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IGNORED

Gestern auf dem Schießstand...


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Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb goodoldrebel:

Oder Zugseil, Blenden, Schlitten - das ist alles zu bezahlen, wenn man es zerdeppert.

 

Das ist aber meist auch in den Standordnungen so drin und damit Vertragsbestandteil, wenn man da schießen geht. Bei den Hülsen in der Decke bin ich mir nicht so sicher, da kann es durchaus sein, dass der Betreiber damit leben muss.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb sealord37:

Echt? Ist mir nie aufgefallen. Naja, ist schon ne Weile her, dass ich so ein Ding in der Hand hatte.

 

Ich bin mir sicher, dass die G3 in meiner Kompanie nicht damit ausgerüstet waren. An meinem privaten Klon habe ich es aber nachgerüstet - waren von ZIB-Militaria, wenn ich mich richtig erinnere.

vor 2 Stunden schrieb sealord37:

 

Das ist aber meist auch in den Standordnungen so drin und damit Vertragsbestandteil, wenn man da schießen geht. Bei den Hülsen in der Decke bin ich mir nicht so sicher, da kann es durchaus sein, dass der Betreiber damit leben muss.

Wenn rund 20 Hülsen in der Decke stecken? Wie dem auch sei, ich zumindest fühle mich für meine Hülsen verantwortlich und mein Verein und ich sind bisher damit gut gefahren.

 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Andrè1:

Dazu wurden die BW G3 ja mit Hülsenabweisern am Gehäuse nachgerüstet, damit die Hülsen nicht volle Kanne dem Nachbarn um die Ohren fliegen. Zivilunken haben das Teil idR nicht dran.

Nö, der fest angeschweißte Hülsenabweiser wurde zwangsweise bei der Umrüstung auf das Unisex Kunststoffgriffstück angebracht, und zwar um die Sicherheit vom schießenden Linksschützen zu gewährleisten, und nicht um die Auswurfrichtung zu verändern.

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb goodoldrebel:

Wie dem auch sei, ich zumindest fühle mich für meine Hülsen verantwortlich und mein Verein und ich sind bisher damit gut gefahren.

Wenn ich mir das Gekeife und das Rechthabenwollen in diesem Thread ansehe,

ist dieser Satz Balsam auf meine geschundene Seele.

Danke!

 

Gruß Habakuk

Geschrieben (bearbeitet)

Egal ob der Geschädigte genug Geld für die Knifte hat oder sie sich vom Frühstück über 30 Jahre zusammen sparen musste, wenn ich so ein edles Teil besitze und es entsprechend schätze, dann nehme ich alle Maßregeln damit es nicht beschädigt wird.

Damit er diese Waffe kaufen durfte war er min. 1 Jahr in einem Verein mit zumindest 12 Schießterminen, oder hat seinen Jagdschein gemacht. Auf alle Fälle hat er genug Grundkenntnisse über Waffen Wirkung inkl. Hülsenauswurf.

Wenn er dann so nachlässig ist und seinen Schatz ungeschützt rumliegen lässt......

Aber leider ist das ja mittlerweile üblich das andere Leute das denken für einen übernehmen müssen, damit man selber nicht zu Schaden kommt. Gesunder Menschenverstand ist ja vollkommen aus der Mode.

Es ist ja immer ein anderer schuld, wenn etwas schiefläuft. An die eigene Nase packen geht ja garnienicht, das wird der Anwalt dann schon regeln.

Bearbeitet von de enig echte
Geschrieben

Jein.

 

Das Teil unbeaufsichtigt liegen zu lassen ist falsch. 

 

Trotzdem hat den Schaden jemand anders verursacht, und trägt dafür auch Verantwortung. 

 

Du kannst auch kein fremdes Auto zu Schrott rammen mit der Begründung "Der parkt aber im Halteverbot, Eigenverantwortung!"

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Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Du kannst auch kein fremdes Auto zu Schrott rammen mit der Begründung "Der parkt aber im Halteverbot, Eigenverantwortung!"

Das geht so nicht ganz auf.

 

https://www.mingers.law/blog/falsch-geparktes-auto-unfall-im-halteverbot-kann-teuer-werden

 

https://www.verkehrsanwaelte.de/news/details/parken-im-eingeschraenkten-halteverbot-mithaftung-bei-unfall/

 

Und wenn man im Freizeit Park beim zuschauen der Wasserrutsche durchnässt wird und dann das Handy im Eimer ist, ist dann der Parkbetreiber, der Fahrgast schuld oder evtl. doch Eigenverschulden????

Bearbeitet von de enig echte

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