiert in seinem Besitz. Meine 9mm Waffe habe ich mit Bedürfnis wieder " zurückbauen " lassen. Musste nur der eingeklebte Lauf wieder raus. Hat aber ein Büchsenmacher mit Herstellungserlaubnis gemacht und bescheinigt. Und dann mutierte meine 4mm Pistole in der WBK wieder in eine 9mm Pistole. Das war damals kein Problem, da konnte man bei egun kaufen was man wollte und in Absprache wurde das dann von einem Büchsenmacher mit Herstellungserlaubnis " erworben", der baute um in 4mm mit F Stempel und überliess die dann auf 4mm Voreintrag. War alles Gesetzekonform. Damals...............
  3. Das schreibst du so............ich hatte ,glaub 2006 , 4 Voreinträge für solche 4mm Waffen. Damals konnte man sich noch jede beliebige GK Waffe in dieses Kaliber abändern lassen. Durch eingeklebte Läufe !!!!! Jedenfalls wollte mir bei der 3. Waffe der Leiter der Behörde erklären, ich müsse die 2/6er Regel einhalten. Meine interventionen liess er nicht gelten, und ausserdem sei das Innenministerium der gleichen Auffassung wie er. Ging so 14 Tage hin und her, am ende traute er sich aber nicht mir eine schriftliche Ablehnung des Eintrages unter Nennung des passenden § zu schrieben........wäre ihm auch schwer gefallen. Und von wegen Ahnung......meine Walther PP wurde mit dem Kaliber 7,65 Luger in die WBK eingetragen..................und den unterschied 4mmM20 und 4mmRL kannten die auch nicht. Meine WBK`s strotzen vor Änderungsstempeln mit Handzeichen.................
  4. Ich habe seit Anfang der 2000er jahre genau einen Einbruch " mitbekommen " wo gezielt die Tresore der Waffen angegriffen wurden. Der Kassierer unseres Vereines hatte Handwerker im Haus. Kurz nach ende der Arbeiten fuhr er in Urlaub. ALLE Türen im Haus vorher abgeschlossen. Es wurden genau nur die Türen " geöffnet " die auf dem Weg zu den Tresoren lagen. Alle "modernen " Waffen wurden geklaut, die Ordonanzen und die BDF liessen sie da.Tresore mit schwerem Gerät geöffnet, die wussten das der Besitzer lange weg ist. kamen gaub 12 Waffen weg. Verdacht fiel damals sofort auf die Handwerker, was daraus wurde weiss ich aber nicht, Und als Witz noch obendrauf, er durfte für die Ersatbeschaffungen alle Vorgaben des Waffengesetzes erfüllen, incl 2/6er Regelung............................
  5. Bei DIR würde mich, in deiner momentanen Situation, ein Besuch nicht wundern, Stefan. Deswegen verstehe ich auch nicht warum du so eine Frage hier öffentlich stellst. Das der Erwerb legal ist dürfte auch dir klar gewesen sein. Was man damit macht aber u.U. nicht.
  6. Nein, eben nicht. Da darf man Waffen UND die passende Munition drin lagern. War mit ein Grund der bei der Änderung angeführt wurde...........
  7. Du gehst mit zunehmend auf den Sack, @ASE . Es geht nicht um " 100 Euro" . Ich zb habe mir vor dem Stichtag noch 2 A/B Schränke geholt . Die waren mit Schlüssel. Ich könnte da jetzt 19 LW und 20 KW drin lagern. Damit sah ich bis an mein Lebensende Platz genug. Da hab ich mehr als die von dir genannten 100 Euro ausgegeben. Und ALLE Sicherheitsanforderungen des Gesetzgebers eingehalten. Und als mehr sehe ich die Waffenschränke nicht. Ging früher, vor 2003 , auch ohne. Und jetzt wird mein Bestandsschutz nachträglich von einem Gericht ausgehöhlt, vor dem ich nicht mal gestanden habe, angeklagt wurde. Und soll mit noch einen 1er Tresor für die Schlüssel der A und B Schränke holen????? 1er deswegen weil ich 8 KW besitze. Ok, ein 0er mit mehr als 200 Kg würde auch " reichen ".....so ne Scheisse kann sich keiner ausdenken. Und Typen wie du stellen mich dann als "Müsliboxfraktion " hin. Face du Face hättest du nach einer Diskussion zu dem Thema in dem ton nach 5 minuten ...................ne, besser nicht schreiben
  8. Für mich das beste was es gegen Blei im Lauf gibt ist der Lewis Lead Remover. Hab ich für 9mm/38/357 und für 44/45. Aber meine beiden haben zusammen nicht soviel gekostet wie heute dafür aufgerufen wird.............. https://www.brownells-deutschland.de/LEWIS-LEAD-REMOVER-Lead-Remover-Kit-9mm-38-BROWNELLS-38-357-Caliber-357-359-516100038 Edit oder billiger https://www.sb-wiederladen.de/lewis-lead-remover-set-kailber-38-357-9mm.html?language=de Gibts aber immer auch mal gebraucht bei egun.............
  9. Wenn @ASE gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern genau so auftritt wie hier hat der schon lange keinen Führerschein mehr und braucht deswegen auch keine Autoschlüssel.......................
  10. Wenn das nix kostet und keine Auswirkungen hat sollen sie doch.............wenn die nix anderes zu tun haben.....3 mal bezahlt hätte ich das aber nicht
  11. Gibt einfach Gegebenheiten die einen Kontakt mit der Waffenbehörde erfordern. Kollege löste den Nachlass eines Freundes auf. Die Waffen nahm er zur "sicheren Verwahrung " zu sich um sie zu verkaufen. Dies teilte er der für beide zuständigen Waffenbehörde mit. Mache ich auch so wenn ich einen Nachlass auflöse. 6 Wochen später bekam er seine Rechnung für die Überprüfung seiner zuverlässigkeit. Die hatten halt seine Akte " in der Hand " nach der Meldung und sahen wohl, das der seit 30 jahren keine solche Überprüfung hatte und führten die dann durch. Hätte er sich nicht um den Nachlass gekümmert wäre das wohl nicht passiert. Ab für bestimmte Vorgänge muss man einfach Kontakt aufnehmen. Bist du eigentlich ein Bruder von ASE ? Deine Posts lesen sich ähnlich................................
  12. Bei uns im Verein bekam ein Sportschütze auch die Rechnung seiner Überprüfung zugeschickt. Hatte aber 9 Monate vorher einen HA erworben, wo er natürlich auch überprüft wurde. Sollte 30 Euro zahlen. Hab ihm gesagt das MIR die Zeit etwas kurz vorkommt, ihn Anlasslos schon wieder zu überprüfen und hab ihm diesen Link geschickt https://sokolowski.org/verwaltungsrecht/regelmaessige-ueberpruefung-waffenrechtlicher-erlaubnisse/8234/ Daraus : Nur wenn der Zeitraum von drei Jahren ohne konkreten Anlass erheblich unterschritten wird, kann die erneute Überprüfung nicht erforderlich und die hierfür verlangte Gebühr rechtswidrig sein (BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 – 6 C 25.11 – juris und v. 22.08.2012 – 6 C 27.11 -, a.a.O., m.w.N.; NdsOVG, Urt. v. 19.04.2011, a.a.O.; zust. Gade, WaffG, 2. Aufl., § 4 Rn. 25; .......er schrieb der Waffenebhörde eine Mail mit Verweis auf dieses Urteil. Eine Stunde später kam Antwort, wäre ein Fehler im System gewesen, er bräuchte die Rechnung nicht zu bezahlen. Kostete ihn also nur eine email und ein Bier für mich, aber keine 30 Euro.
  13. So sehe ich das auch. Und die Art und Weise, der Ton mit dem @ASE das macht, das ist gelinde gesagt eine Frechheit. Erinnert mich an einen alten Oberstudienrat .................der hatte auch immer Recht. Und das schwächste Glied in der Aufbewahrungskette ist immer der Berechtigte selber. Dann wird eben nicht mehr eingebrochen wenn keiner da ist, dann gibts halt einen Einbruch wenn der Berechtigte zu Hause ist. Und dann wird er halt " überredet " den Zahlencode einzugeben. 100 % ige Sicherheit wird es nie geben. Auch sagt ein "Wiederstandsgrad " auch nur aus wie lange so ein Schrank Wiederstand leistet bis er auf ist. DAS er auf geht ist wohl unstrittig...................
  14. Im Rest der Welt schon........aber in Deutschland...................................................................
  15. Das wurde schon bei der Umstellung auf 0er und 1er versucht und es fruchtete nicht. Jetzt sind die 0er und 1er seit Jahren etabliert, da sehe ich keine Chance das die nochmal einen Schritt zurück machen. Das mit S1/S2 hätte 2017 fruchten müssen................jetzt ist es dafür zu spät.........
  16. Auf was muss man da alles achten? Beispiel : ich habe 4 Schränke. Ein B Würfel, ein A Schrank , 2 A/B Schränke. Alle mit Schlüssel. Ich könnte jetzt sehr günstig einen B Würfel mit Zahlenschloss bekommen vom Kollegen. Jetzt geht die raterei los.......für diesen Schrank hätte ich keine Altbesitzregelung, der Schrank hat aber unstrittig B Einstufung. Dann habe ich 8 KW. Das ich in dem dazugekommenen B Schrank keine Waffen lagern darf ist mir klar. Aber den Schlüssel für die anderen darf ich darin lagern ??? Weil er ja das gleiche Schutzniveau hat wie meine alten? Muss dieser neue B Schrank dann mehr als 200 Kilo haben oder angedübelt werden, weil über die Schlüssel darin hätte man auf mehr als 5 KW zugriff? Mein Bruder hat mehrere A und B Schränke. Der hat sich jetzt eine größeren 0er Schrank mit Zahlenschloss bestellt. Der wiederum wiegt " nur " 140 Kg. Aber auch er hat 7 oder 8 KW im Besitz. Für 0er Schränke gilt das mit dem Festdübeln aber nicht, der muss defakto mehr als 200 Kg wiegen um 10 KW lagern zu dürfen. Schmeisst der jetzt 600 euro zum Fenster raus, wenn er den unter dem Aspekt der Schlüsselaufbewahrung kauft? Weil man in diesem neuen Schrank ja keine 7 oder 8 KW lagern dürfte???? Das einzige was grade Sicher erscheint ist ein 1er Tresor. Um Schlüssel für A und B Schränke drin zu lagern. Sowas kann man sich nicht Ausdenken.............................................. Oder was sagt ihr zu den beiden geschilderten Fällen?
  17. Bis du in eine Kontrolle gerätst und der Kontrolleur unentspannt gegenüber Waffen ist......................ich fahre zb 100 mal über die Grenze nach Luxemburg OHNE kontrolleirt zu werden. Und ab und an wird man halt angehalten. Und da kann es dann entspannt ablaufen oder unentspannt. Ich hatte schon beides. Und immer das richtige " Zettelchen " dabei.
  18. Ich schrieb von sachlichen Antworten, nicht von Provokation. Wobei....die fühlen sich ja so ziemlich von allem Provoziert was nicht ihrer denke entspricht. Aber für die Mitleser auf Facebook MUSS man sowas kommentieren.
  19. Sehe ich anders. Wenn wir NICHT Gegenargumetieren haben wir schon verloren .Wir sollten unseren " Gegnern " das Feld nicht unkommentiert überlassen. Aber halt sachlich bleiben, auch wenn die es nicht sind.
  20. Vom Gesetz her reichen erlaubnispflichtige Waffen. Aber zb kein Luftgewehr mit mehr als 7,5 Joule, das auch erlaubnispflichtig ist. Kann aber sein das der eine oder andere Teilverband da was anderes verlangt. Kollege sollte bei den Reservisten keine HA LW bekommen, weil er die noch nie geschossen hat vorher. Ich wollte in die BDS Gruppe meines Erstvereines eintreten. Wurde mir vom 1. Vorsitzenden gesagt, ich könnte zb eine HA LW erst nach 12 Monaten und nur mit Nachweis auch HA geschossen zu haben bekommen.Da hatte ich schon WBK und mehrere Waffen.Hab ich halt den Verein gewechselt und da nach 4 Monaten vom BDS das Bedürfnis bekommen. Bekloppte gibt es überall, aber hier sagt das Gesetz nur " erlaubnispflichtige (Feuer)Waffen " .
  21. Unseren bestehenden 25/50 m stand konnten wir auch in der Art " nachrüsten ". Knapp 4 stellig soweit ich weiss. Was bei unserem weiteren Ausbau aber fast noch kritischer war, das war der Notausgang der neuen Stände..............wir schiessen in Bunkern unter einer Sporthalle. Da hätte fast die Grundmauer durchbrochen werden müssen und draussen auf dem Parklplatz auch viel geändert werden müssen wo wir raus gekommen wären. Aber der Sachverständige hat dann eine Lösung über den bestehenden 50m Stand akzeptiert. Und da den Notausgang die Stadt hätte errichten müssen und da schöne 5 stellige Kosten im Raum standen war unser Standausbau da schon auf Messers Schneide gestanden. Die Kernbohrungen für die Lüftung sind auch nicht grade billig, aber die stehen jetzt im Haushaltsplan der Stadt und sollen dieses Jahr gemacht werden. Wenn die erst mal da sind können wir mit dem Ausbau beginnen. Und wenn das Geld am ende erst mal nur für einen Bunker reicht geht die Welt auch nicht unter.
  22. Hohe kosten für solche Lüftungsanlagen treffen auch hier viele Vereine. Einer war 3 jahre zu und musste über 100K in die Hand nehmen um seine indor anlage mit 5 x 25m Bahn wieder an den Start zu bringen. In die Lüftungsanlage die hinter der Halle steht könnte man einziehen, so groß ist die. Anderer Stand, ebenfalls teilgedeckt wie hier beschrieben, musste über 60 K ausgeben. Schon wahnsinn. Bei uns steht ein Ausbau von 2 Bunkerkavernen an, da sollen 2 mal 5 25m Bahnen reinkommen. Voll begehbar. Da bin ich auch mal auf die Kosten gespannt......................Indoor ist immer ne andere Hausnummer als Teilgedeckt oder offen............
  23. Relativ unaufgeregte Berichterstattung. So wünschte ich mir das auch für Deutschland.
  24. Mehr braucht es auch imho nicht. Ich führe noch das Kaliber auf. Ich hab 5 KW, also 3 über Grundkontingent . Aber keine doppelten Kaliber. Meine WS brauchen keinen nachweis, also werden die auch nicht aufgeführt. Ich schiesse aber alle meine ÜK Waffen bei den BDS LM. Die Walther PP halt NUR beim BDS. 9mm, 45 ACP und 357 Magnum setze ich auch in RK des DSB ein. Hab grade aktuell das Bedürfnis für die 5. KW bekommen, einen S&W 617. Dafür reichten meine Teilnahmen an Wettbewerben in der Vergangenheit aus. Auch wenn Waffen wie die PP nur einmal im jahr im Wettbewerb eingestezt werden KÖNNEN. Gibt hier keine anderen Wettbewerbe wo ich diese Waffe einsetzn könnte. In 2023 hatte ich insgesamt 16 Wettbewerbe und 59 Schiesstermine. Damit sollte ich eigentlich Save sein. Mir ist aber auch noch kein Fall bekannt wo unsere zuständige Behörde den Einsatz der ÜK Waffen abfragte. Da haben die gar keine Zeit oder Personal für.........Hab im Verein auch Kllegen die letztes jahr die 5 Jahre erstmals rum hatten, da kam vom Amt auch nix..........Macht halt jede Behörde wie sie es für richtig hält....................................
  25. Der größte Witz dabei ist ja, das die einen u.U. zwingen können eine ÜK Waffe abzugeben, man aber andererseits SOFORT die Vorraussetzungen erfüllt sie wieder erwerben zu dürfen................Denn für den Erwerb muss ich nur Wettkämpfe mit ANDEREN Waffen nachweisen, nicht mit der speziellen.......................das ganze ist so ein Witz.....................
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