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Sigges

WO Silber
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  1. Wobei der von Dir herangezogene technische Begriff "geladen" eben nicht allgemeingültig definiert ist. Offensichtlich ja gerade nicht ...
  2. Nein tut sie nicht. Es sei denn Du meinst das ein gefülltes Magazin in der nicht durchgeladenen Waffe steckt. Dann ist sie aber per definition eben doch geladen und somit schussbereit. Nicht geladen und gleichzeitig schussbereit ist nicht möglich. 12. ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist; Gruß Sigges
  3. NEIN! Verdammt nochmal, wie oft denn noch ... NEIN, so lautet die Vorschrift eben NICHT! Richtig. Der korrekte Wortlaut beinhaltet aber nicht das Wort "getrennt". Das von passat345 zitierte Fundstück vom DSB ist übrigens auch fehlerhaft, auch dort steht dieser Blödsinn von wegen "getrennt", was durch einen Beutel, Schachtel etc. gewährleistet sein soll. SCHWACHSINN!! Der Anfang des Zitats ist völlig korrekt: "Befindet sich die Waffe beim Transport „nicht zugriffsbereit“ und „nicht schussbereit“ in einem verschlossenen Behältnis, so gibt es hinsichtlich des Transports von Munition in kleineren Mengen, wie sie normalerweise Verwendung findet, keine besonderen Vorschriften. Sie kann ohne weiteres zusammen mit der Waffe in einem Behältnis transportiert werden." Und wenn man sich nun im Waffg anschaut was "schussbereit" = "geladen" bedeutet wird klar daß eine Schachtel oder sonstwas nicht nötig ist. Geladen ist eine Waffe, wenn sich Munition im Patronenlager oder im IN DER WAFFE BEFINDLICHEN Magazin befinden. Ich kann zur Waffe in den Koffer 20 geladene Magazine geben, alles legal solange sie nicht in der Waffe sind. Ich kann 200 Schuß lose in den Koffer zur Waffe schütten, alles legal, solange sie nicht in der Waffe sind. Mannmannmann, isses denn echt SO SCHWER einfach den Gesetzestext zu lesen? Gruß Sigges
  4. Und was hast Du da gemacht? Beheizte Socken an Jäger verkauft? Oder hat man Dich mit Deinem waffenrechtlichen Nichtwissen echt scharfe Waffen verkaufen lassen? Sorry, aber bei soviel mit Verve und Selbstverständnis geäußertem Nonsense platzt mir der Kragen!!
  5. Aha ... sehr interessant! Bei uns gibts dieses Feld nicht. Nebenbei ist der gltige Beschuss für das Überlassen vorgeschrieben, nicht für das in Besitz nehmen. Du kannst ja den Beschuss nachholen, um die Waffe sportlich nutzen zu können (wie Du es ja auch vorhast). Aber der Überlasser darf sie Dir unbeschossen gar nicht erst überlassen (mit der Einschränkung der Bescheinigung über Nichtbeschuss, aber da gibt es einge Grenzen).
  6. Ja.
  7. Und woher bitte schön soll er wissen daß kein gültiger Beschuß vorliegt???
  8. Ganz nebenbei ... wenn sie ihm das Springmesser auf der Straße abgenommen haben isses fast schon wieder egal ob nach vorne oder seitlich springend, und auch die Klingenlänge ist fast egal. Der Unterschied liegt dann zwischen Besitzverbot und Führverbot - was für seinen WBK-Antrag faktisch egal ist .... Gruß Sigges
  9. ?????????????? BITTE WAS?? Auf welcher Grundlage denn bitte schön? Ich vermute (hoffe!) das ist der vorauseilende Gehorsam eines einzelnen Waffenhändlers! Wäre ja schon traurig genug. Gruß Sigges
  10. Wieso sollte eine Schpagin mit Baujahr nach 1945 unters KrWaffKontrG fallen?? Es zählt das Einführungsjahr, nicht das Baujahr!
  11. Und wenn sie die Schraube samt Dübel aus der Wand hebeln und den Tresor wegtragen wars auch nicht ausreichend? Und wenn sie den einbetonierten Tresor aus der Wand stemmen und wegtragen wars auch nicht ausreichend? Und wenn sie den 300kg-Tresor rausschafen wars auch nicht ausreichend? Im Gesetz steht unter 200kg ist möglich. Von Anschrauben steht da nix. Die Vorkehrung gegen das Wegtragen ist die Haustür. Alles andere ist Kaffeesatzleserei. Gruß Sigges Nachtrag: Zu langsam getippt, Fyodor war schneller .....
  12. Ganz falscher Weg! Zumindest aus meiner Erfahrung ..... In unserem Verein wurden auch immer die ewiggleichen Latrinenparolen verbreitet, sowohl unter dem alten als auch dem aktuellen WaffG. Nachdem ich mich eingelesen hatte habe ich dann generell widersprochen. Immer und immer wieder. Langfristiger Erfolg: Wer sich unsicher ist fragt jetzt mich oder schaut selbst ins Gesetz (besste Lösung). Die alten Dummschwätzer haben keine Bühne zur Selbstdarstellung mehr, und Neumitglieder bekommen belegbare Infos, keinen halbgaren Mist erzählt. Gruß Sigges
  13. Wieso "muß"?? KANN genügt doch wohl?! Gruß Sigges
  14. Wobei Trommelrevolver ein durchaus korrekter Begriff ist um vom Bündelrevolver abzugrenzen.
  15. Korrekt, das Zündhütchen ist nicht zwingend Bestandteil um eine Patrone nach WaffG zu definieren. Übrigens, genauso spannend ist das Thema Zündnadelpatrone! Da wäre dann sogar ein Zündhütchen integriert - und die zugehörige Waffe ebenso frei ab 18, wie auch die Perk.-Hinterlader. Und nun? Gruß Sigges
  16. Naja, eigentlich bezieht sich der Wert gar nicht auf Zoll/inch, sondern auf die Maßeinheit "Linie" - die aber halt exakt so groß ist wie ein zehntel Zoll, also 2,54mm. Daher auch der Begriff "Dreiliniengewehr" für den Nagant, 3x2,54 = 7,62mm, das Kaliber des Nagant. Gruß Sigges
  17. Da kann ich Dir die ungekürzten, uneditierten Kriegstagebücher Ernst Jüngers empfehlen! Diese waren die Basis für Jüngers diverse Kriegsbücher. Sind zwar kein Roman, und passen somit nicht so ganz hier in den Thread, aber als Alternative zu den Stahlgewittern m.E. SEHR zu empfehlen! Z. Bsp. bei Amazon: HIER KLICKEN! Gruß Sigges
  18. Aja, es ist also schon ein bemerkenswerter Erfolg, wenn eine Fraktion mal tatsächlich ihr Wort hält? Ich ging bisher davon aus daß man das erwarten kann! Tut mir leid, da wiegt der Verrat doch deutlich schwerer.
  19. Tut mir ja irgendwo leid wenn ich da etwas stur sein sollte - aber die FDP hat bei mir endgültig verschissen. So oft wie die Haken geschlagen haben traue ich denen keinen Meter mehr über den Weg. Man erinnere sich an die Landtagswahl R-P 2016 (also durchaus noch zeitnah). 16. Februar 2016: "Ich halte eine Unterstützung der rot-grünen Politik in Rheinland-Pfalz für ausgeschlossen", sagte der Landesparteivorsitzende Volker Wissing ... Quelle: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/rheinland-pfalz-fdp-sagt-nein-zur-koalitionsoption-mit-rot-gruen-aid-1.5772389 Am 13. März dann die Wahl. Und dann? 30. März 2016: FDP-Spitzenkandidat Volker Wissing begründete die Bereitschaft zu Rot-Gelb-Grün damit, es könne nicht sein, dass in Zeiten großer Herausforderungen nur noch große Koalitionen möglich seien. Quelle: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/rheinland-pfalz-ampel-koalition-soll-bis-mitte-mai-leuchten-aid-1.5868463 19. Mai 2016: Die SPD-Politikerin Malu Dreyer ist erneut Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz. ... Sie erhielt am Mittwoch im Landtag im ersten Wahlgang 52 von 101 Stimmen - genauso viele Abgeordnete hat die neue Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen. Quelle: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/malu-dreyer-als-ministerpraesidentin-in-rheinland-pfalz-wiedergewaehlt-aid-1.5984134 Und da ging es nicht um ein drittklassiges Randthema wie Jagd- und/oder Waffenrecht - da ging es um die grundlegende Aussage zu Koalitionen. Und denen soll ich auch nur ein Wort an Zusagen glauben? Gruß Sigges
  20. Ist das tatsächlich so? Ich kenne es von mir (Mitglied in einem Verein im Landesverband Baden des DSB) so, daß man automatisch auch Mitglied im Landesverband ist. Von dem habe ich auch meinen Mitgliedsausweis, und nicht vom Verein. Somit bin ich durchaus direktes Mitglied im (Landes-)Verband, und für den gilt die Sportordnung des DSB (im Übrigen auch ein e.V.) und dazu noch die Liste B des LV Baden. Wenn das bei anderen Verbänden anders geregelt ist bringt das natürlich an der Stelle nix. Und daß die Formulierung der Auflage insgesamt Käse ist müssen wir nicht diskutieren, das ist in der Tat so. Gruß Sigges
  21. Ernsthafte Fragen: * Ist Dein Verband denn kein Verein? * Bist Du nicht auch direktes Mitglied im Verband, sondern NUR im Verein? Gruß Sigges
  22. Nunja, ich sammle Blankwaffen. Bisher hängt ein großer Teil im Flur des elterlichen Hauses an der Wand, der Rest ist in Körben unterm Bett meines alten Jugendzimmers verstaut. Es gibt im Haushalt meiner Eltern keine Minderjährige, insofern war das an der Grenze, aber m.E. erlaubt. Bei mir rennt die minderjährige Tochter im Haus 'rum, daher habe ich die Bajos ja auch ausgelagert, um bei der Aufbewahrung keine Klimmzüge machen zu müssen. Wenn die nun generell nicht mehr zugänglich sein dürfen, sondern in Behältnisse müssen, habe ich ein MASSIVES Problem. Wie soll ich gut 600 Bajonette in Behältnisse verstauen??? Und vor Allem: WARUM??? :( Diese neue Vorschrift IST für mich sehr schlimm, und betrifft mich stärker als die A/B -> 0/1-Verschärfung. Die natürlich für sich genommen ebenfalls Scheixxe ist! Gruß Sigges
  23. Ok, es wird Zeit, sich für die LM zukünftig generell abzumelden. Den sinnlosen Affenzirkus mache ich nicht mehr mit. Merci für die Info! Gruß Sigges
  24. Und wo in der SpoO soll das bitte schön stehen? Unter Punkt 0.2 steht das so NICHT. Da steht: Eine Waffe darf nur abgelegt werden, wenn die Sicherheitsvorrichtung eingeführt ist, bzw. sich bei Feuerwaffen keine Patrone in der Waffe befindet, "Bzw." bedeutet nach meinem Verständnis NICHT "und". Gruß Sigges Nachtrag: Außerdem ist auch die "Sicherheitsvorrichtung" nicht definiert, so daß ich die bisherigen Sicherheitsstöpsel durchaus noch im Rennen sehe.
  25. Aber nur bei Wettkämpfen, und auch nur, wenn es so in der Ausschreibung steht. In der Regel wird die Schnur auch nur gefordert, wenn die Waffe außerhalb des Zugriffs des Schützen ist, also wenn er von der Ablage zurücktritt. Wenn er im Stand bleibt wird das eher nicht gefordert. Beim Aus- und Einpacken wird es dann wieder gefordert. Wie gesagt - das muß aber so in der Ausschreibung zum Wettkampf gefordert werden, und im Training wird es nicht gefordert. In manchen Ausschreibungen genügen bei Feuerwaffen auch noch die bisherigen Sicherheitsstöpsel (Dummy mit Signalfahne). Gruß Sigges
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