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IGNORED

Mal wieder: Zählweise Anzahl Termine gem. WaffG § 14 (3) Absatz 2- Erwerb von Schusswaffen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb PetMan:

Die bestehen auf ihren Listen.

Nur zur Klarstellung- in meinem Fall war die Form des Nachweises der schießsportlichen Aktivität mittels meiner Schießbucheinträge überhaupt kein Streitpunkt.

Die Einträge im Schießbuch als Nachweis wurde sowohl vom BDS-LV als auch von der Waffenbehörde anerkannt.

 

Es ging "NUR" um die Anzahl der KW-Einträge (angeblich 18-mal KW beim KW-Erwerb im Grundkontingent).

Geschrieben

Gab es denn jetzt schon eine rechtsmittelfähige Ablehnung oder nur eine formlose Weigerung den Voreintrag zu erteilen?

 

Soweit es keinen konkreten Anlass für den Sachbearbeiter gibt die Bescheinigung des Bedürfnisses zum Erwerb der beantragten Waffe in Zweifel zu ziehen endet seine Prüfung, wie in Nr. 14.2 der Waff-VwV dargelegt, regelmäßig mit der Prüfung der Bescheinigung auf Vollständigkeit und Plausibilität. Er kann daher entweder die Bescheinigung zurückweisen, weil sie unvollständig oder unplausibel ist, oder sie als Nachweis des Bedürfnisses akzeptieren.

 

Manche Sachbearbeiter scheinen ihre Aufgabe in diesem Prozess etwas misszuverstehen...

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb snarrow:

 

Die Einträge im Schießbuch als Nachweis wurde sowohl vom BDS-LV als auch von der Waffenbehörde anerkannt.

 

 

tja und das kommt dann halt dabei heraus wenn man wieder Querschiesst. Mein Mitleid hält sich in Grenzen. 

Das Gesetz schreibt eine Bescheinigung des Verbandes vor. Die reicht man ein und sonst nichts.

 

vor einer Stunde schrieb snarrow:

Es ging "NUR" um die Anzahl der KW-Einträge (angeblich 18-mal KW beim KW-Erwerb im Grundkontingent).

Steht halt nicht im Gesetz, aber wenn man mit dem Schießbuch aufs Amt rennt...

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Zerberus:

War da nicht auch mal was mit verantwortlichen Aufsichtspersonen ("wir sind die Guten")? Die Liste "B" ist ja auch so ein trauriges Thema (gefühlt hat aber jedes 2. Mitglied mindestens einen weiteren GK-Verein). Kennt eigentlich jemand den Grund dafür, dass solche Dinge bei Delegiertenversammlungen nicht mal lösungsorientiert diskutiert werden?

das war anfang des Jahres, das mit den Aufsichten. Hat aber einen entsprechenden Shitstorm hier ausgelöst so das sie das schnell wieder einkassierten. Und eine neue Liste B ist in Arbeit. Da gibt es auch HA dann. Hat aber ewig gedauert bis sich da was bewegte und ist auch noch nicht offiziel. Der entwurf liegt aber vor, muss noch genehmigt werden. Sind aber auch ein paar " ungereimtheiten " drin wie HA ab 1957 glaub ich. HA in KW Kalibern aber ohne Jahreszahl der Konstruktion. Mal abwarten was es am ende dann wird.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb snarrow:

Es ging "NUR" um die Anzahl der KW-Einträge (angeblich 18-mal KW beim KW-Erwerb im Grundkontingent).

und genau das hat die Waffenbehörde bei dem Sachverhalt gar nicht zu interesseren. Diese Prüfung obliegt dem Verband. Erkennt die Behörde die Bescheinigung des Verbandes nicht an sollte dieser darüber informiert werden und entsprechende Schritte einleiten.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb PetMan:

Sind aber auch ein paar " ungereimtheiten " drin wie HA ab 1957 glaub ich.

Auch wenn off topic: Da will wohl wieder irgendwer ganz bestimmte Modelle nicht zulassen, aber sein technisch unwesentlich "moderneres", das nach 1957 kam (*hust* G3 *hust*) schon...

Hoffe das schafft es nicht in die Sportordnung...

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb PetMan:

da bin ich bei dir. Nur, die erkennen das nicht mehr an. Die bestehen auf ihren Listen. 

Und, wo liegt das Problem die Ordnungsgemäß auszufüllen?

 

Nene, lass mal lieber Telefonbücher mies kopierter Schießbücher voller irrelevanter Angaben in unleserlicher krakeliger schrift abgeben

Geschrieben
Am 17.5.2026 um 12:04 schrieb PetMan:

Der SVS , DSB Unterverband , im Saarland nimmt gar keine Schiessbuchkopien mehr an. Die haben einen extra " Zettel " bei der Waffenbeantragung auf den die Schiesstermine einzutragen sind und der durch den 1. Vorsitzenden oder Sportwart Unterschrieben werden muss. 

 

Das würde ich definitiv einen Extra-Aufwand nennen.

Noch ein Papierchen, und noch eines...

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb ASE:

Und, wo liegt das Problem die Ordnungsgemäß auszufüllen?

Auch wenn diese Listen bzw. Formulare der praktikabelste Weg sind, teils gibt es da bei Schützen die unabhängig vom "bestätigenden Verein" bzw. für verschiedene Disziplinen in verschiedenen Vereinen nur insgesamt ihre Termine zusammen bekommen tatsächlich das Problem, dass manch ein Vorstand sich, nicht ganz zu Unrecht, weigert seine Unterschrift unter eine Aufstellung von Terminen zu setzen deren tatsächliche Durchführung er nicht unmittelbar nachprüfen kann. Wenn der Schütze drei Termine im entsprechenden Verein vorlegt, und dazu 15 verteilt auf drei andere, jeweils bestenfalls bestätigt durch einen Stempel und eine nicht eindeutig zuzuordnende Unterschrift, wie soll der Vorstand das mit der eigentlich nötigen Gewissheit dem Verband gegenüber absegnen?

 

Nur: welche bessere Lösung gäbe es, die nicht direkt wieder einen Rattenschwanz nach sich zieht?

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb karlyman:

Das würde ich definitiv einen Extra-Aufwand nennen.

Noch ein Papierchen, und noch eines...

Das kommt eben sehr drauf an wie die Verbände und Vereine damit umgehen. Sowohl der BSSB als auch der BDS LV8 haben entsprechende Formulare für die Nachweise, geben damit aber ungeachtet der relativ vernünftigen Anerkennung "verbandsfremder" Termine den schwarzen Peter an die Verantwortlichen in den Vereinen weiter, die sich jetzt anstelle des Verbandes mit der Frage auseinandersetzen müssen welche Termine sie auf diesem Formular bestätigen.

Geschrieben

Auf dem Formular des WSV  kann jeder Schießtermin einzeln vom Schießleiter/Vorstand ab untertzeichnet werden. Man kann das Ding auch gleich als Schießbuch verwenden. 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb karlyman:

 

Das würde ich definitiv einen Extra-Aufwand nennen.

Noch ein Papierchen, und noch eines...

 

Ja aber die mitunter ehrenamtlichen Sachbearbeiter sollen dann ihre Zeit damit totschlagen, hingewurschtelte Schießbuchkopien

 

a) einzuscannen

b) mit der Lupe zu untersuchen, ob alle Angaben vorhanden und leserlich sind

 

 

Der Aufwand war vorher auch schon da, er war nur wo anders... 

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