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IGNORED

Gelbe WBK, welches Datum eintragen bei Erwerb?


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Geschrieben

Als Empfänger bin ich verpflichtet den Erwerb zu melden. Was und wann das ist steht unmissverständlich im Gesetz.

 

Beispiel: Ich bestelle eine Custom-Waffe, Lieferzeit ca. ein halbes Jahr. Den Voreintrag lasse ich rechtzeitig machen. Der Büchsenmacher versendet, vergisst aber mich zu informieren. Die Waffe geht auf dem Postweg verloren. Drei Wochen später ruft er mich an und fragt ob ich sie bekommen habe. 

 

Habe ich nun versäumt den Erwerb anzuzeigen und verliere dadurch meine Zuverlässigkeit? Kann ich überhaupt eine Waffe unwissentlich anzeigepflichtig erwerben?

 

Natürlich nicht. Der Erwerb ist anzeigepflichtig. Und was Erwerb ist steht im Gesetz. Überlassung und Erwerb sind zwei getrennte Dinge.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke, ich habe das auf S. 1  nachvollziehbar inkl. Quellenangaben aufgeschlüsselt.

 

Mir ging es darum, dass alles zwischen Paketabgabe und Empfang des Pakets kein rechtliches Vakuum ist, wie es ja dargestellt wurde. Und dass es ohne unmittelbaren Erweb kein Überlassen geben kann - d.h. nix völlig getrennt.

Die Mindermeinungen zum sofortigen Ewerb durch den Käufer gibt es unter den einschlägigen Rechtswissenschaftlern durchaus. Auch wenn ich ganz bei dir bin, dass das realitätsfremd ist.

 

Der pauschale Gesetzesverweis ohne Subsumtion greift hier aber zu kurz, wie ich ebenfalls erklärt habe. Du hast das leider nicht näher erläutert, insofern du anderer Meinung bist!?

Bearbeitet von MaddinPSG

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