Zum Inhalt springen
IGNORED

Erstantrag WBK nach längerem Aufenthalt im europäischen Ausland


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. des Erstantrages einer WBK. Ich bin seit Anfang des Jahres in einem Schützenverein, habe meine Waffensachkunde erlangt und möchte dann zu Beginn 2026 meine grüne WBK mit einem Bedürfnis als Sportschütze beantragen.

Bei der Suche nach genaueren Information bzgl. der Beantragung bin ich auf den unten fett markierten Zusatz gestoßen.

 

Ich bin deutscher Staatsbürger, habe aber knapp 11 Jahre in Frankreich gelebt. Im März nächsten Jahres bin ich wieder seit drei Jahren in Deutschland auch auch seitdem wieder hier gemeldet.

 

Könnte ihr mir sagen, ob es vielleicht trotzdem schon vor Ablauf der 5 Jahre die grüne WBK zu beantragen? Hat jemand Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation gemacht?

Leider habe ich hier im Forum kein vergleichbares Thema gefunden...

 

Danke und Gruß!

 

Waffengesetz (WaffG)
§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
1.
das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),
2.
die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
3.
die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),
4.
ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und
5.
bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachweist.
(2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.
Geschrieben

Sicher sagen kann dir das nur deine Behörde. Sprich mit deinem Sachbearbeiter, ob er hier ein Problem sieht. Am Ende ist das ja eine Ermessensentscheidung.

Ich habe allerdings noch nicht gehört, dass es hier regelmäßig Probleme gibt. Das hilft dir nur leider nicht, wenn genau dein Sachbearbeiter das anders sehen sollte. Also einfach mal mit den Leuten reden, das sind auch nur Menschen.

Geschrieben

Praktisch sollte das keine Rolle spielen, da Du im EU Ausland (Frankreich) gelebt hast.

Strafrechtliche Verurteilungen von Deutschen aus EU Ländern werden dem Bundeszentralregister gemeldet.

 

Das gibt häufig ein böses Erwachen. Stichwort: Verurteilung in Abwesenheit in Italien.

 

In der Praxis habe ich auch bei EU Ausländern, die die 5 Jahre noch nicht voll hatten, keine Probleme beobachten können. Es wurde noch nicht einmal ein Führungszeugnis des Heimatlandes gefordert.

 

An Deiner Stelle würde ich einfach beantragen und gut ist. Außerdem sind Regelungen, die die EU-Freizügigkeit beschränken, EU-rechtswidrig. Die Behörde müsste also sehr genau begründen, warum sie ablehnen will. Trotz der Kann-Bestimmung.

 

 

frogger

 

 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
  • Nützlich für Sportschützen 1
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb frosch:

Praktisch sollte das keine Rolle spielen, da Du im EU Ausland (Frankreich) gelebt hast.

Strafrechtliche Verurteilungen von Deutschen aus EU Ländern werden dem Bundeszentralregister gemeldet.

Allerdings nur registriert, wenn die Tat auch hier auch strafbar wäre.

 

@volltöfte10000 Ich würde einfach Antrag stellen.

 

 

Geschrieben

Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Ich werde es dann im Februar einfach versuchen. Hoffe, dass klappt...

Ich habe mir weder in Frankreich noch in Deutschland jemals was zu Schulden kommen lassen. Ich habe noch nicht mal einen Punkt in Flensburg :)

Geschrieben

Ich würde es tatsächlich mit der Behörde besprechen.

Wenn die‘s merken und man hat‘s nicht erwähnt könnte (könnte!) es negativ wirken.

 

Mir erscheint der Zusatz aber auch eher auf Zuwanderer ausgerichtet zu sein.

Es steht ja auch „kann“ da. 
Und bei Dir als Deutschem waren die 11 Jahre ja nur eine Unterbrechung Deiner insgesamt mehr als 5 deutschen Jahre.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb MB69:

Ich würde es tatsächlich mit der Behörde besprechen.

Wenn die‘s merken und man hat‘s nicht erwähnt könnte (könnte!) es negativ wirken.

 

Mir erscheint der Zusatz aber auch eher auf Zuwanderer ausgerichtet zu sein.

Es steht ja auch „kann“ da. 
Und bei Dir als Deutschem waren die 11 Jahre ja nur eine Unterbrechung Deiner insgesamt mehr als 5 deutschen Jahre.

 

In dem Antrag für die WBK müssen die Wohnorte der letzten 5 Jahre aufgeführt werden. Dementsprechend müsste ich meinen Auslandsaufenthalte ja auch dort angeben.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb volltöfte10000:

Dementsprechend müsste

 

Tue es einfach. Dein Aufenthalt als DEU Staatsbürger im EU(!)-Ausland ist 0 Problem.

Siehe Verwaltungsvorschrift...

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben

Ich gehe davon aus Du warst in F gemeldet und hattest über die Zeit in D keinen Wohnsitz!

Weil EU, einfach machen aber auch angeben, da ggf bei der Zuverlässigkeit das Melderegister überprüft wird.

Ich war im nicht EU Ausland gemeldet und hatte in dieser Zeit keinen Wohnsitz in D-Land, hat auch funktioniert, muss man halt mit dem SB durchsprechen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb scotty600:

Ich gehe davon aus Du warst in F gemeldet.....

 

Moin,

in Frankreich gibt es keine allgemeine Meldepflicht für Privatpersonen. Aber das würde ich beim Antrag nicht explizit erwähnen. Ist dann dann der Auftrag der Behörde zu recherchieren.

 

Grutz

Rennleitung

Geschrieben (bearbeitet)

@volltöfte10000 Die hier zitierte Verwaltungsvorschrift spricht von einer "Privilegierung" nach (Zitat) "Maßgabe des § 26 Absatz 5 AWaffV".

 

Bitte dazu § 26 (5) AWaffV komplett lesen: "... soweit sie im Geltungsbereich des Waffengesetzes ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit ausüben, die den Erwerb, den Besitz oder das Führen einer Waffe oder von Munition erfordert." (Hervorhebung meinerseits)

 

Dein Anliegen ist aber einfach "Sportschütze", Du benötigst die Waffen nicht wie vorstehend zitiert im Rahmen einer angestellten oder selbstständigen Tätigkeit?

 

Abgesehen davon gibt es genug Fälle, in denen EU-Bürger mit längerem legalem Aufenthalt in D waffenrechtliche Erlaubnisse bekommen haben, man sollte annehmen, daß auch und gerade in Deinem Fall als Deutscher Staatsbürger keine größeren Probleme zu erwarten sind.

Frankreich ist ohnehin unser Nachbarland, dagegen bei einem langen Aufenthalt z. B. in durch Bürgerkrieg geprägten Gebieten könnte man sich eher Schwierigkeiten vorstellen?

Bearbeitet von Elo
Geschrieben

Also ich kenne zwei polnische Staatsbürger mit dauerndem Aufenthalt in D, die beide eine deutsche WBK haben. Einer der beiden hat m.W. sogar noch zusätzlich polnische Erlaubnisse aber so genau kann ich das nicht sagen. Demnach ist noch nicht mal "deutsche Staatsangehörigkeit" eine notwendige Bedingung. ich kann allerdings nichts zur Aufenthaltsdauer der Beiden sagen, ich kenne die erst seit zwei Jahren.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Elo:

@volltöfte10000 Die hier zitierte Verwaltungsvorschrift spricht von einer "Privilegierung" nach (Zitat) "Maßgabe des § 26 Absatz 5 AWaffV".

 

Bitte dazu § 26 (5) AWaffV komplett lesen: "... soweit sie im Geltungsbereich des Waffengesetzes ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit ausüben, die den Erwerb, den Besitz oder das Führen einer Waffe oder von Munition erfordert." (Hervorhebung meinerseits)

 

Dein Anliegen ist aber einfach "Sportschütze", Du benötigst die Waffen nicht wie vorstehend zitiert im Rahmen einer angestellten oder selbstständigen Tätigkeit?

 

Abgesehen davon gibt es genug Fälle, in denen EU-Bürger mit längerem legalem Aufenthalt in D waffenrechtliche Erlaubnisse bekommen haben, man sollte annehmen, daß auch und gerade in Deinem Fall als Deutscher Staatsbürger keine größeren Probleme zu erwarten sind.

Frankreich ist ohnehin unser Nachbarland, dagegen bei einem langen Aufenthalt z. B. in durch Bürgerkrieg geprägten Gebieten könnte man sich eher Schwierigkeiten vorstellen?

 

Ich benötige die Waffen nicht für eine angestellte oder selbstständige Tätigkeit. Bei mir liegt ausschließlich ein Bedürfnis als Sportschütze vor.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.