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Sigges

WO Silber
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  1. Sigges

    Stromausfälle

    Tja ... EIGENTLICH sind die drohenden Probleme in Fachkreisen durchaus bekannt und werden auch kommuniziert - interessiert nur fast niemanden. Nur die Klimaleugner, Querulanten, Nahtsies und alten, weißen Männer - aber die werden von den Meinungsmachern und leider auch von den Entscheidern genauso ignoriert wie die Gefahren selbst. https://www.welt.de/wirtschaft/article205011562/Blackout-in-Deutschland-Die-Stromluecke-kommt-spaeter-dafuer-schlimmer.html
  2. Aja. 👍 Ist bei Deinem evtl. das Plättchen montiert? Bei meinem halt nicht. Das würde die unterschiedliche Wahrnehmung ob oder ob nicht abschaltbar erklären. Löst leider NICHT unser Problem mit der Kapazität. Im Gegenteil, es bestätigt die Herausnehmbarkeit. Verdammt.
  3. O mann .... DOCH, da ist definitiv eine Rast am Hebel. Wenn man diese Stellung belässt ist das eine Abschaltung. Hab inzwischen etwas im Netz geschaut. Hier sieht man es ganz gut: https://www.youtube.com/watch?v=RWT81peQ2hU Da sieht man auch gut die Nut in der Mitte des Schwenkbereiches des Hebels. Das ist die Stelle die Du wohl als schwergängig bezeichnest, der Zerleger im Video muß auch drücken wie ein Ochse. Belässt man den Hebel in der Stellung ist das Magazin dem Zugriff des Verschlusses entzogen. Ab 2:00 sieht man auch gut wie der Hebel erst in der Zwischenstellung einrastet und dann darüber hinausgedrückt werden muß. Dummerweise sieht man in dem Video auch daß mit entsprechendem Nachdruck das Magazin auch ohne Werkzeug rausgeht, indem man den Hebel über die genannte Nut hinausdrückt. Schlecht für uns IG 89-Besitzer. War mir so nicht bekannt, ich habs nie über die Abschaltung hinaus versucht. Swisswaffen.com ist hier im Büro leider geblockt. 🙄
  4. Selbstverständlich ist das (zumindest auch) ein Abschalter für das Magazin. Dadurch wird das Magazin ein kleines Stück nach unten gerückt so daß daraus keine Patrone mehr zugeführt wird. Falls das Magazin mit Nachdruck tatsächlich ohne Werkzeug zu entfernen ist wäre das für die Besitzer eines IG 89 in der Tat übel - dummerweise gehöre ich ja auch dazu. 🙄 Aber dessen ungeachtet ist da am Hebel eindeutig eine Raststellung zur Abschaltung des Magazins indem es aus der Bahn des Verschlusses gezogen wird.
  5. Das ist alles klar. Die Frage ist hier, ob das 12er Magazin des konkreten Modells IG 1889 einfach herausnehmbar ist oder ob es mit Werkzeug ausgebaut werden muß. Also: Ist es ein Wechselmagazin oder nicht. Ich bin relativ sicher es ist KEIN Wechselmagazin, aber ich kann mich eben durchaus auch massiv irren! Falls es kein Wechselmagazin ist existiert das Problem von Gerd12 nicht.
  6. Sicher? Ich mag mich irren, aber meiner Erinnerung nach ist es nicht so einfach herausnehmbar wie das des G11 z. Bsp. Man kann es (durch Absenken per Hebel) abschalten, aber einfach so ganz herausnehmen? Sicher??
  7. Ja ... habe ich. Ist doch aber völlig egal ob sie schießen könnte oder nicht. Durch die Zündungsart ist die Herstellung auch in schußfähigem Zustand erlaubnisfrei. Genau DAS steht im zitierten Gesetzestext. Falls Du DOCH damit schießen wolltest müsste das Teil halt beschossen werden. Wenn nicht - dann nicht. Also los, besorg Dir das Material und hab Spaß beim Basteln mit Deinem Bub!
  8. Du hast das Untenstehende gelesen???
  9. Oja - genau DAS wüsste ich auch SEHR GERNE!!! 🤨
  10. Ich glaube ihm alles aufs Wort - denn wenn ich das richtig verstehe hat er sich nur und ausschließlich wegen der Erleichterungen bei den Nachtzielgeräten enthalten! Diese Erleichterung will er nicht. Alles andere, so schreibt er, hätte er durchaus mittragen können. Na wie schön ....
  11. Und Repetierer mit Röhrenmagazin generell auch nicht. Also fallen KK-UHR sogar doppelt aus dem Verbot.
  12. Sigges

    Petition

    49518 Toitoitoi - ich denke, die Petition schafft die 50.000 in den nächsten Stunden. Immerhin jetzt zum Ende hin wird echt nochmal Gas gegeben. 😊
  13. Sigges

    Petition

    Gerade eben 48630 -> 500 mehr innerhalb 1 Stunde?? Wow ... das könnte tatsächlich klappen, auch wenn es EIGENTLICH ein Armutszeugnis ist das Quorum gerade mal so zu schaffen .... bei DER Anzahl an Betroffenen. Aber seien wir zufrieden wenn es überhaupt klappt.
  14. Wenn wir schon in Nostalgie (Erinnerungen an Dortmund) schwelgen ... ich vermisse die Börse in Stuttgart. War für mich deutlich näher als Kassel, weshalb ich mir die WBK auch spare. Hab in Stuttgart IMMER was für die Sammlung gefunden. Lang ist's her ....
  15. Auch da ist eine Rot/Grün-Schwäche kein Problem (Ausnahme evtl. Berufskraftfahrer?).
  16. Müsst ihr denn so herumorakeln? WAS hat sie denn gesagt?
  17. Und zwar WAS?
  18. Kann jemand ein paar Stichworte dazu schreiben? Kann hier im Büro zwar sogar auf die Übertragung zugreifen, aber da am PC der Ton blockiert ist nützt das jetzt nicht soooo viel. 🙄
  19. Generell. Das mit dem gleichzeitigen Besitz der passenden Waffe war in einem frühen Entwurf. Davon ist schon lange nicht mehr die Rede. Deswegen ist auch Contiarms' Vorschlag mit den Magazinen bei der Oma sinnlos, auch dort sind sie illegal.
  20. Wenn Du Wiederlader bist -> alles an Waffen was das Kaliberspektrum hergibt und was in die Dimensionentabelle passt. Wiederlader deshalb weil viele Kaliber nicht als Bleilaborierungen angeboten werden. Hab da schon einige Pistolen in 9mm Para und auch 7,65 Para gesehen. Letztere z. Bsp. sind eben wegen der Forderung nach Bleigeschossen ein Fall für den Wiederlader. 7,65 Brown., 9mm kurz etc. etc. etc. wäre alles denkbar. Die Frage ist wie ernsthaft Du da teilnehmen möchtest. Ich nutze eine Hämmerli P240 in .38 WC. Ach ja ... ein Revolver in .357 Mag. ist natürlich prinzipiell zugelassen, Du darfst aber eben nur .38er verschießen.
  21. ? Jetzt mal im Ernst, glaubst Du das wirklich?? GAR NIX wird ihm passieren wenn das ganz anders kommt als von ihm vollmundig versprochen. GAR NIX! Der Entwurf wurde dann eben auf Drängen des Bundesrates geändert, die Bedenken des Innenministeriums wurden nicht berücksichtigt, blablabla ... es kommt wie es kommt, völlig egal was irgendein Staatssekretär so daher verspricht. Er wird eh nicht schuld sein ... Wenn schon die Beteuerungen eines Innenministers (z. Bsp. zur wirkungsvollen Grenzkontrolle ? ) absolut NIX wert sind - was bedeutet das dann für den Wert von Äußerungen eines nachgeordneten Staatssekretärs? Ja genau ...
  22. Nunja, das Maximalkaliber eines freien Vorderladers (einschüssig, Modellentwicklung vor 1871) ist eindeutig NICHT reglementiert. Eine Vorderladerkanone ist, unter den genannten Prämissen, somit frei ab 18. Die Aufbewahrung und das Führen sind da schon etwas problematischer (falls nicht gerade Funkenzündung). Eine Perkussions-Hinterladerkanone analog zur Perkussionssharps sollte(!) m.E. ebenso frei sein, denn auch da gibt es kein Maximalkaliber. Aber dann darf es eben keine Patrone gem. WaffG verschießen, nur eine abgemessene Ladung - also ohne Zündhütchen. Das muß separat aufgesetzt und gezündet werden, eben a la Sharps, Gallagher etc. ... Aber evtl. übersehe ich da ja auch was, ist nur meine Meinung so auf die Husche ... Gruß Sigges
  23. Das steht zwar so in Wikipedia, in der Tabelle dort wird dann aber erklärt daß die 85mm nur für die OSP (in .22 kurz!) gelten. Da ich die Disziplin nie geschossen habe weiß ich nicht ob da früher (zu .22 kurz-Zeiten) die 100mm-Regel nicht galt. JETZT jedenfalls gilt auch für die 2.30 die 100mm-Regel. Die GSP hat lt. Wiki je nach Variante 107 - 115mm-Läufe.
  24. Blödsinn, das gilt für alle Kurzwaffen. Schau im "0"er-Teil der Spordordnung, aktuelle Fassung Seiten 76ff.
  25. Hallo beisammen, auch dieses Jahr findet wieder unser traditionelles Unterhebelrepetiererschießen in Mannheim statt, nun schon zum 38. mal. Hier der Link zur Ausschreibung: KLICK! Adresse: Schützenverein 1926 e.V. Mannheim - Sandhofen Alter Frankfurter Weg 15 68307 Mannheim Gruß Sigges
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