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Sigges

WO Silber
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  1. Doch. Hast du! Du benutzt sie als Sportwaffen, genau wie ich meine, aber es sind und bleiben Waffen. Ein Formel 1-Bolide bleibt ein Auto, auch wenn er mit enem Straßen-Golf nicht mehr viel gemeinsam hat. Dieser erbärmliche Versuch von Schützen und auch des DSB (in dem auch ich bin!) durch Wortspiele Waffengegner umzustimmen ist peinlich.
  2. Ich war dabei als ein Kollege eine .308 aus nem Finnen M27 eines Schützenbruders verschossen hat. War ne 9 oder 10, weiß nicht mehr genau. Der Fehler wurde erst erkannt, als die Hülse nicht ausgezogen wurde. War halt kein Rand für den Auszieher da ....
  3. Woraus leitest du denn diesen ausdrücklichen Willen ab?
  4. Briefkastenschloß ist das passende Stichwort! Einfach ein Billigteil nachrüsten, als Alibi zur Erfüllung der Vorschrift. Ist nur ein kleiner Bastelaufwand. Dem wahren Diebstahlschutz dient das Vorhängeschloß.
  5. Im Wildundhund-Forum gibts dazu ebenfalls eine ewige Diskussion: https://forum.wildundhund.de/threads/verankerungspflicht-waffenschrank.137180/ Da werden auch Teile der Norm zitiert, aber man kommt zu keinem Konsens. ICH habe das so verstanden daß sich die 50 kN nur auf die Belastbarkeit der Bohrung im Tresor beziehen, nicht auf die Verankerung selbst. Und eine Verankerung ist m.E. aus der Norm nicht zu entnehmen.
  6. Oder man ändert etwas von innen heraus. Unsere Liste B (BSV = Nordbaden) kann sich wohl sehen lassen. Alles Vorschläge aus den Vereinen. Somit von der Basis initiiert. Es geht!
  7. Alter Hut, wurde schon vor Jahren thematisiert. Es existieren einige Gutachten dazu, die die Möglichkeit verneinen.
  8. Nun, ich kenne nicht 90% aller DSB-Mitglieder, aber wohl den Großteil der aktiven Mitglieder im Kreis. Und nein, das kann ich NICHT bestätigen.
  9. Selbst verwahrt ihr euch dagegen mit diesem Amokläufer als Sportschützen in Zusammenhang gebracht zu werden, und seid doch keinen Deut besser, in eurem Urteil über "den DSB" und seine Mitglieder. Ätzend! Ich bin seit 1987 Mitglied in einem DSB-Verein. Bei uns im Verein und Kreis wird von der LuPi bis zum Ordonnanzgewehr, von der Perkussionspistole bis zum Halbautomaten nach Liste B alles geschossen. Einige Vereinskollegen sind auch im BDS, ich nicht, mir reichen die Disziplinen der Liste B als GK-Abwechslung. Aber klar, alle DSBler sind gleich. Alles spaßbefreite Löchlebohrer und GK-hassende Spalter. Ihr seid genauso vernagelt wie die gun hater! Hört auf mit dem Scheiss.
  10. Im Wildundhund-Forum steht, die Staatsanwaltschaft hätte ein Model of 1917 genannt .... Die sind mir prinzipiell als robust bekannt.
  11. Sigges

    Waffen an der Wand

    Mir reicht dein nonsense, adieu.
  12. Sigges

    Waffen an der Wand

    Da gehts um die Weiternutzung der A und B-Schränke. Ganz ehrlich, du nennst immer mehr zusammenhangloses Zeug, was soll der Mist???
  13. Sigges

    Waffen an der Wand

    Da wird beim Führen unterschieden. Aber in der Aufbewahrung?? Nöö .....
  14. Sigges

    Waffen an der Wand

    Jaja, nur - WO bitte schön wird da zwischen Perkussion und anderen Zündungsarten unterschieden? Das behauptest du ja, aber das lässt sich da eben NICHT herauslesen.
  15. Das ist natürlich was anderes. Wobei eine .22er nix verkehrtes ist Billiger trainieren ist nur noch mit ner LuPi möglich ...
  16. Wie erwartet. O mann .... Frag beim Verband nach. Bzw. da das Bedürfnis eh schon beantragt ist warte was passiert, also was vom Verband kommt Ich vermute mal es kommt KEINE Aufforderung eine der beiden anderen Waffen zu verkaufen. Immer wieder der gleiche Mist. Altgediente Mitglieder die "sich auskennen" erzählen Mist und der Neuling glaubts halt. Kann hier nur auf Commezgandalfs Rat verweisen. Bzw. lies dich einfach selber ein!
  17. Wer hat dir das vom Kaderschützen denn erzählt?? Jemand vom Verband (kann ich kaum glauben) oder jemand vom Verein? In den Vereinen sind oft die unglaublichsten Latrinenparolen unterwegs.
  18. Und wo ist da jetzt der Unterschied zu dem was ich gesagt habe?? Hörst Du Dich einfach nur gerne schreiben?
  19. Ähm .. ich weiß nicht ob das eine witzige Replik sein soll und ich sie einfach nicht erkenne, aber ... Hailofbullets hat recht. Das ist die korrekte Definition eines Querschlägers: Ein Geschoß das quer einschlägt. Es produziert somit ein Langloch. Mit Abprallern hat das per se nix zu tun, außer daß diese oft auch quer einschlagen. Das was zigtausendfach in Filmen und Literatur erzählt wird ist einfach nonsense.
  20. Ich bin Sportschützen, wüsste aber nicht, warum ich mein IG89-12er-Magazin begrenzen sollte.
  21. Das wäre genial!!! Habe noch Platz in den B-Würfeln. 😂 Prinzipiell eine gute Idee, aber das wäre in meinem Fall kompletter Irrsinn. Ich bin seit 1987 Sportschütze, da sammelt sich was an. EIN(!) Schrank wäre ein Tropfen auf den heißen Stein. Ich sehe schon, ich muß weiterhin versuchen den Kontakt zum Amt herzustellen. Das Magazin jedesmal zu entfernen und in den "B" zu legen, während das Gewehr im "A" bleiben kann ... so ein Nonsens ... Um hier etwas Öl ins Feuer zu gießen .. ich habe das IG89 lange VOR 2017 erworben ..
  22. Nix BKA ... laaaange vor 2017 gekauft. Hängt also an der Waffenbehörde, und wie die bei dem Thema tickt versuche ich herauszufinden. Bisher kein Glück, tel. nicht zu erreichen ...
  23. Tja ... bisher eine interessante aber auch etwas aus dem Ruder gelaufene Diskussion. Ich habe aber z. Bsp. das Problem daß ich ein schweizer IG89 habe. Mit einem 12er Magazin. Wie ich hier im Forum lernen musste ist das Magazin tatsächlich ein Wechselmagazin, da ohne Werkzeug relativ problemlos entnehmbar. Ich habe nur A- und B-Schränke. Ich hoffe doch ich muß mir nicht für das dann aus Platzgründen getrennt von der Waffe aufzubewahrende Magazin einen kleinen 1er Schrank kaufen, während das Gewehr im A bleiben darf?!? Wie schwachsinnig ist DAS denn???
  24. Wie sollen die Kanonen denn dann gezündet worden sein? Zuerst mit Lunte, später mit einem Steinschloß und dann mit einer Art Perkussionszündung. Die Reibzünder der letzten Versionen sind letztlich auch nur eine Funkenzündung. Und somit gilt: Waffg Anlage 2, Unterabschnitt 2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs Nr. 1.5 einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; 1.6 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; 1.7 Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; Völlig egal vom Kaliber, denn genau DAS ist kein Kriterium. Eine VL-Kanone ist einfach nur ein großer Vorderlader.
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