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IGNORED

Aufbewahrung von Bögen!? Behörde sagt Ja


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Geschrieben

Moin.

Bin Sportschütze, wohne in Deutschland. Kürzlich wurde die Aufbewahrung meiner Schusswaffen kontrolliert, alles gut soweit.

 

Einer der Beamten fragte dann ob in der Tasche, welche am Regal hängt, ein Bogen drin sei.

Ich sagte ihm dass da ein Compoundbogen drin sei.

Er darauf, der müsse in einem abschließbaren Schrank aufbewahrt werden.

Ich fragte ihn, seit wann müssen denn Bögen weggeschlossen werden?

Er, das wäre im Gesetz beschrieben.

Ich habe nichts dergleichen über Aufbewahrung von Bögen im Netz gefunden.

Hat sich da in letzter Zeit was geändert?

Gibt es "Sonderauflagen" für Sportschützen, weil wir evtl gefährlicher sind als der "normale" Bürger?

Geschrieben

Nicht fragen "Seit wann", sondern "wo steht" und wenn dann noch aufrecht erhalten wird: du hättest das bitte in der Form eines widerspruchfähigen Bescheids weil sonst Danke fürs Gespräch.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Dr. Zoidberg:

Einer der Beamten fragte dann ob in der Tasche, welche am Regal hängt, ein Bogen drin sei.

Ich sagte ihm dass da ein Compoundbogen drin sei.  das ihn das nichts angeht.

 

Hab das, fürs nächste mal, mal korrigiert ^_^

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Geschrieben

Noch besser: Da hängt gar keine Tasche…

Auf dem Weg von Wohnungstür zum Waffenschrank sollte sich nichts befinden, was dumme Fragen hervorrufen kann.

“Das geht Sie nichts an!“ Ist zwar nicht falsch, ruft aber bloß unnötig Misstrauen hervor.

Interessant wäre vielleicht noch die Aussage:“Nein, da ist Fetischkleidung drin. Wollen Sie reinschauen?“ :rotfl2:

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb whaco:

Seit wann werden Bögen im Waffengesetz geregelt?

Armbrüste ja, aber Bögen nicht

 

Eben. 

Keine Grundlage, derartige Fragen zu stellen. Kein Anspruch, eine Antwort zu erhalten. 

Leider gibt es, trotz auch vieler positiver Beispiele, immer wieder Behörden(vertreter), die sich Dinge anmaßen bzw. Dinge behaupten, die ihrer Fantasie (oder eigenen Restriktions-Wünschen) entspringen.  

 

P.S.: Rein praktisch hätte die Antwort auf die erste gestellte Frage auch "Nein" lauten können. 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Dr. Zoidberg:

 

Er, das wäre im Gesetz beschrieben.

 

 

So eine Aussage ist "Schall und Rauch". 

Tipp in solchen Fällen:

Immer sofort nach der konkreten Rechtsgrundlage (§§) fragen. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Oneshot:

Noch besser: Da hängt gar keine Tasche…

Auf dem Weg von Wohnungstür zum Waffenschrank sollte sich nichts befinden, was dumme Fragen hervorrufen kann.

.....

Anlassfreie Waffenkontrollen finden ja unangekündigt und überraschend statt...

Muss man als LWB seine ganze Wohnraumnutzung danach ausrichten  :confused:



Für uns Schluchtinger gibt es einen ministeriellen Erlass, dass ausschließlich nur die KW kontrolliert werden dürfen... man lehnt also andere Fragen höflich und dankend ab :) 

Geschrieben

Ich vermute mal, dass im vorliegenden Fall die Bogentasche nicht irgendwo im Haus-/Wohnungsflur hing, sondern an einem Regal in dem Raum, wo auch der Waffenschrank steht.

 

Was nichts daran ändert, dass den Kontrolleur nur eben der Kontrollgegenstand nach § 36 Abs. 3 WaffG, weswegen er da ist, zu interessieren hat.  

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb gipflzipfla:

Auf dem Weg von Wohnungstür zum Waffenschrank sollte sich nichts befinden, was dumme Fragen hervorrufen kann.

Alternative:
An der Haustür Kapuze über den Kopf und zum Aufbewahrungsort führen.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 8.2.2025 um 09:01 schrieb karlyman:

Immer sofort nach der konkreten Rechtsgrundlage (§§) fragen. 

Und wenn er dann einfach einen § erfindet?

Bearbeitet von Zakharias
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Zakharias:

Und wenn er dann einfach einen § erfindet?

Und Du dann unmittelbar disen §§ im zufällig in der Hand haltenden WaffG- Buch nachschaust und den erfundenen §§ direkt widerlegst?

 

Geschrieben

Ja klar hast Du da was übersehen... Z.B. die bis August stattfindende Waffenrechtsverschärfung. Hättest ihn ja direkt danach fragen können (nach den Details) wenn er sich schon jetzt so gut darin auskennt. Und die Antworten bitte hier posten...

Geschrieben (bearbeitet)
Am 9.2.2025 um 15:23 schrieb karlyman:

 

...wird es noch peinlicher für ihn. 

 

S.o., @whacoDie entsprechenden §§ hast du via www in weniger als 1 Minute parat. 

Und dann? Geht er zur nächsten Kontrolle, macht seine Runden weiter ohne mit der Wimper zu zucken, probiert dasselbe bei 100 Anderen... und kommt dann irgendwann wieder zu dir zurück. Ohne Gewissensbisse, Reue, Scham oder so was.

SO SIND halt Soziopathen/Psychopathen.

Kleiner Hinweis: verdeckte Audio-/Video-Aufnahmen sind verboten (unter Strafe). Von Wem? Na, wer weiss die Antwort. Und FÜR Wen/zu Wessen Nutzen sind Aufnahmen verboten? Jaja, wunderbares Deutschland.

Bearbeitet von Zakharias
Geschrieben

Solche Dinge sprechen sich allerdings, erfahrungsgemäß, unter den Schützen/Betroffenen herum.

 

Wenn fortlaufend praktiziert wird, dass ein Behördenvertreter/Außendienstler blanke rechtliche Falschbehauptungen abliefert, den Bürgern ggf. auf der "Grundlage" noch damit droht - dann kann ein verbindliches Gespräch mit seinem Vorgesetzten Wunder wirken.

Manchmal kommt es vor, dass die durchaus an Rückmeldung aus der Praxis - gerade wenn eben weit über den Einzelfall hinausgehend - interessiert sind.

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