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IGNORED

Umstellung auf Vereins-WBK


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich bräuchte mal ein paar Informationen zur Vereins-WBK von denjenigen die diese bereits nutzen und besitzen.

 

Und zwar folgende Situation:

Ich habe heute ein langes und informatives Telefonat mit der für uns zuständigen Behörde geführt.

 

Wir sind ein doch verhältnismässig kleiner Schützenverein mit einem Vogel-Hochstand.

Bei uns ist es aktuell so dass dem Verein 5 KK-Gewehre "gehören", die auf die einzelnen Kompanien aufgeteilt sind.

Bedeutet grob jede Kompanie hat 1 Gewehr bei sich welches es zum Schiessen nutzen kann.

Diese sind auf insgesamt 5 Mitglieder mit je 1 entsprechenden grünen WBK aufgeteilt.

Jede grüne WBK ist auf das entsprechende Mitglied namentlich direkt eingetragen, bedeutet "Max Mustermann" hat eine grüne WBK mit 1 KK-Gewehr auf seinen Namen.

Das nächste KK-Gewehr ist bei "Luise Mayer" auf Ihren Namen eingetragen usw.

(Die Namen sind hier natürlich nur Beispielhaft genannt...)

Auf jeder grünen WBK ist auf Seite 6 jeweils eingetragen: "Die eingetragene Schusswaffe ist Eigentum des Schützenvereines".

Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich auch dass jeder mit WBK die Waffe bei sich zu Hause in einem entsprechenden Behältniss vorschriftsmässig gelagert hat.

 

Soweit, so gut (oder auch nicht...)

 

Nach einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter der für uns zuständigen Behörde wurde angeregt ob wir nicht die WBKs in eine entsprechende Vereins-WBK umändern wollen.

Nach einem gut 45 Minuten dauernden Gespräch haben sich doch einige noch zu klärende Punkte ergeben, die ich gerne erst einmal Euch zur Diskussion stellen möchte, bevor ich damit mit der Behörde drüber dikutiere...

 

Und zwar sind für mich erst einmal ausschlaggebend der Punkt sollte ein Mitglied mit einer eigenen grünen WBK mit einem Gewehr welches laut Seite 6 in seiner WBK dem Verein gehört austretten, versterben oder aus welchen Grund auch immer die WBK entzogen bekommen, dann ist ja damit verbunden auch die Waffe erst einmal entzogen. Wie kommen wir dann als Verein an die Waffe, wenn diese nicht namentlich auf einen anderes Vereinsmitglied eingetragen ist, sondern in seiner (entzogenen) WBK nur vermerkt ist dass diese dem Verein gehört. Kann dann einfach ein anderes Mitglied des Vereines, welches auch eine WBK besitzt mit dem selben Vermerk einfach zur Behörde hingehen und die Waffe "abholen", oder ist die dann für den Verein eher "verloren" ?

 

Der andere Punkt ist wenn wir das ganze nun umstellen würden auf eine Vereins-WBK, wo alle Waffen eingetragen sind, mit entsprechenden Berechtigten. Wie macht Ihr das, wenn nun die Waffen nicht zentral an einem Ort gelagert sind, sondern entsprechend Vorschriftsmässig auf verschiedene Lagerorte aufgeteilt sind ?

 

Zu dem ganzen muss ich vielleicht noch ausführen dass wir kein Schützenhaus o.ä. besitzen, in dem die Waffen ordnungsgemäss zentral in einem Schrank gelagert werden können. Eine entsprechende zentrale Lagerung wäre daher nur bei einem Mitglied zu Hause möglich. Dieses sagt auch die Behörde dass eine zentrale Unterbringung in den Räumlichkeiten des Vereines aus baulichen Gegebenheiten ausscheidet.

 

Eine andere Frage dich sich mir stellt: Jeder der eine gründe WBK, wenn auch schon langfristig, muss ja eine entsprechend häufigen Einsatz der Gewehre nachweisen um das Bedürfniss zum Besitz der Waffen nicht zu verlieren (Ich hoffe ich habe das korrekt ausgedrückt...).

Wie sieht es mit den Waffen in einer Vereins-WBK aus ? Gilt der Nachweis auch dort und vor allem wenn dort nun 5 Gewehre zum Beispiel in einer Vereins-WBK eingetragen sind, muss ich dann entsprechend mehr "Schiessveranstalltungen" nachweisen ?

 

Ich hoffe ich habe das ganze einigermassen verständlich rübergebracht und Ihr könnt mir vielleicht helfen bei der Entscheidung und der für mich aufkommenden Fragen.

 

Sollte etwas für Euch unverständlich sein, oder noch relevante Rückfragen bestehen scheut bitte nicht diese zu stellen. Das einzigste was ich hier aus Gründen des Datenschutzes nicht nennen möchte ist um welchen Verein und welche Namen es geht. Ich denke dass ist gut nachvollziehbar.

 

Ich wünsche Euch schon einmal ein frohes Osterfest und bin gespannt auf Eure Meinungen und Ideen hier...

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Partychr:

Und zwar sind für mich erst einmal ausschlaggebend der Punkt sollte ein Mitglied mit einer eigenen grünen WBK mit einem Gewehr welches laut Seite 6 in seiner WBK dem Verein gehört austretten, versterben oder aus welchen Grund auch immer die WBK entzogen bekommen, dann ist ja damit verbunden auch die Waffe erst einmal entzogen. Wie kommen wir dann als Verein an die Waffe, wenn diese nicht namentlich auf einen anderes Vereinsmitglied eingetragen ist, sondern in seiner (entzogenen) WBK nur vermerkt ist dass diese dem Verein gehört. Kann dann einfach ein anderes Mitglied des Vereines, welches auch eine WBK besitzt mit dem selben Vermerk einfach zur Behörde hingehen und die Waffe "abholen", oder ist die dann für den Verein eher "verloren" ?

In diesem Fall benennt der Verein einen anderen Berechtigten an den die Waffe überlassen wird. Wie ihr physisch an die Waffe kommt ist ein Problem zwischen euch und dem/den Erben des Waffenschrankes.

vor 21 Minuten schrieb Partychr:

Jeder der eine gründe WBK, wenn auch schon langfristig, muss ja eine entsprechend häufigen Einsatz der Gewehre nachweisen um das Bedürfniss zum Besitz der Waffen nicht zu verlieren (Ich hoffe ich habe das korrekt ausgedrückt...).

Richtig, das Bedürfnis des waffenrechtlichen Besitzers zur Fortdauer des Besitzes muss dieser nachweisen. Je nachdem wie lange dieser bereits eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis hat ein Problem oder auch nicht.

vor 26 Minuten schrieb Partychr:

Wie sieht es mit den Waffen in einer Vereins-WBK aus ? Gilt der Nachweis auch dort und vor allem wenn dort nun 5 Gewehre zum Beispiel in einer Vereins-WBK eingetragen sind, muss ich dann entsprechend mehr "Schiessveranstalltungen" nachweisen ?

Du musst das nachweisen was die Behörde zur Glaubhaftmachung des Bedürfnisses verlangt. Das ist aber regelmäßig nur ein gewisser Mitgliederbestand und eine erkennbare Verwendung der Waffen, etwa für Neumitglieder. Bei 5 KK-(Einzellader?)-Gewehren wird es da bei einer Mitgliederzahl die eine Aufteilung in "Kompanien" begründet wahrscheinlich keine zu großen Ansprüche geben...

Geschrieben

Die Vereins-WBK muss nicht ein einziges physikalisches Dokument sein.

Für jede Waffe kann eine eingene Vereins-WBK ausgestellt werden, und auf dieser WBK können dann auch weitere Mitbenutzer eingetragen werden.

In Eurer Konstellation könnten das also wieder 5 Vereins-WBKs werden die jeweils für den bisherigen Aufbewahrer als verantwortliche Person ausgestellt werden und in den Anmerkungen werden die 4 anderen Aufbewahrer als Mitbenutzer eingetragen. , transportieren, ausgeben, etc.

 

So ist sichergestellt, dass jeder der Berechtigten mit jeder dem Verein gehörenden Waffe Umgang haben darf, ohne dass es Leihbelege oder Beauftragungen benötigt. Solange alle eine gesetzeskonforme Aufbewahrung nachweisen können, kann jeder dann auch alle Waffen aufbewahren, vom Verstorbenen abholen.

 

Bei einer Vereins-WBK ist der Verein, die Disziplinen des Verbandes zu dem er gehört und seine Mitgliederzahl das Bedürfnis um Mitgliedern ohne Waffen die Teilnahme am Schießsport zu ermöglichen.

Das ist der Unterschied zu einer persönlichen WBK eines Mitgliedes, das eine schießsportliche Betätigung ausüben muss.

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