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ChrissVector

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Alle Inhalte von ChrissVector

  1. Der Programmierer kann dafür nichts, sondern der, der falsche Vorgaben macht...
  2. Und ich wette damit hat sie für ihre Behörde nicht mal unrecht, weil das System wieder von Leuten erstellt wurde die keine Ahnung hatten was die da tun...
  3. Im Zweifel natürlich dieses... Wobei Einbrüche bei Anwesenheit der Bewohner trotzdem eher die Ausnahme sind.
  4. Das sieht eher nach einem Feuerschutztresor als nach einem Wertschutzschrank aus. Geht natürlich eher noch einfacher. Am Ende des Tages wird folgendes gelten: der Gelegenheitseinbrecher sieht den Tresor, nimmt sich 30 sek zur Begutachtung oder Suche nach Schlüsseln, und widmet sich dann den anderweitig erreichbaren Wertsachen. Der hat weder die Zeit noch das Werkzeug dabei einen Schrank, egal ob A, B, S1, S2, 0 oder I gewaltsam zu öffnen. Gefährlich wird es, wenn der Täter gezielt den Inhalt des Tresors, von dem er im Voraus weiß erbeuten möchte, denn gegen Diamanttrennscheibe oder Diamantkrone in geübten Händen kommt auch ein Klasse I Tresor nicht lange an, und der Lärm ist für so kurze Zeit auch kein gigantisches Problem. Der wird sich aber auch eher nicht auf die Suche nach einem Schlüssel oder Schlüsseltresor machen, wenn der also nicht gerade direkt daneben steht...
  5. Aber halt die Vereine, nicht die Mitglieder...
  6. Das liegt daran, dass auch dort das WaffG nicht greift, und es Sache der jeweiligen Behörde wäre das "intern" zu überwachen...
  7. Du meinst, wie man nicht nur Sportschützen unterstellen kann, sie würden "Waffen horten", und deswegen ihre WBK beschränkt? Wie man nicht nur Sportschützen unterstellen kann, sie würden Waffen für die kein Bedürfnis besteht erwerben wollen, und deshalb jede halbautomatische Langwaffe oder Selbstladeflinte nur mit zusätzlichen bürokratischen Hürden erwerbbar macht? Wie man nicht nur Sportschützen unterstellen kann, dass sie Waffen nach einem bestimmten Aussehen erwerben, und deshalb für sie besondere Regelungen trifft? Wie man nur Jägern zugesteht, dass geringere Geräuschbelastung für sie wie auch für die Umwelt etwas ist, das man durch entsprechende Regelungen zum Zugang zu Signaturreduzierern beachten sollte? Die Diskrepanz im Recht zwischen Jägern und Sportschützen lässt sich seit 1972 schon nicht wirklich erklären, und dennoch ging es immer wieder so aus, dass die Jäger um Zweifel durch das Waffengesetz weniger eingeschränkt wurden als die Sportschützen.
  8. Oder es kommt halt in Gestalt eines neuen § 6 AWaffV nur für Sportschützen... Deine Ausführungen, warum das am erklärten Ziel vorbeilaufen würde setzen allesamt voraus, dass es sich um stringent und logisch begründetes Vorgehen handelt... Und am Ende sind in der Jägerschaft immer noch ausreichend Menschen in entsprechenden Positionen, die dem "modernen Selbstladegewehr" den Nutzen oder die Sinnhaftigkeit für die Jagd absprechend. Ob man von dieser Seite tatsächlich den von dir beschriebenen Widerstand erwarten kann...
  9. Aber wenn man tatsächlich wollte könnte man zumindest klare Forderungen aufstellen und öffentlich machen, statt leerer Phrasen...
  10. Wegen der umwerfenden politischen Relevanz der Reservisten? Gerade der RAG Schießsport? Das wird die BMI nicht im geringsten interessieren, da der BMVg seiner Forderung einer "wehrfähigen Bevölkerung" bisher keine Taten hat folgen lassen...
  11. Nach Rechtslage völlig unerheblich womit genau geschossen wurde, es ist nur das sportliche Schießen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen nachzuweisen. Ob du 12/18 mal KK-Einzelladergewehr geschossen hast oder GK-Kurzwaffe ist unerheblich.
  12. Nein, laut Gesetz muss der Verband bestätigen, dass du in den letzten 24 Monaten vor der Bedürfnisprüfung 4/6 mal pro Jahr mit erlaubnispflichtigen Waffen, wenn du sowohl Kurz- als auch Langwaffen besitzt jeweils mit beidem, am Schießsport teilgenommen hast. Unter welchen Voraussetzungen der Verband dir dies bescheinigt, also auch welche externen Termine er und seine Vereine anerkennen, ist von Verband zu Verband, oft auch von Landesverband zu Landesverband, unterschiedlich. Somit wird dir hier niemand eine sichere Auskunft geben können, sondern du wirst dich an deinen Verein bzw. Verband wenden müssen. Auch hier kollidiert mal wieder die gesetzliche Regelung mit der Wirklichkeit zahlreicher Sportschützen...
  13. Wobei es, auch wenn der Titel anderes suggeriert hier nicht um "Haftung" im eigentlichen Sinne geht. Sondern um ihre eigene strafrechtliche Verantwortlichkeit, ähnlich wie damals beim Vater des Täters von Winnenden.
  14. Ich bezweifle stark, dass du dich im deutschen, geschweige denn im US-Strafrecht genug auskennst um solche Aussagen begründet zu treffen... Und als erster Kommentar in diesem Forum noch unsinniger. Auch dein Vergleich ist Käse. Manchmal ist Reden Silber, aber Schweigen Gold...
  15. Ich habe keine Google-Mail, und trotzdem konnte ich teilnehmen...
  16. Wem denkst du sind sie in der Regel "angegliedert"? Es mag in den Ländern etwas anders sein, in denen die Polizei die Waffenbehörde ist, aber in denen, in denen es die Kommunalen Ordnungsbehörden sind dürfte da nicht viel ankommen...
  17. Auf welchem Wege denn? Vielleicht den Teil, der tatsächlich zu polizeilichen Ermittlungen führt, aber selbst da würde es mich wundern, wenn er davon die Mehrheit mitbekommen würde...
  18. Der hat aber naturgemäß abseits des "ja oder nein" zum Antrag mit dem Thema herzlich wenig zu tun. Warum sollte er auch? Merkt man doch in den meisten Waffenbehörden, dass die Sachbearbeiter wenig Ahnung haben womit sie es zu tun haben. Woher sollte der Sachbearbeiter denn Einbliche in die Sinnhaftigkeit des Führens einer Schreckschusswaffe zum Zwecke der Selbstverteidigung haben? Er wird in der Regel nicht mal sofort mitbekommen, wenn jemand der von ihm eine Erlaubnis erhalten hat in eine derartige Situation gekommen ist. Einfach nicht sein Aufgabenfeld...
  19. Klar, eher schwach...
  20. Fördermitglieder in jedem Fall. Mitglieder vermutlich dann auch.
  21. Kurzum: wahrscheinlich nicht.
  22. Das sagt man schnell, bis man mit dem Ding irgendwie im Panzer, hinten in nem BAT oder zusätzlich zu einer PzFst3 rumjuckeln muss. Da ist selbst ein M4 auf einmal unhandlich im Vergleich zur MP2 oder MP7. Zumal man in der Bundeswehr bis heute mit kurzen Sturmgewehren ziemlich knausert, selbst bei den neuen werden 80% eine 16,5-Zoll-Variante erhalten.
  23. Eigentlich hat man sie nie wirklich abgeschafft. Die MP7 sollte in weiten Teilen die MP2 ersetzten, und zusätzlich noch hier und da das Sturmgewehr. Ende vom Lied war aber eher, dass die MP2 noch Jahre länger verwendet wurde als vorgesehen, weil sich die MP7 verzögerte bzw erst an Truppenteile ging die davor keine MPs hatten, und man irgendwann festgestellt hat, dass die MP7 vielleicht doch nicht die optimale Lösung ist.
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