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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ChrissVector:

Dafür gibt es die Erwerbsstreckung und die Bedürfnispflicht für jede Waffe auf Grün     trotzdem kannst Du Dir damit, dauert eben etwas länger, einfacher ein größeres Arsenal aufbauen

 

Dafür gibt es die Vorschriften zur Lagerung     was Einbrecher aber nicht davon abhält den Tresor vor Ort aufzubrechen oder gleich ganz mitzunehmen. Und dann machts schon einen Unterschied ob 4 oder 20.

Dafür gibt es wieder die Bedürfnispflicht und die Kontingentierung insgesamt   genau, hat aber bisher keinen der es wollte und das sind einige, davon abgehalten

 

Eine Logik die aber merkwürdiger Weise nur beim Bedürfnis des Schießsports eine tragende Rolle spielt   nein, auch Jäger z.B. unterliegen dem Bedürfnisprinzip und bei Kurzwaffen noch strengeren Begrenzungen.

 

Unterm Strich gibt es keine Erklärung, warum man zeitgleich ein hartes Bedürfnisprinzip für jede einzelne der deliktsrelevanten Waffenkategorien, ein Erwerbsstreckungsgebot und eine derart niedrige Kontingentierung bräuchte um die öffentliche Sicherheit im derzeitigen Maße zu schützen. Eine höhere und tatsächliche Kontingentierung verbunden mit Erwerbsstreckung, oder eine Abkehr von der Kontingentierung mit strikten Bedürfnisnachweisen, dafür aber ohne Erwerbsstreckung würden die Sicherheit nicht beeinträchtigen.  wie vorab schon erläutert. So lange es immer wieder Personen gibt die die Grenzen maximal ausreizen wollen, haben ja so einen Spezi hier im Forum oder auch welche die bedürfnisfremd unterwegs sind, wird es leider immer wieder Verschärfungen geben.

Schau Dir doch einfach an wie manche meinen sich auf Youtube, Facebook, TikTok etc. profilieren zu müssen. Trägt alles nicht zur Verbesserung bei.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Stunden schrieb msk:

Begrenzung der halbautomatischen Kurzwaffen auf zwei.

 

vor 11 Stunden schrieb msk:

sind es eben nur zwei halbautomatische Kurzwaffen.

 

Nur der guten Ordnung halber...

Auch durch das Wiederholen wird es nicht richtiger.

Der § 14 Abs. 5 WaffG kennt nur mehrschüssige Kurzwaffen.

 

 

Bearbeitet von JuppW
Geschrieben (bearbeitet)
vor 34 Minuten schrieb Rene2109:

 trotzdem kannst Du Dir damit, dauert eben etwas länger, einfacher ein größeres Arsenal aufbauen

Vielleicht haben wir etwas unterschiedliche Vorstellungen was ein "Arsenal" ist.

 

vor 34 Minuten schrieb Rene2109:

nein, auch Jäger z.B. unterliegen dem Bedürfnisprinzip und bei Kurzwaffen noch strengeren Begrenzungen.

Eigentlich unterliegen sie keinen strengeren Begrenzungen. Für jedes der Bedürfnisse werden zwei mehrschüssige Kurzwaffen zugestanden, wobei der Jäger diese ohne weitere Nachweise, lediglich mit Voreintrag als Formalie, erwerben kann, der Sportschütze sie aber jeweils einzeln rechtfertigen muss. Alle weiteren Kurzwaffen müssen mit erhöhten Anforderungen gerechtfertigt werden, wobei der wesentliche Unterschied darin besteht, dass der Gesetzgeber bei Sportschützen dazu klare Vorgaben macht, während die Genehmigung und die Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Jägern lokal sehr unterschiedlich gehandhabt werden.

Im Übrigen ist das Bedürfnisprinzip hinsichtlich Langwaffen bei Jägern (noch) erst dann praktisch relevant wenn sich die Waffen gleicher Kategorie und gleichen Kalibers zu häufen beginnen, ansonsten unterliegen sie zwar grundlegend dem Bedürfnisprinzip, das aber ohne konkrete Bedürfnisprüfung wirklich nur noch Prinzip ist. Ob sich das künftig ändert, oder man einfach die Gesamtzahl der Langwaffen deckelt wird sich zeigen.

vor 34 Minuten schrieb Rene2109:
vor 2 Stunden schrieb ChrissVector:

wie vorab schon erläutert. So lange es immer wieder Personen gibt die die Grenzen maximal ausreizen wollen, haben ja so einen Spezi hier im Forum oder auch welche die bedürfnisfremd unterwegs sind, wird es leider immer wieder Verschärfungen geben.

Schau Dir doch einfach an wie manche meinen sich auf Youtube, Facebook, TikTok etc. profilieren zu müssen. Trägt alles nicht zur Verbesserung bei.

Ja und nein. Natürlich sorgt das andauernde Austesten von Grenzen oftmals für eine Reaktion des Gesetzgebers. Andererseits ist uns auch nicht geholfen wenn sich alle verstecken oder so tun als hätten sie nur die olympische Sportpistole und den KK-Einzellader im Schrank. Die Zahl der präsenten "Influencer" die sich groß mit Waffen präsentieren ist in Deutschland recht überschaubar, und diejenigen die das in grenzwertiger Form betreiben oder eine größere Zahl zur Schau stellen sind regelmäßig keine Sportschützen oder haben zumindest die "interessanten" Stücke die sie so zeigen nicht über ein Bedürfnis nach § 14 WaffG erworben.

Bearbeitet von ChrissVector
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ChrissVector:

Vielleicht haben wir etwas unterschiedliche Vorstellungen was ein "Arsenal" ist.

 

Eigentlich unterliegen sie keinen strengeren Begrenzungen. Für jedes der Bedürfnisse werden zwei mehrschüssige Kurzwaffen zugestanden, wobei der Jäger diese ohne weitere Nachweise, lediglich mit Voreintrag als Formalie, erwerben kann, der Sportschütze sie aber jeweils einzeln rechtfertigen muss. Alle weiteren Kurzwaffen müssen mit erhöhten Anforderungen gerechtfertigt werden, wobei der wesentliche Unterschied darin besteht, dass der Gesetzgeber bei Sportschützen dazu klare Vorgaben macht, während die Genehmigung und die Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Jägern lokal sehr unterschiedlich gehandhabt werden.

Im Übrigen ist das Bedürfnisprinzip hinsichtlich Langwaffen bei Jägern (noch) erst dann praktisch relevant wenn sich die Waffen gleicher Kategorie und gleichen Kalibers zu häufen beginnen, ansonsten unterliegen sie zwar grundlegend dem Bedürfnisprinzip, das aber ohne konkrete Bedürfnisprüfung wirklich nur noch Prinzip ist. Ob sich das künftig ändert, oder man einfach die Gesamtzahl der Langwaffen deckelt wird sich zeigen.

Ja und nein. Natürlich sorgt das andauernde Austesten von Grenzen oftmals für eine Reaktion des Gesetzgebers. Andererseits ist uns auch nicht geholfen wenn sich alle verstecken oder so tun als hätten sie nur die olympische Sportpistole und den KK-Einzellader im Schrank. Die Zahl der präsenten "Influencer" die sich groß mit Waffen präsentieren ist in Deutschland recht überschaubar, und diejenigen die das in grenzwertiger Form betreiben oder eine größere Zahl zur Schau stellen sind regelmäßig keine Sportschützen oder haben zumindest die "interessanten" Stücke die sie so zeigen nicht über ein Bedürfnis nach § 14 WaffG erworben.

Die Kurzwaffen im Grundkontingent sind für Sportschützen auch mit relativ geringem Aufwand zu bekommen. Der Aufwand ist wenn man den Weg dorthin anschaut für Sportschützen auch definitiv geringer. Bin selbst deutlich länger Sportschütze als Jäger. Bei Jäger ist nach der 2. in der Regel mittlerweile Schluss, beim Sportschützen ist der Aufwand danach zwar etwas höher aber immer noch leicht machbar.

Auch bei Jägern werden mittlerweile von immer mehr Behörden Fragen des Bedarfs gestellt, Eintragungen verweigert und Mengengrenzen gezogen, wie bereits von einem Verwaltungsgericht in Hessen geurteilt, nun von einzelnen Waffenbehörden in ähnlicher Variante übernommen. Ich habe jede Woche mit mehreren Waffenbehörden und -besitzern berufsbedingt zu tun und bekomme dazu einiges mit.

Und über diese Besitzer, kann ich Dir bestätigen das diejenigen die dies in dieser Form betreiben und auch einige "interessante Stücke" eingetragen haben überwiegend Sportschützen wie auch Jäger sind. Und ja, bei deutlich 2-stelliger Anzahl an WBKs und diese Sportschützen kommen häufiger vor als man denkt kann man auch von einem Arsenal sprechen.

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