Zum Inhalt springen
IGNORED

Wäre es nicht sinnvoll, wenn der Gesetzgeber den Rechtsrahmen für das Nationale Waffenregister erweitern würde, so dass dieses für zentrale Produktrückrufbenachrichtigungen verwendet werden könnte?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wäre es mit Blick auf die Gefahrenabwehr und die Produktsicherheit nicht sinnvoll, wenn der Gesetzgeber den Rechtsrahmen des WaffRG um den Einsatzzweck zentrale Produktrückrufbenachrichtigungen zu ermöglichen, erweitern würde? Dadurch könnte eine zentrale Stelle die Daten des Nationalen Waffenregisters nutzen, um Eigentümer betroffener Waffen direkt über sicherheitsrelevante Produktrückrufe zu informieren, anstatt diese Aufgabe allein den Herstellern zu überlassen?

 

Momentan ist es so, dass ein Kunde bei einem Händler eine Waffe kaufen kann. Und später verkauft er sie vielleicht an einen anderen Berechtigten weiter und der an einen weiteren. Spätestens dann gibt’s meist keinen Bezug mehr zwischen neuem Berechtigten und ursprünglichem Händler, der Kunden auf einen Produktrückruf des Herstellers aufmerksam machen könnte. Technische Mängel können zudem erst Jahre später auftreten oder bekannt werden.

 

Der neue LWB der Waffe muss sich dann regelmäßig selbst aktiv informieren, ob’s einen Rückruf gibt, oder einfach Glück haben, dass ihm das jemand mitteilt. Das ist wertvolle Zeit, die unnötig verstreicht, und setzt den LWB einer erheblichen Gefahr aus, wenn von dem Mangel eine große Gefahr für den Schützen ausgeht.

 

Im Nationalen Waffenregister sind hingegen alle LWBs solcher betroffener Waffen in Deutschland erfasst. Aber die Behörden dürfen sie nicht über den Mangel informieren, weil der aktuelle Rechtsrahmen des WaffRG das nicht zulässt. Das ist doch mal etwas, wo der Staat eine Verbesserung einbauen könnte.

 

Bei Autos ist das übrigens anders geregelt: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gibt Herstellern die aktuellen Halterdaten raus, sodass Rückrufe auch Gebrauchtwagenbesitzer erreichen. Bei Waffen gibt's keine solche zentrale Datenfreigabe, die Hersteller wissen also nicht, wer die Gebrauchtkäufer sind, womit sie nicht direkt angeschrieben werden können.

 

Viele Unfälle könnten durch eine solche Änderung also vermieden werden. Was meint ihr?

 

Geschrieben

moin,

nur für mich, um den "bedarf" an solchen rückrufaktionen festzustellem: 

welche / wieviele rückrufaktionen bei waffen sind dir bekannt, die durch technische fehler der waffen begründet waren ?

stand bay....!

Geschrieben

Mir ist mindestens eine schwerwiegende bekannt. Den Hersteller habe ich vergessen, aber es war ein Kunststoffteil beim Verschluss, das dann durch Aluminium ausgetauscht wurde. Einem Schützen hat es die Sehfähigkeit gekostet.

Geschrieben

Immer noch mehr den ganzen M... aufblähen! Hätte er sich was aus Stahl gekauft, wäre vermutlich das nicht passiert! Bei meiner P9S konnte ich den Riss in beiden Verschlussteilen beim reinigen sehen. Gehalten hat es trotzdem, mittlerweile aber Altmetall!

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Rohrzange:

[...] Dadurch könnte eine zentrale Stelle die Daten des Nationalen Waffenregisters nutzen, um Eigentümer betroffener Waffen direkt über sicherheitsrelevante Produktrückrufe zu informieren, anstatt diese Aufgabe allein den Herstellern zu überlassen?

[...]

Was meint ihr?

 

Ich finde das eine gute Idee!

 

Nur noch mal zum Verständnis: der Hersteller XY teilt der Waffenbehörde mit, dass bspw. dass es beim Modell "08/15" zu Problemen kommen kann. 

Theoretisch von "sich leicht verfärbenden  Griffschalen", bishin zu "Rissen und Abplatzungen bei Verschluss oder Lauf"

 

A) Wer bestimmt, ab wann die Kunden informiert werden müssen?  (Gefährdung/ Häufigkeit)

 

B) Wer soll die Besitzer dann informieren? Die lokale Waffenbehörde oder geschieht das zentral/ bundesweit?

Oder bekommt gar der Hersteller die Daten und darf selber das Rundschreiben verschicken?

 

C) Auf welche Weise wird informiert? Und wie schnell muss ds umgesetzt sein? 

 

D) Wer bezahlt diesen Mehraufwand? (Personal, Brief, Porto, usw.)

 

E) Wie wird verhindert, dass der Hersteller dies für Marketing missbraucht? ("Die Griffschalen gibt es jetzt auch aus Silikon und Schichtholz")

Geschrieben

Aufwand und Missbrauchsmöglichkeiten stehen hier m.M.n. nicht in einem angemessenem Verhältnis zum Nutzen - ein gewisses Restrisiko verbleibt in allen Lebensbereichen 

Geschrieben

Das wäre auf der Liste der NWR Verbesserungen ganz weit unten. Was lange davor wichtig wäre:

 

- Jederzeitige online-Einsicht in die Eigenen Daten im NWR durch Privat

- Möglichkeiten der Überprüfung der Erwerbsberechtigung durch Privat

- Eintragung der Waffenleihe (§ 12 Abs. 1 Nr. 1a) vorübergehenden sicheren Verwahrung (§ 12 Abs. 1 Nr. 1b) durch Privat, inklusive Check Bedürfnisgrundlage

- App mit tagesaktuellen Daten für die Waffenkontrolleure. 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Pistolen-Paule:

 

Nur noch mal zum Verständnis: der Hersteller XY teilt der Waffenbehörde mit, dass bspw. dass es beim Modell "08/15" zu Problemen kommen kann. 

Dem Bundesverwaltungsamt (BVA), also die Bundesbehörde, die u.a. für das Nationale Waffenregister und für bestimmte waffenrechtliche Aufgaben zuständig ist

 

vor einer Stunde schrieb Pistolen-Paule:

A) Wer bestimmt, ab wann die Kunden informiert werden müssen?  (Gefährdung/ Häufigkeit)

Ich glaube das ist schon im Produkthaftungsgesetz geregelt, aber falls nicht, nur wenn die Gesundheit, Leib und Leben gefährdet ist. Im Falle deiner Griffschalen also bspw. wenn der Lack der Griffschalen krebserregende Stoffe enthält, die bei Schweißbildung leicht freigesetzt werden können und über die Haut aufgenommen werden.

 

 

vor einer Stunde schrieb Pistolen-Paule:

B) Wer soll die Besitzer dann informieren? Die lokale Waffenbehörde oder geschieht das zentral/ bundesweit?

Oder bekommt gar der Hersteller die Daten und darf selber das Rundschreiben verschicken?

Idealerweise zentral über das Bundesverwaltungsamt (BVA). Man könnte es aber auch so wie beim Auto regeln, nur müsste man das dann noch mit dem Datenschutz gesetzlich regeln.

 

vor einer Stunde schrieb Pistolen-Paule:

 

C) Auf welche Weise wird informiert? Und wie schnell muss ds umgesetzt sein? 

Ich denke per Post.

 

vor einer Stunde schrieb Pistolen-Paule:

 

D) Wer bezahlt diesen Mehraufwand? (Personal, Brief, Porto, usw.)

Der Hersteller natürlich, er hat es verbockt, also muss er es auslöffeln. Falls die Briefe vom Amt zentral verschickt werden sollen, geht die Rechnung für den Versand und Druck an den Hersteller.

 

vor einer Stunde schrieb Pistolen-Paule:

 

E) Wie wird verhindert, dass der Hersteller dies für Marketing missbraucht? ("Die Griffschalen gibt es jetzt auch aus Silikon und Schichtholz")

 

Ein Beamter bei der Behörde prüft die Produktrückrufbenachrichtigung des Herstellers und gibt sie dann, wenn erforderlich, frei.

Der Rest kann automatisiert über das Computersystem ablaufen.

 

EDIT:

Ergänzung:

Bei einem konkreten Waffenmodell wäre das dann bspw. eine einmalige Prüfung der Produktrückrufbenachrichtigung durch den Beamten und wenn er diese dann freigibt, werden an alle LWB, die dieses Waffenmodell gemäß NWR haben, jeweils ein Brief automatisch erstellt und verschickt. Wenn es also 15462 Einträge im NRW für dieses Modell gibt, dann gibt es 15462 Briefe. Hat ein LWB mehrere Exemplare, kriegt er nur einen für alle seine Exemplare. Das kann man alles per Software und Computer automatisieren. Die einzige manuelle Bearbeitung ist die einmalige Überprüfung durch den Beamten und auch das wird dann als Bearbeitungsgebühr dem Hersteller berechnet.

Bearbeitet von Rohrzange
Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb cb01:

Aufwand und Missbrauchsmöglichkeiten stehen hier m.M.n. nicht in einem angemessenem Verhältnis zum Nutzen - ein gewisses Restrisiko verbleibt in allen Lebensbereichen 

Die Produktrückrufpflicht ist bereits jetzt Gesetz, es mangelt lediglich daran, dass man die Betroffenen nicht immer erreicht. Eine mir bekannte Ausnahme ist das obige Beispiel mit den Autos.

 

Welche Missbrauchsmöglichkeiten siehst du hier?

 

Geschrieben

Wäre "sinnvoll" oder "zweckmäßig" der Maßstab nach dem der Gesetzgeber das Waffenrecht gestaltet sähe vieles anders aus...

 

Das NWR dient seiner Konzeption nach vorrangig bis ausschließlich der Erfassung und Verwaltung des Bestandes legaler Waffen im Land. Eigentlich in diesem Zuge sinnvolle Funktionen wie eine Endnutzerschnittstelle für Erlaubnisinhaber oder eine tatsächliche Digitalisierung des Prozesse zum EWB-Nachweis, zur Beantragung weiterer Erlaubnisse oder zur Erwerbsanzeige durch den Erwerber sind dabei nicht vorgesehen.

 

Wäre es sinnvoll in ein vernünftig gestaltetes Waffenregister auch Funktionen zum Rückruf aufzunehmen? Wahrscheinlich, aber das steht auf der Liste wie schon von anderen angemerkt recht weit unten.

Geschrieben

... ähnlich dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg?    Das ist sicherlich sinnvoll.

 

Hatte vor Jahren von Frankonia Jagd in Würzburg ein Anschreiben erhalten mit der Information, das vor Jahren erworbene FN49 Gewehr wäre als "unsicher" eingestuft und mir wurde ein Rückkauf angeboten. Fand ich gut, mir persönlich fehlt nach einer solchen Information das Vertrauen in die Waffe. 

 

Stellt sich die Frage, wie mögliche Rückrufe auch Munition -ich denke da an RUAG- einschliessen könnte. Schließlich geht davon ja auch Gefahr für Leib und Leben des Schützen aus.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb SigR:

Stellt sich die Frage, wie mögliche Rückrufe auch Munition -ich denke da an RUAG- einschliessen könnte. Schließlich geht davon ja auch Gefahr für Leib und Leben des Schützen aus.

Dafür müsste man Munitionskäufe erfassen und ins NWR aufnehmen, ich würde sagen das lassen wir besser...

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb ASE:

... wichtig wäre:

 

- App mit tagesaktuellen Daten für die Waffenkontrolleure. 

Möglichst auf dem privaten mobilen Endgerät des nicht beamteten Minijobbers, finde ich echt gut. Ehrlich.

 

Hoplophobie trifft Stockholmsyndrom.

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb F0BOS:

Möglichst auf dem privaten mobilen Endgerät des nicht beamteten Minijobbers, finde ich echt gut. Ehrlich.

In welchen Kommunen führen denn "Minijobber" Aufbewahrungskontrollen durch? 

In den meisten Bundesländern dürften die zuständigen Bediensteten über irgendeine Form von dienstlichem Endgerät verfügen, eine ensprechende App eben nicht frei erhältlich zu gestalten ist kein wirkliches Problem. 

Besser als ein Ausdruck unbekannten Alters, ohne die Möglichkeit festgestellte Fehler im NWR noch vor Ort zu korrigieren sowie aktuell vor Ort den Stand des NWR einsehen zu können wäre eine gut ausgeführte digitale Lösung allemal. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb F0BOS:

Möglichst auf dem privaten mobilen Endgerät des nicht beamteten Minijobbers, finde ich echt gut. Ehrlich.

 

Hoplophobie trifft Stockholmsyndrom.

 

Du hast aber auch ein auch Pech bei Nachdenken, Respekt.

 

a) hat der Minijobber die Listen in Papierform und niemand, weis, was er so damit macht....

b) Sprach niemand von privaten Handys, das hast erst du für deinen Strohmann benötigt und dementsprechend hier erwähnt....

c) Kann man  Dienstgeräten und entsprechender App a) genau zuteilen was er sehen darf, b) jeden Zugriff protokollieren. 

b) Kommt es regelmäßig vor, das völlig veraltete Listen zur Kontrolle mitgebracht werden in denen Waffen noch nicht eingetragen oder noch nicht ausgetragen Und man dann wieder mit WBKs hin und herwedeln muss.
    Würdest du wissen, wenn du WBK-Inhaber statt Internettroll, der schon mit den Konjunktiv ("wenn schon Kontrollen, dann..") wärst....

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ASE:

 

b) Kommt es regelmäßig vor, das völlig veraltete Listen zur Kontrolle mitgebracht werden in denen Waffen noch nicht eingetragen oder noch nicht ausgetragen Und man dann wieder mit WBKs hin und herwedeln muss.
    Würdest du wissen, wenn du WBK-Inhaber statt Internettroll, der schon mit den Konjunktiv ("wenn schon Kontrollen, dann..") wärst....

 

Hat aber nichts mit dem NRW zu tun, sondern mit dem Sachbearbeiter. Der Sachbearbeiter kann sich jederzeit den aktuellsten Stand über seinen dienstlichen Rechner ziehen. Wenn er natürlich Kontrollen bereits Monate vorher plant und sich dann zeitgleich auch die Listen ausdruckt, sind die zur Kontrolle manchmal eben nicht mehr aktuell. 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.