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PetMan

WO Silber
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  1. Raiden hat es dir hier rein kopiert. Nicht nur die § sind wichtig, die Anlagen regeln auch das eine oder andere. Wenn du schreibst der 4mm Lauf ist verschweist gehe ich von einer konvertierten Waffe aus. Die rechtmäßig zu erwerben wird schwer..........................
  2. Um so eine " Mäuseflitsche " wieder zurück zu konvertieren reichte aber, da der lauf oft nur eingeklebt war, ein Backofen. Der Kleber löste sich auf und der Futterlauf war draussen. Meine 9mm war Gesetzeskonform so konvertiert. Weitere Umbauvorgaben gab es nicht. Der Rest der Waffe blieb im Originalzustand. Lediglich die Originalkaliberangabe musste " entwertet " werden und auf den Lauf das neue Kaliber aufgebracht werden. Das Rückbauen durch den autorisierten Waffenhändler nach Vorlage meines 9mm Bedürfnisses dauerte keine halbe Stunde. Kenne auch andere konvertierte, da wurde der Originallauf angebohrt und durch das Loch der Futterlauf verschweisst, aber das kleben war zu der Zeit auch erlaubt. Meine hatte ein sehr bekannter SIG spezialist hier im Saarland damals konvertiert. Ging ganz einfach damals. Bei egun eine scharfe Waffe gekauft, an den Büchsenmacher schicken lassen und der gab sie dann konvertiert weiter und trug sie als 4mm Waffe in meine WBK ein.
  3. Ja. Die Uni Homburg hatte in den 60er oder 70er Jahren eine Studie veröffentlicht die sich mit der letalen Wirkung solcher originalen 4mm Waffen beschäftigte. Durch minimalste Veränderungen an den Waffen , zb verstopfen von Entlastungsbohrungen an den Läufen oder das Auffüllen der Pulverlosen Patronen mit ebensolchem, waren viele dieser Waffen locker weit über die 7,5 Joule zu bringen und damit tödlich. Selbst unveränderte Waffen schafften das je nach Trefferlage. Es gab auch einen bekannten Mord mit einer solchen Waffen, kann aber nicht mehr sagen wen es damals getroffen hat. War ein Studentenführer. Ich hatte mich im Zuge der Gesetzesänderung damals in das Thema eingelesen, ist aber lange her . Meine damals Konvertiert gekauften Waffen sind mittlerweile wieder im Originalkaliber, ein paar originale 4mm Waffen habe ich aber noch. Letztlich zum Verbot führten einige Waffenhändler die die Nase nicht voll bekamen. Die konvertierten damals auf dem Papier jede Menge KW in LEP Waffen, ohne die maßgeblichen Änderungen richtig durchzuführen. Vorgabe war den Originallauf aufzubohren und einen Futterlauf einzukleben, das einsetzen eines Originallaufes musste verhindert werden und das Schlagbolzenloch aufgebohrt werden.Das Griffstück musste " geschwächt " werden . Ich habe damals 1911er gesehen die so behandelt wurden. Durch entfernen eines Schweißpunktes in den Verrieglungsrillen des Schlittens konnten wieder Originalläufe eingesetzt werden. Das Aufbohren des Schlagbolzenloches war so marginal das LP Zünder immer noch sicher gezündet wurden. Und zu der Zeit war der Erwerb von Wechselläufen nicht Melde - oder Eintragungspflichtig. Sich einen scharfen Lauf zu besorgen also kein Problem. Die Schwächung der Griffstücke war nur oberflächlich durchgeführt .Die in LEP umgebauten Waffen verschwanden so aus den Waffenbüchern der Händler und schon waren unregistrierte scharfe Waffen geboren. Das war in den Jahren vor der Gesetzesänderung ein in gewissen Kreisen gerne genutztes Geschäftsmodell. Ich kenne Leute die sich damals bei einem bei uns bekannten Händler eine LEP Waffe gekauft hatten und im Zuge der Ermittlungen gegen diesen Besuch von der Polizei bekamen. Die mussten die hoffentlich unveränderten Waffen vorzeigen. Bei den mir bekannten Personen waren die Waffen unverändert . Im Zuge dieser Affaire wurden dann auch die umgebauten 4mmM20 Waffen von dem neuen Gesetz betroffen, obwohl die schon lange WBK Pflichtig und somit registriert waren. Durch diese Händler, man sprach im Zuge der Ermittlungen von einem "Waffenhändlerring" wurden viele der Möglichkeit beraubt originale Waffen konvertiert zu Sammeln. War davor ohne Sammler WBK möglich. Gab richtig große Sammlungen in der Art. Aber wie so oft wurden viele ehrliche Menschen wegen ein paar unehrlichen bestraft........... Peter
  4. Je zu 1: Dein Satz stimmt....aber nur in Bezug auf Konvertierte 4mm Waffen. Für als 4mm auf die Welt gekommene Waffen stimmt es eben nicht. zu 2: Diese Disziplin wurde im Zuge der Gesetzesänderung vom BDS ins Leben gerufen als noch nicht klar war das Altbestand ohne Nachweis eines Bedürfnisses erlaubt wurde. Damit hat der BDS versucht den betroffenen die Möglichkeit zu geben sich ein "Bedürfnis " zu beschaffen. Für die Altbesitzer war das damals ein Problem weil es solche Disziplinen einfach nicht gab
  5. aua......................Ich nehme zu deiner Verteidigung an du trägst grade so ein Schild vor dir her Meine alte Deutschlehrerin hätte mich für so einen Satzes geschlagen.........und sie hätte recht gehabt..............
  6. Soll ich es für dich Googlen oder bekommst du das schon selber hin ? Und nicht Kolle beschäftigt das 16 Jahre später, sondern der TE fragte danach. Und jetzt versuch das Urteil mit der Fragestellung des TE in einen Kontext zu setzen. Da gehts um die Mittel der " Notwehr", die imho der TE in seiner " exremen Beleidigung " der Richter sah und aus dem Freispruch aus dem Urteil gerne einen Freispruch für sich ableiten möchte. Hab ich was vergessen ??????????????????
  7. Und das LG bleibt dabei das du es nicht gedurft hättest, nehme ich an.Richter die über einen Urteilen müssen " extrem " zu Beleidigen kann eigentlich nur ein Fehler sein. Seinen Unmut sollte man da den Regeln entsprechend kund tun. Und was "Hasspostings " und "Schmähkritik " rechtlich für Auswirkungen haben können wir z.Z. jeden Tag in der Zeitung lesen. Da startet das BKA auch schon mal 40 Hausdurchsuchungen....... Und das Beispiel mit der Frau...........DreckSCHWEIN ist für manchen Mitbürger mit Migrationshintergrund schon eine schwere Beleidigung, keine Ahnung ob der in Deutschland mit einer Klage gegen eine Frau die er vergewaltigt hat nicht doch durchkommt?????????????????????
  8. In dem Urteil wurde damals der zeitnahe Einsatz der illegal erworbenen Waffe bei der berechtigten Notwehr gewürdigt. War , aus dem Kopf, glaube keine Woche dazwischen. Wäre die Waffe Monate vorher erworben wurden wäre der Kauf nicht mit der Notwehr abgedeckt gewesen. So die Argumentation damals. Aber.......ist schon länger her und so sind meine Erinnerungen an das Urteil
  9. Dieses Urteil wurde kontrovers Diskutiert , wurde aber genau so gesprochen. 10 andere Richter hätten vielleicht anders geurteilt. Hatte das Aktenzeichen mal gespeichert , aber ein PC Crash hat das, und leider viele andere Sachen, ins Datennirvana befördert. Peter
  10. Für die " Geborenen 4mm, wenn sie das F im Fünfeck haben, braucht es kein Bedürfnis, für in 4mm Konvertierte gilt das Bedürfnis der Ursprungswaffe, - kaliber. 4mm Waffen unter 7,5 Joule ( durch das F im Fünfeck "Bescheinigt " ) gilt das gleiche wie bei freien Luftgewehren. Einzig der " Antrieb durch heiße Gase " macht sie WBK Pflichtig und sie müssen im Tresor wohnen. Wenn du eine zb in 4mm umgebaute 9mm Pistole kaufen willst brauchst du ein Bedürfnis für eine 9mm. Ich hatte 2006 noch umgebaute gekauft. Da ging das noch. Kenne viele die sowas auch noch haben, nur verkaufen geht nicht mehr ( so einfach ).Die meisten umgebauten hatten nur eingeklebte 4mm Läufe ( im Gegensatz zu LEP Waffen ). Da ist das zurückbauen auf Originalkaliber problemlos möglich. Man braucht dafür aber dann das Bedürfnis vom Originalkaliber. Meine jetzige 9mm Pistole hatte ich damals als 4mm20 Waffe gekauft und nach Erhalt des Voreintrages für 9mm später zurückbauen lassen. Peter
  11. 4mmM20 sind in aller Regel mit F gestempelte Waffen. Dafür braucht man eine WBK, Sachkunde und einen B-Schrank. Ein Bedürfnis braucht man keins, da reicht haben wollen. Ist irgendwo in den Anlagen des Waffengesetzes geregelt. Im Keller oder im Garten damit schiessen darfst du wie mit einem F gestempelten Luftgewehr ( schau im § 12 bei den Ausnahmen nach ). Altersgrenzen gibt es nur im sportlichen Schiessen, mir sind aber keine 4mmM20 Disziplinen bekannt. Achja, nur sogenannte " geborene " 4mmM20 Waffen werden so gehandhabt, Zeitweise wurden alle möglichen KW auf dieses Kaliber adaptiert. Mittlerweile zählen da aber bei Erwerb die Bedingungen des Ursprungskalibers, also quasi nicht mehr handelbar. Lass dir eine grüne WBK mit 8 Voreinträgen ausstellen und geh einkaufen, gibt schöne Sachen ( von Ermal ich sogar einen UHR in dem Kaliber, kann aber auch 4mmRlang sein. Das Kaliber geht auch, aber nur wenn F gestempelt, also max 7,5 Joule ) LG Peter ( der auch noch ein paar 4mmM20 und 4mmRLang hat )
  12. Also ich alleine bin Inhaber von 4 WBK`s. Und da werde ich hier zu denen gehören die wenig haben........................
  13. Das ist keine Tresortür ähnlich Tür, sondern nur eine gute Tür mit guter Verriegelung und aus massivem Holz die 70mm dicke hat. Mit einer entsprechend großen und schweren Ramme geht die sicher auch auf, aber ob sie direkt damit rechnen würden ? Ist eine der wenigen Austattungsdinge wo ich mich beim Bauen durchgesetzt habe, das Geld das die gekostet hat hat meine Frau dann aus Rache mehr im Bad verbaut.........................
  14. Wenn meine Haustür komplett abgeschlossen ist greifen 16 Bolzen.Und aus Sperrholz ist die auch nicht, die haben wir mit 4 Mann abgeladen so schwer ist die. Die mit einer Ramme aufzumachen, da wünsche ich viel Spaß. Scharniere sind 3 verbaut. Klar, mit Sprengstoff gehen die durch jede Tür, aber damit anzufangen, das wäre schon Abenteurlich und da Bedarf es mehr als Verdacht als nur " der hat mit einer Waffe hantiert "............und da könnten sie das ganze Schloss raussprengen und die Tür wäre immer noch nicht auf.
  15. Anderen Browser versucht?
  16. sehr interessant, vielen dank. Finger nicht lang lassen obwohl immer wieder gesagt sieht man bei uns auf dem stand an der Decke, am Boden und sogar in der Ablage. Und das ohne Stress und Eigengefährdung ( ok, die Eigen- und auch Fremdgefährdung ist hier dann Hausgemacht ) . Beim Duellschiessen beobachte ich immer mal wieder, das SOFORT wenn die Scheibe rumkommt geschossen wird. Teilweise dann Langlöcher vom 1. Schuss. Auch da ist es ein Reflex weil die umdrehende Scheibe suggeriert " Feuer frei " ( aber nach 10 Sekunden sind die 5 Schuss schon draussen und die schützen beobachten durchs Spektiv ihre Treffer bevor die Scheibe nach 20 Sekunden wieder wegdreht )
  17. Wie soll das auch gehen ? Wenn er Erblasser verstirbt ist ja keiner mehr da der die Waffen noch halten kann/darf ( meistens jedenfalls). Sollen die dann zum Büxer oder aufs Amt und ich kann mir alle 6 Monate 2 holen gehen? Mein Bruder hat ca 20 Waffen. Sollte ich die mal erben kommen die auf ein Stück zu mir und nicht kleckerweise. Behörden die das so handhaben haben das wohl nicht ganz verstanden. Mein SB wollte mir mit 4mmM20 Waffen mal was von Erwerbsstreckungsgebot erzählen. " Das gilt für alle Waffen " , seine selbstbewusste Aussage damals. Konnte ihn aber eines besseren belehren. Musste ich insgesamt schon 2 mal, mir mein Recht erstreiten. Habe aber die letzten Jahre den Eindruck das die freundlicher sind seit dem...........
  18. Unsere Vereinswaffen beschränken sich auf ein paar Ordonanzen und einige KK Gewehre. In irgendeinem Tresor bei irgendjemand zu hause dümpelt auch noch eine Vereins SpoPi herum, gesehen hab ich die aber noch nie. " Neue " sind bei KW also auf " Mentoren " angewiesen. Klappt aber ganz gut. Ich habe fast immer einen neuen im ersten Jahr " am langen Arm ", mein letzter hat jetzt seine WBK mit Voreintrag und sucht eine eigene Waffe. Das letzte Jahr hat der mit meinen Geschossen, seit ein paar Monaten schiesst der fast nur meine 45er , auch in Rundenkämpfen. Ganz neue werden immer eingewiesen, bekommen beim ersten schiessen auch zunächst mal nur einen Schuss geladen. Aufsicht, jedenfalls wenn ich das mache, ist "am Schützen". Armlänge Abstand ist mir da schon zu weit beim ersten schiessen. Wenn ich im Vorfeld schon bedenken habe ob einer bestimmten Person lasse ich ihn nicht schiessen. Sind meine Waffen und meine Munition. Wer die benutzen darf bestimme ich selber. Bisher bin ich noch nicht fehl gegangen in meiner Einschätzung. Was nicht heist das es irgendwann doch passiert. Gedanken mache ich mir aber was passieren könnte. Weggekommen sind bei uns noch keine Waffen, ich kenne aber Vorfälle hier in der Gegend. War zumindest eine Leihwaffe von der ich weiß, aber auch private kamen weg. Einen Fall weiß ich wo jemand alleine geschossen hat und als er vom Abkleben zurück war fehlte sein Waffe. Seit dem nehme ich meine mit wenn ich alleine Schiesse und vorgehe. Was ich in 8 Jahren BW als Aufsicht erlebt habe lässt mich heute ab und an noch wundern das ich das überlebte. Im Schützenverein hatte ich sowas GSD noch recht selten. Peter
  19. Dann versuch mal bis irgendwann in den 2020ern sauber zu bleiben und dann beantrage einfach mal. Zur Zeit wirst du die das Geld sparen können. Und wie sagte der Ex regierende Bürgermeister von Berlin mal : " Und das ist gut so ! "
  20. 2/6 für Erbwaffen??????? Erbe ich 20 Waffen werden die mir über 5 Jahre eingetragen ?????Wo verbleiben die Waffen in der Zeit ? Das die 2/6er Regelung nur für nach Sportschützenbedürfnis erworbene Waffen zählt musste ich meinem Amt auch mal beibringen lassen. Hat gewirkt. Und das man geerbte Waffen nicht benutzen darf würde ich mir auch nicht gefallen lassen. Dann hätte man auch die Blockierpflicht bei Sachkundigen Erben mit eigenen Waffen nicht aussetzen müssen, wenn die die eh nicht Schiessen dürfen. Dagegen vorzugehen gibt es wahrlich genug Argumente. Aber wenn sich keiner wehrt ist das irgendwann " übliches Vorgehen " und trifft dann auf einmal als Gesetz alle..........
  21. PetMan

    Lieferzeiten

    Hunting Sport hat die 2000 noch für 344 Euro am lager. Jedenfalls letze Woche noch, da hat ein Manschaftskamerad da noch gekauft.
  22. Den Antrag auf meine erste WBk habe ich auch mit einem Formular welches ich bei anderen Bhörden im Netz gefunden habe beantragt. Meine eigene Behörde hatte damals keine eigenen im Netz stehen. Gab weder Probleme noch irgendwelche Rückfragen damals. Ist aber schon einige Jahre her.
  23. Unsere Stände sind für Bunker vorgesehene Kelleräume unter einer Sporthalle mitten im Ort. Könnte mir vorstellen das in den 70ern viele solcher "Bunker " in öffentliche Neubauten vorgesehen wurden, kannst bei dir in der Gegend ja mal rumfragen wo es sowas gibt. Als wir da das erste mal reinkamen stand da alles knöcheltief unter Wasser. Am Ende wird da die Lüftungsanlage das teuerste sein. Da können schnell mal 30.000 bis 50.000 Euro für draufgehen. Lärmschutz ist bei uns kein Thema. In den Abluftrohren sind Schalldämpfer verbaut. Limitiert ist man da aber naturgemäß in der Länge des Standes. Unser längster Bunker lässt 5 x 50 m zu, 2 kleinere noch je 5 mal 25 m ( noch nicht ausgebaut )und ein dritter 20 Luftgewehrstände, Bunker quer genutzt. Ein 4. ist ebenfalls bis 25m nutzbar, da ist eine laufende Scheibe für die Druckluftschützen in einer Hälfte, und unser Scheibenraum mit Werkstatt in der anderen hälfte. Ich denke sowas bekommt man schneller, und vielleicht billiger, in einen Schiesstand umgewidmt als in der freien Natur was genehmigt zu bekommen. Lüftungsanlage sollte man aber in der Lage sein in Eigenregie zu bauen. Was bei uns momentan den Ausbau der 2 25m Bunker noch behindert sind Notausgänge die gefordert wurden. Die dürfen wir nicht selber machen, das muss die Stadt machen. Und die Genehmigung dauert ...................................
  24. Schau dir den § genau an und wenn er für euch beide passt bring das in ein Schreiben an die Waffenbehörde ein. Kündige an, das ihr euer "Aufbewahrungskonzept" zb ab dem 01.07. so gestaltet das ihr gemeinsam Aufbewahrt. Sollten sie damit nicht einverstanden sein sollen sie das bitte Zeitnah begründen, ansonsten gehst du von einer Zustimmung der Behörde aus. Das sachlich in einem Schreiben an die Behörde und du wirst sehen was passiert. Die Antwort wird eine schriftliche sein, meine Behörde nutzt für sowas gerne Einschreiben. Und schon hat man deren Rechtsauffassung in schriftlicher Form vorliegen , dann können andere darüber befinden. Peter
  25. Ich habe mich schon mehrfach an die Fachaufsichtsbehörde meiner Waffenbehörde gewand . Die hat dann meiner zuständigen Behörde den Sachverhalt " erklärt". Oder fordere einen schriftlichen Bescheid / eine schriftliche Aussage deiner Behörde ein, in der sie die Rechtsgrundlage ihrer Auskunft darlegt. Meistens fangen die dann das denken an. Hatte es aber auch schon das die sich auf einen § berufen und den nach eigenem Gusto auslegen. Diese Auslegung wurde dann von der Fachaufsichtsbehörde " geändert" . Typischer Fall von "Meinungsaustausch". Die des SB wurde gegen die der Fachaufsicht getauscht.................... Das kann man per telefon und email klären, wollen die nicht so wie man selber will dann halt als Fachaufsichtsbeschwerde. Wäre aber außergerichtlich die letzte Möglichkeit die ich nutzen würde. Normal geht das auch ohne..... Peter
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