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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ChrissVector:

Dafür gibt es die Erwerbsstreckung und die Bedürfnispflicht für jede Waffe auf Grün     trotzdem kannst Du Dir damit, dauert eben etwas länger, einfacher ein größeres Arsenal aufbauen

 

Dafür gibt es die Vorschriften zur Lagerung     was Einbrecher aber nicht davon abhält den Tresor vor Ort aufzubrechen oder gleich ganz mitzunehmen. Und dann machts schon einen Unterschied ob 4 oder 20.

Dafür gibt es wieder die Bedürfnispflicht und die Kontingentierung insgesamt   genau, hat aber bisher keinen der es wollte und das sind einige, davon abgehalten

 

Eine Logik die aber merkwürdiger Weise nur beim Bedürfnis des Schießsports eine tragende Rolle spielt   nein, auch Jäger z.B. unterliegen dem Bedürfnisprinzip und bei Kurzwaffen noch strengeren Begrenzungen.

 

Unterm Strich gibt es keine Erklärung, warum man zeitgleich ein hartes Bedürfnisprinzip für jede einzelne der deliktsrelevanten Waffenkategorien, ein Erwerbsstreckungsgebot und eine derart niedrige Kontingentierung bräuchte um die öffentliche Sicherheit im derzeitigen Maße zu schützen. Eine höhere und tatsächliche Kontingentierung verbunden mit Erwerbsstreckung, oder eine Abkehr von der Kontingentierung mit strikten Bedürfnisnachweisen, dafür aber ohne Erwerbsstreckung würden die Sicherheit nicht beeinträchtigen.  wie vorab schon erläutert. So lange es immer wieder Personen gibt die die Grenzen maximal ausreizen wollen, haben ja so einen Spezi hier im Forum oder auch welche die bedürfnisfremd unterwegs sind, wird es leider immer wieder Verschärfungen geben.

Schau Dir doch einfach an wie manche meinen sich auf Youtube, Facebook, TikTok etc. profilieren zu müssen. Trägt alles nicht zur Verbesserung bei.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Stunden schrieb msk:

Begrenzung der halbautomatischen Kurzwaffen auf zwei.

 

vor 11 Stunden schrieb msk:

sind es eben nur zwei halbautomatische Kurzwaffen.

 

Nur der guten Ordnung halber...

Auch durch das Wiederholen wird es nicht richtiger.

Der § 14 Abs. 5 WaffG kennt nur mehrschüssige Kurzwaffen.

 

 

Bearbeitet von JuppW
Geschrieben (bearbeitet)
vor 34 Minuten schrieb Rene2109:

 trotzdem kannst Du Dir damit, dauert eben etwas länger, einfacher ein größeres Arsenal aufbauen

Vielleicht haben wir etwas unterschiedliche Vorstellungen was ein "Arsenal" ist.

 

vor 34 Minuten schrieb Rene2109:

nein, auch Jäger z.B. unterliegen dem Bedürfnisprinzip und bei Kurzwaffen noch strengeren Begrenzungen.

Eigentlich unterliegen sie keinen strengeren Begrenzungen. Für jedes der Bedürfnisse werden zwei mehrschüssige Kurzwaffen zugestanden, wobei der Jäger diese ohne weitere Nachweise, lediglich mit Voreintrag als Formalie, erwerben kann, der Sportschütze sie aber jeweils einzeln rechtfertigen muss. Alle weiteren Kurzwaffen müssen mit erhöhten Anforderungen gerechtfertigt werden, wobei der wesentliche Unterschied darin besteht, dass der Gesetzgeber bei Sportschützen dazu klare Vorgaben macht, während die Genehmigung und die Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Jägern lokal sehr unterschiedlich gehandhabt werden.

Im Übrigen ist das Bedürfnisprinzip hinsichtlich Langwaffen bei Jägern (noch) erst dann praktisch relevant wenn sich die Waffen gleicher Kategorie und gleichen Kalibers zu häufen beginnen, ansonsten unterliegen sie zwar grundlegend dem Bedürfnisprinzip, das aber ohne konkrete Bedürfnisprüfung wirklich nur noch Prinzip ist. Ob sich das künftig ändert, oder man einfach die Gesamtzahl der Langwaffen deckelt wird sich zeigen.

vor 34 Minuten schrieb Rene2109:
vor 2 Stunden schrieb ChrissVector:

wie vorab schon erläutert. So lange es immer wieder Personen gibt die die Grenzen maximal ausreizen wollen, haben ja so einen Spezi hier im Forum oder auch welche die bedürfnisfremd unterwegs sind, wird es leider immer wieder Verschärfungen geben.

Schau Dir doch einfach an wie manche meinen sich auf Youtube, Facebook, TikTok etc. profilieren zu müssen. Trägt alles nicht zur Verbesserung bei.

Ja und nein. Natürlich sorgt das andauernde Austesten von Grenzen oftmals für eine Reaktion des Gesetzgebers. Andererseits ist uns auch nicht geholfen wenn sich alle verstecken oder so tun als hätten sie nur die olympische Sportpistole und den KK-Einzellader im Schrank. Die Zahl der präsenten "Influencer" die sich groß mit Waffen präsentieren ist in Deutschland recht überschaubar, und diejenigen die das in grenzwertiger Form betreiben oder eine größere Zahl zur Schau stellen sind regelmäßig keine Sportschützen oder haben zumindest die "interessanten" Stücke die sie so zeigen nicht über ein Bedürfnis nach § 14 WaffG erworben.

Bearbeitet von ChrissVector
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ChrissVector:

Vielleicht haben wir etwas unterschiedliche Vorstellungen was ein "Arsenal" ist.

 

Eigentlich unterliegen sie keinen strengeren Begrenzungen. Für jedes der Bedürfnisse werden zwei mehrschüssige Kurzwaffen zugestanden, wobei der Jäger diese ohne weitere Nachweise, lediglich mit Voreintrag als Formalie, erwerben kann, der Sportschütze sie aber jeweils einzeln rechtfertigen muss. Alle weiteren Kurzwaffen müssen mit erhöhten Anforderungen gerechtfertigt werden, wobei der wesentliche Unterschied darin besteht, dass der Gesetzgeber bei Sportschützen dazu klare Vorgaben macht, während die Genehmigung und die Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Jägern lokal sehr unterschiedlich gehandhabt werden.

Im Übrigen ist das Bedürfnisprinzip hinsichtlich Langwaffen bei Jägern (noch) erst dann praktisch relevant wenn sich die Waffen gleicher Kategorie und gleichen Kalibers zu häufen beginnen, ansonsten unterliegen sie zwar grundlegend dem Bedürfnisprinzip, das aber ohne konkrete Bedürfnisprüfung wirklich nur noch Prinzip ist. Ob sich das künftig ändert, oder man einfach die Gesamtzahl der Langwaffen deckelt wird sich zeigen.

Ja und nein. Natürlich sorgt das andauernde Austesten von Grenzen oftmals für eine Reaktion des Gesetzgebers. Andererseits ist uns auch nicht geholfen wenn sich alle verstecken oder so tun als hätten sie nur die olympische Sportpistole und den KK-Einzellader im Schrank. Die Zahl der präsenten "Influencer" die sich groß mit Waffen präsentieren ist in Deutschland recht überschaubar, und diejenigen die das in grenzwertiger Form betreiben oder eine größere Zahl zur Schau stellen sind regelmäßig keine Sportschützen oder haben zumindest die "interessanten" Stücke die sie so zeigen nicht über ein Bedürfnis nach § 14 WaffG erworben.

Die Kurzwaffen im Grundkontingent sind für Sportschützen auch mit relativ geringem Aufwand zu bekommen. Der Aufwand ist wenn man den Weg dorthin anschaut für Sportschützen auch definitiv geringer. Bin selbst deutlich länger Sportschütze als Jäger. Bei Jäger ist nach der 2. in der Regel mittlerweile Schluss, beim Sportschützen ist der Aufwand danach zwar etwas höher aber immer noch leicht machbar.

Auch bei Jägern werden mittlerweile von immer mehr Behörden Fragen des Bedarfs gestellt, Eintragungen verweigert und Mengengrenzen gezogen, wie bereits von einem Verwaltungsgericht in Hessen geurteilt, nun von einzelnen Waffenbehörden in ähnlicher Variante übernommen. Ich habe jede Woche mit mehreren Waffenbehörden und -besitzern berufsbedingt zu tun und bekomme dazu einiges mit.

Und über diese Besitzer, kann ich Dir bestätigen das diejenigen die dies in dieser Form betreiben und auch einige "interessante Stücke" eingetragen haben überwiegend Sportschützen wie auch Jäger sind. Und ja, bei deutlich 2-stelliger Anzahl an WBKs und diese Sportschützen kommen häufiger vor als man denkt kann man auch von einem Arsenal sprechen.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Rene2109:

Die Kurzwaffen im Grundkontingent sind für Sportschützen auch mit relativ geringem Aufwand zu bekommen. Der Aufwand ist wenn man den Weg dorthin anschaut für Sportschützen auch definitiv geringer. Bin selbst deutlich länger Sportschütze als Jäger. Bei Jäger ist nach der 2. in der Regel mittlerweile Schluss, beim Sportschützen ist der Aufwand danach zwar etwas höher aber immer noch leicht machbar.

Wie schon in anderen Debatten: Einstiegshürde bei Jäger ist inhaltich höher, dafür besteht die Möglichkeit sie recht zeitnah zu nehmen. Einstiegshürde bei Sportschützen ist inhaltlich niedriger, dafür dauert es halt mindestens ein Jahr.

Wann bei Jägern tatsächlich Schluss ist bestimmt die zuständige Behörde anhand der erbrachten Glaubhaftmachung.

vor 11 Stunden schrieb Rene2109:

Auch bei Jägern werden mittlerweile von immer mehr Behörden Fragen des Bedarfs gestellt, Eintragungen verweigert und Mengengrenzen gezogen, wie bereits von einem Verwaltungsgericht in Hessen geurteilt, nun von einzelnen Waffenbehörden in ähnlicher Variante übernommen. Ich habe jede Woche mit mehreren Waffenbehörden und -besitzern berufsbedingt zu tun und bekomme dazu einiges mit.

Und das ist eigentlich auch nur konsequent, und ebenso nur Folge von grenzwertigem Verhalten einzelner. Dennoch erfolgt keine Bedürfnisprüfung für jede einzelne Langwaffe im Voraus, wie bei Sportschützen. 

 

vor 11 Stunden schrieb Rene2109:

Und über diese Besitzer, kann ich Dir bestätigen das diejenigen die dies in dieser Form betreiben und auch einige "interessante Stücke" eingetragen haben überwiegend Sportschützen wie auch Jäger sind. Und ja, bei deutlich 2-stelliger Anzahl an WBKs und diese Sportschützen kommen häufiger vor als man denkt kann man auch von einem Arsenal sprechen.

Und über welches Bedürfnis werden die "interessanten Stücke" regelmäßig erworben und der "aufsehenerregende" Umgang damit gerechtfertigt? Sportschützen sehe ich eher selten in Tarnkleidung und mit Plattenträger mit ihren Büchsen posieren...

vor 11 Stunden schrieb Rene2109:

Und ja, bei deutlich 2-stelliger Anzahl an WBKs und diese Sportschützen kommen häufiger vor als man denkt kann man auch von einem Arsenal sprechen.

"Deutlich zweistellige Anzahl an WBK" haben wie viele Sportschützen in Deutschland? Oder reden wir da von einer Waffe pro WBK?

Geschrieben
Am 7.6.2026 um 20:14 schrieb JuppW:

 

 

Nur der guten Ordnung halber...

Auch durch das Wiederholen wird es nicht richtiger.

Der § 14 Abs. 5 WaffG kennt nur mehrschüssige Kurzwaffen.

 

 

 

Ich habe nicht behauptet, dass das so im Gesetz steht, sondern die für mich relevante Auswirkung des Gesetzes.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb ChrissVector:

Wie schon in anderen Debatten: Einstiegshürde bei Jäger ist inhaltich höher, dafür besteht die Möglichkeit sie recht zeitnah zu nehmen. Einstiegshürde bei Sportschützen ist inhaltlich niedriger, dafür dauert es halt mindestens ein Jahr. 

Gibt nicht nur Jagdschulen. Auch Kreisgruppen und Jagdvereine bilden aus und dann dauert es auch mal ein 3/4 Jahr.

Und das ist eigentlich auch nur konsequent, und ebenso nur Folge von grenzwertigem Verhalten einzelner. Dennoch erfolgt keine Bedürfnisprüfung für jede einzelne Langwaffe im Voraus, wie bei Sportschützen.

Die meisten Jäger besitzen hauptsächlich Repetierbüchsen und Flinten und die Waffen gehen bei Sportschützen ebenfalls ohne jeweils einzelne Bedürfnisprüfung auf gelb. 

Und über welches Bedürfnis werden die "interessanten Stücke" regelmäßig erworben und der "aufsehenerregende" Umgang damit gerechtfertigt? Sportschützen sehe ich eher selten in Tarnkleidung und mit Plattenträger mit ihren Büchsen posieren...

die interessantesten Stücke, Kaliber 4 Signalpistolen mit angeschweisten Stahlrohren, waren als einschüssige Langwaffen auf gelb, bei einem Besitzer von bestimmt einem dutzend voller gelber WBKs im letzten Jahr, der der Meinung war das er sich mit der Waffenbehörde anlegen muss, weil er ein persönliches Bedürfniss/ Recht für einen Bockfinte hat und die Behörde ihm die eintragen muss. Ob er es tatsächlich riskiert hat und was dabei raus kam hab ich nicht mitbekommen.  

"Deutlich zweistellige Anzahl an WBK" haben wie viele Sportschützen in Deutschland? Oder reden wir da von einer Waffe pro WBK?

es sind einige und es geht um volle, wobei im 2-stelligen mehr die gelben eine Rolle spielen. Dieses Phänomen wird in den nächsten Jahren jedoch immer mehr abnehmen, da aktuell in dem Maß gar nicht mehr möglich.

 

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Rene2109:

Gibt nicht nur Jagdschulen. Auch Kreisgruppen und Jagdvereine bilden aus und dann dauert es auch mal ein 3/4 Jahr.

Entscheidend für den Vergleich ist aber die kürzeste mögliche Zeit. Und auch ein 3/4 Jahr bei Verein oder Kreisjägerschaft sind nach Adam Riese weniger als mindestens ein volles Jahr.

 

vor 16 Stunden schrieb Rene2109:

Die meisten Jäger besitzen hauptsächlich Repetierbüchsen und Flinten und die Waffen gehen bei Sportschützen ebenfalls ohne jeweils einzelne Bedürfnisprüfung auf gelb. 

Die meisten Jäger schon. Wobei auch dort nicht erst seit 2003 ein Trend zu Halbautomaten besteht, die müssen ja nicht zwingend "modern" sein. Seit 2003 ist aber definitiv trotz anfänglicher und teils andauernder Skepsis die Verbreitung moderner Halbautomaten, und sei es nur "für den Stand", insbesondere unter jüngeren Jägern stark steigend.

vor 16 Stunden schrieb Rene2109:

die interessantesten Stücke, Kaliber 4 Signalpistolen mit angeschweisten Stahlrohren, waren als einschüssige Langwaffen auf gelb,

Ich glaube wir haben unterschiedliche Vorstellungen von "interessant"...

 

vor 16 Stunden schrieb Rene2109:

bei einem Besitzer von bestimmt einem dutzend voller gelber WBKs im letzten Jahr, der der Meinung war das er sich mit der Waffenbehörde anlegen muss, weil er ein persönliches Bedürfniss/ Recht für einen Bockfinte hat und die Behörde ihm die eintragen muss. Ob er es tatsächlich riskiert hat und was dabei raus kam hab ich nicht mitbekommen.  

 

vor 16 Stunden schrieb Rene2109:

es sind einige und es geht um volle, wobei im 2-stelligen mehr die gelben eine Rolle spielen.

Ich habe immer noch den Eindruck wenn du von "2-stelligen WBK" sprichst meinst du WBKen mit einer zweistelligen Zahl einträgen. Natürlich gibt es vereinzelte verkappte Sammler, wie den der uns die Begrenzung der gelben mit seinen 90+ 98er maßgeblich eingebrockt hat, aber die sind eine klare Ausnahme, selbst unter den "Alten" mit der "mittelalten" Gelben...

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb ChrissVector:

Seit 2003 ist aber definitiv trotz anfänglicher und teils andauernder Skepsis die Verbreitung moderner Halbautomaten, und sei es nur "für den Stand", insbesondere unter jüngeren Jägern stark steigend.

Das kann ich definitiv nicht erkennen. Sehr vereinzelt im promilebereich bei aktiven jüngeren sowie auch älteren Jägern. Eher bei den ganz ganz wenigen Jagdscheinbesitzern bei denen aber die komplette WBK eine andere Ausrichtung anzeigt. Mittlerweile reagieren einzelne Waffenbehörden jedoch darauf. 

 

Ich habe immer noch den Eindruck wenn du von "2-stelligen WBK" sprichst meinst du WBKen mit einer zweistelligen Zahl einträgen. Natürlich gibt es vereinzelte verkappte Sammler, wie den der uns die Begrenzung der gelben mit seinen 90+ 98er maßgeblich eingebrockt hat, aber die sind eine klare Ausnahme, selbst unter den "Alten" mit der "mittelalten" Gelben...   nein, ich meine die Anzahl voller WBKs, mit jeweils 8 Einträgen

 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Rene2109:

Das kann ich definitiv nicht erkennen. Sehr vereinzelt im promilebereich bei aktiven jüngeren sowie auch älteren Jägern. Eher bei den ganz ganz wenigen Jagdscheinbesitzern bei denen aber die komplette WBK eine andere Ausrichtung anzeigt. Mittlerweile reagieren einzelne Waffenbehörden jedoch darauf. 

Wie genau wird auf die "Jagdscheinbesitzer" wie du sie nennst denn reagiert?

 

vor 14 Stunden schrieb Rene2109:

nein, ich meine die Anzahl voller WBKs, mit jeweils 8 Einträgen

Und wie viele Menschen betrifft das so grob? Ein paar in deinem Umkreis? Vielleicht in paar Hundert bundesweit?

Geschrieben
Am 1.6.2026 um 11:57 schrieb Fireflie1995:

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

 

Was bedeutet denn "in der Regel" hier? Ich habe dazu in den entsprechenden Gesetzen keine "Ausnahmen" gefunden. Unter welchen Umständen dürfte man denn zB 3 Waffen innerhalb von 6 Monaten erwerben?

Weiterer denkbarer Ausnahmefall könnte die Übernahme von beispielsweise vier Waffen aus einem Nachlass sein, wozu der potentielle Erwerber kein Erbe oder Vermächtnisnehmer ist. Da wäre es eher albern, dem erst mal nur zwei Waffen zuzulassen und nach einem halben Jahr die anderen beiden...

 

Grüßle aus dem Regen

SBine

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb ChrissVector:

Und wie viele Menschen betrifft das so grob

Gar keine. 

"Zweistellig" sind mindestens 10, "deutlich zweistellig" würde ich aber eher bei 20 oder 30 sehen. Aber selbst das Minimum von zehn sind 80 Sportwaffen. Auch wenn man Jagdwaffen mit zählt kommen da nur sehr wenige auf diese Zahlen.

Das ist einfach nur ein Troll. Gar nicht weiter drauf eingehen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

"Zweistellig" sind mindestens 10, "deutlich zweistellig" würde ich aber eher bei 20 oder 30 sehen. Aber selbst das Minimum von zehn sind 80 Sportwaffen.

Ich weiß, dass es durchaus entsprechende Extremfälle gab, wie diesen hier mit 26 grünen und vier gelben WBKen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001417283

Aber das sind halt Ausnahmen, davon gibt es bestenfalls eine Hand voll bundesweit.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Gar keine. 

"Zweistellig" sind mindestens 10, "deutlich zweistellig" würde ich aber eher bei 20 oder 30 sehen. Aber selbst das Minimum von zehn sind 80 Sportwaffen. Auch wenn man Jagdwaffen mit zählt kommen da nur sehr wenige auf diese Zahlen.

Das ist einfach nur ein Troll. Gar nicht weiter drauf eingehen.

definitiv kein Troll, außer Du bist der Obertroll, was Du wohl auch nicht bist und auch mehr als nur Einzelfälle. Und wie geschrieben handelt es sich meist um gelbe. Aber alles schon geschrieben. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ChrissVector:

Aber das sind halt Ausnahmen, davon gibt es bestenfalls eine Hand voll bundesweit.

 

Davon gibt es definitiv mehr als "bestenfalls eine Hand voll bundesweit". Ich alleine kenne deutlich mehr als "eine Hand voll", und ich kenne ganz sicher nicht alle...

 

Einiges davon ist allerdings auch schon vor-2003-Bedürfnisanforderungen-Altbesitz. Damals war "Anhäufen" noch etwas einfacher als heute. Heute machen solche Kandidaten dann halt 'nen Jagdschein...

Geschrieben

Ich komme auch gut rum, habe selbst weit überdurchschnittlich viele Schießeisen (der Durchschnitt ist übrigens fünf). Dabei kenne ich auch Leute mit richtig viel Zeug. Aber selbst die meisten Sammler die ich kenne liegen unter hundert. Ich kenne keinen einzigen Sportschützen mit einer dreistelligen Anzahl. Erst recht nicht dutzende. Es mag sie geben. Aber sie sind sehr seltene Ausnahmen. Kann auch rein numerisch nicht anders sein. Und alle davon müssen vor 2003 ihre Sammlung aufgebaut haben.

Geschrieben

Von ernsthaften, älteren Sammlern sind mir Stückzahlen von bis zu 600/700 Stück bekannt.

Die gehen dieser Passion aber schon seit vor 1980 nach.

Sportschützen mit gut 18/20 Kurzwaffen (auf grün) habe ich auch gekannt.

Von "Durchschnittswerten" halte ich nicht viel, da Faktoren wie Intensivität der Ausübung oder Leihwaffen außen vor bleiben.

 

Anbei noch ein sehr schönes neues Urteil (Bedürfnisgruppen, Anrechnung von Waffen, Verhältnis der Bedürfnis-§§ untereinander, usw.), juristisch sauber begründet.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26. Februar 2026 – 24 B 25.1740

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb Christian 555:

Von "Durchschnittswerten" halte ich nicht viel

Die Anzahl der legal registrierten erlaubnispflichtigen Schusswaffen geteilt durch die Anzahl der legal registrierten Waffenbesitzer ergibt einen Durchschnitt.

 

Dieser ist stark verzerrt, weil der "gemeine Dorfschütze" eben nur ein oder zwei davon hat, Sammler aber erheblich größere Zahlen zusammen bringen.

 

Ich kenne Sportschützen mit 30 Waffen, die zumeist aber gleichzeitig Jäger sind. Und sehr aktiv schießen. Persönlich kenne ich aber keinen einzigen Waffenbesitzer mit auch nur annähernd 80 Waffen der nicht hauptsächlich Sammler ist. Die Behauptung war ja es gäbe sehr viele Schützen mit "deutlich zweistelliger Anzahl WBKs", also mindestens in der Region 150 bis 200 Waffen. Das habe ich bei Sportschützen noch nie gesehen, noch nicht einmal annähernd.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb TT01:

Einiges davon ist allerdings auch schon vor-2003-Bedürfnisanforderungen-Altbesitz. Damals war "Anhäufen" noch etwas einfacher als heute. Heute machen solche Kandidaten dann halt 'nen Jagdschein...

 

Damals konnte man aber auch nur ganz tolle Einzellader Langwaffen anhäufen, nicht mal Repetiergewehre mit funktionierendem Magazin.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 40 Minuten schrieb Bounty:

Damals konnte man aber auch nur ganz tolle Einzellader Langwaffen anhäufen

 

Nein, da konnte man auch Mehr- und Selbstlader und Kurzwaffen anhäufen. Nur halt (üblicherweise, weil selten) nix was aussah wie eine Kriegswaffe, da war die Grenze ein Mini 14 oder ein SL8. Tatsächlich hatte keiner von denen, die mir bekannt sind irgendwelche demilitarisierten Selbstlader mit §37 BKA Ausnahmegenehmigung, warum auch immer.

 

Wenn der Verein(!) einem damals bestätigt hatte, dass man für eine bestimmte Disziplin keine Waffe hat, zur Teilnahme an Wettkämpfen aber eine benötigt, dann hat man halt einen Antrag auf Voreintrag gestellt. Und war der SB einem gutgesinnt und man selber kreativ, dann ist man im Zweifelsfall ein- oder zweimal im Monat mit einem neuen Eintrag aus der Behörde raus, denn ein Erwerbsstreckungsgebot gab's damals nicht. Ich kenne mehrere Sportschützen, die so jeweils 3-stellige Waffenbestände erreicht haben, und ein paar im satten 2-stelligen Bbereich. Für die wurde es halt schwierig, nach 2003 vom Verband noch viele weitere Bedürfnisnachweise zu erhalten, weil für fast(!) alles bereits geeignete Waffen vorhanden waren. 

 

Wie es denen ergangen ist, wenn der ursprüngliche SB mal in Rente geht oder verstirbt, weiß ich bei einigen nicht. Die meisten wohnten zumindest nicht in Bundesländern die heute für jede einzelne Überkontingent-Waffe Nachweise fordern. 

Bearbeitet von TT01
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb TT01:

Nein, da konnte man auch Mehr- und Selbstlader und Kurzwaffen anhäufen

 

Auf die alte gelbe WBK vor 2003? Nein, absolut nein.

Die Leute haben sich damals selbst die Ordonnazgewehre auf Einzellader umbauen lassen, weil sie nicht auf WBK grün erwerben wollten oder konnten.

 

vor 2 Stunden schrieb TT01:

Wenn der Verein(!) einem damals bestätigt hatte, dass man für eine bestimmte Disziplin keine Waffe hat, zur Teilnahme an Wettkämpfen aber eine benötigt, dann hat man halt einen Antrag auf Voreintrag gestellt. Und war der SB einem gutgesinnt und man selber kreativ, dann ist man im Zweifelsfall ein- oder zweimal im Monat mit einem neuen Eintrag aus der Behörde raus, denn ein Erwerbsstreckungsgebot gab's damals nicht.

 

Alles was Du hier beschreibst ist Erwerb auf WBK grün.

Ja, auch bei Erwerb auf grün gab es damals keine Erwerbsstreckung 2 Waffen pro Halbjahr, aber in der Regel regulierte sich die Anzahl der überhaupt theoretisch erforderlichen Waffen durch die begrenzte Anzahl an Disziplinen der Sportordnung Deines Vereines bzw. Verbandes. Die konntest Du theoretisch innerhalb kürzester Zeit erwerben. Allerdings beim Erwerb von mehrschüssigen Kurzwaffen und Halbautomatischen Langwaffen galt bereits damals das was heute Para 14. (5) im WaffG ist, sprich Teilnahme an Wettkämpfen.

 

vor 2 Stunden schrieb TT01:

Ich kenne mehrere Sportschützen, die so jeweils 3-stellige Waffenbestände erreicht haben, und ein paar im satten 2-stelligen Bbereich. Für die wurde es halt schwierig, nach 2003 vom Verband noch viele weitere Bedürfnisnachweise zu erhalten, weil für fast(!) alles bereits geeignete Waffen vorhanden waren. 

 

3-stellige Anzahl Waffen auf WBK grün über einen einzigen Verein/Verband begründet? Ohne Teilnahme an Wettkämpfen? Und jeweils mit der Begründung, die bereits vorhandenen Waffen sind für die beantragte Disziplin nicht zugelassen? Denn auch das war bei WBK grün damals für jede weitere Waffe erforderlich.

Nein, definitiv nein, bei den Dir bekannten Sportschützen handelt es sich entweder um "Sammelnde" auf WBK gelb oder sehr aktive Sportschützen, die in mehreren (allen) Sportschützenverbänden) Mitglied waren und in einer so cleveren Reihenfolge erworben haben, dass die vorhandenen Waffen nicht beim Neuerwerb zum Showstopper wurden.

 

vor 2 Stunden schrieb TT01:

Wie es denen ergangen ist, wenn der ursprüngliche SB mal in Rente geht oder verstirbt, weiß ich bei einigen nicht.

 

War das der selbe Beamte, der 15 Jahre lang nicht gezuckt hat bei der verbeamteten Leherin, die sich 2004 krank gemeldet hat?

 

Zusammenfassung: 

Vor 2003 konnte man nur auf WBK gelb im dreistelligen Bereich horten, da allerdings nur Einzellader Langwaffen und ein paar Exoten-Kurzwaffen.

Auf WBK grün defacto unmöglich bzw. nur bei einem blinden, von Sachverstand freien SB.

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb F0BOS:

So so, aha. 

 

Der berüchtigte Fall des Sportschützen mit 300 Waffen, der es 2019 in die Expertenanhörung des Innemausschuss Bundestag schafte und u.a. zur Begrenzung der WBK Gelb auf 10 Waffen führte ist ja genau so ein Altfall, vorallem Einzellader-KK-Gewehre. Nix GK-Mehrlader die man unter Beachtung der Erwerbstreckung innerhalb von 75 Jahren angehäuft hätte.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Bounty:

Auf die alte gelbe WBK vor 2003? Nein, absolut nein.

 

Hier im Thread geht es um Gelb und Grün, die letzten Beiträge gingen um Gelb und Grün und es wurde angezweifelt, dass es eine größere Anzahl an Leuten mit umfangreichem Waffenbestand auf beide WBKs. Und darauf habe ich mich bezogen.

 

Vielleicht erst den Thread lesen bevor man mit dem Diskutieren um des Diskutieren willens anfängt, auch wenn das hier WO ist?

 

vor 22 Minuten schrieb Bounty:

aber in der Regel regulierte sich die Anzahl der überhaupt theoretisch erforderlichen Waffen durch die begrenzte Anzahl an Disziplinen der Sportordnung Deines Vereines bzw. Verbandes.

 

Korrekt. Und wenn sich jemand darum bemüht hat, dann kommt er eben auf eine dreistellige oder zumindest hoch zweistellige Waffenzahl.

 

Nein, das hat nicht jeder gemacht. Aber weitaus mehr als die hier angeführte "höchstens Handvoll", die hier angeführt wurde. Und darum ging es.

Wie gesagt, ich kenne schon eine Handvoll, und ich kenne bei Weitem nicht jeden Waffenbesitzer in Deutschland...

 

vor 25 Minuten schrieb Bounty:

3-stellige Anzahl Waffen auf WBK grün über einen einzigen Verein/Verband begründet?

Ich habe nicht von "nur auf Grün" geredet, noch habe ich davon geredet, dass das über einen einzigen Verein oder Verband gelaufen ist.

Ich habe von einem kreativen Beantragenden und von einem wohlwollenden Sachbearbeiter gesprochen.

 

Du versuchst mir Dinge in den Mund zu legen, die ich nicht sage/schreibe.

Ich bin nicht dafür verantwortlich was Du liest, ich bin nur dafür verantwortlich was ich schreibe. Dein Ding.

 

 

vor 24 Minuten schrieb Bounty:

Zusammenfassung: 

Vor 2003 konnte man nur auf WBK gelb im dreistelligen Bereich horten

 

Zusammenfassung: 

Deine Aussage ist so pauschal nicht richtig und wird durch die Realität widerlegt.

 

Nochmal:

Ja, das hat absolut nicht jeder gemacht, aber eben mehr als eine "Handvoll".

 

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Bounty:

 

Der berüchtigte Fall des Sportschützen mit 300 Waffen, der es 2019 in die Expertenanhörung des Innemausschuss Bundestag schafte und u.a. zur Begrenzung der WBK Gelb auf 10 Waffen führte ist ja genau so ein Altfall, vorallem Einzellader-KK-Gewehre. Nix GK-Mehrlader die man unter Beachtung der Erwerbstreckung innerhalb von 75 Jahren angehäuft hätte.

Die Hetze, die ein mir nicht näher bekannter SPD-ler und Gewerkschaftler einer der zahlreichen allwissenden kompetenten Polizeien, unterstützt durch einen m. W.  nicht eingeladenen weiteren Experten den er einfach mitgebracht hatte und den Frau L. nicht den Mut hatte von der Bundestagspolizei  rauswerfen zu lassen, kolportiere ich nicht. 

 

Ich wies nur darauf hin daß Dein Beitrag bzgl. der Kurzwaffen auf alte Gelbe völliger Unsinn ist.

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