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Sigges

WO Silber
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  1. Weshalb es ja auch zum genannten Effekt gekommen ist, daß die Preise für Dekos bis gestern EXTREM angezogen haben. Jeder wollte noch schnell ein nach alter Norm geändertes Stück haben. Seit heute dürften die Preise für offiziell verkaufte Stücke ins Bodenlose fallen. Die Preise für unter der Hand verkaufte alt-abgeänderte Stücke jedoch dürften seit heute nochmals deutlich steigen ... Es ist zwar illegal, die Altbestände zukünftig nicht neu abgeändert weiterzugeben, aber da die nicht registriert sind .. tja ... Gruß Sigges
  2. Tja, sieht so aus als hättest Du es tatsächlich nicht verstanden. Seit heute dürfen auch in Deutschland Dekos nur noch zerbruzzelte Schrottklumpen sein, an denen sich nix mehr bewegen lässt. Die neuen Regeln, die selbstverständlich auch für Deutschland gelten, gehen WEITAUS über die bisher hier geltenden Abänderungsvorschriften hinaus. Gruß Sigges
  3. Genau das. Die Grenze ist nicht die Patrone .38Spl. sondern das Kaliber .38. Und .38 entspricht nunmal genau den 9,65mm. Ringbreite und Liniendicke sind für die Maße der Meßspindel wurscht. Gruß Sigges
  4. Weil er z. Bsp. geizig ist und sich für seine Waffen den Mun.erwerb spart, da er eh Wiederlader ist? Oder weil er mit Vereinswaffen schießt, und sich dafür die Mun. lädt? Die §27-Erlaubnis gilt ja als Besitzerlaubnis für die selbst geladene Munition, also braucht er den Mun.erwerb dafür auch nicht. Gruß Sigges
  5. Hallo beisammen, wurde diese kleine Anfrage der Grünen hier schon diskutiert? Habe nix dazu gefunden ... http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/019/1801927.pdf So nebenbei scheinen sie sich mal wieder auf die Halbautomaten, aber neuerdings auch auf Ordonnanzwaffen die Repetierer sind zu stürzen. :( Gruß Sigges
  6. Indem das im Kriegswaffenkontrollgesetz so drinsteht, siehe Anlage zu §1 Abs. 1 des KrWaffKontrG, Nr. 29 d: d) halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre Die Abgrenzung zu den Jagd- und Sportwaffen erfolgt über die Erläuterungen zur Anlage zu §1 Abs. 1. Dort gibt es einerseits eine Positivliste der Halbautomaten, die auf jeden Fall Kriegswaffe sind, aber auch eine Faustformel für Einzelfälle, die nicht in der Positivliste enthalten sind. Eines der Indizien ist die Entwicklung für milit. Zwecke. downloadbar z. Bsp. hier: http://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Vorschriften/Verbote-Beschraenkungen/Schutz_oeffentliche_Ordnung/Kriegswaffen/erl_kwl.pdf?__blob=publicationFile Gruß Sigges
  7. Ich bin zwar nicht Carcano, aber ... genanntes Unternehmen hat ab 2003 (nach Fall des alten Anscheinsparagraphen) Waffen recht reißerisch angeboten, die optisch alles andere als opportun waren. Alles Waffen in Kriegswaffenoptik, gerne auch kurz und handlich oder überdimensioniert (vom MP5-Klon über AK-Klone bis zur russischen Panzerbüchse). Die entsprechende Aufmerksamkeit in diversen Medien (nicht nur die Fachpresse hat sich dafür interessiert ) tat das Übrige zur Bekanntheit der Dinger. Das hat die Verantwortlichen in einigen Amtsstuben rotieren lassen und ruckzuck zum §6 AWaffV geführt. "Schließlich kann es nicht sein, daß deutsche Schützen Kaschis und Maschinenpistolen besitzen." Gruß Sigges
  8. Eben. Ich sehe nicht so recht, wo das ein positives Urteil für uns sein soll. Auch alle Halbautomaten, die optisch auf ehemaligen Kriegswaffen von vor 1945 basieren sind nun plötzlich wieder im Rennen um §6! Denn sie können sehr wohl die abstrakten Merkmale erfüllen, auch wenn die Vorlage nicht dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegt. Viel Spaß z. Bsp. für die Besitzer einer Thompson! * ein herausstehendes langes Magazin / Trommelmagazin * Mündungsfeuerdämpfer (bzw. Mündungsbremse / Stabilisator) * Kühlrippen oder andere sichtbare, der Kühlung dienende Vorrichtungen am Handlauf und dazu die Hülsenlänge unter 39mm -> das verspricht ab jetzt lustige Diskussionen mit den Behörden. Gruß Sigges
  9. Oh Leuts, also wirklich ... Die Frage ist: Ist ein Drilling geeignet zum sportlichen Schießen. Nun - er ist zugelassen, für diverse Disziplinen, das wurde hier bereits durchgekaut. Ob er die beste Wahl ist - IST UNERHEBLICH! Er ist zugelassen, somit auch geeignet. Ansonsten dürfte niemand mit einer Glock in der Zentralfeuerdisziplin starten, keiner mit einem 98k in Ordonnanzgewehr, keiner mit einem Anschütz-Matchgewehr aus den 60er Jahren, etc. etc. etc. ..... Was soll diese andauernde vorauseilende Bedenkenträgerei, als hätten wir nicht schon genug Probleme?? Gruß Sigges
  10. Stimmt das sind keine Synonyme. Leider falsch! "Revolver" ist eine Untergruppe der Pistolen. Welche meinst Du? Nach 6 Seiten Diskussion ist das ohne Zitat etwas schwierig nachzuvollziehen .... Interessant wird es, wenn Nichtlaien die Definitionen auch nicht beherrschen. Tjanun, wenn einzelne Autoren falsch unterscheiden sollte man das nicht überbewerten ... Vielleicht sollte man sich historisch an die Sache herantasten. Als das Wort Pistole aufkam gab es nur und ausschließlich einschüssige Vorderlader. Später kamen noch Wender und andere mehrschüssige Pistolen hinzu - an der Bezeichnung änderte sich nix. Eine Kurzwaffe (DEN Begriff gab es noch NICHT!) war eine Pistole. Punkt. Nun hat es bereits VOR Colt Kurzwaffen mit Trommel gegeben (Collier z. Bsp.). Kein Mensch hat die damals als Revolver bezeichnet, das Wort gab es damals noch nicht. Es waren alles Pistolen. Insofern ist "Revolver" nur eine neue Bezeichnung, die die Untergruppe der Drehpistolen von der übergeordneten Gruppe "Pistolen" abgrenzt. Weitere Untergruppen sind "Selbstladepistole", "Wendepistole", "Bündelrevolver" etc. etc. etc. ..... Heute wird zwar von Laien ( ) "Pistole" mit "Selbstladepistole" gleichgesetzt, aber das ist eben nicht korrekt. Gruß Sigges
  11. Nunja, zum Beispiel deutsche Reichsrevolver ... Sowohl M79 als auch M83 hatten eine Sicherung! Falls das in dem Buch also deutsche Beamte des späten 19. Jahrhunderts waren ...
  12. Ähäm .. sorry, aber da liegst Du leider (bzw. eigentlich Gott sei Dank!) FALSCH! Ich bin auch "nur" im DSB, kann mir aber selbstverständlich auf Neu-Gelb alles an Waffen kaufen, was von Neu-Gelb erfasst wird, und in irgendeinem Verband zugelassen ist. Das ist ja das tolle an der Gelben - da bin ich eben NICHT an die Sportordnung meines Verbandes gebunden. Und somit sind auch VL-Revolver erwerbbar, die ich im DSB gar nicht einsetzen darf. Ist in der Gesetzesbegründung auch explizit so begründet worden, daß die Teilnahme an Wettkämpfen anderer Verbände ermöglicht werden soll. Gruß Sigges
  13. Weil nur einschüssige Vorderlader mit historischem Vorbild vor 1871 frei ab 18 sind, siehe WaffG: Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste ... Abschnitt 2: Erlaubnispflichtige Waffen ... Unterabschnitt 2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs 1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz ... 1.7 einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; Für die Tingle gibts nunmal kein Vorbild. Und Neu-Gelb geht auch nicht, da da nur mehrschüssige Vorderlader draufgehen: § 14 Abs. 4 WaffG: ... und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) Ist nunmal so, da hat der Gesetzgeber halt geschludert .... Gruß Sigges
  14. Nö, eigentlich nicht! Bei Erwerb über Neu-Gelb ist es egal, ob die Waffe im eigenen Verband erlaubt ist, sie muß nur in irgendeinem Verband zugelassen sein. Wenn der Revolver also z. Bsp. beim BDS zugelassen ist, kann den auch ein DSB-Schütze problemlos auf Neu-Gelb erwerben. Die Tingle ist eine ganz andere Baustelle, da die über eine grüne WBK erworben werden muß, und da muß ich dann in der Tat ein Bedürfnis meines eigenen Verbandes haben, welches es im DSB nicht geben wird. Gruß Sigges
  15. Ähäm ... der Preis ist zweitrangig ... Der springende Punkt ist, daß chinesische Waffen und Waffenteile nicht in die USA importiert werden dürfen. Also hat Karl K. laut Anklageschrift das getan, was man in Worms Gerüchten zufolge besonders gut beherrscht: Stempel in Waffenteile schlagen. Und schwuppdiwupp waren es plötzlich bulgarische Magazine. Und die dürfen durchaus in die USA 'rein. Dummerweise haben das die Amis gemerkt, und verstehen da irgendwie keinen Spaß. Und jetzt trägt Karl K. modisches Orange und wartet auf die Anhörung, denn die wurde erstmal verschoben. Ganz nebenbei erfährt man aus der Anklageschrift, daß das BKA seit 2008 wegen KWKG-Lieferungen in den Irak gegen ihn ermittelt. Gruß Sigges
  16. JA, solideogloria hatte von Anfang an (als einziger!) Recht, im Jägerschrank darfst Du bis zu 5 KW im B-Innenfach ZUSAMMEN mit der Munition aufbewahren - sogar OHNE zusätzliche Blechkiste. Sorry für die Verwirrung! Gruß Sigges
  17. § 13 (4) AWaffV: (4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden... Gruß Sigges
  18. Hallo beisammen, @ falcon: Merci für die Info! Es ist mir soweit klar, daß die Sache eigentlich damit passé ist, aber da ich zum einen gerne das bisher recht gute Verhältnis zu den dortigen Sachbearbeitern erhalten möchte, und auch zum anderen gerne meine schriftliche Meldung dort in meiner Akte hätte (auch wenn ich ja das Doppel mit Eingangsbestätigung habe), werde ich eben die ursprüngliche Meldung wieder hinsenden. Dazu eine Mitteilung, daß ich weiterhin der Meinung bin, korrekt gemeldet zu haben, und wenn sie anderer Meinung sind sollen sie mir die gesetzl. Grundlage mitteilen. Die Hinweise haben schließlich keine Gesetzeseigenschaft... Gruß Sigges
  19. Hallo beisammen, das ging ja fix ..... Habe heute einen Brief vom OA erhalten. Man hat mir meine Meldung (natürlich OHNE Menge u. Kaliber ) ZURÜCKGESCHICKT mit der Bitte um Ergänzung um Menge und Kaliber oder alternativ Ausfüllen des mitgesandten Vordruckes. Klar, daß ich weder das eine noch das andere tun werde, sondern meine alte Meldung unverändert wieder zurücksenden werde. Aber worauf soll ich mich im Anschreiben stützen? Meines Wissens besitzen die (vom OA als Argument herangezogenen) vorläufigen Vollzugshinweise KEINEN Gesetzescharakter, so daß ich mich alleine auf den Gesetzestext beziehen kann, und da steht nunmal OHNE Menge und Kaliber drin. Habe ich das so richtig verstanden, von wegen vorl. Verwaltungsvorschrift KEIN Gesetz? Ergo werde ich um Nennung der gesetzlichen Grundlage bitten, da die vorl. VwV eben kein Gesetz ist, und um Rechtsmittelbelehrung (ist in diesem Schreiben nämlich auch nicht drin!). Für mich ist die ursprüngliche Meldung korrekt, und den Eingang hat man mir bestätigt. Ob die das Zurückschicken kann mir insofern egal sein, aber auf den Brief reagieren sollte ich ja wohl schon .... Soll ich somit um einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid bitten? Geht ja wohl eigentlich gar nicht, da man die Meldung ja eben nicht ablehnen KANN .... Ich hoffe, Ihr könnt mir meine Unsicherheit nehmen .... Gruß Sigges
  20. Hallo beisammen, ist das http://www.visier.de/cgi-bin/ubb/ultimateb...ic&f=1&t=001305 tatsächlich so gemeint, daß es anschließend das Visier-Forum nicht mehr gibt (Caliber gibt's ja eigentlich schon lange nicht mehr), sondern nur noch ein großes Forum (nämlich WO) für alle? Echt?? Alle ziehen an einem Strang?? WOW!!! Bin sehr positiv angetan .... Gruß Sigges
  21. Sigges

    Butterflymesser

    Hallo beisammen, und wie wäre es mit dem Antrag auf eine BKA-Ausnahmegenehmigung? Hab' auch einige Balisongs und Stoßdolche, die ich eigentlich nicht hergeben möchte ..... Gruß Sigges
  22. Hallo beisammen, also wenn ich das richtig verstehe geht es auch gar nicht um das Bedürfnis für das WS, sondern um den Munitionserwerb für dieses WS! Und da sieht die Sache evtl. wirklich etwas anders aus?!? Weiß leider nicht, ob der Munitionserwerb vom "Bedürfnis" für das WS gedeckt ist (Bedürfnis in Anführungszeichen, da man dafür in der Tat kein Bedürfnis benötigt, wusste aber nicht, wie ich das umschreiben soll ...). Aber da können sicher andere hier kompetenter Stellung nehmen ... Gruß Sigges
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