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IGNORED

Kommendes Verbot von Armbrüsten?


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Geschrieben
Am 10.9.2026 um 09:47 schrieb Direwolf:

Wie will die Regierung die ganzen Armbrüste eigentlich registrieren, bekommen die dann Seriennummern oder wie soll das ablaufen?

 

Wenn man hier Nancys Entwurf zugrundelegt nein. 

 

Die Armbrüste wären dann nur KWS-Pflichtig, würden dort aber nicht eingetragen.

der KWS allerdings Sachkundepflichtig, auch rückwirkend.

Geschrieben

Abgesehen von dem üblichen Spam, vom Thema abkommen, Herumgiften, "der Staat ist phöse" sind in diesem Thema einige interessante Ansätze enthalten.

 

Ob Armbruste verboten, registrierungspflichtig oder was auch immer werden sei mal dahin gestellt. Deliktrelvanz war über Jahrzehnte nahezu Null, das stieg erst an, als gewissenlose Geschäftemacher diese Dinger als Nonplusultra für die kommende Zombie-Apokalypse oder was jeder für sich als solche annimmt anpriesen. Und sehr gut verkauften. Das die Dinger naturgemäß ebenfalls an Bekloppte gingen, denen nicht mal ein Butterbrotmesser anvertraut werden sollte, dürfte als gesichert gelten.

 

Angesichts eines möglichen Verbots werden diese Pfeilbeschleuniger genau den gleichen Weg gehen wie die immer gern postulierten zig Millionen illegaler Schusswaffen. Irgendwo im Schrank, Keller, Dachboden gut eingepackt ihr Dasein fristen und irgendwann beim Regeln des Nachlasses entweder auftauchen, fachgerecht entsorgt oder erneut stillschweigend verschwinden. Irgendwann "braucht man sowas vielleicht doch mal". 

 

Sehr viel interessanter ist tatsächlich der Gedanke des 3D- Drucks. Damit beschäftige ich mich mittlerweile eine gewisse Zeit. Mit einer guten CAD-Software lässt sich alles erstellen.

 

Die Leistungsfähigkeit und Preisentwicklung der heutigen Drucker entspricht den früheren PC. Erst exorbitant teuer und vergleichsweise leistungsschwach, heute sehr günstig und eine Rechenleistung die sich hinter früheren Großrechnern nicht verstecken braucht. Mit den Druckern sieht es ebenso aus. Vor wenigen Jahren noch teuer, sehr fummelige Bedienung, anfällig, nur kleine Druckbereiche usw. 

Heute kann ein normaler Drucker für den Hausgebrauch mehrere Filamente gleichzeitig verarbeiten und verfügt über Druckraumgrößen, die es ermöglichen Teile "in einem Guss" zu drucken. 

Mit einem passend zur späteren Verwendung gewählten Filament ist praktisch alles druckbar. 

 

Es kann, sollte dieser Bereich ähnlich dem der für bestimmte Chemikalien, Grundstoffe und Halbzeuge reguliert werden, möglicherweise auf eine Regelung für Filamente hinauslaufen. Zumindest auf die Vorlage eines Endverbraucherzertifikats für bestimmte Filamente aus der Gruppe der Hochleistungspolymere.

 

Mit PA-CF, PA-GF, PEKK oder PEI kann jeder ziemlich druckfeste Gegenstände im Drucker erzeugen. Ganz besonders wenn sie nur einmal funktionieren müssen. 

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb Asgard:

Deliktrelvanz war über Jahrzehnte nahezu Null, das stieg erst an

 

Also sind Armbrüste in den letzten Jahren gehäuft für Straftaten benutzt worden? Welche Zahlen hast Du, die diese Behauptung belegen?

Geschrieben
1 hour ago, Asgard said:

 

Deliktrelvanz war über Jahrzehnte nahezu Null, das stieg erst an, als gewissenlose Geschäftemacher diese Dinger als Nonplusultra für die kommende Zombie-Apokalypse oder was jeder für sich als solche annimmt anpriesen.


Das ist eine haltlose Behauptung und ich fordere Dich auf, diese entweder zu belegen oder zurück zu nehmen. 

Obwohl die Zahl der verkauften Armbrüste aufgrund des beachtlichen technischen Fortschritts (Repetierarmbrüste) und gezielter Werbung durchaus signifikant angewachsen sein dürfte ist die Zahl der dokumentierten Straftaten mit Armbrüsten extrem gering geblieben. Armbrüste eignen sich besser als andere frei verkäufliche Waffen für die Heimverteidigung, aber da Deutschland vergleichsweise immer noch ein sicheres Land ist, gibt es extrem wenig echte Anwendungsfälle. 

 

Die meisten der tatsächlich bekannt gewordenen Straftaten mit Armbrüsten sind mit herkömmlichen Einzelschuss-Jagdarmbrüsten oder Freizeitmodellen verübt worden. Weil überwiegend die mitgelieferten Feldspitzen verwendet wurden konnten die Opfer in dem meisten Fällen gerettet werden oder wurden durch andere Tatwaffen getötet (Macheten etc.). 
 

Armbrüste sind extrem verbreitet und trotzdem nur mininal deliktrelevant, was sich auch durch die neue Generation an Repetierarmbrüsten nicht verändert hat. Der klassiche Fall einer erwiesenermaßen ausreichenden gesetzlichen Regulierung. 

 

Geschrieben

@JoergS Wurdest du persönlich namentlich angesprochen weil du hier Forderungen erhebst? Fühlst du dich von meinem Beitrag angesprochen? Ich weiss nicht mal wer du bist. :laugh:

 

Es geht um die Deliktrelvanz?

Mai 2019 Passau/ Wittingen

Juni 2023 Peine

Dezember 2024 Bad Zwesten

März 2026 Bordesholm

 

Gegenüber 2020 eine Zunahme. Oder etwa nicht?

 

Die Dinger sind tödlich, sie sind frei verkäuflich und es war absehbar, dass der Gesetzgeber irgendwann eingreift.

 

Natürlich kenne ich das Übliche "ist (noch) erlaubt, Angebot und Nachfrage" usw etc pp. Der Markt ist da, er wird bedient. Noch.

 

Vielleicht kann mir dennoch jemand schlüssig erklären zu welchem Zweck in einem Land, in dem nicht mal Bogenjagd zugelassen ist, jagdliche Armbruste verkauft werden, die selbst auf Bogenschießplätzen (zumindest denen die ich kenne und das sind einige) eher nicht gern gesehen werden. Oder Armbruste verkauft werden, die ihren Verwendungszweck im Namen tragen. "Assassin" heißt wenn mein Englisch nicht ganz eingerostet ist "Attentäter". Klar doch, alles nur ein Missverständnis, da hat die Marketingabteilung über die Stränge geschlagen. :rolleyes:

 

Und das ist für mich Geschäftemacherei. Wohl wissend, dass es für diese tödlichen Geräte in Deutschland genau NULL Einsatzzwecke gibt, werden sie dennoch an jeden verkauft der sie haben will und über der gesetzlichen Altersgrenze liegt.

 

Also bitte: für was? Zu welchem Zweck? Bitte nicht die üblichen Allgemeinplätze, bitte etwas Aussagekräftiges, damit ich einen Sinn darin, abgesehen vom "haben wollen" Faktor, sehe. Bitte keinen Whataboutism. Erst recht nicht dieses ewig gleiche Gerede von "Home Defense". Das kenne ich zur Genüge. 

Dafür taugt mE jeder handliche Feuerlöscher besser als eine Armbrust sollte es doch jemand unerwartet an der Haustür vorbei schaffen. Oder die gute alte Bratpfanne.

 

Nebenbei: die meisten unerwünschten Hausbesuche finden dann statt wenn ihr auf Arbeit, beim Einkaufen oder im Urlaub seid. Da nützt das zugriffsbereit deponierten Pfeilabschussgerät mal so rein gar nichts. :D

Geschrieben

Du brauchst auch keine Schusswaffen und die Jagd wird in Zukunft wie in der DDR organisiert oder kommt in die Hände verbeamteter Berufsjäger. Kein Mensch braucht Waffen. Freiheit braucht man auch nicht. Alle Macht dem Staat!

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Asgard:

Es geht um die Deliktrelvanz?

Mai 2019 Passau/ Wittingen

Juni 2023 Peine

Dezember 2024 Bad Zwesten

März 2026 Bordesholm

 

Vier Fälle in sieben Jahren! Eine kollosale Bedrohung der inneren Sicherheit.

 

Da seh ich schon Handlungsbedarf. 🤡 🤣

 

 

Geschrieben

Immer noch Disziplinen im DSB:

Armbrust 10m// nationale und internationale Disziplin 30m

Eine, historisch gesehen, höchst innovative Entwicklung in der Geschichte der Waffen.

Geschrieben

Auf dich habe ich gerade gewartet. :D

 

Verbot der PSM. Anhebung der Altersgrenze für Waffenerwerb. Verschärfung der Aufbewahrungsbestimmungen. Verbot großer Magazine. Pistolengriffverbot an VRF. Verbot zu kurzer Lauflängen an LW. Verschärfte Bedürfnis- bzw. Eignungsprüfung. Verbot von Nunchaku und Wurfsternen. Kontigentierung gelbe WBK. Führverbot EHM. Anlasslose Kontrollen bei WBK Inhabern. Generelles Messertrageverbot in gesondert gekennzeichneten Bereichen u. auf Veranstaltungen. Usw usf. 

 

Der Gesetzgeber braucht keine Begründung wenn er das WaffG verschärfen will. Alle genannten Beispiele die mir aus dem Stegreif einfielen- sicher vergaß ich einige- wurden mit oder ohne konkreten Anlass eingeführt. Wann genau geht das in eure Köpfe rein?? 

 

Wir können uns hier die Finger wundschreiben und noch so viele gegenseitige "Nettigkeiten" austauschen- am Ergebnis wird es nichts ändern.

Geschrieben
4 hours ago, Asgard said:

@JoergS 

Also bitte: für was? Zu welchem Zweck?

Warum ich Armbrüste konzipiere, bauen lasse und an volljährige Kunden verkaufe? Weil das nunmal mein Beruf ist und ich einen Vertrag unterschrieben habe, der mich dazu verpflichtet, im Sinne der Gesellschafter den Profit des Unternehmens zu maximieren. Wenn Du willst, dann nenne das „Geschäftemachen“ - ich nenne das die Erfüllung der volkswirtschaftlichen Aufgabe eines Gewerbebetriebs innerhalb eines kapitalistischen Systems. 
 

Oder meinst Du, zu welchen Zweck die Kunden solche Waffen kaufen? Das geht derzeit niemanden etwas an, mich nicht, den Gesetzgeber nicht und Dich schon gar nicht. Schon klar, Du ersehnst die Einführung des „Bedürfnisprinzips“ auch für Armbrüste. Weil Du mit ach und krach vier Vorfälle zitieren kannst, die allesamt mit herkömmlichen Einzelschuss-Armbrüsten begangen wurden und von denen nur ein einziger tödlich endete - ein kurioser Fall von Gruppenselbstmord. 
 

Hier wird deutlich, warum die Kunden Armbrüste offenbar NICHT kaufen: um Straftaten damit zu begehen. 
 

Vielleicht werden Armbrüste nun tatsächlich erlaubnispflichtig, solche Forderungen gibt es seit Jahrzehnten. Wenn aber die Regierung ernsthaft „evaluieren“ will anstelle wahllos zu verschärfen - dann müsste die Armbrust erlaubnisfrei bleiben. Extrem geringe Deliktrelevanz, extreme hohe Verbreitung. Das bedeutet wenig bis kein Sicherheitsgewinn bei hohem Umsetzungsaufwand und Belastung für Behörden/Bevölkerung.

 

Geschrieben

Du nennst es "mit Ach und Krach" ich nannte bewusst diese vier Beispiele. Denke darüber nach warum. Erfurt, Emsdetten, Winnenden, Coburg, Bremerhaven (die Tat wurde mit einer Armbrust begangen).

 

Für den Gesetzgeber reichten ebenso wenige, leider prominentere, wenn man das so sagen darf, Anlässe das WaffG signifikant mit letztlich wenig Sicherheitszugewinn zu verschärfen.

 

Danke für die Aufklärung des beruflichen Hintergrundes. So wird die Intention klar. Es geht letztlich, lässt man die weitschweifig umgebenden Worte weg, doch nur ums Geschäft.

 

Im Stadtmuseum Visby liegen einige menschliche Schädel und andere Knochen, in denen Jahrhunderte nach der Schlacht immer noch die weniger tödlichen "glatten" Armbrustbolzen, besser gesagt deren Spitzen, stecken. Steht man davor, sieht die Massen an Bolzenspitzen an der Wand, den Vitrinen und denkt etwas darüber nach, kommen einem öfters gehörte Relativierungen wie Hohn vor. Um einen Menschen mit einer Armbrust zu töten oder zumindest schwer zu verletzen braucht es keine Jagdspitzen. Du weißt es, ich weiss es. Aber hey- was soll es. Es ist nur Geschäft.

 

Dennoch danke dafür, dass du so offen darüber redest.

Geschrieben (bearbeitet)

Natürlich kann man mit einer Waffe jemanden verletzen und sogar töten. Sonst wäre es keine. Das geht aber auch mit Gebrauchsgegenständen. 

In Bremerhaven fielen sieben Schüsse aus einer Armbrust und trotzdem hat das Opfer überlebt - weil man Treffer mit Feldspitzen heute eher als "weniger tödlich" einstuft. Es kommt zu keiner lebensgefährlichen Blutung, weil der Pfeil die Wunde "verkorkt". 

 

Das der Gesetzgeber gern zur Symbolpolitik greift ist mir klar und das ist fakt. Wurfsterne wurden verboten, weil sie in Bruce Lee Filmen gefährlich aussahen - es war damals keine einzige Straftat bekannt, bei der jemand mit so einem Spielzeug ernsthaft verletzt wurde. Aber wenn die Regierung WIRKLICH evaluieren will, diesesmal - dann muss die Armbrust frei bleiben. 

Das WaffG wurde je 1972 eingeführt, seitdem gibt es nur Änderungen. Der damalige Grund waren die RAF Anschläge und die waren schon was anderes als "nur" ein paar einzelne Taten von teils verwirrten Irren. 

Bearbeitet von JoergS
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Asgard:

Die Dinger sind tödlich, sie sind frei verkäuflich...

 

vor 9 Stunden schrieb Asgard:

Vielleicht kann mir dennoch jemand schlüssig erklären zu welchem Zweck...

 

Potentiell tödlich ist vieles.

 

Deine Beiträge zeigen aber leider eine Denkweise, die mittlerweile auch bei vielen Politiker:innen vorherrscht: „Wofür ich keine Verwendung sehe und was dazu noch potenziell gefährlich ist, das kann weg.“

Wenn man sich auf diese Art der Diskussion einlässt, kann man nur verlieren, da sie vom falschen Ansatz ausgeht. Das Waffengesetz soll eigentlich evidenzbasiert regulierend eingreifen.

Wenn ein Gegenstand, wie z. B. eine Armbrust, nachweislich jahrelang wenig deliktrelevant war, kann man damit nur schwer eine Verschärfung oder ein Verbot begründen.

 

Ungeschickt ist es jedoch, bei der Einführung neuer Produkte in der Werbung deren Missbrauchspotenzial in den Vordergrund zu stellen und somit Argumente zu liefern.

Geschrieben

Leider sind die Kunden tendenziell begriffsstutzig und verstehen "Geheimtipps" nicht. Nur aggressives, provokantes Bewerben führt zu einem guten Absatz. Ich musste mich also entscheiden zwischen geringen Umsätzen über einen längeren Zeitraum oder hohen Umsätzen mit der Gefahr einer baldigen Regulierung. Angesichts meines fortgeschrittenen Alters habe ich mich für die hohen Umsätze entschieden und bin bis jetzt gut damit gefahren. 

Geschrieben (bearbeitet)
9 hours ago, Asgard said:

Also bitte: für was? Zu welchem Zweck? Bitte nicht die üblichen Allgemeinplätze, bitte etwas Aussagekräftiges, damit ich einen Sinn darin, abgesehen vom "haben wollen" Faktor, sehe. 

 

Wie wäre es mit Persönlicher Freiheit....Art 2 Abs. 1 GG und da steht zwar auch eine Schrankenregelung, nur heißt die explizit "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt" und eben nicht "soweit er die Rechte von anderen gefährdet" ist ein kleiner feiner Unterschied da sich der ist hier um die sog. "abstrakte Gefährdung" dreht und argumentiert wird, weil es ja sein könnte das.....

 

Klar ist ein Allgemeinsatz nur mal eine Gegenfrage an Dich, weil ich weiß dass Du aktiv auf Mittelalterfesten und Co. bist....gib mir doch mal etwas Aussagekräftiges zu welchem Zweck "Ihr" diese Teile veranstaltet...schließlich sind dort auch Waffen am Start die auch zu Straftaten eingesetzt werden können und auch wurden? Bzw. warum so Schwerter erlaubt sind, einfach mal nach >supermarkt anschlag samuraischwert< suchen, sprich wenn Armbrüste verboten oder unter WBK gestellt werden, dann sollten das für Schwerter erst recht gelten....und Mittelaltermärkte gehen doch auch ohne Schwerter, nicht wahr?

 

 

 

53 minutes ago, JoergS said:

Wurfsterne wurden verboten, weil sie in Bruce Lee Filmen gefährlich aussahen - es war damals keine einzige Straftat bekannt, bei der jemand mit so einem Spielzeug ernsthaft verletzt wurde. Aber wenn die Regierung WIRKLICH evaluieren will, diesesmal - dann muss die Armbrust frei bleiben. 

 

Siehe https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-3a-NRW/posting-33899002/show/ wo ich mich mal auf eine Zeitreise begeben habe....und daraus dieses PDF: https://web.archive.org/web/20161016033620/http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/13501960 "Journalismus" von der feinsten Sorte....was wahrscheinlich auch ein Herr Jensch gelesen hat....

 

bj68

Bearbeitet von BJ68

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