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IGNORED

Entzug Waffenrechtlicher Erlaubnis Tagessätze


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Gut, das wir so verständliche Gesetze haben, die uns Bürger leiten und von erfahrenen und spezialisierten Politikern erarbeitet und beschlossen wurden. 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Jürgen Klünder:

die Waffenbehörden handhaben das aber so und dieses Handeln wird in über 99% aller Fälle von den Gerichten bestätigt.

ob das dem geltenden Recht entspricht ist bei uns LWB so ziemlich egal!! Leider

 

Also ganz ehrlich, man muss sich da schon ein wenig mehr anstrengen, um 60 TS zu kassieren.

 

Von daher ist das dann auch absolut in Ordnung, wenn deshalb jemand seine Legalwaffen abgeben darf.

 

Da hält sich mein Mitleid in deutlich überschaubaren Grenzen.

Geschrieben (bearbeitet)
37 minutes ago, GermanKraut said:

Also ganz ehrlich, man muss sich da schon ein wenig mehr anstrengen, um 60 TS zu kassieren.

 

Von daher ist das dann auch absolut in Ordnung, wenn deshalb jemand seine Legalwaffen abgeben darf.

 

Einmal nicht genau über die aktuellste Gesetzesverschärfung im Bilde kann schon ausreichen.

 

Wenn es verfolgt werden würde, könnte es aktuell für den Besitz einer 7,5J Luftdruckwaffe mit F im Fünfeck ohne Erlaubnis schon soweit sein.

 

Daher wäre es sicherlich "absolut in Ordnung" wenn die Besitzer einer solchen Waffe jetzt ihre WBK abgeben dürften. Vor allem würde es da netterweise auch viele Zeitgenossen mit einer fragwürdigen Gesinnung (also genau die Richtigen) treffen - wie man zahlreichen Beiträgen hier entnehmen kann.

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb whs:

Gut, das wir so verständliche Gesetze haben, die uns Bürger leiten und von erfahrenen und spezialisierten Politikern erarbeitet und beschlossen wurden. 

Du bist also nicht aus Deutschland, woher kommst Du, bitte? 

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb GermanKraut:

 

Also ganz ehrlich, man muss sich da schon ein wenig mehr anstrengen, um 60 TS zu kassieren.

 

Von daher ist das dann auch absolut in Ordnung, wenn deshalb jemand seine Legalwaffen abgeben darf.

 

Da hält sich mein Mitleid in deutlich überschaubaren Grenzen.


Naja, vor 5 oder 10 Jahren hat ein Fußballfan des Sv Waldhof Mannheim zu einem Security Mitarbeiter „Neger“ gesagt und ihn aufgefordert, Baumwolle pflücken, zu gehen.

 

Dafür hat die Staatsanwaltschaft 120 Tagessätze gefordert, und der Richter hat 140 Tagessätze daraus gemacht.

 

Der Typ hat sogar recht gut verdient das war jetzt eine ziemliche Summe Geld.

 

Insofern … das ging schon recht schnell.

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Begleiter88:


Naja, vor 5 oder 10 Jahren hat ein Fußballfan des Sv Waldhof Mannheim zu einem Security Mitarbeiter „Neger“ gesagt und ihn aufgefordert, Baumwolle pflücken, zu gehen.

 

Dafür hat die Staatsanwaltschaft 120 Tagessätze gefordert, und der Richter hat 140 Tagessätze daraus gemacht.

 

Der Typ hat sogar recht gut verdient das war jetzt eine ziemliche Summe Geld.

 

Insofern … das ging schon recht schnell.

 

Ist doch absolut in Ordnung, wegen so einer bösartigen rassistischen Beleidigung einen deutlich spürbaren Denkzettel zu bekommen. 

 

Ich finde das gut, und mittlerweile sollte es sich auch rumgesprochen haben, dass man besser mal vorher überlegen sollte, was für Sprüche man so raushaut.

 

Ansonsten muss man als sogenannter mündiger Bürger auch mal die Konsequenzen seines möglicherweise selten dämlichen Verhaltens tragen.

 

Zumindest der Kandidat aus Deinem zitierten Beispiel dürfte das sehr nachhaltig verstanden haben. Seine anwesenden Kumpels evtl. auch. 

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb HangMan69:

nein...

 

musst nur an "den richtigen" richter gelangen!

 

Ja, richtig: Erstmal muss man überhaupt mal an einen Richter gelangen, weil man irgendwas falsch gemacht hat.

 

Die allermeisten werden dieses zweifelhafte Vergnügen nicht erleben dürfen, weil sie sich einfach vorausschauend an Gesetze halten.

 

Wie oft ist Dir denn so etwas schon passiert, dass Du vor dem Richter standest, weil Du irgendwas falsch gemacht hast???

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb HangMan69:

troll dich...

 

Meine Frage an Dich war ernsthaft gestellt.

 

Denn man bekommt nach dem Durchlesen dieses und ähnlicher Threads hier im Forum wirklich das seltsame Gefühl, dass einige Forenschreiber hier gefühlt immer mit einem Bein im Knast stehen, weil sie ständig fiktive Sachverhalte anführen, die im wahren Leben so nicht mal ansatzweise zu finden sind, aber in deren Erzählungen zu allerschwersten Strafen führen, welche die Betreffenden natürlich völlig unverschuldet und unverdient erhalten haben.

 

Und das ist, gerade im Kontext von ehrbaren LWB, die sich voll und ganz im Rahmen des Gesetzes verhalten, alles andere als glaubwürdig.

 

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Ich habe da noch eine Frage in diesem Zusammenhang.


Kann man eine entzogene Zuverlässigkeit irgendwie/irgendwann wieder herstellen? Oder ist diese Eigenschaft unwiederbringlich verloren wenn sie einmal entzogen wurde.

 

 

Andreas

 

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb Serious Sam:

Kann man eine entzogene Zuverlässigkeit irgendwie/irgendwann wieder herstellen? Oder ist diese Eigenschaft unwiederbringlich verloren wenn sie einmal entzogen wurde.

Wenn wir uns als Gesellschaft nur darauf geeinigt hätten solche Fragen abstrakt zu klären und das Ergebnis aufzuschreiben...

Beispielsweise in folgender Form: 

§ 5 WaffG

Absatz 2

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,

1.
a)
die wegen einer vorsätzlichen Straftat,
b)
die wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,
c)
die wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz
zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

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