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Sigges

WO Silber
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Alle Inhalte von Sigges

  1. Äh.... nein das ist Quatsch. Rep.flinten sind in keinem Kontingent.
  2. Aber für den Gesetzgeber.
  3. Schön daß sie dir das geglaubt haben. Aber geführt hast du eigentlich auch. Allerdings erlaubnisfrei in dem Fall.
  4. Getrippelt ....
  5. Gedoppelt ....
  6. Tja ... nun sind weder ein Gerichtsurteil (auch nicht vom OVG) noch ein Fragenkatalog des BVA eine gesetzliche Grundlage ... Ich teile tatsächlich auch die Ansicht, das ein Rausch und Waffen nicht zusammenpassen. Aber 0 Promille sind doch was anderes als kein Rausch. Und das nun auch noch auf den reinen Transport (auch wenn das natürlich Führen ist) auszudehnen sehe ich als SEHR problematisch.
  7. Stimmt. Beides hat nix miteinander zu tun. Ich wüsste trotzdem gerne eine gesetzliche Grundlage (das Gerichtsurteil beim Jäger ist bekannt) für die 0 Promille-Grenze beim Umgang. Und dann auch nocn beim reinen Transport.
  8. Ich denke daß das TTG bewusst ist, und er implizit die passende Ausrede genannt hat, wenn bei sportlichen Wettbewerben jagdlich erworbene Waffen verwendet werden. Mir ist das eh schleierhaft wieso das nicht möglich sein sollte, aber es gibt nunmal Zeitgenossen die das ganz anders sehen.
  9. Aber sobald du einen Wettkampf schießen willt geht der Krampf von vorne los.
  10. Da lob ich mir unseren Sandkugelfang. Dem ist die Geschossform und das Material grad egal.
  11. Und was hat das mit selber bauen zu tun?
  12. Das Privileg gilt aber nunmal nur für Vorderlader. Nun könnte man so eine historische Hinterladerkanone rechtlich als Analogie zu Sharps und Co ansehen, aber das wäre MIR zu heikel .... Dient eine moderne Kanone als Vorlage ust das Thema eh durch.
  13. Ich besitze diverse A- und B-Schränke, in denen sich u.a. mehr als 10 Kurzwaffen befinden, verteilt auf 3 B-Würfel. 2x mit Schlüssel, 1x mit Zahlenschloss. Bisher liegen alle Schlüssel im Zahlenschlosswürfel. Gemäß dieses aktuellen Urteils soll ich mir nun einen 1er-Würfel kaufen um die Schlüssel darin zu lagern, da der B-Würfel ja für über 10 KW nicht zulässig ist? Sind die völlig bescheuert??? Und JA, der wäre NUR für die Schlüssel, denn die Kapazität der 3 Würfel reicht locker.
  14. Sigges

    Waffensprengung

    Ich meine mich zu erinnern, daß das auch immer die Aussage von Alfred ("Murmelgießer") war.
  15. Sigges

    Waffensprengung

    Da ich N340 nicht verlade frag ich mal nach .... hat N340 ein größeres Volumen als N110? Denn vom N110 kriege ich 20grs problemlos in die .44M, das ist meine Standardladung. Da ist die Hülse nicht annähernd randvoll, da psst ohne Knirschen ein 240grs SWC drauf
  16. Cool, kann ich auch so ne Kristallkugel wie deine haben??
  17. Dann kennst du prinzipiell die richtigen Leute! Ich hab leider schon einige getroffen die das schon voll verinnerlicht haben.
  18. Doch. Hast du! Du benutzt sie als Sportwaffen, genau wie ich meine, aber es sind und bleiben Waffen. Ein Formel 1-Bolide bleibt ein Auto, auch wenn er mit enem Straßen-Golf nicht mehr viel gemeinsam hat. Dieser erbärmliche Versuch von Schützen und auch des DSB (in dem auch ich bin!) durch Wortspiele Waffengegner umzustimmen ist peinlich.
  19. Ich war dabei als ein Kollege eine .308 aus nem Finnen M27 eines Schützenbruders verschossen hat. War ne 9 oder 10, weiß nicht mehr genau. Der Fehler wurde erst erkannt, als die Hülse nicht ausgezogen wurde. War halt kein Rand für den Auszieher da ....
  20. Woraus leitest du denn diesen ausdrücklichen Willen ab?
  21. Briefkastenschloß ist das passende Stichwort! Einfach ein Billigteil nachrüsten, als Alibi zur Erfüllung der Vorschrift. Ist nur ein kleiner Bastelaufwand. Dem wahren Diebstahlschutz dient das Vorhängeschloß.
  22. Im Wildundhund-Forum gibts dazu ebenfalls eine ewige Diskussion: https://forum.wildundhund.de/threads/verankerungspflicht-waffenschrank.137180/ Da werden auch Teile der Norm zitiert, aber man kommt zu keinem Konsens. ICH habe das so verstanden daß sich die 50 kN nur auf die Belastbarkeit der Bohrung im Tresor beziehen, nicht auf die Verankerung selbst. Und eine Verankerung ist m.E. aus der Norm nicht zu entnehmen.
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