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Sigges

WO Silber
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  1. Oh Leuts, also wirklich ... Die Frage ist: Ist ein Drilling geeignet zum sportlichen Schießen. Nun - er ist zugelassen, für diverse Disziplinen, das wurde hier bereits durchgekaut. Ob er die beste Wahl ist - IST UNERHEBLICH! Er ist zugelassen, somit auch geeignet. Ansonsten dürfte niemand mit einer Glock in der Zentralfeuerdisziplin starten, keiner mit einem 98k in Ordonnanzgewehr, keiner mit einem Anschütz-Matchgewehr aus den 60er Jahren, etc. etc. etc. ..... Was soll diese andauernde vorauseilende Bedenkenträgerei, als hätten wir nicht schon genug Probleme?? Gruß Sigges
  2. Stimmt das sind keine Synonyme. Leider falsch! "Revolver" ist eine Untergruppe der Pistolen. Welche meinst Du? Nach 6 Seiten Diskussion ist das ohne Zitat etwas schwierig nachzuvollziehen .... Interessant wird es, wenn Nichtlaien die Definitionen auch nicht beherrschen. Tjanun, wenn einzelne Autoren falsch unterscheiden sollte man das nicht überbewerten ... Vielleicht sollte man sich historisch an die Sache herantasten. Als das Wort Pistole aufkam gab es nur und ausschließlich einschüssige Vorderlader. Später kamen noch Wender und andere mehrschüssige Pistolen hinzu - an der Bezeichnung änderte sich nix. Eine Kurzwaffe (DEN Begriff gab es noch NICHT!) war eine Pistole. Punkt. Nun hat es bereits VOR Colt Kurzwaffen mit Trommel gegeben (Collier z. Bsp.). Kein Mensch hat die damals als Revolver bezeichnet, das Wort gab es damals noch nicht. Es waren alles Pistolen. Insofern ist "Revolver" nur eine neue Bezeichnung, die die Untergruppe der Drehpistolen von der übergeordneten Gruppe "Pistolen" abgrenzt. Weitere Untergruppen sind "Selbstladepistole", "Wendepistole", "Bündelrevolver" etc. etc. etc. ..... Heute wird zwar von Laien ( ) "Pistole" mit "Selbstladepistole" gleichgesetzt, aber das ist eben nicht korrekt. Gruß Sigges
  3. Nunja, zum Beispiel deutsche Reichsrevolver ... Sowohl M79 als auch M83 hatten eine Sicherung! Falls das in dem Buch also deutsche Beamte des späten 19. Jahrhunderts waren ...
  4. JA, solideogloria hatte von Anfang an (als einziger!) Recht, im Jägerschrank darfst Du bis zu 5 KW im B-Innenfach ZUSAMMEN mit der Munition aufbewahren - sogar OHNE zusätzliche Blechkiste. Sorry für die Verwirrung! Gruß Sigges
  5. § 13 (4) AWaffV: (4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden... Gruß Sigges
  6. Hallo beisammen, @ falcon: Merci für die Info! Es ist mir soweit klar, daß die Sache eigentlich damit passé ist, aber da ich zum einen gerne das bisher recht gute Verhältnis zu den dortigen Sachbearbeitern erhalten möchte, und auch zum anderen gerne meine schriftliche Meldung dort in meiner Akte hätte (auch wenn ich ja das Doppel mit Eingangsbestätigung habe), werde ich eben die ursprüngliche Meldung wieder hinsenden. Dazu eine Mitteilung, daß ich weiterhin der Meinung bin, korrekt gemeldet zu haben, und wenn sie anderer Meinung sind sollen sie mir die gesetzl. Grundlage mitteilen. Die Hinweise haben schließlich keine Gesetzeseigenschaft... Gruß Sigges
  7. Hallo beisammen, das ging ja fix ..... Habe heute einen Brief vom OA erhalten. Man hat mir meine Meldung (natürlich OHNE Menge u. Kaliber ) ZURÜCKGESCHICKT mit der Bitte um Ergänzung um Menge und Kaliber oder alternativ Ausfüllen des mitgesandten Vordruckes. Klar, daß ich weder das eine noch das andere tun werde, sondern meine alte Meldung unverändert wieder zurücksenden werde. Aber worauf soll ich mich im Anschreiben stützen? Meines Wissens besitzen die (vom OA als Argument herangezogenen) vorläufigen Vollzugshinweise KEINEN Gesetzescharakter, so daß ich mich alleine auf den Gesetzestext beziehen kann, und da steht nunmal OHNE Menge und Kaliber drin. Habe ich das so richtig verstanden, von wegen vorl. Verwaltungsvorschrift KEIN Gesetz? Ergo werde ich um Nennung der gesetzlichen Grundlage bitten, da die vorl. VwV eben kein Gesetz ist, und um Rechtsmittelbelehrung (ist in diesem Schreiben nämlich auch nicht drin!). Für mich ist die ursprüngliche Meldung korrekt, und den Eingang hat man mir bestätigt. Ob die das Zurückschicken kann mir insofern egal sein, aber auf den Brief reagieren sollte ich ja wohl schon .... Soll ich somit um einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid bitten? Geht ja wohl eigentlich gar nicht, da man die Meldung ja eben nicht ablehnen KANN .... Ich hoffe, Ihr könnt mir meine Unsicherheit nehmen .... Gruß Sigges
  8. Hallo beisammen, ist das http://www.visier.de/cgi-bin/ubb/ultimateb...ic&f=1&t=001305 tatsächlich so gemeint, daß es anschließend das Visier-Forum nicht mehr gibt (Caliber gibt's ja eigentlich schon lange nicht mehr), sondern nur noch ein großes Forum (nämlich WO) für alle? Echt?? Alle ziehen an einem Strang?? WOW!!! Bin sehr positiv angetan .... Gruß Sigges
  9. Sigges

    Butterflymesser

    Hallo beisammen, und wie wäre es mit dem Antrag auf eine BKA-Ausnahmegenehmigung? Hab' auch einige Balisongs und Stoßdolche, die ich eigentlich nicht hergeben möchte ..... Gruß Sigges
  10. Hallo beisammen, also wenn ich das richtig verstehe geht es auch gar nicht um das Bedürfnis für das WS, sondern um den Munitionserwerb für dieses WS! Und da sieht die Sache evtl. wirklich etwas anders aus?!? Weiß leider nicht, ob der Munitionserwerb vom "Bedürfnis" für das WS gedeckt ist (Bedürfnis in Anführungszeichen, da man dafür in der Tat kein Bedürfnis benötigt, wusste aber nicht, wie ich das umschreiben soll ...). Aber da können sicher andere hier kompetenter Stellung nehmen ... Gruß Sigges
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