Hallo beisammen,
das ging ja fix .....
Habe heute einen Brief vom OA erhalten.
Man hat mir meine Meldung (natürlich OHNE Menge u. Kaliber ) ZURÜCKGESCHICKT mit der Bitte um Ergänzung um Menge und Kaliber oder alternativ Ausfüllen des mitgesandten Vordruckes.
Klar, daß ich weder das eine noch das andere tun werde, sondern meine alte Meldung unverändert wieder zurücksenden werde.
Aber worauf soll ich mich im Anschreiben stützen?
Meines Wissens besitzen die (vom OA als Argument herangezogenen) vorläufigen Vollzugshinweise KEINEN Gesetzescharakter, so daß ich mich alleine auf den Gesetzestext beziehen kann, und da steht nunmal OHNE Menge und Kaliber drin.
Habe ich das so richtig verstanden, von wegen vorl. Verwaltungsvorschrift KEIN Gesetz?
Ergo werde ich um Nennung der gesetzlichen Grundlage bitten, da die vorl. VwV eben kein Gesetz ist, und um Rechtsmittelbelehrung (ist in diesem Schreiben nämlich auch nicht drin!).
Für mich ist die ursprüngliche Meldung korrekt, und den Eingang hat man mir bestätigt. Ob die das Zurückschicken kann mir insofern egal sein, aber auf den Brief reagieren sollte ich ja wohl schon ....
Soll ich somit um einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid bitten? Geht ja wohl eigentlich gar nicht, da man die Meldung ja eben nicht ablehnen KANN ....
Ich hoffe, Ihr könnt mir meine Unsicherheit nehmen ....
Gruß
Sigges