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IGNORED

Drilling auf Neugelb?


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Geschrieben

Antwort auf:

Stell Dir nur mal vor, es würde jeder Waffenbesitzer (bei unds gibt es 620!!! WBK's) seinen Sachbearbeiter wegen irgendwelchen an den Haaren herbei gezogenen Fällen (kein Sportschütze kauft sich einen Drilling) "belästigen".

Wie soll der Gute dann noch seine restlichen Aufgaben (die sich bei uns nicht nur auf Waffenangelegenheiten beziehen) schaffen.

Versteh mich nicht falsch, ich will Dich hier jetzt nicht "dumm anmachen", aber als ich das halt gelesen hatte konnte ich meinen manchmal etwas genervten SB durchaus verstehen.


Hallo Christian,

ich habe Dein posting also schon richtig verstanden.

Da wollte ich nur sichergehen.

Meine Frage an den SB habe ich vor ca. 6 oder 7 Monaten gestellt, es hatte nichts mit diesem

Thread speziell zu tun, was Du ja auch aus dem Text ersehen kannst.

Ich habe es hier aber (wieder mal) gepostet, weil die Frage immer wieder auftaucht,

was man auf die neue Gelbe erwerben darf, und was nicht.

Es betrifft also wohl viele User.

Und das ist meines Erachtens auch eine sehr wichtige Frage, oder?

Man liest hier immer wieder, wie die Verbände oder Sachbearbeiter versuchen,

die vom Gesetz erlaubten Möglichkeiten einzuschränken.

Wenn Du, angenommen, eine neue Gelbe hast, und gibst Dich damit zufrieden,

daß Du nur Waffen nach SpO Deines Verbandes (z.B. nur bis Kal. 8mm im BSSB) erwerben kannst,

oder

nur Waffen einer Waffenart (Kurz- oder Langwaffen),

oder

nur Unterhebelrepetierer oder nur Ordonnanzgewehre

oder

jedesmal ein neues Bedürfnis nachzuweisen mußt,

dann ist das schön für Dich!

Diese Beschränkungen wurden bei der neuen Gelben alle schon versucht!

Andere User möchten eben gerne die Möglichkeiten der neuen Gelben ausnützen, die der

Gesetzgeber vorgesehen hat!

Und für solche (auch mich) habe ich diese Anfrage beim SB gestellt.

Und allein die Tatsache, daß der SB von seiner obersten Dienststelle eine Weisung /Klärung diesbezüglich bekam, zeigt doch, daß hier Klärungsbedarf war.

Es ging also nicht um „Extremfälle“ wie .50BMG oder Drillinge speziell, aber eben AUCH um diese!

Und ich bin weiter der Ansicht, das die Aufklärung der Bürger über solche Fragen ein

wesentlicher Bestandteil der Arbeit eines SB eines Amtes ist. Und wenn er das nicht verträgt,

dann ist er am falschen Platz. Er ist kein höheres Wesen, sondern ein Dienstleister, der dafür bezahlt

wird, auch Auskunft zu geben.

Lange Rede kurzer Sinn: Ich kann mich Deiner Ansicht nicht anschließen.

Schönen Tag,

Wolli

Geschrieben

Antwort auf:

Und manche SB lassen sich gerne auch noch bei WO nerven...
chrisgrinst.gif021.gif


Tja - hab ich auch schon öfter gehört, daß Beamte ungeheuer kreativ und fantasievoll werden können, wenn es um die Vermeidung der eigentlichen Arbeit geht 021.gif021.gif021.gif

Mouche

Geschrieben

Dafür kann ich Wolli absolut zustimmen icon14.gificon14.gif

Ein Sachbearbeiter hat mit einer höflich vorgetragenen und sachlichen Anfrage eines Bürgers NICHT genervt zu sein - deren Klärung und Beantwortung ist seine verdammte Pflicht und Schuldigkeit !

Wollis Sachbearbeiter unterscheidet sich hier in angenehmer Art von manchen seiner "Kollegen", weil er nämlich eine klare und präzise Auskunft ohne Ausflüchte gegeben hat,auf die sich zumindest Wolli und seine dortigen Kumpels berufen können.

Es ist traurig genug, daß ein Gesetz handwerklich so schlecht gemacht ist, daß es unzähliger Einzelfallsklärungen bedarf und es ist weis Gott nicht die Schuld des kleinen Sachbearbeiters vor Ort, daß er für diesen Schrott der Politik den Kopf hinhalten und Mehrarbeit leisten muß icon13.gif.

Er hat aber seinen darüber verständlichen Frust nicht am an der Sache unschuldigen Bürger abzureagieren sondern durch Vorlageberichte, Einholung von Weisungen, Problemschilderungen und Verbesserungsvorschlägen nach OBEN die tatsächliche Situation zu vermitteln die sich ihm stellt: Umgang mit einem schlechten und in vielen Bereichen unklaren Gesetz.

Wenn ER das nicht tut - dann meinen die Verfasser gar, sie hätten gute Arbeit geleistet rolleyes.gif

Mouche

Geschrieben

Antwort auf:

Stell Dir nur mal vor, es würde jeder Waffenbesitzer (bei unds gibt es 620!!! WBK's) seinen Sachbearbeiter wegen irgendwelchen an den Haaren herbei gezogenen Fällen (kein Sportschütze kauft sich einen Drilling) "belästigen".

Wie soll der Gute dann noch seine restlichen Aufgaben (die sich bei uns nicht nur auf Waffenangelegenheiten beziehen) schaffen.

Versteh mich nicht falsch, ich will Dich hier jetzt nicht "dumm anmachen", aber als ich das halt gelesen hatte konnte ich meinen manchmal etwas genervten SB durchaus verstehen.


Hallo Christian

bei 620 WBKs in dem Bezirk muss der SB, falls jeder WBK-Inhaber 2 mal im Jahr da erscheint, tatsächlich 6 Stempel pro Tag reindrücken und 6 Gebührenbescheide Bearbeiten. sagen wir mal, dass jeder WBK-Inhaber einen Brief mit einer Frage pro Jahr losschickt, was sehr hochgegriffen ist, muss er noch pro Tag 3 Antworten formulieren. Ich gehe mal davon aus, dass das sogar für Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen möglich ist, selbst wqenn sie exesiv auf der WO Seite serven. Die bekommen ja auch gutes Geld dafür.

Diese Rechnung habe ich auch einem SB aufgemacht, der in meinem Kreis für die Wiederladescheine und sonst für nichts zuständig ist und sich beklagt hat, dass 800 Scheine im Umlauf sind. Jeder Wiederlader muss einmal in 5 Jahren zu ihm hin. Der Arme.

Steven

Geschrieben

Hallo Wolli,

wenn Du das so siehst, dann lasse ich mich gerne eines besseren belehren .

Wenn jemand vernünftige Argumente liefert, dann hat man mich sehr schnell überzeugt. Also in diesem Fall ein klares icon14.gif für Dich und Deine Argumentationsweise.

Ich persönlich hatte vor allem das wie immer anders interpretiert, als Du es gemeint hast.

Also lass Dich von meinen "hinterlistigen Tiefschüssen" chrisgrinst.gif nicht entmutigen.

  • 1 Jahr später...
  • 5 Jahre später...
Geschrieben (bearbeitet)

Sorry das ich dieses uralten Thread nochmal aufwärme.

Aber ich hab genau den Fall das ein Sportschütze einen Drilling kaufen will aktuell im Bekanntenkreis.

Warum er das will tu erstmal nicht so viel zu Sache, geht mehr darum ob er ihn auf Gelb eintragen lassen darf.

Gibt es aktuell eine Disziplin die mit Drilling geschossen werden darf?

Bearbeitet von XXL
Geschrieben
Gibt es aktuell eine Disziplin die mit Drilling geschossen werden darf?

BDS

L 2.02.3 Technische Spezifikationen für Jagdgewehre (JG)

- für die Disziplin mit der Kennziffer 3104

Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Jagdgewehre handelsüblicher

Bauart.

Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,2 mm / .204 bis einschließlich Kaliber 9,3 mm / .366

Waffengewicht: höchstens 5000 Gramm; einschließlich Optik und Gewehrriemen

Abzugswiderstand: beliebig

Sicherung: Ein Sicherungssystem muss vorhanden sein.

Visierung: Zielfernrohre mit höchstens 12-facher Vergrößerung. Weitergehende Vergrößerungen müssen gesperrt sein. Das Zielfernrohr muss mittig über

dem Lauf liegen, eine seitliche Auslagerung ist nicht erlaubt.

Schaft: Abmessungen: siehe nachfolgende Zeichnung, Lochschäfte sind nicht erlaubt. Im Schaft eingelassene Schienen für die Verstellung der Riemenbefestigung dürfen nicht benutzt werden.

Gewehrriemen: Die Verwendung eines Trageriemens ist erlaubt.

Scheibe: BDS-100m-ZF-Scheibe

Das Bild drunter zeigt zwar eine einläufige Waffe, ist aber IMHO nur symbolisch.

Geschrieben (bearbeitet)
Das Bild drunter zeigt zwar eine einläufige Waffe, ist aber IMHO nur symbolisch.

Da würde ich mich aber erst mal bei dem Verfasser der Sportordnung erkundigen, ob der die Möglichkeit der Verwendung von kombinierten Waffen in dieser Disziplin auch so sieht. Ich habe da nämlich Zweifel.

Bearbeitet von Flohbändiger
Geschrieben (bearbeitet)

Laut Sportordnung wird die Disziplin 3104 (Jagdgewehr) liegend freihändig geschossen. Da wünsche ich viel Glück, wenn man mit diesem Knickebein in 15 Minuten 15 Schuß abgeben will. Wie soll denn das Nachladen funktionieren? Nach jedem Schuß:

entweder:

zur Seite rollen, Waffe brechen, nachladen, Waffe schließen und wieder in Schußposition rollen

oder:

Waffe ablegen, aufstehen, Waffe nehmen und brechen, nachladen, Waffe und sich selbst hinlegen.

Als Aufsicht würde ich mir so ein Schauspiel nicht lange bieten lassen.

Klaas

Bearbeitet von Klaas
Geschrieben (bearbeitet)
Laut Sportordnung wird die Disziplin 3104 (Jagdgewehr) liegend freihändig geschossen. Da wünsche ich viel Glück, wenn man mit diesem Knickebein in 15 Minuten 15 Schuß abgeben will. Wie soll denn das Nachladen funktionieren? Nach jedem Schuß:

entweder:

zur Seite rollen, Waffe brechen, nachladen, Waffe schließen und wieder in Schußposition rollen

Wo ist das Problem?

Da würde ich mich aber erst mal bei dem Verfasser der Sportordnung erkundigen, ob der die Möglichkeit der Verwendung von kombinierten Waffen in dieser Disziplin auch so sieht.

Warum? Der Text ist klar. Handelsübliches Jagdgewehr. Daß man mit einer mehrläufigen Büx auf 100m mit nicht ausreichendem Training eher einen Blumentopf zerschießt als ihn zu gewinnen, mag eventuell sein, ist aber für den Erwerb unerheblich.

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben
Wo ist das Problem?

Im WaffG, §8 "Bedürfnis, allg. Grundsätze" steht:

"2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck

glaubhaft gemacht sind."

Genau die Eignung für die Disziplin ist bei einem Drilling aber absolut nicht gegeben, wie Du selbst schreibst:

... Daß man mit einer mehrläufigen Büx auf 100m mit nicht ausreichendem Training eher einen Blumentopf zerschießt als ihn zu gewinnen, mag eventuell sein,...

Damit besteht aber auch kein Bedürfnis. Und folglich keine Erwerbsmöglichkeit.

Geschrieben
...

Genau die Eignung für die Disziplin ist bei einem Drilling aber absolut nicht gegeben, ...

Damit besteht aber auch kein Bedürfnis. Und folglich keine Erwerbsmöglichkeit.

Na ja, wenn wir so anfangen, dann kommt der Nächste und sagt, dass die Glock nicht zum Scheibenschießen geeignet ist, auch wenn ich selbst mit dem Teil praktisch nicht aus dem 9er rauskomme.

Ich denke, dass jeder schon selbst entscheiden kann und muss, was für ihn geeignet ist und es hier nur um die Eignung gemäß der sportlichen Regularien gehen kann.

Geschrieben
Na ja, wenn wir so anfangen,....

Nicht wir fangen "so an", der §8 steht seit 2002 im WaffG. Aber je mehr Einzelne den Begriff der "Eignung" nach Belieben ausdehnen, umso mehr bieten wir der anderen Seite eine Steilvorlage, die mit der Waffenbesitzkarte für Sportschützen ("neue gelbe WBK") geschaffenen Möglichkeiten wieder zurück zu nehmen.

Geschrieben

Meines Erachtens hat ein Drilling auf einer "Sportschützen-WBK" nichts verloren. Eine kombinierte Waffe, was ein Drilling zweifelsohne ist, ist eine reine Jagdwaffe. Natürlich kann man damit rein theoretisch auch sportliche Disziplinen schießen, aber kein ambitionierter Sportschütze käme auf eine solche Idee.

Geschrieben
Natürlich kann man damit rein theoretisch auch sportliche Disziplinen schießen, aber kein ambitionierter Sportschütze käme auf eine solche Idee.

Genau! Echte Sportschützen haben nur echte Sportwaffen. Alles andere sind Waffennarren und Ballerfritzen!

Was spricht dagegen, mit einem Drilling Tontauben zu schießen? Warum mit dem Kugellauf des Drillings keine Gewehrdisziplin schießen? Fernglas drauf, und 100m Präzision schießen? Ich kenne keine Regelung, dass bei einer Gewehrdisziplin keine anderen Läufe an der Waffe vorhanden sein dürfen.

Geschrieben
Genau! Echte Sportschützen haben nur echte Sportwaffen. Alles andere sind Waffennarren und Ballerfritzen!

Was spricht dagegen, mit einem Drilling Tontauben zu schießen?

Beim grünen gehe ich mit (auch grün), aber für Tontauben sind zumindest beim BDS nur reine Flinten ohne gezogene Läufe zulässig.

Macht doch, was ihr wollt!

@Sammler: Ich schrieb: "mit nicht ausreichendem Training"

Geschrieben
... Warum mit dem Kugellauf des Drillings keine Gewehrdisziplin schießen? Fernglas drauf, und 100m Präzision schießen? ...

Mal eine Frage: Hast Du schon mal mit nem Drilling üblicher Bauart eine größere Serie in einer doch eng begrenzten Zeit geschossen?

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