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IGNORED

Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?


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Geschrieben

Hallo 

Ich habe zu meiner Walter GSP das 22lfb Wechselsystem verloren - ist abhanden gekommen.

 

War nicht aufgefallen da ich immer mit einer anderen Waffe in 22lfb geschossen habe, und dieses nie benutzt habe. 
Es geht hier auch nicht um den Verlust sondern darum ob der Verlust immer ein Verlust der Zuverlässigkeit bedeutet.

Mir ist bewußt das soetwas nicht passieren darf, darüber müssen wir nicht diskutieren.

Ich dreh gerade das Haus auf Links aber im Fall der Fälle das das Wechselsystem nicht wieder auftaucht ist die Frage:

Das Ordnugnsamt ist natürlich nicht glücklich und macht zu Recht Streß

 

heißt es das man in jedenfall die Zuverlässigkeit verliert und dann den Schützensport aufgeben muss ? 

 

Muss ich dann alle meine Waffen abgeben ?

Soll ich überhaupt alleine zum Ordnungsamt hingehen oder lieber gleich einen Anwalt nehmen und den mitnehmen ? um nichts falsches beim Ordnungsamt zu sagen. 

 

Vorschläge ?

Es muss doch einen geben dem auch mal ein Waffenteil abhanden gekommen ist ?
 

Für Hinweise bzgl. wie es mit der Zuverlässigkeit weiter geht wäre ich sehr interessiert.

 

Gruß Per

Geschrieben

Kannst du Ausschliessen das du es mal nem Kollegen "geliehen" hast und es da nicht mehr ist?

 

Ich würde da nochmal genau überlegen, ggf. auch mal die Kollegen im Verein ansprechen und da mal die WS-Nr. überprüfen.

 

Wenn du dir dann SICHER bist das du es wirklich "verloren" hast, handelst du natürlich  gem. WaffG § 37b und da steht: ".....so hat sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich nach Feststellung des Abhandenkommens anzuzeigen"

Geschrieben

Da Du den Verlust schon gemeldet hast, wird es schwierig.

Grundsätzlich steht ein Zuverlässigkeitsverlust im Raum. Eine Aufbewahrung von Schusswaffen außerhalb eines zugelassenen Behältnisses kann sogar eine Straftat darstellen.
 

Du hättest erst das Haus auf links drehen sollen und dann die Behörde nach Einholung anwaltlichen Rates informieren sollen.

 

Ein Jäger, der seine Kurzwaffe bei der Arbeit im Moor aus dem Holster verliert, kann da eher noch auf Gnade hoffen. Ist aber auch nicht einfach.

 

frogger

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb frosch:

Da Du den Verlust schon gemeldet hast, wird es schwierig.

 

 

 

Sicher  das schon gemeldet? Text mist da etwas wirr diesbezüglich

 

ggf. kann der TS das ja mal klarstellen

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben

Hallo 

 

Die Waffenbehörde hat eine Waffenkontrolle angekündigt. 

 

Darauf hin habe ich mir der Frau vom Ordnugnsamt telefoniert die auch Sportschützin ist und Ihr eine Email geschrieben mit der frage wie das Korrekte Vorgehen ist. 

 

Da die Sachbearbeiterin nie eine Verbindliche Antwort gibt hat Sie meine Email an Ihren Chef weiter geleitet. 

Die Waffe ist sicher bei mir abhaden gekommen.

 

Wenn wir davon ausgehen das die Waffe weg ist, 

 

Ist halt die Frage ob damit ich den Schützensport, Wiederladen und alles was dazu gehört aufgeben kann oder ob es durch Zahlung einer Geldbuße aus der Welt geschaffen werden kann. 

 

Ich bin noch nie Negativ aufgefallen, 

Polizeiliches Führungszeugniss ist sauber

 

Gibt es hier nur Schwarz und Weiß oder liegt das im Ermässen des Mitarbeiters des Ordnugnsamtes

 

Gruß Per

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ach, mal wieder ein neues Mitglied mit einer solchen Frage 🙄🙄.

Wer steckt da wohl dahinter?

Sicherlich ein Behörden Mitarbeiter der guckt welche Ratschläge er hier im Forum erhält......

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben

Hallo WreckingBall

ich bin sicher keine Behörde

Sondern Sportschütze schon seid vielen Jahren

Ich habe mich hier etwas bedeckt gehalten da ich nicht weiß ob irgendeine Behörde hier mitliest. 

Es geht hier auch mehr darum ob sich jemand an solch einen Fall erinnern kann und wie da das ganze gehandhabt wurde. 

 

Gruß Per

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Per:



Die Waffe ist sicher bei mir abhaden gekommen.

 

 

 

 

 

 

Wenn das FIX ist , dann bist du deiner Pflicht gem. WaffG sicher bereits nachgekommen.

 

Und damit zu spät hier zu fragen. Dann solltest dir dringend nen Fachanwalt suchen, der sagt dir dann wie es läuft.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich will dir keine Angst machen aber der Verlust der Zuverlässigkeit ist sehr wahrscheinlich.

Muss nicht so sein, aber rechne mal damit.

Einem Jäger der auf der Jagd seine Kurzwaffe verliert lässt man unter Umständen sicher Gnade walten, aber als Sportschütze.......

 

Wenn das Wechselsystem nicht wieder auftaucht und das vorzugsweise natürlich im Tresor lag die ganze Zeit ist von dem Verlust der persönlichen Zuverlässigkeit auszugehen, was den Widerruf sämtlicher Erlaubnisse zur Folge hat.

 

Ich würde dir dringend raten Anwaltlichen Beistand ins Boot zu holen 

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben

Wie das ganze in irgendeinem anderen Fall behandelt wurde ist eigentlich vollkommen irrelevant!

Jeder Fall ist ein Einzelfall, damit kann die Frage ganz exakt und absolut zuverlässig beantwortet werden mit: Kommt drauf an.

 

Und egal wie es jetzt weiter geht, ob das WS wieder auftaucht oder verschwunden bleibt, ist es nun eine frage wie die jeweilige Behörde bzw der entscheidende Mitarbeiter/Staatsanwalt/Richter damit umgeht. Selbst wenn das Teil wieder auftaucht wird die Frage aufkommen warum es nicht im Tresor lag wie es vorgeschrieben ist und kann/wird selbst damit schon Konsequenzen haben.

Wenn es der Behörde nicht darum geht seine Bürger zu entwaffnen besteht zumindest die Hoffnung das eine freiwillige Meldung und ein transparenter Umgang ohne irgendwelche (kriminellen?) Vertuschungsversuche als Pluspunkt für eine milde Entscheidung zählt.

Insgesamt würde ich es aber als "sehr schwierig" und vermutlich leider auch "Ende der Schützenkariere" einstufen. Kompetenter  Rechtsbeistand ist in so einem Fall dringend anzuraten wenn man nicht einfach mit dem Thema abschließen will und jede Strafe akzeptieren will...

Geschrieben

Auf jeden Fall mit einem Anwalt sprechen!

 

Man muss aber auch sehen, dass Waffen immer wieder abhanden kommen. Sei es auf der Jagd oder auch bei überregionalen Wettkämpfen - Waffenkoffer stehen gelassen, jemand hat die eigene Waffe für seine gehalten und eingepackt, etc... Soll nicht passieren, tut es aber. In der Regel (!) hat das auch keine großen Konsequenzen, solange das Abhandenkommen unverzüglich angezeigt wird und das nicht zur Gewohnheit wird.

Ich habe auf Wettkämpfen schon mehrere Schützen getroffen, die entweder selbst betroffen waren oder aus dem Verein entsprechende Ereignisse kannten.

 

Waffen verlieren ist nicht strafbar. Indirekt kann einem - je nach Umständen - ein Strick gedreht werden, siehe Aufbewahrungsvorschriften §36 WaffG. Das hängt dann wirklich vom Einzelfall ab und unter welchen Umständen die Waffe abhanden gekommen ist.

Geschrieben

Ein Bekannter hatt ein ähnliches Problem.

Ihm fehlte bei der Kontrolle ein Lauf. Beim Auspacken der in Folie eingeschlagenen Wechselläufe stellte es sich dann heraus, dass in einem paket zwei Läufe verpackt waren. Zuverlässigkeit gerettet...

 

frogger

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb frosch:

Ein Bekannter hatt ein ähnliches Problem.

Ihm fehlte bei der Kontrolle ein Lauf. Beim Auspacken der in Folie eingeschlagenen Wechselläufe stellte es sich dann heraus, dass in einem paket zwei Läufe verpackt waren. Zuverlässigkeit gerettet...

 

frogger

 

 

Nixht mehr da und zusammen eingepackt ist ähnlich ?

Geschrieben
2 minutes ago, raze4711 said:

Man wendet.wich doch nicht sofort an einen Anwalt . Erst mal die Rechtsberatung bei WO nutzen. 

Für mich bleibt es doch ein Hüpf, Hüpf, Hüpf.  😆

Hallo Raze4711

Was ist WO ?

 

Es geht mir darum das ich beim Gespräch beim Ordnungsamt nichts falsches sagen will. 

Ich habe denen ja schon eine Email geschrieben und vielleicht wäre es besser gewesen zuerst einen Anwahlt und kontaktieren,

Jetzt ist das Kind schon in den Brunnen gefallen aber vielleicht machen die Feinheiten was man jetzt sagt was aus

ob man die Zuverlässigkeit verliert oder nicht. 

 

Anscheinend gibt es keinen hier im Forum der einen ähnlichen Fall hatte ?

 

Gruß Per

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 54 Minuten schrieb CZM52:

 

 

Nixht mehr da und zusammen eingepackt ist ähnlich ?

 

@froschs Fall passt deswegen, und ist deswegen ähnlich, weil auch der da genannte Lauf zunächst mal nicht auffindbar war, also zunächst mal (subjektiv) "weg". Auch wenn er objektiv betrachtet doch da war.

 

Fällt unter die lästige Kategorie "wie vom Erdboden verschluckt, nicht aufzufinden, und dann doch nur blöd irgendwo weggesteckt oder reingerutscht"...

Das kennen wohl viele von uns, wenn auch nicht unbedingt mit Waffen(teilen).

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb GKLDRangemaster:

Anwalt ist ne gute Idee; frag mal hier an: https://www.lindner-waffenrecht.de

Den solltest Du auch hinsichtlich Angaben gegenüber der Behörde befragen........Du wirst ggf. Beschuldigter in einem Strafverfahren und hast somit ein Zeugnisverweigerungsrecht !!! 

Aber darüber hat Dich deine SBín von der Waffenbehörde sicher schon aufgeklärt.....

 

Gruß

GKLDRangemaster

 

Welche Straftat soll das sein ?

Geschrieben

Hallo 
Ich hatte mal bei einer anderen Behörde angerufen und die teilten mir das die Zuverlässigkeit sicher aberkannt wird, aber das das Landratsamt das an die höhere Instanz abgibt da die "dann aus den Schneider sind" und wenn man mit dem "Urteil" nicht zufrieden ist muss man dagegen klagen. 
Vielleicht kein Strafverfahren aber wenn die mir die Zuverlässigkeit aberkennen und ich dagegen was unternehmen will geht es vor Gericht. 

 

Und auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand   :-(

 

KOmmt dann wohl drauf an wie der Richter das sieht und Heutzutage sind die Sportschützen nicht sehr hoch angesehen.

Gruß Per

Geschrieben
2 hours ago, fuzzy.77 said:

Welche Straftat soll das sein ?

Vielleicht 52 WaffG (3) 7a?

Quote

entgegen § 36 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 36 Absatz 5 Satz 1 eine dort genannte Vorkehrung für eine Schusswaffe nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig trifft und dadurch die Gefahr verursacht, dass eine Schusswaffe oder Munition abhandenkommt oder darauf unbefugt zugegriffen wird,

 

Geschrieben
Zitat

Waffengesetz (WaffG)

§ 5 Zuverlässigkeit

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

 

2.

bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

 

b)

mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

 

Das Gesetz ist da eigentlich unmissverständlich. 

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb a2c:

Vielleicht 52 WaffG (3) 7a?

 

 

Viel Spaß beim Nachweis des objektiven Tatbestands ... wenn der TE einen entsprechendes Aufbewahrungsbehältnis besitzt, indem er seine Waffen üblicherweise lagert dürfte das schwierig werden. Da gibt es dann zig andere Möglichkeiten wann und wo das Teil abhanden gekommen sein kann. Wenn er das nicht mehr vorhandene Teil natürlich bisher im Schuhkarton unter dem Bett gelagert hat, tja dann.....

Geschrieben

Hä? Er hat es ja augenscheinlich nicht dort gelagert und dadurch ist es abhanden gekommen, sonst wäre es ja noch im Aufbewahrungsbehältnis. Ergo ist der Tatbestand sogar übererfüllt, da er nicht nur die Gefahr verursacht sondern sogar erfüllt hat. 

 

Außerhalb des Aufbewahrungsbehältnisses habe ich die tatsächliche Gewalt über die Waffe. Diese sollte man doch nur unter einer konkreten Bedrohungslage aufgeben und sofort melden.

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