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Sigges

WO Silber
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  1. ? Jetzt mal im Ernst, glaubst Du das wirklich?? GAR NIX wird ihm passieren wenn das ganz anders kommt als von ihm vollmundig versprochen. GAR NIX! Der Entwurf wurde dann eben auf Drängen des Bundesrates geändert, die Bedenken des Innenministeriums wurden nicht berücksichtigt, blablabla ... es kommt wie es kommt, völlig egal was irgendein Staatssekretär so daher verspricht. Er wird eh nicht schuld sein ... Wenn schon die Beteuerungen eines Innenministers (z. Bsp. zur wirkungsvollen Grenzkontrolle ? ) absolut NIX wert sind - was bedeutet das dann für den Wert von Äußerungen eines nachgeordneten Staatssekretärs? Ja genau ...
  2. Nunja, das Maximalkaliber eines freien Vorderladers (einschüssig, Modellentwicklung vor 1871) ist eindeutig NICHT reglementiert. Eine Vorderladerkanone ist, unter den genannten Prämissen, somit frei ab 18. Die Aufbewahrung und das Führen sind da schon etwas problematischer (falls nicht gerade Funkenzündung). Eine Perkussions-Hinterladerkanone analog zur Perkussionssharps sollte(!) m.E. ebenso frei sein, denn auch da gibt es kein Maximalkaliber. Aber dann darf es eben keine Patrone gem. WaffG verschießen, nur eine abgemessene Ladung - also ohne Zündhütchen. Das muß separat aufgesetzt und gezündet werden, eben a la Sharps, Gallagher etc. ... Aber evtl. übersehe ich da ja auch was, ist nur meine Meinung so auf die Husche ... Gruß Sigges
  3. Das steht zwar so in Wikipedia, in der Tabelle dort wird dann aber erklärt daß die 85mm nur für die OSP (in .22 kurz!) gelten. Da ich die Disziplin nie geschossen habe weiß ich nicht ob da früher (zu .22 kurz-Zeiten) die 100mm-Regel nicht galt. JETZT jedenfalls gilt auch für die 2.30 die 100mm-Regel. Die GSP hat lt. Wiki je nach Variante 107 - 115mm-Läufe.
  4. Blödsinn, das gilt für alle Kurzwaffen. Schau im "0"er-Teil der Spordordnung, aktuelle Fassung Seiten 76ff.
  5. Hallo beisammen, auch dieses Jahr findet wieder unser traditionelles Unterhebelrepetiererschießen in Mannheim statt, nun schon zum 38. mal. Hier der Link zur Ausschreibung: KLICK! Adresse: Schützenverein 1926 e.V. Mannheim - Sandhofen Alter Frankfurter Weg 15 68307 Mannheim Gruß Sigges
  6. Dann hatten die in den Ämtern wohl noch gigantische Restbestände. Meine erste grüne WBK von 1987 hat die Spalte auch nicht, der Mun.erwerb wurde da noch auf die Rückseite gestempelt, wie von einigen Mitforisti schon genannt.
  7. Ähm ... den Unterschied zwischen verbotenem Gegenstand und Führverbot bzw. zwischen Besitz und Führen solltest Du nochmal in Ruhe nachlesen ....
  8. So isses. Bei meinen Vereinskollegen hatte das Ordnungsamt auch am Anfang unangemeldete Kontrollen versucht. Nachdem bei nahezu allen Versuchen der Berechtigte nicht anwesend war sind sie nach einiger Zeit dazu übergegangen nur noch angemeldete Kontrollen zu machen. Die haben ihre Zeit ja auch nicht gestohlen und wollen irgendwann mal alle Besuche erledigt haben. Ich wohne in einer anderen Stadt, da war noch keine Kontrolle bei mir, daher weiß ich nicht wie das hier abläuft. Aber kurz vor meinem Umzug war auch bei mir ein Schreiben der alten zuständigen Behörde im Briefkasten mit der Bitte um Kontaktaufnahme um einen Kontrolltermin zu vereinbaren. Hatte sich durch den Umzug dann erledigt.
  9. Servus beisammen, habt Ihr den Artikel von Herrn Scholzen im aktuellen DWJ (10/2018) gelesen? Er versteigt sich zu den Aussagen daß Jagd- und Sammlerwaffen nicht sportlich geschossen werden dürfen, und daß Jäger ihre Jagdwaffen nicht an Sportschützen ausleihen dürften (und umgekehrt), da nicht vom Bedürfnis gedeckt. Ich bin fassungslos! Diese m.E. völlig falsche Aussage könnte sich durch die Verbreitung im DWJ zu unseren Ungunsten in diversen Hinterköpfen festsetzen und massive Probleme ergeben. Das zugrundezulegende Bedürfnis ist doch wohl das des Ausleihers, und wenn die zu leihende Jagdwaffe sportlich zugelassen ist steht der Leihe nix im Wege?! Das Bedürfnis des Verleihers ist doch völlig unerheblich?! Wie kommt der Mann auf diesen Irrweg? Oder liege ICH da so falsch??? Gruß Sigges
  10. Da schau, es geht schon los .... https://www.welt.de/politik/deutschland/article181443924/Stephan-Meyer-Sachsens-CDU-fordert-Messer-Verbot-in-Innenstaedten.html
  11. Weil er nach bestandener Jägerprüfung sofort den Jagdschein und 2 Kurzwaffen beantragen kann. Die Sachkundeprüfung nutzt erstmal gar nix, denn Du musst 1 Jahr sportlich mit erlaubnispflichtigen Waffen schießen um eigene Waffen zu beantragen. Quizfrage: Was ist kürzer - 2 Wochen oder 1 Jahr?
  12. Laß' Dir das Geld für die Sachkunde zurückgeben, die haben Müll erzählt! Ausnahmsweise ist hier tatsächlich die Stammtischaussage aus'm Vereinsheim korrekt!! Gruß Sigges
  13. ähm ... nix anderes hat doch alzi geschrieben?!? Und er hat außerdem geschrieben daß das von Dir angeführte allgemeine Verbot auf DSB-Ständen ohne Pulverschein VL zu schießen so nicht existiert - womit er recht hat! Ich kann jederzeit einem Bekannten die geladene VL-Waffe übergeben damit er damit schießt - außer bei Wettkämpfen, da sieht das die SpoO eben anders vor. Was ist Dein Problem mit alzis korrekter Aussage?!
  14. Richtig, DAS wäre eine Analogie zu TÜV und Schornsteinfeger. Nunja, eigentlich ist das als Analogie zum TÜV sogar noch halbwegs logisch. Denn Böller werden i.d.R. in der Öffentlichkeit benutzt, vor Publikum. Und zu deren Schutz ist die wiederkehrende Prüfung vorgesehen. Analog zum TÜV: Die Autos die am Straßenverkehr teilnehmen müssen hin - Autos die NICHT am Straßenverkehr teilnehmen, sondern nur auf abgesperrten Parcours fahren (analog Sportwaffen auf dem Schießstand, Jagdwaffen im Wald etc.) brauchen keinen TÜV (Formel 1 etc).
  15. Habe ich leider tatsächlich schon so erlebt. Sachkundeveranstaltungen wurden und werden teilweise auch bei uns im Vereinsheim angehalten. Da dies teilweise auch während Trainingszeiten geschah habe ich da Aussagen mitbekommen, die so einfach nicht richtig waren. Nach der Veranstaltung darauf angesprochen haben die Referenten bestätigt daß sie das teilweise aus Zeitmangel, aber auch um nicht zu verwirren, "verkürzt dargestellt haben". Tja - und bei den Neuschützen bleibt dann das Verkürzte hängen und setzt sich fest, denn in Frage gestellt wird da natürlich nix, wurde ja so gelehrt. Aber weitaus öfter kommen grottenfalsche Aussagen tatsächlich eher von in Ehren ergrauten Altschützen die den Mist auch tatsächlich glauben den sie da absondern ...
  16. Ein sehr wichtiger Punkt. Klar können die lesen - aber sie kommen erst gar nicht auf die Idee es selbst nachzulesen. Das was der Referant da vorne erzählt MUSS doch stimmen! Und das was die Altgedienten im Verein erzählen MUSS doch stimmen! Es kann doch gar nicht sein daß da 85% Blödsinn erzählt wird! Außerdem macht Selbstnachlesen auch noch Mühe! Und durch das Konstrukt mit WaffG, AWaffV, WaffVerwV und dazu noch die Verbandsregeln/Sportordnungen blickt doch am Anfang keiner durch der sich nicht wirklich dafür interessiert! Da isses viel einfacher das zu glauben was einem (leider oft eben falsch!) zusammengefasst erzählt wird. Ich muß gestehen daß ich die ersten Jahre auch kritiklos alles geglaubt habe was da im Verein erzählt wurde. Die Sachkunde wurde ja auch nur im Rahmen einer Unterweisung recht formlos vermittelt (lang isses her!). Erst mit der Zeit wurde mir klar was da teilweise für ein Nonsense breitgetreten wurde. Teilweise "nur" veralteter Mist, oft aber auch "Vorschriften" die es so im Waffenrecht NIE gegeben hat. Seitdem glaube ich nur noch was ich selbst im Waffenrecht nachgelesen habe. Aber diese Entwicklung muß nahezu jeder mitmachen - mal schneller, mal langsamer.
  17. Ähm .. es handelt sich um eine Gesetzesänderung, um genau zu sein. Und es dürfen insgesamt DREI Patronen geladen werden. 3 im Magazin, nix im Patronenlager oder 2 im Magazin und 1 im Patronenlager. Sollte sich 'rumgesprochen haben, ist nun doch schon wieder ein paar Tage her?! Was das aber mit dem zukünftigen Verbot großer Magazine durch EU-Recht (bzw. die Umsetzung in nationale Gesetze) zu tun hat verstehe ich nicht so ganz .....
  18. Tja ... mal abwarten was unser Gesetzgeber daraus macht. Die Richtlinie ist ja nur das Mindestmaß. Schlimmer geht immer ....
  19. Eben, alles schonmal dagewesen. Man erinnere sich an die Umbauten von Kriegswaffen vor 2003, als ein im Magazinschacht eingeschweißter Stift das Einführen "normaler" Magazine verhinderte. Angepasste Magazine, die dann auch auf 5 Schuß beschränkt waren, passten aber eben rein. Ein analoges Verfahren wäre hier schlimmstenfalls anzuwenden. Was dummerweise bedeuten würde daß zigtausende Magazinschächte angepasst werden müssten ... Bleibt die Hoffnung daß es tatsächlich "nur" um das tatsächliche Nutzen großer Magazine geht. Auf einem anderen Blatt steht dann das faktische Besitzverbot für solche großen Magazine für Inhaber passender Gewehre. DAS könnte man mit solch einem Sperrstift umgehen .....
  20. Schade. Mich stimmt es immer traurig wenn Menschen, aber eben auch Institutionen, ihre Herkunft verleugnen. Diese "Kriegervereine" waren früher nix anderes als heute die RAGs des VdRBw.
  21. Es ging bei der von Dir zitierten Aussage um die Frage nach einer Vorschrift für die Art des Deko-Umbaus. Und da gibt es m.E. KEINE Vorschrift. Das war keine Aussage zum Mitführen bei Flugreisen. Daß DA der Sachverhalt anders aussieht dürfte klar sein.
  22. Das ist schon klar, hat aber nix mit der rechtlichen Situation zu tun.
  23. Es ex. meines Wissens keine Vorschrift betreffend Dekomunition (außer natürlich bei verbotenen Geschossen). Insofern ist auch (wie gesagt, meines Wissens) keine Bohrung in der Hülse vorgeschrieben.
  24. Dazu ist ein Forum da, man lernt immer noch dazu ....
  25. Es liegt nicht im Ermessen der Behörden das zu akzeptieren oder nicht. Es ist so im Gesetz definiert. Dann würde ich generell die Finger von Waffen lassen, es gibt mehrdeutiger definierte Stellen im Waffenrecht als diese hier. Wenn Du da schon Bedenken hättest ...
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