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gemm

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  1. gemm

    Drilling auf Neugelb?

    falsch-posting...sorry
  2. gemm

    GELBE WBK

    nun, ich glaube genau das ist die frage. drehen wir das mal um - ein erstantrag fuer eine gelbe wbk mit einer .50er koennte es schwer haben.
  3. gemm

    GELBE WBK

    @mouche hast post B)
  4. gemm

    GELBE WBK

    sofort (!) klage einreichen. wenn du dir das gefallen laesst, bist du selbst schuld. allerdings solltest du natuerlich auch eine .50er gekauft haben, um einen rechtskraeftigen ablehnungsbescheid zu erhalten. solange das alles nur auf "haette, wollte, koennte" basiert, brauchst du dich ueber solche auskuenfte nicht wundern. manche sachbearbeiter werden erst aktiv, wenn ein tatsaechlicher fall vorliegt und sie fuer ihre fehlentscheidung auch zur verantwortung gezogen werden koennten. und wenn du kein echtes interesse an einer .50er hast, dann kann dir die obige auskunft eigentlich egal sein, denn sie wird fuer dich sowieso nichts aendern. @mouche na, immer sachlich bleiben. wirf einen blick in die von "sachbearbeiter" angegebenen stellen im waffg und du wirst keinen hinweis finden, der gegen die eintragung einer .50er spricht.
  5. gemm

    GELBE WBK

    ja. in bw. war allerdings nicht die erste eintragung in die neue gelbe. nein. davon steht nichts im waffg. eine sportordnung ist fuer die eintragung einer waffe in die gelbe wbk unerheblich. fuer die erste beantragung der wbk ist jedoch eine waffe hilfreich, die in einer sportordnung zugelassen ist (denn bei den meisten verbaenden herrscht starkes geltungsbeduerfnis, unwissenheit, und oft vorrauseilender gehorsam). im endeffekt ist es egal, fuer welches kaliber die wbk(gelb) beantragt wird, denn sie kommt ohne voreintrag (ja, auch das ist manchmal anders - ich weiss). fuer den kauf der jeweilig gewuenschten waffe ist auch kein voreintrag noetig. nur das anmelden/abstempeln nach dem kauf ist vorgeschrieben (ausserdem munitionserwerb). hier hat die/der sachbarbeiter/In allerdings keinen ermessensspielraum, solange die waffe/das kaliber den geltenden GESETZLICHEN vorschriften entspricht. jetzt kommt noch der haken, dass die/der sachbearbeiter/In sich an die verwaltungsvorschriften bzw. anweisungen der vorgesetzen halten muss. das gilt natuerlich nicht fuer den sportschuetzen, fuer den die verwaltungsvorschriften bedeutungslos sind. im notfall muessen auch hier die gerichte entscheiden (eine entsprechende versicherung hat sicher jeder ?). ich kann mit der waffe z.b. auch ausschliesslich im ausland trainieren/jagen, wofuer ich dann hierzulande nichtmal einen jagdschein brauche. in meinem fall wurde die waffe wie erwartet ohne eine rueckfrage eingetragen und das obwohl meine wbk noch aus einem anderen bundesland stammte. ob ich dann mit dem ding diverse wettkaempfe schiessen kann - ja hilfe, wenns nicht geht, dann halt nicht. ich schiesse aus spass an der freude und wenn ich ab und an mal einen wettkampf schiessen kann (z.b. in schneckengruen), dann ist das ok. ich komme prima ohne wettkaempfe klar und wer das nicht kann, der moege sich eben in den mainstream einordnen. ich denke mal, dass in erster linie die persoenliche entscheidung fuer oder gegen ein kaliber zu treffen ist (wenn jemand unbedingt eine teuflische ".666er megabums" haben will, dann wird er das auch bekommen). ich habe mich fuer die .50bmg entschieden (half inch ist schuld ) und habe es nicht bereut. in diesem sinne.... B)
  6. sako trg 22, .308 mit muendungsbremse. praezise und mit sehr wenig rueckschlag. gibts auch in schwarz/stainless. nur kein selbstlader.
  7. beim ersten mal hatte ich mir auch noch einen extralangen prosa-text aus den fingern gesaugt; beim zweiten mal kam der einzeiler zum einsatz. hat ausgereicht, also mach dir keine allzu grossen gedanken; das wird sowieso nicht gewuerdigt.
  8. was soll denn das mit diesem "..ab der dritten waffe..." ? das habe ich ja noch nie gehoert. wer haelt sich denn an sowas ? gibt es da schon praezedenzfaelle ? evtl. schon mal jemand einen rechtsmittelfaehigen bescheid verlangt und bekommen ?
  9. *g* kaum schau ich mal ein paar tage nicht ins forum.... im ernst: einem kollegen ist das passiert - lief auf dem weg zum stand mit einem lg durch die stadt ohne futeral drum (ich meine das lg !) und wurde von einer streife angehalten.... ...erregung oeffentlichen aergernisses...ordnungswidrigkeit...musste zahlen. ist allerdings schon viele jahre her (10+) und ob es damals eine straftat war, oder gegen zahlung von xxx DM eingestellt wurde weiss ich nicht mehr.
  10. @knight ich wuerde hier vermuten (!), dass die ordnungswidrigkeit mit "erregung oeffentlichen aergernisses" begruendet wird.
  11. minimum ordnungswidrigkeit - es sei denn, es kommt zu einem polizei-grosseinsatz z.b. wegen "aus dem rucksack kullernden" patronen. dann kann dir (hierzulande und heutzutage) alles passieren. falls du wiederlader bist, bist du auch bez. befoerderungsbestimmungen kundig (war bei mir jedenfalls bestandteil des lehrgangs). demzufolge koennte hier der verlust der zuverlaessigkeit drohen. allgemein gilt: unwissenheit schuetzt nicht vor strafe.
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